Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
|
|
- Theresa Buchholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes kommunalenfinanzsystemszuerarbeitenundzubewerten.diegemeindefinanzkommissionhatinihrersitzungam15.juni2011diezusagevonbund undländernbegrüßt,diekommunenbeidenaufwendungenzuentlasten,indemdiebundesbeteiligungbeidergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungschrittweiseangehobenwird.dasgesetzdientderumsetzungdes erstenschrittesdieserzusagesowieweitererfestlegungen,soweitsieinder ProtokollerklärungvonBundundLändernimRahmendesVermittlungsverfahrenszudemGesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderungdes ZweitenundZwölftenBuchesSozialgesetzbuchenthaltensind.DieseMaßnahmen stärken die Finanzkraft der Kommunen. B. Lösung MitdemvorliegendenGesetzentwurfwirddiekommunaleFinanzsituationverbessert,daderBund2012seineBeteiligungandenNettoausgabendesVorvorjahresfürdieGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungerhöht.In einemeigenständigenweiterengesetzgebungsverfahren,dasauchdieab2013 beidergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungeintretendebundesauftragsverwaltungregelt,wirdderbund2013seinebeteiligungandiesen NettoausgabenfürdieGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungin einemweiterenschritterhöhenunddieseausgabenabdemjahr2014vollständigerstatten.imgegenzugwirddiebundesbeteiligungandenkostender ArbeitsförderunginentsprechendemUmfangabgesenkt;diefür2012vorgeseheneAbsenkungerfolgtmitdemvorliegendenGesetzentwurf.Inderletzten StufewirddieAbsenkunghöchstensdemWerteineshalbenMehrwertsteuerpunktes entsprechen. C. Alternativen Keine.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DurchdieAnhebungderBeteiligungdesBundesandenKostenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungnach 46aAbsatz1desZwölftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXII)überdiebisherabdemJahr2012gesetzlichfestgelegten16Prozenthinausaufnunmehr45ProzentimJahr2012, 75ProzentimJahr2013und100ProzentabdemJahr2014entsteheninfolgendem Umfang Mehrausgaben beim Bund: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Jahr Mehrausgaben Bund (in Mio. Euro) Entsprechend ergeben sich Mehreinnahmen in den Haushalten der Länder. ImGegenzugwirddieBeteiligungdesBundesandenKostenderArbeitsförderungnach 363Absatz1Satz2desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGB III) in entsprechendem Umfang abgesenkt. Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung Jahr Minderausgaben Bund (in Mio. Euro) EntsprechendergebensichMindereinnahmenimHaushaltderBundesagentur fürarbeit.siewerdenabdemjahr2016aufdenwerteineshalbenmehrwertsteuerpunktes gedeckelt. DervorliegendeGesetzentwurfregeltinseinennormativenTeilennurdieerste StufederBund-Länder-VereinbarungenmitdenfinanziellenAuswirkungenfür 2012.SolangeeinedieweiterenvereinbartenStufenab2013betreffendeRegelungnichterfolgt,werdendiefür2012normiertenFinanzwirkungenfortgeschrieben. 2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand. E. Sonstige Kosten DerWirtschaftundinsbesonderedenmittelständischenUnternehmenentstehen durchdiesesgesetzkeineunmittelbarenkosten.auswirkungenaufeinzelpreiseunddaspreisniveau,insbesondereaufdasverbraucherpreisniveau,sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten Es werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder abgeschafft.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7141
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7141 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen Vom... Anlage 1 DerBundestaghatmitZustimmungdesBundesratesdas folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 46adesZwölftenBuchesSozialgesetzbuch Sozialhilfe (Artikel1desGesetzesvom27.Dezember2003, BGBl.IS.3022,3023),daszuletztdurch geändertworden ist, wird wie folgt gefasst: 46a Bundesbeteiligung (1)DerBundträgtabdemJahr2012jeweilseinenAnteil von45vomhundertdernettoausgabennachdiesemkapitel im Vorvorjahr. (2)DieHöhederfürdieErstattungdurchdenBundnach Absatz1ineinemKalenderjahrzugrundezulegenden NettoausgabenentsprichtdenindenLändernangefallenen reinenausgabenderträgerdersozialhilfenachdiesem Kapitel,dievomStatistischenBundesamtermitteltwerden; zugrundezulegensinddienettoausgabendesvorvorjahres nachdemstandvom1.aprildesjahres,indemdiebundesbeteiligunggezahltwird.diebundesbeteiligungwirdjeweils zum 1. Juli an die Länder gezahlt. Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch 363Absatz1desDrittenBuchesSozialgesetzbuch Arbeitsförderung (Artikel1desGesetzesvom24.März 1997,BGBl.IS.594,595),daszuletztdurch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Satz 2 wird wie folgt gefasst: ErzahltandieBundesagenturfürdasJahr2012 7,238Milliarden Euro. 2.InSatz3wirddieAngabe 2010 durchdieangabe 2013 ersetzt. Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes In 1Satz1ersterHalbsatzdesFinanzausgleichsgesetzesvom20.Dezember2001 (BGBl.IS.3955,3956),das zuletztdurch geändertwordenist,werdendiewörter alsausgleichfürdiebelastungenaufgrunddersenkung desbeitragssatzeszurarbeitslosenversicherungumeinen Vomhundertpunkt gestrichen. Artikel 4 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil I. Ziel und Inhalt des Gesetzes MitdemvorliegendenGesetzentwurfwirdeinersterSchritt dervereinbarungenzwischenbundundländernzuranhebungderbundesbeteiligungimalterundbeierwerbsminderung ( 46adesZwölftenBuchesSozialgesetzbuch SGBXII),zurAbsenkungderBundesbeteiligunganden KostenderArbeitsförderung ( 363Absatz1desDritten BuchesSozialgesetzbuch SGBIII)sowiezuderhieraus resultierendenklarstellendenanpassungdesfinanzausgleichgesetzes ( 1Satz1desFinanzausgleichsgesetzes FAG) gesetzgeberisch umgesetzt. BundundLänderhabenhierzuam25.Februar2011im DeutschenBundestagundimBundesratanlässlichder AbstimmungüberdieBeschlussempfehlungdesVermittlungsausschusseszudemGesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderungdesZweitenundZwölften BuchesSozialgesetzbucheineentsprechendeProtokollerklärungabgegeben (PlenarprotokollDeutscherBundestag 17/94,S.10788,Anlage2beziehungsweisePlenarprotokoll Bundesrat880,S.97,Anlage1,unterII.). DieGemeindefinanzkommissionhatinderSitzungam 15.Juni2011einvernehmlichbegrüßt,dassdieKommunen nachhaltigunddauerhaftbeidenaufwendungenfürsoziale LeistungendurchdieschrittweiseAnhebungderBundesbeteiligungunddieabdemJahr2014vollständigeErstattungderNettoausgabenfürdieGrundsicherungimAlter undbeierwerbsminderungdurchdenbundentlastetwerden.diekommunenwerdendadurchvoraussichtlichallein imzeitraum2012bis2015ummehrals12mrd.euroentlastet.abdemjahr2014beträgtdiejährlicheentlastung derkommunenvoraussichtlichmehrals4mrd.euro.die angemessenefinanzausstattungderkommunenfälltnach derfinanzverfassungindiezuständigkeitderländer.dennochleistetdiebundesregierunghiermiteinenbeitragzur Stärkung der Kommunalfinanzen. AufgrundderdemografischenEntwicklungistvoneinem weiterenanstiegderausgabenfürdiegrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderungauszugehen,sodassdie EntlastungeinervollständigenErstattungdurchdenBund sich noch stärker auswirken wird. Esistdavonauszugehen,dassvonderEntlastungbeiden AusgabenfürdieGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungverstärktdiejenigenKommunenprofitierenwerden,dieunterbesondersdrängendenFinanzproblemenleiden.DieserZusammenhangwurdeimRahmender Gemeindefinanzkommissionuntersucht.Einevollständige ErstattungdurchdenBundistsomiteinwesentlicherBeitragzurnachhaltigenStabilisierungderKommunalfinanzen undzurverringerungderstrukturellendefizitederkommunen. NurbefristetleistetderBundindenJahren2011bis2013 denkommuneneinenausgleichfürderenaufwendungen fürnichtinschulischerverantwortungangebotenemittagsverpflegungfürschülerineinrichtungennach 22des AchtenBuchesSozialgesetzbuch SGBVIII ( 77Absatz11Satz4desZweitenBuchesSozialgesetzbuch SGBII)sowiefürkommunaleSchulsozialarbeitdurcheine entsprechendeanhebungderbundesbeteiligunganden KostenfürUnterkunftundHeizung ( 46Absatz6Satz3 SGBII).Dabeabsichtigtist,dassderBundabdemJahr 2014dieNettoausgabendesVorvorjahresfürdieGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungvollständig erstattet,stehenländernundkommunendannausreichend FinanzmittelzurVerfügung,umdauerhaftauchdievorstehendgenanntenkommunalenAufwendungenfürMittagessen und Schulsozialarbeit selbst finanzieren zu können. NebenderUmsetzungdeserstenSchritteszurErhöhungder BundesbeteiligungandenNettoausgabeninderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungdurchden Bundab2012enthältdasGesetzebenfallsdenerstenSchritt einerregelungzurverminderungderbeteiligungdesbundesandenkostenderarbeitsförderung.alsbeitragzum AusgleichderMehrausgabendesBundesimBereichder GrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungwird diebundesbeteiligungandenkostenderarbeitsförderung derbundesagenturfürarbeitinentsprechendemumfang abgesenkt.inderletztenstufeistbeabsichtigt,dassdiese AbsenkunghöchstensdemWerteineshalbenMehrwertsteuerpunktesentsprechenwird.BundundLänderhaben sichdahingehendgeeinigt,dassdieländerdiesbezüglich keineforderungenandenentsprechendenmehrwertsteuereinnahmen stellen. DasGesetzenthältebenfallsdieinderProtokollerklärung vonbundundländernzumvermittlungsverfahrenzudem GesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderung deszweitenundzwölftenbuchessozialgesetzbuchvereinbarte klarstellende Anpassung des 1 FAG. DieweiterenSchrittezurErhöhungderErstattungder NettoausgabendesVorvorjahresfürdieGrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderung alsodieanhebungder Bundesbeteiligungauf75Prozentab2013unddieEinführungdervollständigenErstattungdurchdenBundab2014 bleibeneinemweiterengesetzgebungsverfahrenvorbehalten,dasauchdieab2013beidergrundsicherungimalter undbeierwerbsminderungeintretendebundesauftragsverwaltungregelnunddievereinbartenentsprechendenweiterenabsenkungenbeiderbeteiligungdesbundesanden KostenderArbeitsförderungenthaltenwird.DiegesetzgeberischeUmsetzungeinerBundesauftragsverwaltungerfordertweitergehendeundvorallemauchabstimmungsbedürftigeÄnderungenundwirdausdiesenGründenerstim LaufedesJahres2012erfolgen.DerBundbekenntsichaber zurumsetzungderinderprotokollerklärungvonbundund LändernimRahmendesVermittlungsverfahrenszudem GesetzzurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderung deszweitenundzwölftenbuchessozialgesetzbuchenthaltenen Vereinbarungen. II.Gesetzgebungskompetenz des Bundes DieGesetzgebungskompetenzdesBundesergibtsichfür dasfürsorgerecht (SozialhilferechtnachdemSGBXII)aus Artikel74Absatz1Nummer7desGrundgesetzes (GG).
