Sagen was getan wird Tun was gesagt wird Zeigen, dass es getan wird. Die Selbstkontrolle umfasst eine Betriebsbeschreibung

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Transkript:

Merkblatt Selbstkontrolle April 2015 Version 2, JM, Merkblatt Selbstkontrolle.docx, Seite 1/5 Fehrenstrasse 15, Postfach 1471, 8032 Zürich Telefon 043 244 71 00, www.klzh.ch Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetriebe müssen die Lebensmittelsicherheit sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Die Lebensmittelsicherheit umfasst: - Gesundheitsschutz - Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln - Schutz vor Täuschung - Korrekte Information (Kennzeichnung bzw. mündliche Auskunftspflicht) - Rück- und Nachverfolgbarkeit Um diesen Anforderungen zu genügen, muss der Betrieb eine Selbstkontrolle führen und diese schriftlich dokumentieren. Sagen was getan wird Tun was gesagt wird Zeigen, dass es getan wird Die Selbstkontrolle umfasst eine Betriebsbeschreibung und eine Gefahrenanalyse, welche alle Tätigkeiten des Betriebes auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen abdeckt. Durch Schwachstellen treten Gefahren auf. Um die Gefahren unter Kontrolle zu halten, müssen Massnahmen getroffen werden (z.b. Vermeiden von bakteriellem Wachstum durch Kühlen oder Vermeidung von Täuschung durch korrekte Herkunftsangaben). Die Massnahmen werden in Arbeitsanweisungen umschrieben, damit die Mitarbeiter über das richtige Vorgehen informiert und geschult sind. Zudem wird festgelegt, was bei Abweichungen und Fehlern zu tun ist. Um schriftlich belegen zu können, dass die Arbeitsanweisungen befolgt werden, ist eine Dokumentation notwendig. Mittels Formularen, Arbeitsrapporten, Produktionsjournalen, Schulungsnachweisen etc. werden die erfolgten Tätigkeiten dokumentiert. Eine wichtige Grundlage bildet die GHP (Gute Hygienepraxis). Werden Verfahren angewendet, die auf den Prinzipien des HACCP-Konzepts beruhen, müssen die CCP (critical control points) auf allen notwendigen Prozessstufen bestimmt und überwacht werden. Rückverfolgbarkeit: Wer Lebensmittel verarbeitet oder damit handelt, muss darüber Auskunft geben können, von wem die Produkte bezogen und an wen sie geliefert worden sind. Die Betriebsbeschreibung sollte folgende Punkte umfassen: - Betriebsverhältnisse (Organigramm mit Verantwortlichkeiten, Funktionen, Stellvertretungen, Telefonliste) - Zutrittsregelung (Grundriss- und Zonenplan, Zutrittsberechtigungen / Schlüssel) - Angebot / Sortiment (Speisekarte) - Umgang mit Reklamationen (Meldungen und Massnahmen schriftlich festhalten) - Notfallplan und Behördeninformation (bei Gesundheitsgefährdung Leitfaden des BLV zum Umgang mit Art. 54 LGV). Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die verschiedenen Schwachstellen jeder Tätigkeit und die Gefahren dazu. Mögliche Gefahren von Lebensmitteln sind Erkrankungen oder Täuschung der Konsumenten. Kritische Punkte müssen schriftlich dokumentiert werden (z.b. Überprüfung der Kühltemperaturen, Reinigungskontrolle). Diese Tabelle muss den Bedürfnissen des Betriebes angepasst werden. Gesetzliche Grundlage: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände- Verordnung (LGV) vom 23.11.2005: Art. 49 bis 55: Selbstkontrolle. Leitlinien und Lehrbücher: Verschiedene Berufsverbände (Fromarte, Gastrosuisse, SFF, SBKV) und andere Institutionen bieten Leitlinien und entsprechende Dokumentvorlagen an (siehe www.blv.admin.ch). Standardwerk für GHP und Grundzubereitungsarten: Pauli Lehrbuch der Küche

