Haftung des GmbH-Geschäftsführers



Ähnliche Dokumente
Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Hinweise zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH

"Haftungsvermeidung für GmbH-Geschäftsführer" Inhaltsverzeichnis. Vorwort Prolog Geschäftsführer ist nicht gleich Geschäftsführer

Haftung des Golfmanagers als leitender Angestellter oder Organmitglied

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Rechtsanwalt

Die wichtigsten Informationen über Aufgabenbereiche, Pflichten und Haftungsrisiken

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

7: GmbH in der Krise

GmbH-Geschäftsführer - Rechte und Pflichten

Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. INTECON-Kommunalseminar

Die Haftung des GmbH- Geschäftsführers

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG

HAFTUNG VON ORGANMITGLIEDERN

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Haftung von Organmitgliedern

Risiken im Ehrenamt

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Dr. Idelmann & Associates

IHK Fulda 11. Dezember GmbH-Reform. Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht

Der AG-/SE-Vorstand. Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Oliver Ginthör, Martin Brodey

Der GmbH Geschäftsführer

DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN ÜBER AUFGABENBEREICHE, PFLICHTEN UND HAFTUNGSRISIKEN

Haftungsfalle Geschäftsführer? Wissenswertes zur persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers

III. Der GmbH-Geschäftsführer und der AG-Vorstand

Checkliste: Managerhaftung Haftung der Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung

Mein Haus, mein Auto, mein Boot: Regelungen im Dienstvertrag, damit dies auch so bleibt

Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und Kontrollorganen in Unternehmen am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers

Florian König M.L.E.

Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer

Geschäftsführer-Compliance

Vorwort zur 4. Auflage... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV. Grundlagen der Geschäftsführertätigkeit... 1

Rund ums Ehrenamt. Fragen und Antworten

Vorwort. I.Teil: Praxisrelevante Situationen bei der Tätigkeit des Geschäftsführers... 1

"Der Geschäftsführer" Inhaltsverzeichnis

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter VSH / D&O

GmbH-Geschäftsführer

Aktuelle Rechtsprechung

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Recht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. Freie Mitarbeiter Risiko Scheinselbständigkeit FASP Finck Sigl & Partner mbb

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG).

VI. Außenverhältnis. Die Vorschriften der b HGB zum Außenverhältnis sind grds. zwingend.

Persönliche Haftung des Managements

Der GmbH- Geschäftsführer Aufgaben - Pflichten - Haftung

Der GmbH-Geschäftsführer Die wichtigsten Informationen über Aufgabenbereiche, Pflichten und Haftungsrisiken

FI Prof. Mag. Gerhard Angerer

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

I. Keine persönliche Haftung

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

Haupt & Dr. Pichler Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Die Haftungsrisiken eines GmbH- Geschäftsführers

Haftung des Vorstandes

Aufgaben eines Vorsitzenden

Haftung des Verantwortlichen Aktuars. Haftung des Verantwortlichen Aktuars

Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v.

Der Seglerhafen. Examensklausurenkurs SS 2014 Der Seglerhafen. (in Anlehnung an BGH JZ 1990, 340 m. Anm. Medicus)

Rechtsformwahl für Gründer

5 Haftungsrecht in der Pflege

Neuerungen und Auswirkungen des MoMiG für die Praxis

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Wiederholungsfragen und Antworten II

Vorstandshaftung bei den Krankenkassen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Haftung eines GmbH- Geschäftsführers

Vorwort...V Die Autoren...VII. 1 Einleitung... 1

Examensklausurenkurs Klausur im Zivilrecht Lösungsübersicht. Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M.

VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Die Haftung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten

Aufbringungsschutz für das Stammkapital bei der Gründung

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Der verspätete Insolvenzantrag Hoffnung für die Gläubiger

Als unterzeichnende Geschäftsführer überreichen wir zu den Registerakten: die Neufassung der Satzung gemäß Anlage zu dieser Urkunde;

Verantwortlichkeit, Delegation und Haftung für Geschäftsleiter und Mitarbeiter

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft

Verantwortung im Arbeitsschutz

Rechtsfolgen einer Interessenkollision bei AG-Vorstandsmitgliedern

Qualitätssicherungsvereinbarungen

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Die Autoren... VII. Die Haftung des Geschäftsführers im laufenden Unternehmen Einleitung...

