Deutscher Bundestag Drucksache 17/9931 17. Wahlperiode 12. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Josip Juratovic, Anton Schaaf, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: InDeutschlandhatdieUnterstützungvonMenschenmitBehinderungeine langetradition.bereits1974wurdemitderumwandlungdes Schwerbeschädigtengesetzes ins Schwerbehindertengesetz einersterparadigmenwechsel vollzogen.nebenkriegsgeschädigten,blindenundkörperbehindertenwurden vonnunanallemenschenmitbehinderungindengesetzlichenschutzmiteinbezogen.einmeilensteinwurdeimjahr2001durchdieetablierungdesneuntenbuchessozialgesetzbuch (SGBIX)geschaffen,welchesbehindertenMenschenTeilhabeinderArbeitsweltundderGesellschaftzusichert.2002tratdas BehindertengleichstellungsgesetzdesBundesinKraft,indemdasBenachteiligungsverbotkonkretisiertundBarrierefreiheitverankertwurde.Einweiterer Schritterfolgtedurchdie2006vondenVereintenNationenverabschiedeteund 2009inKraftgetreteneUN-KonventionüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungen.DieRatifizierungdesÜbereinkommensdurchdenBundestagund den Bundesrat erfolgte bereits im Jahr 2008. MitderKonventionwirddasZielverfolgt,MenschenmitBehinderungdie volleundwirksameteilhabeandergesellschaftsowiedieeinbeziehungindie Gesellschaftzugewährleisten.Diesbedeutet,dassMenschenmitBehinderung indielageversetztwerdensollen,einhöchstmaßanunabhängigkeitsowie umfassendekörperliche,geistige,sozialeundberuflichefähigkeitenzuerreichenundzubewahren.zurumfassendenteilhabeanallenaspektendeslebens gehört auch der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt. InArtikel27derUN-BehindertenrechtskonventionheißtesunterderPrämisse RechtaufArbeit,dassdieArbeitsaufnahmefürMenschenmitBehinderung durchmaßnahmenderstaatenzufördernist.einblickaufdiearbeitsmarktzahlenfürmenschenmitbehinderungzeigt,dassdieserartikelbisjetztnur ungenügendumgesetztwurde.ausdem NationalenAktionsplanderBundesregierungzurUmsetzungderUN-Behindertenrechtskonventiongehthervor, dassrunddreimillionenmenschenmitbehinderungimerwerbsfähigenalter sind.indeutschlandherrschteinein 71Absatz1SGBIXgeregeltePflicht derarbeitgeberzurbeschäftigungschwerbehindertermenschen.beibeschäftigungspflichtigenunternehmenhandeltessichumarbeitgeberinnenund Arbeitgebermitjahresdurchschnittlichmindestens20Arbeitsplätzen.Sieha-
Drucksache 17/9931 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bendiepflicht,aufwenigstens5prozentderarbeitsplätzeschwerbehinderte Menschenzubeschäftigen.FüreinUnternehmenmit20Mitarbeiterinnenund MitarbeiternmussdemnacheinArbeitsplatzmiteinemschwerbehinderten Menschenbesetztwerden.DarüberhinausmüssenArbeitgeberinnenundArbeitgebermitmehrals40ArbeitsplätzenzweischwerbehinderteMenschenbeschäftigen. 31ProzentderdeutschenArbeitgeberinnenundArbeitgeberhabenwenigerals 1ProzentschwerbehinderteBeschäftigte.FastjedesdritteUnternehmenerfüllt diegesetzlichebeschäftigungspflichtvonmenschenmitbehinderungdemnachüberhauptnichtodervölligunzureichend.2009konnteimdurchschnitt lediglicheinanteilvon4,5prozentschwerbehinderterarbeitnehmerinnenund Arbeitnehmererreichtwerden.106800ArbeitgeberinnenundArbeitgeberhatten ihrebeschäftigungsquotenichtvollerfülltund37800beschäftigungspflichtige ArbeitgeberinnenundArbeitgeberhattenüberhauptkeinenentsprechendenArbeitsplatzbesetzt.Eskannnichtsein,dasseinerseitsüberFachkräftemangelgeklagtwirdundandererseitsBewerberinnenundBewerbernichteingestelltwerden,weilsieeinHandicaphaben.VondendreiMillionenMenschenmitBehinderungimerwerbsfähigenAlterarbeitencirca846000beibeschäftigungspflichtigenUnternehmen.142700schwerbehinderteMenschensindbei