Seite 1 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung Az: 797.112; 023.22 - spi/re Amt: Stadtbauamt Datum: 17.02.2015 Beratung Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am 25.03.2015 öffentlich nicht öffentlich Beschluss Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am 25.03.2015 öffentlich nicht öffentlich Bisherige Sitzungen Datum Gremium 10.11.2010 GR Vorlage Nr. 82/2010 15.12.2010 GR Vorlage Nr. 92/2010 14.12.2011 GR Vorlage Nr. 96/1011 21.01.2012 Klausurtagung Gemeinderat 23.05.2012 GR Vorlage Nr. 19/2012 20.02.2013 GR Vorlage Nr. 4/2013 25.09.2013 GR Vorlage Nr. 79/2013 10.12.2014 GR Vorlage Nr. 121/2014 04.02.2015 BA Vorlage Nr. 12/2015 Beschlussvorschlag 1. Die Variante 1 (Aufzug 1/Gleis 1 und Aufzug 2/Gleis 2/3 (Mittelbahnsteig)) soll weiterverfolgt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen. Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig: Ergebnis beschlossen einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen: nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:
Seite 2 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 I. Sachstand Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.n. hat sich Anfang 2013 (Vorlage 4 / 2013) für die Weiterverfolgung der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Planungsvariante 1a (barrierefreie Zugänglichkeit der Bahnsteige vom Brühl und von der Innenstadt durch den Einbau von zwei Aufzügen) ausgeschen und der Planungsvergabe bis zur Lph. 4 an das Büro Fichtner Bauconsulting zugestimmt (Vorlage 79/2013). Im Lauf des Jahres 2014 wurde die Vorplanung zur Planungsvariante 1a erarbeitet und in der letzten Sitzungsrunde 2014 zur Entscheidung über den Einstieg in die Entwurfsplanung vorgestellt. Abgelehnt wurden Anträge zur Einrichtung von Treppenliften statt Aufzügen und zur Planung eines Durchstichs an der Raiffeisenstraße mit integriertem Aufzug zum Mittelbahnsteig. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag wurde ebenfalls abgelehnt, so dass keine Beschlussfassung erfolgte. Aus Sicht der Verwaltung ist eine erneute Behandlung des Themas erforderlich, um die Richtung für die weiteren Planungen festzulegen. II. Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Folgenden sind die Alternativen zusammengestellt, die bisher diskutiert wurden: 1. Verwaltungsvorschlag Aufzug am Mittelbahnsteig und Aufzug am Bahnhofsvorplatz (seitlich Treppenaufgang). - echte Barrierefreiheit - komfortable Lösung für Bahnreisende vor Ort am Vorplatz/Bahnsteig - keine zeitliche Verzögerung durch Umplanung - keine Anbindung Brühl über Raiffeisenstraße, sondern über BHF-Unterführung - Unterhaltungskosten für 2 Aufzüge - schätzung rund 1,05 Mio Euro Gesamtkosten 2. Nutzung Gleis 1 Durch eine Nutzung von Gleis 1 für den Bahnverkehr würde ein barrierefreier Umbau entfallen. Stellungnahme der Bahn (Frau Ossyra, Bahnhofsmanagement Mannheim): Wenn alle Züge am Gleis 1 halten würden, würde das den kompletten Streckenfahrplan zwischen Stuttgart - Heilbronn - Würzburg sprengen. Längere Fahrzeiten, Umsteigezeiten verkürzen sich, Anschlüsse wären weg usw. Der Mittelbahnsteig wurde einst gebaut um zwei durchgehende Verbindungen herzustellen, damit man die kürzeren Fahrzeiten auf der Strecke erreichen kann, damit man in Stuttgart oder Würzburg alle Züge, vor allem im Fernverkehr, erreicht.