2/5 Einkauf und Wareneingang Lagerung Mangelhafte Qualität / Unzuverlässige Lieferanten Unsachgerechte Kühlung / Kühlkette nicht eingehalten Ungenügende, falsche oder fehlende Kennzeichnung Produkte mit abgelaufenen Daten Falsche Lagerbedingungen / Temperaturen Überlagerte Lebensmittel Mangelhafte Trennung rein / unrein, Unordnung Schädlinge / Ungeziefer Überlagerte oder verunreinigte Produkte. Falsche Kennzeichnung. Unerwünschter Geschmack oder Aussehen. Missachtung der Zutrittsregelungen. Einschleppung von Schmutz und Ungeziefer durch unsaubere Gebinde. Verunreinigung von Lagerräumen und Arbeitsflächen durch eingebrachten Schmutz. Leichtverderbliche Lebensmittel verderben bei ungenügender Kühlung rasch. Krankmachende Bakterien können sich bei Temperaturen über 5 C schnell vermehren. Gesundheitsgefahr durch falsche Deklaration (insbesondere für Allergiker) und Risiko einer Täuschung der Konsumenten. Produkte mit abgelaufenen Daten können verdorben und / oder gesundheitsgefährdend sein. Produkte mit zu kurzer Haltbarkeit können evt. nicht rasch genug verbraucht werden. Ungünstiges Klima, falsche Lagertemperaturen, Feuchtigkeit, zu hohe Luftfeuchtigkeit oder Fremdgerüche können zu Verderb, Austrocknung oder Geschmacksveränderungen führen. Überlagerte Ware kann verdorben sein (Gesundheitsgefahr). In jedem Fall ist sie im Wert vermindert. Lebensmittel können sich gegenseitig beeinflussen (Übertragung von Schmutz und Mikroorganismen). Unordnung führt zu mangelnder Übersicht und Lagerkontrolle. Chemikalien (Reinigungsmittel) können Lebensmittel verunreinigen oder geschmacklich verändern. Schädlinge verunreinigen Lebensmittel durch Kot und Urin. Sie übertragen krankmachende Bakterien und zerstören Lebensmittel durch Frass-Schäden. Vereinbarungen zur Qualität treffen Lieferantenliste bestimmen Hygiene- und Zutrittsregelungen erstellen Anforderung an Gebinde erstellen (Temperaturen / Massnahmen) evt. Stempel für Lieferscheine mit Visum (Kennzeichnungsprüfung) (Datumskontrolle) Arbeitsanweisung Temperaturkontrolle Arbeitsanweisung Lagerkontrolle: Produkte schützen / Lagerbedingungen festlegen Arbeitsanweisung Lagerkontrolle: FIFO (first in first out) / maximale Lagerzeiten Lagerkontrolle / Inventar (z.b. monatlich) Arbeitsanweisung Lagerkontrolle: Trennung rein / unrein und gekocht / roh Lagerorte bestimmen für verschiedene Produktgruppen Trennung Lebensmittel / Chemikalien Trennung Betrieb / Privat Kontrollen und Intervalle bestimmen evt. Vertrag mit Schädlingsbekämpfungsfirma Lieferantenvereinbarungen Retouren dokumentiert Vertrag Schädlingsbekämpfungsrapport

3/5 Falscher Umgang mit Produkten (Kontaminationen) Unsachgemässe Verarbeitung von Lebensmitteln (z.b. tierische Produkte wie rohe Eier, Fleisch, Milch, Rahm oder rohe unsaubere Produkte wie Salat, Gemüse etc.) kann zu Kontaminationen und dadurch zu Lebensmittelvergiftungen führen. Nichteinhalten von Rezepturen Mögliche Täuschung der Konsumenten durch falsche Angaben über Zutaten (Allergene / Fleischherkunft / Auslobungen) Fachpersonal / Ausbildung der Mitarbeiter Einhaltung der guten Hygienepraxis GHP Rezepturen festlegen Stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung Personalunterlagen / Diplome Stellenbeschrieb / Anforderungen Falsches Auftauen Auftauen bei Raumtemperatur ist gemäss Art. 26 der Hygieneverordnung verboten. Falsches Auftauen fördert das Bakterienwachstum oder kann zu Qualitätsverlust führen. Auftauprozess festlegen (im Wasserbad, in Kühleinrichtung) Stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung Produktion der Lebensmittel Unsachgemässes Erhitzen Falsche Abkühlung Verlust der Rückverfolgbarkeit Fremdkörper und Gifte Unsachgerechte Erhitzung kann dazu führen, dass krankmachende Keime nicht abgetötet werden (zu wenig heiss oder zu wenig lange erhitzt). Ebenso können giftige Nebenprodukte (z.b. Acrylamid bei zu hohen Frittier-Temperaturen) gebildet werden. Langsames Abkühlen im kritischen Temperaturbereich zwischen 10 50 C fördert das Bakterienwachstum. Krankheitserreger können sich vermehren oder temperaturresistente Gifte bilden (Gefahr kann nicht durch Wiedererhitzen beseitigt werden). Ohne Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und