Vorbericht zum Nachtragsplan 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorbericht zum Nachtragsplan 2015"

Transkript

1 Vorbericht zum Nachtragsplan 2015 Aus dem konkreten Handeln für ein Ziel, sollte auch die Entscheidung zielführend sein Daraus ergibt sich folgender kategorischer Imperativ: Wolle nicht Philosoph sein im Unterschied vom Menschen, sei Nichts weiter als ein denkender Mensch; denke nicht als Denker, d.h. in einer aus der Totalität des wirklichen Menschenwesens herausgerissenen und für sich isolierten Fakultät, denke als lebendiges, wirkliches Wesen, als welches Du den belebenden und erfrischenden Wogen des Weltmeers ausgesetzt bist; denke in der Existenz, in der Welt als ein Mitglied derselben, nicht im Vakuum der Abstraktion, als eine vereinzelte Monade, als ein absoluter Monarch, als teilnahmsloser, außerweltlicher Entscheidung (Ludwig Feuerbau/ Klaus Zunke-Anhalt) Unser konkretes Handeln in der Umsetzung einzelner Maßnahmen in Verbindung mit der normativen Kraft des Faktischen führt zu Veränderungen in unserer Haushaltsplanung, sodass wir diesen 1.Nachtragshaushalt aufstellen müssen. Nach 60 Thüringer Kommunalordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen, 4. Beamte oder Angestellte eingestellt, befördert oder höher gruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Der Haushalt der Gemeinde Rodeberg für das Jahr 2015 wurde bereits am Dezember 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Die tatsächliche Entwicklung macht nunmehr Anpassungen erforderlich. Haushaltsvolumen 2015 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Haushaltsansatz bisher Haushaltsansatz neu Veränderungen + /

2 Wesentliche Veränderungen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2015 A) Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen sind aus Gebühren für Hilfeleistungen der Feuerwehr zu erwarten, weil für Vorjahreseinsätze die Gebührenbescheide in 2015 erstellt wurden. Verdienstausfälle für Feuerwehreinsätze werden künftig in gesonderter Haushaltsstelle ausgewiesen. Die Personalkosten der Hauptverwaltung erhöhen sich wegen der Krankheits- und Urlaubsvertretung. Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen werden künftig nur für die Kita gesondert an die Gemeinde Südeichsfeld erstattet, die Abrechnungen für alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde sind in der Verwaltungsumlage enthalten. Die Personalkosten in der Kindertagesstätte, aber auch die Erstattungsleistungen von den Krankenkassen bei Beschäftigungsverbot und Mutterschutz wurden verringert. In der Kita-Küche wurde zusätzlich eine Stelle von 0,75 VZB im Stellenplan aufgenommen. Entsprechende Personalausgaben sind in Ansatz gebracht worden. Eingliederungszuschüsse vom Integrationsamt und vom Jobcenter für diese Mitarbeiterin wurden gewährt und sind im Plan eingearbeitet worden. Beim Erzieherpersonal wurde der Stellenplan um 0,45 VZB erhöht, um dem Personalschlüssel auch bei wechselnden Kinderzahlen immer gerecht zu werden. Der Planansatz für Lebensmitteleinkäufe der Küche wurde den tatsächlichen Ausgaben angepasst und korrigiert. Anpassungen sowohl in Einnahmen als auch in Ausgaben wurden bei den pauschalierten Betriebskostenanteilen bezüglich des Wunsch- und Wahlrechts für Kinder, die Kindertageseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde besuchen, vorgenommen. Durch die gute Witterung sind Mehreinnahmen im Freibad erreicht und im Plan eingestellt worden. Ebenfalls sind Mehreinnahmen bei beiden Friedhöfen durch eine höhere Anzahl von Sterbefällen entstanden. Die Umsätze der Festhalle in Struth konnte aufgrund besserer Auslastung erhöht werden. Der Planansatz wurde entsprechend angepasst. Durch den Abschluss eines geänderten Vertrages und einer Nachzahlung 2015 konnte auch der Planansatz für Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindegrundstücken für Windkraftanlagen erhöht werden. Die Personalkosten im Bauhof mussten aufgrund einer neuen Eingruppierung nach der Probezeit eines Mitarbeiters angehoben werden. Insgesamt ist ein Anstieg bei den Bewirtschaftungskosten wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser zu verzeichnen. Dementsprechend sind die Ausgabenansätze verändert worden. Die ursprünglich im Verwaltungshaushalt geplante Garantiefondsleistung des Landes gem. Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde herausgenommen und im Vermögenshaushalt neu eingestellt. Die Planansätze für die Gemeindeanteile Umsatzsteuer sowie Lohn- u. Einkommensteuer wurden entsprechend der Steuerschätzung Mai 2015 errechnet und angehoben. Der Planansatz für die Gewerbesteuerumlage wurde verringert. Dies ist begründet mit der Abrechnung des Jahres 2014, die im Folgejahr 2015 erfolgte. Die Kreisumlage wurde im Ansatz mit dem Betrag des Vorjahres eingestellt, da noch keine Festsetzung vom Landkreis erfolgte und nur ein vorläufiger Betrag entsprechend des Vorjahres erhoben wird. Die veranschlagte Verwaltungsumlage an die erfüllende Gemeinde Südeichsfeld wurde reduziert. Die Abrechnung des Jahres 2014 wurde beanstandet und es ist eine Rückrechnung zugunsten der Gemeinde Rodeberg zu erwarten. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erhöht sich somit um

