Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung
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- Wilhelm Adenauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Thomas Oppermann, Aydan Özog uz, Gerold Reichenbach, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung A. Problem IndervergangenenLegislaturperiodegabeszweiAltfallregelungen,durchdie langjähriggeduldeteeineaufenthaltserlaubniserhaltenkonnten.zunächst einigtesichdieinnenministerkonferenzam17.november2006aufeinenentsprechendenbeschluss.esfolgtediegesetzlichealtfallregelungder 104a und104b,diemitdemgesetzzurumsetzungaufenthalts-undasylrechtlicher RichtlinienderEuropäischenUnionvom19.August2007 (BGBl.IS.1970) geschaffen wurde. DieseAltfallregelungenkonntenvielenbislangGeduldeteneinePerspektive fürdiegesellschaftlicheundökonomischeintegrationindeutschlanderöffnen. DiebisherigenRegelungenwarendemnacheinersterwichtigerSchrittzurEindämmungderPraxisderKettenduldungen.Allerdingserhielten28227dervon dergesetzlichenaltfallregelungbegünstigteneineaufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz1Satz1,diesogenannteAufenthaltserlaubnisaufProbe.Ihnen wurdedieaufenthaltserlaubniserteilt,obwohlsieihrenlebensunterhaltnoch nichtüberwiegendselbstbestreitenkonnten.dieseaufenthaltserlaubnisgalt biszum31.dezember2009.diebetroffenenmusstensichindieserzeiteine Arbeitsuchen.DanachsolltedieAufenthaltserlaubnisverlängertwerden,wenn sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig hätten sichern können. Ende2009zeichnetesichab,dassdiesnichtallengelingenwürde.Deshalb fasstedieinnenministerkonferenzaufihrersitzungam3.und4.dezember 2009einenVerlängerungsbeschluss.Dieseristbefristetbiszum31.Dezember DievomjüngstenIMK-BeschlussbegünstigtenPersonendrohenabJanuar 2012erneutindieDuldungzurückzufallen,sofernsieihrenLebensunterhalt nichtvollständigsichernkönnen.bereitsderbezugergänzendersozialleistungennachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGBII)würdedazuführen. Hiergiltes,vorAblaufdesJahres2011eineMöglichkeitderVerlängerungzu schaffen.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AuchüberdieseGruppehinausbestehtnachwievorHandlungsbedarf.Zwar folgteam23.juni2011eineerneutegesetzesänderung (BGBl.IS.1266).Es wurdeeinneuer 25aeingefügt.ErenthälteinespezielleBleiberechtsregelung fürgutintegriertejugendlichegeduldetesowiediemöglichkeit,denelternder vonderregelungbegünstigtenjugendlicheneinakzessorischesaufenthaltsrechtzuerteilen.dieregelungstellteinsoferneinedeutlicheverbesserungdar, alserstmalseinestichtagsunabhängigebleiberechtsregelunggeschaffenwurde. Allerdingsistauchdiesenachbesserungsbedürftig.InsbesonderedieBeschränkungaufdieAltersgruppezwischen15und21sowiedasfürdieElterngeltende ErfordernisdervollständigenSicherungdesLebensunterhaltesstellenzuhohe Anforderungen dar. DeshalblebtentrotzderverschiedenenAltfallregelungenam30.Juni2011 nachwievor87312ausländergeduldetindeutschland,davon51244länger alssechsjahre (Bundestagsdrucksache17/6816,S.6).DieseZahlenverdeutlichenebensowieallebisherigenErfahrungen,dassesnachwievorAusländer gibtundkünftiggebenwird,dieübermehrerejahrevonderpraxisdersogenannten Kettenduldung betroffen sind. B. Lösung InBezugaufdieVermeidungkünftigerKettenduldungenwirdeineRegelung geschaffen,diekeinenfestenstichtagenthältunddieanforderungenandie Lebensunterhaltssicherungdahingehendabsenkt,dassauchdasernsthafteBemühenumArbeitalsausreichenderachtetwird.AußerdemwirdeineeigenständigeRegelungfürMinderjährigegeschaffen,diebeigünstigerIntegrationsprognosebereitsnachvierJahreneineAufenthaltserlaubniserhalten.Weiter wirdeineeigenständigeregelungfürpersonengeschaffen,dieindeutschland einenschulabschlussmachen.indenbeidenzuletztgenanntenfällenwirdweitereineregelungfürdieelternderbegünstigtenjugendlichengeschaffen.zuletztwirdfüraltfällevoneinemjahrzehntundmehreinenochweitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen geschaffen. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten FinanzielleAuswirkungenergebensichzunächstfürdieTrägerderkommunalenLeistungennachdemSGBIIunddemSGBXII,sofernsiedenBetroffenen, dieeineaufenthaltserlaubniserhalten,leistungengewährenmüssen.daswird jedochzumindestteilweisedadurchausgeglichen,dassdiebetroffenenauch beiweitererduldungohnehinleistungenzursicherungihreslebensunterhalts nachdemsgbii,demsgbxiioderdemasylbewerberleistungsgesetzerhaltenwürden.zudemverbessertdieaufenthaltserlaubnislangfristigdieaussicht aufeineexistenzsicherndearbeit.deshalbkönnteesauflangesichtdazukommen,dassinsgesamtwenigerleistungenbezogenwerdenunddamitsogareine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu erwarten steht.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7933 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung Vom DerBundestaghatmitZustimmungdesBundesratesdas folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes DasAufenthaltsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom25.Februar2008 (BGBl.IS.162),daszuletzt durchartikel1desgesetzesvom23.juni2011 (BGBl.I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 25a wird wie folgt gefasst: (1)EinemgeduldetenAusländeristabweichendvon 5Absatz1Nummer1undAbsatz2eineAufenthaltserlaubniszuerteilen,wennersichseitmindestensacht Jahrenoder,fallserzusammenmiteinemodermehreren minderjährigenledigenkinderninhäuslichergemeinschaftlebt,seitmindestenssechsjahrenununterbrochen geduldet,gestattetodermiteineraufenthaltserlaubnis aushumanitärengründenimbundesgebietaufgehalten hat und er 1. über ausreichenden Wohnraum verfügt, 2.übereinfachemündlicheDeutschkenntnisseimSinne derstufea1desgemeinsameneuropäischenreferenzrahmens für Sprachen verfügt, 3.beiKindernimschulpflichtigenAlterdentatsächlichen Schulbesuch nachweist, 4.dieAusländerbehördenichtvorsätzlichüberaufenthaltsrechtlichrelevanteUmständegetäuschtoderbehördlicheMaßnahmenzurAufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat, 5.keineBezügezuextremistischenoderterroristischen Organisationen hat und diese auch nicht unterstützt, 6.nichtwegeneinerimBundesgebietbegangenenvorsätzlichenStraftatverurteiltwurde,wobeiGeldstrafenvoninsgesamtbiszu90Tagessätzenoderbiszu 120TagessätzenwegenStraftaten,dienachdem AufenthaltsgesetzoderdemAsylverfahrensgesetz nurvonausländernbegangenwerdenkönnen, grundsätzlich außer Betracht bleiben und 7.a)derLebensunterhaltdesAusländersimletzten Jahrüberwiegendgesichertwaroderwennder AusländermindestensseitsechsMonatenseinen Lebensunterhaltnichtnurvorübergehendsichert oderwennderausländersichernsthaftbemüht hat,seinenlebensunterhaltüberwiegendzusichern oder b)derausländerwegenseinesalters,einerkörperlichen,geistigenoderseelischenkrankheitoder BehinderungoderweilermitmehrerenminderjährigenledigenKinderninhäuslicherGemeinschaftlebtundwegenderKinderbetreuungvon ernsthaftenbemühungen,seinenlebensunterhalt überwiegend zu sichern, abgehalten war. (2)EinemminderjährigengeduldetenAusländerist abweichendvon 5Absatz1Nummer1undAbsatz2 eineaufenthaltserlaubniszuerteilen,wennersichseit mindestensvierjahrenununterbrochengeduldet,gestattetodermiteineraufenthaltserlaubnisaushumanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat und er 1.dieVoraussetzungendesAbsatzes1Nummer2,4,5 und 6 erfüllt und 2.gewährleisteterscheint,dassersichaufGrundseiner bisherigenausbildungundlebensverhältnisseindie LebensverhältnissederBundesrepublikDeutschland einfügen kann. (3)EinemgeduldetenAusländer,dermindestenseinenHauptschulabschlussodereinengleichwertigenAbschlussinDeutschlanderworbenhat,istabweichend von 5Absatz1Nummer1undAbsatz2eineAufenthaltserlaubniszuerteilen,wennerdieVoraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 4, 5 und 6 erfüllt. (4)DenElternodereinemalleinpersonensorgeberechtigtenElternteileinesminderjährigenAusländers, dereineaufenthaltserlaubnisnachabsatz2oder3besitzt,kannabweichendvon 