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Transkript:

Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 24. Februar 2015 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 19. Februar 2015 statt. Beginn: 18:09 Uhr Ende: 19:18 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Gemeinderäte: Verwaltung: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Barth Thomas (Beyl Walter -entschuldigt-) Brachat Herbert (Dreier Markus -entschuldigt-) (Fix Peter -entschuldigt-) Friese Udo Gassner Bernhard Graf Kirsten - Urkundsperson - Growe Alexander Hellmann Michael Herberger Veronika - Urkundsperson - Hirt Egbert Koch Eberhard (Muffler Meinrad -entschuldigt-) (Ruf Georg -entschuldigt-) Sauter Klaus - Urkundsperson - Sauter Martin Dr. Schöffling Bernd Schönle Florian Dr. Schroff Wolfgang Sixta Silvia Stemke Michael Stier Lara Thileepan Piratheepa Gramlich Urban Hofmann Achim - als Schriftführer - Kopp Alexander Ley Andreas Pingitzer Patrick Steinbrenner Florian 17

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27. Januar 2015 Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Generalsanierung Höhenfreibad - Vergabe Umkleidekabinen Der Sachverhalt wird von Herrn Steinbrenner entsprechend der vor der Sitzung ausgehändigten Tischvorlage erläutert. Er verweist auf die im Sitzungssaal präsentierten Musterschränke und erläutert die unterschiedlichen Materialien, wobei er festhält, die Verwaltung empfehle die Ausführung der Garderobenschränke in Aluminium, da man davon ausgehe, dass Aluminiumschränke am dauerhaftesten ihre Funktion erfüllen würden. Bei der Farbgebung für die Schränke könne man sich an der für die Umkleidekabinen gewählten Farbe bzw. dem Farbkonzept insgesamt orientieren. Es gebe für Aluminiumschränke jedenfalls eine breite zur Auswahl stehende Farbpalette. Entsprechend der Sitzungsvorlage fasst Herr Steinbrenner zusammen, die Verwaltung empfehle eine Vergabe an die Firma Röhl GmbH. In der anschließenden Aussprache stellt Frau Gemeinderätin Herberger die Frage, wie viele Schränke künftig im Höhenfreibad vorgesehen seien. Herr Steinbrenner antwortet, die bisherige Zahl werde man deutlich reduzieren, da in Freibädern die Garderobenschränke generell keine ganz so große Rolle spielen würden. Herr Kopp ergänzt, man werde noch circa 25 bis 30 % der bisherigen Zahl der Schränke beibehalten. Herr Steinbrenner bemerkt, künftig werde man auch weniger Umkleidekabinen als bisher haben, dafür aber größere Kabinen. Man folge hierbei weitestgehend den Empfehlungen der beratenden Firma GMF und deren Herrn Loew. Die Vorgaben laut Richtlinien erfülle man. Herr Steinbrenner berichtet, trotz des Winters liege man mit den Sanierungsarbeiten im Höhenfreibad noch gut im Zeitplan bzw. bei den Landschaftsbauarbeiten sei man sogar weiter vorangeschritten als geplant. Abschließend bittet Herr Steinbrenner das Gremium um Zustimmung zum Vergabevorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Im Rahmen der Generalsanierung des Höhenfreibades wird das Gewerk Systemtrennwände und Garderobenschränke an die Firma Röhl GmbH aus 97297 Waldbüttelbrunn zu einem Angebotspreis von 78.412,75 brutto vergeben. 18 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015

4. Bodensanierung im Industriepark - Vergabe der Sanierungsarbeiten Der Sachverhalt wird von Herrn Pingitzer entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er erläutert insbesondere, dass auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Flst.-Nr. 4467/16 im Industriepark drei belastete Altlastenflächen durch Bodenaustausch saniert werden sollen. Das mit der Durchführung dieser Maßnahme beauftragte Ingenieurbüro habe ein Leistungsverzeichnis erstellt auf dessen Grundlage die Arbeiten ausgeschrieben worden seien. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote werde eine Vergabe an die Firma Storz aus Eigeltingen vorgeschlagen. Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Der Auftrag für die Bodensanierung im Industriepark wird an die Fa. Storz aus Eigeltingen zu einem Angebotspreis von 101.807,28 brutto vergeben. 