Persönliche Haftungsrisiken der Unternehmensleitung. Versicherungslösungen

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax:

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand

Rechtliche Stellung des Koordinators

Compliance. Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds

Geschäftsführerhaftung

Übersicht zu Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers

des Kreistages des Landkreises Leipzig

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Sozialversicherung Compliance. Risikomanagement von freien Dienst- und Werkverträgen

Compliance im Arbeitsrecht

Risikomanagement für den Architekten

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012

Automotive Webinar Q4/2015

I. Herausgabeanspruch

Transkript:

Haftung des GmbH-Geschäftsführers A. K Schuler Integrierte Managementsysteme Rathausstraße 22 82194 Gröbenzell Tel.: 08142-504288 ims@prozess-effizienz.de Rechtliche Grundlagen Organschaftliche Stellung Pflichten des Geschäftsführers Haftung im Innenverhältnis Haftung im Außenverhältnis 26.02.2005 1

Rechtliche Grundlagen BGB öffentliches Recht HGB, KonTraG, KapCoRlG, BilanzRlG, SGB IV, EStG, AO OwiG, StGB GmbH-Gesetz (GmbHG) Gesellschaftsvertrag / -satzung Dienstvertrag Geschäftsordnung interne Geschäftsverteilung / Zuständigkeitskatalog Weisungen der Gesellschaftsorgane Gesellschaftsversammlung, Verwaltungs-/ Aufsichtsrat 26.02.2005 2

Der Geschäftsführer Organschaftliche Stellung GF als Organ der Gesellschaft - 6 GmbHG durch Berufung und Eintrag ins Handelsregister GF ist Vertragspartner der Gesellschaft (Dienstvertrag) Organe haften als Person bei Überschreitung ihrer Befugnisse nach innen und außen GF als Gesellschafter GF einer OHG ist leitender Angestellter - er unterliegt nicht der Organhaftung Bei einer KG haftet der Komplementär voll 26.02.2005 3

Pflichten der GF Einhalten der Gesetzte, Satzung, Geschäftsordnung, Regeln des Anstellungsvertrages, Weisungen der Gesellschafter Organisation und Kontrolle der Gesellschaft überwachen, verwalten, führen Regelmäßige Übersicht über die Finanzlage Sorgfältiges Vorbereiten von Entscheidungen Befolgen des Corporate Governance Kodex zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes 43 GmbHG, KonTraG, KapCoRlG, BilanzRlG 26.02.2005 4

Gesetzliche Pflichten gem. GmbHG 30 Verbot Stammkapital an Gesellschaften auszuzahlen 39 ff Veranlassen von Registereintragungen 40 jährliche Gesellschafterliste zum Registergericht 41, 42 ordentliche Buchführung 43 Verbot Kredite aus dem stammkapitalnotwendigen Vermögen an Firmen auszuzahlen 49 Einberufen von Gesellschafterversammlungen 51 a Auskunftspflicht und Einsichtnahme für Gesellschafter 64 Insolvenzantragspflicht 26.02.2005 5

Besondere Pflichten der GF Regelmäßige zeitnahe Jahresabschlüsse unter Beachtung der GoB gem. 264 HGB - ordentliche Buchführung ordnungsgemäßes Abführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen Beachtung von Gesetzen u. Verordnungen, wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes usw. gewerberechtliche Pflichten, Einholen von Genehmigungen Pflicht zur Kapitalerhaltung Zahlungsverbot nach Insolvenzreife Organisationspflichten - Organisation, Kontrolle 26.02.2005 6

