Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung. Organisationseinheit: 32 Ordnungsamt



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Transkript:

Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle Produktbereich: 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe: 2.127 Rettungsdienst Organisationseinheit: 32 Ordnungsamt Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Das Produkt umfasst Maßnahmen zur Durchführung der Disposition und Alarmierung der erforderlichen Einsatzkräfte. Weiterhin beinhaltet das Produkt die Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hilfeersuchen. Außerdem wird die Funkaufsicht wahrgenommen. Auftragsgrundlage 21 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) NRW, 7 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) NRW, öffentl.-rechtl. Vertrag mit der Stadt Kerpen v. 16.11./24.11.23 Zielgruppe Bevölkerung im Kreisgebiet, Mitarbeiter im Rettungsdienst, bei den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen und Stellen sowie das sonstige Einsatzpersonal Ziele - Gewährleistung einer ständigen Erreichbarkeit (technisch, organisatorisch) - Sicherstellung des Funkbetriebes - umfassende und qualifizierte Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden, effiziente und effektive Disposition - Verwaltung und Betrieb der Rettungsleitstelle Leistungsbeschreibung - Kalkulation der Leitstellengebühr - Gewährleistung einer ständigen Rufbereitschaft - Wahrnehmung der Funkaufsicht Stellenplanauszug 213 214 215/216 Stellenanteile Beamte 3,3 3,3 3,3 Stellenanteile tariflich Beschäftigte,,,

Grundzahlen (G), Kennzahlen (K) IST 213 214 215 216 Alarmierungen Notfallrettung (RTW, NEF und SE) G k.a. k.a. 46.989 49.338 51.85 54.395 57.115 Alarmierungen Krankentransport (KTW) G k.a. k.a. 13.411 13.411 13.411 13.411 13.411 Alarmierungen ärztlicher Notdienst G k.a. k.a. 1.278 1.278 1.278 1.278 1.278 Einsatzzahlen 1) Rettungstransportwagen (RTW) G 37.441 39.56 46.261 48.574 51.3 53.553 56.231 Einsatzzahlen 1) Krankentransportwagen (KTW) G 11.517 12.152 14.225 14.225 14.225 14.225 14.225 Einsatzzahlen 1) Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) G 18.711 19.742 23.116 24.272 25.486 27.138 28.495 Einsatzzahlen 1) Brand-/Feuerschutz (BS) und Sondereinsätze G 6.636 6.5 7.318 7.318 7.318 7.318 7.318 Einsatzzahlen 1) Katastrophenschutz G 2 3 2 2 2 2 2 217 218 219 Erläuterungen 1) Bei den ausgewiesenen Einsatzzahlen handelt es sich um die Einsatzfahrten.

Teilergebnishaushalt Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle R Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 216 217 218 219 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 7. 2.9 41612 Erträge Auflös. SoPo bewegl. Vermögen 7. 2.9 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.325.764 2.34.95 2.346.35 2.272.7 2.443.55 2.414.5 2.351.6 4321 Benutzungsgeb. u. ähnl. Entg. 2.325.764 2.34.95 2.346.35 2.272.7 2.443.55 2.414.5 2.351.6 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.591 4482 Kostenerst.von Gemeinden (GV) 3.591 7 + Sonstige ordentliche Erträge 3.49 25 25 25 25 25 25 4591 Andere so. ord. Erträge (pr.) 3.49 15 15 15 15 15 15 45911 Leistungen für Schadensfälle 1 1 1 1 1 1 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 1 = Ordentliche Erträge 2.332.44 2.348.2 2.349.5 2.272.95 2.443.8 2.414.75 2.351.85 11 - Personalaufwendungen -183.751-288.35-296.3-293.85-297.5-3. -33.1 511 Dienstbezüge Beamte -153.827-16.65-159.5-16.65-162.25-163.85-165.5 5119 Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1) -3 519 Dienstbezüge sonst. Beschäft. -29.924-64.1-68.95-69.65-7.35-71.5-71.75 551 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. -49.45-68.3-63.55-64.45-65.1-65.85 5519 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1) -13.85 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und -1.999.695-2.62. -2.147.75-2.167.3-2.39.7-2.4.25 Dienstleistungen -2.419.95 5211 Unterh. Grundstücke baul. Anl. -6. -9. -9. -9. -9. -9. -9. 