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Das Kündigungsschutzgesetz Ein Gesetz mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Besteht seit 1951 Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zahlreiche Änderungen seitdem Gravierend : Veränderung des Schwellenwertes - ehemals ab 5 Beschäftigten - dann ab 10 (Kohl) - dann wieder 5 (Schröder) - dann wieder 10 (Schröder) 2

Das Kündigungsschutzgesetz unter Druck Immer wieder Forderungen nach Abschaffung bzw. starker Aufweichung Diskutiert wird vor allem eine Anhebung von Schwellenwert und Wartezeit aber auch : Optionslösung statt KSchG Problem : für viele anfangs verlockend Druck lastet auf dem Arbeitnehmer 3

Das Kündigungsschutzgesetz unter Druck II Problem : Aushöhlung durch andere Regelungen Leiharbeit Befristete Arbeitsverhältnisse Zersplitterung der Betriebe Einsatz für Kündigungsschutz lohnt sich Immer noch effektiver Schutz Ausfluss der Verfassung ( Art. 12 GG) Recht auf entgeltliche Verwertung der Arbeitskraft 4

Grundzüge des Kündigungsschutzes Schwellenwert 10 Mitarbeiter in Vollzeit ohne Azubis Wartezeit 6 Monate (nicht zu verwechseln mit der Probezeit) Grundsatz : Kündigung ist unwirksam, wenn sozial ungerechtfertigt Soziale Rechtfertigung : Verhaltensbedingt, Personenbedingt, Betriebsbedingt Problem : Kündigungen außerhalb von Wartezeit und Schwellenwert Aber auch hier verfassungsrechtlicher Mindestschutz (keine Willkür, kein Verstoß gegen Treu und Glauben) 5

Sonderkündigungsschutz BR-, Personalrats- und Wahlvorstandsmitglieder, 15 KSchG JAV und Ausbildungsvertretungen SBV und Stellvertreter, 85 SGB IX Schwangere und Personen in Elternzeit, 9 MuSchG, 18 BEEG Personen in Pflegezeit, 5 Pflegezeitgesetz Auszubildende nach der Probezeit, 22 BBiG Daten- und Immisionsschutzbeauftragte Inhaber politischer Wahlämter 6

Ersatzmitglieder besonderer Kündigungsschutz Während des Erholungsurlaubes ist ein BR-Mitglied zeitweilig verhindert, 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG In dieser Zeit rückt das Ersatzmitglied nach Erwerb des Kündigungsschutzes für die volle Dauer des Urlaubs Unabhängig von tatsächlichen Aufgaben, also auch wenn gar keine Arbeit anfällt BAG v. 08.09.2011, Az.: 2 AZR 388/10 7

Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit Kein dringendes betriebliches Erfordernis, wenn keine dauerhafte Reduzierung der des Arbeitskräftebedarfes Darlegungslast für dauerhafte Reduzierung beim Arbeitgeber Kurzarbeit ist ein Indiz für nur kurzfristigen Überhang Betriebliches Bedürfnis kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn der Umfang der vereinbarten Kurzarbeit ausgereizt ist BAG v. 23.02.2012, 2 AZR 548/10 Rückschluss : Kurzarbeitsvereinbarungen können Beschäftigung langfristig sichern 8

Stilllegung Die Stilllegung eines Betriebes kann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen Dies gilt grundsätzlich auch, wenn die Stilllegung beabsichtigt endgültig ist Veräußerung und Stilllegung schließen sich hingegen aus Setzt der Erwerber also die betriebliche Tätigkeit fort, begründet dies die tatsächliche Vermutung, dass keine ernsthafte Absicht besteht, den Betrieb stillzulegen BAG v. 16.02.2012, Az.: 8 AZR 693/10 9

Exkurs betriebsbedingte Kündigung Sozialauswahl ist zu beachten Vorsicht bei Namenslisten Dominotheorie ist gekippt worden Problem : Lebensalter und AGG hier wohl Zulässigkeit weiteranzunehmen, da sachliche Rechtfertigung 10

Verhaltensbedingte Kündigung und Vorwerfbarkeit Verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt, wenn schuldhafte Verletzung des AV, störungsfreier Ablauf nicht zu erwarten und Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers Vorwerfbarkeit nur, wenn Verhalten steuerbar Will sich Arbeitnehmer auf mangelnde Vorwerfbarkeit berufen, ist grundsätzlich er darlegungs- und beweisbelastet Genaue Angaben zu Krankheiten und Folgen BAG v. 03.11.2011, Az.: 2 AZR 748/10 11

Exkurs Emmely Nicht jeder Fall ist gleich ein Emmely Fall!! Gerichte entscheiden den Einzelfall Grundsatz Abmahnung vor Kündigung Allerdings Gesamtumstände entscheidend 12

