Welche Steueränderungen erwarten uns nach der Bundestagswahl 2013?

Ähnliche Dokumente
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen

Erbschaftsteuerreform und Veräußerungsgewinnbesteuerung Ausblick und Handlungsalternativen

Steuerlasten - Parteienpläne auf dem Prüfstand

Unternehmenssteuerreform 2008:

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Das Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Die Wahlprogramme der Parteien aus steuerpolitischer Sicht

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Reform der Erbschaftsteuer 2008

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Der Unternehmensnachfolger

Der Unternehmer und sein Nachfolger

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS

Erben und Vererben. Erben ohne Scherben

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer

Transfer Partners. DIALOG 7 Dezember Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner. Sehr geehrte Damen und Herren,

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung

Solidarische Einfachsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG

INVESTMENTSTEUERREFORM

DStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt

Was bedeutet die neue Steuerreform konkret für SIE, wenn Sie

Herzlich willkommen zu

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

MEMORANDUM Sommerschule Mehr Steuern für notwendige Investitionen

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?

Steuerreformpläne der SPD zur Wiederbelebung der Vermögensteuer

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden

Fachkundig beraten. 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Bürgerenergieprojekte nach dem neuen EEG. Dr. Reiner Gay Nürnberg 15.

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer, die 3.

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker

11; Bewertungsgesetz. Anlagen zum Bewertungsgesetz. R B Erbschaftsteuerrichtlinien

Steuerliche Begünstigungen der Unternehmensnachfolge

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben?

Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor:

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Unternehmensnachfolge im Handwerk

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo

b) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung

Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland

Abgeltungssteuer 2009

Das Steuer-1x1 des Familienpools

Pape & Co. Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

Der Gesetzesentwurf zur Reform des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom (ErbStRG)

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge

ALUMNI Steuerwissenschaften Verein. Die Abgeltungssteuer 2009

Checkliste Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55

Nachfolgeregelungen aus Anlass der Krise

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz

ERBSCHAFTSTEUER UND PHANTOMLOHN

VERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13

Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Die Bilanz der Erbschaftsteuerreform

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

Zusammenfassende Übungsklausur

Es besteht Handlungsbedarf

Private Grundstücksveräußerung und beschränkte Steuerpflicht der 2. Art

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012.

5 Gründe, warum die Abgeltungssteuer abgeschafft gehört

Eckdaten der Unternehmenssteuerreform 2008/2009

Knappworst & Partner

selbstgenutzter Immobilien in Spanien

PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

Fallstricke in der Unternehmensnachfolge

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Steuerberater Bernd Zanin. 2. Weimarer Steuerforum Weimar,

Abgeltungssteuer und Erbschaftsteuer PC Senioren Club Konstanz

Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge

Transkript:

Welche Steueränderungen erwarten uns nach der Bundestagswahl 2013? Info-Veranstaltung Steuerkanzlei Lehr vom 25. Juni 2013

Folie 2 2013 Dr. Jörg Lehr

Aktuelle Situation im Wahlkampf florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf Rekordniveau steigende Ausgaben/leere Staatskassen Kluft zwischen Arm und Reich wird größer Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen Folie 3 2013 Dr. Jörg Lehr

Welche Steuersteine drohen nach der Bundestagswahl 2013? 1. Änderungen der Einkommensteuer 2. Änderungen der Abgeltungsteuer 3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften 4. Änderungen der Erbschaftsteuer 5. Einführung einer Vermögensteuer 6. Sonstige Steuersteine Folie 4 2013 Dr. Jörg Lehr

1.1. Änderungen Einkommensteuer aktuelle Rechtslage: ESt-Tarif Beseitigung der kalten Progression Grundfreibetrag Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz 42% Reichensteuer 45% 2012 2013 2014 8.004 8.130 8.354 14% 52.882-249.999 ab 250.000 Folie 5 2013 Dr. Jörg Lehr

1.2. Änderungen Einkommensteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Spitzensteuersatz 42% ab 55.209 /110.418 aber Anpassung Tarifverlauf (Beseitigung kalte Progression) Reichensteuer 45% ab 250 T /500 T Spitzensteuersatz 49% ab 100 T /200 T Ledige/Ehegatten Spitzensteuersatz 49% ab 80 T /160 T Ledige/Ehegatten bis 2013 ESt = 193.656 400 T 100 T zve 500 T ab 2014 SPD ESt = 218.586 Steuermehrbelastung 24.810 Folie 6 2013 Dr. Jörg Lehr