5Absatz1Nummer1und Absatz2eineAufenthaltserlaubniserteiltwerden,wenn dievoraussetzungendesabsatzes1satz1zweiterhalbsatz Nummer 1 bis 7 vorliegen. (5)EinemgeduldetenAusländeristabweichendvon 5Absatz1und2eineAufenthaltserlaubniszuerteilen, wennersicham1.januar2012seitmindestenszwölf Jahrenoder,fallserzusammenmiteinemodermehreren minderjährigenledigenkinderninhäuslichergemeinschaftlebt,seitmindestenszehnjahrenununterbrochen geduldet,gestattetodermiteineraufenthaltserlaubnis aushumanitärengründenimbundesgebietaufgehalten hatunddievoraussetzungendesabsatzes1nummer5 erfülltundkeinausweisungsgrundgemäß 53vorliegt. (6)DieAufenthaltserlaubniskannunterderBedingungerteiltwerden,dassderAusländeraneinemIntegrationsgesprächteilnimmtodereineIntegrationsvereinbarungabgeschlossenwird.DieAufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. 2. Dem 101 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4)EineAufenthaltserlaubnis,dievordem1.Januar 2012aufGrunddes 104aoderaufGrunddes 104b erteiltwurde,giltalsaufenthaltserlaubnisgemäß 25a Absatz 1 fort. 3. Die 104a und 104b werden aufgehoben. 4.In 60aAbsatz2bwerdendieWörter Absatz1 durch die Wörter Absatz 2 oder 3 ersetzt.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Artikel 2 Inkrafttreten DiesesGesetztrittmitWirkungvom1.Januar2012in Kraft. Berlin, den 29. November 2011 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7933 Begründung EineNovellederAltfallregelungistauszweiGründengeboten.Zumeinengiltes,denAusländern,diebisherlediglicheineAufenthaltserlaubnisaufProbenach 104aAbsatz1Satz1desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)erhalten haben,einegesicherteperspektivezubieten.zumanderen mussdiepraxisderkettenduldungenfürlangjähriggeduldeteauchkünftigwirksamereingedämmtwerden,alses bislang der Fall ist. Zu den Änderungen im Einzelnen: Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Absatz 1 ZieldergesetzlichenAltfallregelungwares,demBedürfnis derseitjahrenimbundesgebietgeduldetenundhierintegriertenausländernacheinerdauerhaftenperspektivein DeutschlandRechnungzutragen,beidenendieAbschiebungallerVoraussichtnachauchinnächsterZeitnicht möglichseinwird (Bundestagsdrucksache16/5065,S.201). BezüglichderunterBuchstabeagenanntenGruppenistdaraufzuverweisen,dasszurIntegrationauchdieökonomische Integration am Arbeitsmarkt gehört, die von den ersten beidenalternativendesabsatzes1nummer7buchstabea erfasstwird.diedrittealternativedesabsatzes1nummer7 BuchstabeaträgtdemUmstandRechnung,dassbereits ernsthaftebemühungenumeinenarbeitsplatz,derdenlebensunterhaltüberwiegendsichert,ausreichendsind.dafür sprichtnichtnur,dassdiebetroffenenvielfachimniedriglohnsektorarbeitenundgeradedann,wennsiegrößere Familienhaben,inerheblichemUmfangaufergänzendeSozialleistungenangewiesenseinkönnen.Vielmehristauchin Rechnungzustellen,dassnachmehrjährigemAufenthaltmit einerabschiebungnichtmehrzurechnenist.bliebendie BetroffenendennochinderDuldung,würdensichihre ChancenamArbeitsmarktverschlechtern,daArbeitgeber siewegendesunsicherenduldungsstatusoftmalsnichteinstellenoderweiterbeschäftigen.dannwärensiedaraufangewiesen,dassihrlebensunterhaltalleinaussozialleistungenbestrittenwird.dasstellteinefinanziellebelastungfür dieöffentlichenhaushaltederkommunalenleistungsträger sowieeinepsychischebelastungderbetroffenenausländer dar,denendiemöglichkeitgenommenwird,sichlangfristig am Arbeitsmarkt behaupten zu können. BegleitendzudiesemGesetzmussdieBeschäftigungsverfahrensverordnungdurcheigenständigeVerordnungsänderungdeszuständigenBundesministeriumsfürArbeitund Sozialesgeändertwerden.DerZugangzumArbeitsmarkt wirdfrühererleichtert.frühzeitigeintegrationsbemühungen kannderausländernurdannunternehmen,wennihmdie Möglichkeitdazugegebenwird.Deshalbwird 10Absatz1 derbeschäftigungsverfahrensverordnungdahingehendgeändert,dassdieerlaubniszurausübungeinerbeschäftigung