Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 4. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Ähnliche Dokumente
Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. November Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Mobilitätsticket -Evaluation der Einführungsphase und Entscheidung über die Fortführung- (Drucks. 96)

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. April Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge ,15 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen ,22 ordentliches Ergebnis

- 2 - Ausscheiden von Herrn Stadtrat Link aus dem Gemeinderat -Feststellung des Hinderungsgrunds- (Drucks. 27) Beschluss:

Bebauungsplan 113/6 Heilbronn-Biberach, Mühlberg/Finkenberg -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 73) Beschluss:

Wahl der/des Ersten Beigeordneten (Drucks. 65) Beschluss: 1. Frau Margarete Krug ist als Erste Beigeordnete gewählt.

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Januar Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Bürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 2. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 5. März Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Finanzzwischenbericht 2012 (Drucks. 197) Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2012 K e n n t n i s

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. November Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Ergebnis: Die aus der Mitte des Gemeinderats gestellten Anträge werden zur Vorberatung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Bekanntgabe der Beschlüsse und Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 5. Dezember Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich

Amtliche Bekanntmachung

im Ergebnishaushalt mit dem

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 7. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Öffentlich Nichtöffentlich VFA 09. Juli 2015 Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen -

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Richard Drautz aus dem Gemeinderat (Drucks. 163) Beschluss:

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. Juli Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

S T A D T W A I B L I N G E N G r o ß e K r e i s s t a d t

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Stadt Bad Mergentheim. Beschlüsse des Gemeinderats am , Nr. GR/010/2015

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Jöhstädter Amtsblatt

Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung- (Drucks. 172) Beschluss (einstimmig):

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. März Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. Juli Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Anlage 1 Muster 15 zu 53 GemHKVO Blatt 1

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Wesentlicher Inhalt aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03. Februar 2015

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:

Jahresabschluss 2014 der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH (Drucks. 203) Beschluss (einstimmig):

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Neubestellung von stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss (Drucks. 67) Beschluss:

Veröffentlichung der Beschlüsse gem. 41 b Abs. 5 GemO Baden-Württemberg

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

- Öffentlich - Im Rahmen der Bürgerfragestunde werden keine Anfragen an die Verwaltung gestellt.

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal

Vorschau auf die Themen der Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse im Jahr 2015 (nicht abschließend) Prioritätenliste

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Beschluss (einstimmig):

Stadt Bad Mergentheim. Beschlüsse des Gemeinderats am , Nr. GR/003/2016

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung

Amtsblatt für das Amt

Große Kreisstadt. Stadt Reichenbach im Vogtland. Jahresabschluss 2013

Haushaltssatzung des Landkreises Esslingen für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung 2017

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Zweckverband Kindergarten Steinburg / Stubben. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht zum Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal

P r o t o k o l l TAGESORDNUNG

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Öffentlich Beschluss:

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNG ZUM JAHRESABSCHLUSS... 6 I. ERGEBNISRECHNUNG... 7 II. FINANZRECHNUNG...

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Transkript:

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 4. Mai 2017 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel - - 68 - Verkehrslösung Sonnenbrunnen -Nachträgliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016- (Drucks. 101) Ergebnis: Die Drucksache Nr. 101 wird zur Beratung und Beschlussfassung in die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats am heutigen Tag verwiesen. - 69 - Bildung des Inklusionsbeirats (Drucks. 77, 77 a) 1. Der Inklusionsbeirat wird aus der Mitte des Gemeinderats wie folgt besetzt: Mitglieder: CDU Stadtrat Dr. Albrecht Merkt Stadtrat Uwe Mettendorf SPD Stadträtin Marianne Kugler-Wendt Stadträtin Tanja Sagasser-Beil - 1 - stellvertretende Mitglieder: Stadtrat Thomas Aurich Stadtrat Prof. Dr. Joachim Cyran Stadtrat Klaus Hackert Stadtrat Andreas Heinrich Stadtrat Alban Hornung Stadträtin Gisela Käfer Stadtrat Karl-Heinz Kübler Stadtrat Wolfgang Palm Stadtrat Thomas Randecker Stadtrat Alexander Throm Stadträtin Dr. Anna Christ-Friedrich Stadtrat Prof. Dr. Reinhard Hackenberg Stadtrat Rainer Hinderer Stadtrat Gerd Kempf Stadtrat Erhard Mayer Stadtrat Harald Pfeifer Stadtrat Markus Scheffler Stadtrat Herbert Tabler

