GEMEINDE BENEDIKTBEUERN

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Transkript:

GEMEINDE BENEDIKTBEUERN Niederschrift Ö F F E N T L I C H Sitzung des Gemeinderats Benediktbeuern Sitzungstermin: Raum, Ort: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Dienstag, 13.03.2018, 19:30 Uhr Sitzungssaal Rathaus, Prälatenstrasse 7, 83671 Benediktbeuern 19:30 Uhr 20:35 Uhr Anwesenheit Anwesende: Vorsitz Herr Hanns-Frank Seller Vertretung für Hans Kiefersauer Mitglieder Herr Cölestin Allgäuer Herr Bruno Bacher Herr Stefan Geiger Herr Thomas Guggemos Herr Clemens Hammerl Frau Ingrid Hauptmann Herr Leonhard Hundegger Herr Anton Lugauer Herr Rudi Mühlhans Herr Anton Ortlieb Herr Bernhard Rauchenberger Herr Marcus Schwabenland Frau Margarete Steffens Herr Ralph Seifert Entschuldigte: Vorsitz 1

Herr Hans Kiefersauer entschuldigt Mitglieder Herr Marcus Klingler entschuldigt 2

Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1 Eröffnung der Sitzung 2 Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Antrags auf Bürgerentscheid zum "Erhalt des Lainbachwaldes" 3 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens mit dem Ziel der Erweiterung des Gewerbegebiets durch Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Süd 4 Terminfestlegung für die Durchführung des Bürgerentscheids 5 Verschiedenes und Kenntnisnahmen 3

Protokoll Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur Tagesordnung wurden nicht gestellt 2. Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Antrags auf Bürgerentscheid zum "Erhalt des Lainbachwaldes" Am 15.02.2018 wurden Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren Erhalt des Lainbach- Waldes eingereicht. Nach Informationen der Unterstützer waren es 377 Unterschriften. Tatsächlich haben 373 Bürger unterschrieben. Die Prüfung der Unterschriften ergab, dass 24 Unterschriften ungültig waren. Die Gründe für die Ungültigkeit der Unterschriften wurden der Initiative bekannt gegeben. Die Anzahl der 349 gültigen Unterschriften ist ausreichend. Die Fragestellung samt Begründung war ebenso nicht zu beanstanden. Gegen die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestehen keine Einwände. Beschluss: Dem Antrag der Bürgerinitiative auf Erhalt des Lainbach-Waldes mit der Fragestellung Sind Sie dafür, dass der Wald entlang des Lainbachs im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Süd" in seiner jetzigen Form und Größe erhalten bleibt? wird stattgegeben. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bezüglich Inhalt und Anzahl der Unterschriften wird festgestellt. 15:0 3. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens mit dem Ziel der Erweiterung des Gewerbegebiets durch Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Süd Der 1. Bürgermeister hat mit Schreiben vom 09.03.2018 die Durchführung eines konkurrierenden Ratsbegehrens zum vorgenannten Bürgerbegehren beantragt. Das Ratsbegehren verfolgt das Ziel, einen Bebauungsplan aufzustellen, um den bestehenden Wald in einem Bereich von ca. 40 Meter zu erhalten sowie forst- und naturschutzfachlich aufzuwerten und das bestehende Gewerbegebiet maßvoll nach Süden hin zu erweitern. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Gemäß Art. 18a Abs. 2 GO kann der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet. Dr. Cölestin Allgäuer gibt an, dass die Durchführung eines Ratsbegehrens verfahrenstechnisch und umwelttechnisch nicht sinnvoll ist. Dies hätte der Gemeinderat ja schon auf Antrag von Ingrid Hauptmann abgelehnt. Es sollte eine Standortsuche mittels eines externen Büros stattfinden sollen. Hierzu liegt noch kein Ergebnis vor. Diese sollte vor einer Rodung stattfinden. Auf Anregung von Rudi Mühlhans wird die Begründung zum beantragten Ratsbegehren von Dr. Frank Seller verlesen. Dr. Seller ergänzt, dass die Thematik bezüglich alternativer Standorte im Gemeinderat schon mehrfach besprochen wurde, aber es zu der angestrebten Erweiterung keine Alternativen gibt. Auf Nachfrage von Clemens Hammerl, ob denn die Bürgerinitiative selbst schon nach alternativen Standorten gesucht gesucht habe und Vorschläge dazu eingebracht hätte, gibt Dr. Cölestin Allgäuer an, dass dies nicht die Aufgabe der Bürgerinitiative ist. Stefan Geiger gibt an, dass auch seit der Diskussion 2016 keine anderen Standortmöglichkeiten aufgezeigt wurden. Auf Nachfrage von Ingrid Hauptmann gibt 2. Bürgermeister Dr. Seller an, dass der Wirtschaftsweg zu den ca. 40 Metern Wald hinzukommt. Ferner sind keine Grundstücksverhandlungen nötig, da das gesamte Grundstück der Gemeinde gehört. 4

Beschluss: 1. Dem Antrag des 1. Bürgermeisters vom 9.3.18 wird stattgegeben. Der Gemeinderat setzt dem von der Bürgerinitiative Erhalt des Lainbach-Waldes initiierten Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegen. 2. Die Frage des Ratsbegehrens an die Benediktbeurer Bürger soll lauten: Sind Sie dafür, dass das bestehende Gewerbegebiet durch die Aufstellung eines Bebauungsplans nach Süden maßvoll erweitert und der bestehende Wald in einer Breite von ca. 40 Meter entlang des Lainbachs forst- und naturschutzfachlich erhalten und aufgewertet wird? 10:5 4. Terminfestlegung für die Durchführung des Bürgerentscheids Franz Pölt stellt das Stimmzettelmuster vor. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die beiden Bürgerentscheide auf einem Stimmzettel zur Abstimmung kommen. Er erläutert den Terminvorschlag der Verwaltung für den 10.6.2018. Das Bürgerbegehren muss an einem Sonntag stattfinden. Aufgrund von Ferien und verlängertem Wochenenden sind die Sonntagstermine 135 3.6.18 ungünstig. Vor dem 13.5. sind möglicherweise die Beschaffungen der Wahlunterlagen problematisch. Der 10.6.18 wäre noch innerhalb der 3 Monatsfrist ab Feststellung. Ferner erklärte er kurz die Quorums Problematik sowie die Notwendigkeit der Stichfrage und sichert eine gemeinsame Besprechung mit der Bürgerinitiative zu. Beschluss: Bürgerbegehren (Bürgerentscheid 1) und Ratsbegehren (Bürgerentscheid 2) kommen am selben Tag auf einem gemeinsamen Stimmzettel (vgl. Anlage) zur Abstimmung. Der Tag der Abstimmung wird auf Sonntag, den 10.06.2018, festgesetzt. Für den Fall, dass die bei Bürgerentscheid 1 und Bürgerentscheid 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in nicht zu vereinbarender Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden, wird die Stichfrage wie in der Anlage beschrieben zur Entscheidung gestellt. 15:0 5. Verschiedenes und Kenntnisnahmen TOP entfällt. 5