nichtnurweiterhinnacheinemjahrerteiltwerdenkann,sondernzusätzlichbereitsvorher,nachsechsmonaten,erteilt werdenkann,sofernderausländereinkonkretesarbeitsangebotnachweisenkann.weiteristdiezustimmungder BundesagenturfürArbeitabweichendvonderderzeitigen, aufvierjahreabstellendenregelungbereitsnachzweijährigem Aufenthalt zu erteilen. BezüglichderunterAbsatz1Nummer7BuchstabebgenanntenGruppeistzubemerken,dassAusländer,dieauseinemderdortgenannten,vonihnenkaumzuüberwindenden GründevonernsthaftenBemühungen,ihrenLebensunterhaltüberwiegendzusichern,abgehaltenwaren,nicht schlechtergestelltwerdensollenalsdieunterabsatz1 Nummer 7 Buchstabe a genannten Ausländer. DabeiwirdgegenübervorherigenAltfallregelungennicht mehreineeinmaligestichtagsregelunggewählt.werlange hieristundsichintegrierthat,musseineaussichtaufgesellschaftlicheteilhabebekommen.derinderletztenaltfallregelungvorgeseheneeinmaligestichtag1.juli2007hat nurdiefällederergelöst,diesichzudiesemzeitpunktbereitsseitdergefordertenzeitindeutschlandaufgehalten hatten.dochzeigtdieerfahrung,dassesimmerwiederzu sogenanntenkettenduldungen,alsostetigneuerteiltenduldungenübermehrerejahre,kommt.dasaufenthaltsgesetz mussauchaufkünftigefällereagierenkönnen.deshalb wirddurchdiestreichungdesstichtageseinefortlaufende Regelung eingeführt. InBezugaufdieStrafbarkeiterfolgtbeinichtausländerspezifischenDelikteneineAnpassungan 12aAbsatz1Nummer2desStaatsangehörigkeitsgesetzes.EswäreeinWertungswiderspruch,beieinerAufenthaltserlaubnisstrengere AnforderungenandenAusschlusswegenstrafrechtlicher VerurteilungenzustellenalsbeieinerEinbürgerung.DeshalbisthiereineAnpassunggeboten.DiegleichfallserfolgendeÄnderungbeidenausländerspezifischenStraftaten folgtderbereitsjetztin 104aAbsatz1Satz2Nummer6 enthaltenenwertung,beidieseneinehöhereschwellezuzulassen. Zu Absatz 2 Absatz2stelltaufeinegünstigeIntegrationsprognoseab. DabeistehtdieAussichtaufeinespätereberuflicheIntegrationimVordergrund.Hieristinsbesondereaufbisherige schulischeleistungen,berufsorientiertepraktikaodersonstige berufsspezifische Leistungen abzustellen. VonderVoraussetzungdesAbsatzes1Nummer1wird abgesehen,umdiefällezuerfassen,indenenderausländer alsunbegleiteterminderjährigeraufgrundlagedessgbviii untergebrachtistunddeshalbkeineneigenenwohnraum vorweisenkann.vondervoraussetzungdesabsatzes1 Nummer3wirdabgesehen,weildiehierBetroffenenselbst minderjährigsind,mithinkaumminderjährigeschulpflichtigekinderhabenkönnen.imübrigengiltdaszuabsatz1 Gesagte. Zu Absatz 3 WermindestenseinenHauptschulabschlussodereinen gleichwertigenabschlussindeutschlanderwirbt,hatsich auseigenerleistungdieberechtigungerarbeitet,einelehre zubeginnenundsichdamitdauerhaftimarbeitsmarktzu integrieren.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Absatz 4 DieRegelungsollverhindern,dassderFamilienverband auseinandergerissenwird.damitfolgtsiedemziel,das schonimderzeitgeltenden 25aAbsatz2zumAusdruck kommt,passtdieseszielaberandieneuregelungderabsätze 1 bis 3 an. SiefindetAnwendunginFällen,indeneneinMinderjährigernachAbsatz2oder3eineAufenthaltserlaubniserhält, dieelternabernochnichtdienachabsatz1erforderlichen Voraufenthaltszeiten erfüllen. Zu Absatz 5 WennsicheinAusländerseitzehn (mitfamilie)beziehungsweisezwölfjahren (alleinstehend)geduldet,gestattet odermiteineraufenthaltserlaubnisindeutschlandaufhält undsichüberdiesemerheblichenzeitraumkeinemöglichkeitergebenhat,ihnabzuschieben,stehtzuerwarten,dass dieabschiebungauchkünftignichtmöglichseinwird.es ergibtkeinensinn,ihmdiegesellschaftlicheteilhabeweiterhinzuverweigern.diesemumfassendenabweichenvon allgemeinenvoraussetzungenliegtdergedankezugrunde, dassauchbeiunklareridentität,fehlendempassoderungeklärterstaatsangehörigkeiteinzeitpunktkommt,abdem, ähnlicheineramnestieregelung,aufenthaltsrechtlicheklarheitfürdiebetroffenenunddiebehördengeschaffenwerdenmussstatteinprovisoriumfortlaufendzuvertagen. EineAusnahmegiltdann,wennderAusländerausdenin