Normalpfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändung mit Nettomethode ermitteln 4.2. Pfändung mit Bruttomethode ermitteln 4.3. Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen 4.4. Unpfändbarkeit von Sonn- und Feiertagszuschlägen 4.5. Pfändungsschuld erhöhen 4.6. Pfändungsschuld auf Abrechnung unterdrücken 4.7. Ermittlung der abziehbaren KV/PV-Beiträge bei privater und freiwilliger Krankenversicherung 4.8. Pfändung manuell anlegen 4.9. Berechnung mit teilweise unterhaltsberechtigten Personen 4.10. Verarbeitung von Pfändungen mit gleicher Priorität 4.11. Auswertungen 5. Wichtige Informationen 2 2 2 3 3 4 5 6 7 7 8 8 10 11 12 12
Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Normalpfändungen abrechnen. 2. Voraussetzungen Zur Pfändungsberechnung benötigen Sie das Zusatzmodul»Pfändung«. Haben Sie das Zusatzmodul»Pfändung«nicht lizenziert, erhalten Sie beim Öffnen der Komforterfassung eine Meldung. Nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf: Telefon: 08031 2561-423 E-Mail: sales@agenda-software.de 3. Vorgehensweise Pfändung erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. Buchungsart»Normalpfändung«wählen. Hinweis Die beiden folgenden Einstellungen gelten für alle Pfändungen. Anzahl der Unterhaltsberechtigten erfassen. Pfändungsmethode (Berechnung Nettoeinkommen) wählen.
Seite 3 Hinweis Die nachfolgenden Einstellungen gelten für das jeweilige Register. Zustelldatum erfassen. Aus dem Zustelldatum ermittelt sich automatisch die Priorität. Pfändungsschuld erfassen. Pfändungsrate erfassen (nur bei manueller Ermittlung erforderlich). Bankverbindung des Gläubigers erfassen. Hinweis Sie können je Mitarbeiter bis zu fünf Pfändungen erfassen. Die Pfändung mit dem ältesten Zustelldatum bzw. der höchsten Priorität wird als erstes bedient. Ist die Pfändungsschuld mit Priorität 1 komplett beglichen, wird die nächste Pfändung mit Priorität 2 für die Berechnung herangezogen. 3.. 4. 4.1. Details Pfändung mit Nettomethode ermitteln Berechnungsschema Bruttoeinkommen - unpfändbare Bezüge = Pfändungsbrutto - gesetzliche Abzüge 1 = Nettoeinkommen 1 ohne Steuer- und SV-Beiträge der unpfändbaren Bezüge wie z. B. Weihnachtsgeld Beispiel Januar 2016: Gehalt 4.500 Euro, Weihnachtsgeld 500 Euro, drei unterhaltsberechtigte Personen. Lösung Bruttoeinkommen 5.000,00 Euro - unpfändbare Bezüge 500,00 Euro = Pfändungsbrutto 4.500,00 Euro - gesetzliche Abzüge aus den pfändbaren Bezügen Steuerabzüge: 1.012,03 Euro SV-Abzüge: 889,76 Euro 1.901,79 Euro = Nettoeinkommen 2.598,21 Euro = Pfändung lt. Pfändungstabelle 198,49 Euro
Seite 4 4.2. Pfändung mit Bruttomethode ermitteln Berechnungsschema Bruttoeinkommen - unpfändbare Bezüge - gesetzliche Abzüge 1 = Nettoeinkommen 1 mit Steuer- und SV-Beiträge der unpfändbaren Bezüge wie z. B. Weihnachtsgeld Beispiel Januar 2016: Gehalt 4.500 Euro, Weihnachtsgeld 500 Euro, drei unterhaltsberechtigte Personen. Lösung Bruttoeinkommen 5.000,00 Euro - unpfändbare Bezüge 500,00 Euro - gesetzliche Abzüge aus den pfändbaren und unpfändbaren Bezügen Steuerabzüge: 1.177,74 Euro SV-Abzüge: 991,39 Euro 2.169,13 Euro = Nettoeinkommen 2.330,87 Euro = Pfändung lt. Pfändungstabelle 120,49 Euro
Seite 5 4.3. Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen Hinweis Agenda kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle verwendeten Lohnarten hinsichtlich der Pfändbarkeit. Schlüsselung der Lohnarten für: Normalpfändung Verbraucherinsolvenz Schlüsselung Lohnart Voll pfändbar Nicht pfändbar Halb pfändbar Teilweise pfändbar VWL Überweisungsbetrag Beschreibung Lohnarten mit dieser Schlüsselung fließen komplett in das Pfändungsbrutto. Beispiele sind: Gehalt Stundenlohn Freie Wohnung Essensgeld Lohnarten mit dieser Schlüsselung fließen nicht in das Pfändungsbrutto. Beispiele sind: Nachtzuschläge Urlaubsgeld