Markt Wertach Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Donnerstag, 20.11.2014 Beginn: 20:02 Uhr Ende 20:50 Uhr Ort: Sitzungssaal in der Touristinfo, 1. Stock Anwesenheitsliste Vorsitzender Jehle, Eberhard Mitglieder des Gemeinderates Führer, Max Gebhart, Norbert Haug, Christian Heinzelmann, Hubert Hengge, Mario Schmöger, Ernst Schmöger, Johannes Speiser, Wolfgang Stokklauser, Rosi Suntheim, Clemens Willer, Johann Wittwer, Alex Schriftführer/in Meyer, Jörg
Stokklauser, Vroni Abwesende und entschuldigte Personen: Mitglieder des Gemeinderates Führer-Hölzler, Cornelia Knoll, Gertrud Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2014 Seite 2 von 6
TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.10.2014 3 Behandlung verschiedener Bauanträge 3.1 Anbau eines Carports auf FlNr. 530/1, Gem. Wertach, durch Winfried und Ulrike Eggel, Bahnhofstr. 7 1/2, 87497 Wertach 3.2 Errichtung eines Carports sowie Änderungen im Grundriss des Gebäudes (Wohnungen) beim Anwesen auf FlNr. 292/8, Gem.Wertach, durch Anneliese Müller, Langgasse 7 a, 87497 Wertach 3.3 Formlose Anfrage des Herrn Alexander Beer zur Errichtung einer Werbefahne auf FlNr. 68, Gem. Wertach, St. Ulrich- Str. 10, 87497 Wertach 4 Erlass der Verordnung des Marktes Wertach über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015 HBA/070/2014 HBA/071/2014 HBA/072/2014 HBA/073/2014 5 Verschiedenes Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2014 Seite 3 von 6
Öffentliche Sitzung TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist. TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.10.2014 Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.10.2014 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. (Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.) Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge TOP 3.1 Anbau eines Carports auf FlNr. 530/1, Gem. Wertach, durch Winfried und Ulrike Eggel, Bahnhofstr. 7 1/2, 87497 Wertach Sachverhalt: Der Marktgemeinderat sieht den vorgelegten Plan ein. Das Vorhaben beurteilt sich nach 35 Abs. 2 BauGB und wird für genehmigungsfähig erachtet. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 TOP 3.2 Errichtung eines Carports sowie Änderungen im Grundriss des Gebäudes (Wohnungen) beim Anwesen auf FlNr. 292/8, Gem.Wertach, durch Anneliese Müller, Langgasse 7 a, 87497 Wertach Sachverhalt: Der Bauantrag hat den Neubau eines Carports sowie die nachträgliche Genehmigung bereits um- bzw. eingebauter Wohnungen im Bestandsgebäude zum Gegenstand. Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2014 Seite 4 von 6
Das Vorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Insgesamt befinden sich im Gebäude 5 Wohneinheiten sowie der Gewerbebetrieb Wäscherei, die nun neben einem noch zu errichtenden Carport zu genehmigen sind. Der Carport ist offen, so dass ausreichend Sicht auf die Straße, für die Tempo 30 angeordnet ist, vorhanden ist. Vor dem Gebäude sind 7 Stellplätze eingezeichnet; aufgrund der Größe des Grundstückes sind weitere evtl. erforderliche Stellplätze ggf. nachweisbar. Die Garagen an der Südseite des Gebäudes sind derzeit nur über fremden Grund anfahrbar; hierauf ist das Landratsamt als Genehmigungsbehörde hinzuweisen. Der unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtete Wintergarten ist vermutlich abstandsflächenrelevant. Der betroffene Nachbar hat die Planung unterschrieben; ob nun eine Abstandsflächenübernahme gefordert wird oder eine Abweichung im Zuge der Baugenehmigung erteilt wird entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Oberallgäu) in eigener Zuständigkeit. Im Nebengebäude befindet sich entgegen anderslautender Vermutungen