N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge

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Transkript:

Fachbereich 2 - Wirtschaft und Soziales Lübeck, den 05.06.2002 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am Dienstag, dem 04.06.2002 Nr. 40 (Wahlperiode 1998/2003) - Öffentlicher Teil - Beginn der Sitzung: Tagungsort: 16.00 Uhr Dienstag, dem 04.06.2002 im Verwaltungszentrum Mühlentor Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Haus Trave 7. OG Großer Sitzungssaal, Tel. 122 4599 Anwesend: Vom Ausschuss: Vom Fachbereich 2: Herr Böhning (als Vorsitzender) Herr Bunners Frau Büttner Frau Gieseler Frau Harnack Herr Kainka Frau Kaske Herr Klinkel Herr Koch Frau Lietzke Frau Lübeck Herr Markmann Frau Römer Frau Siebdrat Herr Traut Herr Senator Halbedel Frau Grau Frau Jeske Herr Lippe Herr Scharnberg Herr Schultz Frau Seger Herr Bannert (zugl. als Protokollführer) Vom Seniorenbeirat: Frau Horn Herr Martens Herr Reinberg entschuldigt fehlen: Herr Baasch Frau Antje Jansen (Mitglied der Bürgerschaft) Vom Frauenbüro: Frau Heinrich

2 T a g e s o r d n u n g 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002. 3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 4. Verbesserung der Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt 5. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung der Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausnahme der Bereiche 4.042 Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst und Kultur, 4.563 Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenhilfe, 4.511 Kindertagesbetreuung und 4.512 Beistandschaften 6. Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales 7. Verschiedenes Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass sich das Ausschussmitglied Herr Baasch zur Teilnahme an der heutigen Sitzung entschuldigt hat. Er wird durch Herrn Markmann vertreten. Der Ausschussvorsitzende stellt nunmehr die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er gibt bekannt, dass bei den Damen und Herren des Ausschusses ein Ergänzungsblatt zur Begründung (Anlage 1) der Vorlage zu Punkt 5 der Tagesordnung umgeteilt worden ist. Es handelt sich um die Seite 6 und eine neue Seite 7. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und ist einverstanden.

3 1. Feststellung der Tagesordnung Der Ausschussvorsitzende bittet die Damen und Herren, damit einverstanden zu sein, dass die vorliegende Tagesordnung geändert wird, da der Bericht zur Verbesserung der Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt noch nicht beratungsreif ist. Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden. Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt: 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002. 3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden. 4. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung der Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausnahme der Bereiche 4.042 Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst und Kultur, 4.563 Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenhilfe, 4.511 Kindertagesbetreuung und 4.512 Beistandschaften 5. Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales 6. Verschiedenes Zu Punkt 2 der Tagesordnung Feststellung der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002 Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass Einwendungen gegen die Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge am 14.05.2002 weder schriftlich eingegangen sind, noch in der heutigen Sitzung erhoben werden. Der Ausschussvorsitzende stellt die Niederschrift fest..

4 Zu Punkt 3 der Tagesordnung Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden 3.1 Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass bei der Verwaltung für die bürgerlichen Ausschussmitglieder eine aktualisierte Hauptsatzung mit der Zuständigkeitsordnung der Hansestadt Lübeck vorliegt. Diese Unterlagen werden den bürgerlichen Ausschussmitgliedern mit der Niederschrift der heutigen Sitzung zugesandt. 3.2 Bei den Damen und Herren des Ausschusses ist die Zeitung Büro Soziale Stadt St. Lorenz Quartiersnachrichten Februar 2002 umgeteilt. 3.3 Mietspiegel: Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der neue Mietspiegel, der der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 05.09.2002 vorgelegt werden soll, vor diesem Termin noch im Ausschuss für Sozial- und Wohnungswesen und Kriegsopferfürsorge beraten werden muss. Hierzu ist es erforderlich, einen Sondersitzungstermin anzuberaumen. Er schlägt vor, als Termin für diese Sondersitzung, Dienstag, dem 27.08.2002, 16.00 Uhr, im Verwaltungszentrum Mühlentor, festzulegen. Auf Nachfrage von Frau Kaske bestätigt er Dienstag, den 10.09.2002 als turnusmäßigen Sitzungstermin. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die zu der heutigen Sitzung von der Verwaltung übersandte Aufstellung über noch abzuarbeitende Ausschussaufträge durch die Verwaltung dieses notwendig macht. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und ist einverstanden. Zu Punkt 4 der Tagesordnung Öffentlich-rechtliche Verträge zur Budgetierung der Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen der Fachbereiche 2 und 4 mit Ausnahme der Bereiche 4.042 Kriminalprävention, 4.401 Schule und Sport, 4.411 Kunst und Kultur, 4.563 Jugendhilfe und 4.564 Erwachsenenhilfe, 4.511 Kindertagesbetreuung und 4.512 Beistandschaften