5. Verkehrssituation Bietingen - weiteres Vorgehen Der Vorsitzende erläutert eingangs, dass die Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt auch ein Vorgespräch mit den Gemeinderatsmitgliedern des Ortsteiles Bietingen geführt habe, von denen in heutiger Sitzung aber leider zwei von drei krankheitsbedingt verhindert seien. Der Sachverhalt wird anschließend von Herrn Pingitzer anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, näher erläutert. Herr Pingitzer berichtet, es habe einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt gegeben und dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Pförtnerampel am Beginn der Zollstraße von der B 34 aus gesehen die günstigste Methode sei, um den Durchgangsverkehr durch die Zollstraße bzw. den Ort fernzuhalten. Anhand der Präsentation zeigt Herr Pingitzer weiter auf, es gebe seitens des Regierungspräsidiums außerdem die Überlegung, östlich des Tunnels im Bereich von Inpuncto für den auf die B 34 rechtsabbiegenden Verkehr eine Beschleunigungsspur zu bauen. Weitere mögliche Maßnahmen seien veränderte Rotlichtphasen auf der B 34 und die Gewährleistung eines besseren Verkehrsabflusses vom Zoll in Richtung Autobahn. Falls man eine Pförtnerampel wolle, müsse geplant werden, wie man sich deren Ausführung vorstelle. Hierfür benötige die Gemeinde eine externe Ingenieursleistung. Für diese Planung habe die Verwaltung ein Angebot eingeholt, welches sich auf rund 5.000,00 belaufe. Um diesen Auftrag erteilen zu können, sei es notwendig, durch Beschluss des Gemeinderates den im Haushalt 2014 notierten Sperrvermerk für diese Maßnahme aufzuheben und einen Haushaltsrest für das Jahr 2015 zu bilden. Der Vorsitzende berichtet weiter, die Aufstellung von ein bis zwei Blitzern in Bietingen werde von der Verkehrsbehörde nicht unterstützt. Hierzu sage die Straßenverkehrsbehörde, dass dies wenig hilfreich sei. Wolle man eine Entlastung erzielen, müsse man den Verkehr von vornherein möglichst draußen halten. Bringe man an bestimmten Stellen Blitzer an, seien diese bald bekannt und es werde nur in diesen Bereichen kurz verlangsamt. Mobile Blitzer seien aufgrund der hohen Anschaffungskosten unbezahlbar. Fazit in den Gesprächen mit der Straßenverkehrsbehörde sei daher gewesen, die Aufstellung einer Pförtnerampel vorzusehen. Der Vorsitzende berichtet weiter, es sei eine Verkehrszählung durchgeführt worden. Zu den Stoßzeiten sei die Verkehrsbelastung in der Zollstraße sehr hoch. Betrachte man die Zahlen über den ganzen Tag hinweg, sei das Verkehrsaufkommen in der Zollstraße vergleichbar mit dem im Steiner Weg, also für eine sogenannte Sammelstraße in einem normalen Bereich. In der Zollstraße verteile sich dieses Verkehrsaufkommen aber weniger symmetrisch über den ganzen Tag hinweg. Der Vorsitzende fasst zusammen, er bitte darum den Sperrvermerk aufzuheben. Die Verwaltung könne dann die Planungen für eine Pförtnerampel weiterverfolgen. Vorsehen könne man zunächst den Pro- 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015 19

bebetrieb auf einer Seite der Zollstraße. Wenn man auf dieser Seite positive Erfahrungen gesammelt habe, könne man über eine zweite Ampel weiter diskutieren. Herr Gemeinderat Brachat spricht den Sperrvermerk in Höhe von 60.000,00 an und stellt die Frage, ob dieser für die komplette Ampelanlage ausreiche. Der Vorsitzende antwortet, es handle sich hier um einen Sperrvermerk aus dem Haushalt 2014. Man habe im Zuge der Haushaltsplanungen im Jahr 2013 irgendwann als ungefähre Hausnummer einen Betrag eingestellt, um eine Maßnahme durchführen zu können, ohne dass man damals schon gewusst habe, wie diese aussehen könne. Diese Summe reiche aus, wobei für eine Ampelanlage schnell ein Betrag von 30.000,00 bis 40.000,00 verbraucht sei. Herr Bracht stellt die Frage, wann die Pförtnerampel getestet werden solle. Herr Pingitzer erläutert hierzu, für eine solche Ampelanlage werde mehr Technik benötigt als für eine Fußgängerampel. Es müsse daher zunächst geklärt werden, ob ein Testbetrieb überhaupt möglich sei. Der Vorsitzende ergänzt, schon für einen