Zutaten ist keine korrekte Deklaration möglich. Die mündliche Auskunftspflicht kann nicht erfüllt werden. Nicht datierte Lebensmittel führen zu fehlender Rückverfolgbarkeit. Lebensmittel können physikalisch (z.b. Glas-, Holzsplitter, Metallteilchen) oder chemisch (z.b. Reinigungsmittel, Giftstoffe) verunreinigt werden und dadurch die Konsumenten gefährden. Temperaturen und Erhitzungszeit festlegen Einhaltung der Grundzubereitungsarten (Braten, Grillen, Kochen, Dämpfen etc.) Falls vorhanden, Critical control point (CCP) definieren und mit Messgerät prüfen Schnelles Abkühlen festlegen (fliessendes Wasser, Schockkühlung, flache Behältnisse, kleine Volumen) Stichprobenweise Kontrolle mit Messgerät Datierung vorproduzierter Lebensmittel Lagerkontrolle Spezifikation der Lieferanten oder Etiketten behalten bis die Ware verbraucht ist Vermeidung von Gefahrenquellen Geeigneter Produktionsraum / Lagerraum Sachgemässer Umgang mit Apparaten und Materialien Dokumentation des CCP Frittieröl-Kontrolle Mangelhafte Verpackung Das Lebensmittel ist ungenügend geschützt, kann verunreinigt oder negativ beeinflusst werden. Ungeeignete Verpackungsmaterialien können Stoffe an das Lebensmittel abgeben, daher muss Food contact material lebensmittelecht sein. Die Anwendungsbeschränkungen sind zu beachten (z.b. keine Alufolie für Saures). Einkauf von lebensmittelechten Materialien Vorgaben zur Verwendung Allgemeine Vorgaben zur korrekten Verpackung (keine Löcher etc.) Konformitätserklärungen einfordern Konformitätserklärungen Falscher Umgang mit Rework / Restenverwertung / Abfallentsorgung Lange Warmhaltezeiten können zu Verderb oder Wertverminderung von Lebensmitteln führen. Die Verarbeitung von Rework oder Resten kann zu falschen Deklarationen (Allergene) führen. Abfälle kontaminieren Lebensmittel und locken Schädlinge an. Arbeitsanweisung (Gebinde, Ort, Sauberkeit, Trennung) erstellen für: Lebensmittelreste, Umgang mit Rework, trennbare Abfälle, Kehrichtabfuhr. inkl. Rework

4/5 Abgabe an die Konsumenten Unterhalt Personal Unsachgemässer Transport und Abgabe Unsachgerechte Temperaturen und Abgabezeiten Mangelhafte schriftliche Informationen für Konsumenten im Offenverkauf Ungenügende mündliche Auskunft im Offenverkauf Fehlerhafte Kennzeichnung in der Selbstbedienung Mangelhafte Reinigung Schlechte Wartung Ungenügend geschützte Lebensmittel werden verunreinigt. Ungeeignete Transporttemperaturen führen zu rascher Vermehrung von Mikroorganismen. Zu lange Abgabezeiten haben Qualitätsverlust zur Folge. Ungeeignete Temperaturen führen zu rascher Vermehrung von Mikroorganismen (zwischen 10-50 C). Täuschung der Konsumenten, keine oder falsche Angaben über Zutaten und Herkunft, Alkoholabgabe an Jugendliche. Täuschung der Konsumenten, keine oder falsche Angaben über Zutaten und Herkunft, mögliche Gesundheitsgefährdung von Allergikern. Täuschung der Konsumenten durch keine oder falsche Angaben über Zutaten, Haltbarkeit, Herkunft etc. Mögliche Gesundheitsgefährdung von Allergikern durch fehlerhafte Deklaration. Verunreinigung der Lebensmittel durch unsaubere Gerätschaften und Apparate (Schmutz und Mikroorganismen). Ungenügende Wirkung der Reinigungsmittel bei falscher Dosierung. Vorzeitige Alterung und Abnutzung von Gerätschaften können Produktionsprozesse beeinträchtigen. Schlecht gewartete Apparate können die Lebensmittel verunreinigen (z.b. Maschinenöl). Mangelnde persönliche Hygiene Übertragung von Schmutz und Mikroorganismen auf Lebensmittel. Verletzungen, Infektionskrankheiten Fehlerhaftes Verhalten am Arbeitsplatz Übertragung von Infektionserregern auf Lebensmittel über Verletzungen / Wunden (insbesondere an den Händen). Übertragung von Infektionserregern auf Lebensmittel durch kranke Mitarbeiter (insbesondere bei Durchfall oder Erbrechen). Übertragung von Schmutz, Fremdkörper