1 Das begriffliche Koordinatensystem der Bauwirtschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Das begriffliche Koordinatensystem der Bauwirtschaft"

Transkript

1 Titel: Der Bauherr Der Bauherr 1 Das begriffliche Koordinatensystem der Bauwirtschaft OBJEKTE Krankenhäuser Industriebauten Verkehrsbauten Kulturbauten Sportbauten Auftraggeber/ Bauherr AN von Planungsleistungen Finanzierungsinstitute Behörde Nutzer INSTITUTIONEN Schulen, Universitäten Bürogebäude Wohnbauten Projektentwicklung Projektvorbereitung Ausführungsvorbereitung Baudurchführung Liquidation PROZESSE 2

2 Fallschirmspringer 3 Das begriffliche Koordinatensystem der Bauwirtschaft INSTITUTIONEN OBJEKTE PROZESSE BH = Bauherr = AG Auftraggeber PM = Projektmanager PL = Architekt (Planer) = AN Auftragnehmer von Planungs- und Beratungsleistungen FA = Fachingenieure GA= Gutachter BB = Bauausführende Betriebe = AN Auftragnehmer von Bauleistungen FI = Finanzierungsinstitute BEH = Behörden, Genehmigungsinstanzen NU = Nutzer 4

3 Fallschirmspringer 5 Integrale Planung = Bauplan Bauherr Auftraggeber ARCHITEKTUR Tragwerk Tech. Gebäudeausstattung Nutzung ELEKTRO Fassadentech. Energiekonzept Schallschutz Raumakustik Sigeko Bodengutachter Bauphysik Organisation Signalethik 6

4 Vertragspartner - Beteiligte AG Auftraggeber AN Auftragnehmer - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommunen,Investoren Privatmann) - Projektsteuerer - Architekt - Firma, Unternehmen - Totalunternehmer - Generalunternehmen, - Generalübernehmer - Nachunternehmen (Subunternehmen) - Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauträger, Firma, Unternehmen etc. 7 Der Bauherr - gemäß HOAI u. VOB Bauherr gemäß HOAI und VOB: - In der HOAI und der VOB wird anstelle vom Bauherrn vom Auftraggeber gesprochen. Bauherr = Auftraggeber HOAI: z.b. 22 (3) Erteilen mehrere Auftraggeber einem Auftragnehmer Aufträge über Gebäude,... VOB: z.b. VOB/B 10 Nr Sie dürfen von Auftraggebern, die ständig Bauleistungen vergeben,... (Aber nicht jeder Auftraggeber ist gleichzeitig Bauherr). 8

5 Der Bauherr - gemäß BauO NW BauO NW, Bauherrin, Bauherr: Die Bauherrin oder der Bauherr hat zur Vorbereitung, und Ausführung eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser ( 58) und Unternehmerinnen oder Unternehmer ( 59) zu beauftragen. 9 Der Bauherr - gemäß BauO NW BauO NW, Bauherrin, Bauherr:... Die Bauherrin oder der Bauherr hat gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen und Nachweise zu erbringen : - Baubeginn - Anzeige Sicherheits- und Gesundheitskoordination - Fertigstellung Rohbau - Gesamtfertigstellung - Abnahme... 10

6 Der Bauherr - gemäß BauO NW BauO NW, Bauherrin, Bauherr: Hinweise: Der Begriff der Bauherrin bzw. des Bauherrn ist in der BauO nicht definiert. Als Bauherr ist derjenige anzusehen, der den Auftrag zur Ausführung des Baues erteilt und dessen Herstellungskosten trägt. 11 Der Bauherr - gemäß BauO NW BauO NW, Bauherrin, Bauherr: Hinweis: Jeder Bauherr ist dabei stets auch Auftraggeber, wenn er die Bauleistungen nicht selbst ausführt. Jeder Bauherr muss dabei die Verfügungsbefugnis über das Baugrundstück haben. 12

