Am8.Oktober2011veröffentlichtederChaosComputerClub (CCC)dieAnalyseeinerihmzugespieltenbehördlichenÜberwachungssoftware,sogenannter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Burkhard Lischka, Michael Hartmann (Wackernheim), Brigitte Zypries, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Lars Klingbeil, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung Am8.Oktober2011veröffentlichtederChaosComputerClub (CCC)dieAnalyseeinerihmzugespieltenbehördlichenÜberwachungssoftware,sogenannter Trojaner,welchevomLandeskriminalamtBayernaufdenLaptopeinesVerdächtigenaufgespieltwordenwar.DieSoftwareverfügteüberweitausmehr Funktionen,alsesderzugrundeliegenderichterlicheBeschlusszurDurchführungeinerQuellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)vorsah. InderFolgewurdebekannt,dassentsprechendeSoftwareinzahlreichenweiteren Fällen eingesetzt worden war. AusdenErmittlungsaktenhatsichergeben,dassdieÜberwachungssoftware nichtnurdietelekommunikationinformvoninternettelefonatenund - Verkehrüberwachte,sondernauchalle30SekundeneineFotografiedesBildschirms,insgesamt60000Screenshotsangefertigthatte.Bildschirminhalte sindjedochnichtteildertelekommunikation.hinzukam,dassdiesoftwarein derlagewar,weiteremodulenachzuladen.diesesogenanntenachladefunktionermöglichtes,dienutzungdeszielrechnersumfassendzuüberwachen unddenrechnerumfänglichzumanipulieren.soistesbeispielsweisemöglich, denraum,indemsichderzielrechnerbefindet,miteinereingebautenkamera odereinemeingebautenmikrofonzuüberwachen,sämtlicheaufdemrechner gespeichertendatenzulesenundzuverändernsowiebeliebigeprogrammeauf demrechnerauszuführen.nachauskunftdescccwardienachladefunktion funktionsfähig, ihr tatsächlicher Einsatz jedoch nicht beweisbar. DasProgrammenthieltnachEinschätzungvonFachleutenmassiveSicherheitslücken.DurcheineunprofessionelleVerschlüsselungwardasProgramm demzugriffunautorisierterdritterausgesetzt.derccckonnteseintrojanerprogramminnurwenigenstundenanpassenmitderfolge,dasserdiesoftware hättesteuernundfunktionenaufdenzielrechnerhättenachladenkönnen. Hinzukommt,dassdieausgespähtenDatenzurTarnungderSteuerzentraleseitensderBehördeübereinenindenUSAbefindlichenServerumgeleitetwurden.Esistnichtauszuschließen,dassamerikanischeDiensteZugriffaufdie Daten genommen haben. EntwickeltwurdedasÜberwachungsprogrammvonderhessischenFirma DigiTaskGmbH,derenGründervomLandgerichtKölnwegenBestechungvon BeamtendesZollkriminalamtesKölnzu21MonatenFreiheitsstrafeaufBewährungund1,5Mio.EuroGeldstrafeverurteiltwurde.Warumausgerechnet diesesunternehmenmitderentwicklungundlieferungdersoftwarebeauftragt wurde, ist bis heute nicht geklärt.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InihrerAntwortaufdieKleineAnfrage Staatstrojaner (Bundestagsdrucksache17/7760)verneintdieBundesregierungdenEinsatzdervomCCCanalysiertenSoftwaredurchBundesbehörden.InErmangelungdesQuellcodeshabe sieauchkeinekenntnisvondenfunktionsmöglichkeitendervonbundesbehördeneingesetztensoftwaregehabt.voranwendungdersoftwareseienjedoch in jedem Einzelfall Anwendungstests durchgeführt worden. DieBundesministerinderJustizSabineLeutheusser-SchnarrenbergerundweitereMitgliederderBundesregierunghabenangesichtsdervielfältigenVorwürfetotaleTransparenzundAufklärungversprochen bisherjedochohneergebnis.nochimmeristnichtabschließendgeklärt,welchebehördentrojaner eingesetzt haben und mit welchem Funktionsumfang. AufdieFrage,obdieQuellen-TKÜderzeitvonBundesbehördenangewendet wird,oderobesbiszurentwicklungeinereigenensoftwareeinmoratorium