Protokoll Gemeinderat
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- Eva Ackermann
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1 Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 19. Mai 2015 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 13. Mai 2015 statt. Beginn: 18:05 Uhr Ende: 19:25 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Gemeinderäte: Verwaltung: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Barth Thomas (Beyl Walter -entschuldigt-) Brachat Herbert Dreier Markus Fix Peter - Urkundsperson - Friese Udo (Gassner Bernhard entschuldigt-) Graf Kirsten - Urkundsperson - Growe Alexander Hellmann Michael Herberger Veronika Hirt Egbert Koch Eberhard Muffler Meinrad Ruf Georg Sauter Klaus - Urkundsperson - Sauter Martin Dr. Schöffling Bernd Schönle Florian Dr. Schroff Wolfgang (Sixta Silvia -entschuldigt-) Stemke Michael Stier Lara Thileepan Piratheepa Gramlich Urban Haas Marion Hofmann Achim - als Schriftführer - Ley Andreas Pingitzer Patrick Schinkel-Helling Birgit Schleicher Thomas bis 18:55 Uhr einschließlich TOP 6 Steinbrenner Florian 53
2 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21. April 2015 Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Beschaffung eines Feuerwehrlöschfahrzeuges für die Abteilung Gottmadingen a) Vergabe Fahrgestell und Aufbau b) Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Der Vergabevorschlag wird von Herrn Schleicher entsprechend der Gemeinderatsvorlage erläutert. Er zeigt insbesondere auf, dass die Vergabe nicht an den preiswertesten, sondern den wirtschaftlichsten Bieter erfolge. Dies sei insbesondere darin begründet, dass der Bieter 1 mit seinem Angebot einige der vorgegebenen Bedingungen nicht erfüllt habe. Der vorliegende Vergabevorschlag entspreche dem Vorschlag der Stadt Konstanz, welche die Ausschreibung der Sammelbeschaffung durchgeführt habe. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Der Auftrag für die Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau (LOS 2) des ausgeschriebenen Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 der Gemeinde Gottmadingen wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firmen Rosenbauer und MAN zum Preis von brutto ,85 vergeben. Anschließend erläutert Herr Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage die aus der Beschaffung des Feuerwehrlöschfahrzeuges resultierende notwendige überplanmäßige Ausgabe. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015 bei Haushaltsstelle (Feuerwehrfahrzeuge Gottmadingen) in Höhe von ,00 wird gemäß 84 Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt öffentliche Sitzung am 19. Mai 2015
3 Die Mehrausgaben werden gedeckt durch allgemeine Mehreinnahmen im Rahmen der Zuführung an den Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle (Zuführung vom Verwaltungshaushalt). 4. Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Allgemeine Finanzprüfung 2008 bis 2012 und Eigenbetriebe 2008 bis 2012 a) Unterrichtung des Gemeinderates gemäß 114 Absatz 4 Gemeindeordnung b) Stellungnahme der Verwaltung c) Beschlussfassung Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird, vorgetragen. Er verweist darauf, dass der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt dem Gemeinderat in vollem Umfang zugegangen sei und trägt anschließend die zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Stellungnahmen der Verwaltung vor. Nach kurzer Aussprache bzw. Beantwortung von Fragen des Gremiums durch die Verwaltung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 9. März 2015 wird zugestimmt. Der Vorsitzende hält fest, zum Prüfungsbericht und der abgegebenen Stellungnahme erfolge dann noch eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde, die man dem Gemeinderat über den Umlauf bekannt geben werde. 5. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Korrektur der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus den Jahren 2007 bis 2012 für die Rückstellungskonten der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Die Korrekturbuchungen für die Gebührenrückstellungskonten Schmutzwasser ( ,85 ) und Niederschlagswasser (+7.815,35 ) werden im Rahmen des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgenommen. Den hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt ,20 wird zugestimmt. 6. öffentliche Sitzung am 19. Mai
