Europäisches und deutsches Kartellrecht

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1 17. Juni 2016 Dr. Christian Heinichen Lernziele (17. Juni 2016) relative und überlegene Marktmacht ( 20 GWB) - erweiterter Normadressatenkreis der dt. Missbrauchsaufsicht Struktur der deutschen Missbrauchsaufsicht - sieben eigenständige Verbotstatbestände 2016, Dr. Christian Heinichen 2 1

2 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 3 Systematik Missbrauchskontrolle des deutschen Kartellrechts Missbrauchsverbot - Marktbeherrschung - Energie/ Gas Missbrauchsverbot - Marktmacht - Boykottverbot und sonstige Fälle ( 19 GWB) ( 29 GWB) ( 20 GWB) ( 21 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen 4 2

3 Systematik Selbständige Verbotstatbestände! 19 GWB Missbrauchsverbot, 19 I u. II 20 GWB Verbot d. Vorteilserzwingung, 20 II Verbot d. Mittelstandsbehinderung, 20 III Verbot d. Aufnahmeverweigerung, 20 V 21 GWB Boykottverbot, 21 I Verbot eins. Einflussnahme, 21 II Verbot d. Zwangsanwendung, 21 III Verbot d. Nachteilszufügung, 21 IV 29 GWB 2016, Dr. Christian Heinichen 5 Systematik (Normadressaten) Marktbeherrschende Unternehmen I, II Unternehmen mit relativer (vertikaler) Marktmacht! Unternehmen mit horizontal überlegener Marktmacht! 20 III 19 III, 20 V Unternehmen Unternehmensvereinigungen Sonderfälle 2016, Dr. Christian Heinichen 6 3

4 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 7 Prüfungsschema zu 18, 19 GWB: 1. Unternehmen 2. marktbeherrschende Stellung 3. Missbrauchsverhalten 4. Kausalität 2016, Dr. Christian Heinichen 8 4

5 a) Legaldefinition: Marktbeherrschende Stellung Einzelmarktbeherrschung ( 18 I GWB) Vollmonopol ( 18 I Nr. 1 GWB) Quasimonopol ( 18 I Nr. 2 GWB) überragende Marktstellung ( 18 I Nr. 3 GWB) Kollektive Marktbeherrschung ( 18 V GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen 9 Fehlen wesentlichen Wettbewerbs ( 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB) überragende Marktstellung ( 18 Abs. 1 Nr. 3 GWB)... wenn sich ein Unternehmen weitgehend unabhängig von seinen Konkurrenten, Lieferanten und Abnehmern verhalten kann.... wenn ein Unternehmen einen überragenden (einseitigen) Verhaltensspielraum bei der Entwicklung seiner Marktstrategien oder beim Einsatz einzelner Aktionsparameter besitzt. 2016, Dr. Christian Heinichen 10 5

6 b) Gesetzliche Vermutung der Marktbeherrschung Einzelmarktbeherrschung ( 18 Abs. 4 GWB) Marktanteil 40% Kollektive Marktbeherrschung ( 18 Abs. 6 GWB) 3 Unternehmen => Marktanteil 50% 5 Unternehmen => Marktanteil zwei Drittel 2016, Dr. Christian Heinichen 11 c) Widerlegung der gesetzlichen Vermutung Einzelmarktbeherrschung - Nachweis wesentlichen Wettbewerbs und - Nachweis einer nicht überragenden Marktstellung kollektive Marktbeherrschung ( 18 Abs. 7 GWB) - Nachweis wesentlichen Binnenwettbewerbs oder - Nachweis einer nicht überragenden Marktstellung 2016, Dr. Christian Heinichen 12 6

7 d) Missbrauchsverhalten Behinderungsmissbrauch ( 19 II Nr. 1 Alt. 1 GWB) - Behinderung Jedes Verhalten, das die wettbewerbliche Betätigungsfreiheit eines anderen Unternehmens einschränkt. - Unbilligkeit der Behinderung Interessenabwägung Umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB. 2016, Dr. Christian Heinichen Beispiele für einen Behinderungsmissbrauch: - Koppelungspraktiken - Ausschließlichkeitsbindungen - Kampfpreisstrategien - Kosten-Preis-Scheren - Quersubventionierungen 2016, Dr. Christian Heinichen 14 7

8 Diskriminierungsmissbrauch ( 19 II Nr. 1 Alt. 2 GWB) - Ungleichbehandlung Jede unmittelbare oder mittelbare unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen. - Sachliche Rechtfertigung Interessenabwägung Umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB. - ggf. Wertungen des EU-Kartellrechts beachten 2016, Dr. Christian Heinichen 15 Beispiele für einen Diskriminierungsmissbrauch: - ungleiche Rabattierungen - partielle Lieferverweigerungen 2016, Dr. Christian Heinichen 16 8

