Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Marktes Biberbach am 27.06.2017 in Biberbach um 20.00 Uhr, Sitzungsraum: Rathaus Sämtliche Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses waren ordnungsgemäß eingeladen Vorsitzender war: 1. Bgm. Jarasch Wolfgang Schriftführer war: Frau Riß Ausschussmitglied: Stellvertreter: 3. Bgm. Bertele Wolfgang GR Merktle Erhardt GR Bayer Franz GR`in Mader Gabriele GR Fischer Thomas GR Hörmann Anton GR Storch Renato GR Ertl Johann GR Wörle Martin GR Wiblishauser Friedrich GR Würz Leonhard GR`in Mader Gabriele Außerdem waren anwesend: Frau Reich Landschaftsplanerin zu TOP 1 Entschuldigt abwesend waren: GR Bayer beruflich GR Fischer Urlaub GR`in Mader Urlaub Unentschuldigt abwesend waren: Die Beschlussfähigkeit war gegeben.
SEITE - 2 - Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich zu Punkt 1-2 öffentlich 1. Beschluss zur Ausführungsplanung des Biber-Bach-Erlebnis-Pfad a) Affaltern, Schulstr. 7 b) Albertshofen c) Biberbach Feuerwehrplatz d) Auftragsvergabe Schlagpumpe/Spielplatzpumpe Am Feuerwehrplatz 2. Bauanträge a) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzständerbauweise mit Doppelgarage, Schmiedgrabenstr. 3, Biberbach, FlNr. 29/3 b) Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes im nördlichen Teil der FlNr. 96 mit einem Mehrfamilienhaus, teils barrierefrei und seniorengerecht, Rathausstr. c) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Sportplatzstr. 19, Biberbach, FlNr. 899/11
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift SEITE - 3 - öffentlich 1. Beschluss zur Ausführungsplanung des Biber-Bach-Erlebnis-Pfad Die einzelnen Stationen wurden beim Ortstermin besichtigt und von Frau Reich erläutert. Die Ausführungsplanung mit Kostenschätzung wurde dem Gremium mit der Ladung zugesandt. Weitere Detailpläne wurden beim Ortstermin verteilt. a) Affaltern, Schulstr. 7 Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Ausführung der Station Schulstr. 7 in Affaltern wie von der Planerin erläutert und in den Plänen vom 18.06.2017 beschrieben. b) Albertshofen 3. Bgm. Bertele regte an, dass die Lage der Ausbuchtung zum Kneipen so gewählt werden muss, dass der Bach in diesem Bereich genügend Fließgeschwindigkeit hat und nicht verschlammt. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Ausführung der Station Albertshofen wie von der Planerin erläutert und in den Plänen vom 18.06.2017 beschrieben. c) Biberbach Feuerwehrplatz Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Ausführung der Station Biberbach, Feuerwehrplatz wie von der Planerin erläutert und in den Plänen vom 18.06.2017 beschrieben. d) Auftragsvergabe Schlagbrunnen/Spielplatzpumpe Der Vorsitzende informierte, dass trotz Bemühungen der Planerin keine weiteren Angebote vorgelegt werden können. Es soll der Auftrag vergeben werden, dass wie geplant im Rahmen des Ferienprogrammes bereits Veranstaltungen am Feuerwehrplatz stattfinden können. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den Auftrag für den Schlagbrunnen und die Spielplatzpumpe wie im Angebot vom 20.06.2017 beschrieben zum Preis von 942,90 zzgl. MwSt. der Firma Weissinger Brunnen, Oberottmarshausen zu erteilen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift SEITE - 4-2. Bauanträge a) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzständerbauweise mit Doppelgarage, Schmiedgrabenstr. 3, Biberbach, FlNr. 29/3 Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Bauvoranfrage zu. b) Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes im nördlichen Teil der FlNr. 96 mit einem Mehrfamilienhaus, teils barrierefrei und seniorengerecht, Rathausstr. Das Grundstück wurde bisher als Außenbereich gemäß 35 BauGB behandelt. Der Markt Biberbach könnte sich eine Bebauung gemäß 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist) vorstellen. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt einer Bebauung gemäß 35 Abs. 2 BauGB unter der Voraussetzung zu, dass - die Höhe des geplanten Gebäudes der umliegenden Bebauung (EG, 1.OG, DG) angepasst wird - sich die Dachform und Dachneigung einfügt - die GRZ mit 0,4 und GFZ mit 0,7 wie im Bebauungsplan Nr. 1 Forsthalde festgesetzt wird - 2 Stellplätze pro WE geschaffen werden Die Gestaltung der Bebauung ist mit dem Kreisbaumeister abzustimmen. c) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Sportplatzstr. 19, Biberbach, FlNr. 899/11 Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Bauvoranfrage in vorgelegter Form zu und erteilt alle Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Abstimmungsergebnis: 0 : 6 (Somit ist die Bauvoranfrage abgelehnt) - Überschreitung der Baulinie im Norden und Osten Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Überschreitung der Baulinie im Norden und Osten zu. - Drehung der Hauptfirstrichtung um 30 Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Drehung der Fristrichtung um 30 zu. - Weitere Zufahrt über die Ostseite Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt einer weiteren Zufahrt über die Ostseite zu.
SEITE - 5 - Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Dachfarbe in Grau statt Ziegelrot bis Rotbraun Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Dachfarbe in Grau zu. - Zwerchgiebel im Süden Dachneigung der Quergiebel ca. 30 unterscheidet sich vom Hauptdach 45. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Dachneigung von 30 statt 45 wie Hauptdach zu. Wandhöhe teilseitig 3,80 m Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Überschreitung der Wandhöhe talseitig wie geplant zu. - Zwerchgiebel im Norden Dachneigung der Quergiebel ca. 30 unterscheidet sich vom Hauptdach 45. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Dachneigung von 30 statt 45 wie Hauptdach zu. Breite Zwerchgiebel größer als 1/3 der Gesamtlänge des Daches Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt einer Überschreitung der Breite des Zwerchgiebels zu. Gleiche Höhe der Zwerchgiebel Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt zu, dass die beiden Zwerchgiebel eine unterschiedliche Höhe haben. Überschreitung der Wandhöhe talseitig von 3,80 m im Bereich der Zwerchgiebel Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Überschreitung der Wandhöhe talseitig wie geplant zu.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift SEITE - 6 - Erhöhung OK FFB von 475,5 auf 475,95 ünn Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt einer Erhöhung des OK FFB von 45 cm zu. Abstimmungsergebnis: 0 : 6 (Somit ist die Befreiung abgelehnt) Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,567 Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmt einer Erhöhung der GRZ auf 0,567 zu. Abstimmungsergebnis: 0 : 6 (Somit ist die Befreiung abgelehnt)