3 Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Verwaltungsgebühren Erstattung v. Ausgaben d.vwh - Nutzung PKW Lg SE Gebühren für Hilfeleistungen Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Zuwendungen für Jugendfeuerwehren Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattung von Ausgaben des VwH Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil Wunsch- u. Wahlrecht Erstattung von Ausgaben des VwH sonstiger öffentlicher Bereich (SV) Kostenerstattung Berufspraktikantenstell. Erzieher Zuweisung für lfd. Zwecke v. Land (Integrationsamt) Eingliederungszuschuss Agent. für Arbeit /Jobcenter Benutzungsentgelte Schwimmbad Leichenhalle- und Grabplatzgebühren Leichenhalle- und Grabplatzgebühren Benutzungsentgelte Festplatz Einnahmen a. Vermietung (Einrichtungsgegenstän.) Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Erstattung von Ausgaben des VwH komm. Sonderrechn Eigenbetrieb Abwasser Eingliederungszuschuss Rentenversicherung Pacht für Zuwege Windkraftanlagen Gewinnanteile,Dividendenausschüttg.KEBT Konzessionsabgabe kombinierte Versorg.- unternehmen Strom + Gas (E.ON) Einnahmen aus Holzverkauf Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Einnahmen aus Vermietung Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Betriebskosten Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer Gemeindlicher Umsatzsteuer-Anteil Schlüsselzuweisungen Sonstige allgem. Zuweisungen vom Land Garantiefondsleistungen Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer

4 2. Ausgaben des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Kosten f. Pflege Internetseite Umlage Gemeindeunfallversicherungsverb. u Haftpflichtversicherung Geschäftsausgaben / Büromaterial Öffentliche Bekanntmachungen Inserate Erstattung von Kosten des VwH für Lohnrechnung Erstattung der Kosten -Schiedsstelle Prüfung Jahresrechnung Entschädigung für ehrenamtl. Tätigkeit, Jubiläen Beiträge für zusätzl. Altersversorgung ehrenamtl FFW-Angehörige (FFW-Rente) Sonstige Sachausgaben Unfallversicherung der FFW-Angehörigen Entschädig. Verdienstausfall Hilfeleistungen Zuschuss an Feuerwehr für Jugendcamp Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr für Projektförderung Jugendfeuerwehr Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen Gebäude Große Gasse Bewirtschaftung Gebäude Große Gasse Bewirtschaft.Jugendklub Eigenr.+ BauwagenStruth Dienstbezüge Beschäftigte - Erzieher Dienstbezüge Beschäftigte - Techn.Pers Entgelte für Praktikanten Beiträge zur Versorgungskasse - Erzieher Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Techn. Pers Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte Erzieher Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte Techn. Personal Unterhaltung Grundstücke und baulichen Anlagen Gebäude Struth Geräte und Ausstattungsgegenstände Bewirtschaftung Gebäude Struth Bewirtschaftung Gebäude Eigenrieden Sonstige Sachausgaben Lohnrechnung Geschäftsausgaben / Büromaterial Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil Wunsch- u.wahlrecht Dienstbezüge Beschäftigte Küche Beiträge zu Versorgungskassen Beschäft. Küche Beiträge zur gesetzlichen SV Beschäftigte Küche

