Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider KurzarbeitkonntenhunderttausendeArbeitsplätzegerettetwerden.ZweiPersonengruppensindabertrotzdererfolgreichenAnstrengungenzurBeschäftigungssicherungvomderzeitigenEinbruchdeswirtschaftlichenWachstums besondersbetroffen:älteremenschenüber50undjüngeremenschenunter 25Jahren.FürbeideGruppenweistdieStatistikindiesemJahreinenüberproportionalhohenAnstiegderArbeitslosigkeitaus.BeidePersonengruppenbenötigeneinegezielteUnterstützung;diesgiltindergegenwärtigenFinanz-und Wirtschaftskriseumsomehr. DiedemografischeEntwicklungmachteserforderlich,dasBeschäftigungspotentialderÄlterenvollauszuschöpfen.WürdendieseBeschäftigteninder gegenwärtigenkriseentlassen,würdewertvolleserfahrungswissenverloren gehen.erfahrungswissen,dasinderzukunftnochbessergenutztwerdenmuss, umsodemdrohendenfachkräftemangelentgegenzuwirken.deshalbmüssen zusätzlicheanstrengungenunternommenwerden,umdiesebeschäftigtenjetzt in den Unternehmen zu halten. GleichzeitigsindzusätzlicheAnstrengungenerforderlich,umjüngerenMenschennachdemErwerbdesBerufsabschlussesdenBerufseinstiegzuerleichtern.Unternehmenmüssendabeiunterstütztwerden,auchinwirtschaftlich schwierigerenzeitenzukunftsgerechtauszubilden.diesicherheit,jungemenschennachabschlussihrerausbildungdurchdiebundesagenturfürarbeitgefördertübernehmenzukönnen,schafft auchimhinblickaufdienachwievor hohe Zahl an Altbewerbern zusätzliche Ausbildungsanreize. Zugleichgilteszuberücksichtigen,dassArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer durchihrejeweiligetätigkeitundihrearbeitszeitunterschiedlichstarkbelastet werden.diesetatsacheistunabhängigvonderschrittweisenanhebungderregelaltersgrenzeundmusssozialpolitischberücksichtigtwerden.notwendigist daherdieweiterentwicklungvoninstrumenten,dieeinenflexiblenübergang ausdemerwerbs-indieruhestandsphase,dieeinerseitsindividuelleentscheidungsmöglichkeitenverbessernbzw.neueröffnenundandererseitseinernachhaltigen Finanzierung des Sozialstaates entsprechen.
2 Drucksache 17/20 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode B. Lösung AlsSofortmaßnahmewirddieFörderungderAltersteilzeitdurchdieBundesagenturfürArbeitfürArbeitgeber,dieeinedurchAltersteilzeitfreiwerdende StellemiteinemArbeitnehmernachAbschlussderAusbildung inkleinunternehmenauchmiteinemauszubildenden besetzen,umfünfjahrebis 31.Dezember2014verlängert.IndemderPersonalabbauÄltererverhindert wird,wirdderberufseinstiegjüngerererleichtert.aufdieseweisewirdeine Beschäftigungsbrücke über die Krise geschlagen. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Finanzielle Auswirkungen DiegesetzlichenÄnderungenführenindenJahren2010bis2018jeweilszu BruttomehrausgabenderBundesagenturfürArbeitzwischen20und720Mio. Euro. (in Mio. Euro) Mehrausgaben der BA DiesenAusgabenstehenEinsparungenineinerGrößenordnungvon35Mio.Euro gegenüber. 2. Vollzugsaufwand DieVerlängerungderFörderungvonAltersteilzeitbeiWiederbesetzungderfrei werdendenstellenmitauszubildendenundausbildungsabsolventenbedeutet einenfortbestehendenverwaltungsaufwandbeiderbundesagenturfürarbeit, allerdingsingeringeremumfangalsbisher,dadiezahlderjährlichenzusätzlichen Förderfälle voraussichtlich geringer ausfällt. E. Sonstige Kosten Keine F. Bürokratiekosten DurchdiesesGesetzwerdenkeineInformationspflichtenfürUnternehmen, BürgerinnenundBürgeroderdieVerwaltungeingeführt,vereinfachtoder abgeschafft.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/20 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Altersteilzeitgesetzes DasAltersteilzeitgesetzvom23.Juli1996 (BGBl.I S.1078),daszuletztdurchArtikel4desGesetzesüberdas VerfahrendeselektronischenEntgeltnachweisesvom 28.März2009 (BGBl.IS.634)geändertwordenist,wird wie folgt geändert: 1.In 1Absatz2wirddieAngabe 31.Dezember2009 durch die Angabe 31. Dezember 2014 ersetzt wird wie folgt geändert: a)inabsatz1nummer2buchstabeawerdendie Wörter einenbeieineragenturfürarbeitarbeitslos gemeldetenarbeitnehmer,einenbeziehervon Arbeitslosengeld II oder gestrichen. b)inabsatz3werdendiewörter einesbeideragentur fürarbeitarbeitslosgemeldetenarbeitnehmersoder gestrichen. 3.In 16wirddieAngabe 1.Januar2010 durchdieangabe 1. Januar 2015 ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Berlin, den 10. November 2009 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