1.3. Änderungen Einkommensteuertarif vorausschauende Gestaltung Einkünfteerzielung in 2013 vorziehen Erträge in 2013 realisieren Gewinnrealisierung aus laufenden Geschäften z.b. Fertigstellung bzw. Abnahme noch in 2013; kein IAB bilden Aufwendungen in Zukunft schieben z.b. Instandhaltung, Werbemaßnahmen, Zahlung Gratifikationen etc. Sonderabschreibungen nicht 2013 beanspruchen IAB auflösen? Folie 7 2013 Dr. Jörg Lehr

1.4. Änderungen Einkommensteuer Ehegattensplitting getrennte VA getrennte VA Ehegatten- Splitting zve 40 T zve 80 T zve 80 T ESt 9.007 ESt 25.428 ESt 18.014 zve 40 T zve 0 T ESt gesamt ESt 9.007 ESt 0 18.014 25.428 18.014 Kindergeld 184 mtl. oder Kinderfreibetrag 584 mtl. Folie 8 2013 Dr. Jörg Lehr

1.5. Änderungen Einkommensteuer Ehegattensplitting Familiensplitting = Erhöhung Kinderfreibetrag von 7.008 auf 8.354 Ehegattensplitting = keine Änderung Ehegattensplitting bei Altehen Realsplitting bei Neuehen = jeder Partner wird individuell besteuert mit der Möglichkeit den Grundfreibetrag zu übertragen Ehegattensplitting, aber Deckelung auf 1.300 ESt-Vorteil Erhöhung Kindergeld auf 219 p.k. mtl. KG/KFB= keine Änderung Erhöhung Kindergeld auf 324 p.k. mtl. Erhöhung Kindergeld auf 300 p.k. mtl. Folie 9 2013 Dr. Jörg Lehr

1.6. Änderungen Einkommensteuer Ehegattensplitting EG Splitting bis 2013 Familiensplitting Realsplitting zve 80 T - 13.805 zve 66.195 ESt 19.607 Splitting 18.014 getr. VA= 25.428-1.300 ESt 24.128 zve 80 T ESt 18.014 ESt 18.014 zve 13.805 ESt 1.097 zve 0 T KG 184 /4416 KG 219 /5.256 KG max 324 /7.776 KGrundsicherung 300 /7.200 ESt/KG 13.598 ESt/KG 12.758 ESt/KG 12.928 ESt/KG 16.928 Folie 10 2013 Dr. Jörg Lehr Entlastung 840 Entlastung 600 Belastung 3.330

2.1. Änderungen der Abgeltungsteuer Welche Steuersteine drohen ab 2014? Abgeltungsteuer 25% mit Veranlagungsoption Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 32% Veranlagungsoption bleibt bestehen Rückkehr zum individuellen ESt- Satz (Teileinkünfteverfahren) Folie 11 2013 Dr. Jörg Lehr

2.2. Änderungen der Abgeltungsteuer aktuelle Rechtslage/Ausblick Besteuerung der Kapitalgesellschaften Einkommen der KapG vor GewSt/KSt Gewerbesteuer (Hebes. 400%) Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag % 14% 15% 5,5% 100,00 Ertragsteuern 2013 2014 14,00 15,00 0,83 14,00 15,00 0,83 Ertragsteuern KapGes 29,83 29,83 Brutto-Dividende Gesellschafter 70,17 Einkommensteuer/Abgeltungsteuer 25% 25% 32% 17,54 22,45 Solidaritätszuschlag 5,5% 0,96 1,24 Ertragsteuern Gesellschafter 18,50 23,69 Ertragsteuern gesamt 48,33 53,52 Folie 12 2013 Dr. Jörg Lehr

2.3. Änderungen der Abgeltungsteuer vorausschauende Gestaltung bei KapG möglicherweise Gewinnvorträge vor Erhöhung der Abgeltungsteuer an Gesellschafter ausschütten Vorabausschüttungen auf Gewinne 2013 bei Aktien Veräußerungsgewinne aus Aktien vor Erhöhung der Abgeltungsteuer realisieren Folie 13 2013 Dr. Jörg Lehr

3.1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Immobiliengeschäften 2002 war Abschaffung der 10 Jahres-Spekulationsfrist geplant Europa (Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) besteuert Veräußerungsgewinne aus Grundstücken Daniela Wagner, Sprecherin BT Fraktion, Die Spekulationsfrist soll zumindest bei vermieteten Immobilien abgeschafft und der Veräußerungsgewinn gänzlich der Steuer unterworfen werden, weil so ein bedeutendes und ungerechtfertigtes Steuerschlupfloch geschlossen wird.! Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Grundstücken wird kommen, die Frage ist nur wann! Folie 14 2013 Dr. Jörg Lehr