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7141 DanachhatderBunddieGesetzgebungskompetenz,wenn undsoweitdieherstellunggleichwertigerlebensverhältnisseimbundesgebietoderdiewahrungderrechts-und WirtschaftseinheitimgesamtstaatlichenInteresseeinebundesgesetzlicheRegelungerforderlichmacht (Artikel72Absatz2GG).EinErfordernisfüreinebundeseinheitlicheRegelungliegtvor,dadiebundeseinheitlichgeltendeHöheder Bundesbeteiligungnurbundeseinheitlichverändertwerden kann. DerBundhatfürdieSozialversicherungeinschließlichder Arbeitslosenversicherung (ÄnderungdesSGBIII)diekonkurrierendeGesetzgebungskompetenzausArtikel74Absatz 1 Nummer 12 GG. DieGesetzgebungskompetenzdesBundesfürdieÄnderung des 1FAGergibtsichausArtikel106Absatz3Satz3GG. III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte A. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand 1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit InfolgederUmsetzungderzwischenBundundLänderngetroffenenVereinbarungwirdmitdenfolgendenMindereinnahmenimHaushaltderBundesagenturfürArbeitgerechnet: BeteiligungdesBundesandenKostenderArbeitsförderung Jahr Mindereinnahmen Bundesagentur für Arbeit (in Mio. Euro) DurchdieAbsenkungderBeteiligungdesBundesanden KostenderArbeitsförderungnach 363Absatz1Satz2 SGBIIIentstehengeringereEinnahmenbeiderBundesagenturfürArbeitinHöhevon1216Mio.EuroimJahr 2012.BeiUmsetzungderweiterenSchrittewerdengeringereEinnahmenvon2674Mio.EuroimJahr2013, 4075Mio.EuroimJahr2014und4359Mio.EuroimJahr 2015erwartet.DieEinnahmenderBundesagenturfür ArbeitausderBundesbeteiligungandenKostender Arbeitsförderungwerdendamit7238Mio.EuroimJahr 2012betragen,beiUmsetzungderweiterenSchrittedann 5998Mio.EuroimJahr2013,4821Mio.EuroimJahr 2014und4774Mio.EuroimJahr2015.Esistbeabsichtigt, dassdiebeteiligungdesbundesandenkostenderarbeitsförderungabdemjahr2016einemhalbenprozentpunktder SteuernvomUmsatzentspricht.DerBetragwirdaufBasis desist-ergebnissesdesjahres2014,angepasstmitderjährlichen Veränderungsrate der Steuern vom Umsatz, ermittelt. 2. Bundeshaushalt DurchdieAnhebungderBeteiligungdesBundesanden NettoausgabendesVorvorjahresfürdieGrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderungnach 46aAbsatz1 SGBXIIüberdiebisherabdemJahr2012gesetzlichfestgelegten16Prozenthinausaufnunmehr45ProzentimJahr 2012unddiemitweiterenSchrittenbeabsichtigteAnhebungauf75ProzentimJahr2013und100Prozentabdem Jahr2014entstehenMehrausgabenbeimBundinfolgendem Umfang: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Jahr Mehrausgaben Bund (in Mio. Euro) ImGegenzugwirddieBeteiligungdesBundesandenKostenderArbeitsförderungnach 363Absatz1Satz2 SGBIIIinentsprechendemUmfangabgesenkt.Esentstehen in folgendem Umfang geringere Ausgaben beim Bund: BeteiligungdesBundesandenKostenderArbeitsförderung Jahr Minderausgaben Bund (in Mio. Euro) DasichdieMehr-undMinderausgabenbeimBundgegenseitigaufheben,entsteheninderSummefürdenBundim Finanzplanungszeitraum keine Mehrausgaben. 3. Haushalte von Ländern und Kommunen InfolgedergesetzlichenÄnderungenundderbeabsichtigten schrittweisenweiterenumsetzungderbund-länder-vereinbarungenwirdmitfolgendenmehreinnahmeninden Haushalten der Länder gerechnet: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Jahr Mehreinnahmen Länder (in Mio. Euro) DaesausverfassungsrechtlichenGründenkeinedirekten FinanzbeziehungenzwischenBundundKommunenalsden TrägernderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderunggibt,kannderBundZahlungennurandieLänder leisten.esliegtinderverantwortungundzuständigkeiteinesjedenlandes,dieihmzufließendeerstattungszahlung desbundesaufdiesozialhilfeträgerimlandaufzuteilen und an diese weiterzuleiten. DervorliegendeGesetzentwurfregeltinseinennormativen TeilennurdieersteStufederBund-Länder-Vereinbarungen mitdenfinanziellenauswirkungenfür2012.solangeeine dieweiterenvereinbartenstufenab2013betreffenderegelungnichterfolgt,werdendiefür2012normierten Finanzwirkungen fortgeschrieben. B. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand. IV. Sonstige Kosten DerWirtschaftundinsbesonderedenmittelständischen UnternehmenentstehendurchdiesesGesetzkeineunmittelbarenKosten.AuswirkungenaufEinzelpreiseunddas Preisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. V. Bürokratiekosten DerGesetzentwurfhatkeineAuswirkungenaufInformationspflichtenimSinnedes 2Absatz2desGesetzeszur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VI.GleichstellungspolitischeGesetzesfolgenabschätzung AuswirkungenvongleichstellungspolitischerBedeutung sindnichtzuerwarten,dakeineregelungengetroffenwerden,diesichspezifischaufdielebenssituationvonfrauen und Männern auswirken. VII. Nachhaltigkeit DerGesetzentwurfleisteteinennachhaltigenBeitragzur VerbesserungderfinanziellenSituationderKommunen.Er berücksichtigtinseinenfolgendiezielederwirtschaftlichenleistungsfähigkeitundsozialenverantwortungim Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) DurchdieNeufassungvon 46aSGBXIIwirddie BundesbeteiligunganderGrundsicherungimAlterundbei ErwerbsminderungabdemJahr2012von16auf45Prozent dernettoausgabendesvorvorjahreserhöht.dieseranteil desbundesführt,daerunterhalbvon50prozentliegt,nicht zurbundesauftragsverwaltungindergrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderung.WeitergehendeÄnderungenzurUmsetzungderAuftragsverwaltungimSGBXII sind deshalb nicht erforderlich. DerInhaltvonAbsatz1wirddurchdieNeufassungaufdie Höhederab2012geltendenBeteiligungsquotebeschränkt. AufdieÜbernahmederindergeltendenFassungvon 46a Absatz1Satz1enthaltenenBegründung,weshalbderBund eineergänzendebundesbeteiligungzahlt,wirdangesichts der Erhöhung des Bundesanteils verzichtet. DieErmittlungderHöhederBundesbeteiligungundderen ZahlungandieLänderregeltAbsatz2.Abweichendvom geltendenrechtsiehtsatz1vor,dasssichdieandieländer zuzahlendebundesbeteiligungunmittelbarausdennettoausgabenderländerergibt.diesbedeutet,dassdiebeteiligungsquoteaufdieinjedemlandentstandenennettoausgabenanzuwendenist.aufgrunddermitdergeltendenbundesbeteiligungindenjahren2009bis2011gewonnenenerfahrungenergibtsichdervombundaneinlandzu zahlendebetragnichtmehrausdemprozentualenanteil dieseslandesandenbundesweitennettoausgaben.dadurcherübrigtsichauchdieanwendungderbisherigen Rundungsregelung für die Berechnung der Länderanteile. BerechnungsgrundlagefürdieHöhederjährlichenErstattungsind,wiebereitsindergeltendenFassungdes 46a, dievomstatistischenbundesamtermitteltenreinenausgabennachdemviertenkapitelzumstand1.april.zurklarstellungwirddabeigegenüberdemgeltendenrechtergänzt, dassdatenstichtagder1.aprildesjahresist,fürdasdie Bundesbeteiligunggezahltwird.Nach-beziehungsweise KorrekturmeldungenzurHöhederNettoausgabensinddanachbeispielsweisefürdasKalenderjahr2010biszum 1.April2012möglichundwerdenfürdieBundesbeteiligung im Jahr 2012 berücksichtigt. AnderbisherigenZahlungsweisefürdieBundesbeteiligung wirdinabsatz2satz2festgehalten.diezahlunghatjeweils zum 1. Juli eines Jahres zu erfolgen. DagemäßderBund-Länder-Vereinbarungenbeabsichtigtist, dassderbundabdemjahr2013einenanteilvonmehrals 50ProzentdesVorvorjahresNettoausgabenerstattet,trittab diesemjahrindergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungbundesauftragsverwaltungnachartikel85ggin VerbindungmitArtikel104aAbsatz3Satz2GGein. DiedamitimZusammenhangstehendenÄnderungenkönnenindiesemGesetzgebungsverfahrennochnichtumgesetztwerden,dasieunteranderemweitergehendePrüfungenunddaraufbasierendAbstimmungenmitLändernund kommunalenspitzenverbändenerfordern.deshalbbleiben diemitderbundesauftragsverwaltungimzusammenhang stehendenänderungeneinemseparatengesetzgebungsverfahren vorbehalten. SolangedieseweiteregesetzlicheRegelungnichterfolgtist, giltdiebundesbeteiligungnachdemdurchartikel1neugefassten 46amiteinemBundesanteilvon45Prozent.Dadurchistsichergestellt,dassderBundabdemJahr2012 mindestenseinenanteilvon45prozentderimvorvorjahr entstandenennettoausgabenindergrundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) MitdemHaushaltsbegleitgesetz2006vom29.Juni2006 (BGBl.IS.1402)hatsichderBundseitdemJahr2007an denkostenderarbeitsförderungmiteinembetragbeteiligt, derdemaufkommenauseinemprozentpunktderallgemeinenmehrwertsteuerentspricht.dieregelungdienteder teilweisengegenfinanzierungdergleichzeitigenabsenkungdesbeitragssatzeszurarbeitsförderungum2prozentpunkteauf4,5prozentabdemjahr2007.bisendedesjahres2007hattediebundesagenturfürarbeitrücklagenin Höhevon17,9Mrd.Euroaufgebaut,dieindenJahren2008 