Vorbericht zum Nachtragsplan 2015
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- Alma Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Vorbericht zum Nachtragsplan 2015 Aus dem konkreten Handeln für ein Ziel, sollte auch die Entscheidung zielführend sein Daraus ergibt sich folgender kategorischer Imperativ: Wolle nicht Philosoph sein im Unterschied vom Menschen, sei Nichts weiter als ein denkender Mensch; denke nicht als Denker, d.h. in einer aus der Totalität des wirklichen Menschenwesens herausgerissenen und für sich isolierten Fakultät, denke als lebendiges, wirkliches Wesen, als welches Du den belebenden und erfrischenden Wogen des Weltmeers ausgesetzt bist; denke in der Existenz, in der Welt als ein Mitglied derselben, nicht im Vakuum der Abstraktion, als eine vereinzelte Monade, als ein absoluter Monarch, als teilnahmsloser, außerweltlicher Entscheidung (Ludwig Feuerbau/ Klaus Zunke-Anhalt) Unser konkretes Handeln in der Umsetzung einzelner Maßnahmen in Verbindung mit der normativen Kraft des Faktischen führt zu Veränderungen in unserer Haushaltsplanung, sodass wir diesen 1.Nachtragshaushalt aufstellen müssen. Nach 60 Thüringer Kommunalordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen, 4. Beamte oder Angestellte eingestellt, befördert oder höher gruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Der Haushalt der Gemeinde Rodeberg für das Jahr 2015 wurde bereits am Dezember 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Die tatsächliche Entwicklung macht nunmehr Anpassungen erforderlich. Haushaltsvolumen 2015 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Haushaltsansatz bisher Haushaltsansatz neu Veränderungen + /
2 Wesentliche Veränderungen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2015 A) Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen sind aus Gebühren für Hilfeleistungen der Feuerwehr zu erwarten, weil für Vorjahreseinsätze die Gebührenbescheide in 2015 erstellt wurden. Verdienstausfälle für Feuerwehreinsätze werden künftig in gesonderter Haushaltsstelle ausgewiesen. Die Personalkosten der Hauptverwaltung erhöhen sich wegen der Krankheits- und Urlaubsvertretung. Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen werden künftig nur für die Kita gesondert an die Gemeinde Südeichsfeld erstattet, die Abrechnungen für alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde sind in der Verwaltungsumlage enthalten. Die Personalkosten in der Kindertagesstätte, aber auch die Erstattungsleistungen von den Krankenkassen bei Beschäftigungsverbot und Mutterschutz wurden verringert. In der Kita-Küche wurde zusätzlich eine Stelle von 0,75 VZB im Stellenplan aufgenommen. Entsprechende Personalausgaben sind in Ansatz gebracht worden. Eingliederungszuschüsse vom Integrationsamt und vom Jobcenter für diese Mitarbeiterin wurden gewährt und sind im Plan eingearbeitet worden. Beim Erzieherpersonal wurde der Stellenplan um 0,45 VZB erhöht, um dem Personalschlüssel auch bei wechselnden Kinderzahlen immer gerecht zu werden. Der Planansatz für Lebensmitteleinkäufe der Küche wurde den tatsächlichen Ausgaben angepasst und korrigiert. Anpassungen sowohl in Einnahmen als auch in Ausgaben wurden bei den pauschalierten Betriebskostenanteilen bezüglich des Wunsch- und Wahlrechts für Kinder, die Kindertageseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde besuchen, vorgenommen. Durch die gute Witterung sind Mehreinnahmen im Freibad erreicht und im Plan eingestellt worden. Ebenfalls sind Mehreinnahmen bei beiden Friedhöfen durch eine höhere Anzahl von Sterbefällen entstanden. Die Umsätze der Festhalle in Struth konnte aufgrund besserer Auslastung erhöht werden. Der Planansatz wurde entsprechend angepasst. Durch den Abschluss eines geänderten Vertrages und einer Nachzahlung 2015 konnte auch der Planansatz für Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindegrundstücken für Windkraftanlagen erhöht werden. Die Personalkosten im Bauhof mussten aufgrund einer neuen Eingruppierung nach der Probezeit eines Mitarbeiters angehoben werden. Insgesamt ist ein Anstieg bei den Bewirtschaftungskosten wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser zu verzeichnen. Dementsprechend sind die Ausgabenansätze verändert worden. Die ursprünglich im Verwaltungshaushalt geplante Garantiefondsleistung des Landes gem. Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde herausgenommen und im Vermögenshaushalt neu eingestellt. Die Planansätze für die Gemeindeanteile Umsatzsteuer sowie Lohn- u. Einkommensteuer wurden entsprechend der Steuerschätzung Mai 2015 errechnet und angehoben. Der Planansatz für die Gewerbesteuerumlage wurde verringert. Dies ist begründet mit der Abrechnung des Jahres 2014, die im Folgejahr 2015 erfolgte. Die Kreisumlage wurde im Ansatz mit dem Betrag des Vorjahres eingestellt, da noch keine Festsetzung vom Landkreis erfolgte und nur ein vorläufiger Betrag entsprechend des Vorjahres erhoben wird. Die veranschlagte Verwaltungsumlage an die erfüllende Gemeinde Südeichsfeld wurde reduziert. Die Abrechnung des Jahres 2014 wurde beanstandet und es ist eine Rückrechnung zugunsten der Gemeinde Rodeberg zu erwarten. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erhöht sich somit um
3 Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Verwaltungsgebühren Erstattung v. Ausgaben d.vwh - Nutzung PKW Lg SE Gebühren für Hilfeleistungen Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Zuwendungen für Jugendfeuerwehren Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattung von Ausgaben des VwH Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil Wunsch- u. Wahlrecht Erstattung von Ausgaben des VwH sonstiger öffentlicher Bereich (SV) Kostenerstattung Berufspraktikantenstell. Erzieher Zuweisung für lfd. Zwecke v. Land (Integrationsamt) Eingliederungszuschuss Agent. für Arbeit /Jobcenter Benutzungsentgelte Schwimmbad Leichenhalle- und Grabplatzgebühren Leichenhalle- und Grabplatzgebühren Benutzungsentgelte Festplatz Einnahmen a. Vermietung (Einrichtungsgegenstän.) Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Erstattung von Ausgaben des VwH komm. Sonderrechn Eigenbetrieb Abwasser Eingliederungszuschuss Rentenversicherung Pacht für Zuwege Windkraftanlagen Gewinnanteile,Dividendenausschüttg.KEBT Konzessionsabgabe kombinierte Versorg.- unternehmen Strom + Gas (E.ON) Einnahmen aus Holzverkauf Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Einnahmen aus Vermietung Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen Betriebskosten Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer Gemeindlicher Umsatzsteuer-Anteil Schlüsselzuweisungen Sonstige allgem. Zuweisungen vom Land Garantiefondsleistungen Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer
4 2. Ausgaben des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Kosten f. Pflege Internetseite Umlage Gemeindeunfallversicherungsverb. u Haftpflichtversicherung Geschäftsausgaben / Büromaterial Öffentliche Bekanntmachungen Inserate Erstattung von Kosten des VwH für Lohnrechnung Erstattung der Kosten -Schiedsstelle Prüfung Jahresrechnung Entschädigung für ehrenamtl. Tätigkeit, Jubiläen Beiträge für zusätzl. Altersversorgung ehrenamtl FFW-Angehörige (FFW-Rente) Sonstige Sachausgaben Unfallversicherung der FFW-Angehörigen Entschädig. Verdienstausfall Hilfeleistungen Zuschuss an Feuerwehr für Jugendcamp Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr für Projektförderung Jugendfeuerwehr Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen Gebäude Große Gasse Bewirtschaftung Gebäude Große Gasse Bewirtschaft.Jugendklub Eigenr.+ BauwagenStruth Dienstbezüge Beschäftigte - Erzieher Dienstbezüge Beschäftigte - Techn.Pers Entgelte für Praktikanten Beiträge zur Versorgungskasse - Erzieher Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Techn. Pers Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte Erzieher Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte Techn. Personal Unterhaltung Grundstücke und baulichen Anlagen Gebäude Struth Geräte und Ausstattungsgegenstände Bewirtschaftung Gebäude Struth Bewirtschaftung Gebäude Eigenrieden Sonstige Sachausgaben Lohnrechnung Geschäftsausgaben / Büromaterial Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil Wunsch- u.wahlrecht Dienstbezüge Beschäftigte Küche Beiträge zu Versorgungskassen Beschäft. Küche Beiträge zur gesetzlichen SV Beschäftigte Küche