4 Drucksache 17/20 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil I. Ziel und Inhalt des Gesetzes DiegegenwärtigeFinanz-undWirtschaftskrisehatweltweit zueinem teilweisedramatischen AnstiegvonArbeitslosigkeitgeführt.DerdeutscheArbeitsmarkthatsichdemgegenüber insbesondereinfolgedermassivenverbesserungenbeiderkurzarbeit bisheralsvergleichsweiserobusterwiesen.esmusssichergestelltwerden,dassdiessobleibt. DabeiistbesonderesAugenmerkaufzweiPersonengruppen zulegen:ältereimaltervon50bis64jahrenundjüngere Menschenunter25Jahren.BeidiesenBeschäftigtenbesteht inzeitenkonjunkturellerschwächephasenerfahrungsgemäß einhöheresrisiko,arbeitsloszuwerden.indiesemjahrist einüberproportionalhoheranstiegvonälterenundjüngeren MenscheninArbeitslosigkeitzuverzeichnen.Deshalbsoll hiermitgezieltenbeschäftigungsstabilisierendenmaßnahmen geholfen werden. AuchvordemHintergrundderdemografischenEntwicklung isteserforderlich,dasbeschäftigungspotenzialderälteren zusteigern,umderenerfahrungswissenbesserzunutzen unddemdrohendenfachkräftemangelentgegenzuwirken. ÄltereArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerdürfennach langerlebensarbeitsleistungnichtindiearbeitslosigkeitgedrängtwerden.kündigungenmüssenverhindertundfüralle BeteiligtenattraktiveAlternativengeschaffenwerden.Die SicherungderBeschäftigungsverhältnissewirdflankiert durchweiterefortschrittebeidergestaltungaltersgerechter Arbeitsbedingungen. AufderanderenSeiteistesunerlässlich,geradeinKrisenzeitenjungenNachwuchskräfteneinePerspektiveam Arbeitsmarktzubieten.DieBundesagenturfürArbeit,die WirtschaftunddieBundesregierungunternehmen,auchaufgrundderVereinbarungenimAusbildungspakt,größteAnstrengungen,dasbetrieblicheAusbildungsplatzangebotzu erhöhen.dennochgibtesinjedemjahrbewerber,dienicht miteinembetrieblichenausbildungsplatzversorgtwerden können.insbesonderediezahlvonaltbewerbern,diedie SchulebereitsinfrüherenJahrenverlassenhabenundbislangvergeblicheinenAusbildungsplatzsuchten,istnachwie vorvielzuhoch.diesesproblemwirddurchdiederzeitige Krisenochverschärft.GleichzeitigbenötigendiefertigAusgebildetennachdemEndeihrerAusbildungeinePerspektivefürdenBerufseinstieg.DerStartinsBerufslebendarf nicht mit Arbeitslosigkeit beginnen. EsmüssenjetztverstärktAnreizegesetztwerden,damitdie UnternehmenihrenälterenMitarbeiterinnenundMitarbeiter nichtkündigen,sonderndieseinbeschäftigunghalten.dadurch,dassdieälterennichtentlassenwerden,wirdden Jüngeren der Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. MitderVerlängerungderAltersteilzeitförderungdurchdie BundesagenturfürArbeitwirdeinAnreizgeschaffen,auch indergegenwärtigenschwierigenwirtschaftlichenlagean denälterenbeschäftigtenfestzuhalten.diebeschäftigungsverhältnisseältererarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer werdenfürdiekommendenjahrestabilisiertunddiechancenjüngereraufeinenausbildungsplatzundanschließende Übernahmeverbessert.AufdieseWeisewirdeineBeschäftigungsbrücke über die Krise geschlagen. II.Gesetzgebungskompetenz des Bundes DieGesetzgebungskompetenzdesBundesfürdievorgeseheneRegelungzurÄnderungdesAltersteilzeitgesetzesfolgt ausartikel74absatz1nummer12desgrundgesetzes (Arbeitsrecht, Sozialversicherung). III.Gleichstellungspolitische Bedeutung DerGesetzentwurfwurdeaufseineGleichstellungsrelevanz überprüft.vondenänderungendesaltersteilzeitgesetzes profitierenfrauenundmännergleichermaßen.dieänderungenhabendaherkeineneinflussaufdiegleichbehandlung der Geschlechter. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 MitderÄnderungwirddieFörderungderAltersteilzeit durchdiebundesagenturfürarbeitumfünfjahreverlängert.dieverlängerungvonfünfjahrenstelltsicher,dassfür allederzeitüber50-jährigeneinemitmittelnderarbeitsförderunggefördertealtersteilzeitinbetrachtkommt.für UnternehmenwirdeinAnreizgeschaffen,anBeschäftigungsverhältnissenmitüber50-Jährigenfestzuhaltenund jungennachwuchskräfteneineperspektiveamarbeitsmarkt zu bieten. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a MitdieserRegelungwerdendieFörderkriterienpräzisiert undengergefasst.nurnochdiejenigenbetriebewerden durchdiebundesagenturfürarbeitgefördert,diedeninfolgevonaltersteilzeitfreigewordenenarbeitsplatzmiteinem ArbeitnehmernachAbschlussderAusbildungoder in Kleinbetrieben miteinemauszubildendenwiederbesetzen.diebisherigeförderungbeiwiederbesetzungmit einem Arbeitslosen entfällt. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Nummer 3 FolgeänderungzuNummer1;dieÄnderungregelt,dassdie VerminderungderArbeitszeitaufdieHälftespätestensam 31. Dezember 2014 erfolgt sein muss. Zu Artikel 2 DasInkrafttretenzum1.Januar2010gewährleistet,dassdie neueförderungunmittelbarandiebisherigeförderunganschließt.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/20 C. Finanzielle Auswirkungen DieVerlängerungderFörderungvonAltersteilzeitbeiWiederbesetzungderfreiwerdendenStellenmitAuszubildendenundAusbildungsabsolventenführtindenJahren2010 bis2018jeweilszubruttomehrausgabenderbundesagentur für Arbeit zwischen 20 und 720 Mio. Euro. ImJahresdurchschnitt2008wurden101000Fällevon AltersteilzeitdurchdieBundesagenturfürArbeitgefördert, diekostenjeförderfallbeliefensich2008auf13300euro, diegesamtausgabenauf1,3mrd.euro.90prozentdergefördertenpersonenwähltendasblockmodell,10prozentder PersoneningeförderterAltersteilzeitarbeitenTeilzeit.AusgebildeteundAuszubildendestellen60ProzentderWiederbesetzer.GeringeSubstitutionseffekteaufgrundderBeschränkungderverlängertenFörderungaufdiesenPersonenkreissindzuerwarten.AndererseitswarendieZugänge (40000in2008)wieauchderBestandzuletztrückläufig,sodassinsgesamtdamitgerechnetwerdenkann,dassderNeuzuganganmitAuszubildendenundAusgebildetenwiederbesetztengefördertenAltersteilzeitstellenbis2014etwaauf heutigem Niveau bleibt. FürdieJahre2010und2011ergibtsicheingeringerZugang anneuenförderfällenimrahmenderteilzeitvariante.mit demeintrittderzahlenmäßigwesentlichstärkervertretenen FörderfälledesBlockmodellsindieFreistellungsphase kommtesabdemjahr2012zueinemdeutlichenanstiegder Förderfälle.DaherverteiltsichderGroßteilderMehrkosten auf die Jahre 2013 bis (in Mio. Euro) Mehrausgaben der BA AufgrundderTatsache,dassfüreinenTeilderAuszubildendenundAusbildungsabsolventendurchdieWiederbesetzungArbeitslosigkeitund/oderHilfebedürftigkeitvermiedenwerdenkann,ergebensichdarüberhinausEinsparungen beimarbeitslosengeldfürdiebundesagenturfürarbeitsowiebeileistungendergrundsicherungfürarbeitsuchende fürdenbundbzw.diekommunen.dieseeinsparungenwerdenfürdenzeitraum2010bis2018aufinsgesamt35mio. Eurogeschätztunddürftengrößtenteils (32Mio.Euro)die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit reduzieren. NichtberücksichtigtsindetwaigeSteuerausfällesowieMindereinnahmenderSozialversicherungendurchdiegeringerenVerdienstederWiederbesetzerimVergleichzudengeförderten Altersteilzeitbeschäftigten. D. Kosten- und Preiswirkungsklausel NegativeAuswirkungenaufEinzelpreiseunddasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sind nicht zu erwarten. E. Bürokratiekosten EswerdenkeinezusätzlichenInformationspflichtenfür Wirtschaft,BürgerinnenundBürgeroderdieVerwaltung eingeführt. F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung DiegleichstellungspolitischenAuswirkungenderVerlängerungderAltersteilzeitförderungwurdengeprüft.Frauenund Männern kommt die Verlängerung gleichermaßen zu Gute. G. Vereinbarkeit mit EU-Recht DasGesetzistmitdemRechtderEuropäischenUnionvereinbar.DieRegelungenbeachtendenGrundsatzderGleichheit aller Menschen und den Schutz vor Diskriminierung.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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