Protokoll Gemeinderat

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1 Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 13. Januar 2015 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 8. Januar 2015 statt. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:25 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Gemeinderäte: Verwaltung: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Barth Thomas Beyl Walter ab 18:15 Uhr während TOP 4 Brachat Herbert Dreier Markus Fix Peter - Urkundsperson - Friese Udo Gassner Bernhard ab 18:10 Uhr während TOP 4 Graf Kirsten - Urkundsperson - (Growe Alexander -entschuldigt-) Hellmann Michael Herberger Veronika Hirt Egbert Koch Eberhard Muffler Meinrad Ruf Georg Sauter Klaus - Urkundsperson - Sauter Martin Dr. Schöffling Bernd Schönle Florian Dr. Schroff Wolfgang Sixta Silvia (Stemke Michael -entschuldigt-) Stier Lara Thileepan Piratheepa Bamberg Thilo Gramlich Urban Haas Marion Hofmann Achim - als Schriftführer - Kopp Alexander Ley Andreas Pingitzer Patrick Steinbrenner Florian Winker Regina 1

2 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 7. und 8. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 9. und 16. Dezember 2014 Die Niederschriften werden ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Vergaben Höhenfreibad Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. Die Vergaben erfolgten bereits in öffentlicher Sitzung am Feststellung der Jahresrechnung 2013 Herr Ley berichtet entsprechend der Gemeinderatsvorlage und anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, zur Jahresrechnung Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2013 wird gemäß 84 Absatz 1 Gemeindeordnung zugestimmt, soweit hierüber bislang keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Die in der Jahresrechnung 2013 enthaltenen Haushaltsausgabe- und Einnahmereste werden beschlossen. Die Jahresrechnung 2013 wird in der vorliegenden Form mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen gemäß 95 Absatz 2 Gemeindeordnung festgestellt. Der Kassenabschluss 2013 und die Vermögensrechnung 2013 werden festgestellt öffentliche Sitzung am 13. Januar 2015

3 5. Fortsetzung Haushaltsplanberatung 2015 b) Verwaltungshaushalt c) Vermögenshaushalt d) Finanzplan und Investitionsprogramm e) Sonstige Anlagen b) Verwaltungshaushalt c) Vermögenshaushalt Die Haushaltsplanberatungen 2015 wurden in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014 aufgenommen und werden in heutiger Sitzung fortgesetzt. Anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, erläutert Herr Ley zunächst die Änderungen, die gegenüber dem vorliegenden Entwurf zwischenzeitlich noch aufgetreten sind (siehe Seite 9 der Präsentation). Anschließend werden vom Vorsitzenden beginnend mit Seite 208 des vorliegenden Entwurfs jeweils die einzelnen Unterabschnitte des Vermögenshaushaltes 2015 aufgerufen. Fragen und Wortmeldungen zu den einzelnen Unterabschnitten werden jeweils direkt vorgetragen und behandelt. Beim Unterabschnitt 1310 Feuerwehr spricht Frau Gemeinderätin Graf den Ausgabenansatz von ,00 für das Feuerwehrhaus Bietingen an und stellt die Frage, ob es sich hier um den in Betracht gezogenen Umbau der früheren Wohnung in einen Vereinsraum handle. Dies habe in dem Sinne ja eigentlich nichts mit der Feuerwehr zu tun. Herr Ley antwortet, man habe diese Maßnahme dem entsprechenden Gebäude, also deshalb der Feuerwehr zugeordnet. Der Vorsitzende ergänzt, man befinde sich in einem laufenden Prozess und habe jetzt einmal einen Ansatz in den Haushalt aufgenommen. Herr Kopp bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem gewählten Ansatz nur um einen geschätzten Betrag handle und die Verwaltung noch konkrete Angebote abwarten müsse. Beim Unterabschnitt 2255 Eichendorff Schulverbund Gottmadingen, Real- und Werkrealschule begeben sich Frau Gemeinderätin Graf und Herr Gemeinderat Gassner wegen Befangenheit in den Zuhörerbereich. Herr Gemeinderat Dreier trägt vor, der veranschlagte Ansatz von ,00 für eine Mehrfachbeauftragung erscheine etwas zu hoch gegriffen und es seien möglicherweise auch ,00 bis ,00 hierfür ausreichend. Herr Dreier stellte die Frage, ob die Position Mehrfachbeauftragung mit einem Sperrvermerk versehen werden könne. Der Vorsitzende antwortet, die Verwaltung habe auch vorgesehen gehabt, darüber noch mit dem Gemeinderat zu reden und er habe kein Problem damit, so zu verfahren und diesen Planansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. Herr Steinbrenner ergänzt, bei der Höhe des Ansatzes habe man sich an den Erfahrungen orientiert, die man im Zusammenhang mit der Sanierung des Höhenfreibades gesammelt habe und die Verwaltung habe sich auch extern beraten lassen. Letztendlich werde man auch abwarten müssen, ob es sich um eine Sanierung oder einen Neubau handeln werde, aber es könne schon sein, dass man mit einem Betrag von ,00 bis ,00 je Büro rechnen müsse, also bei vier Büros bei rund ,00 liegen könne. 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar

4 Im Vermögenshaushalt des Jahres 2015 wird im Unterabschnitt 2255 Eichendorff Schulverbund Gottmadingen, Realschule und Werkrealschule unter 9400 Hochbau der Planansatz über ,00 für eine Mehrfachbeauftragung mit einem Sperrvermerk versehen. Beim Unterabschnitt 5710 Höhenfreibad weist Herr Ley darauf hin, dass man den Ansatz unter 9950 Baukosten Becken und Umgebung schon in letzter Sitzung des Gemeinderates von ,00 auf ,00 berichtigt habe. Zum Unterabschnitt 6300 Gemeindestraßen führt der Vorsitzende aus, es fehle noch die vom Ausschuss für Technik und Umwelt am beratene Aufnahme eines Ansatzes von ,00 für die Anlage einer begrünten Verkehrsinsel im Bereich des Ortseinganges Gottmadingen bei der Abbiegespur der B 34 zum Tankstellenneubau. Der im vorliegenden Entwurf noch ausgewiesen Mittelansatz erhöhe sich also dementsprechend um Beim Unterabschnitt 7611 DSL, schnelles Internet etc. erläutert der Vorsitzende, es komme gegenüber dem bisherigen Entwurf noch ein Planansatz von ,00 hinzu, den man für die Beratung in Sachen Internet-Back-Bone benötige, falls das Landratsamt im kommenden Jahr mit diesem Projekt vorankommen sollte. Die Gemeinde müsse sich dann überlegen, an welchen Stellen im Ort man einen Anschluss vorsehen wolle und hierfür benötige man ggfs. eine externe Beratung, wobei an das Büro gedacht sei, welches bereits in Ebringen tätig geworden sei. Frau Gemeinderätin Herberger stellt die Frage, ob dieses Projekt auch Auswirkungen auf den Ortsteil Ebringen haben könne. Der Vorsitzende antwortet, dies sei nicht der Fall. Der Landkreis Konstanz werde dieses Glasfasernetz gegebenenfalls nur bis Gottmadingen führen und die von dort ausgehenden weiteren Anschlüsse werde die Gemeinde gegebenenfalls wohl selbst vornehmen müssen. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, im Falle eines kleineren Ortsteiles wie Ebringen habe er noch ein gewisses Verständnis dafür, dass man die Zuständigkeit bei der Gemeinde sehe, bei größeren Ortsteilen mit über Einwohner könne man dies aber auch anders sehen und diskutieren. Zum Unterabschnitt 8820 Unbebaute Grundstücke trägt Herr Ley vor, es komme hier gegenüber dem Entwurf noch zu einer Umschichtung von 8.000,00 vom Planansatz Grunderwerb Allgemein zum Ansatz Geländeerwerb Goldbühl. Beim Unterabschnitt 9100 Allgemeine Finanzwirtschaft trägt Herr Ley zusammenfassend vor, unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Änderungen belaufe sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber dem vorliegenden Entwurf jetzt auf ,00 und die vorgesehene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage betrage ,00. Der Vorsitzende trägt vor, er bitte darum zu überlegen, ob es sinnvoll sei, die vorgesehene Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen bereits im Jahr 2015 anzugehen. Bei der derzeit laufenden Sanierung des Höhenfreibades Gottmadingen und den hierfür durchzuführenden Auftragsvergaben habe man gesehen, dass man sich derzeit in einer Phase der Hochkonjunktur befinde. So habe man für das Gewerk Fensterbau noch Glück gehabt, dass man überhaupt eine Firma gefunden habe, die bereit gewesen sei, diese Arbeiten auszuführen. Im Falle der Sanierung des Friedhofsgebäudes werde man es neben einer Betonsanierung auch insbesondere als größtem Posten mit dem Fensterbau zu tun haben. Generell heiße es, dass sich Kommunen in Phasen der Hochkonjunktur mit Auftragsvergaben zurückhalten sollten bis im Bausektor wieder günstigere Preise zu erzielen seien. Frage sei natürlich, wann dieser Fall eintreten werde und ob dies eventuell schon in ein bis zwei Jahren der Fall sein könne. Vielleicht könne es hierfür schon ausreichen, dass die derzeit niedrigen Zinsen wieder etwas ansteigen würden. Er schlage jedenfalls vor bzw. werde dies in heutiger Sitzung auch noch beantragen, dass man die Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen zunächst noch um ein bis zwei Jahre verschiebe. Wenn sich bis dahin keine Änderung der konjunkturellen Lage ergeben habe, könne man immer noch überlegen, ob man die 4 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar 2015