5 Haltung von Fahrzeugen Lebensmittel Bewirtschaftung Sportstätten Schützenhäuser u Turnsaal Pflege der Rasenflächen - Sportplätze Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Wasserverbrauch und Abwassergebühr Saat- und Pflanzgut Mehrwertsteuer Sachverständigenkost. Wasseruntersuchung Pflege d. Rasenflächen Anger Eigenrieden Streusalz für Winterdienst Geräte und Ausstattungsgegenstände Pflege d. Rasenflächen Straßenbegleitgrün Abwassergebühr für Straßeneinläufe Straßenwinterdienst Ortsdurchfahrten Bundes und Landesstraßen Unterhaltung d. sonst. unbeweglichen Vermögens Energiekosten Straßenbeleuchtung Mieten und Pachten Pflege der Rasenflächen Pflege der Rasenflächen Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen Geräte und Ausstattungsgegenstände Pflege der Rasenflächen Dienstbezüge Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte Bewirtschaftung Unterhaltung d. sonst.unbeweglichen Vermögens Geräte u. Ausstattungsgegenstände Bewirtschaftung Gew.gebiet Eig. - Grundsteuer Pflege der Rasenflächen Innere Verrechnungen Bewirtschaftung Grundsteuer B Bewirtschaftung Kirchberg Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Umlage an erfüllende Gemeinde Erstattungszinsen Gewerbesteuer Zinsen für Kreditmarktmittel von Kreditinstituten Zinsen für Kreditmarktmittel (geplante Kredite) Zuführung zum Vermögenshaushalt
6 B) Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt musste der Planansatz für den Ausbau der Feuerwache Struth nochmals erhöht werden. Mit dem Einbau der Rauchabzugsanlage, der Panikverriegelung sowie der Versiegelung des Hallenbodens soll der endgültige Abschluss des Bauvorhabens 2015 erfolgen. Für die weiterhin fortzuführenden Modernisierungsarbeiten in der Kindertagesstätte, insbesondere für die Schaffung des zweiten Rettungsweges, die Erneuerung der restlichen Fenster und Südfassade, die Herrichtung des Dachgeschosses als Gruppeneinheit für die zur Zeit in Eigenrieden untergebrachte Vorschulgruppe sowie Neugestaltung der Außenanlagen, wird der Planansatz um auf erhöht. Für die Einrichtung bzw. Veränderung von Arbeitsplätzen zur Integration behinderter Mitarbeiter wurden von der Rentenversicherung und vom Integrationsamt Sachkostenzuschüsse bewilligt. Im Bereich der Kita-Küche soll dieser Zuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges zum Essentransport eingesetzt werden. Die für das Wohngebiet Unterm Kirchberg bisher vorgesehenen Ausgaben für Grundstückskäufe und Erschließungskosten werden für die Gemeinde nicht anfallen, da die Aufgaben an einen Erschließungsträger übertragen werden. Die vorgesehenen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen sind deshalb auch nicht zu erwarten. Die Planansätze wurden angepasst. Die zunächst für 2015 geplanten Ausgaben für Straßenbau- und beleuchtungsmaßnahmen Borngasse, Gasse (Eigenrieden), Am Feldborn und Rainsweg (Struth) wurden im Nachtragsplan herausgenommen und im Finanzplan für die Folgejahre neu eingeordnet. Auch die eingeplanten Landeszuweisungen zu diesen Vorhaben wurden in Folgejahre verschoben. Die Straßenbaumaßnahme Mittelstraße wird 2015 begonnen, der größte Teil der Baukosten wird jedoch 2016 anfallen, so dass der Plan entsprechend in den Ausgaben angepasst und für 2016 Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen wurden. Weitere Verpflichtungsermächtigungen für 2016 sind für Ausgaben zum Straßen- und Straßenbeleuchtungsbau Unterdorf Eigenrieden sowie für die vollständige Beckensanierung im Freibad ausgewiesen worden (insgesamt ). Bereits im Finanzplan 2016 wurde eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen für Ausgaben, die im Jahr 2017 anfallen werden Straßenbau Gasse in Eigenrieden. Der Planansatz für die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen für die Oststraße (Struth) und Pfütze (Eigenrieden) wurde gemäß den errechneten Beträgen nach oben korrigiert. Für die Vorhabens- und Erschließungsplanung des Grundstückes in Struth, Lange Str. 1 sowie für den Kauf von Flächen für Ersatzmaßnahmen sind im Nachtrag entsprechende Mittel eingestellt worden. Der vorgesehene Verkauf der KEBT-Aktien kann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr 2015 sondern erst im Folgejahr realisiert werden. Die geplanten Einnahmen wurden deshalb herausgenommen. Um diesen Einnahmeausfall zu kompensieren und den Haushaltsausgleich zu erreichen, ist eine weitere Kreditaufnahme von im Jahr 2015 vorgesehen. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von ,- für das Haushaltsjahr 2016 entfällt, da der geplante Verkauf der KEBT-Aktien aus organisatorischen Gründen in das Haushaltsjahr 2016 verschoben wird. Durch Einsparungsmaßnahmen im Haushalt der Gemeinde Rodeberg konnte der Kreditbedarf von ,- auf ,- gesenkt werden.