solchen Test benötigte man eine im Boden verlegte Kontaktschleife und eine Rückkoppelung zum Verkehr auf der B 34. Näheres hierzu werde sich aus den Planungen des beauftragten Fachbüros ergeben. Formal betrachtet sei jetzt der Sperrvermerk aufzuheben. Dann könne die Verwaltung ein Fachbüro mit der Planung der Ampel beauftragen. Mit diesem Planungsergebnis komme man wieder zurück in den Gemeinderat. Der Gemeinderat fasst mit 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung folgenden Der Sperrvermerk aus dem Haushalt 2014, Haushaltsstelle 6.300-9500.001, in Höhe von 60.000,00 wird aufgehoben und ein Haushaltsrest in 2015 gebildet. Das Büro Rapp Trans AG wird mit der Planung für eine Pförtnerampel beauftragt. Anhand der PowerPoint-Präsentation kommt Herr Pingitzer nochmals auf den eingangs angesprochenen möglichen Bau einer Beschleunigungsspur zurück. Er berichtet, die Planung einer solchen Spur würde gegebenenfalls durch das Regierungspräsidium erfolgen. Falls der Gemeinderat eine solche Spur gutheißen würde, werde die Verwaltung gegebenenfalls wieder auf das Regierungspräsidium zugehen. Aus seiner Sicht sei eine solche Maßnahme nur sinnvoll, wenn in der Zollstraße eine Pförtnerampel angebracht werde, weil ansonsten eine Einfahrt über die Zollstraße und durch Bietingen hindurch nur noch attraktiver gemacht werde. Herr Gemeinderat Barth bemerkt, meistens sei zwischen dem Stau an der Ampel und am Zoll noch ein Abstand von rund 100 Metern. Der Vorsitzende bestätigt, ein Stau werde in der Regel nicht durch die Auffahrt verursacht. Er schlage vor, die Entscheidung zu einer möglichen Beschleunigungsspur zurückzustellen bis man eine Entscheidung zur Pförtnerampel getroffen habe bzw. auch wisse, ob es für diese zunächst eine Testphase geben werde. Herr Gemeinderat Brachat stellt die Frage, wer den Bau der Beschleunigungsspur gegebenenfalls zahle. Der Vorsitzende antwortet, die Kosten würde der Bund tragen, man dürfe aber nicht erwarten, dass eine solche Baumaßnahme gleich umgesetzt würde. Auch hier müsse gegebenenfalls zuerst einmal geplant werden. Es handle sich jedenfalls um einen Vorschlag des Regierungspräsidiums, welches aber nur Planungen anstellen wolle, wenn die Gemeinde Interesse an einer solchen Spur habe. Er schlage vor, dass man sich beim Regierungspräsidium im Rahmen der nächsten Besprechung für diesen Vorschlag bedanke und sage, man werde wieder darauf zurückkommen, wenn die Planungen für die Pförtnerampel weiter fortgeschritten seien. Der Gemeinderat fasst mit 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung folgenden 20 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015

Dem Regierungspräsidium ist im Rahmen der nächsten Besprechung von der Verwaltung mitzuteilen, dass sich die Gemeinde für die vorgeschlagene Beschleunigungsspur östlich des Tunnels auf der B 34 bedanke und auf diese Thematik wieder zurückkomme, wenn die Planungen für die Pförtnerampel im Bereich der Zollstraße weiter fortgeschritten seien. 6. Grundsatzinformation zum Fracking und Stellungnahme der Gemeinde zum Gesetzesentwurf Der Vorsitzende legt dar, er habe Herrn Gemeinderat Eberhard Koch in seiner Eigenschaft als Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde gebeten, die Thematik Fracking in heutiger Sitzung darzustellen. Herr Koch berichtet anschließend anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, zum Thema. Unter anderem legt er dar, der Begriff Fracking bedeute, dass die Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten erfolge. Solche nicht konventionellen Lagerstätten finde man in Tiefen von 1.000 bis 5.000 Metern. Anhand der Präsentation erläutert er näher, es gehe hier um Schiefergasfracking, was bedeute, dass man diese Erdgasvorkommen nur erreichen könne, wenn man das vorhandene Gestein mit schwerem Gerät aufknacke. Es werde hierbei zunächst in die Tiefe gebohrt und dort würden dann viele waagrecht verlaufende Bohrungen durchgeführt. Das Fracking funktioniere dabei nur dann, wenn man verschiedene Chemikalien einsetze, die das Gas flüssig machen würden und Biozide