5232 Erstattungen an Gemeinden (GV) -1.84.813-1.854.5-1.939.95-1.959.45-2.182.85-2.192.4-2.212.1 5241 Bew. Grundstücke u. baul. Anl. -2.781-2.5-2.55-2.55-2.55-2.55-2.55 5251 Unterhaltung von Fahrzeugen -93-9.7-9.95-1. -1. -1. -1. 5255 Unterhaltung so. bew. Vermögen -16.911-45.5-45.5-45.5-45.5-45.5-45.5 5281 Aufwendungen für Sachleistungen -2.89-7.3-7.3-7.3-7.3-7.3-7.3 5291 Aufwendungen für Dienstleistungen -111.371-115.5-115.5-115.5-115.5-115.5-115.5 14 - Bilanzielle Abschreibungen -752-365.65-252.35-151.8-153.7-115.65-123.2 57111 Abschreibungen unbewegl. Vermögen -13.1-16.8-17.95-18.1-23.4-23.65 57112 Abschreibungen bewegl. Vermögen -351.55-235.5-133.35-135.1-91.75-99.5 5731 Abschreibungen auf Forderungen -752-1. -5-5 -5-5 -5 15 - Transferaufwendungen -3.5-7. -7. -7.

Teilergebnishaushalt Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle R Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 216 217 218 219 53129 Auflösung Kreiszuweisungen an Kommunen -3.5-7. -7. -7. 16 - Sonstige Aufwendungen -244.585-251.7-259.75-247.5-247.5-247.5-247.5 54121 Dienst- u. Schutzkl., Ausrüst. -883-1.75-1.75-1.75-1.75-1.75-1.75 54122 Aus- und Fortbildung -1.651-13. -9.7-7. -7. -7. -7. 5422 Mieten und Pachten -74.64-74.65-74.65-74.65-74.65-74.65-74.65 5431 Softwarepflegekosten -11.967-11. -21.4-11.4-11.4-11.4-11.4 54315 Fachliteratur -59-4 -4-4 -4-4 -4 54316 Dienstreisen -3-3 -3-3 -3-3 54317 Sachverständigen-, Ger.- u.ähnl. Kosten -1.142-2.5-2.5-2.5-2.5-2.5-2.5 54319 Sonst. Geschäftsaufwendungen -58.848-65. -65. -65. -65. -65. -65. 5441 Versicherungen -82.186-83. -83.95-83.95-83.95-83.95-83.95 5499 Mitgliedsbeiträge -86-1 -1-1 -1-1 -1 54999 weitere sonstige Aufwendungen -3.591 17 = Ordentliche Aufwendungen -2.428.783-2.967.7-2.956.15-2.863.5-3.95.5-3.69.95-3.1.3 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 1 und 17) -96.379-619.5-66.65-59.55-651.7-655.2-748.45 19 + Finanzerträge 2 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 2) 22 = Ergebnis der laufenden -96.379-619.5-66.65-59.55-651.7-655.2 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21) -748.45 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis -96.379-619.5-66.65-59.55-651.7-655.2-748.45 27 + Erträge aus internen Leistungsbezieungen 661.55 929.8 912.9 951.55 944.85 93.5 4811 Erträge aus intern. Leistungsverr. (ILV) 661.55 929.8 912.9 951.55 944.85 93.5 28 - Aufwendungen aus internen -71.55-76.5-73.95-74.75-75.55 Leistungsbeziehungen -76.55 5811 Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV) -71.55-76.5-73.95-74.75-75.55-76.55 29 = Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28) -96.379-29.5 247.1 248.4 225.1 214.1 15.5

Teilfinanzhaushalt Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle R Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis VE 215 218 213 214 215 VE 216 216 217 219 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( -123.214-347.7-288.9-371.7-426.55 =Zeilen 9 und 16) -467.45-552.4 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen von bew. -258.899-423.4-363.6-69.25-131. Anlageverm. -48.9-14. 7831 Ausz. Erw. VG > 41 EUR -258.899-423.4-363.6-69.25-131. -48.9-14. 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen -7. 7812 Investitionszuwendungen an Gemeinden/GV -7. 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 3 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -258.899-423.4-363.6-139.25-131. -48.9-14. 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen -258.899-423.4-363.6-139.25-131. 23 und 3) -48.9-14. 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ( -382.112-771.1-652.5-51.95-557.55 =Zeilen 17 und 31) -516.35-656.4 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit

