Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

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Transkript:

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG) 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 EStG) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) 7. Sonstige Einkünfte ( 22 EStG) = Summe der Einkünfte ( 2 Abs. 2 EStG) 2

Summe der Einkünfte ( 2 Abs. 2 EStG)./. Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG)./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG)./. Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 EStG)./. Verlustabzug ( 10d EStG)./. Sonderausgaben ( 10, 10a, 10b, 10c EStG)./. Außergewöhnliche Belastungen ( 33 bis 33b EStG) = Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) 3

unbeschränkt abzugsfähig beschränkt abzugsfähig keine Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen 1. Renten und dauernde Lasten 1. Unterhalt an bestimmte Ehegatten 2. gezahlte Kirchensteuer 2. eigene Berufsausbildung 3. Kinderbetreuungskosten 4. Schulgeld 5. Riester-Rente 6. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) 4

Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) 5

Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständige Versorgungseinrichtungen, Rürup-Renten ( 10 Abs. 1 Nr. 2a und b EStG) Abzugsbetrag 2010: 70 % der o. g. Aufwendungen ( 10 Abs. 3 S. 4 und 6 EStG), von maximal 20.000,00 Euro/ 40.000,00 Euro bei Selbstständigen dienen die gezahlten Beiträge als Ausgangsgröße 6

Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) bei Arbeitnehmern, die in der RV versicherungsfrei (Beamte, Richter, Soldaten) oder nicht versicherungspflichtig sind (GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgebendem Einfluss), wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtrentenversicherungsbeitrag gekürzt Anspruch auf Altersvorsorge ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge 7

Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Verträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgung (gem. 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe b EStG) müssen A) zertifiziert sein ( 5a AltZertG) B) mit Zustimmung des Steuerpflichtigen vom Anbieter elektronisch übermittelt werden 8

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BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) sozialversicherungspflichtiger, lediger Arbeitnehmer BAL 30.000,00 Euro/ Jahr 2010 Beiträge zur gesetzlichen RV für AN und AG jeweils 2.985,00 Euro (30.000,00 Euro x 9,95 %) 11

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Arbeitnehmeranteil zur ges. RV: Arbeitgeberanteil zur ges. RV: Summe (max. 20.000,00 Euro): davon 70 %: abzüglich Arbeitgeberanteil zur ges. RV: Sonderausgabenabzug für Beiträge zur ges. RV: 2.985,00 Euro 2.985,00 Euro 5.970,00 Euro 4.179,00 Euro 2.985,00 Euro 1.194,00 Euro 12

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) selbstständiger, lediger Rechtsanwalt Beiträge 2010 in das Versorgungswerk 12.186,00 Euro (gem. 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG) 13

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Altersvorsorgeaufwendungen davon 70 % (von max. 20.000,00 Euro) Sonderausgabenabzug Versorgungswerk: 12.168,00 Euro 8.517,60 Euro 14

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) lediger Beamter BAL 36.000,00 Euro/ Jahr 2010 freiwillige Zahlungen an eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (gem. 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG) im Jahr 2010 in Höhe von 1.800,00 Euro 15

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Höchstbetrag Kürzungsbetrag (36.000,00 Euro x 19,9 %) berücksichtigungsfähige Aufwendungen davon in 2010 maximal abziehbar 70 % 20.000,00 Euro 7.164,00 Euro 12.836,00 Euro 8.985,20 Euro 16

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Altersvorsorgeaufwendungen 2010 davon 70 % (max. 8.925,20 Euro) Sonderausgabenabzug Altersvorsorge 2010 1.800,00 Euro 1.260,00 Euro 1.260,00 Euro 17

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflichtversicherungen Beiträge zu Risikoversicherungen für den Todesfall Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen (abgeschlossen vor dem 01.01.2005) 18

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gefördert wird nur die BASISABSICHERUNG für den Steuerpflichtigen und jede unterhaltsberechtigte Person (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder) Voraussetzung ist die Einwilligung der elektronischen Datenübermittlung ( 10 Abs. 2a Satz 1 EStG) 19