FWV Stadträtin Bettina Koehnle Stadtrat Herbert Burkhardt Stadtrat Heiner Dörner Stadtrat Eugen Gall Stadtrat Malte Höch Stadtrat Fritz Kropp GRÜNE Stadträtin Susanne Bay Stadträtin Eva Luderer Stadtrat Alexander Habermeier Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle Stadtrat Wolf Theilacker FDP Stadträtin Sylvia Dörr Stadtrat Gottfried Friz Stadtrat Michael Link Stadtrat Nico Weinmann 2. Wenn ein Mitglied nicht zur Inklusionsbeiratssitzung kommen kann, muss der Stellvertreter zur Sitzung gehen. Das nennt sich persönliche Stellvertretung. Die Mitglieder aus dem Gemeinderat haben viele Stellvertreter. Die Reihenfolge der Stellvertreter ist nach dem ABC sortiert. Das nennt sich Reihenfolgestellvertretung. - 70 - Änderung in der Besetzung des Sozialausschusses (Drucks. 108) Frau Dagmar Hellwich, Raidweg 40, 74081 Heilbronn wird als Nachfolgerin von Frau Severin Blasmann als sachkundige Einwohnerin zum Mitglied in den Sozialausschuss widerruflich bestellt. Frau Severin Blasmann wird als deren Stellvertreterin für den Sozialausschuss widerruflich bestellt. - 71 - Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH -Austritt des Hohenlohekreises- (Drucks. 86, 86 a) 1. Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Geschäftsanteils von 16.000 EUR an der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (RGHF) vom Hohenlohekreis durch die Stadt Heilbronn zu und ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Mergel den der Anlage 4 beigefügten RGHF-Kauf- und Abtretungsvertrag (RGHF- Anteilskaufvertrag) zur Übertragung der Gesellschafteranteile an der Regionale - 2 -

Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH zwischen der Stadt Heilbronn, dem Landkreis Heilbronn und dem Hohenlohekreis abzuschließen. 2. Im Teilhaushalt 90 (Allgemeine Finanzwirtschaft) beim Investitionsauftrag I41105100100 (RGHF, Erwerb von Beteiligungen) im Profitcenter 411090 (Krankenhäuser) und dem Sachkonto 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen wird im Haushaltsjahr 2017 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 16.000 EUR genehmigt. Die Deckung in Höhe von 16.000 EUR erfolgt im Teilhaushalt 90 (Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Profitcentergruppe PC_GR_90_2 (Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft) unter der lfd. Nr. 17 (Sonstige Ordentliche Aufwendungen) beim Sachkonto 44980000 (Deckungsreserve) und der Kostenstelle 61205000 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft). 3. Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Mergel, den Vertrag zur Weiterentwicklung der RGHF und der Hohenloher Krankenhaus ggmbh (Anlage 4 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 86 a) für die Stadt Heilbronn abzuschließen, bzw. den diesbezüglichen Beschlüssen in den Gesellschafterversammlungen der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH und der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH als Gesellschaftervertreter der Stadt Heilbronn zuzustimmen. Ferner wird Herr Oberbürgermeister Mergel ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der RGHF die hierzu notwendigen Weisungen nach 11, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags an die Geschäftsführung der RGHF als Gesellschaftsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften zu erteilen. Zu Änderungen der Vereinbarungen, die nicht von substantieller Art sind, wird Herr Oberbürgermeister Mergel ermächtigt. 4. Herr Oberbürgermeister Mergel wird ermächtigt, den in Anlage 5 (zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 86 a) dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zuzustimmen. 5. Herr Oberbürgermeister Mergel wird ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Vorhaben, insbesondere zur Verhandlung der maßgeblichen Verträge - Änderung der Gesellschaftsverträge und des Konsortialvertrags - für die Stadt Heilbronn und als Vertreter des Gesellschafters Stadt Heilbronn, durchzuführen. - 3 -

