Die Fachhochschule im Licht der verfassungsrechtliehen Garantie der Wissenschaftsfreiheit Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Juristische Fakultat der Ruhr-Universitat Bochum vorgelegt von Thorsten Litty Mari 2006
Die Fachhochschule im Licht der verfassungsrechtlichen Garantie der Wissenschaftsfreiheit INHALTSVERZEICHNIS Abkiirzungsverzeichnis Gesetze / Verordnungen XV XXVIII 1. Teil. Einleitung 1 A. Einfuhrung in das Thema 1 B. Gang der Untersuchung 8 2. Teil. Die Griindung der Fachhochschule im Spiegel bildungspolitischerreformbestrebungen 13 3. Teil. Die Merkmale einer wissenschaftlichen Hochschule 19 A. Das Erfordernis einer wesensbestimmenden Begriffsbildung 19 B. Meinungsstand in Literatur, Rechtsprechung und Wissenschaftsinstitutionen 20 I. Ansichten in der Literatur 20 II. Ansichten in der Rechtsprechung 28 III. Ansichten der Rektorenkonferenzen 30 C. Stellungnahme 32
II I. Die wissenschaftliche Gleichwertigkeit von Hochschulen 34 II. Die allgemeine Hochschulreife 35 III. Korperschaftliche Rechtsstruktur und akademische Selbstverwaltung 36 IV. Die Einheit von Forschung und Lehre 38 V. Das Promotions- und Habilitationsrecht 40 4. Teil. Zur Geltung der Einheit von Forschung und Lehre an Fachhochschulen 43 A. Die Einheit von Forschung und Lehre als Traditionsmerkmal der deutschen Universitat seit dem 19. Jahrhundert 43 B. Die Einheit von Forschung und Lehre an Fachhochschulen in der wissenschaftsrechtlichen Diskussion 46 I. Zum gegenwârtigen Meinungsstand 46 II. Bewertung und Schlussfolgerung fur den Untersuchungsgang 50 C. Die Einheit von Forschung und Lehre im Schutzbereich von Art. 5 III, 1 GG 56 I. Ausgangspunkt 56 II. Die Bedeutungsebenen der Einheit von Forschung und Lehre im Spiegel verfassungsrechtlicher Auslegung 58
III 1. Die Einheit von Forschung und Lehre als die in der Person des Wissenschaftlers vorausgesetzte Verkniipfung beider Tatigkeitsformen (subjektivindividuelle Ebene) 59 a. Grammatikalische Auslegung 59 b. Systematische Auslegung 59 c. Teleologische Auslegung 61 (1) Der Telos des Art. 5 III, 1 GG vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Interprétation 61 (l.l)ôkonomischezweckdeutung 61 (1.2) Kulturstaatliche Zweckdeutung 62 (1.3) Individualistische Zweckdeutung 62 (2) Verfassungsrechtliche Bewertung und Konsequenzen fur die teleologische Auslegung von Art. 5 III, 1 GG 63 (2.1) Das Spektrum der denkbaren Sinngebungen auberhalb verfassungsrechtlicher Vertretbarkeit 63 (2.2) Konsequenz: Die Synthèse von Zweckdeutungen im Sinne einer individualistisch-gemeinschaftsbezogenen Sinngebung von Wissenschaft 66 (3) Zur Frage der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Einheit von Forschung und Lehre vor dem Hintergrund der individualistisch-gemeinschaftsbezogenen Sinngebung von Wissenschaft 67
IV (3.1) Die Verkniipfung von Forschung und Lehre unter Berucksichtigung des gemeinschaftsbezogenen Sinngehaltes von Wissenschaft 68 (a) Uber die Auswirkungen der Forschung auf die Lehre 68 (b) Ûber die Auswirkungen der Lehre auf die Forschung 70 (3.2) Die Verkniipfung von Forschung und Lehre unter Berucksichtigung des individualistisch geprâgten Sinngehaltes von Wissenschaft 73 d. Historische Auslegung 74 2. Die Einheit von Forschung und Lehre als Struktur- und Organisationsprinzip der deutschen Universitât (objektivinstitutionelle Ebene) 77 a. Grammatikalische Auslegung 78 b. Systematische Auslegung 79 c. Teleologische Auslegung 81 d. Historische Auslegung 87 III. Ergebnis der auslegungsspezifischen Untersuchung 91 D. Die wesensbestimmenden Merkmale von wissenschaftlicher Forschung und wissenschaftlicher Lehre 94 I. Die Bedeutungsebenen des Wissenschaftsbegriffs 94
V II. Die Ergebnisse einer juristischen Umschreibung des Wissenschaftsbegriffs 95 1. Materiell-inhaltliche Ansatze 96 2. Technisch-formale Ansatze 99 3. Kombinierte Ansatze 102 4. Zusammenfassung 104 III. Die Ergebnisse der Wissenschaftstheorie 104 1. Théorie des Logischen Empirismus 105 2. Théorie des Kritischen Rationalismus 106 3. Theoretischer Wissenschaftspluralismus 107 4. Wissenschaft als Méthode 107 5. Zusammenfassung 109 IV. Gesamtwiirdigung der abgrenzungsfâhigen Mindestkriterien 110 1. Zum unlôsbaren Zusammenhang der objektiven Mindestkriterien 110 2. Die wissenschaftliche Qualifïkation als subjektives Kriterium der Wissenschaftlichkeit? 113 E. Zusammenfassung fur die Wissenschaftlichkeit von Forschung und Lehre 115 I. Wissenschaftliche Forschung 115 II. Wissenschaftliche Lehre 115