Verletzung der Sorgfaltspflicht Irreführende Informationen zur Situation der GmbH An-/ Verkauf von Unternehmensvermögen Vergabe unsicherer Kredite an Dritte Insolvenzverschleierung, -verschleppung Unterschlagung, Diebstahl, Fehlbeträge bei ungenügender Organisation, Kontrolle, Buchhaltung verjährte Forderungen bei mangelhaften Mahnwesen Unterschriften - ohne Prüfung des Inhaltes mangelnde Vorkehrung gegen unkalkulierbare Risiken Risikomanagement -KonTraG- Überwachungssystem gem 91 Abs. 2 AktG 26.02.2005 7

Haftungsrisiken der GF Das Haftungsrisiko ist unbeschränkt GF haften bei leichter Fahrlässigkeit voll Haftung im Innenverhältnis bei Mißachtung der Beschränkungen bei Pflichtwidrigkeiten besteht Schadenshaftung gegenüber der GmbH Außenhaftung bei Mißachtung der Gesetzte und Verordnungen bei Vertragsverletzungen mit Geschäftspartnern bei Nichtbeachtung der Grundsätze für Vollkaufleute 26.02.2005 8

Haftung im Innenverhältnis (a) Regressansprüche der GmbH an die GF Schadensersatz bei Verletzung der gesetzlichen, vertraglichen, satzungsgemäßen Pflichten Gesellschafterbeschluß ist Voraussetzung ( 46 Nr. 8) Haftung bis zur Eintragung Gründungshaftung 9 GmbHG Abführen von Sozialleistung - persönliche Haftung der GF Haftung nach 43 GmbHG Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes ordentliche, gewissenhafte Leitung persönliche Unfähigkeit entlastet nicht 26.02.2005 9

Haftung im Innenverhältnis (b) nicht erfüllbare Vertragspflichten gegenüber Dritten Insolvenzhaftung 64 GmbHG - Insolvenzantragspflicht Entlastung / Generalbereinigung Haftungsbegrenzung auf Vorsatz u. grobe Fahrlässigkeit im Dienstvertrag wirkt nicht bei öffentl.-rechtl. Ansprüchen Haftung für eigenes Verschulden und das der MA für den GF trifft Beweislastumkehr zu Alle GF haften gesamtschuldnerisch in vollem Umfang GF haben sich gegenseitig zu überwachen Generalbereinigung beseitigt Ersatzansprüche 26.02.2005 10

Haftung im Außenverhältnis Vertragspartner ist immer die GmbH haftungsbegründete Vorgänge sind der GmbH zuzurechnen Ausnahme gesamtschuldnerísche Haftung der GF Gläubiger kann sich den Schuldner aussuchen direkte Eigenhaftung (nur im Ausnahmefall) Rechtsschein zur Beruhigung des Vetragspartners Garantenhaftung - ehrenwörtliche Versicherungen Verstoß gegen die Offenbarungspflicht wirtschaftliche Eigeninteressen 26.02.2005 11

Direkte Eigenhaftung (Fortsetzung) Insolvenzhaftung Insolvenzantragspflicht 64 GmbHG zweistufige Überschuldungsprüfung Überschuldungsstatus Täuschungshandlung schuldhaftes Verschleppen der Insolvenz Haftungsdurchgriff auf den GF Quoten-Schadensersatz Neugläuberhaftung 26.02.2005 12

Außenhaftung - Finanzamt (a) Pflichten aus der AO 137 Meldepflicht 149 Abgabe einer Steuererklärung 150 Gewinn- u. Verlustrechnung 90, 93 Beifügen von Büchern und Urkunden GF haftet unmittelbar persönlich ( 34, 69 GmbHG) Steuerhinterziehung (vorsätzlich, grob fahrlässig) Verletzung der Sorgfaltspflicht mangels Organisation, Überwachung, Aufsichtspflicht Beauftragter 26.02.2005 13

Außenhaftung - Finanzamt (b) Lohnsteuer Verletzung der Treuhandpflicht Finanzamt steht an oberster Stelle der Gläubiger Mehrwertsteuer Bestechungsgelder Strafbare Handlung bei Mißachtung d. Steuerrechts persönliche, unbeschränkte Haftung mit ges. Vermögen Unterlassung - ohne Kenntnis der Vorschriften Strohmann - bei Kenntnis ü. steuerunerhrliches Handeln 26.02.2005 14