5 Haltung von Fahrzeugen Lebensmittel Bewirtschaftung Sportstätten Schützenhäuser u Turnsaal Pflege der Rasenflächen - Sportplätze Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Wasserverbrauch und Abwassergebühr Saat- und Pflanzgut Mehrwertsteuer Sachverständigenkost. Wasseruntersuchung Pflege d. Rasenflächen Anger Eigenrieden Streusalz für Winterdienst Geräte und Ausstattungsgegenstände Pflege d. Rasenflächen Straßenbegleitgrün Abwassergebühr für Straßeneinläufe Straßenwinterdienst Ortsdurchfahrten Bundes und Landesstraßen Unterhaltung d. sonst. unbeweglichen Vermögens Energiekosten Straßenbeleuchtung Mieten und Pachten Pflege der Rasenflächen Pflege der Rasenflächen Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen Geräte und Ausstattungsgegenstände Pflege der Rasenflächen Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Bewirtschaftung Unterhaltung d. sonst.unbeweglichen Vermögens Geräte u. Ausstattungsgegenstände Bewirtschaftung Gew.gebiet Eig. - Grundsteuer Pflege der Rasenflächen Innere Verrechnungen Bewirtschaftung Grundsteuer B Bewirtschaftung Kirchberg Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Umlage an erfüllende Gemeinde Erstattungszinsen Gewerbesteuer Zinsen für Kreditmarktmittel von Kreditinstituten Zinsen für Kreditmarktmittel (geplante Kredite) Zuführung zum Vermögenshaushalt

6 B) Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt musste der Planansatz für den Ausbau der Feuerwache Struth nochmals erhöht werden. Mit dem Einbau der Rauchabzugsanlage, der Panikverriegelung sowie der Versiegelung des Hallenbodens soll der endgültige Abschluss des Bauvorhabens 2015 erfolgen. Für die weiterhin fortzuführenden Modernisierungsarbeiten in der Kindertagesstätte, insbesondere für die Schaffung des zweiten Rettungsweges, die Erneuerung der restlichen Fenster und Südfassade, die Herrichtung des Dachgeschosses als Gruppeneinheit für die zur Zeit in Eigenrieden untergebrachte Vorschulgruppe sowie Neugestaltung der Außenanlagen, wird der Planansatz um auf erhöht. Für die Einrichtung bzw. Veränderung von Arbeitsplätzen zur Integration behinderter Mitarbeiter wurden von der Rentenversicherung und vom Integrationsamt Sachkostenzuschüsse bewilligt. Im Bereich der Kita-Küche soll dieser Zuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges zum Essentransport eingesetzt werden. Die für das Wohngebiet Unterm Kirchberg bisher vorgesehenen Ausgaben für Grundstückskäufe und Erschließungskosten werden für die Gemeinde nicht anfallen, da die Aufgaben an einen Erschließungsträger übertragen werden. Die vorgesehenen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen sind deshalb auch nicht zu erwarten. Die Planansätze wurden angepasst. Die zunächst für 2015 geplanten Ausgaben für Straßenbau- und beleuchtungsmaßnahmen Borngasse, Gasse (Eigenrieden), Am Feldborn und Rainsweg (Struth) wurden im Nachtragsplan herausgenommen und im Finanzplan für die Folgejahre neu eingeordnet. Auch die eingeplanten Landeszuweisungen zu diesen Vorhaben wurden in Folgejahre verschoben. Die Straßenbaumaßnahme Mittelstraße wird 2015 begonnen, der größte Teil der Baukosten wird jedoch 2016 anfallen, so dass der Plan entsprechend in den Ausgaben angepasst und für 2016 Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen wurden. Weitere Verpflichtungsermächtigungen für 2016 sind für Ausgaben zum Straßen- und Straßenbeleuchtungsbau Unterdorf Eigenrieden sowie für die vollständige Beckensanierung im Freibad ausgewiesen worden (insgesamt ). Bereits im Finanzplan 2016 wurde eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen für Ausgaben, die im Jahr 2017 anfallen werden Straßenbau Gasse in Eigenrieden. Der Planansatz für die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen für die Oststraße (Struth) und Pfütze (Eigenrieden) wurde gemäß den errechneten Beträgen nach oben korrigiert. Für die Vorhabens- und Erschließungsplanung des Grundstückes in Struth, Lange Str. 1 sowie für den Kauf von Flächen für Ersatzmaßnahmen sind im Nachtrag entsprechende Mittel eingestellt worden. Der vorgesehene Verkauf der KEBT-Aktien kann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr 2015 sondern erst im Folgejahr realisiert werden. Die geplanten Einnahmen wurden deshalb herausgenommen. Um diesen Einnahmeausfall zu kompensieren und den Haushaltsausgleich zu erreichen, ist eine weitere Kreditaufnahme von im Jahr 2015 vorgesehen. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von ,- für das Haushaltsjahr 2016 entfällt, da der geplante Verkauf der KEBT-Aktien aus organisatorischen Gründen in das Haushaltsjahr 2016 verschoben wird. Durch Einsparungsmaßnahmen im Haushalt der Gemeinde Rodeberg konnte der Kreditbedarf von ,- auf ,- gesenkt werden.