4 6. Bebauungsplan Gewerbegebiet Bietingen-West - Beratung des Entwurfs Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Thematik bereits im Ausschuss für Technik und Umwelt diskutiert worden sei. Insbesondere habe man dabei auch intensiv diskutiert über eine Mindestgebäudehöhe zur B34 hin sowie eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel. Herr Steinbrenner habe sich damit intensiv beschäftigt und könne in heutiger Sitzung die angestellten Überlegungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Bietingen-West darstellen. Der Sachverhalt wird anschließend von Herrn Steinbrenner anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, ausführlich dargestellt, wobei er zu Anfang nochmals den bisherigen Verfahrensablauf aufzeigt. Unter anderem erläutert er, dass man im Ausschuss für Technik und Umwelt auch bereits zur vorgesehenen Geschossigkeit diskutiert habe und entlang der B34 eine höhere Bebauung wünschenswert sei, wobei diese nicht durchgehend sein werde, aber es werde eine festgesetzte Fläche geben, für welche eine Mindestbauhöhe von 12 m vorgesehen sei. Anhand der Präsentation erläutert Herr Steinbrenner weiter, dass man eine mögliche Sonderfläche für Einzelhandel festgelegt habe und im Entwurf jetzt die Flächen vorgesehen seien, die der Ausschuss für Technik und Umwelt vorgeschlagen habe. Anhand der Präsentation erläutert er, dass solche Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig seien, die entsprechend der Einzelhandelskonzeption der Gemeinde ortskernrelevant seien. Er zeigt hierzu auf, welche Warengruppen man als nicht ortskernrelevant und damit zulässig betrachten könne. Herr Gemeinderat Growe bemerkt hierzu, dass im Ortskern bereits Fahrradhändler vorhanden seien, weshalb er diese Warengruppe aus der Aufzählung der zulässigen Waren streichen würde. Herr Steinbrenner antwortet, darüber könne man diskutieren und wenn in dieser Frage ein Konsens im Gremium bestehe, könne man Fahrräder aus der Liste der zulässigen Waren streichen. Der Vorsitzende hält fest, die Wortmeldung von Herrn Gemeinderat Growe könne als Antrag betrachtet werden, über den man im weiteren Verlauf der Beratung abstimmen könne. Herr Growe ist damit einverstanden. Anschließend erläutert Herr Steinbrenner entsprechend der Präsentation mögliche Warengruppen für eine Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel und zeigt insbesondere auf, welche Mindestbauhöhe man sich für die Bebauung entlang der B34 vorstellen könne. Er fasst zusammen, damit habe die Verwaltung die Empfehlungen des Ausschusses für Technik und Umwelt umgesetzt. Wenn der Gemeinderat mit diesen ersten Überlegungen zum Bebauungsplanentwurf einverstanden sei, könne die Verwaltung auf dieser Basis weiterarbeiten und den Entwurf zur Beschlussfassung in den Gemeinderat einbringen. Herr Steinbrenner ergänzt, hierzu werde man auch noch ein GMA-Gutachten zum Einzelhandel benötigen. Er bemerkt, solche Marktgutachten müssten nicht zwingend von der GMA erstellt werden, sondern es gebe auch andere Anbieter, es biete sich aber an wieder auf die GMA zurückzugreifen. Der Vorsitzende bemerkt, man könne in heutiger Sitzung über die vorgetragenen Überlegungen zum Bebauungsplanentwurf diskutieren, es sei heute aber noch nichts zu beschließen. Wenn die vorgeschlagene Sondergebietsfläche konsensfähig sei, werde man auf dieser Basis das GMA-Gutachten angehen. In der anschließenden Aussprache trägt Herr Gemeinderat Dr. Schöffling vor, er wolle nachhaken, welche Einzelhändler man zulassen wolle. Dies sei ein volatiles Thema. Der Bedarf den man heute sehe, gestalte sich möglicherweise in fünf Jahren wieder ganz anders. Frage sei daher, inwieweit man diesen Punkt irgendwie offen halten könne. Herr Steinbrenner antwortet, das Baurecht sehe eine konkrete Definition vor, gekoppelt an ein Marktgutachten. Wenn man zum Beispiel heute ein Sondergebiet für den Handel mit Möbel ausweise und merke in einigen Jahren, dass sich der Bedarf geändert habe, müsse man gegebenenfalls den Bebauungsplan ändern öffentliche Sitzung am 19. Mai 2015
