TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 5 Bestätigung der Niederschrift vom 10.06.2010 Ja 25 Nein 0 Enthaltung 5 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 6 Bestätigung der Niederschrift über das schriftliche Verfahren der BV-StRQ/029/10 Ja 28 Enthaltung 2 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.1 Gesellschafterbeschluss für die Stadtwerke Quedlinburg GmbH- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 sowie die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Vorlage: BV-StRQ/026/10 : Der wird beauftragt und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Quedlinburg GmbH nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2009 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 festzustellen. 2. Den Jahresüberschuss in Höhe von 1.552.527,42 zuzüglich des Gewinnvortrages von 45,85 als Gesamtbetrag von 1.552.573,27 vollständig an die Gesellschafter auszuschütten. 3. Dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. 4. Dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. Ja 27 Nein 1 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.2 Gesellschafterbeschluss für die Wohnungswirtschaftgesellschaft mbh Quedlinburg- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Vorlage: BV-StRQ/027/10 : Der wird beauftragt und bevollmächtigt in der Gesellschafterversammlung der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. den Jahresabschluss zum 31.12.2009 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 festzustellen, 2. den Jahresfehlbetrag von 2.612.225,74 entsprechend 21 des Gesellschaftsvertrages mit der Sonderrücklage gemäß 27 Abs. 2 DMBilG zu verrechnen, 3. dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen, 4. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. Ja 29 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.3 Gesellschafterbeschluss für die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Jahr 2009 Vorlage: BV-StRQ/030/10 : Der beschließt, den zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der QTM GmbH nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1 den Jahresabschluss nebst Lagebericht der QTM GmbH zum 31.12.2009 festzustellen; 2. dass die Gesellschafterin einen Betrag in Höhe von 167.000 als Verlustabdeckung in die Gesellschaft einlegt; 3. den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.371,51 auf die neue Rechnung vorzutragen; 4. dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen; 5. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. Ja 28 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Quedlinburg für das Haushaltsjahr 2010 Vorlage: BV-StRQ/034/10 Der Antrag der CDU zur Senkung der Personalkosten wird durch den endgültig abgelehnt Ergebnis der Abstimmung über den Antrag ja 8 dagegen 12 Enthaltung 9 Mitwirkungsverbot 0 : Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Quedlinburg für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich etwaiger Änderungen aus den Fachausschüssen bzw. der Verwaltung mit Stand 19.08.2010. geändert endgültig beschlossen Ja 18 Nein 9 Enthaltung 2 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.5 Abrechnung und Fortschreibung des verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Quedlinburg für die Haushaltsjahre 2004-2012 und Fortführung bis 2018 bzw. bis zur vollständigen Abdeckung der entstandenen Fehlbeträge Vorlage: BV-StRQ/035/10 : Entsprechend der Ergänzung des KTSQ vom 03.08.2010 und des HFA vom 11.08.2010 wird beschlossen: 1. Der Stadtrat legt den Konsolidierungsrahmen der Stadt Quedlinburg für die Haushaltsjahre 2010 2018 gem. Anlage 1 fest. 2. Grundlage für die Fortsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Quedlinburg bildet der der BV-StRQ/023/10 vom 10. 6. 2010 entsprechend beiliegender Anlage 2. (einschl. Änderung KTSQ/HFAQ). geändert endgültig beschlossen Ja 25 Nein 0 Enthaltung 3 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.6 3. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Quedlinburg vom 17.02.2009 Vorlage: BV-StRQ/031/10 : Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Quedlinburg vom 17.02.2009 gem. Anlage 1. Ja 28 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.7 Befristete Errichtung eines Hortes an der Grundschule Süderstadt Vorlage: BV-StRQ/032/10 : Der Stadtrat beschließt: 1. Die Aufhebung des es zur Zusammenlegung der Horte an den Grundschulen Süderstadt und Heinrichsplatz bis zum Schuljahr 2012/2013 2. Die Errichtung eines Hortes an der Grundschule Süderstadt befristet bis zum Schuljahr 2012/2013 3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2010 im Unterabschnitt 4642-05 die erforderlichen Stellen zur personellen Absicherung der Kinderbetreuung für die Zeit der Vorhaltung des Hortes einzustellen: Leiter/in Entgeltgruppe S 07 TVöD, 0,7 VbE = 28 Wochenstunden und Erzieher/in Entgeltgruppe S 06 TVöD, 0,5 VbE = 20 Wochenstunden. Die Stellen sind mit einem k.w.-vermerk zu versehen. Ja 26 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 1 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA unterwarf sich Herr StR Krieseleit dem Mitwirkungsverbot und wurde von
TOP 9.8 Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 31 "Industriegebiet Quarmbeck" mit integriertem Grünordnungsplan Vorlage: BV-StRQ/036/10 vorschlag: Der Stadtrat beschließt: 1. den Bebauungsplan Nr. 31 Industriegebiet Quarmbeck mit integriertem Grünordnungsplan gem. 2 Abs. 1 BauGB in den geänderten Grenzen (siehe Anlage 1) aufzustellen, 2. den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 31 Industriegebiet Quarmbeck mit integriertem Grünordnungsplan (siehe Anlagen 2 5) gem. 3 Abs. 2 auszulegen und die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu informieren Ja 25 Nein 0 Enthaltung 3 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.9 Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.33 "Neue Halle für Schleudergussverfahren" Vorlage: BV-StRQ/037/10 vorschlag: Der Stadtrat beschließt, 1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.33 Neue Halle für Schleudergussverfahren gemäß Anlagen 1 bis 3 aufzustellen, 2. den Entwurf dieses Plans gemäß Anlagen 1 bis 3 und 3. den Entwurf öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange davon zu unterrichten. Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 9.10 Widmung einer Straße Vorlage: BV-StRQ/025/10 vorschlag: Der Stadtrat beschließt; 1.) das in der Anlage dieser vorlage kenntlich gemachte städtische Flurstück 2/8, Flur 25 Gemarkung Quedlinburg, gemäß 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, 2.) den Benutzerkreis auf die Anlieger zu beschränken, 3.) der vorstehend bezeichneten Verkehrsfläche die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße nach 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA zuzuordnen. Träger der Straßenbaulast ist gemäß 42 Abs. 1 StrG LSA die Stadt Quedlinburg. Ja 26 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 10.1 Fraktionsantrag FDP - Räumliche Unterbringung des Bürgerservicebereichs Vorlage: FA-StRQ/006/10 endgültig abgelehnt Ja 7 Nein 10 Enthaltung 10 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von
TOP 10.2 Fraktionsantrag SPD-Fraktion - Erklärung zur Gemeindegebietsreform Vorlage: FA-StRQ/008/10 endgültig zurückgezogen Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Auf Grund des 31 Abs. 1 GO LSA wurde kein Mitglied von