Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand des Antrages: Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches, über die Aufteilung des Bebauungsplans 1-100 Heinrich-Heine-Straße / Schmidstraße in drei Planverfahren, über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie die Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung. 2. Berichterstatter: 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: 1. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 Heinrich- Heine-Str./Schmidstraße für das Gelände zwischen Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, westlicher Michaelkirchplatz, nördlicher Heinrich-Heine- Platz, Annenstraße und Heinrich-Heine-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte 2. Der Bebauungsplan 1-100 Heinrich-Heine-Str./Schmidstraße mit dem unter Punkt 1 des Beschlussentwurfes geänderten Geltungsbereich, wird in folgende drei Bebauungsplanverfahren aufgeteilt: Bebauungsplan 1-100aB für die Grundstücke Schmidstraße 2/10 und die daran angrenzenden Flurstücke 244 und 245 (Spielplatzfläche) sowie einen Abschnitt der Schmidstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bebauungsplan 1-100b für das Grundstück Annenstraße 4A sowie Teilflächen der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bebauungsplan 1-100c für eine Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Straße der Erschließungsstraße der Heinrich-Heine-Straße und der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte 3. Der Bebauungsplan 1-100aB soll gem. 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. 4. Für den Entwurf des Bebauungsplans 1-100aB, 1-100b und 1-100c wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchgeführt. 1/5
5. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme - einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung, Rechtsgrundlagen, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: Im Rahmen der Vorbereitung zu der frühzeitigen Beteiligung zeichnet sich ab, dass die einzelnen städtebaulichen Ziele und die Realisierung der damit verknüpften Vorhaben unterschiedliche Zeitansprüche stellen. Die Aufteilung des bisherigen einzelnen Verfahrens in drei Verfahren ermöglicht daher eine voneinander temporär entkoppelte Entwicklung. Dies betrieft insbesondere den aufzustellenden Bebauungsplan 1-100aB, dessen Ziel es ist den für die geplante Verdichtung des Heinrich- Heine-Viertels durch Mietwohnungsbau vorhandenen sozialen Infrastrukturstandort planungsrechtlich zu sichern und auszubauen. 9. Mitzeichnungen: keine 2/5
Bezirksamt Mitte von Berlin.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 Heinrich-Heine- Straße / Schmidstraße, über die Aufteilung in drei Planverfahren, über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am.01.2018 beschlossen: I. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 Heinrich- Heine-Str./Schmidstraße für das Gelände zwischen Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, westlicher Michaelkirchplatz, nördlicher Heinrich-Heine-Platz, Annenstraße und Heinrich-Heine-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte II. Der Bebauungsplan 1-100 Heinrich-Heine-Str./Schmidstraße mit geändertem Geltungsbereich, wird in folgende drei Bebauungsplanverfahren aufgeteilt: Bebauungsplan 1-100aB für die Grundstücke Schmidstraße 2/10 und die daran angrenzenden Flurstücke 244 und 245 (Spielplatzfläche) sowie einen Abschnitt der Schmidstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bebauungsplan 1-100b für das Grundstück Annenstraße 4A sowie Teilflächen der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Bebauungsplan 1-100c für eine Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Straße der Erschließungsstraße der Heinrich-Heine-Straße und der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte III. Der Bebauungsplan 1-100aB soll gem. 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. IV. Für den Entwurf des Bebauungsplans 1-100aB, 1-100b und 1-100c wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchgeführt. V. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. 3/5
Begründung zur Einschränkung des Geltungsbereiches: Der bisher an der nördlichen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße / Michaelkirchplatz und östlichen Annenstraße anliegende Geltungsbereich wird in Richtung des Blockinneren zurückgezogen (siehe Anlage). Der Wegfall der Flächen entlang der Köpenicker Straße und der nördlichen Heinrich- Heine-Straße, der Flächen westlich der Michaelkirchstraße / Michaelkirchplatz und der Flächen nördlich der östlichen Annenstraße aus dem bisherigen Geltungsbereich begründen sich in einem fehlenden Erfordernis einer planungsrechtlichen Sicherung. Zum einen sind auf ehemaligen Freiflächen bereits Neubauten entstanden (Wohngebäude südlich der Schmidstraße), zum anderen sind Baugenehmigungen für neue Wohngebäude bereits erteilt worden (nördliche Heinrich-Heine-Straße, entlang Köpenicker Straße, nördlich Schmidstraße). Des Weiteren befinden sich innerhalb der aus dem Geltungsbereich wegfallenden Flächen Bestandsgebäude, die weder baulich erweitert noch umgenutzt werden sollen. Der Erhalt der Freiflächen südlich der Schmidstraße erfordert ebenfalls keine planungsrechtliche Sicherung, da diese sich im Fachvermögen des Landes Berlin befinden. Der Grünstreifen entlang der Michaelkirchstraße ist wiederum Teil des Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt und somit vor einer möglichen Bebauung gesichert. Begründung zur Aufteilung in drei Einzelverfahren: Im Rahmen der Vorbereitung zu der frühzeitigen Beteiligung zeichnet sich ab, dass die einzelnen städtebaulichen Ziele und die Realisierung der damit verknüpften Vorhaben unterschiedliche Zeitansprüche stellen. Die Aufteilung des bisherigen einzelnen Verfahrens in drei Verfahren ermöglicht daher eine voneinander temporär entkoppelte Entwicklung. Die bisherigen städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes 1-100 werden, entsprechend ihrer räumlichen Zuteilung in die drei neuen Bebauungspläne, weiterhin verfolgt. Begründung zur Verfahren gem. 13 BauGB für den Bebauungsplan 1-100aB Der Bebauungsplan 1-100aB soll gem. 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Alle Anwendungsvoraussetzungen (keine wesentliche Änderung der Zulässigkeit nach 34, keine Pflicht zur Durchführung einer UVP, keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach 1Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) sind gegeben. A) Rechtsgrundlage: 15 i. V. m. 36 BezVG Baugesetzbuch B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Veröffentlichung der frühzeitigten Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden pro Bebauungsplan Mittel in Höhe von ca. 3.500 benötigt, die im Bezirksplan 2018 unter Kapitel 4200, Titel 53121, bereitzustellen sind. Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens 1-100aB wird ggf. die Beauftragung eines oder mehrerer Gutachten erfolgen müssen. Die Höhe der Kosten lässt sich zum derzeitigen Verfahrensstand noch nicht beziffern. 4/5
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-100aB ist es geplant das Grundstück der ehemaligen Druckerei in der Schmidstraße Nr. 6 durch den Bezirk Mitte von Berlin zu erwerben, um Flächen für notwendige soziale Infrastrukturstruktur bereitstellen zu können. Die anfallenden Erwerbskosten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ermitteln sein. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, Bezirksbürgermeister von Dassel 5/5