7 Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Sachkostenzuschuss Rentenversicherung Sachkostenzuschuss Integrationsamt Grundstücksverkauf Wohnungsbaugebiet Struth Erschließungsbeitrag Wohnungsbaugebiet Struth, Unterm Kirchberg Straßenausbaubeitrag Struth Oststraße Straßenausbaubeitrag Pfütze Eigenrieden Landeszuweisung Gasse Landeszuweisung Borngasse Einnahmen a. d.veräußerung v. Aktienanteilen KEBT Zuweisungen u. Zuschüsse f.investitionen Garantiefondsleistungen Zuführung vom Verwaltungshaushaöt Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Einnahme aus Kredit vom Kreditmarkt ohne Umschuldung

8 2. Ausgaben des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagever wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Ausbau Feuerwache Struth wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von Grundstücken Beitrag Abwasserkanalanschluss wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Anschaffung bewegl.sachen d. Anlageverm Baumaßnahmen/Modernisierung Kita Anschaffung bewegl.sachen PKW Küche wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Baumaßnahmen Freibad Erschließung Wohnungsbaugebiet Unterm Kirchberg Straßenbau Unterdorf Eigenrieden Straßenbau Gasse Eigenrieden Straßenbau Borngasse Eigenrieden Straßenbau Mittelstraße Straßenbeleuchtung Unterdorf Eigenrieden wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von Grundstücken einschl. Vermessung/Zerlegung/Grundbuch wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Grundst.kauf Ersatzflächen B-Plan Lange Str Vorhaben u. Erschließungsplan Lange Str Erwerb von Grundstück Kirchberg Beiträge f. öffentl. Verkehrsanlagen Ordentliche Tilgung Kreditmarkt Ordentliche Tilgung Kreditmarkt (für geplante Kredite)

