Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Erneute Grobabstimmung

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1 Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt und Landschaftsplanung Hamburg, 14. Februar 2013 Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Erneute Grobabstimmung Bisheriges Verfahren Im Jahr 2006 fand bereits eine Grobabstimmung zu den Bebauungsplänen Stellingen 61 (Vogt-Kölln-Straße) und 62 (Sportplatzring) statt. Die beiden Verfahren hängen inhaltlich zusammen. Die Informatik sollte zum zentralen Uni-Campus an der Bundesstraße ziehen und nachfolgend die Sportflächen vom Sportplatzring zum Informatik-Gelände verlegt werden, um am Sportplatzring ein neues Stadtteilzentrum mit Einzelhandels- und ergänzenden Kerngebietsnutzungen entlang des südlichen Sportplatzrings und eines Wohnquartiers im nördlichen Bereich entwickeln zu können. Zwischenzeitlich hatten sich die Planungen der Verlagerung des Informatik-Instituts verzögert. Nachdem jedoch im Jahr 2011 der städtebauliche Wettbewerb für den MIN-Campus an der Bundesstraße und im Jahr 2012 der Wettbewerb für den Informatik-Neubau abgeschlossen wurde, kann von einer zeitnahen Verlagerung des Informatik-Instituts an die Bundesstraße ausgegangen Insofern könnten die derzeitigen Sportplätze am Sportplatzring ebenfalls relativ zeitnah verlagert werden, so dass diese Flächen für eine Umnutzung frei Die beiden Verfahren Stellingen 61 (Vogt-Kölln-Straße) und Stellingen 62 (Sportplatzring) werden zeitversetzt weitergeführt. Die erneute Grobabstimmung zum Verfahren Stellingen 61 hat bereits am 5. Oktober 2012 stattgefunden. Die planerische Zielsetzung für das Plangebiet Stellingen 62 hat sich seit dem Jahr 2006 geändert: Kerngebietsnutzungen sind nur noch in untergeordneten Teilen, vorwiegend entlang des südlichen Sportplatzrings, geplant. Der ganz überwiegende Anteil des Plangebiets soll für Wohnzwecke entwickelt Die Planverfahren Stellingen 61 und 62 laufen unter dem Projekttitel Entwicklung Stellingen, für welches ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt wird. Angaben zum Bebauungsplan 1. Grenzen des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa m 2 bestehend aus den Flurstücken 1130, 2194, 3310 und 3311 sowie Teilflächen der Straßenflurstücke 1137 und 4578 und liegt zentral im Stadtteil Stellingen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Süden begrenzt durch die Straße Sportplatzring, im Osten durch die Straße Basselweg und im Westen durch die Westgrenzen der Flurstücke 1130 und 2194 der Gemarkung Stellingen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321).

2 2. Zweck der Planaufstellung Durch den geplanten Umzug des Informatik-Instituts zum MIN-Campus an der Bundesstraße werden die Flächen an der Vogt-Kölln-Straße für neue Nutzungen frei. Mit dem Bebauungsplan Stellingen 61 werden die Voraussetzungen geschaffen, die Sportflächen vom Sportplatzring auf die Flächen des Informatik-Geländes zu verlagern. Die Sportflächen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Am Sportplatzring im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Stellingen 62 ergibt sich durch den Flächentausch die Möglichkeit einer umfangreichen Wohnungsbauentwicklung. Die sich hieraus ergebenden Erlöse sollen die im öffentlichen Interesse liegende Verlagerung der Sportplätze finanzieren. Vorbereitend und begleitend zu den Bebauungsplänen Stellingen 61 und 62 wird ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Stellingen 62 soll aufbauend auf den ersten Ergebnissen der Bürgerbeteiligung ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses sollen die Inhalte des Bebauungsplans konkretisiert 3. Inhalt des Bebauungsplans Das Plangebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt Entlang des südlichen Sportplatzrings sollen die Wohnnutzungen insbesondere in den Erdgeschossen durch Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe und gegebenenfalls kulturelle sowie soziale Nutzungen ergänzt Weitere Nutzungen und Bedarfe können sich aus den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrens ergeben. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sollen im weiteren Verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs, konkretisiert Die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise gegenüber dem Sportplatzring dient dem Schutz der neuen Wohnnutzungen vor dem Straßenverkehrslärm. Die äußere Erschließung des Plangebiets soll vorwiegend über die bestehenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen des nördlichen Sportplatzrings und des Basselwegs erfolgen. Eine weitergehende innere Erschließung kann erforderlichenfalls über private Erschließungen innerhalb der Baugebiete erfolgen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt, da die als Baugebiet ausgewiesene Fläche ca qm beträgt und bei einer maximalen GRZ von 0,4 der Grenzwert von qm Grundfläche gemäß 13a (1) Nr.1 BauGB unterschritten wird. 2

