Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht"

Transkript

1 Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht WS 2004/2005 Privatdozent Dr. Jürgen Bröhmer j.broehmer@mx.uni-saarland.de Internet: Vertrauensfrage, Art. 68 GG Antrag des BK an BT, ihm Vertrauen auszusprechen Mehrheit pro: Kanzler bleibt im Amt, keine Rechtsfolgen keine Mehrheit, kein Vertrauen: Auflösung BT durch BuPrä ( kann, muss aber nicht, Antrag des BK notwendig), Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG Erleichterte Verabschiedung von Gesetzen gem. Art. 81 GG BT kann Auflösung und Neuwahlen durch Neuwahl eines BK verhindern Dazu unbedingt lesen: BVerfGE 62, 1 auch die abweichende Meinung des damaligen Vizepräsidenten Zeidler Vertrauensfrage darf als politisches Druckmittel eingesetzt werden! Das ist sogar ein Hauptzweck! Vgl. Art. 81 Abs. 1 S. 2 GG

2 Der Bundespräsident, Art. 54 ff. Wahl durch Bundesversammlung, Art. 54 GG Aufgaben: Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Art. 59 Abs. 1 GG Ernennung und Entlassung von Amtsträgern, Art. 60, 64 GG Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen, Art. 82 GG Auflösung des Bundestages, Art. 63 Abs. 4, 68 Abs. 1 GG Begnadigungsrecht, Art. 60 Abs. 2 GG Gegenzeichnung, Art. 58 Frage: Darf der BuPrä die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes prüfen und ggf. die Ausfertigung gem. Art. 82 GG verweigern? Gerichtsbarkeit in Deutschland Aufbau der Justiz im Saarland Gerichtsverfassungssystem Deutschland (Prof. Rüssmann) Bundesverfassungsgericht Der Bundesgerichtshof Das Bundesverwaltungsgericht Der Bundesfinanzhof Das Bundesarbeitsgericht Das Bundessozialgericht

3 Aufbau der Gerichtsbarkeit 1 Bundesverfassungsgericht - Aufbau

4 Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit

5 Finanzgerichtsbarkeit Die sonstigen Spezialgerichtsbarkeiten - Besondere Gerichte Gerichte der Schifffahrt Für die in Staatsverträgen bezeichneten Angelegenheiten 14 GVG Besondere Gerichte innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit Bundespatentgericht Art. 96 Abs. 1 GG 65 ff. PatG Wehrstrafgerichte (diese sind noch nicht errichtet) Art. 96 Abs. 2 GG Besondere Gerichte außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit Disziplinar-, Ehren- und Berufsgerichte Art. 96 Abs. 4 GG

6 Europäische Gerichte Richterliche Unabhängigkeit Art. 97 GG: (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. o Sachliche Unabhängigkeit keine Weisungen einerseits, grds. strenge Bindung an das Recht andererseits Rechtsbindung ist VorS für Unabhängigkeit, und nicht etwa ein Eingriff in Unabhängigkeit o Persönliche Unabhängigkeit grds. Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit ABER: nur für für hauptamtliche, planmäßige Lebenszeitrichter, nicht für Richter auf Probe 30 ff. DRiG, Amtsentfernung möglich (Straftaten, Dienstpflichtverletzungen, Dienstunfähigkeit)

7 Bundesstaatliche Finanzverfasssung (Art. 104a ff. GG) Steuern (Art. 105, 106): Öffentlich-rechtliche Geldleistung, (auch) zur Erzielung von Einnahmen, nicht Gegenleistung für eine besondere staatliche Leistung Aufkommensverteilung (Länder untereinander) gem. Art. 107 GG - Örtliches Aufkommen - Einwohnerzahl - Länderfinanzausgleich Gesetzgebungskompetenz: Art. 105 GG (lex spec. zuart. 70 ff.) Verwaltungskompetenz: Art. 108 GG (lex spec. zu Art. 83 ff.) Aufkommensverteilung Bund-Länder gem. Art. 106 GG Trennsystem: Abs. 1: Bund, Abs. 2: Länder Abs. 6: Gemeinden Verbundsystem: Abs. 3 und 4 Nichtsteuerliche Abgaben Gebühren Beiträge Sonderabgaben Besondere Vorschriften der Art. 104a ff. GG gelten nicht! Deshalb besondere Rechtfertigung für nichtsteuer-liche Abgaben, insbes. für Sonderabgaben: - Abgrenzbare homogene Gruppe von Abgabenschuldnern - Finanzierungsverantwortlichkeit (Nähe zwischen Zweck und dieser Gruppe) - Gruppennützige Verwendung der Mittel

