Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO. 331 in der Gemarkung: Groß Flottbek

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg Telefon 040-4 28 11-63 63 Telefax 040-427 9 02570 E-Mail Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 11 - Telefax E-Mail Verfahren Eingang 30.01.2018 Grundstück Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Belegenheit Baublock 217-018 Flurstück 331 in der Gemarkung: Groß Flottbek Abbruch Bestand und Neubau von 3 Einzelhäusern (+7WE) VORBESCHEID GZ.: A/WBZ/00732/2018 Hamburg, den 19. April 2018 Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Baustufenplan Bahrenfeld mit den Festsetzungen: in Verbindung mit: W2o der Baupolizeiverordnung vom 08.06.1938 in der geltenden Fassung WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 37, 283, 288 Große Bergstraße

- die beigefügten Vorlagen Nummer 4 / 1 Flurkartenauszug / Karte 4 / 2 Lageplan 4 / 3 Baumbestandsplan und Abbruch 4 / 4 Lageplan / Neubau 4 / 5 Ansichten und Schnitt 4 / 6 Berechnung / GRZ 4 / 7 Berechnung / GFZ 4 / 8 Fragenkatalog 4 / 9 Antrag / Befreiung - Begründung unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen 1. Frage Nr. 1: Können die 3 Baukörper (siehe Planung) in der angegebenen Größe gebaut werden? Nein. Die geplante 3-reihige Bebauung fügt sich nach 34 BauGB hinsichtlich der Fläche die überbaut werden soll nicht in die Eigenart der vorhandenen Bebauung ein. 2. Frage 2: Wenn Frage 1 mit 'Nein' beantwortet wird, welche GRZ 1 und welche GRZ 2 sind dann einzuhalten? Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Baustufenplanes Bahrenfeld, mit der Ausweisung W2o (Wohngebiet, 2-geschossig, offene Bebauung). Die zulässige bebaubare Fläche ergibt sich aus der zughörigen Baustufentafel nach 11 Baupolizeiverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg, die für das entsprechende Wohngebiet eine bebaubare Fläche von 3/10 der anrechenbaren Grundstücksgröße festlegt (zur Ermittlung der bebaubaren Fläche GRZ 1 und GRZ2 siehe auch Bauprüfdienst 7/2016 'Altes Planrecht' Ziff. 6.1.3). 3. Frage 3: wurde zurückgezogen 4. Frage 4: Kann die Zuwegung auf dem Grundstück, wie geplant, hergestellt werden? Da sich die geplante Bebauung nicht nach 34 hinsichtlich der Fläche die überbaut werden soll nicht in die Eigenart der vorhandenen Bebauung einfügt und somit nicht genehmigungsfähig ist, kann auch der damit zusammenhängenden Erschließung nicht zugestimmt werden. 5. Frage 5: Können die 3 geplanten Stellplätze, wie geplant, hergestellt werden? A/WBZ/00732/2018 Seite 2 von 5

Siehe Antwort auf Frage 4. 6. Frage 6: Sind weitere Stellplätze herzustellen? Gem. 48 Abs. 1a HBauO HBauO gibt es keine Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen bei Wohnungen. Hier entscheidet der Bauherr/Bauherrin in eigener Verantwortung über die Herstellung im angemessenen Umfang. 7. Frage 7: Fügt sich die Neuplanung in die Umgebung ein? Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der 3. Baureihe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung findet nicht statt. Im Bestand ist nur eine rückwärtige Bebauung vorhanden. Ein größerer Baukörper in der 2. Reihe ist gegenüber einem kleineren Baukörper in der 1.Reihe an der Straße untypisch. 8. Frage 8: Wird der Abriss der 2 bestehenden Gebäude genehmigt? Da in den Antragsunterlagen keine näheren Angaben zur Gebäudeklasse der abzubrechenden Gebäude vorhanden sind, kann die Frage nur allgemein beantwortet werden: Nach Abschnitt III, Ziff. 2 der Anlage 2 zu 60 HBauO ist der Abbruch von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei (außer die zu beseitigenden Gebäude der Gebäudeklasse 2 grenzen an Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5). Ein Baugenehmigungsverfahren ist in diesem Fall nicht erforderlich. Nicht erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 9. Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach 31 Absatz 2 BauGB nicht erteilt 9.1. Befreiung von den Anforderungen des 11 BPVO, für das Überschreiten der zulässigen bebaubaren Fläche nach Baustufentafel von 330 m² (3/10 entspr. GRZ I zul. 0,3) um 55,5 m² auf 385,5 m² (GRZ I vorh. 0,35) Begründung Die Befreiung ist nicht vertretbar, weil die Voraussetzungen nach 31 Abs. 2 BauGB nicht gegeben sind, insbesondere ist sie städtebaulich nicht vertretbar. Hinweis Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). A/WBZ/00732/2018 Seite 3 von 5

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/00732/2018 Seite 4 von 5

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Beseitigung (Abbruch), Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 2 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Reines Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 2 Vollgeschosse A/WBZ/00732/2018 Seite 5 von 5