verwende, welche die hierbei entstehenden Algen vernichten würden. Herr Koch berichtet weiter, dass das Fracking aus den USA komme und damit verschiedene Risiken verbunden seien. Diese Risiken hätten auch zu Protesten in der hiesigen Region geführt, in welcher auch mögliche Frackinggebiete vorhanden seien. Zu den Risiken zähle, dass man nicht wisse, was die beim Fracking entstehenden Explosionen auslösen bzw. welche unterirdischen Klüfte hierbei entstehen könnten und ob es hierbei zu einer Berührung des Trinkwassers komme. Auch könnten hierdurch Erdbeben ausgelöst werden. Herr Koch erläutert weiter, es sei beim Fracking auch erforderlich, riesige Mengen Wasser in die Tiefe zu pumpen, weshalb aus Fracking gewonnenes Erdgas auch wesentlich teurer sei als Gas aus konventioneller Förderung. Das Rückflusswasser sei belastet mit Rückständen, müsse zwischengelagert und wieder zurückgepresst werden. Hierbei könne es auch zu Unfällen kommen. Es falle außerdem ein riesiger Verkehr für den Transport der benötigten Chemikalien an. Anschließend erläutert Herr Koch anhand einer Karte bzw. der PowerPoint-Präsentation, wo sich in Deutschland potentielle Schiefergasquellen befinden. Er berichtet hierzu, für die in der Karte gelb unterlegten Flächen seien Aufteilungskonzessionen erteilt worden. Dies heiße aber nicht, dass es in diesen Bereichen bereits zu Bohrungen kommen dürfe, sondern dies bedeute nur, es dürften für diese Regionen Daten gesammelt werden. Aufgrund der Proteste habe die Bundesregierung gesagt, sie wolle Fracking in Deutschland unmöglich machen und es sei ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt worden. Darin sei vorgesehen, dass Fracking in Tongesteinslagen nur unterhalb von 3.000 Metern erlaubt sein solle und in Gebieten, welche von Bedeutung für die Trinkwasserversorgung seien, was auch für den Bodenseeraum gelte, nicht erlaubt sei. Die Bundesregierung wolle Fracking aber nicht für alle Zeiten zu 100 % ausschließen, sondern wolle sich einen kleinen Weg offen halten, indem man Fracking für Forschungszwecke bzw. wissenschaftliche Zwecke nicht ausschließe. Es solle einen Rat geben, welcher dies außerhalb von Wasserschutzgebieten zulassen könne. Ein gänzliches Verbot wolle die Bundesregierung auch aus Gründen der Nutzung der Geothermie nicht. Diese funktioniere ähnlich und stelle langfristig betrachtet für die Energiewende eine wichtige Option dar. Herr Koch fasst zusammen, die kommunalen Spitzenverbände würden den Gesetzesentwurf begrüßen, wollten hierbei aber auch noch einige Verschärfungen berücksichtigt wissen. Hierzu gehöre auch eine frühzeitige Einbeziehung der Kommunen und das Recht, Wasserschutzgebiete selbst ausweisen zu dürfen. Entsprechend der PowerPoint-Präsentation zeigt Herr Koch weiter auf, der heutige Beschlussvorschlag beinhalte, dass die Gemeinde Gottmadingen eine Förderung von Erdgas mit Hilfe von Fracking auf ihrer Gemarkung ablehne und man sich der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 23. Januar 2015 zum Gesetzesentwurf anschließe. 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015 21

In der anschließenden Aussprache spricht Frau Gemeinderätin Graf an, es sei gesagt worden, dass in den USA bereits seit einigen Jahren Fracking praktiziert werde. Sie stellt die Frage, zu welchen Unfällen bzw. Freisetzung von Chemikalien es dort bereits gekommen sei. Herr Koch antwortet, es gebe bereits zahlreiche Berichte, in denen solche Vorfälle dargestellt und aufgezeigt würden. Ein wesentlicher Unterschied bestehe auch darin, dass das Fracking in den USA im Mittleren Westen erfolge, wo nicht die große Bevölkerungsdichte vorhanden sei. In einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland könne er sich dies gar nicht vorstellen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Koch für dessen Ausführungen und empfiehlt, der Gemeinderat könne sich mit heutigem Beschluss der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anschließen und außerdem für die Gemarkung der Gemeinde die Förderung von Erdgas mit Hilfe von Fracking