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N I E D E R S C H R I F T

N i e d e r s c h r i f t

Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller

Niederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr

Stadt Wörth a.d. Donau

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom *

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

über die Sitzung des Stadtrates Ellingen am Donnerstag, dem 06. März 2008, Uhr

Markt Euerdorf mit Ortsteil Wirmsthal

Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2015) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 07. April 2015 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Johann Hummel Georg Eichstetter Karl-Heinz Böhm Christian Bauer Jürgen Simmerl (i. V. für Josef Paintner) Maximilian Wittmann Michael Forster Franz Deinhart Abwesend: MGR Josef Paintner Sonstige Anwesende: Ortssprecher Daniel Keidl Ortssprecher Robert Rengstl Hallenwart Jürgen Högl (bei TOP 2) Architekt Manfred Schmid (bei TOP 3) MGR Andreas Kolbeck (bei TOP 3) Schriftführer: VFA Franz Kerscher Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:50 Uhr Zuhörer: keine Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Besichtigung des Friedhofes Ergoldsbach P. 2 Besichtigung de Mehrzweckplatzes bei der Goldbachhalle P. 3 Besichtigung der Sanierungsarbeiten am Kindergartengebäude in Kläham P. 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.02.2015 P. 5 Bauantrag des Herrn Daniel Mautz zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlStNr. 357/3, Gemarkung Ergoldsbach, Taubenweg 3 P. 6 Bauantrag der Eheleute Georg und Klara Zikeli zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 668/81, Gemarkung Ergoldsbach, Am Kapellenberg 33 P. 7 Bauantrag von Frau Antonia Rengstl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlStNr. 458, Gemarkung Langenhettenbach, Langenhettenbach 515 P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: a) Ausweisung einer Tempo 30 Zone in Paindlkofen mit rechts vor links b) Errichtung von Gehwegen in Paindlkofen P. 9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Versetzung der Ortstafel bei Martinshaun P.10 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: -2-

Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Besichtigung des Friedhofes Ergoldsbach Herr Bürgermeister Robold erinnerte, dass in der Marktgemeinderatssitzung am 22.01.2015 über die Befestigung von Wegen im neuen Teil des Friedhofes beraten wurde. Es wurde damals beschlossen, dass der Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen eine Besichtigung durchführt und ein Vorschlag für die Befestigung der Wege im neuen Teil des Friedhofes ausarbeitet. Des Weiteren wurde angeregt, eine Besichtigung der Friedhofsmauer durchzuführen. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die schadhaften Stellen an der Friedhofsmauer bereits im Jahre 2014 von der Firma Meister behoben wurden. Die Mehrheit des Bauausschusses sprach sich gegen eine Befestigung der Grasflächen am neuen Friedhof sowie bei den neuen Urnengräbern aus. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. P. 2 Besichtigung des Mehrzweckplatzes bei der Goldbachhalle Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass der Belag des Mehrzweckplatzes nördlich der Goldbachhalle starke Beschädigungen aufweist. Ein Spielbetrieb auf dieser Fläche kann wegen der Unfallgefahr nicht mehr stattfinden. Es müsste der komplette Kunststoffbelag erneuert werden. Aufgrund eines Angebotes aus dem Jahr 2009 wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Bei einer Belagsfläche von ca. 1.270m² x ca. 40,00 ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 50.000,00. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass der bestehende Kunststoffbelag größere Schäden aufweist und nicht mehr reparierbar ist. Da sich unter dem Kunststoffbelag eine Asphaltdecke befindet, soll der gemeindliche Bauhof den bestehenden Kunststoffbelag entfernen. Nachdem dieser Mehrzweckplatz von der Schule nicht mehr genutzt wird, soll der östliche Teil dieser Fläche als Basketballplatz für die Öffentlichkeit angelegt werden. Es ist hierzu an der Nordostecke eine Türe einzubauen und eine Abgrenzung mittels Drahtzaun zum Schulbereich vorzunehmen. Eine Beschlussfassung erfolgte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. -3-

P. 3 Besichtigung der Sanierungsarbeiten am Kindergartengebäude in Kläham Herr Bürgermeister Robold begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Manfred Schmid sowie Herrn Marktgemeinderat Andreas Kolbeck. Herr Architekt Schmid erläuterte die bereits durchgeführten Arbeiten und erklärte, dass für die Restarbeiten (Sockelisolierung, Drainageleitung, Malerarbeiten im Innenbereich und das Abschleifen der Parkettböden) Angebote eingeholt werden. Die Mitglieder des Bauausschusses besichtigten die einzelnen Kindergartenräume sowie die fertig gestellten Räume im 1. Stock für den Frauenbund und die Landjugend. Eine Beschlussfassung erfolgte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. P. 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.02.2015 Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.02.2015 genehmigt. P. 5 Bauantrag des Herrn Daniel Mautz zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlStNr. 357/3, Gemarkung Ergoldsbach, Taubenweg 3 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Daniel Mautz auf dem Grundstück FlStNr. 357/3, Gemarkung Ergoldsbach, Taubenweg 3 ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichten möchte. -4-

Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 b, Kapellenberg / 2. Erweiterung in folgenden Punkten benötigt und beantragt: 0.3.1.1 Festgesetzt: Maximal 0,75 m ab natürlichem Gelände. Geplant: Aufschüttungen mit 1,50 an der Nordseite des Grundstückes. Begründung: Da das Wohnhaus nicht unterkellert wird und um das Wohnhaus auf Straßenniveau anzupassen ist eine Befreiung notwendig. Vom Bauantrag des Herrn Daniel Mautz auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlStNr. 357/3, Gemarkung Ergoldsbach, Taubenweg 3 wurde Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Aufschüttungen um 0,75 m (Gesamt 1,50 m) an der Nordseite des Grundstückes wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 b Kapellenberg 2. Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. -5-

P. 6 Bauantrag der Eheleute Georg und Klara Zikeli zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 668/81, Gemarkung Ergoldsbach, Am Kapellenberg 33 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Georg und Karla Zikeli auf dem Grundstück FlStNr. 668/81, Gemarkung Ergoldsbach, Am Kapellenberg 33 ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten möchten. Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a, Kapellenberg / 1. Erweiterung in folgenden Punkten benötigt und beantragt: 0.2.1 Wandhöhe Festgesetzt: Im Bebauungsplan ist die talseitige Wandhöhe mit 7,0 m festgesetzt. Geplant: Überschreitung der talseitigen Wandhöhe um 1,09 m (gesamt 8,09 m). Die lt. Bebauungsplan zulässige Firsthöhe von 9,0 m wird eingehalten. 2.5 Grundflächenzahl (GRZ) Festgesetzt: Die Grundflächenzahl (GRZ) ist im Bebauungsplan mit 0,3 festgesetzt. Geplant: Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 0,03 (gesamt 0,33). -6-

Vom Bauantrag der Eheleute Georg und Karla Zikeli auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlStNr. 668/81, Gemarkung Ergoldsbach, Am Kapellenberg 33 wurde Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe talseitig um 1,09 m und der Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,03 wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a Kapellenberg 1. Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 7 Bauantrag von Frau Antonia Rengstl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlStNr. 458, Gemarkung Langenhettenbach, Langenhettenbach 515 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Frau Antonia Rengstl auf dem Grundstück FlStNr. 458, Gemarkung Langenhettenbach, Langenhettenbach 515, das bestehende Wohnhaus erweitern möchte. Das geplante Bauvorhaben lässt sich mit 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB begründen. Sonstige Vorhaben, die nicht die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Vom Bauantrag von Frau Antonia Rengstl auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlStNr. 458, Gemarkung Langenhettenbach, Langenhettenbach 515 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. -7-

