Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen

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Transkript:

Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto 4.4. Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund 54 5. Wichtige Informationen 2 2 3 7 8 9 10 11 11

Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt die Anwendung der Märzklausel anhand von Beispielen. Agenda LOHN ermittelt und berechnet die Sachverhalte bezüglich der Märzklausel automatisch. 2. Voraussetzungen 1. Anwendung der Märzklausel Gemäß der Märzklausel ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres zuzuordnen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Einmalzahlung erfolgte in den Monaten Januar bis März. Der Arbeitnehmer war bereits im Vorjahr bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Durch die Sonderzahlung wird zusammen mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des laufenden Kalenderjahres die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in einem Sozialversicherungszweig überschritten. Gesetzliche Grundlage der Märzklausel ist 23a Abs. 4 SGB IV. 2. Automatische Anwendung der Märzklausel durch Agenda LOHN Trifft eine dieser Bedingungen zu, wendet Agenda LOHN die Märzklausel automatisch an: Der Mandant wurde im Vorjahr mit Agenda LOHN abgerechnet. Bei der Mandatsübernahme wurden für den entsprechenden Arbeitnehmer die Sozialversicherungswerte des Vorjahres (SV-Vorjahreswerte) erfasst: Nr. 1669 Lohnabrechnung aus Fremdsoftware übernehmen.

Seite 3 3. Vorgehensweise Überblick 1. Prüfung: Handelt es sich um einen Märzklauselfall? 3 Fall 1: Kein Märzklauselfall 3 Fall 2: Märzklauselfall tritt ein 4 2. Prüfung: Wenn ja, in welcher Höhe muss die Einmalzahlung im Vorjahr verbeitragt werden? 5 Fall 3: Volle Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr 5 Fall 4: Teilweise Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr 6 Fall 5: Keine Verbeitragung, weil die Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr überschritten ist 7 1. Prüfung: Handelt es sich um einen Märzklauselfall? Fall 1: Kein Märzklauselfall Es handelt sich nicht um einen Märzklauselfall, wenn die Einmalzahlung im aktuellen Jahr vollständig in allen Versicherungszweigen verbeitragt werden kann. Die Einmalzahlung muss im aktuellen Jahr verbeitragt werden, wenn die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aller Versicherungszweige durch laufende Zahlungen einschließlich der Einmalzahlung nicht überschritten wird. Beispiel Aktueller Monat: Februar 2017 Monatliches Gehalt: 3.000 Euro Einmalzahlung im Februar 2017: 1.000 Euro Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2017 anteilig (2 Monate) - SV-Brutto ohne Einmalzahlung (2 Monate) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung 8.700 Euro 6.000 Euro 2.700 Euro 1.000 Euro 12.700 Euro 06.000 Euro 06.700 Euro 01.000 Euro Lösung Es handelt sich nicht um einen Märzklauselfall. Die Einmalzahlung muss im aktuellen Jahr verbeitragt werden, da die Beitragsbemessungsgrenze in keinem Versicherungszweig überschritten wird. Agenda LOHN erkennt den Sachverhalt automatisch.

Seite 4 Fall 2: Märzklauselfall tritt ein Es handelt sich bereits um einen Märzklauselfall, wenn die Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres in einem Versicherungszweig überschritten wird. Eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung reicht aus, um die vollständige Verbeitragung in allen Versicherungszweigen im Vorjahr vorzunehmen, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht überschritten ist. Beispiel Aktueller Monat: Februar 2017 Monatliches Gehalt: 3.500 Euro Einmalzahlung im Februar 2017: 2.000 Euro Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2017 anteilig (2 Monate) - SV-Brutto ohne Einmalzahlung (2 Monate) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung 8.700 Euro 7.000 Euro 1.700 Euro 2.000 Euro 12.700 Euro 07.000 Euro 05.700 Euro Lösung Es handelt sich um einen Märzklauselfall. Die Einmalzahlung überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einmalzahlung muss vollständig in allen Versicherungszweigen im Vorjahr verbeitragt werden. Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch: Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Zufluss-/Abflussprinzip).