nichtbeschäftigungspflichtigenunternehmenangestellt.rund280000personenarbeiteninwerkstättenfürmenschenmitbehinderung.arbeitslosgemeldetwarenimjanuar20123081706menschen,darunter182390schwerbehindertemenschen,dieüberwiegendemehrheitimwirkungskreisdessgbii.es zeigtsichalso,dasseingroßerteildermenschenmitbehinderungimerwerbsfähigenalternachwievorkeinenzugangzurbeschäftigungfindet.diespezifischearbeitslosenquoteschwerbehindertermenschenistseitjahrenfastdoppeltsohochwiedienichtbehinderterpersonenundsteigtweiter,obwohlnach demallgemeinentrenddiearbeitslosigkeitabnimmt.dasliegthauptsächlich amanstiegderarbeitslosigkeitvonälterenschwerbehindertenmenschenim Altervon55bis65Jahren.DieLangzeitarbeitslosigkeitverfestigtsichbeidiesemPersonenkreiszusehendsunderschwertdieWiedereingliederung.Esliegt einemitoktober1999vergleichbaresituationvor,alsdiezahlderarbeitslosenunterdenschwerbehinderten190000erreichte.damalsistalsgegenmitteldasgesetzzurbekämpfungderarbeitslosigkeitschwerbehinderterverabschiedetworden.damitgelanges,diespezifischearbeitslosigkeitdieser Personengruppeumfast25vomHundertzusenken.Esbedarfheuteeinervergleichbaren gesetzgeberischen Anstrengung: BeschäftigungspflichtigsindUnternehmen,diejahresdurchschnittlichmindestensüber20Arbeitsplätzeverfügen.Siehabenauf5ProzentihrerArbeitsplätze imsinnevon 73SGBIXschwerbehinderteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerzubeschäftigen (sog.beschäftigungsquote).2003wurdediequotevon 6auf5Prozentgesenkt.InderKonsequenzstiegdieZahlschwerbehinderter Arbeitsloser.DieAbsenkunghatalsokeinepositivenEffektefürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmergehabt.DeshalbsolltezurQuotevon6Prozentzurückgekehrtwerden.GeändertwerdenhingegenmussdieDefinitionvon Arbeitsplätzennach 73Absatz3SGBIX.DanachwerdenArbeitsplätzefür denumfangderbeschäftigungspflichtdannnichtgezählt,wennarbeitnehmerinnenoderarbeitnehmermitwenigerals18stundeninderwochebeschäftigt werden.dasprivilegiertarbeitgeberinnenundarbeitgeber,dienurgeringfügig Beschäftigteeinsetzen.DiesesPrivilegistungerecht.EsbenachteiligtArbeitgeberinnenundArbeitgeber,dieVollzeitarbeitsplätzeeinrichten:Wer 20Vollzeitplätzehat,musseineschwerbehinderteArbeitnehmerinodereinen schwerbehindertenarbeitnehmerbeschäftigen.wer10000geringfügig beschäftigtearbeitnehmerinnenundarbeitnehmerhat,musskeineschwerbehindertearbeitnehmerinoderkeinenschwerbehindertenarbeitnehmerbeschäftigen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9931 DamitdiebeschäftigungspflichtigenUnternehmendieQuoteerfüllen,werden siedurcherhebungeinerausgleichsabgabezurschwerbehindertenbeschäftigungangehalten (sog.antriebsfunktionderausgleichsabgabe).dieausgleichsabgabedientdazu,besondereleistungenzurförderungderteilhabe schwerbehindertermenschenamarbeitslebensowiediebegleitendehilfe durchdieintegrationsämterzufinanzieren.siehatnichtnureineantriebs-, sondernaucheineausgleichsfunktion,weilmitdenmittelnderausgleichsabgabeauchleistungenanarbeitgeberinnenundarbeitgebererbrachtwerden, diefinanziellelastentragenmüssen,weilsiearbeitsplätzefürschwerbehindertemenschenbehindertengerechteinrichtenundausstatten.hierliegtein Defizitvor;denndieEinnahmendurchdieAbgabedeckenlediglich60Prozent derschwerbehindertenspezifischenleistungenab,diefürbehindertengerechte BeschäftigunganArbeitgeberinnenundArbeitgebernzuerbringensind.Eine