8 Definition Steuer, 3 Abs. 1 AO Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Kommunale Verpackungssteuer - BVerfGE 98, 106 Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 [274]; 93, 121 [147]). Der moderne Staat verwaltet nicht nur durch rechtsverbindliche Weisung, sondern ebenso durch mittelbare Verhaltenssteuerung. Im Rahmen eines auf Mitwirkung angelegten Verwaltens kann ein Steuergesetz verhaltensbeeinflussende Wirkungen erzielen. Es verpflichtet den Steuerschuldner nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten, gibt ihm aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden. ABER: Nur wenn die steuerliche Lenkung nach Gewicht und Auswirkung einer verbindlichen Verhaltensregel nahekommt, die Finanzfunktion der Steuer also durch eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird, bietet die Besteuerungskompetenz keine ausreichende Rechtsgrundlage. Gleiches gilt, wenn das Aufkommen nicht zur Finanzierung von Gemeinlasten verwendet werden soll.

9 Kommunale Verpackungssteuer - BVerfGE 98, 106 Eine steuerrechtliche Regelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, setzt keine zur Steuergesetz-gebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz voraus. Das Grundgesetz trennt die Steuer- und die Sachgesetzgebungskompetenz als jeweils eigenständige Regelungsbereiche und verweist auch die Lenkungsteuer wegen ihres verbleibenden Finanzierungszwecks und der ausschließlichen Verbindlichkeit ihrer Steuerrechtsfolgen in die Zuständigkeit des Steuergesetzgebers. Der Steuergesetz-geber ist deshalb zur Regelung von Lenkungsteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein. ABER: Die Ausübung der Steuergesetzgebungskompetenz zur Lenkung in einem anderweitig geregelten Sachbereich ist jedoch nur zulässig, wenn dadurch die Rechtsordnung nicht widersprüchlich wird. Greift die steuerliche Lenkung auf eine Sachmaterie über, darf der Steuergesetzgeber nicht Regelungen herbeiführen, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber getroffenen Regelungen widersprechen. Begrenzungs- und Schutzfunktion der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) BVerfGE 93, 319 Die Finanzordnung des Grundgesetzes soll sicherstellen, daß der Gesamtstaat und die Gliedstaaten am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sachgerecht beteiligt werden; Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, daß sie die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ausgaben leisten können. Der Finanzverfassung liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden in erster Linie aus dem Ertrag der in Art. 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen erfolgt (Prinzip des Steuerstaates; vgl. u. a. BVerfGE 78, 249 [266 f.]; 82, 159 [178]). Nichtsteuerliche Abgaben verschiedener Art sind allerdings nicht ausgeschlossen; die Finanzverfassung des Grundgesetzes enthält keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen.

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I 1. Teil: Einführung (Folie 1) 1 Recht und Rechtsquellen I. Recht und seine Funktionen (Folie 2) II. Rechtsquellen (Folie 3) III. Normenhierarchie (Folien 4 und 5)

Mehr

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art.

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art. Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise Die Verfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG und 13 Nr. 8a BVerfGG II. Beschwerdeberechtigung

Mehr

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts.

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. Kontrollfragen zu 1 Einführung 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. 2) Welchen Anteil haben Steuereinnahmen an der Staatsfinanzierung? 3) Warum ist es zutreffend, die

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Vorschlag zur Finanzierung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention. Wissenschaftliche Dienste WD /12

Deutscher Bundestag. Sachstand. Vorschlag zur Finanzierung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention. Wissenschaftliche Dienste WD /12 Deutscher Bundestag Vorschlag zur Finanzierung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention Seite 2 Finanzierung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention Verfasser: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Abgabenordnung Stand ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Abgabenordnung Stand ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Abgabenordnung Stand 10.03.2015 Themenübersicht 2 Kapitel A: Kapitel B: Kapitel C: Kapitel D: Kapitel E: Kapitel F: Kapitel G: Kapitel H: Kapitel I: Überblick über die AO / allgemeine Vorschriften Einleitende