5 Der Vorsitzende ergänzt, diese mache viel Mühe, lohne sich aber meist, weil in einem solchen Falle für gewöhnlich auch eine konkrete Anfrage vorliege, die Anlass gebe, den Sachverhalt zu überdenken. Herr Gemeinderat Hirt spricht das Thema Lärm an. Herr Steinbrenner antwortet, es sei ein Lärmgutachten zu erstellen, wobei für dieses der von der B34 ausgehende Lärm nicht relevant sei, da man im Zuge dieses Gutachtens nicht den Lärm betrachte, der vom Verkehr ausgehe, sondern den vom Gewerbegebiet ausgehenden Lärm. Die vorgesehene höhere Bebauung entlang der B34 solle aber dafür sorgen, auch den von der B34 ausgehenden Lärm abzustrahlen. Es gebe auch ein Lärmgutachten, welches ausweise, dass sich die Lärmsituation durch das Gewerbegebiet zumindest nicht verschlechtere. Herr Gemeinderat Fix bemerkt, bei der Vorstellung des Lärmaktionsplanes habe er gefragt, ob auch die Auswirkungen des Gewerbegebietes mit untersucht würden. Frage sei, warum man diese Auswirkungen nicht modellhaft für die Zollstraße untersucht habe. Herr Gramlich antwortet, im Zuge der Lärmaktionsplanung habe man dies nicht untersuchen können, weil sich das Gewerbegebiet noch nicht im Bestand befunden hätte. Ein Vorgriff auf Planungen sei im Zuge der Lärmaktionsplanung nicht möglich. Werde die Lärmaktionsplanung künftig einmal erneut überprüft, fließe das Gewerbegebiet dann in die Untersuchungen mit ein. Der Vorsitzende ergänzt, es sei schwierig, dies bereits im Vorgriff zu tun. Er erinnere sich an den damaligen Einwand von Herrn Fix und die Verwaltung habe gesagt, es gebe ein Lärmgutachten, welches sich aber nur auf den Lärm beziehe, der vom Gewerbegebiet ausgelöst werde. In der weiteren Aussprache stellt unter anderem Frau Gemeinderätin Herberger die Frage, ob die Gemeinde bereits alle Grundstücke im Bereich des Gewerbegebietes im Eigentum habe. Der Vorsitzende antwortet, er wolle sich hierzu in öffentlicher Sitzung zurücknehmen, weil es sich um Grundstücksangelegenheiten handle. Er ergänzt, ein Umlageverfahren sei angeordnet. Herr Gemeindrat Koch spricht den südlichen Teil des vorgesehenen Gewerbegebietes an. Herr Steinbrenner antwortet, in diesem Bereich sei man noch nicht so weit, weshalb der Entwurf jetzt zunächst für den nördlichen Teil gelten solle. Beim Umweltbericht werde aber auch bereits der südliche Teil mit berücksichtigt. Herr Steinbrenner zeigt abschließend noch auf, dass der Bebauungsplan bereits den Bau einer dritten Stauspur mit berücksichtige, falls diese notwendig werden sollte. Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, trägt der Vorsitzende vor, der Gemeinderat könne jetzt zunächst über den Antrag von Herrn Gemeinderat Growe abstimmen, wonach der Handel mit Fahrrädern ortskernrelevant sei und deshalb aus dem Katalog der zulässigen Waren im Gewerbegebiet Bietingen zu streichen sei. Der zweite zu fassende Beschluss beinhalte, dass auf der heute vorgestellten Basis ein Marktgutachten der GMA in Auftrag gegeben werden könne und die Verwaltung auf Grundlage dessen, was heute an Überlegungen zum Bebauungsplanentwurf vorgestellt worden sei, weiter planen dürfe bis zur Entwurfreife. Entsprechend Antrag von Herrn Gemeinderat Growe fasst der Gemeinderat mit 21 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme folgenden Der Handel mit Fahrrädern wird als ortskernrelevant betrachtet und ist somit für die weiteren Planungen aus dem Katalog der zulässigen Waren des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Bietingen West zu streichen. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen 6. öffentliche Sitzung am 19. Mai
