Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik

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Transkript:

Klaus Taraschka Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XXIII XXVII A. Einleitung und Aufbau der Arbeit 1 I. Einleitung 1 II. Aufbau der Arbeit 3 B. Die Stellung des Art. 133 Abs. 1 EGV als Kompetenznorm im Gesamtsystem des Gemeinschaftsrechts 5 I. Die Aufgabe der Gemeinsamen Handelspolitik im Gemeinschaftsrecht 5 II. Art. 133 EGV als Kompetenznorm im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik 7 1) Art. 131 EGV 8 2) Art. 132 EGV 10 3) Art. 134 EGV 11 4) Die Bedeutung der Art. 131, 132 und 134 EGV neben Art. 133 EGV 12 III. Die Struktur des Art. 133 EGV 13 IX

IV. Art. 133 Abs. 1 EGV als Kompetenznorm für autonome und konventionelle Maßnahmen 13 V. Zusammenfassung 14 C. Allgemeines zum Gutachten 1/94 und zum Amsterdamer Vertrag 16 I. Das Gutachten 1/94 16 1) Die Uruguay-Runde 17 2) Das Vorbringen der Organe und der Mitgliedstaaten 20 a) Das Vorbringen der Kommission 20 b) Das Vorbringen des Rates 23 c) Das Vorbringen des Europäischen Parlamentes 24 d) Das Vorbringen der beteiligten Mitgliedstaaten 28 3) Die Situation des EuGH im Hinblick auf das Gutachten 1/94 29 II. Der Amsterdamer Vertrag im Hinblick auf Art. 133 EGV 33 1) Die Regierungskonferenz zur Revision der Verträge 33 X

2) Die Änderungen durch den Amsterdamer Vertrag 35 a) Gegenstand eines Beschluß nach Art. 133 Abs. 5 EGV 36 b) Beschränkung auf konventionelle Maßnahmen 37 c) Umfang der Kompetenzübertragung durch Beschluß gemäß Art. 133 Abs. 5 EGV 38 d) Beschränkung des Art. 133 Abs. 5 EGV auf Kompetenzen für den Erlaß von direkt gegenüber Drittstaatsangehörigen wirkende Maßnahmen 41 III. Zusammenfassung 42 D. Allgemeines zur Auslegung 44 I. Notwendigkeit der Auslegung des Art. 133 Abs. 1 EGV und Vorgehensweise 44 1) Die systematische Auslegung des Art. 133 Abs. 1EGV 45 2) Die teleologische Auslegung des Art. 133 Abs. 1 EGV 46 3) Die Grenzen der Auslegung 49 a) Das Prinzip der begrenzten Ermächtigung 49 b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 50 II. Die Bedeutung der Praxis und der Rechtsprechung für die Auslegung 51 XI

III. Zusammenfassung 53 E. Analyse der Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV 55 I. Ablehnung der Extrempositionen 55 1) Ablehnung der restriktiven Extremposition 55 2) Ablehnung der weiten Auslegung 56 a) Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten Ermächtigung 58 b) Ablehnung aus systematischen Gründen 60 3) Zusammenfassung 61 II. Der gegenständliche Anwendungsbereich des Art. 133 Abs. 1 EGV 63 1) Waren 63 a) Landwirtschaftliche Produkte 63 b) Strategische Güter 66 c) Waren, die unter den EAGV fallen 70 d) Waren, die unter den EGKSV fallen 73 2) Dienstleistungen 75 a) Der Begriff Dienstleistungen" in Art. 133 Abs. 5 EGV 76 b) Bewertung der einzelnen Formen der Dienstleistungserbringung im Hinblick auf die expliziten Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV 80 XII