7 Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL Sachkostenzuschuss Rentenversicherung Sachkostenzuschuss Integrationsamt Grundstücksverkauf Wohnungsbaugebiet Struth Erschließungsbeitrag Wohnungsbaugebiet Struth, Unterm Kirchberg Straßenausbaubeitrag Struth Oststraße Straßenausbaubeitrag Pfütze Eigenrieden Landeszuweisung Gasse Landeszuweisung Borngasse Einnahmen a. d.veräußerung v. Aktienanteilen KEBT Zuweisungen u. Zuschüsse f.investitionen Garantiefondsleistungen Zuführung vom Verwaltungshaushaöt Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Einnahme aus Kredit vom Kreditmarkt ohne Umschuldung
8 2. Ausgaben des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg NPL wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagever wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Ausbau Feuerwache Struth wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von Grundstücken Beitrag Abwasserkanalanschluss wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Anschaffung bewegl.sachen d. Anlageverm Baumaßnahmen/Modernisierung Kita Anschaffung bewegl.sachen PKW Küche wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Baumaßnahmen Freibad Erschließung Wohnungsbaugebiet Unterm Kirchberg Straßenbau Unterdorf Eigenrieden Straßenbau Gasse Eigenrieden Straßenbau Borngasse Eigenrieden Straßenbau Mittelstraße Straßenbeleuchtung Unterdorf Eigenrieden wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Erwerb von Grundstücken einschl. Vermessung/Zerlegung/Grundbuch wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen Grundst.kauf Ersatzflächen B-Plan Lange Str Vorhaben u. Erschließungsplan Lange Str Erwerb von Grundstück Kirchberg Beiträge f. öffentl. Verkehrsanlagen Ordentliche Tilgung Kreditmarkt Ordentliche Tilgung Kreditmarkt (für geplante Kredite)
9 Auch die Situation wird in der Gemeinde Rodeberg zunehmend angespannter. Die andauernd hohe Belastung durch die hohe Kreisumlage, die abnehmenden Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches und die im Raum stehenden zusätzlichen Verpflichtungen, wie die Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk und die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres werden die Kommunen weiter belasten. Damit uns nicht gänzlich die Luft zum Atmen ausgeht bzw. die finanzielle Handlungsfähigkeit den Kommunen verloren geht, sind dringende Veränderungen bzw. Entlastungen für die Kommunen notwendig. Auch kann es kein ernstgemeintes Ziel sein, die Bürger mit höheren Abgaben und Steuern zu belasten, wie manchen Ortes zu lesen ist. Gebietsreformen und strukturelle Veränderung zur Stärkung gesunder Gemeinden und zur Stärkung finanzschwacher Strukturen sind angebracht. Dies darf aber nicht durch pauschale Vorgaben erfolgen, sondern kann und sollte mit den Kommunen unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft erfolgen. Wer das Funktionieren zerstört, der wird die Scherben seiner Diktatur aufkehren müssen. (Klaus Zunke-Anhalt 2015) Klaus Zunke-Anhalt (Bürgermeister)
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