Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016
Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat mit Schreiben vom 25.04.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um so auf Flächen nördlich der Straße Am Freitagshof in Bottrop-Vonderort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen. Diese Überlegungen werden aus städtebaulicher Sicht befürwortet, da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und eine Wohnbebauung der in der Umgebung vorhandenen Nutzung entspricht. So kann der Siedlungsbereich Vonderort als Wohnstandort gestärkt und der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen nachgekommen werden. Ziel ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes mit einer Bebauung aus Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern. Insgesamt sind zwischen 80 und 110 Wohneinheiten vorgesehen. B. Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Ortsteil Bottrop-Fuhlenbrock nördlich der Straße Am Freitagshof. Es umfasst Teile der Flurstücke 572, 652 und 857 in Flur 127 der Gemarkung Bottrop und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Seite: 3 C. Planungsrechtliche Situation 1. Landes- und Regionalplanung Der Regionalplan Münster, Teilabschnitt Emscher Lippe stellt das Plangebiet als allgemeinen Siedlungsbereich dar. 2. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dar. Zusätzlich enthält der FNP dort das Planzeichen für eine Alteneinrichtung. Die nördlichen Randbereiche sind als Flächen für Wald und die Randflächen im Osten als Grünfläche ausgewiesen. Die Grünfläche ist zusätzlich mit den Planzeichen Festplatz und Spielbereich A versehen. Bei beiden Nutzungen handelt es sich allerdings lediglich um planerische Vorüberlegungen sie sind noch nicht realisiert. Entlang der Straße Am Freitagshof ist der Verlauf einer unterirdischen Hauptversorgungs- bzw. Hauptabwasserleitung dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der folgende Regelungen trifft: In der Karte 1 Entwicklungsziele für die Landschaft ist für die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche das Entwicklungsziel 1.1.3 Temporäre Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung formuliert. Für die übrigen Flächen enthält die Karte das Ziel 1.1.1 Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Gemäß Karte 2 Besonders geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ist der im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellte Teil des Plangebietes als Landschaftsschutzgebiet Vonderort L 2.2.14 ausgewiesen. Die Karte 3 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen enthält für das Plangebiet keine Maßnahmen. 4. Umweltleitplan Die Gesamtzielkarte des Umweltleitplans enthält für das Plangebiet keine Ziele.
Seite: 4 D Beschreibung des Bestands Das Plangebiet wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt. Südlich der Straße Am Freitagshof und westlich des Plangebietes liegen Wohngebiete mit zum Teil mehrgeschossiger Bebauung. Das folgende Luftbild aus dem Jahr 2015 vermittelt einen Eindruck des Plangebietes. E Planinhalt Das Plankonzept sieht für den überwiegenden Teil der Fläche ein allgemeines Wohngebiet vor, das über eine öffentliche Stichstraße von der Straße Am Freitagshof aus erschlossen wird. Die kleinräumige Verteilung Verkehrs innerhalb des Wohngebietes übernehmen kleinere Wohnstraßen. Entlang der Straße Am Freitagshof ist eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern im Maßstab der bereits südlich vorhandenen Bebauung angedacht. Die rückwärtigen Teile des neuen Wohngebietes sollen mit Eigenheimen in Form von Doppel- oder Reihenhäusern bebaut werden. Vorgesehen sind 50 bis 70 Eigenheime und 30 bis 40 Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern. Den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Regelungen des Landschaftsplans entsprechend sind der nördliche und östliche Rand des Plangebiets nicht für eine Bebauung vorgesehen. Hier sollen die vorhandenen Wald- bzw. Grünflächen erhalten bzw. weiterentwickelt und so weit möglich als Flächen für Kompensationsmaßnahmen genutzt werden.
Seite: 5 Das folgende Plankonzept vermittelt einen stark schematisierten Eindruck der geplanten baulichen Entwicklung. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist eine Versickerung des Regenwassers auf der Fläche voraussichtlich nicht möglich. Daher ist vorgesehen, das im Gebiet anfallende Regenwasser über eine vorgeschaltete Rückhaltung gewässerverträglich in den Kornbach einzuleiten. Hierzu sind im weiteren Verfahren detaillierte Untersuchungen erforderlich. F Umweltbelange Die Umweltbelange werden im weiteren Planverfahren geprüft und gemäß 1 (6) und (7) Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt. Die nachteiligen Folgen der Planung für die Umwelt werden ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst. G. Verfahrensstand Im ersten Verfahrensschritt werden zunächst die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel hierzu erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieses Beteiligungsverfahren nach 4 (1) und 3 (1) Baugesetzbuch dient auch der frühzeitigen Erfassung umweltrelevanter Sachverhalte, die im Rahmen der Umweltprüfung für die Planaufstellung zu untersuchen sind. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit auch frühzeitig Informationen über ande-
Seite: 6 re Planungen und Maßnahmen zu erhalten, die die Inhalte des weiteren Planverfahrens beeinflussen können. H. Bodenordnung Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich in der Hand zweier Eigentümer. Die Durchführung einer Umlegung ist daher nicht erforderlich. Grundstücksregelungen erfolgen auf privatrechtlicher Basis. I. Planungsstatistik Größe des Plangebiets ca. 34.600 m² davon: Allgemeines Wohngebiet (brutto) ca. 24.000 m² Grün-/Waldflächen ca. 10.600 m² Anzahl der Wohneinheiten ca. 80 bis 110