Investitionen Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle R Produktbereich 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 2.127 Rettungsdienst Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 VE 215 VE 216 216 Finanzplan 217 Finanzplan 218 219 bisher bereitgest. OBER Oberhalb der Wertgrenze von 35 TEUR I1271.2 Anbindung Digitalfunk -158.581-341.55-192.1-17.85-771.383 I1271.3 Modernisierung digitale Alarmierungsanlage I1271.4 KFZ Organisatorischer Leiter I1271.5 Erneurung Serverhardware Einsatzleitsyste I1271.6 Beschaffung ELW-Fahrzeug I1271.7 Erneuerung Touch-PC s u. Kommunikationss -158.581-341.55-192.1-17.85-771.383-36.98-14. -14. -36.98-36.98-36.98-41.5-41.5-5. -5. -7. -7. I1271.8 KFZ Florian Erft 2-7. 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen -7. Summe -195.561-341.55-332.1-87.85-91.5-88.363-7. UNTER Unterhalb der Wertgrenze von 35 TEUR Sum -63.338-81.85-31.5-51.4-39.5-48.9-179.699-34. Gesamtsumme -258.899-423.4-363.6-139.25-131. -48.9-988.62-14.

Produkt 2.127.1 Rettungsleitstelle Überleitung des haushaltsmäßigen Ergebnisses zum Saldo der Gebührenkalkulation: vorl. Jahresergebnis Haushaltsansatz Finanzplanungszeitraum 213 214 215 216 217 218 219 Erträge 2.332.44 3.9.75 3.279.3 3.185.85 3.395.35 3.359.6 328235 Aufwendungen 2.428.783 3.39.25 3.32.2 2.937.45 3.17.25 3.145.5 317685 Ergebnis -96.379-29.5 247.1 248.4 225.1 214.1 15.5 nachrichtlich: - Differenz zwischen kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibung 75.55 35.5 4.8 38.2 25.85-9.7 - Differenz zwischen kalkulatorischen Zinsen und effektiven Schuldzinsen 33.55 22.6 17.8 16.25 14.15 13.15 +/- Sonstige Abweichungen zwischen Gebührenkalkulation und Ergebnis 138.6-189.45-189.8-17.65-174.1-12.5 Saldo (der Gebührenkalkulation) zu SK 5xxxxx: Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte Darstellungen am Ende des Vorberichtes. SK 4321 Die ung für die Benutzungsgebühren orientiert sich an der letzten erstellten Gebührenkalkulation (DS-Nr. 52/213). SK 45911 Erträge und Einzahlungen für Schadensfälle können zum Ausgleich des Substanzverlustes als zweckgebundene Mittel in Anspruch genommen werden. Erträge bei SK 45911 sind zweckgebunden für Aufwendungen bei SK 5255 sowie für Abschreibungen resultierend aus den investiven Maßnahmen/ Mehrauszahlungen bei SK 7831, bzw. korrespondierende Einzahlungen für entsprechende Auszahlungen bei SK 7255 sowie SK 7831. Mehrerträge/- einzahlungen berechtigen zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, Wenigererträge/-einzahlungen führen nicht zu Wenigeraufwendungen/-auszahlungen. SK 519 Der Rhein-Erft-Kreis hat als Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz von Rettungsmitteln und des zusätzlichen Personals zu treffen. Aus diesem Grunde ist neben dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst der Leitenden Notärzte ein organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) in 213 etabliert worden. Ab 215 werden zusätzliche Mittel zur Durchführung notwendiger Dienstbesprechungen der Leitenden Notärzte bereitgestellt. Im veranschlagten sind die Aufwendungen für 215 kalkuliert und entsprechend den Orientierungsdaten des Landes für die Folgejahre fortgeschrieben. SK 5232 1. Erstattung Leitstellenpersonal Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis vom 1.8.211 hat der Kreis die mit Verlagerung der Leistelle entstehenden Personalkosten für die Übernahme von insgesamt 28,1 stellen zuzüglich der Verwaltungsgemeinkostenerstattung von 5% zu erstatten. Ebenfalls zu erstatten ist die Kompensation von langfristigem Personalausfall, der über drei Monate hinausgeht, sofern dieser entsprechend nachgewiesen wird. 2. Erstattung Sachkosten Neben den Personalkosten hat der Kreis außerdem Sachkosten aus vg. Vereinbarung zu erstatten. Aufgrund verschiedener Mehrbedarfe insbesondere bei der Unterhaltung von Fahrzeugen und zur Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung bei der Stadt Kerpen wurde der an die laufende Entwicklung angepasst. Für 215/216 wurden daher folgende Teilansätze berücksichtigt: Nr. Kurztext Teilansatz 214 Teilansatz 215 Teilansatz 216 1 Erstattung Leitstellenpersonal 1.84. 1.915. 1.934.15 2 Erstattung Sachkosten 14.5 24.95 25.3 1.854.5 1.939.95 1.959.45