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine

Mehr

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit

Mehr

Allgemeine Steuerlehre

Allgemeine Steuerlehre Allgemeine Steuerlehre Übung I Wintersemester 2011/12 Melanie Steinhoff Institut für Finanzwissenschaft I Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Finanzwissenschaft I) 1 / 14 Übersicht/Orga

Mehr

Rechtsgrundlagen GG (1)

Rechtsgrundlagen GG (1) Rechtsgrundlagen GG (1) Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen

Mehr

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Verfassungswidrige Kernbrennstoffsteuer Warum der Bund keine Steuern erfinden darf

Verfassungswidrige Kernbrennstoffsteuer Warum der Bund keine Steuern erfinden darf Verfassungswidrige Kernbrennstoffsteuer Warum der Bund keine Steuern erfinden darf Verfassungswidrige Kernbrennstoffsteuer Warum der Bund keine Steuern erfinden darf Als Teil des Gesamtpakets zur Verlängerung

Mehr

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz -

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Mehrere Bundesländer bestreiten vorliegend die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes.

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung 1 Einführung Teil I: Grundlagen I. Überblick über die wesentlichen Inhalte der Vorlesung II. Der Staat und das Staatsrecht 1. Staatslehre und

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr

Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr Juristische Fakultät der Georg-August Universität Göttingen Seminar im Rundfunkrecht einschließlich des Rechts der Neuen Medien bei Prof. Dr. Christine Langenfeld Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr

Mehr

Besprechung 1. Klausur ÖR

Besprechung 1. Klausur ÖR Besprechung 1. Klausur ÖR Universität Trier Klausurenkurs Wintersemester 2015/16 30.10.2015 2» Notenspiegel 12 Durchschnitt: 5,97 Pkt. Durchfallquote: 40 % 5 6 4 3 0 0 3» Vorüberlegung Zwei Fragen: 1.

Mehr

Gesetzgebungsverfahren II

Gesetzgebungsverfahren II 1 Gesetzgebungsverfahren II Harte Zeiten für Lottokönige Aufgrund der angespannten Finanzsituation beschließt der Bundestag im Dezember 2007 ein Gesetz zur Änderung der Einkommenssteuer. Der Gesetzentwurf

Mehr

Schwerpunktbereichsvorlesung Finanzverfassungsrecht

Schwerpunktbereichsvorlesung Finanzverfassungsrecht Prof. Dr. Heiko Sauer Sommersemester 2016 Schwerpunktbereichsvorlesung Finanzverfassungsrecht Gliederung und Terminübersicht 1. TEIL: GRUNDLAGEN Unterrichtseinheit (UE) 1 21. April 2016 A. Einführungsstunde

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Professor Dr. Werner Meng Universität des Saarlandes SoSe 2010 Übungsplan Übungsfall 4: Wohngeld Themenschwerpunkte Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016

Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016 Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016 Maria Geismann, LL.M. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehrstuhl Prof. Dr. Gärditz Tel.: 0228-73 9175 Email: geismann@uni-bonn.de Formelle Parlamentsgesetze

Mehr

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung Fall 5 Bundestagsauflösung Lösung A fühlt sich in seinen Abgeordnetenrechten aus Art. 38 I 2 GG verletzt, weshalb ein Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG in Betracht

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Überblick über das System der öffentlichen Abgaben. Wissenschaftliche Dienste WD /10

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Überblick über das System der öffentlichen Abgaben. Wissenschaftliche Dienste WD /10 Deutscher Bundestag Überblick über das System der öffentlichen Abgaben Seite 2 Überblick über das System der öffentlichen Abgaben Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.09.2010 Fachbereich:

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 10 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 10 - Lösung Fall 10 - Lösung Vorbemerkung Hinter der Vertrauensfrage steckt folgende Idee: Die Bundesregierung bringt nach Art. 76 I GG Gesetzgebungsinitiativen (Gesetzesvorschläge) in den Bundestag ein Folge: Die

Mehr

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG I. Stellung im Staatsgefüge Staatsoberhaupt der BRD Oberstes Verfassungsorgan II.