(1) Dienstleistungserbringung ohne Grenzüberschreitung durch natürliche Personen Korrespondenzdienstleistungen 80 (2) Dienstleistungserbringung mit Grenzüberschreitung durch natürliche Personen - aktive und passive Dienstleistungen 82 (a) Gründe für die Einbeziehung der aktiven und passiven Dienstleistungen in den gegenständlichen Anwen-dungsbereich des Art. 133 Abs. 1 EGV 83 (i) Die Situation im internationalen Handelsverkehr 83 (ii) Der Schutz des Binnenmarktes 83 (iii) Der Austauschcharakter 85 (b) Entkräftung der Gegenargumente 85 (i) Die Regelung von Einreise- und Aufenthaltsbedingungen 85 (ii) Die fehlende Möglichkeit, Gegenstand weiterer Handelsgeschäfte zu sein 90 (iii) Art. 49 Abs. 2 EGV 90 (c) Ergebnis 91 (3) Niederlassung von Dienstleistungserbringern 92 (4) Transportdienstleistungen 95 (a) Handelspolitik im Bereich der Transportdienstleistungen 96 (b)beschränkungen des Anwendungsbereichs des Art. 133 Abs. 1 EGV bezüglich Transportdienstleistungen aufgrund primärrechtlicher Regelungen 98 (5) Den Kapitalverkehr betreffende Regelungen der Finanzdienstleistungen 101 XIII

c) Die Funktion des Art. 133 Abs. 5 EGV im Bereich des Dienstleistungshandels 103 (1) Keine Beschränkung des gegenständlichen Anwendungsbereiches des Art. 133 Abs. 1 EGV durch Art. 133 Abs. 5 EGV 104 (2) Der Anwendungsbereich des Art. 133 Abs. 5 EGV im Bereich des Dienstleistungshandels 105 3) Kapitalverkehr 106 4) Währungspolitik 107 5) Zahlungsverkehr 107 6) Zusammenfassung 108 III. Maßnahmen 111 1) Ausgangspunkt: die finale und die instrumentale Theorie 111 a) Die Ansicht des Rates im Gutachten 1/78 - finale Theorie 112 b) Die Ansicht der Kommission in Gutachten 1/78 instrumentaler Ansatz 113 c) Stellungnahme 115 xrv 2) Die Handhabung durch den EuGH 116 a) Die Phase der weiten, weltmarktorientierten Auslegung 116 (1) Die Rs. 8/73 (Massey-Ferguson) und das Gutachten 1/75 117 (2) Das Gutachten 1/78 117 (3) Die Rs. 45/86 (Kommission/Rat) 119 (4) Fazit 121

b) Die Phase der Infragestellung und Strukturierung 121 (1) Die Rs. C-62/88 (Griechenland/Rat) 121 (2) Das Gutachten 1/94 123 (3) Fazit 125 c) Stellungnahme 125 3) In der Literatur vertretene Theorien 127 a) Der new look" von Ehlermann 127 b) Der Ansatz von Timmermans 129 c) Der teleologische Ansatz von Weissenberg und von Bogdandy 130 d) Stellungnahme 133 4) Bewertung und eigener Ansatz 136 a) Bewertung 136 b) Eigener Ansatz 138 (1) 1. Stufe: Grundsatz 138 (2) 2. Stufe: Einschränkungen 139 (a) Einschränkung aufgrund expliziter Regelung in den Gemeinschaftsverträgen 140 (b) Einschränkung aufgrund anderweitiger Ziele der Maßnahme 141 5) Zusammenfassung und Definition 144 IV. Die Rechtsnatur der expliziten Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV 147 1) Einteilung der Gemeinschaftskompetenzen und Terminologie 147 a) Die in der deutschsprachigen Europarechtsliteratur gebrauchte Einteilung und Terminologie ' 147 XV