Im veranschlagten sind die Aufwendungen für 215 kalkuliert und entsprechend den Orientierungsdaten des Landes für die Folgejahre fortgeschrieben. SK 5241 Der dient der Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsaufwand) der Grundstücke und baulichen Anlagen der Kreisleitstelle. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen für Energie, Reinigung, Versicherung sowie sonstige Bewirtschaftung. Anpassung des es infolge geänderter Nebenkostenvorauszahlungen an die Stadt Kerpen. SK 5251 Hierunter werden Aufwendungen verbucht, die im Zusammenhang mit der Haltung von Fahrzeugen entstehen. Hierzu zählen sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandsetzung der PKW, LKW, motorisierte Spezialfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge. Beispiele sind Pflege- und Inspektionskosten sowie Aufwendungen für Betriebs- und Schmierstoffe. Berücksichtigt wurden die prognostizierten Kosten für den AB-MANV (Frechen), AB-ELW II (Kerpen), AB- Besprechung (Kerpen) und dem Kfz des organisatorischen Leiters. SK 5255 Der veranschlagte dient der Beschaffung von erforderlichen EDV-Komponenten zur Aufrechterhaltung der Leitstelle. Aufgrund des Dauerbetriebs ist, wie in den Vorjahren auch, eine verstärkte Ersatzbeschaffung notwendig. Anhand der angemeldeten Maßnahmen wird eine konsumtive Behandlung veranschlagt. SK 5281 Hierunter werden insbesondere Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verbucht, die nicht zur Geschäftsausstattung der Verwaltung, zur Bewirtschaftung der Grundstücke oder zur Haltung von Fahrzeugen dienen, sondern vielmehr zum Verzehr und Verbrauch bzw. zur Verarbeitung in der jeweiligen Einrichtung. Für 215 ff. wurden folgende Teilansätze berücksichtigt: lfd. Nr. Kurztext Teilansatz 214 Teilansatz 215 ff. 1 Material Sanitätsmittelcont. 6.25 6.25 2 Notarztzertifizierung 1. 1. 3 Qualitätssicherung im RD 5 5 7.3 7.3 Zu Nr. 1 Material Sanitätsmittelcontainer Auch in 215 ff. stehen diverse Wartungen von Medizinprodukten nach den einschlägigen Rechtsnormen sowie der Austausch von medizinischem Verbandmaterial an. In den Folgejahren wird von einem gleichbleibenden Verlauf ausgegangen. Zu Nr. 2 Notarztzertifizierung Im Rahmen der Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin sind unter diesem Titel Zertifizierungsveranstaltungen für die im Rettungsdienstbereich des REK eingesetzten NotärztInnen veranschlagt. Zu Nr. 3 Qualitätssicherung im RD Nach dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst und den abgestimmten Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin sind Arbeitskreise zur Verbesserung der Patientenversorgung zu bilden: Arbeitskreis Rettungsdienst im REK Arbeitskreis Aus- und Fortbildung des REK Arbeitskreis Hygiene des REK Sicherheitskonzept über den Umgang mit patientenbezogenen Einsatzdaten im Rettungsdienst Die veranschlagten Aufwendungen dienen der Überprüfung, Bewertung und Begutachtung der Arbeitskreisergebnisse durch externe Stellen. SK 5291 Die Wartungs- und Entstörungskosten sind aufgrund des Auslaufs des Gewährleistungszeitraums in 29 sprunghaft angestiegen. Daher wurden entsprechende Wartungs- und Gewährleistungsverträge abgeschlossen, wodurch fixe Kosten verursacht werden, welche durch die nachfolgende Übersicht dargestellt werden.

