45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

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Transkript:

STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg, Artur - Landgraf - Str. 74 Begründung zum Plan vom 15.07.2008 Stand: 15.07.2008

1. Anlass der Planung Das Grundstück mit der Fl.Nr. 3719/1, Artur-Landgraf-Str. 74, befand sich bis vor kurzem im Eigentum des Freistaates Bayern und wurde von diesem veräußert. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 42B/43D/45B für diesen Bereich ist das Grundstück als "Öffentliche Sonderfläche - Forstamt West" ausgewiesen. Der neue Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 3719/1, Artur-Landgraf-Str. 74, stellt mit Schreiben vom 23.06.2008 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42B/43D/45B. Er beantragt die Änderung der Art der baulichen Nutzung von "Fläche für Gemeinbedarf - Verwaltung" in "Wohnbaufläche" gemäß BauNVO. 2. Lage des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt im Berggebiet Bambergs an der Ecke Artur-Landgraf-Straße, Würzburger Straße, Fritz-Bayerlein-Weg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1931 m². Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Artur-Landgraf-Straße, im Osten durch die Würzburger Straße, im Süden durch den Fritz-Bayerlein-Weg und im Westen durch die Fl.Nr. 3720/24 und 3719/2. 3. Bestehendes Planungsrecht Für das Planungsgebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 42B/43D/45B, er weist das Gebiet als "Öffentliche Sonderfläche (Forstamt West)" aus. Im Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg ist das Planungsgebiet als "Fläche für Gemeinbedarf - Verwaltung" dargestellt, an welches westlich Wohnbaufläche angrenzt. Das Plangebiet liegt sowohl außerhalb des Weltkulturerbes als auch außerhalb des Denkmalschutzbereiches. 4. Erläuterung der Planung Die Planung sieht vor, dass auf dem Grundstück insgesamt acht bis neun Wohnungen geschaffen werden durch folgende Baumaßnahmen : Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück bleibt im Wesentlichen erhalten. Nach entsprechenden Sanierungs- und Modernisierungs-, Energieeinsparungsmaßnahmen und der Erneuerung des Dachgeschosses entstehen hier drei neue Wohnungen. Im neu geplanten Gebäude sollen fünf bis sechs Wohnungen entstehen. Die fußläufige Erschließung erfolgt von der Artur-Landgraf-Straße und von der Würzburger Straße. Die Stellplätze und Garagen werden von der Artur-Landgraf-Straße aus angefahren. Im neu ausgewiesenen Baugebiet "Allgemeines Wohngebiet" wird die Errichtung von zwei Wohnhäusern ermöglicht, mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausbaubarem Dachgeschoss ( II + D ). Die Dächer sind als Satteldächer zulässig mit einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad. Durch die Neuordnung der Baurechte ist eine Bebauung gesichert, die dem Einzelhauscharakter der Umgebung entspricht. Die Planung kann daher aus städtebaulicher Sicht befürwortet werden, auch im Sinne der Schaffung von Wohnraum bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden durch Nachverdichtung bereits ausgewiesener Bauflächen. Stand 15.07.2008 Seite 2 von 4

5. Stellplätze und Garagen Die Stellplätze für die bisherige Nutzung des Grundstückes sind im nördlichen Grundstücksbereich entlang der Artur-Landgraf-Straße angeordnet. Diese Anordnung bleibt in den Grundzügen bestehen. Im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt werden jedoch in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks vier Stellplätze als Garagen mit begrünten Flachdächern ausgeführt. Die restlichen fünf Stellplätze werden wie bisher als offene Stellplätze mit versickerungsfähigem Belag gestaltet, so dass in diesem Bereich der Blick auf die begrünte Hangfläche des Grundstücks nicht beeinträchtigt wird. 6. Erschließung Die bestehende Erschließung des Planungsbereiches ist auch für die geplante neue Nutzung geeignet und ausreichend. 7. Grünplanung Die grünordnerischen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Gebiet liegt nicht im Bereich einer Biotop- oder Artenschutzkartierung. Einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42B/43D/45B im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB wurde von der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt. Ebenso wurde zugestimmt, dass auf die Erstellung eines Umweltberichtes und auf die Anwendung der Eingriffsregelung verzichtet werden kann, wenn folgende grünordnerischen Maßnahmen zur Ausführung kommen : Der Baumbestand auf dem Grundstück ist gemäß Baumschutzverordnung aufzunehmen. Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, sind in dem Bereich der nicht überbaut wird, zu erhalten. Für Bäume im Bereich der Flächen, die überbaut werden, sind Ersatzpflanzungen in gleicher Anzahl vorzunehmen : als standortheimische Laubbäume, 3 x verschult, Stammumfang mind. 16 cm. Die genaue Lage ist im Rahmen der Erstellung eines Freiflächen-Gestaltungsplanes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Dieser Freiflächen-Gestaltungsplan ist zur bauaufsichtlichen Genehmigung oder zum Genehmigungs-Freistellungsverfahren vom Bauherrn vorzulegen, ebenso wie der Antrag für eine Fällgenehmigung für die Bäume im Bereich der Flächen, die überbaut werden. 8. Änderung im vereinfachten Verfahren Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die geplante Nutzung als Wohnbaufläche stellt gegenüber der bisherigen Ausweisung als "Fläche für Verwaltung" keine Mehrbelastung für die Umwelt dar. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erkennbar ( Rücksprache mit dem Umweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde ist erfolgt). Die Flächen für die neue zulässige Bebauung wurden zudem gegenüber der bisher zugelassenen Bebaubarkeit des Grundstückes deutlich reduziert. Stand 15.07.2008 Seite 3 von 4

Da außerdem keine Vorhaben vorbereitet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird das vereinfachte Verfahren gemäß 13 BauGB angewandt. Es wird daher auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB verzichtet und von der Durchführung einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Bamberg, den 15.07.2008 Stadtplanungsamt (Harald Lang) (E.O. Weber) Stand 15.07.2008 Seite 4 von 4