gebe,antwortetederparlamentarischestaatssekretärbeiderbundesministerin derjustizinderfragestundeam13.juni2012,dassernurdiesichereerkenntnishabe,dassdievonderdigitaskgmbhhergestelltesoftwareinbayern nichtmehreingesetztwerde.schriftlichreichteernach,dass derzumgeschäftsbereichdesbundesministeriumsderjustiz (BMJ)gehörendeGeneralbundesanwaltdieQuellen-TKÜderzeitwederanwendetnochdieseveranlasst.GründefürdieNichtanwendungdurchdenGeneralbundesanwaltnannte ernicht.unbeantwortetbliebauchdiefrage,welchebundesbehördendiesoftware einsetzen oder Quellen-TKÜ durchführen. DerzeitfindetderEinsatzvonÜberwachungssoftwarezumZweckederStrafverfolgungaufGrundlageder 100aff.derStrafprozessordnung (StPO)statt. BeiderSchaffungder 100aff.StPOhattederGesetzgeberjedochdienetzbasierteÜberwachungderherkömmlichenTelekommunikationvorAugenund nichtdiewesentlichkomplexereüberwachungdurchdenheimlichenzugriff aufeinenrechner. 100aStPOberücksichtigtdiedurchdenEinsatzvonÜberwachungssoftwarebewirkteBeeinträchtigungdesGrundrechtsaufGewährleistungderVertraulichkeitundIntegritätinformationstechnischerSystemenicht. InsbesondereenthältdieseVorschriftkeineSchutzvorkehrungen,umrechtlich undtechnischsicherzustellen,dassdieüberwachungsichaufdielaufende TelekommunikationbeschränktunddassManipulationendurchDritteausgeschlossensind.DasBundesverfassungsgericht (BVerfG)hatinseinerEntscheidungzurOnlinedurchsuchungvom27.Februar2008 (BVerfGE1BvR 370/07u.a.)dieentsprechendenAnforderungenformuliert.DazuzähleninersterLiniedermöglichstweitgehendeSchutzderIntegritätdesZielsystemsund diebeschränkungaufdielaufendetelekommunikation.dasbverfghatzudemtechnischesicherungengegenmissbrauchangemahntundausgeführt, dasseineermächtigungzumheimlichenzugriffaufinformationstechnische SystememitgeeignetengesetzlichenVorkehrungenverbundenwerdenmuss, umdieinteressendesbetroffenenverfahrensrechtlichabzusichern (BVerfGE, a.a.o.,rn.257).aufgrundderdurchheimlicheermittlungsmaßnahmenbewirktenschwerwiegendengrundrechtseingriffeistesgeboten,denbetroffenen mittelseinervorbeugendenkontrolledurcheineunabhängigeinstanzzuschützen (BVerfGE, a. a. O., Rn. 259). AufdieFrage,obdieBundesregierungbeabsichtige,denEntwurffüreineeigeneRechtsgrundlagefürdieQuellen-TKÜvorzulegen,antwortetederParlamentarischeStaatssekretärbeiderBundesministerinderJustiz,dassdieGerichte 100aStPOimBereichderStrafverfolgungauchfürdieQuellen-TKÜ anwenden.hierzugäbeesmittlerweileeineverfestigterechtsprechung.die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Regelung würde derzeit geprüft. TrotzeindeutigerFormulierungeninderEntscheidungdesBVerfGundgewichtigerGegenstimmeninRechtsliteraturundWissenschaftberuftsichdie Bundesregierungalleinaufdie einhelligepraxisdergerichte,die 100a
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11087 StPOalsRechtsgrundlageheranziehen.WährenddieBundesministerinder JustizdieNormnochzuJahresbeginnalsnichthinreichendeRechtsgrundlage bezeichnethat,ziehtsiesichjetztaufdenstandpunktzurück,dieerforderlichkeit einer speziellen Rechtsgrundlage sei Gegenstand intensiver Prüfung. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WirddieQuellen-TKÜderzeitimBereichdesBundesdurchgeführt,und wenn ja, durch welche Bundesbehörden, und in welchem Umfang? 2.WirdnachKenntnisderBundesregierungdieQuellen-TKÜderzeitvon Landesbehördendurchgeführt,undwennja,durchwelcheLandesbehörden, und in welchem Umfang? 3.WelcheÜberwachungssoftware,inwelcherVersionundvonwelchemHerstellerkommtimBereichdesBundesundnachKenntnisderBundesregierung der Länder jeweils zum Einsatz? 