9 Auch die Situation wird in der Gemeinde Rodeberg zunehmend angespannter. Die andauernd hohe Belastung durch die hohe Kreisumlage, die abnehmenden Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches und die im Raum stehenden zusätzlichen Verpflichtungen, wie die Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk und die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres werden die Kommunen weiter belasten. Damit uns nicht gänzlich die Luft zum Atmen ausgeht bzw. die finanzielle Handlungsfähigkeit den Kommunen verloren geht, sind dringende Veränderungen bzw. Entlastungen für die Kommunen notwendig. Auch kann es kein ernstgemeintes Ziel sein, die Bürger mit höheren Abgaben und Steuern zu belasten, wie manchen Ortes zu lesen ist. Gebietsreformen und strukturelle Veränderung zur Stärkung gesunder Gemeinden und zur Stärkung finanzschwacher Strukturen sind angebracht. Dies darf aber nicht durch pauschale Vorgaben erfolgen, sondern kann und sollte mit den Kommunen unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft erfolgen. Wer das Funktionieren zerstört, der wird die Scherben seiner Diktatur aufkehren müssen. (Klaus Zunke-Anhalt 2015) Klaus Zunke-Anhalt (Bürgermeister)

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern

Mehr

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Gewerbesteuer 13.200.000 Gemeindeanteil Einkommensteuer (einschl. Familienleistungsausgleich) 8.210.000 Gebühren und Entgelte (einschl. Abwassergebühren) 4.374.300

Mehr

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht 49.914 per 31.12.2009 Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 57.323.543,73 1.148,45 52.733.800,00 4.589.743,73 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 127.367,37 2,55 135.200,00-7.832,63 001 Grundsteuer

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24 Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015 Vorbericht der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015 Vorbericht Nachtrag Jürgenshagen 2015 Stand 11.02.2015.doc17.02.2015 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen....Seite 3 Erhebliche

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Gemeinde Schwangau: Bürgerversammlung 2015 Schlossbrauhaus Schwangau, 24.11.2015, 20:00 Uhr Herzlich willkommen! Rechenschaftsbericht des ersten Bürgermeisters Stefan Rinke für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnung:

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + Umsatzsteuer 0 0 0 0

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö Vorl. 023-07-0.V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung

Mehr

D E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K

D E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K Haushaltsplan 21 der Gemeinde Sulzbach an der Murr D E R H A U S H A L T 2 1 A U F E I N E N B L I C K I. V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 1. EINNAHMEN Grundsteuer 642.25 646.236 675.823 678.8 78.2

Mehr

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Geburten 32 29 35 32 31 31 37 Kapazitäten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal zum 30.06.2015 Name

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 0 0 0 0 0 5 02,03 Sonstige

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

WIRTSCHAFTSPLAN 2013

WIRTSCHAFTSPLAN 2013 Gemeinde Rodeberg Eigenbetrieb für Abwasser WIRTSCHAFTSPLAN 2013 als Anlage zum Haushaltsplan der Gemeinde Rodeberg - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Erfolgsplan 3 2. Erläuterungen zum Erfolgsplan Entgelt

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

Gesamtplan 2006. 3. Gruppierungsübersicht. 98.742 am: Einwohner 31.12.2004

Gesamtplan 2006. 3. Gruppierungsübersicht. 98.742 am: Einwohner 31.12.2004 Gesamtplan 26 Haushaltsansatz 26 je Einw. Haushaltsansatz 25 R.-ergebnis 24 1 2 3 1 3 1 12 2 21 22 23 26 27 29 3 31 32-3 4 4 41 42 43 44 45 46 47 48 49 Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel 53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung

Mehr

H a u s h a l t 2009

H a u s h a l t 2009 H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 5 (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (3-jährige Ausbildung) und Nachschreibetermin

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover

Mehr

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Landkreis Schwandorf

Landkreis Schwandorf Landkreis Schwandorf 2 Vorbemerkung Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Kreisausschuss vorzulegen (Art. 88 Abs. 2 LKrO). Vorlage

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Haushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal

Haushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal Haushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Verbandsvorsteher Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 7 ff. des Landeswasserverbandsgesetzes wird

Mehr

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan 2009 - Modell 2 Haushaltsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Tausend) 2008 2009 2010

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs

Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs 1 Ergebnishaushalt 12.000.000,00 11.000.000,00 10.000.000,00 9.000.000,00

Mehr

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen 98 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen E i n n a h

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr