Gemeinde Anzing Seite 240 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.06.2017 * 2. Ringstraße 5 und 5 a; Carportneubau mit Gabionenwand und Unterkellerung der bestehenden Garagen * 3. Garkofen 3; Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Aufstellen eines mobilen Hühnerstalls 4. Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle und Maschinenhalle nordwestlich von Anzing auf den Flurstücken Nrn. 707, 707/2, 708 und 709 5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Frotzhofen, Kirchenweg 31* 6. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Zugspitzring 40; Tektur * 7. APA GmbH & Co. KG: Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage auf dem Grundstück Hirnerstraße 2, Alte Post 8. Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurstraße 21 * 9. Grundschule Anzing; Vergabe von Bodenbelagsarbeiten * 10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben * = Beschluss TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.06.2017 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.06.2017 wird genehmigt.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 241 TOP 2 Ringstraße 5 und 5 a; Carportneubau mit Gabionenwand und Unterkellerung der bestehenden Garage Der Antragsteller beantragt eine bauaufsichtliche Genehmigung für einen Carport mit einer Fläche von 6,00 x 6,40 m, dessen Wände als Gabionen ausgeführt sind und für eine unterkellerte Garage mit einer Fläche von rund 17 m². Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1959 kann zur Beurteilung nicht mehr herangezogen werden. Das Vorhaben ist deshalb nach 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. Bei der Vorberatung in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 20.06.2017 wurde die Meinung vertreten, dass die Gabionen auch als Einfriedung angesehen werden könnten. Es sei außerdem fraglich, ob das bereits vorhandene Gebäude zur öffentlichen Verkehrsfläche hin ordentlich eingegrünt werden kann. Die als Carport bezeichnete Konstruktion könne dann hingenommen werden, wenn diese zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend begrünt wird. Der Bauausschuss fasste hierzu in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss: Den Mitgliedern des Bauausschusses wird Gelegenheit gegeben, Ortsbesichtigungen vorzunehmen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 18.07.2017 zu treffen. Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden wird über diese Angelegenheit ausführlich beraten. Dabei wird im Hinblick auf die zahlreichen Nebengebäude um Auskunft gebeten, welche baulichen Anlagen genehmigt sind und ob der Versiegelungsgrad noch hinnehmbar ist. Die Verwaltung wird diese Fragen klären. Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert. Bei Vorlage eines erneuten Bauantrags ist eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Landratsamtes, des gemeindlichen Bauamts und des Bauwerbers vorzunehmen. TOP 3 Garkofen 3, 85646 Anzing, Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Aufstellen eines mobilen Hühnerstalls Das Erdgeschoß des bestehenden Wohnhauses soll künftig betrieblichen Zwecken dienen. Neben einem 20,5m² großen Hofladen sollen auch ein Sortierraum für Eier und ein Büro eingebaut werden. Die gewerbliche Nutzfläche ist mit 90,4 m² angegeben.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 242 Das Obergeschoß soll weiterhin bewohnt werden. Die bestehende Wohnung soll umgebaut und renoviert werden. Die Wohnfläche beträgt rund 118 m². Für das landwirtschaftliche Gebäude Garkofen 3 sollen sechs Kfz-Stellplätze angelegt werden. Ca. 50 m südöstlich des bestehenden Wohnhauses ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage vorgesehen. Das Hauptgebäude soll ebenerdig und mit einer Größe von 20,20 m x 8 m und einem Satteldach mit einer Neigung von 22 ausgeführt werden. Die Wohnfläche ist mit 139 m² eingeplant. Die erforderlichen Stellplätze sollen mit einer Doppelgarage gesichert werden. Der Antragsteller plant außerdem auf seinem 85.538 großen Flurstück Nr. 2946 südlich von Garkofen einen weiteren mobilen Hühnerstall mit einer Grundfläche von 28 m² aufzustellen. Das sogenannte Hühnermobil soll nach jeweils 14 Tagen einen anderen Standort erhalten. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Beschreibung des Herstellers verwiesen. Das Hühnermobil kann bis zu 352 Legehennen aufnehmen. Beschlussvorschlag: 6:0 Den beantragten Vorhaben, die im Außenbereich ausgeführt werden sollen, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung des gku VE München-Ost. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. TOP 4 Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle und Maschinenhalle nordwestlich von Anzing auf den Flurstücken Nrn. 707, 707/2, 708 und 709 Mit diesem Vorhaben befasste sich zuletzt der Gemeinderat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 03.01.2017 und 07.02.2017. Zunächst wurde dem Antrag auf Vorbescheid am 03.01.2017 zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Damals war davon auszugehen, dass die verkehrliche Erschließung über die unbefestigte Gemeindeverbindungsstraße Anzing - Ranharting erfolgen kann. Nach einer näheren Prüfung der exakten Lage musste festgestellt werden, dass die Straßentrasse teilweise erheblich außerhalb der rechtlichen Grenzen liegt. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage zusammen mit den zuständigen Vertretern des Bayerischen Gemeindetags musst festgestellt werden, dass die Erschließung gegenüber den ursprünglichen Erkenntnissen tatsächlich nicht gesichert ist. Der Gemeinderat nahm deshalb den positiven Beschluss in seiner Sitzung vom 07.02.2017 zurück. Am 11.07.2017 ging bei der Gemeinde ein Bauantrag zur Errichtung eines Bullenstalles (60 m x 30 m), einer Bergehalle (70 m x 35 m) und einer Maschinenhalle (40 m x 25 m) ein. Beschlussvorschlag: 6:0