und Mikroorganismen auf Lebensmittel. Nicht Einhalten der Arbeitsanweisungen. Vorgaben definieren: Temperaturen, Sauberkeit, Schutz vor negativer Beeinflussung Temperaturen und Dauer festlegen und regelmässig prüfen für Kühlung, Tiefkühlung und Heisshaltung Schriftliche Informationen für Fleischherkunft, Allergene, Alkoholabgabeverbot an Jugendliche, Spirituosendeklaration Auskunftspflicht für Offenverkauf regeln: Zutaten, Allergene, Herkunft Unterlagen bereitstellen Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte Lebensmittel beachten Etiketten regelmässig systematisch prüfen Bereich, Zeitpunkt, Regelmässigkeit und zu verwendende Reinigungs- und Desinfektionsmittel regeln (Reinigungspläne) Regelmässige Geräte- und Anlagenwartung (intern und / oder extern) Wartung ausserhalb der Betriebszeiten Arbeitsanweisung Händehygiene Arbeitsanweisung persönliche Hygiene Arbeitskleidung / kein Schmuck Arbeitsanweisung Wundpflege: Pflaster, Verband, Handschuhe Krankheiten melden Kranke Mitarbeiter bleiben zuhause Spezifische Verhaltensregeln erstellen Stufengerechte Aus- und Weiterbildung (interne / externe Schulung) Besucher und externe Handwerker informieren und anleiten Formular Transportkontrolle Speise-, Getränkekarte Jugendschutz-Hinweis Sortimentsordner mit Zutatenlisten Etiketten Kennzeichnungsprüfung durch extrenen Beratungsdienst / Labor Formular Reinigungskontrolle Arbeitsrapporte / Aufträge Prüfmittelkontrolle / Eichung der Messgeräte Informationsplakate aufhängen

5/5 Im Rahmen seiner Tätigkeiten muss der Betrieb schriftlich belegen, dass er die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die in der Tabelle vorgeschlagenen Formulare zur Dokumentation sind mehr als nur der Beleg der Selbstkontrolle. Gut durchdachte und an die Bedürfnisse des Betriebs angepasste Listen und Formulare bieten weiteren Nutzen für den Betrieb. Die erhobenen Daten können die rechtliche Absicherung, die Qualitätssicherung, als Marktanalyse, zur Betriebsoptimierung oder bei der Einteilung von Ressourcen (Energie, Personal etc.) genutzt werden. Die folgende Auflistung sind Vorschläge zum Inhalt der Formulare und Dokumente. - Datum und Visum des Mitarbeiters - Lieferant / Menge / Art - Qualitätsprüfung - Temperaturprüfung (wenn nur Stichproben: Häufigkeit festlegen) - Sauberkeit von Gebinde / Fahrzeug / Chauffeur - Mängel und Massnahmen Anstelle eines separaten Formulars kann beispielsweise ein Prüfstempel mit Visum des Mitarbeiters auf den Lieferschein aufgebracht werden. Abweichungen und Retouren müssen schriftlich dokumentiert werden. Es dient der Überprüfung der Temperatur in allen Kühleinrichtungen des Betriebs mit einem unabhängigen Thermometer. - Datum / gemessene Temperatur (Ist) - Visum des Mitarbeiters - Soll-Temperatur pro Kühlzelle - Massnahmen bei Abweichungen - Vorgabe zur Häufigkeit der Messung - Häufigkeit der Kontrolle festlegen - Inventarliste / Datumskontrolle - Sauberkeit / keine Lagerung am Boden - FIFO (first in - first out) eingehalten? - Alle Produkte datiert und beschriftet (Produktions-, Einfrier-, Abpackdatum) - Produkte abgedeckt und verschlossen Schulungsnachweis - Datum der Schulung - Teilnehmer (evt. mit Unterschrift) - Thema, Dauer, Referent - Vorgaben zur Häufigkeit - Datum, Menge, Art des Produktes - Verwendete Rohstoffe (Losnummern) - Einhaltung der Temperaturen (Erhitzung, mögliche CCPs, Kühlung) und Zeitvorgaben (Warmhalten, Abkühlen) Transportkontrolle - Datum, Fahrzeug, Chauffeur - Temperaturkontrolle (Kühlung / Warmhalten), Prüfung mit Stichproben - Reinigung / saubere Gebinde / Ordnung Reinigungskontrolle - Datum, Visum des Mitarbeiters - Vorgaben Reinigungsmittel - Vorgaben zur Häufigkeit und Art der Reinigung pro Raum bez. Gerät Sortimentsordner für Offenverkauf - Zutatenliste / Spezifikation für alle Produkte - Hervorhebung der Allergene nach LKV