7 Der Bauherr - gemäß BGB Bauherr gemäß BGB: Im BGB wird anstelle vom Bauherrn und Auftraggeber vom Besteller, beim Auftragnehmer vom Unternehmer gesprochen. Besteller - Unternehmer (Vgl. 631 ff Werkverträge und ähnliche Verträge) 13 Der Bauherr - gemäß HOAI u. VOB Bauherr gemäß HOAI und VOB: - In der HOAI und der VOB wird anstelle vom Bauherrn vom Auftraggeber gesprochen. Bauherr = Auftraggeber HOAI: z.b. 22 (3) Erteilen mehrere Auftraggeber einem Auftragnehmer Aufträge über Gebäude,... VOB: z.b. VOB/B 10 Nr Sie dürfen von Auftraggebern, die ständig Bauleistungen vergeben,... (Aber nicht jeder Auftraggeber ist gleichzeitig Bauherr). 14

8 Der Bauherr - gemäß HOAI u. VOB Bauherr gemäß BGB: - Durch den Bauvertrag wird der Besteller zur Errichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ( 631 Abs. 1 BGB; 2, 16 VOB/B - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig ausgeführte Bauleistung abzunehmen ( 640 BGB bzw. 12 VOB/B) 15 Der Bauherr - gemäß HOAI u. VOB Bauherr gemäß VOB: - Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne und Unterlagen zu überlassen ( 3 Nr. 1 VOB/B) - Zu den Verpflichtungen des Auftraggebers gehört ferner das Abstecken der Hauptachsen sowie die Benennung der Höhenfixpunkte auf dem Grundstück ( 3 Nr 2 VOB/B)... 16

9 17 Vertragspartner - vertragsrechtliche Situation Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer (gemäß Auftragnehmer VOB) (gemäß Auftragnehmer VOB) (gemäß VOB) Unternehmer (gemäß BGB) Unternehmer (gemäß BGB) bauvertragsrechtlich (Rechtsgeschäftlich) nicht existent 18 Architekt Auftragnehmer (gemäß VOB) Unternehmer (gemäß BGB)

10 2.4 Vorgangsplanung-Meilensteine-Kritischer Weg 19 Tatsächlicher Ausführungsverlauf 20

11 Vereinbarte Termin- und Kostensicherheit: Die Fertigstellung eines Gebäudes innerhalb eines Kosten- und Terminlimits hängt primär von der Ausführung von Bauleistungen ab, auf die die Architekten keinen unmittelbaren Einfluss haben. - Selbstmord auf Raten - Gründe: -Preisanstieg zwischen Kostenberechnung u. Vergabe -Überteuerte Angebote bei Submissionen -Bauzeitverlängerungen -Insolvenz von beauftragten Firmen 21 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgabe 1. Programmierung Bestimmung der Art und des Umfangs der Bauaufgabe, das heißt: - Zweckbestimmung - Projektziele (Ansprüche an das Bauobjekt Qualitätsrahmen) - Bedarfsprogramm - Kostenrahmen - Terminvorgaben 22

12 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgabe Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgabe Wirksamkeitsprinzip 1. Programmierung 23 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgabe 2. Grundstücksbereitstellung - Verfügbarkeit sicherstellen - Bebaubarkeit sicherstellen 24

13 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgabe 2. Grundstücksbereitstellung - Verfügbarkeit - Bebaubarkeit 25 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgaben 3. Finanzmittel - Finanzmittel rechtzeitig bereitstellen 4. Vertragsabschluss - Verträge abschließen, erweitern und kündigen - Vertragsabwicklung in qualitativer, terminlicher und kostenmäßiger Hinsicht kontrollieren. 26

14 Allgemeine Beschreibung der Bauherrenaufgaben 3. Finanzmittel - Finanzmittel rechtzeitig bereitstellen 4. Vertragsabschluss 27 Auftragsablauf im Planungs- und Ausführungsprozess 28

15 NEU: HOAI 2013 LPH 06 Vorbereitung der Vergabe a) NEU: Aufstellen eines Vergabeterminplans (Planung der Planung) b)... c)... d) NEU: Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse 29 Vergabeterminplans 30

16 Entscheidungsabläufe im Planungs- und 31 Leistungsanteil in den Phasen einer Projektrealisierung Zeit Projektst. Bedarfsermittlung Bauherr Planung. Planer Objektdurchführung Baudurchführung Ausführende Firmen.. Bauherr/ Nutzer Leistungsanteil 32