Mehr

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller

Mehr

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt -

Mehr

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Prof. Dr. Heintzen WiSe 2005/06 Übungsfall Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Regelung der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung Fall 15 - Lösung In Betracht kommt hier ein Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG. In einem Organstreitverfahren entscheidet das BVerfG darüber, ob ein oberstes Bundesorgan oder Beteiligte,

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

AchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe

AchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe AchSo! Staatsrecht I Lernen mit Fällen Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe 2., überarbeitete Auflage 2014. Buch. 360 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05222 2 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Öffentliches

Mehr

Finanzverfassung - Einnahmenseite

Finanzverfassung - Einnahmenseite Finanzverfassung - Einnahmenseite Regelt das Recht der staatliche Einnahmen-/Ausgabenverteilung bei Steuern (hoheitliche Abgaben ohne Gegenleistung; siehe 3 AO). Anders verhält es sich hingegen bei: o

Mehr

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung)

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 10 17.1.2008 Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) A) Die drei Ausführungstypen Grundsatz 1 : Ausführung als landeseigene Angelegenheit, Art. 30,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 1.11 VGH 8 E 1698/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung Methodik im Verfassungsrecht: Studiengang: Bachelor of Laws (LL.B.) Modul: Staats- und Verfassungsrecht (55104) Methode zur Konkretisierung eines Tatbestandes in zwei Fällen wichtig: 1. keine Legaldefinition/einheitliche

Mehr

Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich

Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich Stellungnahme im Verfahren 2 BvR 780/16 Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bedankt sich für die Gelegenheit, in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Rn. Seite V VII XIV 1.Teil Einführung... 1 1 A. Einordnung des Staatsorganisationsrechts... 1 1 B. Begriff des Staates... 2 2 I. Staatsgebiet... 3 2 II.

Mehr

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Die Kompetenzordnung der rechtsprechenden Gewalt Art. 92 GG Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch

Mehr

V. Funktionen des Staates. 1. Gesetzgebung. a. Kompetenzverteilung

V. Funktionen des Staates. 1. Gesetzgebung. a. Kompetenzverteilung V. Funktionen des Staates 1. Gesetzgebung a. Kompetenzverteilung aa. Art. 70 GG: grundsätzlich Länderkompetenz, soweit das Grundgesetz es nicht anders vorsieht, faktisch besitzen die Länder heute nur noch

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Lösungshinweise Präsidentenanklage gem. Art. 61 I GG, 13 Nr. 4, 49 ff. BVerfGG wegen Verletzung von Art. 82 I 1 GG? Antragsbegehren des Bundestags Organstreitverfahren

Mehr

Wiederholungsfragen zur Vorlesung Grundlagen des Steuerrechts. 3. Darf die Erhebung von Steuern daneben auch anderen Zwecken dienen?

Wiederholungsfragen zur Vorlesung Grundlagen des Steuerrechts. 3. Darf die Erhebung von Steuern daneben auch anderen Zwecken dienen? I. Die Steuer im System der Abgaben 1. Wie definiert man den Begriff der Steuer? Welches ist das ausschlaggebende Wesensmerkmal dieses Begriffs? 2. Welches ist der Hauptzweck der Besteuerung? 3. Darf die

Mehr

Geschichtlicher Hintergrund

Geschichtlicher Hintergrund Geschichtlicher Hintergrund Seit über tausend Jahren trägt der Staat Mitsorge für die finanzielle Ausstattung der Kirchen (z.b. Karolinger) Gründe: zunächst religiöse Motive, Sorge des Landesherrn für

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 2. Abgabenordnung 2.1 Inhalt und Gliederung der AO! Begriffsbestimmungen Die in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I

Vorlesung Staatsrecht I Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Bundesstaatsprinzip(Lb Rn. 566 ff.) Vertikale Gewaltenteilung:

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der

Mehr

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit Lösung zu Fall 7 Der Antrag der Landesregierung im Bundesland Y wird Erfolg haben, wenn er zulässig und begründet ist. A) Zulässigkeit I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 Abs. 1 Nr.