- 72 - SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Sachstandsbericht zu den Strukturveränderungen in Brackenheim und Möckmühl- (Drucks. 87) Der Gemeinderat nimmt vom Sachstandsbericht zu den Strukturveränderungen der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH in Brackenheim und Möckmühl K e n n t n i s. - 73 - Südwestdeutsche Salzwerke AG -Jahresabschluss 2016 und Hauptversammlung- (Drucks. 114) Beschluss (1 Enthaltung): Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung wird ermächtigt, folgenden Punkten der Tagesordnung zuzustimmen: 1.1 Aus dem Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 23.538.996,55 EUR eine Dividende von 1,60 EUR je Stückaktie, insgesamt 16.812.000,00 EUR, auszuschütten, den Betrag von 6.700.000,00 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von 26.996,55 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 1.2 Für das Geschäftsjahr 2016 1.2.1 dem Vorstand 1.2.2 dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 1.3 Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Frankfurt am Main, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017. 1.4 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wie unter Punkt 6 der Tagesordnung der Einladung zur Hauptversammlung dargestellt. 2. Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh in der Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 30. Mai 2017 das Stimmrecht - 1 -

hinsichtlich der Gegenstände der Tagesordnung wie unter den Ziffern 1.1 bis 1.4 dieser Drucksache dargestellt ausübt. - 74 - Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Drucks. 96) Der Gemeinderat nimmt vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei und vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts K e n n t n i s. Beschluss (1 Enthaltung): 1. Der Jahresabschluss 2015 (Jahresabschluss zum 31.12.2015) der Stadt Heilbronn wird nach 95b Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt: 1.1 Ergebnisrechnung Ergebnis 2015 in EUR Ordentliche Erträge 428.534.364,53 Ordentliche Aufwendungen 428.054.629,77 Ordentliches Ergebnis 479.734,76 außerordentliche Erträge 4.295.434,64 außerordentliche Aufwendungen 14.254.586,27 Sonderergebnis -9.959.151,63 Gesamtergebnis -9.479.416,87 1.2 Finanzrechnung Ergebnis 2015 in EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 415.325.119,57 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 383.148.920,92 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushaltes 32.176.198,65 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 40.454.282,63 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 66.276.643,25 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit -25.822.360,62 Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 6.353.838,03 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 0,00-5 -

Auszahlungen aus Aufnahme von Krediten 2.275.058,04 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit -2.275.058,04 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 4.078.779,99 3.298.393,67 Anfangsbestand an Zahlungsmittel 49.113.711,83 Veränderung Zahlungsmittelbestand 7.377.173,66 Endbestand an Zahlungsmittel 56.490.885,49 1.3 Vermögensrechnung Ergebnis 2015 in EUR Summe Akiva 1.286.609.170,37 Immaterielles Vermögen 643.977,50 Sachvermögen 957.087.481,15 Finanzvermögen 320.848.923,03 Abgrenzungsposten 8.028.788,69 Nettoposition 0,00 Summe Passiva 1.286.609.170,37 Kapitalposition 861.056.820,08 - davon Basiskapital 817.501.855,86 - davon Rücklagen 43.554.964,22 - davon Fehlbetrag ordentliches Ergebnis 0,00 Sonderposten 331.518.303,20 Rückstellungen 42.912.624,31 Verbindlichkeiten 30.536.744,83 - davon Verb. aus Kreditaufnahmen 27.364.779,77 Passive Rechnungsabgrenzung 20.584.677,95 1.4 Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen ( 49 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO). Die Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses wird entsprechend Anlage 6 zum Rechenschaftsbericht der Stadt Heilbronn zum Jahresabschluss 2015 festgestellt. 2. Nachträgliche Genehmigungen 2.1 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I54105317300 (Westrandstraße, Anbindung Betriebsstätte DB) und dem Sach- - 6 -