3 4. Gegenwärtige Nutzungen Im Jahre 1927, kurz vor der Eingemeindung von Stellingen-Langenfelde nach Altona, wurde das heutige Sportplatzgelände als Kampfbahn Stellingen mit zwei Sportplätzen (wassergebundene Decke) und einer Kampfbahn (Rasenfläche) geschaffen. Zeitgleich wurde eine Allee rund um das Sportplatzgelände angelegt, die an drei Seiten bis heute fast vollständig erhalten ist. An der Südseite mussten die Bäume für den Ausbau des Sportplatzrings weichen. Weitere Nutzungen bestehen durch ein Kleinspielfeld sowie ein sanierungsbedürftiges Funktionsgebäude im westlichen Teil des Plangebietes. Das zweigeschossige Vereinshaus des 1888 gegründeten TSV-Stellingen mit Vereinslokal und Mehrzweckraum liegt westlich der Sportplatzflächen. Das Sportplatzgelände befindet sich in der Nähe des historischen Stellinger Zentrums bzw. nahe der Zentrumseinrichtungen Rathaus, Polizei, Feuerwehr und Bürgerhaus. Auch sind weitere öffentliche Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule, Haus der Jugend, Kirche, Alteneinrichtung und Versorgungseinrichtungen in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets vorhanden. Die Bushaltestelle Volksparkstraße an der Kreuzung Kieler Straße/Sportplatzring bzw. Volksparkstraße wird von sechs Buslinien angefahren. Diese fahren teilweise die S-Bahn Haltestelle Stellingen (Linie 22) und die U-Bahn Haltestelle Hagenbecks Tierpark (Linien 22 und 39) an. Drei dieser Linien halten zudem an der Haltestelle Ortsamt Stellingen. Die Erreichbarkeit für den MIV ist durch die Lage am Autobahnzubringer (Kieler Straße) überdurchschnittlich gut. In Bezug auf Naherholungsmöglichkeiten schließen sich mittelbar an das Plangebiet der unter Denkmalschutz stehende Hagenbecks Tierpark, das Erholungsgebiet Stellinger Schweiz (Parkanlage Stubbenwisch) und in fußläufiger Entfernung das Niendorfer Gehege an. 5. Festsetzung in rechtsverbindlichen Plänen Der Bebauungsplan Stellingen 18 vom 10. Juni 1975 setzt für den Bereich der Sportplätze Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplätze (Freie und Hansestadt Hamburg) sowie auf einer südöstlichen Teilfläche die Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg) fest. Die Straßen Sportplatzring und Basselweg sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan Stellingen 34 vom 7. Oktober 1968 setzt für den Bereich des Vereinshauses Allgemeines Wohngebiet sowie Gemeinschaftsstellplätze fest. 6. Darstellung in Entwicklungsplänen In der Bezirksentwicklungsplanung von 2008 wird für das Plangebiet das Ziel der Neuen Mitte Stellingen als ein neues Zentrum mit Kerngebiets- und Wohnnutzung formuliert. 3

4 7. Darstellung im Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Neubekanntmachung von 1997 stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. 8. Darstellung im Landschaftsprogramm Im Landschaftsprogramm von 1998 ist der Bereich der Sportplätze als eingeschränkt nutzbare Grünanlage (Sportanlage) dargestellt. Im Arten- und Biotopschutzprogramm sind die Sportplatzflächen als Sportanlage dargestellt. 9. Abweichung vom Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Die Darstellungen im Flächennutzungsplan entsprechen den Planungsabsichten und müssen daher nicht geändert Das Landschaftsprogramm entspricht im Bereich der Sportfläche nicht der beabsichtigten Planung und muss ggf. geändert 10. Etwaige planstörende Bauabsichten Planstörende Bauabsichten sind nicht bekannt. 11. Auswirkung der Planung Mit den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Entwicklung von Wohnbauflächen und ergänzenden Nutzungen im Zentrum Stellingens ermöglicht. 12. Realisierung der Planung Für das Plangebiet wird nach Verlagerung der Sportflächen eine zeitnahe Realisierung der Planung angestrebt. 13. Kosten Die Kosten des Planverfahrens übernimmt die Finanzbehörde. 14. Hinweise aus der ersten Grobabstimmung und Besondere Diskussionspunkte Hinweise aus der ersten Grobabstimmung: - Der Knoten Sportplatzring/Basselweg erscheint als Hauptanbindung für das neue Wohnquartier ausreichend leistungsfähig. - Die Mehrbelastungen infolge der neuen Nutzungen machen einen erweiterten Ausbau der Rechtsabbiegespur im Sportplatzring Richtung BAB und Eidelstedt erforderlich (auf einer Länge von 70 bis 100 m). Eine längere zweistreifige Aufstellfläche wird eine bessere Verkehrsabwicklung ermöglichen. 4 - Gehwegüberfahrten und insbesondere Ausfahrten von Nebenfahrbahnen am südlichen Sportplatzring würden zu verstärkten Verkehrsflussbehinderungen/Stauungen

5 führen, die sich in die umliegenden Wohnbereiche auswirken würden. Um den Verkehr über die Hauptverkehrsstraßen zu leiten, sollten Gehwegüberfahrten nur ausnahmsweise und Ausfahrten grundsätzlich nicht vorgesehen - Dörpkamp und Stellinger Steindamm müssen, wie bisher, von der Kieler Straße rechts abbiegend angefahren Das Einbiegen in die Kieler Straße ist nicht möglich. - Für die zukünftige zusätzliche Verkehrsbelastung aufgrund der Einzelhandelsnutzungen, spielt der jeweilige Geschäftstypus mit Einzugsbereich, Verweildauer der Kunden und weiteren Faktoren eine erhebliche Rolle und ist im weiteren Verfahren zu klären, wenn detaillierte Verkehrsuntersuchungen beauftragt Diskussionspunkte:! Erforderlichkeit Änderung des LAPRO/APRO Erforderliche Gutachten:! Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag! Oberflächenentwässerungskonzept! Luftschadstoffgutachten! Baumgutachten! Lärmgutachten! Verkehrsgutachten 5

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