Gemeinde Kiefersfelden Vorsitz: 1. Bürgermeister Hajo Gruber NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. Januar 2017 im Sitzungssaal des Rathauses Gremiumsmitglieder: Funktion: Bemerkung: Hajo Gruber 1. Bürgermeister Christian König 2. Bürgermeister Josef Goldmann Albert Gstatter (Vertreter für Ralf Wieser) Franz Holzmüller (Vertreter für Andreas Gerloff) Christian Knoblich (Vertreter für Andreas Pfeiffer) Peter Kranzl Klas Litterscheid (Vertreter für Sebastian Bleier) Josef Pirchmoser Roland Schmidt Josef Steigenberger (Vertreter für Hans Rauch) Entschuldigt sind Ralf Wieser 3. Bürgermeister (vertreten durch Albert Gstatter) Sebastian Bleier (vertreten durch Klas Litterscheid) Andreas Gerloff (vertreten durch Franz Holzmüller) Andreas Pfeiffer (vertreten durch Christian Knoblich) Hans Rauch (vertreten durch Josef Steigenberger) Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 1
Öffentliche Sitzung: 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.12.2016 (öffentlicher Teil) 2. Antrag von Herrn Günther Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestr. 3 3. Bauvoranfrage der Bayerischen Massivhaus GmbH zur Errichtung einer Garage mit Carport auf Grundstück Fl.Nr. 364/24 an der Geigelsteinstraße 4. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn und Frau Ralf und Heike Kriechbaum zur Errichtung von 2 Carports auf Grundstück Fl.Nr. 31/3 an der Dorfstraße 5. Antrag auf Vorbescheid der Medichemia GmbH auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle Thierseestraße 198 auf Grundstück Fl.Nr. 1446/4 in eine Produktionsstätte für Sporternährung und diätische Lebensmittel 6. Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz zum Einbau eines Personenaufzugs sowie barrierefreier Umbauarbeiten im Baudenkmal Blaahaus, Innstraße 52 Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 Seite 2 von 6
Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.12.2016 (öffentlicher Teil) Die Niederschrift über die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 07.12.2016 (öffentlicher Teil) wird genehmigt 2. Antrag von Herrn Günther Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestr. 3 Günther Titz; Schildmühlestraße 3, 83088 Kiefersfelden-Mühlbach; Bestehende Sichtschutzwand und bestehende Hecke Bauvorhaben: Bauort: Kiefersfelden, Schildmühlestraße 3 Flurnummer: 890/2 Eingang: 23.11.2016 Der Technische Ausschuss nimmt sowohl vom Antrag des Herrn Günther Titz vom 23.11.2016 als auch vom Einspruch des Nachbarn Christoph Hilger vom 04.12.2016 Kenntnis. Der Sichtschutzzaun widerspricht in seiner Ausführungsart den Festsetzungen des Teilbebauungsplans Nr. 5 Mühlbach. Außerdem widerspricht dessen Höhe der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde. Zu einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. einer Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird sowohl für die Sichtschutzwand als auch für die Hecke das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Hinweis: Dem Grundstücksnachbarn Christoph Hilger bleibt es unbenommen, privatrechtlich wegen der eventuellen Überbauung seines Grundstücks mit der Sichtschutzwand bzw. dem evtl. Überhang der Hecke auf sein Grundstück rechtliche Schritte zu unternehmen. 3. Bauvoranfrage der Bayerischen Massivhaus GmbH zur Errichtung einer Garage mit Carport auf Grundstück Fl.Nr. 364/24 an der Geigelsteinstraße Bauvorhaben: Bauort: Flurnummer: 364/2 Eingang: 06.12.2016 Bayerische Massivhaus GmbH, Rosenheimer Str. 70a, 83064 Raubling; Errichtung einer Garage mit Carport Kiefersfelden, Geigelsteinstraße; Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kieferer Wiesen und ist nach 30 BauGB zu beurteilen. Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Baugrenzen werden nicht eingehalten. Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 Seite 3 von 6
Außerdem wird nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde der Mindestabstand zur Geigelsteinstraße nicht eingehalten. Das anfallende Oberflächenwasser (z.b. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern. Die entstehenden Kosten für eine evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Unter dem geplanten Bauvorhaben befindet sich der Wasser-Hausanschluss für das Wohngebäude. Die Lage des Hausanschlusses kann unverändert bleiben. Sollten jedoch künftig für dessen Erneuerung, Reparatur oder Unterhaltung Kosten entstehen, sind diese vom Grundeigentümer zu tragen bzw. von diesem der Gemeinde/Gemeindewerken zu erstatten. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Bauvorhaben wird in Verbindung mit einem Bauantrag in Aussicht gestellt. Vor Einreichung des Bauantrags wird dem Bauherrn jedoch empfohlen, sich beim Landratsamt zu erkundigen, ob dieses die Befreiung zulässt oder die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans verlangt. Ebenso wird die Zustimmung zu einer Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) für das Bauvorhaben in Aussicht gestellt. Abstimmungsergebnis: Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen. Abstimmungsergebnis: 8 : 3 4. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn und Frau Ralf und Heike Kriechbaum zur Errichtung von 2 Carports auf Grundstück Fl.Nr. 31/3 an der Dorfstraße Heike und Ralf Kriechbaum Bauvorhaben: Errichtung von 2 Carports Bauort: Kiefersfelden, Dorfstraße 17 Flurnummer: 31/3 Eingang: 09.12.2016 Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, im Mischgebiet und ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Umgebung ein. Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Mindestabstand von 3 Meter nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Dorfstraße ist eingehalten. Das Dachwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern. Die entstehenden Kosten für die evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird nach 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 Seite 4 von 6
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen. 5. Antrag auf Vorbescheid der Medichemia GmbH auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle Thierseestraße 198 auf Grundstück Fl.Nr. 1446/4 in eine Produktionsstätte für Sporternährung und diätische Lebensmittel Bauvorhaben: Medichemia GmbH, Bahnhofstraße 94, 83098 Brannenburg; Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle in eine Produktionsstätte für Sporternährung und diätische Lebensmittel Bauort: Kiefersfelden, Thierseestraße 198; Flurnummer: 1446/4 Eingang: 23.12.2016 Das Baugrundstück Fl.Nr. 1446/4 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als gewerbliche Baufläche dargestellt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die gewerbliche Umnutzung der genehmigten bestehenden Lagerhalle (Thierseestraße 198) in eine Produktionsstätte. Die Erschließung durch eine öffentliche Zufahrt (Thierseestraße) ist gesichert. Das anfallende Schmutzabwasser ist in den Schmutzwasserkanal der Gemeinde einzuleiten. Die Wasserversorgung erfolgt durch die Gemeindewerke Kiefersfelden. Die notwendigen Kfz-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Kosten für die eventuelle notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherren zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß 36 Abs. 1 BauGB erteilt. 6. Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz zum Einbau eines Personenaufzugs sowie barrierefreier Umbauarbeiten im Baudenkmal Blaahaus, Innstraße 52 Die Gemeinde Kiefersfelden ist Eigentümerin des Baudenkmals Blaahaus. In diesem befindet sich das öffentliche Heimatmuseum der Gemeinde. Es ist im öffentlichen Interesse notwendig, die Geschossebenen miteinander zu verbinden und Barrierefreiheit zu schaffen. Im Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 Seite 5 von 6
Für die Richtigkeit der Niederschrift Gemeinde Kiefersfelden Vorsitzender Hajo Gruber 1. Bürgermeister Priermeier Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2017 Seite 6 von 6