konto 78720000 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) in Höhe von 600.000 EUR. 2.2 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes bei der Kostenstelle 56105023 (Altlastensanierung) und dem Sachkonto 42710100 (Betriebsaufwand) in Höhe von 48.000 EUR. 2.3 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I26105100900 (Theater, Investitionszuschüsse) und dem Sachkonto 78150000 (Investitionszuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen) in Höhe von 2.594.100 EUR. 2.4 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I11335106900 (gew. Investitionszuschüsse Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung) und dem Sachkonto 78180000 (Investitionszuschuss an übrigen Bereich) in Höhe von 38.000 EUR. - 75 - Rechnungsabschluss 2016 -Bildung von Ermächtigungsresten- (Drucks. 97, 97 a) Der Gemeinderat nimmt von den Ziffern 1. c) und 1. e) des Antrags in Gemeinderatsdrucksache Nr. 97 a K e n n t n i s. Beschluss (1 Enthaltung): 1. Zum Ende des Haushaltsjahrs 2016 werden Ermächtigungsreste in Höhe von insgesamt 126.649.100 EUR wie folgt festgesetzt: Ermächtigungsreste im Ergebnishaushalt von insgesamt 4.633.500 EUR a) Verfügungsreserve im Ergebnishaushalt 2.094.800 EUR b) Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt 2.538.700 EUR Ermächtigungsreste bei den Investitionen von insgesamt 122.015.600 EUR c) Verfügungsreserve bei den Investitionen (bis 200.000 EUR) 5.016.000 EUR d) Verfügungsreserve bei den Investitionen (ab 200.000 EUR) 44.737.900 EUR e) Verpflichtungsreserve bei den Investitionen 72.261.700 EUR 2. Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1a, 1b, und 1d, sofern er diese nicht bereits vorab genehmigt hat. - 7 -

- 76 - Umsetzung der Schulentwicklungsplanung; Umzug der Fritz-Ulrich- Gemeinschaftsschule an den Standort Gerhart-Hauptmann-Schule -Umbau für die Gemeinschaftsschule und Neubau Grundschule- (Drucks. 90) Der Gemeinderat nimmt vom Bericht zum moderierten Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Schulentwicklungsmaßnahme Umzug der Fritz-Ulrich-Schule an den Standort Gerhart-Hauptmann-Schule und Neubau einer vierzügigen Grundschule Gerhart- Hauptmann-Schule, von der Stellung von zwei Containerklassen der Fritz-Ulrich-Schule an der Wartbergschule zur vorübergehenden Raumlösung für die Aufnahme der Werkrealschulklassen der Gerhart-Hauptmann-Schule sowie von der Verwertung des Grundstücks Fritz-Ulrich-Schule K e n n t n i s. 1. Die Umsetzung von Sofortmaßnahmen am Hauptgebäude der Gerhart- Hauptmann-Schule zur Aufnahme der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule wird genehmigt. Dies umfasst: - Die Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Räumen mit jeweils einem Vorbereitungsraum im 2. Obergeschoss - Den Rückbau von Zwischenwänden zur Einrichtung von zwei Klassenräumen im 1. Obergeschoss Vorprojektbeschluss 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Schulnutzung (circa 12 Klassenzimmer) während der Interims- und Bauzeit zu führen. Die auf dem Gelände der Fritz-Ulrich-Schule vorhandenen Klassencontainer werden an den Schulstandort Gerhart-Hauptmann-Schule umgesetzt. Vorprojekt-Entwurfs- und Baubeschluss 3. Die Durchführung von europaweiten Verhandlungsverfahren gemäß VgV, für Umbau und Sanierung einschließlich Brandschutzmaßnahmen sowie die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Bestandsgebäude der Gerhart-Hauptmann- Schule, zur Vergabe der Architekten- und Fachingenieurleistungen auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 2017 wird genehmigt. Grundlage ist das beigefügte Raumprogramm und der im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 dargestellte Kostenrahmen. Vorprojektbeschluss 4. Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für den Neubau einer vierzügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule auf dem Grundstück Karlstraße 145-147, Flurstück Nr. 3463 (derzeitiges Pavillongrundstück) wird genehmigt. - 1 -