Seite 5 2. Prüfung: Wenn ja, in welcher Höhe muss die Einmalzahlung im Vorjahr verbeitragt werden? Fall 3: Volle Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr Die Einmalzahlung wird im Vorjahr bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres verbeitragt. Beispiel SV-Brutto (2016): Einmalzahlung (aus 2017): Rechtskreis: 39.108 Euro West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2016 jährlich - SV-Brutto (2016) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2017) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr 50.850 Euro 39.108 Euro 11.742 Euro 74.400 Euro 39.108 Euro 35.292 Euro Lösung Die Einmalzahlung muss im Vorjahr in allen Versicherungszweigen vollständig verbeitragt werden, da die Beitragsbemessungsgrenze in allen Versicherungszweigen einschließlich der Einmalzahlung nicht erreicht ist. Agenda LOHN erkennt den Sachverhalt automatisch. Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Zufluss-/Abflussprinzip).

Seite 6 Fall 4: Teilweise Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr Die Einmalzahlung muss bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Beispiel SV-Brutto (2016): Einmalzahlung (aus 2017): Rechtskreis: 45.000 Euro 07.000 Euro West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2016 jährlich - SV-Brutto (2016) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2017) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr 50.850 Euro 45.000 Euro 05.850 Euro 07.000 Euro 05.850 Euro 74.400 Euro 45.000 Euro 29.400 Euro 07.000 Euro 07.000 Euro Lösung Die Einmalzahlung muss bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Die Einmalzahlung muss im Vorjahr folgendermaßen verbeitragt werden: Kranken- und Pflegeversicherung: 5.850 Euro Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.000 Euro Agenda LOHN erkennt den Sachverhalt automatisch. Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Zufluss-/Abflussprinzip).

Seite 7 Fall 5: Keine Verbeitragung, weil die Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr überschritten wird Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen des Vorjahres bereits überschritten sind, wird die Einmalzahlung nicht mehr verbeitragt. Beispiel SV-Brutto (2016): Einmalzahlung (aus 2017): Rechtskreis: 75.000 Euro 06.000 Euro West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2016 jährlich - SV-Brutto (2016) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2017) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr 50.850 Euro 75.000 Euro 000< 0 Euro 06.000 Euro 000000 Euro 74.400 Euro 75.000 Euro 000< 0 Euro 06.000 Euro 000000 Euro Lösung Die Einmalzahlung wird auch im Vorjahr in keinem Versicherungszweig verbeitragt, denn die Beitragsbemessungsgrenze aller Versicherungszweige ist bereits überschritten. Agenda LOHN erkennt den Sachverhalt automatisch. 4. Details Beispiel für nachfolgende Auswertungen Aktueller Monat: Februar 2017 Monatliches Gehalt 3.500 Euro Einmalzahlung 2.000 Euro im Februar 2017 Überblick 1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 8 2. Beitragsabrechnung 9 3. Lohnkonto 10 4. Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund 54 11

Seite 8 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklausel-Fall entsteht, eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung.

Seite 9 4.2. Beitragsabrechnung Die Sozialversicherungsbeiträge fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats.

Seite 10 4.3. Lohnkonto Lohnkonto 2017 Auf der Seite 1 des Lohnkontos 2017 werden unter»vorjahr LSt-Besch«die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Einmalbezug ausgewiesen, der zur Märzklausel wird. Die Beiträge fließen in die Lohnsteuerbescheinigung 2017. Auf der Seite 2 wird die zur Märzklausel gewordene Einmalzahlung mit der Kennzeichnung»M«dargestellt. Die Einmalzahlung fließt nicht in die Spalte»Jahressummen«ein.

Seite 11 Lohnkonto 2016 Die zur Märzklausel gewordene Einmalzahlung aus dem Februar 2017 fließt nach Abschluss des Abrechnungsmonats Februar 2017 auf das Lohnkonto 2016. 4.4. Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund 54 Führt die Einmalzahlung zu einer Märzklausel, so erhalten Sie nach der Monatsberechnung für das Vorjahr eine Sondermeldung mit dem Abgabegrund 54. 5. Wichtige Informationen Nr. 1669 Lohnabrechnung aus Fremdsoftware übernehmen Nr. 1682 Nachberechnung Personaldaten Nr. 1686 Meldegründe