Kündigung wegen entwendeter Zigarettenpackung Der Diebstahl einer Zigarettenpackung für 5 Euro kann auch bei zehnjähriger Beschäftigung eine Kündigung rechtfertigen Sind Videoüberwachungen allerdings streitentscheidend, sind für die Verwertung strenge Kriterien anzulegen BAG v. 21.06.2012, Az.: 2 AZR 153/11 13

Doppelarbeitsverhältnis Nach unwirksamer Kündigung grundsätzlich auch dann Anspruch auf Urlaub gegen alten Arbeitgeber, wenn neues AV begründet wird Anrechnung nur, wenn währenddessen Urlaubsentnahme und keine Möglichkeit, die Arbeitsleistung zu erbringen BAG v. 21.02.2012, Az.: 9 AZR 487/10 Exkurs : Zwischenverdienst wird grundsätzlich angerechnet, Ausnahme unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge 14

Stellungnahme des BR bei Massenentlassungsanzeige Immer dann, wenn der BR eine Stellungnahme zu einer geplanten Massenentlassung abgibt, muss diese an die BAA übermittelt werden BAG v. 21.03.2012, Az.: 6 AZR 596/10 Also: Stellungnahme kann auch hier helfen! 15

Bescheid heilt Fehler nicht Begeht der Arbeitgeber bei der Massenentlassungsanzeige einen Fehler, wird dieser nicht geheilt Auch dann nicht, wenn ein bestandskräftiger Bescheid der BAA ergeht, hieran sind die Arbeitsgerichte nicht gebunden BAG v. 28.06.2012, Az.: 6 AZR 780/10 16

Kündigung wegen Stalking Stalking kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen, auch wenn Kontaktaufnahme zu Kollegin nicht dienstlicher Natur ist Ob Abmahnung erforderlich, hängt vom Einzelfall ab BAG v. 19.04.2012, Az.: 2 AZR 258/11 Exkurs : außerdienstliches Verhalten i.d.r kein Kündigungsgrund, auch wenn eine Straftat im Raume steht Ausnahmen: Zusammenhang zum AV 17

Keine Altersdiskriminierung durch Gruppenbildung Eine Kündigung kann schon dann erfolgen, wenn feststeht, dass der Arbeitsplatz nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr vorhanden ist Die gesetzlichen Vorgaben des 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung durch die Richtlinie 2000/78/EG BAG v. 15.12.2011, Az.: 2 AZR 42/10 18

Kündigungsschutz durch GRC Der Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung aus Art. 30 EuGrdCh während der Wartezeit des 1 KSchG wird dadurch gewährt, dass die Arbeitsgerichte einen Verstoß gegen 242 und 138 BGB prüfen Schutz vor Willkür BAG v. 08.12.2011, Az.: 6 AZN 1371/11 Auch zu beachten: Verstoß gegen 612 a BGB 19

Kündigung im Kirchenarbeitsrecht Auch auf kirchliche Arbeitsverhältnisse findet das Arbeitsrecht Anwendung Die Arbeitsgerichte müssen kirchliche Maßstäbe beachten Liegt ein Loyalitätsverstoß vor, kann dieser zur Kündigung führen Sie muss allerdings in einem Verhältnis zu der ausgeführten Tätigkeit stehen BAG v. 08.09.2011, Az.: 2 AZR 543/10 20

Frage nach der Schwerbehinderung Frage spätestens nach 6 Monaten zulässig Gilt vor allem zur Vorbereitung einer Kündigung Kein Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1 AGG Antwortet der AN wahrheitswidrig auf die Frage, verliert er seinen Sonderkündigungsschutz BAG v. 16.02.2012, Az.: 6 AZR 553/10 21

Mehrfacher Sonderkündigungsschutz Sind mehrere Tatbestände erfüllt (z.b. SB und BEEG), kann der Arbeitgeber erst nach doppelter Genehmigung kündigen (LVR und Bezirksregierung) Ist eine Frist schon abgelaufen, kann die Kündigung jedenfalls dann noch erklärt werden, wenn sie unverzüglich erfolgt, auch wenn eine gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist BAG v. 24.11.2011, Az.: 2 AZR 429/10 22

Kündigung wegen NPD - Tätigkeit AN des öffentlichen Dienstes müssen ein Mindestmaß an Verfassungstreue wahren Die Anforderungen bestimmen sich nach Art der Tätigkeit und der Aufgabenstellung Reine Tätigkeiten für NPD und JN reichen nicht aus Aber: Verächtlichmachung oder Bekämpfung der Verfassung(hier: Aufruhr zum Umsturz) reichen für eine Kündigung aus BAG v. 06.09.2012, Az.: 2 AZR 372/11 23

Augen auf bei der Anwaltswahl Verschulden des Anwaltes wird zugerechnet Gilt auch für Dritte, soweit sie der Sphäre des Anwaltes zuzurechnen sind Gilt auch für Fahrlässigkeit Beispiel Fristversäumnis BAG v. 24.11.2011, 2 AZR 614/10 24

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! 25