Mehr

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Mehr

Zahlen aus der Justiz

Zahlen aus der Justiz Zahlen aus der Justiz I. Personalbestand des Bundesministeriums der Justiz und seines Geschäftsbereichs am 1. August 2000 Beschäftigte davon Juristen davon Juristinnen Diplom Juristen/ Juristinnen Bundesministerium

Mehr

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin

Mehr

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG I. Organstreitverfahren

Mehr

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet:

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet: Fall: Jagdfieber 1. Teil Im Jahr 2013 möchte die Bundesregierung das BJagdG dahingehend ändern, dass in bestimmten Jagdbezirken die Jagd aus Helikoptern, Kraftfahrzeugen oder Motorbooten zulässig ist,

Mehr

Nutzungsentgelte im Flugverkehr: Air Ticket Tax

Nutzungsentgelte im Flugverkehr: Air Ticket Tax Nutzungsentgelte im Flugverkehr: Air Ticket Tax Nils Meyer-Ohlendorf Ecologic Institute for International and European Environmental Policy Pfalzburger Str. 43/44, D - 10717 Berlin, Germany, http://www.ecologic.de

Mehr

Die Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren

Mehr

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts

Mehr

Verschiedene Fragestellungen zu Steuern und Sozialabgaben

Verschiedene Fragestellungen zu Steuern und Sozialabgaben Verschiedene Fragestellungen zu Steuern und Sozialabgaben - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 199/08 WD 6-3000 - 176/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in:

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem SS 2015 Vorüberlegung Welche Verfahrensarten kommen in Betracht? - Bund-Länder-Streit - abstrakte Normenkontrolle Vgl. Fallfrage:

Mehr

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz

Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Bundeskompetenzen nach dem Grundgesetz Gesetzgebung (Art. 70 f. GG) Vollziehung (Art. 83 ff. GG) Rechtsprechung (Art. 95 ff. GG) Auswärtige Beziehungen (Art. 32 GG) Finanzverfassung (Art. 104a GG). Folie

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Steuereinnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände Steuereinnahmen des Landes 2015 nach Steuerarten Steuerarten Mill. EUR Veränderung zu 2014 in % EUR je Einwohner/-in

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen. des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände STATISTISCHES LANDESAMT 2018 Steuereinnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände Steuereinnahmen des Landes 2016 nach Steuerarten Steuerarten Mill. EUR Veränderung zu 2015 in % EUR je Einwohner/-in

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetz VerfVerwGG 8.100 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Mehr

Staats- und Europarecht

Staats- und Europarecht Monika Pinski Silke Malbrich Jan Seybold Staats- und Europarecht - Lernbuch - G a P-Verlag Vorwort... III Inhaltsübersicht... V Verzeichnis der Fälle...IX Verzeichnis der Übersichten...X Verzeichnis der

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Umweltschutz durch nicht-steuerliche Abgaben

Umweltschutz durch nicht-steuerliche Abgaben Ute Sacksofsky Umweltschutz durch nicht-steuerliche Abgaben Zugleich ein Beitrag zur Geltung des Steuerstaatsprinzips Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XV Einleitung 1 1.

Mehr

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Mittlerer Dienst Stand: 24.08.2012 Staats- und Verfassungsrecht (einsschl. Europarecht) Abschnitt: Zwischenlehrgang Gesamte Stundenzahl: 13 Doppelstunden

Mehr

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/ Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten

Mehr

IV. Organe des Bundes. 1. Bundespräsident

IV. Organe des Bundes. 1. Bundespräsident IV. Organe des Bundes 1. Bundespräsident a. Wahl Gewählt von der Bundesversammlung, diese zusammengesetzt aus Mitgliedern des BT sowie einer gleichen Anzahl von Personen, die von den Landtagen entsprechend

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands 12 KG Err.VVG 1 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. Bd. V

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem WS 2013/2014 Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde Obersatz: Die Verfassungsbeschwerde könnte Erfolg haben. Die Verfassungsbeschwerde

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands Gerichtsgesetz VELKD GerGVELKD 8.020 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands In der Fassung vom 1. November

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I Gliederung Erster Teil: Einführung 1 Die Weltordnung der Staaten I. Die rudimentäre völkerrechtliche Welt-Rechtsordnung II. Die herausragende

Mehr

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Sachverhalt Fall 7 Sachverhalt Der 15. Bundestag beschließt nach bis dahin fehlerfreiem Verfahren mehrheitlich ein Gesetz zur Änderung des ursprünglich zustimmungspflichtigen Atomgesetzes. Danach wird

Mehr

Sind Sie angesichts der bestialischen Morde an Kindern in diesem Jahr für die Wiedereinführung der Todesstrafe?