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 243 Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Erschließung von der Kreisstraße EBE 1 und über die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 42 von der EBE 1 zur Gemeindegrenze Vaterstetten erfolgt und rechtlich gesichert ist. Die Nachweise sind dem Landratsamt sobald als möglich vorzulegen. Nach Auskunft der Wasserversorgung Anzing-Forstinning kann die Wasserversorgung sichergestellt werden. Vom Antragsteller ist mit der Wasserversorgung eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die anfallenden Kosten, auch die für den Bereich der öffentlichen Straße, sind vom Antragsteller zu übernehmen. Bis zur Sitzung des Gemeinderats ist die Lage der Drainageleitungen und der Schächte zu ermitteln, die von Froschkern über landwirtschaftliche Flächen zum Eglsee führen. Beim gku VE München Ost ist anzufragen, ob die im öffentlichen Weg verlegte Druckleitung einem erhöhten Fahrverkehr standhält. TOP 5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Frotzhofen, Kirchenweg 31 Der Vorsitzende hält Sachvortrag. Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid ist zu klären, ob auf dem Grundstück Kirchenweg 31 ein weiteres Wohnhaus mit zwei Wohnungen errichtet werden kann. Zunächst war die Errichtung eines ebenerdigen Walmdachbungalows angedacht. Das Grundstück liegt innerhalb eines Bebauungsplans aus dem Jahre 2002, der keine weitere Bebauung zulässt. Zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses soll die vorhandene Garage abgebrochen werden. Zur Beurteilung wurden zwei alternative Vorschläge vorgelegt. Nach Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg vom 12.07.2017 kann die Zulässigkeit einer weiteren Bebauung nur im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans festgestellt werden Dem Vorhaben wird nicht zugstimmt. Eine Änderung des Bebauungsplans wird abgelehnt. Von der Verwaltung sind Gespräche mit der Bauwerberin anzuregen. Die Planung in Ortsrandlage erscheint übertrieben groß. Der Baukörper in Ortsrandlage ist niedrig zu halten und möglichst nahe an der vorhandenen Bebauung zu platzieren. Die sozialen Aspekte des Antrags sind gebührend zu beachten.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 244 TOP 6 Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Zugspitzring 40; Tektur Für das im Bau befindliche Wohngebäude liegt eine Baugenehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom 21.03.2017 vor. Mit der am 07.07.2017 eingegangenen Tektur sollen abweichend von den Regelungen des Bebauungsplans folgende Änderungen vorgenommen werden: - Das Dach des überdachten Kfz-Stellplatzes und das an der Nordseite des Gebäudes weitergeführte Dach soll eine anthrazitfarbene Eindeckung erhalten. Der Bebauungsplan sieht ziegelrote, kleinteilige Dachplatten vor. - Auf der Südostseite des Grundstücks soll eine 8,70 m lange und zwei Meter hohe Einfriedung errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht in Bodennähe offene Staketenzäune mit einer maximalen Höhe von 0,90 m vor. Auf die Begründung der Antragsteller wird Bezug genommen. Wie aus der Luftbildaufnahme zu erkennen ist, sind im gesamten Baugebiet die Dächer mit ziegelroten Dachplatten gedeckt. Ein zwingender Grund für die Verwendung einer anthrazitfarbenen Dacheindeckung ist nicht zu erkenne, da für das Dach des Hauptgebäudes ziegelrote, kleinteilige Platten verwendet werden. Die Errichtung einer zwei Meter hohen Einfriedung in Fortführung des überdachen Kfz- Stellplatzes würde zu einer insgesamt 15 m langen Gesamtkonstruktion an der Grenze führen. Entsprechende Abweichungen wurden in diesem Baugebiet noch nicht ausgeführt. Eine Zustimmung könnte zu weiteren nicht mehr abgrenzbaren Bezugsfällen führen. Dem Antrag sollte deshalb nicht zugestimmt werden. Dem vorgelegten Tekturantrag wird insoweit zugestimmt, wie dies die Eindeckung der im Vortrag näher beschriebenen Dachfläche mit anthrazitfarbenen Dachplatten betrifft. Einer entsprechenden Befreiung wird zugstimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird hierfür erteilt. Für die Errichtung einer zwei Meter hohen Sichtschutzwand wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. TOP 7 APA GmbH & Co. KG: Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage auf dem Grundstück Hirnerstraße 2, Alte Post Mit dieser Angelegenheit befasst sich der Bauausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 20.06.2017.