5 Maßnahme dann trotzdem durchführen wolle. Andernfalls könne es möglicherweise schon sein, dass man statt rund ,00 rund ,00 für die Sanierungsmaßnahme benötigen werde. Frau Gemeinderätin Graf trägt vor, die SPD-Fraktion sei gegen eine solche Verschiebung, weil nicht absehbar sei, wann die Zinsen wieder steigen würden und die Baukonjunktur möglicherweise nachlasse. Es sei daher nicht sicher, ob man in ein bis zwei Jahren bauen könne. Gegebenenfalls gerate man mit dem Projekt dann genau in die Phase des Schulbaus am Eichendorff Schulverbund. Herr Gemeinderat Fix trägt vor, man habe diesen Punkt innerhalb der FWG-Fraktion diskutiert und mehrheitlich werde es nicht so gesehen, dass die Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen geschoben werden solle. Man habe diese Sanierung schon einmal zugunsten der Toilettenanlage des Friedhofes in Randegg geschoben. Man sehe auch nicht, dass die Baukosten in den nächsten Jahren bereits zurückgehen würden. Er denke daher, es sei besser, diese Sanierung jetzt im kommenden Jahr zu machen. Vielleicht könne man die Durchführung der Sanierung auch extern an einen Architekten vergeben. Dieser könne sich dem Projekt annehmen und habe ein ganzes Jahr Zeit, um sich nach Angeboten umzuschauen. Herr Gemeinderat Barth trägt vor, auch die CDU-Fraktion sei gegen eine Verschiebung der Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen. Die Gründe hierfür seien von den anderen Rednern bereits genannt worden. Hauptgrund sei, dass auf mehrere Jahre hinaus nicht absehbar sei, dass der Bauboom zurückgehen werde. Herr Gemeinderat Gassner trägt vor, an der Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen könne man mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf arbeiten. So könne es vielleicht doch gelingen, einen guten Vergabepreis zu erreichen, der nicht überhöht sei. Er empfehle, frühzeitig zu planen und mit ausreichender Zeit in die Ausschreibung der Arbeiten zu gehen. Eventuell könne man die Sanierung im Jahr 2015 planen und ausschreiben und im Jahr 2016 die Arbeiten vergeben. Der Vorsitzende hält fest, man müsse ohnehin vorsehen, die Durchführung der Sanierung mit Planung und Ausschreibung extern nach außen zu vergeben. Er bringt zum Ausdruck, unabhängig von den vorgetragenen Wortmeldungen und der erkennbaren Haltung des Gemeinderats wolle er seinen Antrag aufrechterhalten, die Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen mit Rücksicht auf die derzeitige Baukonjunktur um ein bis zwei Jahre zu verschieben. Herr Gemeinderat Beyl stellt die Frage, ob im Falle einer solchen Verschiebung dafür ein anderes Projekt zum Zuge kommen würde. Der Vorsitzende antwortet, dies wäre nicht der Fall. Sein Anliegen bestehe nicht darin, ein anderes Projekt vorziehen zu wollen, sondern er wolle lediglich Mittel sparen, indem man die Arbeiten zu einem günstigeren Zeitpunkt ausschreibe. Der Vorsitzende bittet darum, über seinen Antrag abzustimmen, die Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen mit Rücksicht auf die derzeitige Hochkonjunktur im Baugewerbe um ein bis zwei Jahre zu verschieben. Auf den Antrag entfallen 2 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung und 20 Gegenstimmen. Der Antrag auf Verschiebung der Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen ist somit mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende hält fest, man werde vorsehen, die Durchführung der Sanierung des Friedhofsgebäudes Bietingen mit Planung und Ausschreibung unter Berücksichtigung der heute vom Gremium vorgetragenen Hinweise extern zu vergeben. 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar

6 d) Finanzplan und Investitionsprogramm e) sonstige Anlagen Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm werden von Herrn Ley entsprechend dem vorliegenden Entwurf sowie der dem Protokoll beigefügten PowerPoint-Präsentation dargelegt. Hierbei geht er insbesondere auf die Rücklagenentwicklung ein und zeigt zudem auf, dass der vorgesehene Schulbau für den Eichendorff Schulverbund in der Finanzplanung beinhaltet und infolge dessen in den Jahren 2017 und 2018 eine Darlehensaufnahme vorgesehen sei. Beginnend mit Seite 301 des vorliegenden Planentwurfes erläutert Herr Ley anschließend die sonstigen Anlagen. Fragen zum Finanzplan und Investitionsprogramm sowie zu den sonstigen Anlagen werden nicht gestellt bzw. eine weitere Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Vorsitzende fasst zusammen, er bitte darum, den Haushaltsplan 2015, also Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Finanzplan und Investitionsprogramm und den sonstigen Anlagen gesamthaft im Entwurf festzustellen. Herr Ley ergänzt, die gegenüber der ersten Entwurfsfassung beschlossenen Änderungen werde die Verwaltung wie beraten für die abschließende Druckfassung, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugehen werde, einarbeiten und berücksichtigen. Der Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2015 wird wie vorgetragen und beraten festgestellt. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm und die sonstigen Anlagen zum Haushaltsplan 2015 werden wie vorgetragen im Entwurf festgestellt. 6. Beratung der Wirtschaftspläne 2015 der Eigenbetriebe a) Eigenbetrieb Wasserversorgung b) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung c) Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen a) Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Wasserversorgung liegt dem Gremium im Entwurf vor. Herr Ley stellt den Wirtschaftsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vor. In der anschließenden Aussprache stellt Herr Gemeinderat Dr. Schöffling die Frage, wie die Abschreibungsbeträge errechnet würden. Frau Winker antwortet, die Verwaltung richte sich hierbei an denen vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Abschreibungstabellen. Herr Gemeinderat Dr. Schroff bittet um Erläuterung des Begriffes Wasserpfennig. Herr Ley antwortet, für jeden geförderten Kubikmeter Wasser müsse die Gemeinde 8 Cent an das Land abführen, welches diese Mittel für Zwecke des Hochwasserschutzes einsetzen müsse öffentliche Sitzung am 13. Januar 2015