lfd. Nr. Vertragsart 215 ff. 1 Instandhaltung Hardware/ Leitstelle 36.5 2 Pflege von Standardsoftware/ Cobra Leitstelle 2.9 3 Instandhaltung Hardware/ Cobra Leitstelle 3.6 4 Wartung/ Service Gleichwellenfunksystem 11.8 5 Wartung Digitalalarm 19.3 6 Wartung Sepura Software 3.5 7 Wartung ELW 2.35 8 Wartung Einsatzleitsystem COBRA 18. 115.5 SK 53129 (neu) Der Rhein-Erft-Kreis bezuschusst die Ersatzbeschaffung des Florian Erft 2 i. H. v. 7. EUR (SK 7812). Aufgrund der mehrjährigen Gegenleistungsverpflichtung ist der investive Zuschuss als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Nutzungsdauer des Fahrzeuges aufzulösen. Im Jahr 216 werden hierfür 3.5 EUR, in den Folgejahren jeweils 7. EUR veranschlagt. SK 54121 Zur Ausstattung der Leitenden Notärzte (seit 29 sukzessive veranschlagt) im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie GUV-R 216 und Schutzausrüstung der SEG-Ärzte ( Schnelleinsatzgruppe Ärzte ) aufgrund des Einsatzplanes für den Massenanfall Verletzter und Erkrankten (MANV) sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. SK 54122 Aus- und Fortbildungskosten für diverse IT-Schulungen, insbesondere der Systemadministratoren der Kreisleitstelle mit einem Teilansatz von 7. EUR p.a. In 215 wurden zusätzlich 2.7 EUR für die Fortbildung der Führungskräfte in der Leitstelle veranschlagt. SK 5431 Die Softwarepflegekosten für die Kreisleitstelle haben sich durch diverse Neuanschaffungen in den letzten Jahren stetig erhöht. Insgesamt wurden 6. EUR p.a. Softwarepflegekosten für die Kreisleitstelle, 3.4 EUR p.a. Supportkosten für das Rettungsdienst-Management-Informationssystem (RD-MIS) und 2. EUR p.a. für die Analysesoftware Standortplanung berücksichtigt. In 215 wurden zusätzlich 1. EUR aufgrund der Umrüstung des Einsatzleitrechners in 214 auf COBRA 4 bereitgestellt, da programmiertechnische Änderungen am Einsatzleitrechner bis auf weiteres nur durch die Herstellfirma durchgeführt werden können. SK 54319 Die Fernmeldegebühren wurden entsprechend der aktuellen Bedarfs- und Kostenentwicklung kalkuliert. SK 5441 Der beinhaltet die Haftpflichtversicherung für den Rettungsdienst sowie eine zusätzliche Unfallversicherung für die leitenden Notärzte. Für 215 ff. wurde weiterhin mit 23. Einsatzfahrten kalkuliert. SK 5499 Hierunter sind die Mitgliedsbeiträge für den ADAC e.v. des organisatorischen Leiters veranschlagt. SK 5731 Im Rahmen der Bewirtschaftung von Forderungen kommt es zu Abschreibungen (SK 5731), Einzel- (SK 54731) und Pauschalwertberichtigungen (SK 54732). Die pauschale Wertberichtigung (SK 54732) für das allgemeine Ausfallrisiko wird zentral im Produkt 1.111.21 veranschlagt. SK 7831 Die Einführung des Digitalfunks in NRW ist bereits seit Jahren geplant. Ab Ende des Jahres 211 bzw. ab Anfang 212 können die Leitstellen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes in NRW an das BOS-Digitalfunknetz angeschlossen werden. Hierzu sind die Leitstellen mit einem erheblichen Investitionsaufwand für die Einführung des Digitalfunks zu ertüchtigen. Die Etablierung des Digitalfunks sieht eine stufenweise Erweiterung der Leitstellentechnik vor. Die abschließende Anbindung der Kreisleitstelle an das Digitalfunknetz mit allen Leistungsmerkmalen kann erst nach Vorgabe der technischen Anbindungsform durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NW (MIK) erfolgen. Die Kostenprognose basiert auf Basis der aktuellen Erkenntnisse.