bis2010ganzüberwiegendzurbewältigungderwirtschaftskriseundzurweiterenabsenkungderbeitragssätze aufzwischenzeitlich2,8prozentundnunmehr3prozent eingesetzt werden konnten. Am6./7.Juni2010hatdieBundesregierunginihrerKlausurimRahmendesZukunftspaketsbeschlossen,dassdie BundesagenturfürArbeitdurchweitereEffizienzsteigerungenundstrukturelleEinsparungenimJahr2012ihrstrukturellesDefizitum2,5Mrd.EuroundabdemJahr2013um jährlich3mrd.euroabsenkensoll.dieseeinsparungenermöglichenes,diebeteiligungdesbundesandenkosten derarbeitsförderungschrittweisezurückzuführen.diedadurchimbundeshaushaltentstehendenminderausgaben dienenalsbeitragzurgegenfinanzierungdermehrausgabendesbundes,diesichausdervereinbartenschrittweisen ErhöhungderErstattungderKostenderGrundsicherungim AlterundbeiErwerbsminderungdurchdenBundindrei Schrittenergeben (2012:45Prozent,2013:75Prozent,ab 2014:100Prozent).DurchdieRegelunginArtikel2wird der erste Absenkungsschritt für das Jahr 2012 umgesetzt.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7141 Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes) MitdieserÄnderungerfolgtdiezwischenBundundLändernvereinbarteklarstellendeAnpassungdesFinanzausgleichsgesetzes,dieausder imerstenschrittinartikel2 geregelten AbsenkungderBundesbeteiligungandenKosten der Arbeitsförderung resultiert. Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) DieVorschriftregeltdasInkrafttretendesGesetzeszum 1.Januar2012.Damitwirddieab2012geltendeersteStufe derbund-länder-vereinbarungenumgesetzt.dieeinführungderbundeserstattungindergrundsicherungimalter undbeierwerbsminderungabdemjahr2014unddievorgeschalteteerhöhungderbundesbeteiligungimjahr2013 sowiedieentsprechendenreduzierungsschrittebeider BundesbeteiligungandenKostenderArbeitsförderungerfolgenzueinemspäterenZeitpunktineinemeigenständigen Gesetzentwurf,derauchdieVorschriftenzurUmsetzung derab2013eintretendenbundesauftragsverwaltungbeider GrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungenthalten wird.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates DerNationaleNormenkontrollrathatdenEntwurfdesGesetzesaufBürokratiekostengeprüft,diedurchInformationspflichten begründet werden. MitdemRegelungsvorhabensollenkeineInformationspflichten neu eingeführt, geändert oder abgeschafft werden. DerNationaleNormenkontrollrathatkeineBedenkengegen das Regelungsvorhaben.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7141 Stellungnahme des Bundesrates Anlage 3 DerBundesrathatinseiner886.Sitzungam23.September 2011beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 ( 46a SGB XII) In Artikel 1 ist 46a wie folgt zu fassen: 46a Bundesbeteiligung (1)DerBundträgtimJahr2012einenAnteilvon45 vomhundert,imjahr2013einenanteilvon75vom HundertundabdemJahr2014einenAnteilvon100 vom Hundert der Nettoausgaben nach diesem Kapitel. (2)DieErstattungdurchdenBundwirddurchRechtsverordnung,diederZustimmungdesBundesratesbedarf, geregelt. Begründung DervorgelegteGesetzentwurfstelltnichtaufdietatsächlichenAusgabenderLänderundKommunenfürdie GrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungim laufendenjahrab,sondernunterbeibehaltungdesbisherigenverfahrens,aufdieausgabendesvorvorjahres. Dasbedeutet,dassLänderundKommuneneinenAusgabenanstieggegenüberdemVorvorjahrselbstfinanzieren müssen.diesführtzueinemdauerhaftenfehlbetragund entsprichtnichtdemergebnisdesvermittlungsausschusses.danachistfürdiehöhedererstattungaufdie laufenden Nettoausgaben abzustellen. ZurLiquiditätssicherungderKommunenisteinmonatlicherAbrufderBundesbeteiligung,analogzudenbereitsbestehendenVerfahrenzumWohngeldbzw.zuden KostenderUnterkunftnachdemSGBIIvorzusehen. DasVerfahrenzurErstattungderlaufendenNettoausgaben wird durch Rechtsverordnung geregelt. ZurvollständigenUmsetzungdesVermittlungsergebnissesmussdieRegelungauchdieJahrenach2012umfassen. 