ErhöhungderMittelderAusgleichsabgabeistdeshalbangebracht.DasgeeigneteMittelhierfüristdieHeraufsetzungderHöhederAusgleichsabgabe,die zurzeit wie folgt nach dem Grad der Nichterfüllung progressiv gestaffelt ist. Erfüllungsquote Abgabe für monatlich unbesetzten Pflichtplatz 3 bis unter 5 Prozent115 Euro 2 bis unter 3 Prozent200 Euro 0 bis unter 2 Prozent290 Euro NebendervonderZahlungderAbgabeausgehendenAntriebsfunktionwerden nachdemgesetzarbeitgeberinnenundarbeitgeber,dienichtallebetrieblichen Möglichkeitenausschöpfen,durchdasInstrumentdesOrdnungswidrigkeitenrechtsangehalten,ihreBeschäftigungsquotezuerfüllen.Nach 156Absatz1 Nummer1SGBIXistdievorsätzlicheoderfahrlässigeNichterfüllungderBeschäftigungspflichtalsOrdnungswidrigkeitmiteinerGeldbußevonbiszu 10000Eurozuahnden.ZuständigistalsVerwaltungsbehördedieBundesagenturfürArbeit.HierbestehtseitlangerZeiteinerheblichesVollzugsdefizit.Im Jahr2009wurdeninsgesamtnurzehnFälleaufgegriffenundsechsVerwarnungenverhängt.2010wurdensogarnurvierFällebehandeltundzweiGeldbußen miteinergesamtsummevonlediglich550euroverhängt.diebundesagentur fürarbeitstehthierineineminteressenkonflikt:siemöchtenichtgegenarbeitgeberinnenundarbeitgeberermittelnundbußenverhängen,diesieals KundinnenoderKundenfürdieVermittlungvonarbeitslosenMenscheninArbeit gewinnen will. DieberuflicheAusbildungistinderRegelderersteZugangzumArbeitsmarkt. FürMenschenmitBehinderungkannihreBedeutungnichthochgenuggeschätztwerden.DieberuflicheAusbildungdientihnenalsSchlüsselfürein selbstbestimmtesundinklusivesleben.daheristeserfreulich,dasssichdie AusbildungssituationfürJugendlichemitBehinderungindenvergangenenJahrenleichtverbesserthat.DennochistderAnteilbetrieblicherundaußerbetrieblicherAusbildungsmöglichkeitenausbaufähig.Wenigerals1PromillederbetrieblichenAusbildungsplätzeistbarrierefreioderbarrierearm.DieMaßnahmen,dieimRahmendesAusbildungspaktesgetroffenwordensind,werden Menschen mit Behinderung nicht hinreichend gerecht. DieinstitutionelleFörderungausMittelnderAusgleichsabgabefürWohnheime undwerkstättenfürbehindertemenschenbetrugimjahr2010immernoch 48Mio.Euro.DieseFörderungmusszukünftigindieFörderungderIntegrationaufdenerstenArbeitsmarktinvestiertwerden.SowirddemAnspruchder Inklusion entsprochen. DieFörderungendurchdasSGBIXsindprimäraufArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerausgelegt.Rund200000Schwerbehindertenehmenjährlichan einerarbeitsmarktpolitischenmaßnahmeteil,wobeifürdasjahr2010ein
Drucksache 17/9931 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Rückgangvongut10Prozentzuverzeichnenist.MenschenmitBehinderung, diesichselbstständigmachenwollen,habendasnachsehen.nebenvielfältigen (Kommunikations-)Barrieren,diezuInformationsdefizitenführenkönnen, wirdderwunschnachselbstständigkeithäufigmitderbegründungverneint, dassdaserzielteeinkommennichtausreichenwürde,umdavondenlebensunterhaltzubestreiten.erfolgreicheselbstständigesindpotentiellearbeitgeberinnenoderarbeitgeber.eineverstärkteförderungderselbstständigkeitvon MenschenmitBehinderungkannschließlicheinStückzueinemMentalitätswechselinnerhalbderBevölkerungbeitragenunddamitzueinerstärkerenVerankerung des Inklusionsgedankens in der Mitte der Gesellschaft führen. AlsebensoproblematischunddemZugangvonMenschenmitBehinderung aufdemarbeitsmarktnichtdienlichstelltsichdiestrikteeinschränkungdes durchdassgbixeingeschlossenenkreisesgeförderterpersonendar.das