17 Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung Bauherrentypologien (Private Institutionen) Bauherrenart Privater Haushalt Kirche Form d. Immobilienbesitzes Ein- o. Zweifamilienh aus Eigentums- Kirchen, Klöster, Kindergärten, Heime, Schulen, Mietwohnhäus er, Geschäftshäu ser Unternehmungs zweck/ ziel Eigennutzun g und Vermögensbildung Religiöse Dienste, soziale Hilfe, Bildungs- Wohnungsunternehme n Erziehungsa Gewinnerzielung, Vermögensbildung Rechtsform Privatperso n Anstalt, Körperscha ft Stiftung, AGGmbH, e.v. Einzelunter nehmen, AG GmbH, 34 Eigenkapitalbesc haffung Vorh. Kapital Kirchensteu er, Spenden, z.t. Gewinne Eigenkapital, Gewinn aus dem Verkauf v. Immobilien

18 2.1 Bauherrentypologien (gewerblich orientierte Unternehmen) Versicherung en Eigenkapitalbeschaffung Industrieunternehme n Mietwohnhäu ser, gemischt genutzte Objekte, Geschäftshäu ser, z.t öffentl. Industrieobje kte, Bürogebäude, Laborgebäude Bauherrenart Form d. Immobilienbesitzes Unternehmungszweck/ ziel Anlage von Kaptial mit nachhaltig sicheren Erträgen Bauten für Produktion und Verwaltung Rechtsform GmbH, AG, Versicheru ng-sverein Alle Rechtsfor m. Aktienkapita l, Gewinne, Rücklagen Je nach der Rechtsform vorhand.eige nkapital, Bauherrentypologien (gewerblich orientierte Unternehmen) Eigenkapitalbeschaffung Immobilienfonds Sonstige gewerbliche Unternehmen Mietwohnhäu s. Gemischtgen utzte Objekte, Geschäftshä Hotels, Bankhäuser, Tankstellen usw. Bauherrenart Form d. Immobilienbesitzes Unternehmungszweck/ ziel Erwerb von Immobilien mit dem Zweck der Gewinnauss chüttung Unterbringun g unterschiedl. Nutzung Rechtsform GmbH, AG Alle Rechtsform en 36 Gewinne, Rücklagen (Ausgabe von Zertifikaten ) Je nach der Rechtsform vorhandene s Eigenkapita l, Gewinne

19 3. Bauherrentypologien (öffentlicher Bauherr) Öffentlicher Bauherr Bund, Länder, Gemeinden Straßen, Plätze, Verwaltungsb auten, Krankenhäus er, Theater, Denkmäler, Sportbauten Bauherrenart Form d. Immobilienbesitzes Unternehmungszweck/ ziel Befriedung von Gemeinschaf tsbedürfnissen Rechtsform Anstalten, Körperschaf ten, GmbH, AG Eigenkapitalbeschaffung Steuermitte l, Staatsverschulde n 37 Titel: Der Bauherr Der Bauherr 38

20 Das begriffliche Koordinatensystem der Bauwirtschaft OBJEKTE Planungsbüro, Generalplaner PL = Architekt (Planer) = AN Auftragnehmer von Planungs- und Beratungsleistungen INSTITUTIONEN PROZESSE 39

10. Der Bauwerkvertrag

10. Der Bauwerkvertrag 10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

WERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:

WERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1: WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt

Mehr

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES. Schlüsselübergabe.

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES. Schlüsselübergabe. Schlüsselübergabe 1 Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber 2 Projektübergabe LPH. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: 8.10 Kostenfeststellung nach DIN 276 8.11 Antrag auf behördliche

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

LPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe

LPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe VERGABEN LPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe 1 2 3 Europaweite Vergabeverfahren - Bauleistungen mit einem Gesamtvolumen von netto Mio 4.845 - Einzelbauleistungen > 1.0 Mio netto Regellaufzeit 52 KT = Bekanntgabe

Mehr

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand

Mehr

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle: Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer

Mehr

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf

Mehr

Schlüsselfertiger Hoch- und Ingenieurbau. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing.

Schlüsselfertiger Hoch- und Ingenieurbau. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Schlüsselfertiger Hoch- und Ingenieurbau Kapitel 1: Kapitel 2: Kapitel 3: Kapitel 4: Kapitel 5: Kapitel

Mehr

VOB/B Regeln kennen und verstehen

VOB/B Regeln kennen und verstehen VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES3. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B.