2. Zu Artikel 1a neu ( 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II) Nach Artikel 1 ist folgender Artikel 1a einzufügen:,artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch In 46Absatz6Satz2desZweitenBuchesSozialgesetzbuch GrundsicherungfürArbeitsuchende (Artikel1desGesetzesvom24.Dezember2003,BGBl.I S.2954),daszuletztdurch geändertwordenist,werdennachdenwörtern DieserentsprichtdenGesamtausgaben diewörter ineinemland sowienachden Wörtern geteiltdurchdiegesamtausgaben diewörter in diesem Land eingefügt. Begründung ZielderRegelungdes 46Absatz6ff.SGBIIistes,die indenländernanfallendenkostenfürdieleistungen nach 28SGBIIund 6bdesBundeskindergeldgesetzes (BKGG)auszugleichen.DiesesZielwirddurchdie geltenderegelungnurerreicht,wenndiegesamtheitder Länderzusammengefasstbetrachtetwird.Daabermitan SicherheitgrenzenderWahrscheinlichkeitzuerwarten ist,dassdieausgabenindeneinzelnenländernunterschiedlichhochausfallenwerden,istdavonauszugehen, dassländermitausgabenunterdemschnittmehrerhaltenwerden,alssieausgegebenhabenunddiemitdarüberliegendenausgabenweniger.einesolchenivellierungistwedergerechtfertigtnochwünschenswert. InsbesonderekönntenGesichtspunktederhaushälterischenZurückhaltungzueinemrestriktivenBewilligungsverhaltenführen,dasdemZweckdesGesetzeszuwiderläuft.DasgiltinsbesondereauchunterBerücksichtigung dessen,dassdieländerüberkeineeigenenmittelverfügen,mitdenenetwaigedifferenzendauerhaftausgeglichen werden könnten. Esistdahergeboten,bereitsvordemBeginndesfürdie BemessungdesBundeszuschussesin2013maßgebendenJahres2012eineRegelungzutreffen,diedenverantwortlichenAkteurendienötigePlanungssicherheit gibt.hierbeigenügtes,diebisherin 46Absatz6 SGBIIgetroffeneRegelungdahinzuändern,dassdie AusgabenjedesLandesfürLeistungennach 28SGBII und 6bBKGGzudendortigenAusgabenfürUnterkunftundHeizunginsVerhältnisgesetztwerden.Auf dieseweiseergibtsichohneeineänderungderregelungssystematikimübrigeneinerhöhungswert,derden tatsächlichenverhältnissenindeneinzelnenländern Rechnungträgt,ohnegleichzeitiginderSummedieGesamtkosten des Bundes zu verändern. 3. Zu Artikel 3 ( 1 Satz 1 erster Halbsatz FAG) Artikel 3 ist wie folgt zu fassen:,artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes In 1Satz1ersterHalbsatzdesFinanzausgleichsgesetzesvom20.Dezember2001 (BGBl.IS.3956),das zuletztdurch geändertwordenist,werdennachden Wörtern aufgrunddersenkungdesbeitragssatzeszur ArbeitslosenversicherungumeinenVomhundertpunkt diewörter sowiezurschrittweisenübernahmeder KostenfürdieGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderung durch den Bund eingefügt. Begründung ZurGegenfinanzierungderschrittweisenÜbernahme dergrundsicherungskostensollparalleldiebundesbeteiligungandenkostenderarbeitsförderungder
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundesagenturfürArbeitabgesenktwerden.ImAusbauzustandsolldiesmaximaldemWerteineshalben Mehrwertsteuerpunktesentsprechen.DieLänderhaben diesbezüglichzugesagt,keineforderungaufrückübertragungdesnichtmehrfürdenbisherigenzweckbenötigten Steueraufkommens geltend zu machen. ZurUmsetzungdieserVereinbarungsolltediezusätzlicheZweckbindung schrittweiseübernahmederkosten dergrundsicherungimalterundbeierwerbsminderung durchdenbund indereinschlägigenregelungin 1 FAGverankertwerden,umdiegeteilteVerwendungdes dembundzustehendenvorabbetragsbeiderumsatzsteuerverteilung sicher zu stellen. 4.Zum Gesetzentwurf insgesamt a)indenverhandlungendesvermittlungsausschusses überdashartz-iv-pakethatdiebundesregierungzugesichert,dassdiereduzierungdereinnahmender BundesagenturfürArbeitdurchdieRückführungdes halbenmehrwertsteuerpunktesnichtzueinerbeitragserhöhungbeiderarbeitslosenversicherungund nichtzuleistungskürzungeninderarbeitsmarktpolitikführenwerde.demzufolgestehtdiebundesregierunginderpflicht,füreineauskömmliche FinanzierungderBundesagenturfürArbeitzusorgen unddieleistungsfähigkeitderarbeitsförderungauch in Zukunft zu gewährleisten. b)erfreulicherweisehatsichdiekonjunkturwieauch diearbeitsmarktsituationpositiverentwickeltals ursprünglichangenommen.aktuellberichtetdie BundesagenturfürArbeitinihrerArbeitsmarktberichterstattungjedochdarüber,dassderAufschwung derdeutschenwirtschaftzuletztandynamikverlorenhat.nachangabendesstatistischenbundesamtesistdasrealebruttoinlandsproduktimzweiten Quartal2011saison-undkalenderbereinigtnurnoch um0,1prozentgestiegen,nach +1,3ProzentimerstenQuartal.DiekonjunkturellenFrühindikatorenwie derifo-geschäftsklimaindexunddiezew-konjunkturerwartungen,fürdiedatenbiszumaugustvorliegen,habendeutlichnachgegebenundlassenauchfür