4.InwievielenFällenhabenwelcheBundes-undnachKenntnisderBundesregierungLandesbehördenimZeitraumvon2008bis2011Quellen-TKÜ durchgeführt (bitte gesondert nach Jahr und Behörde)? 5.HabenBehördenrechtlicheund/odertechnischeBedenkengegendenEinsatzvonSoftwareprodukten (Trojaner,etc.)zurQuellen-TKÜundderOnlinedurchsuchunggeltendgemacht,undwennja,mitwelcherBegründung? 6.WurdedieeingesetzteSoftwaredaraufhingeprüft,obdieVorgabendes BVerfG für die Quellen-TKÜ technisch eingehalten werden? LiegtdenjeweiligenErmittlungsbehördenderQuellcodedereingesetzten Software vor? 7.KanndieBundesregierungihrenachderVeröffentlichungdesCCCimOktober2011vertreteneAuffassungbestätigen,dassbiszurEntwicklungeinereigenenSoftwarekeineQuellen-TKÜimBereichderBundesbehörden eingesetzt wird? 8.GabodergibtesÜberlegungen,dasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSI)mitderEntwicklungeinerQuellen-TKÜ-Software zu betrauen? 9.WurdeaußerderumstrittenenSoftwarederDigiTaskGmbHweitereSoftware für die Quellen-TKÜ genutzt, und wenn ja, von welchen Anbietern? Haben diese Anbieter den Quellcode offengelegt? 10.WirddasZollkriminalamtweitervonderFirmaDigiTaskGmbHmitÜber- wachungssoftwarebeliefert,obwohldieuntersuchungderdigitaskgmbh- Software durch den CCC gravierende Mängel zutage brachte? 11.WurdeaucheineSoftwarederFirmaERAITSolutionsAGgenutzt,und wenn ja, von wem, und in welchem Umfang? 12. Hat die Firma ERA IT Solutions AG den Quellcode offengelegt? 13.WurdedieSoftwarederFirmaERAITSolutionsAGüberprüft,undwenn ja, mit welchem Ergebnis? 14.WurdeQuellen-TKÜ-SoftwareaufeinemimAuslandbefindlichenRechner genutzt? WurdegegebenenfallsdieSoftwarebereitsimAuslandaufgespielt,oder wurde der infizierte Rechner später ins Ausland verbracht? WurdengegebenenfallsdieBehördenamausländischenStandortdes Rechners in die Überwachungsmaßnahmen einbezogen?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.a)AufwessenVeranlassungwendetderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofdieQuellen-TKÜderzeitnichtanbzw.veranlasstdiese nicht? b)auswelchemgrundwendetdergeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshof die Quellen-TKÜ derzeit nicht an? c) Hat das BMJ dieses Vorgehen gebilligt? d)wiebewertetdesbmjdieentscheidungdesgeneralbundesanwalts beim Bundesgerichtshof? 16.ZuwelchemErgebniskommtdasdemGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof vorliegende Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Quellen-TKÜ? 17. Wer hat das Gutachten erstellt, und in wessen Auftrag? 18. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Gutachtens? 19.WannwirddieBundesregierungdenDeutschenBundestagüberdieErgebnisse dieses Gutachtens unterrichten? 20.WaspassiertindenFällen,indenenbereitsErmittlungenlaufenundeine Quellen-TKÜangeordnetist,wenndieErmittlungenvomGeneralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernommen werden? 21.KanndieBundesregierungausschließen,dassErmittlungsverfahrennicht andengeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshofalsermittlungsführendestaatsanwaltschaftübertragenwerden,aussorge,diequellen-tkü als Ermittlungsinstrument nicht nutzen zu können? a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung? b) Wenn nein, was wird die Bundesregierung veranlassen? 22.