Grundlage ist das beigefügte Raumprogramm und der im Sachverhalt dargestellte Kostenrahmen. Vorprojektbeschluss - 77 - Austausch Niederspannungshauptverteiler beim Theater -Überplanmäßige Mittelbereitstellung, Kostenanschlag und Baubeschluss- (Drucks. 122) Genehmigung 1. einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung 2. des Kostenanschlags unter Vorbehalt der Submissionsergebnisse 3. des Baubeschlusses 4. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im städtischen Haushalt zu 1: Mittel laut Erhöhung Auftragssumme Wirtschaftsplan netto 168.067,23 EUR 50.420,17 EUR 218.487,40 EUR 19 % MwSt. 31.932,77 EUR 9.579,83 EUR 41.512,60 EUR brutto 200.000,00 EUR 60.000,00 EUR 260.000,00 EUR zu 2: Dem Kostenanschlag in Höhe von 260.000,00 Euro wird zugestimmt. zu 3: Der Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung wird zugestimmt. Zu 4: Im städtischen Haushalt wird eine außerplanmäßige Ausgabe im Teilhaushalt 90 beim Investitionsauftrag I26105100900 (Theater, Investitionszuschüsse) in Höhe von 60.000 EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve. - 9 -

- 78 - Freiraumplanung zur Entwicklung des Stadtgartens im Zusammenhang mit dem geplanten Hotelneubau -Ergebnis der Mehrfachbeauftragung- (Drucks. 100) Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Entwicklung des Stadtgartens zur K e n n t n i s. - 79 - Bebauungsplan 08B/36 Heilbronn, Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 103) Die Aufstellung des Bebauungsplans 08B/36 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08A/2, 08A/3, 18A/1, 18A/2, 18A/3, 18A/4, 18A/5, 18A/6, 18A/7, 18A/13, 08B/1, 08B/2, 08B/3, 08B/S1, 08B/S2, 08B/S3, 08B/5, 08B/7, 08B/8, 08B/9, 08B/10, 08B/14, 08B/15, 08B/17, 08B/17a, 08B/22, 08B/25, 08B/28, 08B/29, 08B/30, 08B/31, 08B/32, 08B/33 Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt für das Gebiet zwischen der Badstraße im Osten, der nördlichen Straßenrandbebauung der Bahnhofsstraße im Norden, der Theresienstraße im Westen sowie der Karlsruher Straße / Weststraße im Süden wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 20. März 2017 umgrenzt. - 80 - Bebauungsplan 07B/13 Heilbronn, Südstraße 40-54 -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 115) Die Aufstellung des Bebauungsplans 07B/13 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/12, 07A/25 und 07B/9 Südstraße 40-54 für die Flurstücke Nrn. 4782, 4784, 4786, 4788 und 4798, sowie 4776 (teilweise) und 4804 teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. April 2017 umgrenzt. - 1 -

- 81 - Bebauungsplan 18A/15 Heilbronn, Bahnhofstraße Flurstück Nr. 1101 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 31) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 18A/15 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 18A/6 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Bahnhofstraße Flurstück Nr. 1101 für das Flurstück Nr. 1101 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 13. Januar 2017 umgrenzt. 2. Dem Konzept des Bebauungsplans 18A/15 Heilbronn Bahnhofstraße Flurstück Nr. 1101 vom 13. Januar 2017 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Träger und die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. - 82 - Bebauungsplan 06B/21 Heilbronn, Südbahnhof 3. Änderung -Satzungsbeschluss- (Drucks. 112) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Stellungnahme gemäß beiliegendem Bericht vom 3. April 2017 kann nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 06B/21 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06B/15 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Südbahnhof 3. Änderung für die Flurstücke Nrn. 12177, 12178, 12179 und 12180 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 3. April 2017 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 15. November 2016, der Gestaltungsplan vom 15. November 2016, die fachtechnische Stellungnahme Verkehr des Büros Karajan Ingenieure, Stuttgart vom 12. August 2016, die fachtechnische Stellungnahme zu den Umweltbelangen des Büros Pustal Landschaftsökologie und - 11 -

Planung, Pfullingen, vom 24. August 2016, die artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Pustal vom 24. August 2016 und die fachtechnische Stellungnahme zu den schalltechnischen Belangen des Büros FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz, Kaiserslautern vom 25. August 2016. - 12 -