7 Herr Gemeinderat Dr. Schöffling stellt die Frage, ob die Gemeinde im Bereich der Eigenbetriebe auch Darlehensverträge geschlossen habe, bei denen einen Sondertilgung möglich sei. Herr Ley antwortet, im Moment seien keine Sondertilgungen möglich. Im Jahr 2016 würden ein bis zwei Kredite auslaufen und man könne im kommenden Frühjahr einmal überlegen, ob die Inanspruchnahme eines Zinsforward in Betracht komme. Die Verwaltung werde dies abfragen. Herr Gemeinderat Koch trägt vor, zur längerfristigen Planung wolle er anmerken, dass man bislang im Eigenbetrieb Wasserversorgung Schulden abgebaut habe und diese seit dem letzten Jahr jetzt wieder nach oben ansteigen würden, wenn auch nicht in dramatischem Ausmaß. Man solle daher einmal überlegen, was der Hintergrund hierfür sei, zumal dies genauso im Abwasserbereich zu erkennen sei. Er vermute, es sei so, dass man bei der Infrastruktur jetzt altersbedingt in eine Phase komme, in der zunehmend investiert werden müsse, was zur höheren Darlehensaufnahme führe. Der Vorsitzende bestätigt, es sei richtig, dass man mehr für den Erhalt der Infrastruktur aufwenden müsse. Dies decke man aber aus dem laufenden Bedarf. Zu sehen sei, dass man das Leitungsnetz aber auch erweitern müsse für neu hinzukommende Flächen, wie zum Beispiel das Gewerbegebiet Bietingen. In der Vergangenheit habe man auch Jahre gehabt, in denen solche Erweiterungen nicht notwendig gewesen seien. Da man jetzt aber neu hinzukommende Flächen wie das Gewerbegebiet Bietingen und neue Baugebiete wie Hinter den Gärten habe, führe dies auch zu einer Ausweitung der Schulden. Herr Koch bemerkt, es gehe hierbei nicht darum, dass die Schulden ein großes Problem darstellen würden. Dies sei nicht der Fall, da die Schulden noch tragbar seien und auch unter dem Landesdurchschnitt liegen würden. Frage sei aber, ob es Sinn mache über eine Schuldenaufnahme zu reagieren oder ob man auch über die Höhe der Wassergebühren reden müsse. In den letzten Jahren sei man mit der Entwicklung des Wasserpreises unter der Inflationsrate geblieben und auch die Abwassergebühren hätten sich deutlich verbilligt. Er meine, man sollte die Gebühren nicht zu lange künstlich unten halten. Auch die Aufnahme von Schulden würde sich letztendlich wieder auf die Höhe der Gebühren niederschlagen und es sei vorzuziehen, diese kontinuierlich und nicht deutlich auf einen Schlag zu erhöhen. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling gibt zu Bedenken, wenn neue Ansiedlungen, wie etwa ein Gewerbegebiet, hinzukommen würden, erhöhe sich durch diese zusätzlichen Leitungen auch der Verbrauch. Diese Entwicklung müsse man zunächst einmal beobachten. Herr Ley bestätigt, dies müsse man beobachten. In den letzten Jahren sei der Pro-Kopf-Verbrauch aber immer relativ stabil geblieben, wobei ein neues Gewerbegebiet eine Komponente mit Auswirkungen auf den Verbrauch sein könne. Insgesamt sei es so, dass man im Wirtschaftsplan auf der Einnahmenseite die Abschreibungen verzeichnen könne, was aber alleine nicht ausreiche, um den vorhandenen Mittelbedarf zu decken. Bislang sei auch die Hälfte des Gewinns im Bereich der Wasserversorgung in den Hohheitshaushalt abgeführt worden. Man könne diesen Gewinn auch noch hochschrauben, was ebenso wie eine Kreditaufnahme Auswirkungen auf den Wasserpreis habe. Ganz ohne eine Kreditaufnahme werde man aber wohl nicht auskommen. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, die Überlegungen von Herrn Koch seien berechtigt und man könne einmal Überlegungen anstellen, ob man den Wasserpreis ein wenig anpassen wolle. Dadurch werde man aber nicht gänzlich auf eine Kreditaufnahme verzichten können. Das Gewerbegebiet Bietingen werde vielleicht dazu führen, dass der Verbrauch stabil bleibe, er erwarte aber keinen deutlichen Zuwachs. Wie von Herrn Koch angeregt, könne die Strategie deshalb so aussehen, dass man im kommenden Herbst einmal eine Diskussion zur Gebührenhöhe führe. Die Verwaltung werde dies vormerken. Weitere Fragen und Anmerkungen zum Entwurf des Wirtschaftsplanes Eigenbetrieb Wasserversorgung werden nicht vorgetragen. Der Entwurfsfassung des Wirtschaftsplans 2015 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wird mit allen Anlagen zugestimmt. 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar

8 Der Vorsitzende hält fest, die Verwaltung werde vormerken, dass im Herbst 2015 eine generelle Diskussion zur Höhe des Wasserpreises, zur Gewinnhöhe und zur Verschuldung im Gemeinderat zu führen sei. b) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung liegt dem Gremium im Entwurf vor. Herr Ley stellt den Wirtschaftsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vor. Frau Gemeinderätin Herberger spricht die zu entrichtende Umlagezahlung an den Zweckverband an und stellte die Frage, ob diese immer so hoch sei bzw. ob dies auch den Neubau der Kläranlage des Zweckverbandes beinhalte. Der Vorsitzende antwortet, der Neubau stecke in dieser Umlagezahlung mit drin. Im vergangenen Jahr sei diese noch niedriger gewesen, aufgrund erhöhter Abschreibungen gehe er aber nicht davon aus, dass diese wieder zurückgehen werde. Frau Herberger stellt die Frage, wie lange die Baumaßnahme noch dauern werde. Der Vorsitzende antwortet, die nächsten zwei bis drei Jahre werde noch in größerem Umfang umgebaut. Außerdem werde man noch die Thematik Mikrovereinigungen diskutieren müssen, also die sich abzeichnende künftige rechtliche Verpflichtung zur Klärung von Arzneimittelrückständen etc.. Er glaube deshalb nicht daran, dass der finanzielle Aufwand langfristig betrachtet sinken werde. Weitere Fragen liegen nicht vor. Der Entwurfsfassung des Wirtschaftsplans 2015 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird mit allen Anlagen zugestimmt. c) Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Entwicklungsmaßnahmen liegt dem Gremium im Entwurf vor. Herr Ley stellt den Wirtschaftsplan anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vor. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Entwurfsfassung des Wirtschaftsplans 2015 für den Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen wird mit allen Anlagen zugestimmt öffentliche Sitzung am 13. Januar 2015

9 7. Sanierungsgebiet Ortskern III Margrafenstraße - Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er zeigt insbesondere auf, dass die Sanierung für das Sanierungsgebiet Ortskern III Margrafenstraße abgeschlossen und daher die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes aufzuheben sei. Der Beschluss zur Aufhebung sei als Satzung zu fassen. Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern III Margrafenstraße wird in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1 zum Protokoll) erlassen. 8. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Es wird nichts vorgetragen. Gottmadingen, 19. Januar 2015 Hn Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar

10 10 1. öffentliche Sitzung am 13. Januar 2015

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