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES3. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B. 3. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 3.1 Vollmacht des Architekten Vertragspartner - vertragsrechtliche Situation Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer

Mehr

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion A2A1 Immobilienwirtschaft o Autorin Manuela Lengwinat unter Mitarbeit der Verlagsredaktion Bauprojektmanagement 1 Begriffe und Grundlagen des Baurechts 9 1.1 Geschichtlicher Abriss zum Baurecht 9 1.2 Öffentliches

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

Mandantenveranstaltung Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt. Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger

Mandantenveranstaltung Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt. Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger 1 Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger Wieso benötigen wir Gesetzesänderungen? Derzeitiges Werkvertragsrecht

Mehr

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? Test Werkvertrag [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag I. Einleitung 1. Abgrenzung zum Dienstvertrag:

Mehr

4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B

4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 4. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 4.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehm Auftragnehm er Auftragnehmer er (gemäß VOB) BGB)

Mehr

Land Fassung: Dezember Bieter:

Land Fassung: Dezember Bieter: Land Fassung: Dezember 2014 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...

Mehr

Präsentation Theorie, Kapitel 2

Präsentation Theorie, Kapitel 2 Präsentation Theorie, Kapitel 2 Obligationenrecht (OR) Normen, Ordnungen und Verträge Kostengarantien Was dieses Kapitel vermittelt Im Folgenden wird auf das Vertragswesen eingegangen, da hier rechtsverbindliche

Mehr

Anlage zu 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume

Anlage zu 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau 1 / Bauunterlage der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen nach 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an

Mehr

Errata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN )

Errata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN ) Errata zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN 978-3-410-24037-2) Im Anhang A befinden sich auf den Seiten 287 und 288 Fehler. Sie wurden wie folgt korrigiert (gelb hinterlegter Text): Anhang A Anhang A Vorschlag

Mehr

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen. - 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr

Leistungsbild Projektsteuerung

Leistungsbild Projektsteuerung Leistungsbild Projektsteuerung Grundleistungen Besondere Leistungen 1. PROJEKTVORBEREITUNG A. Organisation, Information, Koordinierung und Dokumentation (übrige Handlungsbereiche einbeziehend) 1 Entwickeln,

Mehr

10. Öffentlichkeitsveranstaltung. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B - VOB/ B

10. Öffentlichkeitsveranstaltung. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B - VOB/ B 10. Öffentlichkeitsveranstaltung Block A Neues am Bau TOP 1 Informationen zur Gesamtausgabe der VOB/B - Ausgabe 2016 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B - VOB/ B Rechtsanwalt Wolfgang

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Allgemeine Grundlagen und Struktur Architekten /Ingenieurvertrag Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter,

Mehr

Neue HOAI Projektmanagement Vertragsrecht Teil II

Neue HOAI Projektmanagement Vertragsrecht Teil II Neue HOAI Projektmanagement Vertragsrecht Teil II Vorstellung Statiker Architekt Fachplaner Nutzer BAUHERR Firmen Vertragliche Beziehungen Architekt BAUHERR Vertragliche Beziehungen stufenweise Beauftragung

Mehr

Irene Kremer. Wie Sie beim Pfusch am Bau Ihr gutes Recht durchsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte

Irene Kremer. Wie Sie beim Pfusch am Bau Ihr gutes Recht durchsetzen. interna. Ihr persönlicher Experte Irene Kremer Wie Sie beim Pfusch am Bau Ihr gutes Recht durchsetzen interna Ihr persönlicher Experte Inhaltsverzeichnis Einleitung 7 Ohne Kontrolle geht es nicht 8 Zuverlässige Partner am Bau 11 Leistungen

Mehr

AVA. Ausschreibung Vergabe Abrechnung. 1. Vorlesung Einführungsveranstaltung

AVA. Ausschreibung Vergabe Abrechnung. 1. Vorlesung Einführungsveranstaltung THEMEN UND TERMINE Sommersemester 2017 - jeweils Freitags 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr 14. KW Fr. 07.04.2017 1. Veranstaltung 15. KW - 17. KW keine Veranstaltung 19. KW Fr. 12.05.2017 2. Veranstaltung Kosten-

Mehr

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Baubegleitende Qualitätskontrolle Honorarangebot / Auftragsbestätigung Auftraggeber: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft: Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße 41 88512 Mengen