VI 1. Das Postulat einer umfassenden Wissensvermittlung 116 2. Inhalt und Ziel der wissenschaftlichen Lehre 119 3. Konsequenzen fur den wissenschaftlichen Lehrbegriff 121 F. Der Aufgabenbereich der Fachhochschulen und seine Bedeutung fur die Einheit der Forschung und Lehre 122 I. Forschung und Lehre an Fachhochschulen 122 1. Die Forschung und Entwicklung 122 a. Forschung und Entwicklung als Pflichtaufgabe 123 b. Forschung und Entwicklung als Fakultativaufgabe 127 2. Stellenwert und Bedeutung der Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen 128 a. Begriff der anwendungsbezogenen Forschung bzw. Forschung und Entwicklung 128 b. Inhalt und Art der Forschung und Entwicklung imeinzelnen 130 (1) Die Fachhochschulen im Forschungsverbund 130 (2) Das Forschungsspektrum der Fachhochschulen 133 3. Anwendungsbezogene Lehre an Fachhochschulen 135 a. Zum Anwendungsbezug der Lehre am Beispiel des 3 II, 1 HG NW 137 (l)grammatikalische Auslegung 137 (2) Systematische Auslegung 138
VII (3) Teleologische Auslegung 139 (4) Historische Auslegung 139 b. Zusammenfassung 141 II. Das Verhâltnis zwischen Forschung und Lehre an Fachhochschulen 141 1. Die Begrenzung des Forschungsauftrags 141 2. Die Aktualisierungsfunktion der Forschung 143 3. Zusammenfassende Bewertung 145 III. Zur Frage der Wissenschaftlichkeit von Forschung und Lehre an Fachhochschulen 146 1. Zur Wissenschaftlichkeit der Fachhochschulforschung 146 2. Zur Wissenschaftlichkeit der Fachhochschullehre 150 a. Die Fachhochschullehre als Médium berufspraktischer Ausbildung 150 b. Die Fachhochschullehre als Médium zur Befahigung anwendungsbezogener Erkenntnisgewinnung 154 (1) Die hochschulgesetzlichen Vorgaben zur Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre an Fachhochschulen 156 (2) Bewertung der Gesetzeslage mit Blick auf das Untersuchungsthema 158 (2.1) Die Befàhigung zu..wissenschaftlicher Arbeit" als Ausbildungsziel 158
VIII (2.2) Die Weiterentwicklung von Lehre und Studium durch Forschung 161 (2.3) Die Fachhochschullehre im Licht des "wissenschaftlich-kritischen Denkprozesses" 163 c. Zusammenfassende Bewertung zur Frage der Wissenschaftlichkeit der Fachhochschullehre 170 5. Teil. Das Promotions- und Habilitationsrecht an Fachhochschulen 173 A. Bedeutung, Ziel und Abgrenzung von Promotion und Habilitation 173 I. Die Promotion 174 II. Die Habilitation : 177 III. Entwicklungsgeschichtlicher Zusammenhang von Promotion und Habilitation und seine Bedeutung fur die neuzeitliche Anerkennung und Errichtung von wissenschaftlichen Hochschulen 180 B. Die landesgesetzlich bestimmten Zulassungsvoraussetzungen in Bezug auf Promotion und Habilitation von Fachhochschulabsolventen 187 I. DieZulassung zur Promotion 187 II. Das kooperative Promotionsverfahren 200 III. Die Zulassung zur Habilitation 203 C. Zur Erstreckung eines eigenstândigen Promotions- und Habilitationsrechts auf die Fachhochschulen 204
IX I. Zur wissenschaftsgeschichtlichen Ûberwindung eines universitaren Promotions- und Habilitationsrechts 204 II. Die Zulassigkeit eines Promotions- und Habilitationsrechts fur Fachhochschulen nach geltendem Recht 206 1. Die gegenwartige Rechtslage 207 2. Die Zulassigkeit der Verleihung nach geltendem Recht 209 a. Die Zulassigkeit nach einfachem Gesetzesrecht 209 b. Die verfassungsrechtliche Zulassigkeit mit Blick auf Art. 5 III, 1 GG 211 III. Die Frage der Verleihung eines Promotions- und Habilitationsrechts an Fachhochschulen im Einzelnen 216 1. Die wissenschaftliche Gleichwertigkeit in Bezug auf Forschung, Lehre, Studium und Graduierung sowie Qualifïkation der Hochschulprofessoren 216 a. Die Aufgaben der Universitât und der Fachhochschule 218 (1) Forschung und Lehre an der Universitât 219 (1.1) Der hochschulgesetzliche Status quo 219 (1.2)DieUniversitâtsforschung 220 (1.3)DieUniversitâtslehre 223 (2) Forschung und Lehre an der Fachhochschule 227 (2.1) Der hochschulgesetzliche Status quo 227 (2.2) Die Fachhochschullehre 228