Seite 3 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 3. Treppenlifte Einbau von Treppenliften anstelle der Aufzüge oder anstelle des Aufzuges am Mittelbahnsteig. - kostengünstiger als Aufzüge - keine echte Barrierefreiheit - ggf. Bedienpersonal erforderlich (Senioren, Kinderwagen) - lange Fahrzeiten, umständliche Bedienung - Sicherheitsbedenken, Treppen zu schmal - Probleme bei ausgeführten Beispielen führten lt. Bahn zum Rückbau - keine Zusage der Bahn zu erwarten - liegt nicht vor 4. Durchstich und Aufzug an Gleis 2/3 (an Bahnsteigunterführung) Durchstich an der Raiffeisenstraße und Aufzug wie in Verwaltungsvorschlag vorgesehen im Bereich der Bahnsteigunterführung. - städtebaulicher Mehrwert durch bessere Anbindung Brühl - barrierefreie Anbindung Gleis 2/3 von Brühl - Aufzug / Durchstich können (zeitlich) unabhängig voneinander realisiert werden - bisherige Planung kann für Aufzug 2 weiterverwendet werden - zeitliche Verzögerung (Durchstich) und teilweise erhöhte durch Neuplanung - keine echte Barrierefreiheit von Innenstadt zu Gleis 2/3 (Gefälle Raiffeisenstraße) - keine komfortable Anbindung der Gleise von Bahnhofsvorplatz (z.b. Koffer) - schätzung aus Machbarkeitsstudie rund 1,19-1,26 Mio Euro für Durchstich - schätzung für Aufzug Gleis 2/3 rund 535 teuro - Gesamtkosten rund 1,7-1,8 Mio Euro 5. Durchstich und Aufzug an Gleis 2/3 (an Durchstich) Durchstich an der Raiffeisenstraße und Aufzug an Durchstich. - städtebaulicher Mehrwert durch bessere Anbindung Brühl - barrierefreie Anbindung Gleis 2/3 von Brühl - kein Umbau Bahnsteigüberdachung Gleis 2/3 - zweiter Treppenaufgang Gleis 2/3 bleibt erhalten - zeitliche Verzögerung und erhöhte durch vollständige Neuplanung - keine echte Barrierefreiheit von Innenstadt zu Gleis 2/3 (Gefälle Raiffeisenstraße) - keine komfortable Anbindung der Gleise von Bahnhofsvorplatz (z.b. Koffer)
Seite 4 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 - Aufzug abseits von Bahnsteigzugang / Bahnsteigunterführung (ungewöhnliche Lage) - Realisierung vorbehaltlich Regelung eigentumsrechtlicher Fragen - schätzung aus Machbarkeitsstudie rund 1,19-1,26 Mio Euro für Durchstich - schätzung für Aufzug Gleis 2/3 rund 500 teuro (Annahme: aus Vorplanung übertragbar für diesen Standort) - Gesamtkosten rund 1,7 Mio Euro 6. Aufzug an Gleis 2/3, Realisierung Durchstich bzw. Aufzug Gleis 1 später Weiterplanung Aufzug Mittelbahnsteig auf bisheriger Basis, Zurückstellung Aufzug an Gleis 1 bzw. Durchstich. - barrierefreie Anbindung Gleis 2/3 von Brühl - keine Zeitverzögerung - keine Barrierefreiheit von Innenstadt zu Gleis 2/3 - schätzung für Aufzug Gleis 2/3 rund 535 teuro III. Förderung Bereits im Jahr 2013 wurden Gespräche zu einer möglichen Förderung der Maßnahme (barrierefreie Erschließung durch Aufzüge) durch das Land mit dem zuständigen MVI unter Beteiligung der Bahn und des Landratsamtes Heilbronn geführt. Im Ergebnis wurden von Seiten des Landes keine konkreten Zusagen für eine Förderung gemacht. Die Bahn hat die Maßnahme (Variante 1) beim Land angemeldet und hat damit signalisiert, dass sie die Maßnahme unterstützt. Ob dies auch für einen Durchstich gilt, und ob hierfür GVFG-Mittel zur Verfügung stehen, muss in weiteren Gesprächen geklärt werden.
Raiffeisenstraße Format Format 1:250 A3 Datum: Nov. 2012 Machbarkeitsstudie Behindertengerechter Zugang Bahnhof Lauffen Variante 1a H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2012 D Gleis 3 C Aufzug 2 C Bahnsteig 3 Mittelbahnsteig Bahnsteig 2 Fußgängerunterführung Gleis 2 Gleis 1 Aufzug 1 Bahnsteig 1 Back-Shop Bhf D
Raiffeisenstraße Format Format 1:250 A3 Datum: Dez. 2012 Machbarkeitsstudie Fußgängerunterführung Raiffeisenstraße Variante 2 H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2013 Gleis 3 Aufzug Bahnsteig 3 Mittelbahnsteig Bahnsteig 2 Gleis 2 Fußgängerunterführung Gleis 1 Bahnsteig 1 Back-Shop Bhf
Raiffeisenstraße Format Format 1:250 A3 Datum: Dez. 2012 Machbarkeitsstudie Fußgängerunterführung Raiffeisenstraße Variante 2 H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2013 Gleis 3 Aufzug Bahnsteig 3 Mittelbahnsteig Bahnsteig 2 Gleis 2 Fußgängerunterführung Gleis 1 Bahnsteig 1 Back-Shop Bhf