5 Herr Senator Halbedel führt in die vorliegende Vorlage ein und erläutert eingehend sowohl die materielle als auch die formelle Seite des Inhalts der Vorlage. Er weist darauf hin, dass zwischenzeitlich die Zustimmung aller Betroffenen zum materiellen Bereich der Vorlage vorliegt. Das bedeutet, dass der Zuschuss des Jahres 2001 als Referenzjahr für die neu zu schließenden öffentlich-rechtlichen Verträge zugrunde gelegt wird und während der Laufzeit von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahre 2005 festgeschrieben wird; selbstverständlich soweit sich nicht nach oder in 2001 wesentliche Aufgabenänderungen ergeben haben. Das Problem auf der formellen Seite, so Herr Senator Halbedel, besteht darin, dass die Zuschussverträge bis zum 30.06.2002 mit Wirkung zum 31.12.2002 gekündigt werden müssen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bereich Steuern der Stadtverwaltung zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass Verträge in der bisherigen Art und Umfang nicht mehr geschlossen werden können, da sie dann der Steuerpflicht unterliegen. Das in der Vorlage aufgezeigte Verfahren ist von allen freien Trägern, den Fachbereich 2 betreffend bis auf einen, nämlich das Autonome Frauenhaus Lübeck, akzeptiert worden. Er weist darauf hin, dass eine endgültige Beratung und Beschlussfassung im Hauptausschuss am 18.06.2002 vorgesehen ist, da durch eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 04.07.2002 sonst die Kündigungsfrist zum 30.06.2002 nicht mehr eingehalten werden kann. Er geht davon aus, so Herr Senator Halbedel, dass die aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen bis zur Sitzung des Hauptausschusses abschließend geklärt worden sind. Zum Schluss seiner Ausführungen erklärt Herr Senator Halbedel eindeutig, dass Voraussetzung der Zuschussgewährung und der in diesem Zusammenhang notwendigen Verträge die Gleichbehandlung aller Träger ist. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Senator Halbedel für seine unmissverständlichen Ausführungen und bittet den Ausschuss damit einverstanden zu sein, dass die vorliegende Vorlage in der heutigen Sitzung beraten, aber ohne Empfehlung ihren weiteren Weg nehmen soll. Herr Klinkel ist mit dem von Herrn Senator Halbedel vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden und begründet seine Ablehnung. Frau Kaske teilt für ihre Fraktion mit, dass sie aufgrund der Ausführungen von Herrn Senator Halbedel mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden ist. Sie weist darauf hin, dass es ihrer Fraktion und ihr eindeutig darauf ankommt, dass eine Gleichbehandlung aller Träger vorgenommen wird. Der Ausschussvorsitzende verliest ein Schreiben des Verbandes Aranat e. V. (Kultur und Bildung, Information und Beratung für Frauen), das ein Einverständnis zu den Verwaltungsvorschlägen enthält. Dieses Schreiben ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Das Bürgerschaftsmitglied, Frau Jansen, hinterfragt die von Herrn Senator Halbedel vorgetragene steuerrechtliche Problematik, die von diesem erläutert wird.

6 Der Ausschussvorsitzende bittet den Ausschuss zu beschließen, dass die anwesende Vertreterin des Autonomen Frauenhauses als Sachkundige angehört werden kann und ihr das Wort zu erteilen. Der Ausschuss beschließt einstimmig, Frau Kock anzuhören. Sie weist zu Beginn ihrer mündlichen Ausführungen darauf hin, dass der mit dem Autonomen Frauenhaus Lübeck im Jahre 1988 geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag keine steuerrechtlichen Probleme aufweist und somit auch hier keine Steuerpflicht gegeben ist; insoweit versteht sie auch nicht die Einschaltung des Bereiches Steuern. Zur Kündigung der Verträge und den Grundsatz der Gleichbehandlung verweist sie auf politische Zusagen, die dem Autonomen Frauenhaus am 30.05.2002 gegeben worden sind. Zu der Einschaltung des Bereiches Steuern verweist Herr Senator Halbedel, dass dieser zwingend einzuschalten ist und im übrigen wird selbstverständlich eine externe steuerliche Beratung zugesagt. Auf den Einwand von Frau Kock verweist Herr Scharnberg darauf, dass eigentlich die bisherigen Verträge schon steuerpflichtig sind. Der Ausschussvorsitzende sagt Frau Kock zu, in der Hauptausschusssitzung persönlich zugegen zu sein. Herr Klinkel hält das vorgesehene Verfahren, insbesondere eine endgültige Entscheidung durch den Hauptausschuss, für undemokratisch. Herr Senator Halbedel entgegnet hierauf, dass das Verfahren rechtlich völlig einwandfrei ist. Zu der steuerlichen Problematik spricht ebenfalls die anwesende Leiterin des Frauenbüros, Frau Heinrich. Sie schlägt eine Formulierung im Hinblick auf eine eventuelle Steuerpflicht vor. Hierzu spricht ebenfalls das Mitglied der Bürgerschaft, Frau Jansen. An der sich nun anschließenden Diskussion, insbesondere das weitere Verfahren betreffend, beteiligen sich Herr Kainka, Frau Kock, Herr Senator Halbedel, der Ausschussvorsitzende, Herr Klinkel, Frau Büttner, Frau Kaske. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Sitzung für 15 bis 20 Minuten zu unterbrechen, um den Fraktionen noch einmal Gelegenheit zur internen Beratung und Abstimmung zu geben. Der Ausschuss ist einverstanden. Die Sitzung wird von 17.25 bis 17.45 Uhr unterbrochen. Nach Wiedereintritt in die Sitzung überreicht die Vertreterin des Autonomen Frauenhauses, Frau Kock, einen schriftlichen Antrag, der wie folgt lautet: Vertrauenszusage Die Frauenhausvertreterinnen erklären, vorbehaltlich des Weges, dass der bestehende Vertrag aus 1988 nicht gekündigt wird, einer Änderungskündigung auch im laufenden Jahr zuzustimmen, wenn ein einvernehmlicher Vertrag erarbeitet wurde. Grundlage bilden Bestandteile des Vertrages 1988 sowie die vereinbarte Deckelung des Budgets 2001 auf 3 Jahre. Der Antrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