6 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der heute aufgezeigten Sondergebietsfläche ein Marktgutachten bei der GMA in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der heute vorgestellten Überlegungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Bietingen-West die Planungen bis zur Entwurfsreife fortzusetzen. 7. Information zum Hochwasserschutz Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er zeigt insbesondere auf, dass sich die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Wasserrechtes geändert hätten und künftig die Kommunen für die Gewässer auf ihrer Gemarkung zuständig seien. In Gottmadingen seien dies in erster Linie die Biber und der Riederbach sowie daneben weitere kleinere Gewässer. Anhand der Präsentation erläutert Herr Gramlich anschließend welche neue Aufgaben bzw. Themen dadurch auf die Gemeinden zukommen. Er berichtet, dass das Land Hochwassergefahrenkarten ausweise, in denen die Überschwemmungsgebiete dargestellt würden. Relevant seien hierbei sogenannte Jahrhunderthochwasser. Es sei vorgesehen, dass die vom Land zu erstellenden Karten bis zum Jahresende vorliegen sollen. Derzeit würden die Karten im Entwurfsstadium vorliegen und seien bereits für Bauvorhaben zu beachten. Die Karten des Landes seien jeweils von der Gemeinde zu hinterfragen und ggfs. müsse man diese hierzu durch ein Fachbüro überprüfen lassen. Anhand der Präsentation erläutert Herr Gramlich weiter, was hinsichtlich Bauverboten in sogenannten Überschwemmungsgebieten zu beachten sei und legt unter anderem dar, dass künftig die regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende, Durchführung von Gewässerschauen notwendig werde. Abschließend zeigt er auf, dass die Gemeinde über die vom Land erlassenen Hochwassergefahrenkarten zur gegebenen Zeit informieren werde. Dies erfolge durch die Auslegung der Karten bzw. in einem ersten Schritt werde man diese in einer Sitzung des Gemeinderates vorstellen und die Karten würden anschließend auch über die Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt. Wenn man feststelle, dass es bebaute Hochwasserflächen gebe, seien die Gemeinden außerdem verpflichtet einen Alarmplan zu erstellen. Herr Gemeinderat Ruf stellt die Frage, ob es für bereits bestehende Bebauung in den von den Hochwassergefahrenkarten ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten Auswirkungen auf die Gebäudeversicherung geben könne. Herr Gramlich antwortet, hiervon sei wohl auszugehen. 8. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Grabpflege Friedhof Frau Gemeinderätin Stier berichtet, sie sei angesprochen worden bzw. habe gehört, dass es auf dem Friedhof viele Gräber gebe, die nicht mehr gepflegt würden. Es sei wohl so, dass die Gemeinde in die öffentliche Sitzung am 19. Mai 2015
7 sem Falle ein Hinweisschild auf die nötige Pflege an den Gräbern anbringe, zum Teil aber gar keine Angehörigen mehr vorhanden seien, die darauf reagieren könnten. Frage sei, ob in solchen Fällen die Gemeinde die Pflege der Gräber übernehmen könne. Herr Gramlich antwortet, die Pflege der Gräber solle durch die Angehörigen erfolgen. Wenn dies nicht geschehe, sei jeweils erster Schritt, dass die Gemeinde mit dem angesprochenen Hinweisschild darauf aufmerksam mache. Erfolge keine Reaktion, versuche die Verwaltung gegebenenfalls die Angehörigen zu ermitteln. Der Vorsitzende ergänzt, abgeräumt werde ein Grab erst nach Ablauf der Ruhefrist. Er wehre sich dagegen, dass der Bauhof die Grabpflege einfach übernehme, wenn keine Reaktion auf den vorausgegangenen Hinweis erfolge. Im Winterdienst habe man auch die Situation, dass ggfs. zur Gefahrenabwehr die Gemeinde im Rahmen der Ersatzvornahme Räumpflichten der Anwohner übernehmen müsse, wobei hier dann eher die