Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

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Transkript:

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1

Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer Verkehrsteuer In EU harmonisiert (z.b. RL 2006/112/EG) Funktionsweise der USt 2

Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit 3

Steuerbarkeit vs. Steuerpflicht 1. Tatbestand erfüllt? ja nein steuerbar nicht steuerbar 2. Steuerbefreiung? nein ja steuerpflichtig steuerfrei 3. - 5. Vollständige Fallprüfung Tatbestände der USt Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Eigenverbrauch ( 1 Abs 1 Z 2) Einfuhr (aus Drittstaaten) ( 1 Abs 1 Z 3) Innergemeinschaftlicher Erwerb (aus EU) (Art 1) 4

Lieferungen und so. Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Unternehmer ( 2) Im Rahmen des Unternehmens Leistung Lieferung ( 3) Sonstige Leistung ( 3a) Im Inland 3 Abs. 7-9; Art. 3 Abs 3-7 3a Abs 5-16; Art. 3a Gegen Entgelt ( 4) Lieferungen und so. Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Unternehmer ( 2) Im Rahmen des Unternehmens Leistung Lieferung ( 3) Sonstige Leistung ( 3a) Im Inland 3 Abs. 7-9; Art. 3 Abs 3-7 3a Abs 5-16; Art. 3a Gegen Entgelt ( 4) 5

Unternehmer ( 2 UStG) Selbständigkeit Unternehmenseinheit Innenumsätze USt-Organschaft Nachhaltigkeit Einnahmenerzielungsabsicht Sonderprobleme: Gesellschaften/Holdings Liebhaberei Körperschaft öffentlichen Rechts Lieferungen und so. Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Unternehmer ( 2) Im Rahmen des Unternehmens Leistung Lieferung ( 3) Sonstige Leistung ( 3a) Im Inland 3 Abs. 7-9; Art. 3 Abs 3-7 3a Abs 5-16; Art. 3a Gegen Entgelt ( 4) 6

Lieferung ( 3) sonstige Leistung ( 3a) Lieferung Übertragung der Verfügungsmacht ( 3 Abs 1) Entnahme ( 3 Abs 2) Sonstige Leistung Leistung, die keine Lieferung ist ( 3a Abs 1) Fiktive sonstige Leistung ( Eigenverbrauch ) ( 3a Abs 1a) Einheitlichkeit der Leistung Hauptleistung vs. Nebenleistung Nach Verkehrsauffassung und Absicht der Parteien Gemischte Leistung: Nach überwiegender wirtschaftlicher Bedeutung Werklieferung ( 3 Abs 4) Werkleistung ( 3a Abs 3) 7

Lieferungen und so. Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Unternehmer ( 2) Im Rahmen des Unternehmens Leistung Lieferung ( 3) Sonstige Leistung ( 3a) Im Inland 3 Abs. 7-14; Art. 3 Abs 3-7 3a Abs 5-16; Art. 3a Gegen Entgelt ( 4) Ort der Lieferung ( 3 Abs 7-14 / Art. 3) Ruhende Lieferung: Ort der Ware ( 3 Abs 7) Bewegte Lieferung: Beginn der Beförderung ( 3 Abs 8) Versandhandel: Ende der Beförderung (Art. 3 Abs 3) (EU B2C) Bestimmungslandprinzip zusätzlich durch: Befreiung von Ausfuhr und Besteuerung von Einfuhr (Drittstaat) Befreiung ig-lieferung und Besteuerung von ig-erwerb (EU B2B) 8

Versandhandel (Art. 3 Abs 3-7) Lieferort wo Versendung endet (Art. 3 Abs 3) Beförderung oder Versendung durch Lieferer EU-Mitgliedstaat EU-Mitgliedstaat Abnehmer (Art. 3 Abs 4) Privater Schwellenerwerber unter Erwerbschwelle (11.000 ) Lieferer über Lieferschwelle (35.000 ) (Art. 3 Abs 5) Möglichkeit des Verzichts Erwerbsschwelle (Art. 3 Abs 4 ivm Art. 1 Abs 5) Lieferschwelle (Art. 3 Abs 6) Bsp.: Ort der Lieferung USA Russland (B2B / B2C) Italien Ungarn (B2B / B2C) 9