b) Die vom EuGH und in der englischsprachigen Europarechtsliteratur verwendete Einteilung und Terminologie 149 c) Stellungnahme 150 d) Konkurrierende Kompetenzen nach Rechtsetzung der EG 154 2) Die Rechtsnatur der expliziten Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV 155 a) Die Ansicht des EuGH und der herrschenden Meinung in der Literatur 155 b) Die Annahme einer auf Teilbereiche des Art. 133 Abs. 1 EGV begrenzten Ausschließlichkeit 156 c) Stellungnahme 158 3) Handeln der Mitgliedstaaten im Bereich der Handelspolitik 161 a) Dogmatische Einordnung der Erlaubnis mitgliedstaatlichen Handelns im Bereich der Handelspolitik durch die EG 161 (1) Aufgabe des Ausschließlichkeitsanspruchs der Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik 162 (2) Erlaubnis der EG an die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage von Gemeinschaftskompetenzen zu handeln 163 (3) Zwischenergebnis 164 (4) Mittelbare Organschaft im weiteren Sinne...165 b) Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Erlaubnis mitgliedstaatlichen Handelns im Bereich der Handelspolitik durch die EG 165 c) Erscheinungsformen der Erlaubnis mitgliedstaatlichen Handelns im Bereich der Handelspolitik durch die EG 167 XVI

(1) Erlaubnis durch eine besondere Ermächtigung der EG 167 (a) Besondere Ermächtigung an die Mitgliedstaaten bezüglich nichtliberalisierter Güter 167 (b) Besondere Ermächtigung an die Mitgliedstaaten durch Schutzklauseln im Sekundärrecht 169 (c) Besondere Ermächtigung an die Mitgliedstaaten zur Verlängerung und Änderung bestehender Rechtsakte 171 (2) Handeln der Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses 172 d) Sonderfall: Mitgliedstaatliche Finanzierung gemeinschaftlicher Maßnahmen 175 4) Zusammenfassung 176 V. Die Herleitung impliziter Kompetenzen aus Art. 133 Abs. 1 EGV als Rechtsgrundlage für Neben- oder Hilfsbestirnmungen 179 1) Problemstellung 179 2) Die Herleitung impliziter Kompetenzen im Verfassungsrecht föderalistischer Staaten und im Völkerrecht 182 3) Die Herleitung impliziter Kompetenzen im Gemeinschaftsrecht 186 4) Implizite Kompetenzen aus Art. 133 Abs. 1 EGV als Rechtsgrundlage für Neben- oder Hüfsbestimmungen 189 5) Zusammenfassung 190 XVII

F. Abgrenzung der Handelspolitik zu anderen Regelungsbereichen und Politiken 192 I. Abgrenzung zu den Regelungsbereichen anderer Gemeinschaftskompetenzen 192 1) Abgrenzung zu Art. 26 EGV 192 2) Abgrenzung zur Agrarpolitik 194 a) Beschränkung des Regelungsbereichs des Art. 133 Abs. 1 EGV aufgrund der Kompetenzen nach Art. 37 Abs. 2 EGV 195 b) Beschränkung des Regelungsbereich des Art. 133 Abs. 1 EGV im Falle der ausschließlichen und gezielten Verfolgung agrarpolitischer Zwecke 198 3) Die Anwendbarkeit des Art. 133 Abs. 1 EGV bei Maßnahmen betreffend das geistige Eigentum 199 4) Abgrenzung zu den Regelungsbereichen der.neuen' Politiken am Beispiel der Abgrenzung zur Entwicklungszusammenarbeit 204 a) Der Anwendungsbereich der Art. 177 ff. EGV 205 (1) Allgemeines 205 (2) Der Umfang der Kompetenzen der EG im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 208 b) Abgrenzung zum Regelungsbereich des Art. 133 Abs. 1 EGV 212 XVIII