Absatz5genanntenGründeneineernsthafteGefahrfürdie öffentliche Sicherheit darstellt. Zu Nummer 2 DieNeuregelungdientderFortgeltungderbislangauf Grundlageder 104aund104berteiltenAufenthaltserlaubnisse. Zu Nummer 3 Nachdembislanggeltenden 104aAbsatz5Satz4findet diefiktionswirkungdes 81Absatz4keineAnwendung. UmZwischenaufenthaltszeitenzuvermeiden,indenendie Betroffenensichillegalaufhalten,istdasrückwirkendeInkrafttretenzum1.Januar2010geboten.DieRückwirkung istzulässig,daessichwederumeinstrafbegründendesoder strafverschärfendesgesetzhandeltnocheinerückwirkende Belastunggeschaffenwird,GrundsätzedesVertrauensschutzes also nicht berührt sind. Zu Nummer 4 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9607 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes,
MehrVerantwortungfürFamilienundinsbesonderefürjungeMenschenstattgefundenhat.DabeistehenlautBerichtfolgendeZieleimVordergrund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13473 17. Wahlperiode 14. 05. 2013 Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Crone, Petra Ernstberger,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11576
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11576 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6090
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6090 17. Wahlperiode 07. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, Rüdiger Veit, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
MehrZum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5428 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Klingbeil, Burkhard Lischka, Christine Lambrecht, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Ingo Egloff,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6466
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6466 17. Wahlperiode 05. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
MehrBologna-Reform Positive Entwicklungen stützen, Fehler korrigieren und Verbesserungen durchsetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13475 17. Wahlperiode 14. 05. 2013 Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
MehrBereitsimOktober2001hatsichdie62.KonferenzderDatenschutzbeauftragtendesBundesundderLänderfüreinegesetzlicheRegelungzumUmgang
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3868 17. Wahlperiode 23. 11. 2010 Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra
MehrMit einer eigenständigen Jugendpolitik Freiräume schaffen, Chancen eröffnen, Rückhalt geben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12063 17. Wahlperiode 15. 01. 2013 Antrag der Abgeordneten Stefan Schwartze, Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Christel Humme, Ute
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/20 17. Wahlperiode 10. 11. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider
MehrBildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sicherstellen Das Bildungs- und Teilhabepaket reformieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13194 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme, Klaus Brandner, Elke Ferner, Hubertus Heil (Peine),
MehrDas Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10117 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
Mehr(Bundestagsdrucksache16/9915vom30.Juni2008),dassdieGefahrderrelativenEinkommensarmut
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1747 17. Wahlperiode 18. 05. 2010 Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic,
Mehrder Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion
MehrFür eine Generation frei von Aids/HIV bis 2015 Anstrengungen verstärken und Zusagen in der Entwicklungspolitik einhalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10096 17. Wahlperiode 26. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), René Röspel, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6479 17. Wahlperiode 05. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Sören Bartol, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrich Kelber,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