7 Der Ausschuss verweist die Vorlage ohne Votum an den Hauptausschuss. Zu Punkt 5 der Tagesordnung Mitteilungen und Berichte aus dem Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales 5.1 Erhöhung der Regelsätze: Herr Lippe teilt mit, dass, wie in jedem Jahr, sich die Regelsätze vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rentenanpassungsverordnung 2002 ab 01.07.2002 erhöhen werden. Ein Vermerk hierzu wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und ist einverstanden. 5.2 Sachstand PC für SeniorInnen : Herr Senator Halbedel teilt zum Sachstand mit, dass hier der Abschluss einer endgültigen Regelung kurz bevorsteht. In diesem Zusammenhang bedankt sich die Vorsitzende des Beirates für SeniorInnen, Frau Horn, für die bisher geleistete hervorragende Arbeit durch die Kursusleiterin Frau Pawlowski. Gleichzeitig dankt sie der Verwaltung für deren positive Bemühung zur Weiterführung dieser Kurse. 5.3 Anfrage des Ausschussvorsitzenden für Hilfe zum Lebensunterhalt für Schulmaterialien ( 12, 21 BSHG; 1 Regelsatzverordnung) Herr Senator Halbedel stellt die neue Leiterin des Bereiches Sozialhilfegewährung, Frau Seger, vor. Frau Seger nimmt die Bereichsleitung seit dem 01.06.2002 in der Nachfolge von Herrn Steffens wahr. Der Ausschussvorsitzende wünscht Frau Seger im Namen des Ausschusses allzeit eine glückliche Hand bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Zu der vorliegenden Anfrage des Ausschussvorsitzenden teilt Frau Seger mit, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch für den Schulbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen laufende oder einmalige Leistungen gewährt werden können. Ein Teil der Schulmaterialien so Frau Seger ist durch den Regelsatz abgegolten. Es werden jedoch einmalige Beihilfen darüber hinaus gewährt, wie z. B. bei der Einschulung oder beim Schuljahreswechsel. Fragen des Ausschussvorsitzenden und von Frau Lübeck, z. B. zu der Bagatellgrenze, werden von Frau Seger und ergänzend durch Herrn Senator Halbedel beantwortet.

8 5.4 Kennzahlenberichte 2000 in der Sozialhilfe In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit bittet der Ausschussvorsitzende den Ausschuss damit einverstanden zu sein, dass der angekündigte Bericht durch die Verwaltung in der nächsten turnusmäßigen Ausschusssitzung abgegeben wird. Der Ausschuss ist einverstanden. 5.5 Erreichbarkeit der Stadtteilbüros Fackenburger Allee Herr Bannert teilt in seiner Eigenschaft als Leiter des Fachbereichsdienstes Allgemeines im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales mit, dass vom Bereich 651 Hochbau am 04.06.2002 angeforderte Unterlagen zu einer Umsetzung der teilweise berechtigten Forderungen eingegangen sind. Es werden unverzüglich Gespräche mit der Hausverwaltung des Dienstgebäudes Fackenburger Allee aufgenommen werden, damit schnellstmöglich die notwendigen Baumaßnahmen erledigt werden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und ist einverstanden. Zu Punkt 6 der Tagesordnung Verschiedenes Behindertenaufzug im Verwaltungszentrum Mühlentor, Dienstgebäude Kronsforder Allee Frau Kaske stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass auch außerhalb der Sprechzeiten bzw. nach Dienstende der Behindertenaufzug auch von den Behinderten selbst ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Herr Bannert weist hierzu darauf hin, dass nach der vorliegenden Betriebserlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes der angesprochene Behindertenaufzug nur von Behinderten im Beisein einer Aufsichtsperson bzw. eines Aufzugswärters genutzt werden kann. Ende: 18.00 Uhr Ausschussvorsitzender Protokollführer