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 245 Beantragt wird die Errichtung eines Viersternehotels mit Seminarräumen und 13 Zimmern, das als Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude der vormaligen Alten Post entstehen soll. Am 12.07.2017 legt die Antragstellerin eine überarbeitete Planung mit geänderten Außenfassaden vor. Das Gebäude soll eine Gesamtlänge von 19,55 m und eine maximale Breite von 12,71 m erhalten und zum bestehenden Gebäude mit einem verglasten Treppenhaus abgesetzt werden. Der Baukörper soll eine Wandhöhe von ca. 7,50 m und eine maximale Höhe von 13,11 m erhalten. Die maximale Höhe des Neubaus ist 3,73 m niedriger als der First des Altbaus mit 16,89 m. auf den ursprünglich angedachten Glasgiebel wird verzichtet. Dadurch entsteht eine weitere Dachterrasse, die begrünt werden soll. Nach den Forderungen des Landesamtes für Denkmalpflege vom 25. Januar 2017 ist der Neubau deutlich vom Altbau abzusetzen und darf nicht dieselben Fenster, wie der Altbau erhalten. Die Firsthöhe soll unterschiedlich zum Altbau sein; der Anbau muss nicht zwingend ein Satteldach erhalten. Die Neigung des nichtgleichschenkeligen Satteldachs soll ca. 53 betragen. In der Tiefgarage sollen durch ein Lift-Parksystem auf zwei Ebenen 16 Parkplätze erstellt werden. In der untersten Ebene soll ein Wellness-Bereich mit einer Fläche von 103,3 m² entstehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über eine Rampe östlich des Hotels erfolgen. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je Zimmer ein Stellplatz, und damit insgesamt 13 Stellplätze zu errichten. Für das Personal entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 10 vom Hundert. Der Vorsitzende hält Sachvortrag. Er gibt dem anwesenden planenden Architekten Gelegenheit, die Planung und insbesondere die Gestaltung der Fassaden zu erläutern. Von Mitgliedern des Bauausschusses wird die Meinung vertreten, dass es von Vorteil gewesen wäre, wenn die Fassadengestaltung vorweg mit dem Landratsamt und dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt worden wäre. Dabei wird auch die Auffassung vertreten, dass die Außenfassade des Neubaus entsprechend der Fassade des Altbaus gestaltet werden sollte. Nach einer ausführlichen Beratung über die Gestaltung der Außenfassade lässt der Vorsitzende über den von der Verwaltung erstellen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag: Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Von der Antragstellerin ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. dafür 3 Stimmen; dagegen 3 Stimmen. Der Beschlussvorschlag an den Gemeinderat ist damit abgelehnt.
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 246 TOP 8 Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurstraße 21 Der Antragsteller beabsichtigt einen Bauantrag für das vorgenannte Grundstück einzureichen. Im Vorfeld bittet er um Klärung folgender Fragen: - Kann die vorgesehene Garage mit einem Flachdach ausgeführt werden. - Kann das Flachdach als Dachterrasse genutzt werden. - Kann das Dach auch im Bereich der Garage so wie im unteren Teil des Hauses geführt werden. Das Haus hat dann einfach eine durchlaufende Pfette. Auf den beigefügten Lageplan wird Bezug genommen. Auf einen vergleichbaren Antrag, für den eine Genehmigung des Landratsamtes vom Mai 2017 vorliegt, wird Bezug genommen. Mit den Änderungswünschen besteht Einverständnis. Soweit die Änderungswünsche dem Bebauungsplan widersprechen, sind mit dem Bauantrag Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beizufügen. Eine Vorlage des Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nur dann möglich, wenn der Antrag den Regelungen des geltenden Bebauungsplans entspricht. TOP 9 Grundschule; Vergabe der Bodenbelagsarbeiten Die Bodenbelagsarbeiten wurden im beschränkten Angebotsverfahren ausgeschrieben. Es wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 14.07.2017 lagen zwei Angebote vor. Alle Angebote wurden von der Ai1-Baumanagement GmbH aus Anzing fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot über 25.068,59 Euro hat die Firma Straehuber aus Dorfen abgegeben. Die Ai1-Baumanagement GmbH schlägt nach sorgfältiger Prüfung der Angebote vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Das Angebot des zweiten Bieters schließt mit 35.795,33 Euro ab Gemäß der Kostenschätzung vom 04.07.2017 ist für das Gewerk 35.000 Euro veranschlagt. Die Auftragssumme unterschreitet diese Summe um 10.726,74 Euro. bzw. rund 28,375 vom Hundert. Der Auftrag über die Bodenbelagsarbeiten ist der Firma Straehuber aus Dorfen zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 25.068,59 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das Angebot vom 10.07.2017
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2017 Seite 247 TOP Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Keine Wortmeldungen. Ende der öffentlichen Sitzung: 20.20 Uhr. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.