MehrKnapp2,46MillionenKinderundJugendlichelebeninDeutschlandunterder Armutsgrenze.DasentsprichteinerArmutsquotevon18,9ProzentbeiPersonen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14591 17. Wahlperiode 20. 08. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Franz Müntefering, Aydan
MehrAm8.Oktober2011veröffentlichtederChaosComputerClub (CCC)dieAnalyseeinerihmzugespieltenbehördlichenÜberwachungssoftware,sogenannter
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11087 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Burkhard Lischka, Michael Hartmann (Wackernheim), Brigitte Zypries, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6336 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
MehrProgramm zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs mit Mitteln des Aufenthaltsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9029 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel,
MehrStärkung der humanitären Lage in Afghanistan und der partnerschaftlichen Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1965 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Karin Roth (Esslingen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9733 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf
Mehreineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11686 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Jerzy Montag, Tom Koenigs,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1768 17. Wahlperiode 19. 05. 2010 Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Hans-Peter Bartels, Bärbel
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9745 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Uwe Beckmeyer, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3995 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8158 17. Wahlperiode 14. 12. 2011 Antrag der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, René Röspel, Willi Brase, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris
MehrFolgen von Kassenschließungen Versicherte und Beschäftigte schützen, Wettbewerb stärken, Zusatzbeiträge abschaffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6485 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Elke Ferner, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Angelika Graf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6484
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6484 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11076 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Wolfgang Strengmann-Kuhn,
MehrGesetzlichen Mindestlohn einführen Armutslöhne verhindern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1408 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Christel Humme, Josip Juratovic, Angelika
MehrFrühkindliche Bildung und Betreuung verbessern Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1973 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Christel Humme, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Aydan
MehrMitdemBegriffderSynthetischenBiologiewirdeinForschungszweigbezeichnet,derdasZielverfolgt,biologischeSysteme
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4898 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
MehrFamilie,Senioren,FrauenundJugenddesDeutschenBundestageszurGleichstellungderGeschlechteram15.Oktober2012beraten.Einigwarsichdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12487 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Kerstin
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12896 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Elke
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4593 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
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