SGBIXgreiftinseinemzweitenTeilnur,wennderGradderBehinderungwenigstens50oderwenigstens30mitGleichstellungsbescheidwegeneinerVermittlungserschwernisoderbehinderungsbedingtenArbeitsplatzgefährdungbeträgt.DieUN-BehindertenrechtskonventionistauchindiesemZusammenhang nichtvollständigumgesetzt.dergeltungsbereichderförderungistimübereinkommenweitergefasst.einebehindertengerechtebeschäftigungder GruppederMenschenmit einfacher Behinderungwirdbislangnurdurchdas allgemeinebenachteiligungsverbotinden 1und7desAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG)unddasGebotderRücksichtnahmebeiWeisungenimRahmenvon 106Satz3derGewerbeordnung (GewO) gefördert. DennaucheinnachmomentanemRechtgeringererGradderBehinderungkann imarbeitslebenzueinschränkungenführenunddamitletztendlichteilhabe verhindern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: 1.DieAusweitungderBehindertenrechteunddasUN-Übereinkommenüber dierechtevonmenschenmitbehinderungenmussvollständigindeutsches Rechtumgesetztwerden,umeineumfassendeFörderungfürMenschenmit Behinderungzuermöglichen.Diein 69Absatz1Satz6SGBIXvorgenommeneBeschränkung: EineFeststellungistnurzutreffen,wennein GradderBehinderungvonwenigstens20vorliegt istdahinzuändern: EineFeststellungistzutreffen,wenneinGradderBehinderungvonwenigstens10vorliegt. IndenversorgungsmedizinischenGrundsätzenwerdengeringereGradeals20erfasst.AucheingeringererGradderBehinderungals20kannimArbeitslebenzuEinschränkungenführenunddamit Teilhabe verhindern. 2. 73Absatz3SGBIXsolltegestrichenwerden.NachderbisherigenRegelungwerdenArbeitsplätzefürdenUmfangderBeschäftigungspflichtnicht gezählt,wenndaraufarbeitnehmerinnenundarbeitnehmermitwenigerals 18 Stunden in der Woche beschäftigt werden. 3.DieAusgleichsabgabenach 77SGBIXjeunbesetztenPflichtplatzistzu erhöhen.derbesonderensituationklein-undmittelständischerunternehmensolldurcheinebegleitendeausweitungderfördermöglichkeitenrechnung getragen werden. 4.DieschrittweiseAnhebungderAusgleichsabgabesolltewiefolgtfestgelegt werden: BeieinerBeschäftigungsquotevon3biswenigeralskünftig6Prozentsollte danndieausgleichsabgabeprofehlendemarbeitsplatz/monatvon115euro auf250euro,beieinerbeschäftigungsquotevon2biswenigerals3prozent von200euroauf500euroundbeieinerbeschäftigungsquotevonweniger als 2 Prozent von 290 Euro auf 750 Euro angehoben werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9931 5.DieinstitutionelleFörderungausMittelnderAusgleichsabgabeistzukünftig nichtmehrfürwerkstättenundwohnheime,sondernfürdieinklusionauf demarbeitsmarktzuverwenden.dieaufteilungdesaufkommensderausgleichsabgabeistdahingehendneuzuregeln,dassmehrmittelfürdieförderungvonintegrationsunternehmenund-projekteverwendetwerdenkönnen.dierücklagemittelimausgleichsfondsdesbundesministeriumsfür ArbeitundSozialessindfüreineneueBeschäftigungsinitiativefürschwerbehinderte Arbeitslose zu verwenden. 6.DieIntegrationsämtererhaltenin 102SGBIXdieausdrücklicheAufgabe, auchschwerbehindertemenschen,dieeinerselbstständigenerwerbstätigkeitnachgehen,zuunterstützen.dieförderung,diespeziellenbedürfnissen entsprechenmuss,solltezeitlichbegrenztinformvonbudgetszurverfügunggestelltwerden.zurdiskussionderkonkretenausgestaltungderförderungsollteeinrundertischmitvertreterinnenundvertreternderbehindertenverbände einberufen werden. 