3.2. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilien = Besteuerung aller Immobilienveräußerungen (ausn. Eigenheim) Pauschalsteuer 3,5% auf Veräußerungspreis Abgeltungsteuer 25% auf Veräußerungsgewinn Problem Übergangsregelung Einbeziehung von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum Folie 15 2013 Dr. Jörg Lehr

3.3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung steuerfreie Hebung der stillen Reserven in privaten Immobilien durch Veräußerung in der Familie vor Wegfall der Spekulationsfrist Immobilie weniger als 10 Jahre im Eigentum = Versteuerung der stillen Reserven gewinnrealisierende Veräußerung in 2013 idr nicht zu empfehlen Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum, Veräußerung sinnvoll, soweit AfA Volumen aufgebraucht bzw. Wertsteigerung erheblich durch Verkauf noch in 2013 können stille Reserven steuerfrei realisiert werden. Erwerber hat neues höheres AfA Volumen Folie 16 2013 Dr. Jörg Lehr

3.4. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung MFH V steuerfreier Verkauf innerhalb der Familie vor 2014 Anschaffung 1963, MEinnahmen p.a. 100 T GruBo VW 500 T, Gebäude, VW 2 Mio, Kaufpreis 2,5 Mio. S Vermietung Vater Einnahmen 75.000 100.0000 AfA AfA 2% 2% 00 Zinsen 3% 3% 00 Saldo 75.000 0 ESt, ESt, Soli Soli 44,31% 33.233 44.310 0 Sohn 100.000-40.000-75.000-15.000-6.647 ESt V bisher 44.310 Folie 17 2013 Dr. Jörg Lehr ESt Saldo jetzt 26.586 17.724 Steuervorteil

4.1. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage: Verschonungsregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, MUAnteilen an Betriebsvermögen und von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften (>25%) werden verschont von ErbSt: Steuerbefreiung Verwaltungsvermögen Behaltensfrist Mindest-Lohnsumme ab 21 AN Regelverschonung 85% max. 50% 5 Jahre 400% Optionsverschonung 100% max. 10% 7 Jahre 700%! Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder ist unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und der Regelverschonung bis zu 2.780.000 erbschaftsteuerfrei! Folie 18 2013 Dr. Jörg Lehr

4.2. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage Verschonung von Cash-GmbH s V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen? Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Bargründung mit 2 Mio. Schenkung GmbH-Anteile an Sohn Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt 7 Jahre Auflösung der GmbH und Rückzahlung der Einlagen Cash-GmbH Cash-GmbH Cash-GmbH BMF: Wertpapiere = VVermögen; Geld, Sparanlagen, Festgeld VVermögen Folie 19 2013 Dr. Jörg Lehr

4.3. Änderungen Erbschaftsteuer BFH Vorlagebeschluss Beschluss des BFH vom 05.10.2012 = ErbStG ist verfassungswidrig wegen Überprivilegierung des Betriebsvermögens Vorlage an das BVerfG zur Entscheidung Jahressteuergesetz 2013 = Geld, Guthaben und andere Forderungen sind Verwaltungsvermögen, soweit sie nach Abzug der Schulden 20% des Unternehmenwertes übersteigen Gesetzesänderung bei Regierungswechsel nach der BT Wahl weitere Beschränkung der Cash-GmbH! Beseitigung, Einschränkung oder Absenkung der Verschonungsregeln? Verlängerung der Behaltensfristen? Folie 20 2013 Dr. Jörg Lehr

4.4. Änderungen Erbschaftsteuer vorausschauende Gestaltung Wie können Sie auf drohende Änderungen der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen reagieren? Cash-GmbH kann noch (eingeschränkt) genutzt werden Übertragungen von Unternehmen, die ohnehin in den nächsten 3-5 Jahren angedacht sind, sollten vorgezogen werden Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft? mit Rückwirkung? vorausschauende Gestaltung: Rückforderungsklausel für den Fall, dass SchSt entsteht bzw. Verschonungsregeln keine Anwendung finden. Folie 21 2013 Dr. Jörg Lehr

5.1. Welche Steuersteine drohen ab 2014? Vermögensteuer/Vermögensabgabe BReg prüft, ob über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann. Folie 22 2013 Dr. Jörg Lehr

5.1. Vermögensteuer Vermögensabgabe BReg prüft, ob über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann. Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres Nettovermögen im In- u. Ausland Grds. Bewertung Verkehrswerte Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester nat. Personen, KapG Steuersatz 1% 2 Mio /4 Mio Ledige/Ehegatten Abschmelzung bis auf 500 T /1.000 T kein betrieblicher Freibetrag Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns Folie 23 2013 Dr. Jörg Lehr

