Übungsaufgaben 2. Termin 3. Teil: Kapitel 2.2: Besteuerungsverfahren 3.1 Was versteht man unter einem Besteuerungsverfahren? 3.2 Bringen Sie die Verfahrensabschnitte des Besteuerungsverfahrens in eine sinnvolle Reihenfolge und skizzieren Sie diese. Geben Sie die relevanten gesetzlichen Regelungen an. 3.3 Wodurch unterscheiden sich Steuererklärung und Steueranmeldung? Welche anderen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen sind Ihnen bekannt? 3.4 Grenzen Sie die Begriffe Außenprüfung, Steuerfahndung und Steueraufsicht in besonderen Fällen von einander ab. 3.5 Welche Fristen sind Ihnen bekannt? Skizzieren Sie diese und nennen Sie Folgen deren Nichtbeachtung. Festsetzungsfrist, Rechtsbehelfsfrist, Steuererklärungsfrist, Zahlungsfrist 3.6 Charakterisieren Sie Verspätungs- und Säumniszuschlag und zeigen Sie dabei deren Unterschiede auf. 3.7 Wann beginnt und wann endet in den folgenden Fällen die Festsetzungsverjährungsfrist gem. 170 AO? Die Abgabe der gesetzlich verlangten ESt-Erklärung für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 erfolgt a) in 2010 b) in 2012 c) in 2013 d) gar nicht. Seite 1 von 6
3.8 Ermitteln Sie für folgende Fälle das Ende der Rechtsbehelfsfrist. a) Ein Steuerbescheid wird am 26.10.2009 (Montag) bekannt gegeben. b) Ein Steuerbescheid wird am 31.03.2010 (Mittwoch) bekannt gegeben. c) Ein Steuerbescheid wird am 12.05.2010 (Mittwoch) bekannt gegeben. d) Ein Steuerbescheid wird am Montag, dem 24.05.2010 mit einfachem Brief zur Post aufgegeben. Nachweislich wird dieser erst am 01.06.2004 (Mittwoch) wegen Verzögerungen im Postverkehr in den Briefkasten des Steuerpflichtigen eingeworfen. 3.9 Kommt in den folgenden Fällen eine Zahlungsverjährung in Betracht? Nennen Sie Beginn, Dauer und Ende der Frist. a) Die gesetzlich vorgeschriebene ESt-Erklärung für den VZ 2007 geht 2009 beim Finanzamt ein. b) Ein Arbeitnehmer reicht im August 2009 seine ESt-Erklärung für 2008 ein. Der Steuerbescheid mit einer Abschlusszahlung ergeht im November 2009. 3.10 Die ESt-Abschlusszahlung der Steuerpflichtigen S in Höhe von 7.878 wurde am 08.04.2009 (Mittwoch) fällig. Berechnen Sie die Säumniszuschläge wenn S erst am a) 14.04.2009 (Osterdienstag) oder b) 09.06.2009 (Dienstag) zahlt Seite 2 von 6
4. Teil: Kapitel 2.4.1: Einkommensteuer Einkunftsarten, Umfang der Steuerpflicht, Abzugsfähige Ausgaben 4.1 Charakterisieren Sie kurz die Einkommensteuer. Wer ist bei der ESt Steuersubjekt, Steuergläubiger, Steuerträger, Steuerzahler und Steuerdestinatar? 4.2 Was ist das Steuerobjekt, was die Bemessungsgrundlage der ESt? 4.3 Welche Arten der Einkommenssteuerpflicht gibt es und nach welchen Kriterien erfolgt die Systematisierung und bestimmt man deren Umfang? 4.4 Nennen Sie die 7 Einkunftsarten. Ordnen Sie diese außerdem den Gewinn- oder Überschusseinkunftsarten zu. 4.5 Welches Vermögen liegt den Einkunftsarten zugrunde? Was sind in diesem Zusammenhang Haupt- und Nebeneinkunftsarten? 4.6 Worin besteht der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften? 4.7 Welche Einkunftsart liegt in den folgenden Fällen gem. 2 Abs.1 EStG vor? a) Der Anwalt A arbeitet hauptberuflich bei einer Anwaltskanzlei, ohne an dieser beteiligt zu sein. Nebenberuflich berät er öfters Mandanten auf eigene Rechnung. b) Die Hobbymalerin M verkauft ab und zu einige ihrer Werke zum Selbstkostenpreis an ihre Bekannten und Verwandte. c) Die Bibliothekarin B ist als stille Gesellschafterin an einer inländischen KG sowohl am Gewinn, als auch am Verlust der Gesellschaft, jedoch nicht an den stillen Reserven beteiligt. d) Die Informatik-Studentin S kauft alte PCs um diese nach einer Aufarbeitung mit Gewinn wieder zu verkaufen. e) Der Auszubildende A bekommt an seinem Geburtstag von seinem Großvater einen Scheck in Höhe von 10.000 geschenkt. Seite 3 von 6