9 Ausbeutungsmissbrauch ( 19 II Nr. 2 GWB) - Vergleichsmarktkonzept (zeitlich, räumlich, sachlich) - Konzept der Gewinnspannenbegrenzung => sachliche Rechtfertigung (ungeschriebenes TBM!) 2016, Dr. Christian Heinichen 17 Strukturmissbrauch ( 19 II Nr. 3 GWB) - Preis- und Konditionenspaltung Verweigerung des Zugangs zu Netzen und Infrastruktureinrichtungen ( 19 II Nr. 4) Aufforderung/Veranlassen der Vorteilsgewährung ( 19 II Nr. 5 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen 18 9

10 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 19 Erweiterter Normadressatenkreis Normadressaten des 20 Abs. 1-3 GWB Unternehmen mit relativer (vertikaler) Marktmacht Unternehmen mit relativer (horizontaler) Marktmacht 20 I => 19 II Nr II => 19 II Nr III 2016, Dr. Christian Heinichen 20 10

11 Erweiterter Normadressatenkreis Unternehmen mit relativer ( vertikaler ) Marktmacht: Legaldefinition in 20 Abs. 1 S. 1 GWB Fallgruppen: sortimentsbedingte Abhängigkeit unternehmensbedingte Abhängigkeit knappheitsbedingte Abhängigkeit nachfragebedingte Abhängigkeit 2016, Dr. Christian Heinichen 21 Erweiterter Normadressatenkreis sortimentsbedingte Abhängigkeit Spitzenstellungsabhängigkeit (Bsp.: Champagner) A B C D E F Spitzengruppenabhängigkeit (Bsp.: Adidas, Nike, Puma) A B C D E F 2016, Dr. Christian Heinichen 22 11

12 Erweiterter Normadressatenkreis unternehmensbedingte Abhängigkeit Zulieferer Volkswagen Händler nachfragebedingte Abhängigkeit gesetzliche Vermutung für Nachfrager mit relativer Marktmacht ( 20 Abs. 1 S. 2 GWB) 2016, Dr. Christian Heinichen 23 Erweiterter Normadressatenkreis knappheitsbedingte Abhängigkeit Stichwort: Ölkrise 1973 sog. Repartierungspflicht 2016, Dr. Christian Heinichen 24 12

13 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 25 Missbrauchsverbote des 20 GWB a) Verbot des Marktmachtmissbrauchs, 20 I GWB: Behinderungs- und Diskriminierungsverbot durch Verweis auf 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB Schutz nur von kleinen und mittleren Unternehmen 2016, Dr. Christian Heinichen 26 13

14 Missbrauchsverbote des 20 GWB b) Verbot der Erzwingung ungerechtfertigter Vorteile, 20 II GWB: Verbot passiver Diskriminierung durch Verweis auf 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB gilt abweichend von 20 Abs. 1 GWB nicht nur zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen 2016, Dr. Christian Heinichen 27 Missbrauchsverbote des 20 GWB c) Verbot der Mittelstandsbehinderung, 20 II u. IV GWB: spezielles Behinderungsverbot für horizontal marktmächtige Unternehmen Schutz von Einzelhändlern gegen unbillige Wettbewerbshandlungen von Großunternehmen Untereinstandspreisverkäufe als Regelbeispiel, 20 Abs. 3 S. 2 GWB Beweiserleichterung, 20 Abs. 4 GWB 2016, Dr. Christian Heinichen 28 14

15 Missbrauchsverbote des 20 GWB b) Verbot der Aufnahmeverweigerung, 20 V GWB spezieller Behinderungstatbestand Wirtschafts- und Berufsvereinigungen, Gütezeichengemeinschaften sachlich nicht gerechtfertigte Aufnahmeverweigerung 2016, Dr. Christian Heinichen 29 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 30 15

16 Boykottverbot a) Boykottverbot des 21 Abs. 1 GWB Verrufer Boykottaufruf Adressat/ Sperrer Boykottierter/ Verrufener Bezugs- oder Liefersperre 2016, Dr. Christian Heinichen 31 Weitere Verbotstatbestände b) Verbot einseitiger Einflussnahme, 21 Abs. 2 GWB Schutz vor Umgehung des primären Kartellverbots durch den Einsatz von Nötigungs- und Anstiftungsmitteln abstraktes Gefährdungsdelikt 2016, Dr. Christian Heinichen 32 16

17 Weitere Verbotstatbestände c) Verbot der Zwangsanwendung, 21 Abs. 3 GWB Schutz der Freiheit zur privatautonomen Entscheidung im Wirtschaftsleben d) Verbot der Nachteilszufügung, 21 Abs. 4 GWB Schutz der Willensentschließungs- und -ausübungsfreiheit betreffend den Kontakt zu Kartellbehörden 2016, Dr. Christian Heinichen 33 Inhaltsübersicht zu GWB I. Systematik II. III. Erweiterter Normadressatenkreis des 20 I-III GWB IV. Missbrauchsverbote des 20 GWB V. Boykottverbot des 21 GWB VI. Zusammenfassung 2016, Dr. Christian Heinichen 34 17