Außenhaftung - Sozialversicherungsträger Arbeitnehmeranteil Sozialvers. 28 a SGB IV Anmeldung Versicherter < 2 Wochen treuhänderisches Verwalten der AN-Anteile Straftat bei anderweitiger Verwendung ( 226 a StGB) - Regressansprüche - Rat: Selbstanzeige Scheinselbständigkeit Einbindung u. Weisungsabhängigkeit sind entscheidend Einschätzung durchführen u. überprüfen zentrales Anfrageverfahren bei der BfA Fährlässigkeit = wer in Unkenntnis unerlaubt handelt, wenn seine Unkenntnis vorwerfbar ist. 26.02.2005 15

Außenhaftung Arbeitsamt (a) Ansprüche der Bundesagentur f. Arbeit an die GmbH Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Beschäftigung v. Leih-ArbN ohne behördl. Genehmigung unbefristetes fiktives ArbVerhältnis - gem. 10 AÜG Beschäftigung nichtdeutscher ArbN Unwirksamkeit v. Verträgen ab 01.01.2003 => 9 AÜG bei fehlender behördl. Erlaubnis schlechter Arbeitbedingungen des Leih-ArbN Ausnahme < 6 Wochen nach Arbeitslosigkeit Leihvertrag verbietet dem Leih-ArbN ein ArbVerhältnis beim Entleiher einzugehen. 26.02.2005 16

Außenhaftung Arbeitsamt (b) Subsidiärhaftung der GmbH Schuldrechtliche Folgen eines fiktiven Arbeitsverhältnisses treten bei der GmbH als Ersatzarbeitgeber auf. Zahlt der Verleiher das übliche Entgeld nicht oder führt er zu wenig Sozailvers. / Steuern ab, so haftet der Entleiher. Hier setzt sich der GF Regressforderungen der GmbH aus, wenn er Sorgfaltspflichten missachtet. Eigenhaftung des GF strafrechtlich Folgen für den GF und die Leitenden Angestellten bei Gesetzesverstößen auch bei Fahrlässigkeit => 16 AÜG 25-550 T => 15, 15a AÜG Freiheitsstrafen < 5 a bei ausländischen Arbeitskräften 26.02.2005 17

Geltendmachung von Ansprüchen (a) GmbH kann Regressansprüche gegen den GF mit der Entlastung verlieren kein klagbarer Anspruch auf förml. Entlastungsbeschluß Ansprüche gem 43 GmbHG verjähren nach 5 Jahren Verkürzung im GF-Vertrag ist zulässig Deliktische Ansprüche verjähren nach 3 Jahren Schadensersatzansprüche der Gesellschaftsgläubiger von Fall zu Fall in der Regel 3 Jahre bei fahrlässiger Unkenntnis max. 10 Jahre bei Personenschaden, Freiheit 30 Jahre ( 199 BGB) 26.02.2005 18

Geltendmachung von Ansprüchen (b) Beweisfrage Regressansprüche Es trägt der die Beweislast, der Regressansprüche stellt Besteht jedoch eine Vermutung, dass der GF den Schaden zu verantworten hat, muss der GF beweisen, dass er pflichtgemäß handelte Strafrechtliche Verantwortung GmbH kann nur mit Bußgeldern belegt werden Bestraft werden immer die Organe ( 14 StGB) Liste strafbarer Handlungen 26.02.2005 19

Managerhaftung Arbeitnehmerhaftung deckt Risiken nicht ab ausdrücklicher Ausschluß von GmbH-GF = kein ArbN Nur Kosten der Geltenmachung und der Verteidigung Top-Manager RSV - 2.500 Selbstbehalt Directors Officers Versicherung (USA) Haftungsansprüche gegen Organe, Vermögensschäden, externe Schadensansprüche Vorsätzliches und wissentliches Handeln ausgeschlossen Bilanzsumme > 1 Mio Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben 26.02.2005 20