keine eigene Wohnung sondern lediglich ein Hobbyraum; für dieses Gebäude wurde bereits bei der Erstgenehmigung die Abstandsfläche vom Nachbarn übernommen. In der Beratung zeigen sich einige Ratsmitglieder verwundert und verstimmt darüber, dass einige der nun beantragten Änderungen baulich ohne Erteilung einer Baugenehmigung ausgeführt wurden und nun legitimiert werden sollen. Einige Ratsmitglieder bezeichnen den neu zu errichtenden Carport als Fremdkörper, dessen Situierung auf dem Gelände nochmals überdacht werden sollte. Im Gemeinderat wird festgehalten, dass die Schneeablage ausschließlich auf eigenem oder auf einem dinglich gesicherten Grund des Nachbarn zu erfolgen habe, worauf die Bauherrin hinzuweisen ist. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und weist auf die im Sachverhalt erörterten Punkte hinsichtlich Garagen, Schneeablage und Abstandsfläche hin. Das Landratsamt erhält als Genehmigungsbehörde einen entsprechenden Hinweis. Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 5 TOP 3.3 Formlose Anfrage des Herrn Alexander Beer zur Errichtung einer Werbefahne auf FlNr. 68, Gem. Wertach, St. Ulrich- Str. 10, 87497 Wertach Sachverhalt: Herr Beer möchte geklärt haben, ob man der Genehmigung der Fahne an anderer Stelle näher treten könne. Unter Bezugnahme auf den vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 02.10.2014 gefassten Beschluss wird nochmals anhand des Lageplanes die denkbare Situierung eines Fahnenmastes diskutiert. Mit dem Vorschlag eines Ratsmitgliedes, dass der Errichtung des Fahnenmastes zugestimmt werden könne, wenn dieser hinter der Achse des südwestlichen Hausecks HausNr. 10 und dem südwestlichen Hauseck des Stadels bei HausNr. 8 liegt, besteht allgemein Einverständnis. Der Marktgemeinderat spricht sich aber dagegen aus, die Werbeanlagen beim Anwesen In Haag 13 nachträglich zu genehmigen, weil sich dort inzwischen nicht mehr der Betriebssitz des beworbenen Geschäftes befindet. Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2014 Seite 5 von 6
Der Bauherr ist entsprechend zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 TOP 4 Erlass der Verordnung des Marktes Wertach über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015 Dem Marktgemeinderat wird die Verordnung für das Jahr 2015 kurz vorgestellt; die Termine wurde seitens der Verwaltung mit den Gewerbetreibenden abgesprochen. Der Marktgemeinderat nimmt die Verordnung zur Kenntnis und beschließt diese. Die Verwaltung hat die Verordnung rechtzeitig zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 TOP 5 Verschiedenes a) Der Bürgermeister verurteilt auf das Schärfste die Beschädigung der vom Kunstkreis ausgestellten Blauen Kuh. Diese Sachbeschädigung sei bei der Polizei angezeigt worden und werde strafrechtlich verfolgt. Der Bürgermeister führt aus, der Kunstkreis habe sich sehr viel Mühe gegeben mit der Ausstellung und damit einen kulturellen Beitrag in unserer Marktgemeinde geleistet. Zu einem Kunstobjekt kann jeder seine eigene Meinung haben, doch müsse die Ausstellung von jedermann toleriert werden; schließlich würde es auch nicht hingenommen werden, wenn z.b. Sporteinrichtungen von Leuten, die für Sport nichts übrig hätten, beschädigt würden. b) Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Pfarrer Franz Josef Reiner zum 01.08.2015 in den wohlverdienten Ruhestand trete. c) Der Bürgermeister teilt mit, die nächsten öffentlichen Sitzungen seien für Donnerstag, 04.12 und 18.12.2014 vorgesehen. Wertach, 25.11.2014 Für die Richtigkeit: Eberhard Jehle Erster Bürgermeister Jörg Meyer Schriftführer/in Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2014 Seite 6 von 6