5) Abgrenzung zu Art. 310 EGV 215 a) Allgemeines zu Art. 310 EGV 215 (1) Definition von Assoziierung im Sinne des Art. 310 EGV 215 (2) Art. 310 EGV als eigene Sachkompetenz 217 b) Abgrenzung zum Anwendungsbereich des Art. 133 Abs. 1 EGV 219 6) Die Anwendbarkeit des Art. 133 Abs. 1 EGV bei Maßnahmen betreffend EAG-Güter 222 7) Die Anwendbarkeit des Art. 133 Abs. 1 EGV bei Maßnahmen betreffend EGKS-Güter 223 8) Zusammenfassung 224 II. Abgrenzung zu Bereichen ausschließlicher Zuständigkeit der Mitgliedstaaten am Beispiel der Außen- und Sicherheitspolitik 227 1) Handelsembargos 227 a) Handelsembargos vor Einführung des Art. 301 EGV 228 (1) Handelsembargos in der Praxis 228 (2) Bewertung des zweistufigen Vorgehens 229 (a) Kompetenzrechtliche Problematik der Handelsembargos 230 (b) Lösungsansatz 231 (c) Kritik an dem zweistufigen Vorgehen aus Sicht der Gemeinschaft 233 (d) Kritik an dem zweistufigen Vorgehen aus Sicht der Mitgliedstaaten 234 b) Handelsembargos seit Einführung des Art. 301 EGV 235 (1) Der Regelungsbereich des Art. 301 EGV 235 XIX

(2) Abgrenzung von Art. 301 EGV zu Art. 133 Abs. 1 EGV 238 (3) Unterschiede des Verfahrens nach Art. 301 EGV zum zweistufigen Vorgehen vor Maastricht 240 (4) Die Auswirkungen des GASP-Beschluß auf die Entscheidung der EG 242 (a) Die Auswirkungen des GASP-Beschluß auf die Entscheidung der Kommission und des Rates als Gemeinschaftsorgane 243 (b) Auswirkungen des Kohärenzgebotes auf die Entscheidung der Kommission und des Rates als Gemeinschaftsorgane 244 (c) Die Auswirkungen des GASP- Beschlusses auf die Entscheidung der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Rat 246 c) Selbständiges Vorgehen der EG bzw. der Mitgliedstaaten beim Erlaß von Embargos 248 (1) Selbständiges Vorgehen der EG 249 (2) Selbständiges Vorgehen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Art. 297 EGV 249 (a) Die vier in Art. 297 EGV geregelten Fälle 250 (b) Voraussetzungen für das mitgliedstaatliche Vorgehen in den Fällen des Art. 297 EGV 252 (c) Die Handlungsbefugnis der EG in den Fällen des Art. 297 EGV 254 (d) Mitgliedstaatliches Abweichen von Embargos der Gemeinschaft auf der Grundlage von Art. 297 EGV 256 (3) Selbständiges Vorgehen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des EUV 258 XX

d) Zusammenfassung 258 2) Die Exportkontrollpolitik bezüglich strategischer Güter 260 a) Die Zulässigkeit der nationalen Exportkontrollpolitik bezüglich strategischer Güter 261 (1) Konkurrierende Kompetenzen der Mitgliedstaaten aufgrund der Art. 296 Abs. 1 lit. b), 297 EGV 262 (2) Einschränkung der ausschließlichen Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV aufgrund anderer, expliziter Gemeinschaftskompetenzen 262 (3) Einschränkung der ausschließlichen Kompetenzen nach Art. 133 Abs. 1 EGV aufgrund eines vorrangigen außen- und sicherheitspolitischen Zwecks 263 (4) Die Zulässigkeit der nationalen Exportkontrollpolitik bezüglich strategischer Güter nach Meinung des EuGH 265 b) Bewertung der dual-use-verordnung aus kompetenzrechtlicher Sicht 268 (1) Der Inhalt der dual-use-vo und des dualuse-beschlusses 268 (2) Die Zuständigkeit der EG nach Art. 133 Abs. 1 EGV zum Erlaß der dual-use-vo 270 (3) Die kompetenzrechtliche Rechtmäßigkeit des dual-use-beschlusses 272 c) Zusammenfassung 273 XXI

G. Ergebnis der Untersuchung 275 H. Ausblick: Die geplanten Änderungen durch den Vertrag von Nizza 281 XXII