18 Zusammenfassung (17. Juni 2016) 1. Abgrenzung des relevanten Marktes nicht vergessen! 2. Strengere deutsche Missbrauchskontrolle - erweiterter Normadressatenkreis 3. Unternehmen mit relativer/überlegener Marktmacht 4. Sondertatbestände - 20 Abs. 3, Abs. 5 GWB - 21 GWB , Dr. Christian Heinichen Entscheidungspraxis zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung , Dr. Christian Heinichen 18

19 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit INTEL 1 2 Computerhersteller 3 1. Rabatt für exklusive Bestellung 2. Sonderzahlung für beschränkten AMD-Vertrieb 3. Treuerabatt für Förderung von Intel-Verkauf X Media-Saturn X AMD 2016, Dr. Christian Heinichen 37 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit Mengenrabatte grundsätzlich unbedenklich, da auf Leistung (Abnahmemenge) beruhend, die finanziellen Vorteil rechtfertigt aber: EuGH Michelin II Volumenrabatte mit Treue-/ Bindungswirkung Treue- oder Exklusivitätsrabatte per se missbräuchlich kein Nachweis der Auswirkungen durch AEC-Test erforderlich ausnahmsweise: objektive Rechtfertigung 2016, Dr. Christian Heinichen 38 19

20 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit andere möglicherweise treuebildende Rabatte umfassende Einzelprüfung, ob treuebildend oder mit Sogwirkung Kriterien, u.a.: - individuelle Rabattschwellen - Rabatt bedingt durch Umsatzsteigerung - Rabattstaffel mit großen Sprüngen zwischen den Rabattstufen - retroaktive Rabattgewährung - Intransparenz des Rabattsystems 2016, Dr. Christian Heinichen 39 EuG, Urt. v Intel Ausschließlichkeitsrabatte und per-se-missbräuchlichkeit Rabattarten in der Entscheidung Intel alle 3 Rabatte = Treue-/Exklusivitätsrabatte keine Auswirkungsanalyse (foreclosure effects) erforderlich kein as-efficient-competitor-test erforderlich - Behinderung von Wettbewerbern, die ebenso effizient wie das marktbeherrschende Unternehmen sind - Parallele zur bezweckten Wettbewerbsbeschränkung i.s.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV 2016, Dr. Christian Heinichen 40 20

21 OLG Düsseldorf, Urt. v Edeka Rabattsysteme Forderung von Hochzeitsrabatten anlässlich Edeka-Plus-Fusion u.a. Bestwertabgleich, Zahlungszielanpassung, Synergiebonus, Partnerschaftsvergütung, Sortimentserweiterungsbonus nicht missbräuchlich, wenn ausgewogenes Kräfteverhältnis ( auf Augenhöhe ) tatsächliche Einsparung oder Gegenleistung Forderungen nachvollziehbar 2016, Dr. Christian Heinichen 41 EuGH, Urt. v Post Danmark I Preisdiskriminierung mit Verdrängungswirkung Anwendung des as-efficient-competitor-tests und der Grundsätze zur Beurteilung sog. Kampfpreise Preise oberhalb der Gesamtkosten = nicht missbräuchlich Preise unterhalb der Gesamtkosten, aber oberhalb der variablen (leistungsspezifische inkrementelle) Kosten = missbräuchlich, wenn Verdrängungsabsicht nachgewiesen 2016, Dr. Christian Heinichen 42 21

22 BGH, Urt. v Soda Club Ausschließlichkeitsbindungen Vertriebssystem: Vermietung der Gaszylinder an Vertragshändler ausschließliche Zylinderbefüllung durch Soda Club Tausch S.-C.-Zylinder + Fremdzylinder nur gegen S.-C.-Zylinder Missbrauch: Marktverschließung durch Verbot der Fremdbefüllung + Austauschbeschränkung Einschränkung des Eigentums durch Wettbewerb 2016, Dr. Christian Heinichen 43 EuGH, Urt. v TeliaSonera Preis-Kosten-Schere Missbräuchlichkeit der Preissetzung eines vertikal integrierten Marktbeherrschers, wenn Margenbeschneidung dazu geeignet, ebenso effizienten Wettbewerber den Marktzugang zu erschweren/unmöglich zu machen unerheblich, ob: überhöhter Vorleistungspreis (Lieferverweigerung) oder Endkundenpreis mit Verdrängungswirkung (Kampfpreis) 2016, Dr. Christian Heinichen 44 22

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