Gesamtvergütung für Überstunden (Grundvergütung und Zuschlag). Unpfändbar bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zu 500 Euro. Beispiel ist: Weihnachtsgeld Erbringt der Arbeitergeber Zahlungen zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers, sind diese ebenso pfändbar die die Teile des Einkommens des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber zur vermögenswirksamen Anlage vereinbarungsgemäß unmittelbar dieser Anlage gutschreibt ( 2 Abs. 7 des Fünften VermBG). Die Vereinbarung muss vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner getroffen worden sein. Andernfalls ist die Vereinbarung dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Die Schlüsselung ist wie folgt vorbelegt: VWL 1/2/3 Überweisungsbetrag VWL-Überweisungsbetrag VWL-Arbeitgeberzuschuss voll pfändbar
Seite 6 Zusätzliche Schlüsselung der Lohnarten für Unterhaltspfändung Schlüsselung Lohnart Dreiviertel pfändbar Beschreibung Gesamtvergütung für Überstunden (Grundvergütung und Zuschlag). Abweichende Schlüsselung der Lohnarten für Unterhaltspfändung Schlüsselung Lohnart Teilweise pfändbar Beschreibung Unpfändbar bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zu 250 Euro. Beispiel ist: Weihnachtsgeld 4.4. Unpfändbarkeit von Sonn- und Feiertagszuschlägen Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 23.08.2017 (10 AZR 859/16) sind Sonn- und Feiertagszuschläge nicht pfändbar, soweit sie steuerfrei gezahlt werden. In LOHN wurden daher folgende Lohnarten von»voll pfändbar«auf»nicht pfändbar«geändert: Lohnartennr. Bezeichnung Steuerfreier/sv-freier Zuschlag 0100 Sonn- und Feiertag 025 % 0101 Sonn- und Feiertag 040 % 0102 Sonn- und Feiertag 050 % 0103 Sonn- und Feiertag 125 % 0104 Sonn- und Feiertag 150 % 0105 Sonn- und Feiertag 190 % 0123 Feiertagszuschlag 125 % 0124 Feiertagszuschlag 150 % 0127 Sonntagszuschlag 050 % 0551 Feiertagszuschlag 125 % 125% 0581 Sonntagszuschlag 50 % 050 %
Seite 7 4.5. Pfändungsschuld erhöhen Festbezüge 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. Lohnbuchung öffnen. P10S für Pfändung 1 P20S für Pfändung 2 P30S für Pfändung 3 P40S für Pfändung 4 P50S für Pfändung 5 3. Pfändungsschuld anpassen. 4.6. Pfändungsschuld auf Abrechnung unterdrücken Standardmäßig wird die verbleibende Restschuld auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge ausgewiesen. Sie können den Ausdruck unterdrücken. Anzeige Pfändungsschuld unterdrücken 1.»Stammdaten Lohnarten: Register: SV/Steuer«. 2. Suche nach Lohnart: P10S für Pfändung 1 P20S für Pfändung 2 P30S für Pfändung 3 P40S für Pfändung 4 P50S für Pfändung 5 3. LSt-Karte:»Kein Ausdruck auf der Abrechnung«hinterlegen.
Seite 8 4.7. Ermittlung der abziehbaren KV/PV-Beiträge bei privater und freiwilliger Krankenversicherung Privat versichert Basistarif KV/PV - Arbeitgeberzuschuss KV/PV = Vom Pfändungsbrutto abziehbare KV/PV-Beiträge Freiwillig versichert Gesamtbetrag KV/PV - Arbeitgeberanteil KV/PV = Vom Pfändungsbrutto abziehbare KV/PV-Beiträge 4.8. Pfändung manuell anlegen Den festgesetzten pfändbaren Betrag müssen Sie als Nettoabzug anlegen. Die Pfändungsschuld können Sie über eine individuelle Lohnart darstellen. 1. Nettoabzug erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. Buchungsart:»Nettoabzug«hinterlegen. 3. Lohnart mit Betrag erfassen: 0280»Pfändungsabzug (manuell)«0281»unterhaltspfändung (man.)«4. Bankverbindung des Gläubigers ggf. erfassen
Seite 9 2. Pfändungsschuld darstellen Hinweis Die Pfändungsschuld können Sie mit einer statistischen Lohnart monatlich drucken. 1.»Stammdaten Lohnarten«. 2. Lohnart 0160»Überstunden«kopieren. 3. Kopierte Lohnart in den folgenden Registern anpassen: 4.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Festbezüge«. 5. Statistische Lohnart als Festbezug anlegen. 6. Restschuld monatlich im Dialog anpassen.
