Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn Sitzungstag: 04. Februar 2010 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Konrad Heinzl ab 18.20 Uhr Franz Riedl Wilhelm Schüßler Max Zangerl jun. Mitglieder des Bauausschusses abwesend: zu TOP 8 - Herr Reiter und Herr Voll, Fa. Naturawall Außerdem anwesend: Daniel Wendrock, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Ablichtung an die Gemeinderäte am:
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der des öffentlichen Sitzung Bauausschusses Rott a.inn 1. Genehmigung Protokoll vom 17.12.2009; 2. Ullmann Alfred, Rotter Str. 7, 83561 Ramerberg; Bauantrag zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses für Eigenbedarf in Katzbach 6 3. Berger Regina, Ackersdorf 12, 83083 Riedering; Bauantrag zum Anbau von Wohnräumen an das best. Einfamilienhaus am Leitenweg 19 4. Elsasser Anton jun., Dobl 11, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Rinderstalles in Dobl 11 5. Strauß Max, Kaiserhof 1, Rott a. Inn; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Weinberg Aiblinger Str. 17 c 6. Benner Eva Maria, Am Eckfeld 6b, Rott a. Inn; Nutzungsänderung der best. Betriebshalle zur Beherbergungsstätte; Möglichkeit der Abwicklung über das Genehmigungsfreistellungsverfahren 7. Gemeindliches Satzungsrecht / Vollzug der Bayerischen Bauordnung; Diskussion zum Erlass einer gemeindlichen Stellplatzsatzung 8. Vorstellung einer Lärmschutzwand
3 Nr. GR. Anw. BESCHLUSS Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.03 Uhr die und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben. 1 6 Genehmigung Protokoll vom 17.12.2009 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.12.2009 wurde mit genehmigt. 6 gegen 0 Stimmen 2 6 Ullmann Alfred, Rotter Str. 7, 83561 Ramerberg; Bauantrag zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes u. Neubau eines Wohnhauses für Eigenbedarf in Katzbach 6 6 gegen 0 Stimmen Für das Bauvorhaben von Herrn Alfred Ullmann, Rotter Str. 7, 83561 Ramerberg, zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses für Eigenbedarf in Katzbach 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454, Gem. Feldkirchen, liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Der Bauplan entspricht den Vorgaben des Vorbescheids (Gebäudegröße und Wohnfläche, unmittelbarer Anbau an den bestehenden Wohnteil). Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt. Es wird empfohlen, die Fenster an der Ostfassade übereinander liegend anzuordnen und die Eingangsüberdachung dem Vordachüberstand des Hauptgebäudes anzupassen. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Das bestehende Wohngebäude (Katzbach 6) und der geplante
4 Neubau sind an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn anzuschließen. Der Anschluss des Ortsteiles Katzbach an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ist zeitlich nicht absehbar. 3 6 Berger Regina, Ackersdorf 12, 83083 Riedering; Bauantrag zum Anbau von Wohnräumen an das best. Einfamilienhaus am Leitenweg 19 6 gegen 0 Stimmen 1. Dem Bauantrag von Frau Regina Berger, Ackersdorf 12, 83083 Riedering zum Anbau von Wohnräumen an das bestehende Einfamilienhaus am Leitenweg 19, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1112/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. 2. Das bestehende Wohnhaus liegt im Innerortsbereich nach 34 BauGB. An das Gebäude sollen ein Wohn- und Esszimmer sowie ein Lagerraum angebaut werden (erdgeschossig). Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Fenster neben der Eingangstür zum Geräteraum an der Ostseite soll entfallen, bzw. auf der Süd- oder Westseite eingebaut werden. 3. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist durch den Bestand gesichert. 4 6 Elsasser Anton jun., Dobl 11, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Rinderstalles in Dobl 11 Der Bauantrag von Herrn Anton Elsasser zur Errichtung eines Rinderstalles wird zur nächsten Bauausschusssitzung vorgelegt. 5 7 Strauß Max, Kaiserhof 1, Rott a. Inn; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Weinberg Aiblinger Str. 17 c
5 7 gegen 0 Stimmen Zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Max Strauß, Kaiserhof 1, Rott a. Inn, auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Weinberg, Aiblinger Str. 17 c, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Weinberg. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtkräftigen Bebauungsplanes Weinberg bezüglich der Änderung der Firstrichtung, der Überschreitung der östlichen Baugrenze auf dem Grundstück Aiblinger Str. 17 c und der dadurch bedingten Überschreitung der Baugrenze Aiblinger Str. 17 b wird erteilt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Weinberg sind einzuhalten. 6 7 Benner Eva Maria, Am Eckfeld 6b, Rott a. Inn; Nutzungsänderung der best. Betriebshalle zur Beherbergungsstätte; Möglichkeit der Abwicklung über das Genehmigungsfreistellungsverfahren 7 gegen 0 Stimmen Für den Fall, dass ein dem Vorbescheidsantrag entsprechender Bauantrag eingereicht wird und die Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Eckfeld eingehalten werden, stellt die Gemeinde eine Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO in Aussicht. Der vorgesehene Verbindungsbau muss dabei zwingend gewerblich genutzt werden. Die Fenster-/Türkombination an der Nord-West-Seite ist durch einen Pfeiler zu trennen.
6 7 7 Gemeindliches Satzungsrecht / Vollzug der Bayerischen Bauordnung; Diskussion zum Erlass einer gemeindlichen Stellplatzsatzung Nachdem dieser Tagesordnungspunkt in der anschließenden Gemeinderatssitzung behandelt wird, entfiel aus zeitlichen Gründen die Vorberatung zum Erlass einer gemeindlichen Stellplatzsatzung. 8 7 Vorstellung einer Lärmschutzwand Der 1. Bürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Reiter und Voll von der Fa. Naturawall. Er berichtete, das natürliche Schallschutzwand-System erstmalig in der Kommunale in Nürnberg besichtigt zu haben. Aufgrund dessen erfolgte die Einladung zur Vorstellung dieser begrünten Lärmschutzwand. Herr Reiter erläuterte eingehend das Stecksystem. Es besteht aus feuerverzinkten Stahlblechen, die auf ein Kiesfundament aufgesetzt werden. Mit Anschüttung kann eine Höhe von max. 4,0 m erreicht werden. 5 % Höhenunterschied im Gelände sind ohne Stufen ausgleichbar. Die Kosten für 1 m² dieses Schallschutzwand-Systems liegt bei 120,--. Der Zuschlag mit Absorbation (Schallisolierungsmatte) beträgt 40,--. Eine Pulverbeschichtung der Bleche ist ratsam und in jeder beliebigen Farbe erhältlich. Der Preis hierfür liegt bei 12.-- /m². Es wird eine Garantie für 30 Jahre gewährt. Anfallende Spenglerarbeiten werden in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Fa. Maier in Meiling getätigt. Auch bereits bestehende Erdwälle können mit diesem System problemlos erhöht und im Absorbationswert erheblich verbessert werden. Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei den Herren Reiter und Voll für die informative Repräsentation und könnte sich dieses natürliche Schallschutzwand-System gut für das neue Baugebiet in Lengdorf vorstellen. Die Unterlagen werden an das Planungsbüro weitergegeben. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.55 Uhr die. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Schaber Sitzungsleiter Kapser Schriftführerin