X (2.3) Die Forschung (und Entwicklung) an der Fachhochschule 232 (3) Zusammenfassende Bewertung zur Gleichwertigkeit von Forschung und Lehre 235 (3.1) Die Universitats- und Fachhochschulforschung 236 (3.2) Die Universitats- und Fachhochschullehre 237 (3.3) Zum Verhàltnis der Forschung zur Lehre 239 b. Zur Gleichwertigkeit von Studium und Graduierung (Diplom) an Universitât und Fachhochschule 247 c. Die Qualifikation der Fachhochschulprofessoren zur Durchfiihrung von Promotions- und Habilitationsverfahren 251 (1) Meinungsstand im Schrifttum 252 (2) Leitentscheidung des BVerfG (E 88,129 (140 ff.)) 256 (3) Stellungnahme 257 (3.1) Die Bewertung der Promotionsleistung 260 (3.2) Die Bewertung der Habilitationsleistung 265 (3.3) Zusammenfassung 273 d. Ergebnis 274
XI 2. Die Bedeutung des Bologna-Prozesses fiir die Frage des Promotions- und Habilitationsrechts an Fachhochschulen 275 a. Deutsche Hochschulen im Bologna-Prozess 276 b. Ziele des Bologna-Prozesses 277 (1) Zweigeteilte Studienstruktur und berufsqualifizierender Abschluss nach drei Studienjahren 277 (2) Leistungspunkte und Module 278 (3) Internationalisierung 279 c. Stand der Umsetzung in Deutschland 280 (1 ) Stand der Umsetzung in nationales Recht 280 (2) Die Beschliisse der Kultusministerkonferenz 283 d. Die Beschliisse der Kultusministerkonferenz unter rechtlichen Gesichtspunkten 290 (1) Rahmenrechtliche Vorgaben (HRG) 290 (2) Verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 5 III, 1 GG 293 e. Konsequenzen fiir den zukunftigen Ausbildungsauftrag von Universitât und Fachhochschule 297 (1) Das Bachelor-Studium an der Universitât 298 (2) Das Bachelor-Studium an der Fachhochschule 311 (3) Das Master-Studium an der Universitât 316 (4) Das Master-Studium an der Fachhochschule 319
XII f. Ergebnis 321 6. Teil. Zur Geltung der grundrechtlichen Garantie der Wissenschaftsfreiheit fiir die Fachhochschulen und ihre Professoren 327 A. Der Fachhochschulprofessor im Schutzbereich des Art. 5 III, 1 GG 327 I. Meinungsstand in der Literatur 327 1. Befiirwortende Ansichten 327 2. Ablehnende und differenzierende Ansichten 331 IL Ansichten in der Rechtsprechung 333 III. Bewertung des Meinungsstandes 334 l.bedenken gegen die befiirwortende Literatur 334 2. Bedenken gegen die ablehnende Literatur 340 3. Bedenken gegen die Rechtsprechung 341 4. Zusammenfassende Bewertung 343 IV. Konsequenzen fur Inhalt und Umfang der Freiheit des Fachhochschulprofessors in Forschung und Lehre 346 1. Konsequenzen fur die Forschung 346 2. Konsequenzen fiir die Lehre 348 B. Zur Stellung der Fachhochschule im Schutzbereich des Art. 5 111,1 GG 351 I. Teilhabe an einer..garantie der wissenschaftlichen Hochschule" 352
XIII II. Die Fachhochschule und die institutionelle Garantie der akademischen Selbstverwaltung 353 1. Die akademische Selbstverwaltung im Gewâhrleistungsbereich der Wissenschaftsfreiheit 353 2. Die Organisation der akademischen Selbstverwaltung als Voraussetzung fiir verfassungsrechtlichen Schutz am Beispiel Nordrhein-Westfalens 359 a. Rektorin/Rektor und Rektorat 359 b. Kanzlerin/Kanzler 361 c. Sénat 362 d. Fachbereich 364 e. Fachbereichsrat 365 f. Dekanin/Dekan 365 g. Kuratorium 366 3. Zur Zusammensetzung und Mitwirkungsbefugnis innerhalb der akademischen Gremien unter besonderer Berucksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG 366 a. Grundsâtze des BVerfG 366 b. Die Bedeutung der Rechtsprechung des BVerfG fiir den Gesetzgeber und die allgemeinen Fachhochschulen...369 4. Bewertung und Schlussfolgerung 371
XIV a. Verfassungsrechtlicher Schutz der Fachhochschule unter Berucksichtigung organisationsrechtlicher Bindungen fiir den Gesetzgeber 371 b. Verfassungsrechtlicher Schutz der Fachhochschule als Folge historisch gewachsener Rechtssetzungsgewalt 374 7. Teil. AbschlieBende Bewertung und Zusammenfassung in Thesen 379 A. AbschlieBende Bewertung 379 B. Zusammenfassung in Thesen 390 Literaturverzeichnis 407