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Sonderausgabenabzug für alle Beiträge in voller Höhe, da sie regelmäßig zur Erreichung des Versorgungsniveaus erforderlich sind ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 2 EStG) inkl. kassenindividueller Zusatzbeiträge Gleichstellung mit Sozialhilfeempfängern 20

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Achtung: wurde dem Grunde nach ein Anspruch auf Krankengeld erworben, so ist der geleistete Beitrag pauschal um 4 % zu kürzen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Bauchstabe a Satz 4 EStG) Ausnahme: pflichtversicherte Rentner (KVdR) 21

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Sozialversicherungspflichtiger AN BAL 30.000,00 Euro/ Jahr 2010 Beiträge AN: 2.370,00 Euro (30.000,00 Euro x 7,9 %) Beiträge AG: 2.100,00 Euro (30.000,00 Euro x 7,0 %) Anspruch auf Krankengeld 22

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil zur ges. KV: Kürzung 4 % wg. Krankengeldanspruch: Sonderausgabenabzug KV: 2.370,00 Euro 94,80 Euro 2.275,20 Euro 23

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung ( 3 Nr. 62 EStG), wird nicht als Sonderausgabe berücksichtigt ( 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG)! 24

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur privaten Krankenversicherung Abzugsfähigkeit beschränkt sich auf Versicherungsleistungen, die in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind und auf die ein Anspruch besteht ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 3 EStG) 25

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur privaten Krankenversicherung Erlass der Krankenversicherungsbeitragsanteil- Ermittlungsverordnung (KVBEVO) Kürzung der Beiträge um 4 %, wenn Krankentagegeld im Basistarif mitversichert ist 26

Basisleitungen (abziehbar) Wahlleistungen I (nicht abziehbar) Wahlleistungen II (nicht abziehbar) Summe ambulante Leistungen 54,60 Punkte 1,69 Punkte Heilpraktiker 56,29 Punkte stationäre Leistungen 15,11 Punkte 9,24 Punkte Chefarzt 3,64 Punkte Einbettzimmer 27,99 Punkte zahnärztliche Leistungen 9,88 Punkte 5,58 Punkte Zahnersatz o. ä. 0,26 Punkte Kieferorthopäde 15,72 Punkte Summe 79,59 Punkte 16,51 Punkte 3,90 Punkte 100,00 Punkte 27

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur privaten Krankenversicherung privat krankenversicherter Steuerpflichtiger Beitrag 1.000,00 Euro im Jahr 2010 Tarif umfasst ambulante Leistungen (54,60 Punkte), stationäre Basisleistungen (15,11 Punkte), Einbettzimmer (3,64 Punkte) und zahnärztliche Behandlung (9,88 Punkte) 28

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur privaten Krankenversicherung Punktsumme der nicht abziehbaren Leistungen (hier: Einbettzimmer): 3,64 Punkte Punktsumme aller im Tarif abgesicherter Leistungen: 83,23 Punkte Verhältnis: 4,37 % (3,64 Punkte : 83,23 Punkte x 100) 29

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur privaten Krankenversicherung 1.000,00 Euro x 4,37 % = 43,70 Euro 1.000,00 Euro./. 43,70 Euro = 956,30 Euro Sonderausgabenabzug KV = 956,30 Euro 30

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur Pflegeversicherung Pflegepflichtversicherung ( 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG) als Basisversicherung zum Sonderausgabenabzug zugelassen 31

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur Pflegeversicherung sozialversicherungspflichtiger, kinderloser, 27-jähriger Arbeitnehmer BAL 2010: 30.000,00 Euro AN-Anteil (30.000,00 Euro x 1,225 %) = AG-Anteil (30.000,00 Euro x 0,975 %) = 367,50 Euro 292,50 Euro 32

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil PV = 367,50 Euro Sonderausgabenabzug PV = 367,50 Euro 33

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Beiträge zur Pflegeversicherung Der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Pflegeversicherung ( 3 Nr. 62 EStG) ist nicht als Sonderausgabe abziehbar ( 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG)! 34

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Sonstige Versicherungsbeiträge Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung, die nicht bereits über die Basisversicherung besonders begünstigt werden ( 10 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG) 35

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Sonstige Versicherungsbeiträge Höchstbeträge 2010 (Erhöhung um 400,00 Euro): Arbeitnehmer, Beihilfeberechtigte (u. a. Beamte) und Rentner = 1.900,00 Euro Selbstständige = 2.800,00 Euro 36

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Sonstige Versicherungsbeiträge Alternative A Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag (1.900,00 Euro/ 2.800,00 Euro) 37

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Sonstige Versicherungsbeiträge Alternative B Mindestbetrag: Abzug nur der Beiträge für die Basiskrankenund Pflegeversicherung, da der Betrag höher ist als der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen Mindestens dieser Betrag (Mindestbetrag) ist als Sonderausgabe abzugsfähig 38

Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Sonstige Versicherungsbeiträge Neu ab 2010 ist die zusätzliche Günstigerprüfung innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Rechtslage bis 2009) ab 2010 gibt es im Veranlagungsverfahren keine Vorsorgepauschale! Sie wird jedoch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt 39

BEISPIEL Versicherungsbeiträge Sozialversicherungspflichtiger, kinderloser, 27- jähriger Arbeitnehmer BAL 20.000,00 Euro/ Jahr 2010 Anspruch auf Krankengeld Aufwendungen für AV, UV und Haftpflichtversicherung 1.000,00 Euro/ Jahr 2010 40

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) AN-Anteil RV (20.000,00 Euro x 9,95 %) AG-Anteil RV (20.000,00 Euro x 9,95 %) Summe davon 70 % (für 2010) abzüglich AG-Anteil RV Sonderausgabenabzug RV 1.990,00 Euro 1.990,00 Euro 3.980,00 Euro 2.786,00 Euro 1.990,00 Euro 796,00 Euro 41

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Kranken- und Pflegeversicherung AN-Anteil KV (20.000,00 Euro x 7,9 %) Abzug Krankengeld (1.580 Euro x 4 %) AN-Anteil PV (20.000,00 Euro x 1,225 %) Mindestbetrag Sonderausgabenabzug 1.580,00 Euro 63,20 Euro 245,00 Euro 1.761,80 Euro 42

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Mindestbetrag 1.761,80 Euro < Höchstbetrag 1.900,00 Euro Mindestbetrag übrige abzugsfähige Beiträge Summe (maximal Höchstbetrag) 1.761,80 Euro 1.000,00 Euro 1.900,00 Euro 43

BEISPIEL Versicherungsbeiträge 1. Altersvorsorgebeiträge ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Sonderausgaben 2010 796,00 Euro 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Sonderausgaben 2010 Summe Sonderausgaben II 1.900,00 Euro 2.696,00 Euro 44

BEISPIEL I. Versicherungsbeiträge Privat krankenversicherter, lediger Steuerpflichtiger Krankenversicherungsbeitrag 5.000,00 Euro/ Jahr 2010 (davon 500,00 Euro keine Basisleistung) Pflegeversicherungsbeitrag 200,00 Euro/ Jahr 2010 Aufwendungen für AV, UV und Haftpflichtversicherung 800,00 Euro/ Jahr 2010 45

BEISPIEL I. Versicherungsbeiträge Beitrag Krankenversicherung Abzug Sonderleistungen Summe Beitrag Pflegeversicherung Mindestbetrag 5.000,00 Euro 500,00 Euro 4.500,00 Euro 200,00 Euro 4.700,00 Euro Mindestbetrag > Höchstbetrag (2.800,00 Euro) Keine Berücksichtigung der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgabenabzug = 4.700,00 Euro)! 46