Ort der so. Leistung ( 3a Abs 5-16; Art. 3a) Differenzierung ob Leistungsempfänger Unternehmer (B2B) Nichtunternehmer (B2C) Eigener Unternehmerbegriff ( 3a Abs 5) Grundregel B2B: Empfängerort ( 3a Abs 6) Grundregel B2C: Unternehmerort ( 3a Abs 7) Zahlreiche Ausnahmen von Grundregeln Ausnahmen von Grundregeln (B2B + B2C) Grundstücksleistung ( 3a Abs 9) Personenbeförderung ( 3a Abs 10) Restaurantleistungen ( 3a Abs 11 lit d) Eintrittsberechtigungen (kulturelle, künstlerische, sportliche, etc. Veranstaltungen) ( 3a Abs 11a) Kurzfristige Vermietung v. Beförderungsmittel ( 3a Abs 12) 10

Ausnahmen von Grundregeln (nur B2C) I Vermittlungsleistung ( 3a Abs 8) Güterbeförderung ( 3a Abs 10; Art. 3a Abs 1) Restaurantleistungen ( 3a Abs 11 lit d) Kulturelle, künstlerische, sportliche, etc. Leistungen ( 3a Abs 11 lit a) und andere Tätigkeitsortleistungen ( 3a Abs 11 lit b c) Ausnahmen von Grundregeln (nur B2C) II Langfristige Vermietung Beförderungsmittel ( 3a Abs 12 Z 2) Telekom-, Fernseh-, RundfunkDL und elektronisch erbrachte so. Leistungen ( 3a Abs 13) Katalogleistungen ( 3a Abs 14) 11

Bsp.: Ort der so. Leistung (Rechtsanwalt) USA Russland (B2B / B2C) (B2B / B2C) (B2B / B2C) Italien Ungarn (B2B / B2C) Lieferungen und so. Leistungen ( 1 Abs 1 Z 1) Unternehmer ( 2) Im Rahmen des Unternehmens Leistung Lieferung ( 3) Sonstige Leistung ( 3a) Im Inland 3 Abs. 7-9; Art. 3 Abs 3-7 3a Abs 5-16; Art. 3a Gegen Entgelt ( 4) 12

Einfuhr ( 1 Abs 1 Z 3 UStG) Verbringung eines Gegenstandes Drittland Inland Gilt für Unternehmer und Private Bemessungsgrundlage ( 5) Einfuhrbefreiung ( 6 Abs 4) Zollvorschriften maßgebend ( 26) Bsp.: Einfuhr USA 13

Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art. 1) Lieferung: EU-Mitgliedstaat Ort wo Beförderung endet (Art. 3 Abs 8) Gegen Entgelt Inland Erwerber Unternehmer für sein Unternehmen Juristische Person Nicht: Schwellenerwerber unter Erwerbschwelle (11.000 ) (Art. 1 Abs 4) Möglichkeit des Verzichts auf Erwerbschwelle (Art. 1 Abs 5) Verbringung wie ig Erwerb Bsp.: Innergemeinschaftlicher Erwerb (B2B) Italien 14

Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit Steuerbarkeit vs. Steuerpflicht 1. Tatbestand erfüllt? ja nein steuerbar nicht steuerbar 2. Steuerbefreiung? nein ja steuerpflichtig steuerfrei 3. - 5. Vollständige Fallprüfung 15

Steuerbefreiungen ( 6, Art. 6 UStG) Echte Steuerbefreiungen (mit VSt-Abzug) ( 6 Abs 1 Z 1-6, Art. 6 Abs 1) Ausfuhrlieferungen ( 7) Ig Lieferung (Art 7) Bestimmungslandprinzip Unechte Steuerbefreiungen (ohne VSt-Abzug) Option auf Steuerpflicht ( 6 Abs 2 und 3) Lieferantenkredite Grundstücksumsätze Kleinunternehmer Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit 16

Bemessungsgrundlage ( 4 und 5; Art. 4) Entgelt Solleinnahme ( 4 Abs 1) Freiwilliges Entgelt ( 4 Abs 2 Z 1) Entgelt von Dritten ( 4 Abs 2 Z 2) Tausch ( 4 Abs 6) Entnahme und Eigenverbrauch ( 4 Abs 8) Normalwert ( 4 Abs 9) Nicht: Durchlaufende Posten Ig Erwerb: Entgelt + Verbrauchsteuern (Art. 4 Abs 1) Bemessungsgrundlage ( 4 und 5; Art. 4) Einfuhr ( 5) Zollwert Differenzbesteuerung ( 4 Abs 4 ivm 24) Änderung der Bemessungsgrundlage Pflicht zur Berichtigung der USt / VSt ( 16) Grds. keine Pflicht zur Rechnungsberichtigung ( 11 Abs 13) 17

Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit Steuersatz 10 UStG Normalsteuersatz: 20 % ( 10 Abs 1) Ermäßigter Steuersatz: 10 % ( 10 Abs 2 + Anlage 1) taxativer Katalog Ermäßigter Steuersatz: 13 % ( 10 Abs 3 + Anlage 2) taxativer Katalog Sondersteuersatz ( 10 Abs 4) 18

Prüfungsschema Umsatzsteuerschuld 1. Tatbestand 2. Steuerbefreiung (inkl VSt-Abzug) 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Steuerschuld, Steuerschuldner, Fälligkeit Steuerschuldner ( 19 UStG) Lieferung und so. Leistung Grundregel: Leistender Unternehmer ( 19 Abs 1) Reverse Charge : Empfangender Unternehmer Leistungserbringer nicht im Inland ansässig ( 19 Abs 1) Um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern ( 19 Abs 1a 1e) Einfuhr Nach Zollvorschriften ( 19 Abs 5 ivm 26) Ig Erwerb Erwerber (Art. 19 Abs 1 Z 1) 19

Bsp.: Reverse Charge (Rechtsanwalt) USA (B2B) (B2B) Italien Ungarn (B2C) Bsp.: Reverse Charge (Rechtsanwalt) USA Kein Reverse Charge (B2B) (B2B) Italien Ungarn (B2C) kein Reverse Charge 20

Entstehung der Steuerschuld ( 17 u. 19) SOLL-Besteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit a) Leistungsausführung (mit Ablauf des Monats) Spätere Rechnung: max. 1 Monat später Anzahlung: mit Zahlung IST-Besteuerung ( 19 Abs 2 Z 1 lit a) Zahlung (mit Ablauf des Monats) Reverse charge : immer SOLL Voraussetzung: IST-Besteuerer ( 17) Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ( 17 UStG) Freiberufler ( 17 Abs 1) Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte ( 17 Abs 2) Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende ( 17 Abs 2) Unternehmer mit geringem Umsatz (< 110.000 ) ( 17 Abs 2) SOLL-Besteuerung auf Antrag möglich 21

Voranmeldung, Vorauszahlung und Veranlagung ( 20, 21 UStG) Fälligkeit 15. des zweitfolgenden Monats Einreichung von UVA Monatlich (15. des zweitfolgenden Monats) Vierteljährlich, wenn Umsatz im Vorjahr < 100.000 Jahres-USt Erklärung 30. Juni (30. April, wenn nicht elektronisch übermittelt) Veranlagung am Jahresende EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop (MOSS) 25a, Art. 25a Optionale Sonderregelung zur Erklärung grenzüberschreitender Leistungen deren Leistungsort sich nach 3a Abs 13 bestimmt (B2C, zb e-dl) Erklärung und Zahlung über Ansässigkeitsstaat Standardisierte Bestimmungen zb für Erklärungszeitraum (Kalenderquartal), Erklärungs- und Zahlungsfrist, etc. 22

Rechnungen ( 11 UStG) Verpflichtung ( 11 Abs 1) an andere Unternehmer an juristische Personen Rechnungsmerkmale ( 11 Abs 1) Kleinbetragsrechnungen ( 11 Abs 6) bis 400 Steuerschuld Kraft Rechnungslegung ( 11 Abs 12 und 14) Funktionsweise der USt 23

Vorsteuerabzug ( 12 UStG) Voraussetzungen Rechnung ( 11) Unternehmer Für Unternehmen ( 12 Abs 2) Mind. 10 % unternehmerische Zwecke Sonderfall: PKW Nicht abzugsfähige Aufwendungen isd ( 20 EStG) Lieferung / so. Leistung im Inl., Einfuhr, ig Erwerb Keine unechte Steuerbefreiung ( 12 Abs 3) Keine Hinterziehung ( 12 Abs 1) Zahlung (nur bei IST-Besteuerer) Vorsteuerabzug ( 12 UStG) Anteiliger Vorsteuerabzug ( 12 Abs 4-9) Vorsteuerberichtigung ( 12 Abs 10 und 10a) Steuerweiterleitung bei unentgeltlichen Leistungen ( 12 Abs 15) Pauschalierter Vorsteuerabzug (Durchschnittssätze) ( 14) 24