Sind Sie angesichts der bestialischen Morde an Kindern in diesem Jahr für die Wiedereinführung der Todesstrafe? Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 9: Wiedereinführung der Todesstrafe? Verfassungsrecht, Verfassungsprozeßrecht (091/SS 00/SS02) Sachverhalt Als sich in

Mehr

Staatsorganisationsrecht Teil 2

Staatsorganisationsrecht Teil 2 Dr. Berit Völzmann, Goethe-Universität Frankfurt am Main Staatsorganisationsrecht Teil 2 COURS MAGISTRAUX DU PROGRAMME INTERNATIONAL MINERVE DROIT ALLEMAND A LYON PowerPointPräsentation und Skript unter

Mehr

Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR

Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR Entwicklung der Steuern in Abgrenzung der VGR VGR Kolloquium 2018 Steuerbegriff und Abgrenzung zu anderen Abgaben: Abgaben Steuern Gebühren Beiträge Sonderabgaben 2 Steuern Nach 3 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung

Mehr

Wintersemester 2011/2012

Wintersemester 2011/2012 Fall 1 Seite 1 Nach dem Spielgerätesteuergesetz (SpStG) der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen mit einer Spielgerätesteuer von 300,-

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Repetitorium im öffentl. Recht, 15.5.2017: Versammlungsrecht Versammlungsfreiheit Art.

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren

Mehr

Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)

Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Finanzverfassungsrechtliche Aspekte der Einführung einer Pkw-Maut. Wissenschaftliche Dienste WD /13

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Finanzverfassungsrechtliche Aspekte der Einführung einer Pkw-Maut. Wissenschaftliche Dienste WD /13 Deutscher Bundestag Finanzverfassungsrechtliche Aspekte der Einführung einer Pkw-Maut Seite 2 Finanzverfassungsrechtliche Aspekte der Einführung einer Pkw-Maut Verfasser: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

2. Teil Verfassungsrecht

2. Teil Verfassungsrecht Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 2. Teil Verfassungsrecht 51 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17 Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Januar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L 1 1 - Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T Die Verfassungsbeschwerde des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ ZULÄSSIGKEIT

Mehr

Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder

Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Verfahrensrecht 21./28. April 2009 S. 1

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Verfahrensrecht 21./28. April 2009 S. 1 - Zivilprozessrecht und Alternative Konfliktlösung, Sommersemester 2009 1 Anforderungen an die Konfliktbehandlung Verfahren Ressourcenschonend (Zeit und Kosten) Effizienz Fair Entscheidung verbindlich/nachhaltig

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek

Grundkurs Öffentliches Recht II. Staatsrecht II - Grundrechte. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek Grundkurs Öffentliches Recht II Staatsrecht II - Grundrechte Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Vertreten von Wiss. Mit. Mario Winzek 1 Überblick A. Dogmatische Grundlagen der Glaubensfreiheit I. Allgemeines

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes

Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes Begriff Bundesstaatsprinzip (Gesamt-)Staat, der sich aus mehreren (Glied-)Staaten zusammensetzt doppelte Staatlichkeit (Staatsorganisation

Mehr

Kommunales Steuerfindungsrecht und Kommunalaufsicht

Kommunales Steuerfindungsrecht und Kommunalaufsicht Christian Flach Kommunales Steuerfindungsrecht und Kommunalaufsicht PETER LANG Europáischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 I.. Kommunales Steuerfindungsrecht 15 II. Aktualitát

Mehr

Steuer- und finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Variante einer Autobahn-Vignette

Steuer- und finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Variante einer Autobahn-Vignette Steuer- und finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Variante einer Autobahn-Vignette 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuer- und finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Variante einer Autobahn-Vignette

Mehr

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme

Mehr