Es wurden folgende Ansätze berücksichtigt: lfd. Nr. Einzelmaßnahmen 215 216 1 Anbindung des Abrollbehälters Besprechung an den Digitalfunk 96. 2 Anbindung Digitalfunk (sonstiges) 9 3 Digitalfunkstecker 95.2 17.85 4 Modernisierung der digitalen Alarmierungsanlage 14. 5 Erneuerung der Telefonanlage 14. 6 Erneuerung Schnittstellen für Einsatzleitrechner 7.5 7.5 7 Mobiliar und Stühle 3.4 8 pauschal für diverse weitere Beschaffungen 6.6 12.9 9 Austausch PC-Hardware AB-ELW Einsatzleitcontainer) 13. 1 Lizenz Firewall Kreisleitstelle 8. 11 Erwerb einer Drohne 1. Summe: 363.6 69.25 1) Anbindung an den Digitalfunk (215) Die Umrüstung des Abrollbehälters Besprechung zur Anbindung auf den Digitalfunk war ursprünglich für 214 eingeplant. Hierfür wurden in 214 48. EUR (Gesamtansatz: 341.55 EUR) veranschlagt. Aufgrund der in 214 verabschiedeten DIN-Norm ELW2 (1457-3) musste die Maßnahme technisch angepasst werden, sodass sich die Kosten für die Umrüstung auf ca. 96. EUR belaufen. Nach Auskunft des Ausbauherstellers kann mit der Umrüstung erst in 215 begonnen werden, sodass die Maßnahme in 215 neu veranschlagt wurde. 2) Digitalfunkstecker Bereits im Jahr 213 wurde in der Kreisleitstelle damit begonnen, die vorhandene Technik für die Anbindung des Digitalfunksteckers umzurüsten. Zur Umsetzung der Maßnahme wurden bereits umfangreiche Arbeiten in der Kreisleitstelle durchgeführt. Die endgültige Anbindung des Digitalfunksteckers konnte jedoch nicht wie geplant in 214 erfolgen, sondern wird erst in 215 abgeschlossen werden können. Für die Maßnahme wurden in 214 Mittel in Höhe von 291.55 EUR bereitgestellt (DS-Nr. 34/213), wovon 178.5 EUR bereits abgerufen wurden. Zusätzlich wurde für die Erweiterung der Firewall des Leitstellenrechners ein Betrag in Höhe von 5.7 EUR ausgezahlt, der zuvor nicht im Angebot kalkuliert war. Für die Beschaffung der Erweiterung für das vorhandene Kommunikationssystem IDDS und die Anpassung des Einsatzleitsystems COBRA für den Digitalfunk in der Kreisleitstelle sind zur Restabwicklung des Projekts noch Mittel in Höhe von insgesamt 113.5 EUR erforderlich. Die Schlusszahlung wird nach erfolgter Abnahme erst im Jahr 216 erfolgen, so dass für 215 95.2 EUR und in 216 17.85 neu veranschlagt wurden. Aufgrund von Angaben des MIK NRW zum Thema Digitalfunk kann von der Leitstelle noch nicht abgesehen werden, in welcher Höhe für 215 und die Folgejahre weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, da die Kostenkalkulation sich an den Vorgaben des Landes Nordrhein Westfalen orientiert, die zum Redaktionsschluss noch nicht vorliegen. 3) Modernisierung der digitalen Alarmierungsanlage (215) Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 14. EUR in 215 dienen der Modernisierung der digitalen Alarmierungsanlage in der Kreisleitstelle, um den möglichen zeitlichen Verzug bei Alarmierungen von bis zu 6 Sekunden zu reduzieren. Die derzeit eingesetzte Alarmierungstechnik ist veraltet und muss an den heutigen Stand der Technik angepasst werden, um verlängerte Ausrückzeiten zu verkürzen. 