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtdesInnnenpolitischenSprechersder CDU/CSU-Bundestagsfraktion,Dr.Hans-PeterUhl,derzufolgedieEntwicklungeinerSoftwarezurQuellen-TKÜdurchdasBundeskriminalamt (BKA)voraussichtlichnochMonate,vielleichtsogarJahredauernoder möglicherweise gar nicht realisiert werden kann? 23.WoraufbezogensichdieinBundundnachKenntnisderBundesregierung indenländerndurchgeführtenmaßnahmenzurquellen-tkü (bitteaufschlüsseln): Internettelefonie (Voice over IP, z.b. Skype), Internetchat, über HTTP(S)/Webmail, Überwachunginhaltsverschlüsselter -Kommunikation (S/MIME oder PGP), Überwachungtransportbasierter -Kommunikation (IMAPS, POPS, SMTP mit TSL), Onlinebanking, andere, und wenn ja, welche? 24.KanndieBundesregierungausschließen,dassaufgespielteTrojanerzwar abgeschaltet, jedoch nicht vom System entfernt wurden? 25.Wennnein,wievieleTrojanerwurden abgeschaltet,ohnevomsystem entfernt worden zu sein? 26.ErfolgtedieDeinstallationderÜberwachungssoftwaredurchdieErmittlungsbehörden, und war sie jeweils erfolgreich?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WurdendieBetroffenennachBeendigungderQuellen-TKÜüberdenEingriff informiert? 28.WarumhatdiehessischeFirmaDigiTaskGmbHdenZuschlagfürdieEntwicklung der Überwachungssoftware bekommen? Gab es weitere Bewerber, und wenn ja, welche? 29.HatsichdieBundesregierungumdieOffenlegungdesQuellcodesbemüht, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 30.HatdieBundesregierungjemalsVerhandlungenzurÄnderungdesVertrags geführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 31.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieFirmaDigiTask GmbHdenZugangzumQuellcodemitHinweisaufvertraglicheAbreden verweigert,dieaussichtdesbundesbeauftragtenfürdendatenschutzund die Informationsfreiheit (BfDI) nicht akzeptabel sind? 32.WiesollderBfDIseinegesetzlicheAufgabe,alsodiedatenschutzrechtlicheBeratungundKontrollederBundesbehörden,ohneKenntnisdes Quellcodes erfüllen? 33.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesBfDI,dass 9desBundesdatenschutzgesetzes (BDSG)inverfassungskonformerAuslegungdieDokumentation des Quellcodes bei Maßnahmen der Quellen-TKÜ fordert? 34.WarumhabendieBundesbehördenangesichtsderhohenEingriffsintensität nicht von Anfang an auf die Offenlegung des Quellcodes bestanden? 35.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dass umunzulässigefunktionalitätenzuverlässigausschließenzukönnen dieeinsichtnahmeinden Quellcode unerlässlich ist? 36.WarumhabendasBKAundnachKenntnisderBundesregierungdieLandeskriminalämter (LKAs)nichtaufderVereinbarungeinesvertraglichen RechtsaufEinsichtnahmeindenQuellcodebestanden,dasdieKontrolle durchdieerhebendeundspeicherndestelleunddiedesbfdiundderjeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz ermöglicht hätte? 37.WeristanderErstellungderLeistungsbeschreibungfürdieAusgestaltung einerkünftigenüberwachungssoftwaredurchdaskompetenzzentruminformationstechnische Überwachung (CC ITÜ) beteiligt? 38. Wer ist an der Entwicklung der Software für die Quellen-TKÜ beteiligt? 39.WelcheFunktionensolldiezuerstellendeSoftwarehaben (genauetechnische VorgabenfürdiezuüberwachendeKommunikation,Nachladefunktion,Dokumentation, Löschungsmöglichkeiten für kernbereichsrelevante Inhalte, etc.)? 40.IstesausSichtderBundesregierungverfassungsrechtlichzulässig,dass dervomcccanalysiertetrojanernichtnurdasauslesen,sondernauch das Einspielen von Daten auf das Zielsystem ermöglichte? 41.DurchwelchetechnischenundrechtlichenVorkehrungenwilldieBundesregierungsicherstellen,dasssichdieÜberwachungausschließlichaufDaten auseinemlaufendentelekommunikationsvorgangbeschränkt,undinwieweit kann dies angesichts der Nachladefunktion gewährleistet werden? 42.Wiesollsichergestelltwerden,dassnurdievonderrichterlichenAnordnung umfassten Zielrechner infiltriert werden?