Mehr

Energieausweise für Wohngebäude

Energieausweise für Wohngebäude 23 Energieausweise für Wohngebäude Energieausweise für Wohngebäude sollen dem künftigen Eigentümer bzw. Mieter einer Immobilie anschaulich vor Augen führen, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Der Gesetzgeber

Mehr

5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B

5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 5. Mahn- und Verzugswesen nach VOB/B 1 Störungen im Bauablauf 2 5.1 Vollmachten des Architekten Auftraggeber (gemäß VOB) Besteller (gemäß BGB) Auftragnehmer Auftragnehmer (gemäß Auftragnehmer VOB) BGB)

Mehr

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend

Mehr

Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung

Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung 01067 Dresden, Berliner Strasse 7 Telefon 0351 494 17 12 Telefax 0351 494 17 16 IHRE PROJEKTE NEUBAU SANIERUNG MODERNISIERUNG

Mehr

Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung

Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung Vergabeunterlagen - Vollständigkeit der Ausschreibung sandra.voigt@hs-bochum.de 1 35 Gliederung 1) Vorbereitung der Vergabe 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Der Bauvertrag

Mehr

Fachplanung der Gebäudeautomation bei Großprojekten

Fachplanung der Gebäudeautomation bei Großprojekten Fachplanung der Gebäudeautomation 2015 GA Ingenieurgesellschaft mbh Seite 1 Ihr Referent Dipl.-Ing. Marius Hartel VDI Fachrichtung Elektrotechnik/Automatisierungstechnik geschäftsführender Gesellschafter

Mehr

Vertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau

Vertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Bauen mit dem Generalunternehmer Eine andere Möglichkeit zu bauen ist, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der Bauherr bereits ein Grundstück gefunden und

Mehr

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Architektenrecht u. privates Baurecht

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Architektenrecht u. privates Baurecht Architektenrecht u. privates Baurecht 1/28 Baurecht öffentliches Baurecht privates Baurecht Recht der Handwerker u. Unternehmer Architektenrecht 2/28 privates Baurecht -Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

Team Massivhaus GmbH Hollerstraße Büdelsdorf Tel: / Fax: /

Team Massivhaus GmbH Hollerstraße Büdelsdorf Tel: / Fax: / BGB-Bauvertrag (Stand: 01.12.07) zwischen HvL Team Massivhaus GmbH Hollerstraße 128 24782 Büdelsdorf Tel: 04331 / 331100 Fax: 04331 / 331109 als Auftragnehmer (AN) und Frau: Vorname : Herr: Vorname : Name

Mehr

Einführung in das private Baurecht

Einführung in das private Baurecht Einführung in das private Baurecht Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 19.09.2017 Einführung in das private Baurecht 1 Was bedeutet «Baurecht»? Baurecht ist kein definierter

Mehr

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen

Mehr

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach B. Leistungsbeschreibung Vergabenummer: GBU 41/16 EU

Mehr

1 Wegweiser 1/1 Inhalt 1/2 Stichwortverzeichnis 1/3 Inhalt VOB/B 1/4 Autorenverzeichnis 1/5 VOB-Stellen und Vergabeprüfstellen in

1 Wegweiser 1/1 Inhalt 1/2 Stichwortverzeichnis 1/3 Inhalt VOB/B 1/4 Autorenverzeichnis 1/5 VOB-Stellen und Vergabeprüfstellen in Inhalt Teil 1: Teil 1/1 Seite 1 1/1 Inhalt 1 1/1 Inhalt 1/2 Stichwortverzeichnis 1/3 Inhalt VOB/B 1/4 Autorenverzeichnis 1/5 VOB-Stellen und Vergabeprüfstellen in @ den deutschen Bundesländern Internet

Mehr

Abnahme / Übergabe von Bauwerken

Abnahme / Übergabe von Bauwerken ADAC e.v. Abnahme / Übergabe von Bauwerken Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan Expo Real, 4.-6. Oktober 2011, München Abnahmen, Übergabe von Bauwerken / Dipl.-Ing. Univ. Barbara Jugan / EXPO REAL / 4.- 6. Oktober

Mehr

Handwerkskammer Reutlingen

Handwerkskammer Reutlingen Handwerkskammer Reutlingen 30.05.2017 Bauvertragsrecht BGB- und VOB/B-Werkvertrag Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelha@ung Praxisprobleme Bauvertragsrecht

Mehr

Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012

Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung

Mehr

Der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30. Mio. Euro betragen.