4) Erneuerung der Telefonanlage (215) Die in der Kreisleitstelle eingesetzte Telefonanlage muss teilerneuert werden, da aufgrund des hohen Alters sowohl die Hardware als auch die Software durch den Anbieter nicht mehr supportet wird. Technische Defekte führen somit zu längeren Ausfallzeiten und somit zu einer Nichtnutzbarkeit der Anlage. Die Gesamtkosten für die Telefonanlage belaufen sich auf schätzungsweise 28. EUR, wovon allerdings die Hälfte der Kosten durch die Stadt Kerpen getragen wird. 5) Pauschal für diverse weitere Beschaffungen (215 und 216) Die bereitgestellten Mittel werden pauschal zur Verfügung gestellt und dienen kleineren Beschaffungen wie beispielsweise Mobiliar, Soft- und Hardwarebeschaffungen etc. 6) Austausch PC-Hardware AB-ELW (216) Die veraltete PC-Technik des AB-ELW muss an das aktuelle Leitsystem angepasst werden. Hierzu bedarf es neuer bzw. zusätzlicher PC-Hardware, auch um technische Ausfälle aufgrund des hohen Alters zu minimieren. Hierfür wurde ein von 13. EUR in 216 vorgesehen. 7) Erwerb einer Drohne Für die Beschaffung einer Kamera zur Live-Bild-Übertragung von der Einsatzstelle in den AB-ELW wurden in 214 7.8 EUR bereitgestellt. Diese konnten aufgrund der noch durchzuführenden Vorplanung und der erforderlichen Ausschreibung der Maßnahme in 214 auch nicht mehr verausgabt werden. Die ursprüngliche ung hat eine

Kamera mit Datenübertragung vorgesehen. Bei den Vorplanungen zur Umsetzung der Maßnahme durch die Leitstelle ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem aktuellen Stand der Technik eine Video-Live- Übertragung durch eine Flugdrohne mit Aufzeichnung der Bilder auf einem NAS-System und Übertragung der Bilder auf mobile Geräte von der Einsatzstelle zur Leitstelle und von der Leitstelle auf weitere mobile Geräte benötigt wird. Hierdurch sollen die Leitstelle und ein rückwertiger Stab einen Überblick über die Einsatzstelle haben. Zusätzlich können Live-Bilder an die Einsatzleitungen übertragen werden. Neben der Kamera werden somit Hard- und Software für die Datenübertragung sowie eine Flugdrohne benötigt. Die Maßnahme wird in 215 abschließend geplant und in 216 umgesetzt. Die dafür anfallenden Kosten wurden auf ca. 25. EUR kalkuliert. Im Jahr 216 werden für die Maßnahme zunächst 1. EUR angesetzt. SK 7812 Nach dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises ist das Fahrzeug Florian Erft 2 als Führungsfahrzeug und Kommunikationsmittel für die medizinische Einsatzabschnittsleitung und in diesem Zusammenhang für den Leitenden Notarzt und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst vorgesehen. Die Stadt Frechen sieht aufgrund der Obsoleszenz des Fahrzeugs die Ausschreibung eines neuen Fahrzeugs im Jahr 215 vor. Die voraussichtliche Kaufpreiszahlung und Inbetriebnahme des Fahrzeuges wird nach derzeitigem Stand jedoch erst in 216 erfolgen. Da das Fahrzeug auch nach der Neubeschaffung wesentliche operative Führungsaufgaben des Kreises übernimmt und bei der Ausschreibung des Fahrzeuges daher konstruktive Bedarfe des Kreises bzw. der Kreisaufgaben berücksichtigt werden sollen, wird sich der Kreis an den kalkulierten Anschaffungskosten mit einem Betrag in Höhe von 7. EUR beteiligen.