4.8 SS 2004 Aufgabe 3: (24 Punkte) Prüfen Sie, welche Einkunftsart in den folgenden Fällen vorliegt: a) eine natürliche Person ist an einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält Dividenden b) ein Steuerberater ist bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt c) ein Winzer betreibt Weinbau d) eine Kapitalgesellschaft betreibt Steuerberatung e) eine natürliche Person ist an einer gewerblich tätigen OHG beteiligt und erhält Beteiligungserträge f) ein Sprachentalent macht sich nach seinem Studium als Dolmetscher selbständig. 4.9 SS 2007 Aufgabe 3: (20 Punkte) Prüfen Sie, welche Einkunftsart in den folgenden Fällen vorliegt: a) eine natürliche Person ist an einer GmbH beteiligt und erhält Dividenden b) ein Rechtsanwalt berät Mandanten in seiner eigenen Praxis c) ein Arzt ist in einem Krankenhaus angestellt d) eine Witwe erhält eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund e) ein Winzer betreibt Weinbau f) eine AG betreibt ein Architekturbüro g) ein Student spekuliert erfolgreich an der Börse. Die Gewinne aus seinen kurzfristigen Engagements (meist nur einige Tage) belaufen sich auf mehrere Tausend Euro im Jahr h) eine natürliche Person ist an einer gewerblich tätigen OHG beteiligt und erhält Beteiligungserträge Seite 4 von 6
4.10 Liegt in den folgenden Fällen eine Einkommensteuerpflicht in der BRD vor? Wenn ja, in welchem Umfang? a) Der Italiener J lebt in Berlin und betreibt dort ein Import-Export-Unternehmen. In Rom gehört ihm ein vermietetes Mehrfamilienhaus. b) Der Deutsche D lebt in der Schweiz und besitzt ein vermietetes Einfamilienhaus in Köln. c) Der Niederländer N hat eine Wohnung in Amsterdam, in der auch seine Familie wohnt. Er arbeitet jedoch schon seit Jahren im Kreis Kleve. Um die Vorurteile seiner deutschen Arbeitskollegen zu bestätigen, nutzt er als Unterkunft während der Woche einen Wohnwagen, der dauerhaft auf einem Campingplatz an der Niers steht. d) Der Deutsche D lebt in Frankreich und hält sich 4 Monate im Jahr in seiner Ferienwohnung auf Rügen auf. Er hat Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit in der BRD und in Österreich. e) Der Australier A besucht in der BRD seine Tante vom 19. Mai 2009 bis zum 21. Dezember 2009 in Duisburg. In Sydney verfügt A über ein vermietetes Mehrfamilienhaus. f) Die deutsche Beamtin B ist seit 5 Jahren in der deutschen Botschaft in Südafrika beschäftigt. Ihr Gehalt bezieht sie aus der BRD. g) Der Ire G betreibt in Dublin ein Unternehmen. In 2009 hat er eine Zweigniederlassung in Köln gegründet. Um diese zu betreuen verbrachte er 210 Tage in 2009 in einem Kölner Hotel. h) Der Belgier B wohnt in Belgien und pendelt jeden Tag nach Deutschland zur Arbeit. Seite 5 von 6
4.11 Unterscheiden Sie zwischen Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung und private Lebensführung. Ordnen Sie diesen folgende Sachverhalte zu: a) Krankenkassenbeiträge b) Zahlung der Angestellten Gehälter durch einen Steuerberater c) Kauf eines antiken Tisches durch einen Arzt, welchen er bei sich zu Hause aufstellt d) Unterstützung der pflegebedürftigen Mutter im Heim e) Fahrtkosten eines Mechanikers zu seiner Arbeitsstätte f) Telefongebühren mit einer Bank zur Abwicklung einer festverzinslichen Geldanlage g) Spenden an eine Kinderhilfsorganisation 4.12 WS 04/05 Aufgabe 3: (24 Punkte) Ordnen Sie die folgenden Sachverhalte für einkommensteuerliche Zwecke der entsprechenden Einkunftsart und/oder dem Bereich der Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder der privaten Lebensführung zu: a) Zahlung von Angestelltengehältern durch einen Rechtsanwalt b) Zahlung von sehr hohen Arzthonoraren durch einen Steuerfachangestellten c) Rentenversicherungsbeiträge eines angestellten Steuerberaters d) Kauf von Aktien durch einen Studenten, Wiederverkauf nach 3 Monaten mit hohem Gewinn e) Fahrtkosten eines angestellten Architekten f) Kauf eines wertvollen Gemäldes durch einen selbständigen Architekten, der es in seinem privaten Einfamilienhaus aufhängt. 4.13 Worin unterscheiden sich Werbungskosten und Sonderausgaben? Seite 6 von 6