Der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30. Mio. Euro betragen. Kriterien zur Bekanntmachung 2017/ S 030-053382 für Bewerber (A) Formale Kriterien zu Ziffer III.1.1.) und III.1.2.) der Bekanntmachung A1. Auszug aus dem elsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen,

Mehr

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Architektenrecht u. privates Baurecht

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Architektenrecht u. privates Baurecht Architektenrecht u. privates Baurecht 1/73 13.10.2015 27.10.2015 10.11.2015 24.11.2015 08.12.2015 22.12.2015 12.01.2016 Vorlesungsveranstaltungen 2/73 Gliederung Architektenrecht Vertragsrecht Honorarrecht

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?

Mehr

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird: Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,

Mehr

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden 7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 w.kau@ra-kau.com 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?

Mehr

Rechtliche Stellung des Koordinators

Rechtliche Stellung des Koordinators Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche

Mehr

BAURECHTaktuell 02/12

BAURECHTaktuell 02/12 BAURECHTaktuell 02/12 Sehr geehrte Damen und Herren, erneut haben wir für Sie einige Informationen und Neuerungen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts zusammengestellt. Auf zwei der Punkte, die

Mehr

Leistungsketten bei Bauvorhaben

Leistungsketten bei Bauvorhaben 03.03.2016 15. Weimarer Baurechtstage Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauträger und Werkunternehmer Leistungsketten bei Bauvorhaben Technische Universität München Lehrstuhl für

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Seite 1 von 5 Bauvertrag zwischen Mantenimiento de CONTACTO S.L., General Yagüe No. 13, Los Llanos de Aridane, C.I.F. B38294955 (im folgenden: CONTACTO), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker

Mehr

Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers

Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert Prof. Dr. Wolf-Rainer Kluth Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum Download Inhalt 1 Rechtlicher Überblick...

Mehr

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Telefon: Telefax: Mobil: E-Mail: Ihr Schreiben vom 2016 Ihre Kunden-Nr.: vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erhalten. In den Auftragsunterlagen

Mehr

Übungsfälle. - Wie würden Sie entscheiden? -

Übungsfälle. - Wie würden Sie entscheiden? - Übungsfälle - Wie würden Sie entscheiden? - Der mündliche Auftrag vom Bürgermeister Architekt A erhält einen Anruf vom Bürgermeister einer Gemeinde, er erhalte den Auftrag zur Planung der Sanierung des

Mehr

Praxiswissen Baurecht für Architekten und Ingenieure

Praxiswissen Baurecht für Architekten und Ingenieure Recht und Verwaltung Praxiswissen Baurecht für Architekten und Ingenieure - von der Auftragsakquise bis zum Projektabschluss Bearbeitet von Daniel Häußermann, Julia Heisenberg, Jürgen Knacke, Andreas Theilig

Mehr

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE)

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Bewerberbogen zur Teilnahme am Vergabeverfahren 1 von 7 Angaben zur Bewerbung Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Sitz und Adresse des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der

Mehr

8. Abrechnung von Bauleistungen

8. Abrechnung von Bauleistungen 8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer

Mehr

Ihr Partner für die Gebäudeerneuerung und anspruchsvolle Bauvorhaben

Ihr Partner für die Gebäudeerneuerung und anspruchsvolle Bauvorhaben R E N E S P A A G Planungen und Bauerneuerungen Generalunternehmung Architektur Liegenschaftsanalysen Bautechnische Dienstleistungen und Beratungen Amriswilerstrasse 57a 8570 Weinfelden Tel 071 626 40

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 3/2006

GPA-Mitteilung Bau 3/2006 GPA-Mitteilung Bau 3/2006 Az. 600.528 01.07.2006 Leistungsbild bei der Entwurfs- und Bauvermessung 1 Einleitung Bei Übertragung der Ingenieurleistungen für die Entwurfs- und Bauvermessung auf einen Objektplaner

Mehr

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Neue Projektabwicklungs- und Bauvertragsmodelle. Theorie Utopie (Wirklichkeit)

Neue Projektabwicklungs- und Bauvertragsmodelle. Theorie Utopie (Wirklichkeit) Neue Projektabwicklungs- und Bauvertragsmodelle. Theorie Utopie (Wirklichkeit) Dr. Thomas Mathoi 1 Anforderungen an neue PAM s & BVM s Kostensicherheit erhöhen bzw. zu einem möglichst frühen Projektzeitpunkt