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43.BerechtigtdieRechtsgrundlagefürdieQuellen-TKÜnachAnsichtderBundesregierungzumBetretenderWohnung,indersichderZielrechnerbefindet? 44.IstdasAuslesenvonSoftwarelistenimSinneeinereffektivenStrafverfolgung unumgänglich? 45.WielässtsichdieQuellen-TKÜvonderOnlinedurchsuchungabgrenzen, wenn man die Notwendigkeit der Nachladefunktion unterstellt? 46. Für welche konkreten Fälle ist eine Quellen-TKÜ unerlässlich? 47.WelchegrundrechtsschonenderenAlternativenzumEinsatzvonÜberwachungssoftware,etwadasAbhörenvonInternettelefonieüberSchnittstellen, hat die Bundesregierung geprüft, und mit welchem Ergebnis? 48.MitwelchenAnbietern,beispielsweisevonInternettelefonieoderauch Clouddiensten,hatdieBundesregierungdiesbezüglichGesprächegeführt, und mit welchem Ergebnis (bitte aufschlüsseln)? 49.HatdieBundesregierunggeprüft,obdieweitverbreiteteVoice-over-IP- Software Skype dietechnischemöglichkeitbietet,gesprächeaufanforderungvonsicherheitsbehördenmitzuschneiden (vgl. archives/808)? 50.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassessichbei 100aStPOum eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ handelt? Wie begründet die Bundesregierung ihre Position? 51.WenndieBundesregierung 100aStPOalsverfassungsgemäßeRechtsgrundlagefürdieQuellen-TKÜbetrachtet,warumduldetdieBundesministerinderJustiz,dassderGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshofdie Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung schwerer Straftaten unterlässt? 52.FallsdieBundesregierungeineneueRechtsgrundlageinderStPOnichtfür erforderlichhält,warumwurdedasgesetzüberdasbundeskriminalamt unddiezusammenarbeitdesbundesundderländerinkriminalpolizeilichenangelegenheiten (BKAG)umeinespezifischeErmächtigungsgrundlagefürdieQuellen-TKÜergänzt ( 20lAbsatz2BKAG),obwohldasGesetzbereitseineParallelnormzu 100aStPOfürklassischeTelekommunikationsüberwachungenthieltundauchheutenochenthält (vgl. 20lAbsatz 1 BKAG)? 53.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungdesBayerischenLandesbeauftragtenfürdenDatenschutz,demzufolgedieMaßnahmenzumAbhörender Internettelefonieineinem tiefdunklengraubereich erfolgtsindsowiedessen Forderungnachentsprechenden Trojaner-Gesetzen fürbundundländer, um den Einsatz der Überwachungssoftware für die Quellen-TKÜ zu regeln? 54.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseineverfassungsgemäße RechtsgrundlagefürdieQuellen-TKÜsowohlderenhoheEingriffsintensitätalsauchdietechnischenBesonderheitenberücksichtigensowiedie ModalitätendesAufspielensderSoftwareundBenachrichtigungspflichten regeln muss? 55.WiewilldieBundesregierungdieverfassungsgerichtlicheForderunggewährleisten,dasssichdieÜberwachungimRahmeneinerQuellen-TKÜ ausschließlichaufdatenauseinemlaufendentelekommunikationsvorgang erstrecken darf? Berlin, den 17. Oktober 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14143 17. Wahlperiode 25. 06. 2013 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zu den Ergebnissen des G8-Gipfels
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13253 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Petra Crone, Angelika Graf (Rosenheim), Caren Marks, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1451 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Iris Gleicke, Elke Ferner, Dr. Edgar Franke, Ute Kumpf, Dr. Karl
Mehrdenstaatsstreich.zudemorganisiertesichimlandeinbreiteswiderstandsbündnis,daszuprotestkundgebungenaufrief.
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