5.1. Vermögensteuer Vermögensabgabe BReg prüft, ob über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann. Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres Nettovermögen im In- u. Ausland Grds. Bewertung Verkehrswerte Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester nat. Personen, KapG Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns Vermögensabgabe= einmalige Festsetzung zum Stichtag Verteilung der Zahlung auf 10 J. Nettovermögen im In- und Ausland Steuersatz 1% Steuersatz 15% 2 Mio /4 Mio Ledige/Ehegatten Abschmelzung bis auf 500 T /1.000 T nat. Personen 1 Mio p. Person 250 T p. Kind Abschmelzung bis auf 0 kein betrieblicher Freibetrag betr. Freibetrag 5 Mio Deckelung Steuerlast p.a. max. 35% des Gewinns Folie 24 2013 Dr. Jörg Lehr

5.2. Einführung einer Vermögensteuer Vermögensteuer 1 Mio Rohvermögen 8 Mio Rendite = 400 T - Schulden -1 Mio 40% ESt = 160 T =Gesamtvermögen 7 Mio -Freibeträge -1 Mio stpfl. Vermögen 6 Mio 1% VermSt = 60 T Steuerbelastung = 55% Folie 25 2013 Dr. Jörg Lehr 160 T 64 T 60 T 77,5%

5.3. Kritik an Vermögensteuer/ Vermögensabgabe zeitnahe jährliche Bewertung erfordert hohen administrativen Aufwand hohe Erhebungs- und Verwaltungskosten hohe Beratungskosten für Unternehmen Trennung/Zuordnung Privatvermögen/Betriebsvermögen schwierig BDI: 90% der VSt entfällt auf Betriebsvermögen VSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig VSt ist ertragsunabhängig; ertragsschwache Unternehmen besonders belastet Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen Folie 26 2013 Dr. Jörg Lehr

6.1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz aktuelle Rechtslage Personen mit Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig bei Entdeckung der unterlassenen Erklärung der Kapitalerträge Nachversteuerung der Kapitalerträge des nicht versteuerten Kapitalstammes (ESt, GewSt, KSt, USt, ErbSt) Nacherhebung Sozialversicherungsabgaben Verzinsung der hinterzogenen Steuern und Abgaben Strafbarkeit 370, 371 AO Steuerhinterziehung strafbefreiende Selbstanzeige Folie 27 2013 Dr. Jörg Lehr

6.2. Steuerabkommen Deutschland Schweiz geplante Regelung Vergangenheit 01.01.2013 Zukunft Selbstanzeige der KErträge der letzten 10 J. Nachversteuerung mit ind. StSatz Verzinsung der StSchuld 6% p.a. Straffreiheit pauschale Einmalzahlung StAbk. D/CH Nachversteuerung 2013 zwischen 19% und 41% des Kapitals Stand 31.12.2010 anonyme Abführung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Einmalzahlung an dt. FVerwaltung Abgeltung der ESt, USt, VSt, GewSt, ErbSt Straffreiheit Abgeltungsteuer 25% Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne etc. anonyme Abgeltung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Abgeltung durch dt. FVerwaltung Folie 28 2013 Dr. Jörg Lehr

6.3. Steuerabkommen Deutschland Schweiz Wie geht es weiter? alte Rechtslage gilt weiter! kein Informationsaustausch mit Schweiz Zufallsfunde durch illegal erworbene CD s neue Verhandlungen nach einer gewissen Schamfrist nach der BT Wahl Einführung Schweizer Steuerabkommen frühestens 01.01.2015 uu mit etwas höherer Steuerbelastung SPD automatisierter Datenaustausch keine pauschale anonyme Amnestie Folie 29 2013 Dr. Jörg Lehr

6.4. Steuerabkommen Deutschland Schweiz vorausschauende Gestaltung Offenlegung durch Selbstanzeige Warten auf Schw. Steuerabkommen Besteuerungsvermeidung durch Umschichtung in Unternehmen andere Länder Singapore, Dubai geschützte Anlageformen! Umschichtung risikobehaftet Folie 30 2013 Dr. Jörg Lehr

Folie 31 2013 Dr. Jörg Lehr

Steuerkanzlei Dr. Jörg Lehr Steuerberater/Rechtsanwalt www.dr-lehr.com Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können. Die Präsentation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Rechtsstand 24.06.2013 Folie 32 2013 Dr. Jörg Lehr