P. 8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: a) Ausweisung einer Tempo 30 Zone in Paindlkofen mit rechts vor links b) Errichtung von Gehwegen in Paindlkofen a) Ausweisung einer Tempo 30 Zone in Paindlkofen mit rechts vor links Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass am 12.02.2015 ein Antrag von Herrn Ortssprecher Daniel Keidl zur Errichtung einer Zone 30 in Paindlkofen eingegangen ist. Es wird beantragt, für den Ort Paindlkofen eine Zone 30, begrenzt auf die Ortsstraßen, ausgenommen die Kreisstraße, zu errichten. Zusätzlich soll vor dem Gefälle aus Richtung Moosthann, bei der Abzweigung in Winkelmoos eine neue Beschilderung nach rechts in Richtung Ergoldsbach / Bayerbach b. Ergoldsbach erfolgen. Begründung: Durch die Ortschaft Paindlkofen fahren immer wieder sehr viele LKW s. Insbesondere zur Erntezeit kommen noch die Traktoren hinzu, die Material für eine Biogasanlage fahren. Diese Traktoren fahren mit voll beladenen Anhängern und hoher Geschwindigkeit durch die engen Kurven und Straßen. Gefahren werden diese Gespanne meist durch sehr junge und unerfahrene Mitarbeiter, die sich der Gefahr und Verantwortung nicht bewusst sind, obwohl sie auch schon angehalten und darauf hingewiesen wurden. Mehrere Gespräche und Hinweise an den Eigentümer der Anlage brachten keine Verbesserung. Besonders problematisch und gefährlich sind hierbei die Straße beim Anwesen Müller (talwärts mit Gefälle und anschließender 90 Grad- Kurve) und die Engstelle bei der Kirche mit dem Knick in der Kirchenmauer. Im Begegnungsverkehr fahren die Traktoren in die Hofeinfahrt des Anwesens Müller, auf den Grünstreifen bei den Anwesen Ammer und Liebhart. Hier mussten, wie Ihnen bekannt, schon des Öfteren die Kanaldeckel repariert werden. Auf die aufgrund der Beanspruchung der Straße langfristig entstehenden Schäden wird hier speziell noch hingewiesen. Die Straßen wurden 2005 / 2006 neu geteert und zum Großteil wurden diese Kosten auf die Anwohner umgelegt. Zukünftige Schäden belasten den Markt Ergoldsbach und damit die Steuerzahler. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu befürworten und die nötigen Schritte einzuleiten. Verkehrsbesichtigung am 27.03.2015 Hinsichtlich dieses Antrages wurde am 27.03.2015 eine Verkehrsbesichtigung mit der Polizei Rottenburg durchgeführt. Der zuständige Sachbearbeiter war der Ansicht, dass aus polizeilicher und verkehrssicherheitstechnischer Sicht hier eine Zone 30 errichtet werden sollte. Es gilt dann innerhalb der Zone 30 die Regelung rechts vor links. Allerdings wies der zuständige Sachbearbeiter der Polizei Rottenburg darauf hin, dass im Falle einer Gehwegserrichtung die Zonenbeschilderung wieder aufzuheben wäre. Die beantragte Wegweiser-Beschilderung Ergoldsbach / Bayerbach b. Ergoldsbach bei der Abzweigung in Winklmoos sieht die Polizei Rottenburg als reine Umleitungsbeschilderung und kann nicht begründet werden. -8-

Vom Antrag von Herrn Daniel Keidl auf Errichtung einer Zone 30 in Paindlkofen und der Errichtung eines Wegweisers bei der Abzweigung in Winklmoos wurde Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme der Polizei Rottenburg und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird in Paindlkofen eine Zone 30 mit Rechts vor Links angeordnet. Die Verkehrszeichen Nr. 274.2-40 (Beginn/Ende der Zone 30) sind bei den Straßen 200, 300, 400 und 500 zu errichten. Der beantragte Wegweiser bei der Abzweigung in Winklmoos mit der Aufschrift Ergoldsbach / Bayerbach b. Ergoldsbach kann nicht errichtet werden, da dies laut Stellungnahme der Polizeiinspektion Rottenburg als reine Umleitungsbeschilderung dienen würde und aus polizeilicher Sicht nicht begründet werden kann. Die bestehende Beschilderung wird als völlig ausreichend angesehen. Alle derzeit bestehenden Vorfahrtszeichen im Zonenbereich sind zu entfernen. -9-

Da innerhalb der Zone Rechts vor Links gilt und die bestehenden Verkehrszeichen abgebaut werden, wird für einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr unter dem Zonenzeichen das Zusatzschild Rechts vor Links angebracht. Die Schilder sind nach dem vorgegebenen Zeitraum von einem halben Jahr vom Bauhof wieder selbstständig zu entfernen. b) Errichtung von Gehwegen in Paindlkofen Mit Schreiben vom 27.01.2015 hat Herr Ortssprecher Keidl die Errichtung von Gehwegen in Paindlkofen beantragt. In sämtlichen Ortsteilen von Ergoldsbach gibt es Gehwege zur Sicherheit der Fußgänger. In Paindlkofen gibt es lediglich entlang der Kreisstraße einen Gehweg, der laut Antrag neu gestaltet werden soll. Es wäre sinnvoll, sich über weitere Gehwege in Paindlkofen Gedanken zu machen. Die Straßen sind teilweise eng und sehr unübersichtlich. Für Fußgänger birgt dies sehr gefährliche Situationen. Besonders gefährlich ist das für Schulkinder. Speziell zur Winterzeit, in denen die Kinder im Dunklen unterwegs sind, wird der zur Verfügung stehende Weg durch Schnee am Straßenrand noch enger. Sicherlich liegt die Sicherheit der Bürger, insbesondere auch die Sicherheit der Kinder dem Marktgemeinderat und den einzelnen Fraktionen am Herzen, zumindest wird dies vor den Wahlen stets propagiert. Aus Platzgründen ist dies vielleicht nicht entlang sämtlicher Straßen umsetzbar, teilweise wäre es aber einfach machbar, z. B. bei der Straße von der Kreuzung Kirche/Wallner zur Kreuzung Studener/Pritscher. Hier würden besonders die extremen Gefahrenstellen beim Anwesen Mittermeier und die Kurve beim Anwesen Heckner entschärft. Grundsätzlich ist auch zu bedenken, ob der Gehweg erhöht angelegt werden muss. Es wäre durchaus sinnvoll, die Wege niveaugleich mit den Straßen anzulegen, um somit die Räumung durch Räumfahrzeuge zu vereinfachen. Es wird daher der Antrag auf Prüfung zur Erstellung von Gehwegen in Paindlkofen entlang der Ortsstraßen gestellt. Dabei soll auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe Kosten für die Anlieger anfallen. Vom Antrag des Ortssprechers Herrn Daniel Keidl vom 27.01.2015 zur Erstellung von Gehwegen in Paindlkofen wurde Kenntnis genommen. Die Errichtung von Gehwegen wird bei einem nötigen Ausbau der einzelnen Ortsstraßen geprüft. -10-