denweiterenjahresverlaufeineabgeschwächtekonjunktur erwarten. c)dasichdieseentwicklungaufdemarbeitsmarkterst verzögertniederschlägt,hatsichdielageaufdem ArbeitsmarktimAugust2011nochmalsverbessert. DieErwerbstätigkeitunddiesozialversicherungspflichtigeBeschäftigungnahmensaisonbereinigtzu. ArbeitslosigkeitundUnterbeschäftigungsindsaisonbereinigtweitergesunken,obwohldieAbnahmenin den letzten Monaten bereits kleiner geworden sind. d)diezahlderfrühzeitigenarbeitsuchendmeldungen ausbeschäftigungam1.arbeitsmarkt,mitdenen einedrohendearbeitslosigkeitinfolgebeispielsweise bereitsausgesprochenerkündigungenodernichtverlängerter,auslaufenderbeschäftigungsverhältnisse abgebildetwird,steigtvonjuliaufaugust2011jedochschonan.insgesamtverliertnachaussagender BundesagenturdieArbeitskräftenachfrageanDynamik.DieBundesagenturerwartetinihremTrendeine eherunsichereentwicklungbeiderarbeitslosigkeit sowiebeimstellenangebot.derbundesratbetrachtet diesichderzeitabzeichnendeleichteeintrübungder KonjunkturmitgroßerSorge,dabekanntist,dassdie FinanzenderBundesagentursehrempfindlichauf wirtschaftliche Schwächephasen reagieren. e)diebislangpositivearbeitsmarktsituationschlägt sichauchindenfinanzenderbundesagenturnieder. NachdenderzeitigenEinschätzungenrechnetdie BundesagenturzumJahresende2011miteinemDefizitvonrund1,9Mrd.Euro.DiesesDefizitwird durcheindarlehenausderbundeskasseausgeglichen,daszurückzuzahlenist,wenndieeinnahmen der Bundesagentur die Ausgaben übersteigen. f)auchwenndasdefizitimjahr2011derhöhenach geringerausfälltalsursprünglicherwartetundsich diekommendenjahretrotzallerkonjunkturellenunsicherheitenvergleichsweisegutentwickelnsollten, solltesichdiebundesagenturbeidenderzeitguten wirtschaftlichenrahmenbedingungeninderrücklagenbildungbefindenundnichteindefizitanhäufen. DieFinanz-undWirtschaftskrisehatgezeigt,dass derbundesagentureinehöchstwichtigestabilisierenderollezukommt,diesiejedochnurbeiausreichenderfinanzlageundentsprechendenrücklagen einnehmen kann. g)vordiesemhintergrundbittetderbundesratdiebundesregierungsicherzustellen,dassdiebundesagentur auchbeieinermöglicheneintrübungderkonjunktur indenkommendenjahrenohnebeitragserhöhung undohneverlustderqualitätundquantitätderarbeitsmarktpolitischenmaßnahmenihrenaufgaben nachkommen kann. h)derbundesratbittetdiebundesregierungweiteraufzuzeigen,wiediebundesagentur nachdementzug deshalbenmehrwertsteuerpunktes derstrukturellenunterfinanzierungderbundesagenturbegegnen soll.derbundesratbittetdiebundesregierungzudemdarzulegen,wiediebundesagenturfürarbeitin derjetzigengutenarbeitsmarktsituationindielage versetztwerdenkann,rücklagenaufzubauen,damit sieauchmöglichenkünftigenwirtschaftskriseneffektiv begegnen kann. 5.Zum Gesetzentwurf insgesamt InderBegründungAllgemeinerTeildesGesetzentwurfs wirdinabsatz6desabschnitts ZielundInhaltdesGesetzes ausgeführt,dassdurchdievombundab2014 beabsichtigtevollständigeübernahmedernettoausgabendesvorvorjahresfürdiegrundsicherungimalter undbeierwerbsminderungdenländernundkommunendannausreichendfinanzmittelzurverfügungstehen,umdauerhaftdiekommunalenaufwendungenfür nichtinschulischerverantwortungangebotenemittagsverpflegungfürschülerineinrichtungennach 22 SGBVIIIsowiefürdiekommunaleSchulsozialarbeitzu übernehmen.derbundleistetfürdieseaufwendungen lediglichbefristetindenjahren2011bis2013durch eineentsprechendeanhebungderbundesbeteiligungan den Kosten für Unterkunft und Heizung.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/7141 DieBegründungentsprichtindiesemPunktnichtden FestlegungenderGemeindefinanzkommissionsowieder ProtokollerklärungvonBundundLändernimRahmen desvermittlungsverfahrenszudemgesetzzurermittlungvonregelbedarfenundzuränderungdeszweiten undzwölftenbuchessozialgesetzbuch.eineverknüpfungderfreiwerdendenmittelmiteinerweiterfinanzierungdermittagesseninhortenundderschulsozialarbeitdurchdiekommunenwurdenichtvereinbart.wesentlicheszielderentlastungimbereichdergrundsicherungistdiestabilisierungderkommunalen HaushalteunddieVerringerungvorhandenerstrukturellerDefizite.FürgegebenenfallsdarüberhinausentstehendefinanzielleSpielräumesolltedieEntscheidung hinsichtlichderverwendungderzusätzlichenmittel dem Land und den Kommunen vorbehalten bleiben.