ablehnen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Die Gemeinde Gottmadingen lehnt eine Förderung von Erdgas mit Hilfe von Fracking auf ihrer Gemarkung ab. Die Gemeinde Gottmadingen schließt sich der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 23. Januar 2015 an. 7. Feuerwehrhaus Bietingen - Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Der Sachverhalt wird von Herrn Kopp entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er berichtet, dass das Erdgeschoss im ehemaligen Rathaus Bietingen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu einer Wohnung umgebaut werde. Die bisherige Nutzung dieser Räume durch die Bietinger Vereine sei deshalb nicht mehr möglich, weshalb man für die Vereine geeignete Räumlichkeiten im Bietinger Feuerwehrhaus schaffen wolle. Anhand der Präsentation zeigt Herr Kopp hierzu im Detail auf, welche Räume hierfür im Feuerwehrhaus zur Verfügung stehen und erläutert die Kosten für diese Maßnahme. Er berichtet, dass die Gesamtkosten nach bisherigem Stand rund 39.000,00 betragen hätten und man 20.000,00 im Haushalt veranschlagt habe. Bis vor einer Woche hätte die Verwaltung daher noch gesagt, dass sich die fehlenden Mittel auf rund 20.000,00 belaufen würden. Inzwischen habe man aber detaillierte Angebote für die Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten erhalten und es seien noch einige kleinere Dinge hinzugekommen, weshalb man jetzt sagen könne, dass sich die fehlenden Haushaltsmittel auf circa 27.000,00 belaufen würden. Herr Kopp erläutert hierzu anhand der Präsentation die einzelnen Positionen der hinzugekommenen 7.000,00. Weiter zeigt er mittels der Präsentation auch auf, dass mit den an den Umbauarbeiten beteiligten Vereinen ein Abmietmodell, ähnlich der Fahr-Kantine, vereinbart werden solle und die Vereine zudem gefragt hätten, ob die erbrachten Eigenleistungen auch mit der Hallenmiete verrechnet werden könnten. Der Vorsitzende ergänzt, es handle sich um einen relativ teuer erkauften Raum, aber es würde auch ein sehr hohes Engagement der Bietinger Vereine eingebracht, die sich an dem Umbau beteiligen würden. Man erziele zudem den Vorteil, dass alle Aktivitäten der Vereine und der Feuerwehr sowie sonstiger örtlicher Institutionen künftig auf ein Haus konzentriert seien. Die Verwaltung verspreche sich davon, dass sich die Nutzer dieser Räume, vergleichbar wie in Gottmadingen in der Fahr-Kantine, dann gemeinsam und langfristig um diese Räume kümmern würden. Im ehemaligen Rathaus Bietingen gewinne man damit Raum für die Unterbringung von Asylbewerbern. Wenn diese Unterbringung irgendwann 22 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015

wieder entfalle, könne man das Rathaus dann auch mit der dahinterliegenden Fläche einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zuführen. Herr Gemeinderat Klaus Sauter stellt die Frage, wer die Bauleitung übernehmen werde. Er ergänzt, die vorgesehenen Eigenleistungen bzw. das Engagement der Vereine seien vorbildlich. Herr Kopp antwortet, Leitung und Verantwortung des Umbaus würden letztendlich bei der Gemeinde liegen, aber vor Ort werde die Verwaltung mit diesem Vorhaben relativ wenig Arbeit haben. Herr Gemeinderat Barth bemerkt, er stimme Herrn Gemeinderat Sauter zu. Im Ort müsse ein Raum für die Vereine vorhanden sein und man könne diesen wie aufgezeigt im Feuerwehrhaus zur Verfügung stellen. Das aufgezeigte Gesamtkonstrukt halte er für stimmig. Herr Gemeinderat Gassner spricht an, zweites Thema sei die angesprochene Verrechnung der erbrachten Eigenleistungen in Form eines Abmietmodells. Er stellt die Frage, wie lange die Vereine die Räume ohne Zahlung nutzen könnten bis die eingebrachte Leistung verrechnet sei. Der Vorsitzende antwortet, man habe hier einen ähnlich langen Zeitraum wie bei der Nutzung des Alten Schulhauses in Ebringen, also über mehrere Jahre hinweg. Deshalb gebe es auch den Vorschlag der Vereine, auch eine Verrechnung mit der Hallenmiete zu ermöglichen. Herr Gassner stellt die Frage, ob eine solche Verrechnung mit der Hallenmiete möglich sei. Der Vorsitzende antwortet, vertraglich könne man dies in den Griff bekommen. Man müsse dies nochmals besprechen, auch unter Berücksichtigung der Nutzung des Kellers. Heutiger Vorschlag sei, entsprechend der Gemeinderatsvorlage einer überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen, wobei sich der in der Vorlage ausgewiesene Betrag wie vorgetragen von 20.000,00 auf 27.000,00 erhöhe. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015 bei Haushaltsstelle 1310.9404-001 (Feuerwehrhaus Bietingen) in Höhe von 27.000,00 wird gemäß 84 Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch allgemeine Mehreinnahmen im Rahmen der Zuführung an den Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle 9100-3000.001 (Zuführung vom Verwaltungshaushalt) aufgrund der nicht vollständigen Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes für die Kreisumlage. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit der Gemeinschaft Bietinger Vereine bzw. ggfs. mit den beteiligten Vereinen selbst abzuschließen. 8. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Seniorenbeiratwahl Der Vorsitzende berichtet, dass vom 27. April bis 10. Mai 2015 die planmäßige Neuwahl des Seniorenbeirates durchgeführt werde. Man werde diese Wahl wieder im Briefwahlverfahren durchführen, da man sich hiervon eine möglichst hohe Wahlbeteiligung verspreche. 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015 23

Anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, trägt Herr Hofmann in kurzer Form einige weitere Informationen zur Seniorenbeiratswahl vor. Unter anderem berichtet er, dass Personen wählbar seien, die das 55. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Gottmadingen hätten. Wahlberechtigt seien Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Gottmadingen hätten. Somit seien circa 2.950 Einwohner wahlberechtigt. Die Auszählung der Wahl erfolge am 11. Mai und die Bekanntgabe des Ergebnisses am 12. Mai 2015. b) Friedhofsstraße (abgemeldete Fahrzeuge und sonstige abgestellte Gegenstände) Der Vorsitzende erinnert daran, im Gemeinderat sei mehrfach die Problematik angesprochen worden, dass auf einem Anwesen im Bereich der Friedhofsstraße alte Fahrzeuge und sonstige Gegenstände abgelagert würden. Das Landratsamt Konstanz habe in dieser Sache zwischenzeitlich einen Bescheid erlassen und in diesem sinngemäß alle dort abgelagerten Gegenstände als Müll bezeichnet, die somit dem Entsorgungsgesetz unterliegen und zu entsorgen seien. Dies habe man insbesondere auch dem Umstand zu verdanken, dass Herr Matt vom Ordnungsamt der Gemeinde in dieser Sache nicht locker gelassen habe. Herr Gemeinderat Gassner ergänzt, es seien auch schon einige Sachen weggeschafft worden. c) Besichtigungsfahrt Schulen Der Vorsitzende erinnert daran, dass am kommenden Samstag, 28. Februar die zweite Schulfahrt bzw. Besichtigungsfahrt in Sachen Eichendorff Schulverbund stattfinde. Es gebe noch freie Plätze im Bus und die Verwaltung nehme noch Anmeldungen an. Die sich abzeichnende Beteiligung sei im Moment noch nicht so hoch und für die Größe des anstehenden Projektes eigentlich zu gering. d) Bürgerbus Herr Gemeinderat Dr. Schroff spricht an, dass am 9. Februar im Südkurier etwas zum Thema Bürgerbus gestanden habe. Er sei schon von vielen Bürgern aus den Bereichen Schrotzburger Straße, Rielasinger Straße etc. angesprochen worden, die früher die Bushaltestelle beim Malereibetrieb Heinemann genutzt hätten. Frage sei, ob ein solcher Bürgerbus wie in Rielasingen-Worblingen nicht auch in Gottmadingen möglich sei. Der Vorsitzende antwortet, in Rielasingen-Worblingen funktioniere dieses Angebot, weil sich die erforderliche Zahl von Personen, die man hierfür als Fahrer benötige, angeboten hätten. Wenn solche Angebote kämen, würde sich die Verwaltung der Sache näher annehmen. Er werde jedenfalls aufmerksam beobachten, wie sich dieses Projekt in Rielasingen-Worblingen weiterentwickle. 24 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015

Gottmadingen, 11. März 2015 Hn Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015 25

26 3. öffentliche Sitzung am 24. Februar 2015