P. 9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Versetzung der Ortstafel bei Martinshaun In der Bauausschusssitzung am 19.02.2015 wurde beanstandet, dass an der Ortseinfahrt in Martinshaun aus Richtung Kläham kommend sehr schnell gefahren wird. Es sollte die Ortstafel weiter nach außen versetzt werden. Am 27.03.2015 fand hierzu eine Verkehrsschau mit der Polizei Rottenburg statt. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte, dass die bestehende Ortstafel an der korrekten Position errichtet wurde und eine Versetzung weiter in den Außenbereich nicht möglich ist. Dies kann nicht begründet werden. Des Weiteren wurde bei dieser Besichtigung noch die bestehende 12 t Gewichtsbeschränkung von der B 15 kommend in Richtung überprüft. Hier wurde mitgeteilt, dass dieses Verkehrszeichen von der B 15 kommend in Richtung Klähamn nicht eindeutig zu erkennen ist. Aus polizeilicher Sicht ist dieses Verkehrszeichen an der korrekten Position errichtet und bedarf keiner Versetzung. Es ist deutlich von der B 15 aus zu erkennen. Um zu verdeutlichen, dass aus Richtung Kläham kommend in Martinshaun nicht zu schnell gefahren wird, wurde eine Geschwindigkeitsmessung für diesen Bereich durchgeführt. Vom Antrag auf Versetzung der Ortstafel in Martinshaun wurde Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme des Verkehrssachbearbeiters der Polizeiinspektion Rottenburg ist keine Versetzung der Ortstafel und der 12 t Gewichtsbeschränkung bei der Ortseinfahrt Martinshaun (Anwesen Martinshaun Nr. 101 bis 107) erforderlich. -11-

P. 10 Mitteilung, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass beim Buswartehäuschen in Siegensdorf heute der Boden betoniert wurde. Der vorgesehene Einbau eines Plexiglases wird nicht durchgeführt, da eine solarbetriebene Beleuchtung gekauft wurde. MGR Michael Forster bemängelte, dass er keine Sitzungsunterlagen für die Bauausschusssitzung erhalten hat. Herr Bürgermeister Robold erwiderte, dass dies durch die Feiertage nicht möglich war und bei der nächsten Sitzung wieder beachtet wird. MGR Jürgen Simmerl fragte, ob im Freibad Jellenkofen die zweiten Duschen heuer eingebaut werden. Wann wird mit den Bauarbeiten am Kindergarten Jellenkofen begonnen. Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass heuer im Freibad keine Sanierung vorgenommen wird. Mit den Bauarbeiten am Kindergarten in Jellenkofen wurde heute begonnen. Die Firma Jäger hat das Schnurgerüst erstellt. MGR Franz Deinhart fragte, wann die Treppen und das Schneefanggitter an den Gemeindehäusern in der Sonnenstraße angebracht werden. Herr Bürgermeister Robold berichtet, dass die Treppen bereits vor Monaten angebracht wurden und das Schneefanggitter erst erstellt wird, wenn ein Gerüst aufgestellt wurde. MGR Georg Eichstetter fragte, wann der Beachvolleyballplatz in Jellenkofen fertig gestellt wird. Herr Bürgermeister Robold erklärte hierzu, dass das Material für die Einzäunung bereits gekauft ist und die Pfosten für den Zaun in den nächsten Tagen gesetzt werden. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! -12-

P. 14 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen Zu TOP 12 wird veröffentlicht, dass für die Kläranlage Kläham ein Fällmittel- Lagerbehälter gekauft wird. -13-