Möglichkeit bestehe, einen Kostenersatz einzufordern, was im Falle einer übernommenen Grabpflege doch etwas weniger einfach und praktikabel sei. Man müsse diese Situation mit ungepflegten Gräber also wohl ein Stück weit ertragen, auch wenn dies der Verwaltung ebenso ein Dorn im Auge sei. b) Eichendorff Schulverbund Herr Gemeinderat Fix stellt die Frage, ob es zur Eichendorffschule hinsichtlich Sanierung bzw. Neubau bereits ein Gutachten gebe. Der Vorsitzende antwortet, dieses Gutachten sei bereits im Hause. Die Verwaltung habe schon angeschnitten, dass man zum Thema Schule in eine Generaldebatte gehen wolle und hierbei werde man auch auf das Gutachten eingehen. Die Verwaltung habe diese Debatte nicht eröffnen wollen bevor man nicht mit der Sanierung und Neueröffnung des Höhenfreibades fertig sei. Wenn das Freibad abgeschlossen sei, habe man den Kopf freier für das Thema Schule. Bevor man jetzt Gutachten einzeln herausgebe und weiterreiche an die Mitglieder des Gemeinderates, wolle man das Thema lieber richtig und gesamthaft im Rahmen einer Strategiediskussion angehen. Hierbei werde man zunächst mit einer ausführlichen Information starten. c) Öffnungszeiten Bürgerbüro Frau Gemeinderätin Herberger trägt vor, die FWG-Fraktion stelle den Antrag, in nächster Sitzung die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu thematisieren. Diese tue man, weil man des Öfteren von Bürgern auf dieses Thema angesprochen werde. Wolle ein Bürger beispielsweise einen Ausweis beantragen, benötige er für Antragstellung und Abholung zwei Urlaubstage. Sie bitte darum, die Öffnungszeiten des Bürgerbüros einmal aufzuzeigen und hierbei auch einen Vergleich mit anderen Behörden darzustellen. Ihres Wissens nach befinde man sich mit den Öffnungszeiten eher im unteren Ranking. Bürger- und Familienfreundlichkeit seien wichtige Themen. Frau Herberger fasst zusammen, sie bitte darum, die Öffnungszeiten darzustellen, einen Vergleich zu anderen Behörden bzw. Kommunen zu ziehen und aufzuzeigen, welche Verbesserungen man dem Bürger anbieten könne. Es sei nicht beabsichtigt in interne Abläufe der Verwaltung einzugreifen, die dem Bürgermeister obliegen würden, aber man wolle ein Gespräch und einen Prozess in Gang bringen. Beispielsweise könne man einmal am Morgen bereits um 7:00 Uhr öffnen und einen zweiten Nachmittag mit verlängerten Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr anbieten. Die Arbeitszeiten in den Betrieben würden sich teilweise genau mit den bisherigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros decken, was es Berufstätigen schwer mache. Die Thematik sei ihnen so von den Bürgern aufgetragen worden und die FWG wolle dies jetzt thematisieren, um die derzeitigen Öffnungszeiten zu verbessern. Der Vorsitzende antwortet, es sei schon angesprochen worden, dass die Organisation der Verwaltung dem Bürgermeister obliege. Die Verwaltung greife dieses Thema auf und werde möglicherweise ein bis zwei Vorschläge unterbreiten können, wo man Öffnungszeiten verschieben könne. Wenn man mehr 6. öffentliche Sitzung am 19. Mai
8 machen wolle, habe dies auch Auswirkungen auf die Personalkosten. Die Verwaltung werde dies zum Anlass nehmen, auch ein anderes Strukturthema im Personalbereich im Bereich Soziales anzusprechen. Er schlage vor, dies in nächster oder übernächster Sitzung zu tun. d) Vergabekriterien Bauplätze Herr Gemeinderat Koch spricht an, wann man sich mit dem Thema Bauplatzkriterien beschäftigen wolle. Der Vorsitzende antwortet, dies geschehe in nächster öffentlicher Sitzung. e) Höhenfreibad, Installation Rutschen Anhand einer Präsentation bzw. mehrerer Fotos, die zum Protokoll genommen werden, berichtet Herr Steinbrenner zur erfolgten Installation der Speed- und Breitwellenrutsche im Höhenfreibad. Gottmadingen, 27. Mai 2015 Hn Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: öffentliche Sitzung am 19. Mai 2015
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