Mehr

Mandantenrundschreiben 2/2013

Mandantenrundschreiben 2/2013 Mandantenrundschreiben 2/2013 Änderungen durch neue HOAI 2013 und die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Architektenrecht Am 17.07.2013 ist die novellierte Verordnung über die Honorare für Architekten- und

Mehr

Vorlesung am Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten

Vorlesung am Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten Vorlesung am 06.12.2016 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in IT-Projekten Dr. F. Sarre Folie 212 Besonderheiten von komplexen IT-Projekten (1/4) Auftraggeber Auftragnehmer kennt betriebliche Struktur

Mehr

Makler 32. Katasteramt 32. Liegenschaftsamt 32. 1.5 HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Makler 32. Katasteramt 32. Liegenschaftsamt 32. 1.5 HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 1 Allgemeine Grundlagen und Begriffsdefinitionen 11 1.1 Grundstück 11 1.1.1 Grundstücksklassifizierungen 11 1.1.2 Grundstückbewertung 12 1.1.3 Grundstückswert 12 1.1.4 Grundstückskauf 13 1.1.5 Checkliste

Mehr

Architektenleistung Vergabe

Architektenleistung Vergabe Wahlpflichtfach Ausschreibung Architektenleistung Vergabe Debora Mendler M. Sc. Seite 1 Vorstellung seit April 2016 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im FG Planungs- und Bauökonomie / Immobilienwirtschaft,

Mehr

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über

Mehr

Architekt UND Unternehmer

Architekt UND Unternehmer Architekt UND Unternehmer Die Projektentwicklung, Schlüssel zum Erfolg für Architekten. Dipl.-Ing. (FH) Klaus Wehrle, Architekt und Projektentwickler Architektenkammer Baden-Württemberg Architektenkammer

Mehr

Das Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Das Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/36 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung

Mehr

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine

Mehr

Sicherheit auf dem Bau

Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Sicherheit am Bau 2 Unfallstatistik Stand 2015 Unfälle in der Bauwirtschaft - Unfälle in der gewerblichen. Wirtschaft Bauwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft

Mehr

Handbuch des Bauvertragsrechts

Handbuch des Bauvertragsrechts Dr. Anke Leineweber Handbuch des Bauvertragsrechts Eine systematische Darstellung des Rechts der Bauverträge Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Abkürzungsverzeichnis Teil 1 Vertragsabschluß und ordnungsgemäße

Mehr

B I L F I N G E R B E R G E R

B I L F I N G E R B E R G E R Münchner Baurechtszirkel Generalunternehmer Frank Frank Jainz Jainz Niederlassung Hochbau München 27.10.2005 1 Bilfinger Berger AG Niederlassung Hochbau München 99 Jahre Bauen in München 120 Mitarbeiter

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der

Mehr

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Bauabnahme für diverse Gewerke z.b.: Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Klinker, Rohbau, Fassade, Immenputzarbeiten, Estrich, Bodenbelagsarbeiten, Zwischenabnahmen

Mehr

Planen und Bauen 4.0. visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann

Planen und Bauen 4.0. visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann Planen und Bauen 4.0 visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann Jens Walko, Freier Architekt Eberhard Beck, Freier Architekt Bürogründer Wabe-Plan Architektur

Mehr

Planen und Bauen 4.0. visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann

Planen und Bauen 4.0. visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann Planen und Bauen 4.0 visualisieren, virtualisieren, realisieren was ändert sich mit BIM? Niklas Brandmann Jens Walko, Freier Architekt Bürogründer Wabe-Plan Architektur 1/2002 Mitglied der Architektenkammer

Mehr

Die Abnahme im Architektenrecht

Die Abnahme im Architektenrecht Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI

Mehr

Information für die Betriebsräte

Information für die Betriebsräte 1. Was ist ein Werkvertrag? Das klassische Bild eines Werkvertrags i.s.d. 631 ff. BGB ist ein Vertrag zwischen einem Werkunternehmer (Auftragnehmer) und einem Werkbesteller (Auftraggeber). Der Werkunternehmer

Mehr

Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau

Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering

Mehr