Seite 10 4.9. Berechnung mit teilweise unterhaltsberechtigten Personen Liegt die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen zwischen zwei Stufen, ergibt sich nachstehende Berechnung des Pfändungsbetrags: Pfändungsfreigrenzen gültig ab 01.07.2017 laut Tabelle Anzahl Unterhaltsberecht igte Unpfändbarer Betrag Differenz zur nächsten Stufe Unpfändbarer Prozentsatz Differenz zur nächsten Stufe 0 1.133,80 Euro 426,71 Euro 30 % 20 % 1 1.560,51 Euro 237,73 Euro 50 % 10 % 2 1.798,24 Euro 237,73 Euro 60 % 10 % 3 2.035,97 Euro 237,73 Euro 70 % 10 % 4 2.273,70 Euro 237,73 Euro 80 % 10 % 5 2.511,43 Euro 90 % 1. Unpfändbaren Betrag ermitteln Unpfändbarer Betrag lt. Tabelle niedrigere Stufe + Differenz zur nächsten Stufe x Stellen nach dem Komma = Unpfändbarer Betrag 2. Unpfändbaren Prozentsatz ermitteln Unpfändbarer Prozentsatz lt. Tabelle bei niedriger Stufe + Differenz zur nächsten Stufe x Stellen nach dem Komma = Unpfändbarer Prozentsatz 3. Pfändungsbetrag ermitteln Nettoeinkommen abgerundet auf 10,00 Euro - Unpfändbarer Betrag Zwischenergebnis - weiterer unpfändbarer Betrag (Zwischenergebnis x Unpfändbaren Prozentsatz) = Pfändungsbetrag
Seite 11 Beispiel Nettoeinkommen = Unterhaltsberechtigte Personen = 3.253,70 Euro 0.002,34 Personen 1. Unpfändbaren Betrag ermitteln Unpfändbarer Betrag lt. Tabelle bei 2 Unterhaltsberechtigten 1.798,24 Euro + Differenz zur nächsten Stufe x 0,34 (237,73 Euro x 0,34) 80,83 Euro = Unpfändbarer Betrag bei 2,34 Unterhaltsberechtigten 1.879,07 Euro 2. Unpfändbaren Prozentsatz ermitteln Unpfändbarer Prozentsatz lt. Tabelle bei 2 Unterhaltsberechtigten 60,00 % + Differenz zur nächsten Stufe x 0,34 (10 % x 0,34) 3,40 % = Unpfändbarer Prozentsatz bei 2,34 Unterhaltsberechtigten 63,40 % 3. Pfändungsbetrag ermitteln Nettoeinkommen abgerundet auf 10,00 Euro 3.250,00 Euro - Unpfändbarer Betrag bei 2,34 Unterhaltsberechtigten 1.879,07 Euro Zwischenergebnis 1.370,93 Euro - weiterer unpfändbarer Betrag (Zwischenergebnis x 63,40 %) 869,17 Euro = Pfändungsbetrag bei 2,34 Unterhaltsberechtigten 501,76 Euro 4.10. Verarbeitung von Pfändungen mit gleicher Priorität Ist die Priorität zweier Pfändungen gleich, werden beide Pfändungen gleichzeitig bedient. Der Pfändungsbetrag wird anteilig anhand der erfassten Schuld aufgeteilt. Pfändungsbetrag./. Gesamtschuld x Einzelschuld = Anteilige Rate Beispiel Der ermittelte pfändbare Betrag ergibt 90 Euro. Pfändung 1 Schuld = 0.500 Euro Pfändung 2 Schuld = 1.000 Euro Beide Pfändungen haben das gleiche Zustelldatum. Lösung Anteilige Rate Pfändung 1 = 90 Euro./. 1.500 Euro x 0.500 Euro = 30 Euro Anteilige Rate Pfändung 2 = 90 Euro./. 1.500 Euro x 1.000 Euro = 60 Euro
Seite 12 4.11. Auswertungen Die Monatsberechnung erstellt die Auswertung zur Normalpfändung.»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat Ordner: Pfändung«Hinweis Bei manueller Ermittlung der Normalpfändung mit einer erfassten Rate wird keine Auswertung erstellt. 5. Wichtige Informationen Nr. 1709 Unterhaltspfändung