7.DieSchwerbehindertenvertretungnachdemSGBIXistzueinerBehindertenvertretungweiterzuentwickeln.DieindenBetriebenundVerwaltungen gewähltenvertrauenspersonenderschwerbehindertenundgleichgestelltbehindertenbeschäftigtenhabensichzueinemmotorfürdieeingliederungin Arbeit,BerufundGesellschaftentwickelt.FürdieDurchsetzungderTeilhaberechtenachderUN-BehindertenrechtskonventionistdieAusweitung desehrenamtlichenengagementsdervertrauenspersonenaufallebeschäftigtenmitbehinderungsinnvoll.damitdieseraufgabenerweiterungauch dieanforderungenandieschwerbehindertenvertretungalsein-personen- Vertretungwächst,mussdieRechtsstellungdesstellvertretendenMitglieds gestärktwerden. 95Absatz1Satz4SGBIXistzuändern:DieVertrauenspersonistbereitsdannberechtigtdaserstestellvertretendeMitgliedzur ErledigungbestimmterAufgabenderBehindertenvertretungheranzuziehen, wenndiezahlderbehindertenmenschenimbetrieboderinderdienststelle in der Regel 50 übersteigt (bisher 100). 8.DieBundesagenturfürArbeitistdazuzuverpflichten,jährlicheineÜbersichtüberdieErfüllungderBeschäftigungsquotevonallenMenschenmit Behinderung zu erstellen und zu veröffentlichen. Ergänzendsolltegeprüftwerden,obimSinnedesBürokratieabbausdieBetriebeihreMeldungenzurErfüllungderBeschäftigungsquotezusammen mitderanzeigeallerbeschäftigungsverhältnisseandiesozialversicherung zumjahresendeerledigenkönnten,unddieübersichtdurchdieseerstellt und veröffentlich werden kann. 9.DieBeratungundVermittlungvonarbeitslosenschwerbehindertenMenschenseitensderBundesagenturfürArbeitistzuverbessern.DieKontaktdichtezwischenVermittlungsfachkräftenundschwerbehindertenArbeitslosenistzugering.DarüberhinausmussauchdieBetreuungdersichim RechtsrahmendesSGBIIbefindlichenMenschenmitBehinderungverbessertwerden.InallenAgenturenundJobcenternsinddaherspeziellfür schwerbehindertemenschenqualifiziertevermittlungsfachkräfteeinzuführen,umeinebenachteiligungvonmenschenmitbehinderungbeimeintritt indenarbeitsmarktfachlichauszugleichen.amsinnvollstenwäreeinebetreuungallerschwerbehindertenarbeitslosenundleistungsempfangenden, unabhängigvomrechtskreis,durchdieagenturenfürarbeit.diespezifischepersonalausstattungbeideragenturfürarbeitimbereichrehabilitationistdeutlichzuverbessern.diefallquotepromitarbeiterinbzw.mitarbeiterindennach 104Absatz4SGBIXeinzurichtendenbesonderenStellen ist deutlich zu senken.
Drucksache 17/9931 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.VerstößegegendieBeschäftigungspflichtsindalsOrdnungswidrigkeiten konsequentzuverfolgenunddienichterfüllungdermindestbeschäftigung zuahnden.wenndieverstößegegendiebeschäftigungspflichtnichtverfolgtwerden,handeltessichumeinefahrlässigenichterfüllung.diegesetzlicheregelungsollteerweitertunddem 151Absatz1SGBIXsollte folgendersatzangefügtwerden: FahrlässigimSinnederNummer1handeltinsbesondere,wernichtausreichendprüft,welchegeeignetenMaßnahmenzuergreifensind,umdieErfüllungderBeschäftigungspflichtentsprechend 81Absatz3desNeuntenBuchessicherzustellen. ÜberdieAnzahlderAnzeigen,amtswegigaufgegriffeneFälle,Ermittlungen,VerwarnungenundBußgeldverhängungenistjährlicheingesonderter Tätigkeitsberichtvorzulegen.DieBundesagenturfürArbeitistnichtdie geeigneteverwaltungsbehörde,umdieseordnungswidrigkeitenkonsequentzuverfolgen.aucheineübertragungderaufgabeaufdieintegrationsämterwürdezuinteressenkonfliktenführen.beiderbekämpfungvon illegalerbeschäftigungundschwarzarbeithatsichdieübertragungder KontrollaufgabenaufdieFinanzkontrolleSchwarzarbeitbewährt.Dieser solltedieaufgabeübertragenwerden.hierzumusssieentsprechendpersonell ausgestattet werden. Berlin, den 12. Juni 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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