14
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
MehrVierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
MehrMesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12356 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
Mehreinheitlichfürallekrankenkassenmitausnahmederlandwirtschaftlichen Krankenkassen von der Bundesregierung festzulegen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10474 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass nachfolgender Verordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13297 16. Wahlperiode 04. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung A. Problem und Ziel DasimOktober2008verabschiedeteFinanzmarktstabilisierungsgesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7418 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5370 16. Wahlperiode 16. 05. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1952 17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
MehrDieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12429 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) A. Problem und Ziel
MehrSechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032. der Bundesregierung. Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG) A. Problem und Ziel ZurErfassungderUnfälleinderBinnenschifffahrtwurdeimJahre1958der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
MehrEntwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3681 15. Wahlperiode 06. 09. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4893 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3630, 17/4145
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen
MehrDurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13189 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung
Mehrbeiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13652 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 16/9898
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1310. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode 05.05.2014. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1310 18. Wahlperiode 05.05.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13058 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,
MehrBundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 333/11 27.05.11 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12578 17. Wahlperiode 28. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren A. Problem
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6627 16. Wahlperiode 10. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5551 Entwurf
Mehr17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13036 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3040 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9559 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/519 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/643 16. Wahlperiode 14. 02. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem
MehrZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9447 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7615 16. Wahlperiode 19. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes A. Problem und Ziel DerbargeldloseZahlungsverkehrhatfürdieTeilnahmeammodernenWirtschaftslebeneinebesondereBedeutung.UnbareGeldgeschäftewieÜberweisungen,Lastschriften,Karten-oderScheckzahlungensindausdemtäglichen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5047 16. Wahlperiode 20. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5335 17. Wahlperiode 01. 04. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6262 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/239 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Ziel DerGesetzesentwurfgreiftzweiProblemeauf:Zumeinenbefasstersichmit
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Bundesrat Drucksache 330/10 28.05.10 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel Die Änderungsverordnung dient dazu, die
Mehrlediglichaufgrunddesmassivenundeinschüchterndendrucksvonrechtsanwälten und Inkassounternehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7745 17. Wahlperiode 16. 11. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen
Mehrdenkernzielendesglücksspielstaatsvertragesfestgehalten.diekernzielewerdenjedochneuakzentuiert.künftigsollfürdenbereichdersportwettenvom
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8494 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten A. Problem und Ziel MitdemErstenStaatsvertragzurÄnderungdesStaatsvertrageszumGlücksspielweseninDeutschland
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/6689. Bericht. 18. Wahlperiode 11.11.2015. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6689 18. Wahlperiode 11.11.2015 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 18/5926,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9199 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3355 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5311 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
MehrDurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8449 16. Wahlperiode 06. 03. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11469 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel BeiderAnwendungverschiedenerRegelungen,diedasRechtderprivaten
MehrDenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12011 16. Wahlperiode 18. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13082 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz
MehrErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8869 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts A. Problem und Ziel DasUnterhaltsrechtsollandiegeändertengesellschaftlichenVerhältnisseund
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7438 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9369 17. Wahlperiode 23. 04. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
Mehrallealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10996 16. Wahlperiode 20. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3356 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben
Deutscher Bundestag Drucksache 16/445 16. Wahlperiode 24 01. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg),
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 14/3650 14. Wahlperiode 23. 06. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
MehrDasgeltendeSteuerrechtistdurchdasBestrebengeprägt,derVielfaltdesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebensgerechtzuwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5125 17. Wahlperiode 21. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 A. Problem und Ziel DasgeltendeSteuerrechtistdurchdasBestrebengeprägt,derVielfaltdesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebensgerechtzuwerden.Damitverbunden
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8954 16. Wahlperiode 24. 04. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts A. Problem und Ziel AufgrundgesellschaftlicherEntwicklungenundveränderterWertvorstellungen,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659 16. Wahlperiode 30. 11. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens A. Problem und Ziel InErfüllungihrergesellschaftlichenAufgabehatdieJustizindenvergangenen
Mehr