AuffassungdesBundesverfassungsgerichtsistesdieAufgabedesStaates,für sozialegerechtigkeitundfüreinenausgleichsozialergegensätzeundungleichheiten
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5442 Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland im Bereich der Gesundheitsversorgung Vorbemerkung der Fragesteller FürdieBundesrepublikDeutschlandalseindemokratischerundsozialerBundesstaatistdieVerantwortungfürdieHerstellunggleichwertigerLebensverhältnisseeinKernelementdesSozialstaates (Artikel20desGrundgesetzes).Nach AuffassungdesBundesverfassungsgerichtsistesdieAufgabedesStaates,für sozialegerechtigkeitundfüreinenausgleichsozialergegensätzeundungleichheiten zu sorgen. DerBegriff gleichwertigelebensverhältnisse gehörtzurzentralenleitvorstellungdesbundesundderländer.dasraumordnungsgesetz (ROG)desBundes konkretisiertgleichimerstengrundsatz: ImGesamtraumderBundesrepublik DeutschlandundinseinenTeilräumensindausgeglichenesoziale,infrastrukturelle,wirtschaftliche,ökologischeundkulturelleVerhältnisseanzustreben ( 2 Absatz2Nummer1ROG).LänderverfassungenundLandesplanungsgesetze zitierendenbegriffihrerseitsundverpflichtensichdamitzueinerentsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes. UmdieHerstellungderGleichwertigkeitderLebensbedingungeninderBundesrepublikzubewerten,bedarfesaucheinerAnalyserelevanterAspekteim Gesundheitsbereich,sowohlaufderEbenedesBundesalsauchaufderEbene derbundesländer.insbesonderegehtesaberauchdarum,perspektivischkonzeptezuentwickelnundumzusetzen,umlangfristigallenbevölkerungsschichtenundgenerationeninallenteilendeutschlandseinlebeninwürdeund gleichberechtigter Teilhabe zu sichern. Vorbemerkung der Bundesregierung DieSicherstellungeinerflächendeckenden,bedarfsgerechtenundwohnortnahenmedizinischenVersorgungisteinzentralesgesundheitspolitischesAnliegen,demangesichtsderdemographischenEntwicklungindennächstenJahren aussichtderbundesregierungzunehmendebedeutungzukommenwird.die DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom26.April2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode QualitätdesGesundheitswesensbemisstsichfürPatientinnenundPatienten auchdaran,obmedizinischeleistungenmitzumutbarerwartezeitundinzumutbarerentfernungzurverfügungstehenunddiezugänglichkeitderleistungenunddamiteinlebeninwürdeundgleichberechtigterteilhabefürallebevölkerungsgruppengleichermaßengesichertist.nachdemimvergangenenjahr beschlossenengesetzzurnachhaltigenundausgewogenenfinanzierungdergesetzlichenkrankenversicherung,mitdemdiefinanziellengrundlagendesgesundheitssystemskurz-undmittelfristigaufeinesolidebasisgestelltwurden, nimmtdiebundesregierungmitdeminarbeitbefindlichen Versorgungsgesetz jetztweichenstellungenindenversorgungsstrukturenvor.nebendersicherungeinerflächendeckendenwohnortnahenmedizinischenversorgunggeht esdabeiumeineverbesserungderverzahnungderleistungssektoren,diesicherstellungeinesschnellenzugangszuinnovationensowieumeineweitere ErhöhungderQualitätundEffizienzdermedizinischenVersorgungdurcheine Stärkung wettbewerblicher Instrumente. 1.WievieleEinwohnerinnenundEinwohnerkommenaufeinenHausarztinder Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern? WiegroßistdieStreuungzwischendeneinzelnenPlanungsbezirkeninnerhalb der Bundesländer und bundesweit? Anfang2010kamenbundesweitaufeinenniedergelassenenHausarztdurchschnittlich1546EinwohnerinnenundEinwohner.IndeneinzelnenBundesländernbzw.KV-RegionenreichtdieSpannweitevon1419EinwohnerjeHausarzt inbayernbishinzu1721einwohnerjehausarztinwestfalen-lippe (siehefolgendesschaubild).ergebnissezudeneinzelnenplanungsbezirkensinddenanlagen 1 und 2 zu entnehmen ( Einwohner je Arzt und Arztanzahl ). Einwohner je Hausarzt Bayern Berlin Hamburg Bremen Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Thüringen Rheinland-Pfalz Hessen Baden-Württemberg Sachsen Saarland Niedersachsen Nordrhein Brandenburg Sachsen-Anhalt Westfalen-Lippe Quelle: KBV, Stand: Anfang WievieleKinderundJugendlichekommenaufeinenKinderarztinderBundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern? WiegroßistdieStreuungzwischendeneinzelnenPlanungsbezirkeninnerhalb der Bundesländer und bundesweit? Ende2009kamenbundesweitimDurchschnitt2339KinderundJugendliche (imaltervon0bis18jahren)aufeinenkinderarzt.nachbundesländerndifferenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5680 Kinder pro Kinderarzt nach Bundesländern Sachsen Bremen Berlin Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Hamburg Brandenburg Quelle:KBV,Stand ;StatistischesBundesamt,KinderundJugendlicheimAltervon0bis18, Stand31.Dezember2008 (aktuellereergebnissederbevölkerungnachalterundbundeslandliegennoch nicht vor) ErgebnissezueinzelnenPlanungsbezirkensindebenfallsdenAnlagen1und2 zuentnehmen.daderkbveinealtersgliederungderbevölkerungnachplanungsbezirkennichtvorliegt,istdortallerdingsnurdasverhältnisvongesamtbevölkerung und Kinderärzten ausgewiesen. Saarland Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Bayern Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Niedersachsen WievieleEinwohnerinnenundEinwohnerkommenaufeinenniedergelassenenFacharztinderBundesrepublikDeutschlandgesamtundindeneinzelnen Bundesländern (bitte nach Fachrichtungen aufschlüsseln)? WiegroßistdieStreuungzwischendeneinzelnenPlanungsbezirkeninnerhalb der Bundesländer und bundesweit? Ende2009kamenbundesweitaufeinenniedergelassenenFacharzt1288EinwohnerinnenundEinwohner.NachBundesländernundFacharztgruppendifferenzierte Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. ZahlderEinwohnerjeniedergelassenemFacharztnachFachrichtungim Bundesländervergleich davon: Bundesland Fachärzte Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Orthopäden Nervenärzte Radiologen Urologen Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Meck.-Vorp Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundesgebiet Quelle: KBV, Statistisches Bundesamt, Stand jeweils 31. Dezember 2009
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WievieleEinwohnerinnenundEinwohnerkommenaufeinenZahnarztin derbundesrepublikdeutschlandgesamtundindeneinzelnenbundesländern? Ende2009kamenbundesweitimDurchschnitt1218EinwohnerinnenundEinwohneraufeinenbehandelndtätigenZahnarzt.NachBundesländerndifferenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen. Einwohner je Zahnarzt nach Bundesland Berlin 880 Hamburg 946 Sachsen Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Bayern Sachsen-Anhalt Bremen Schleswig-Holstein Niedersachsen Baden-Württemberg Brandenburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Quelle: Statistisches Bundesamt (behandelnd tätige Zahnärzte) 5.WievieleArztpraxengibtesinderBundesrepublikDeutschland,undwie vielesinddavonbarrierefrei (bittenachfachrichtungenundbundesländern aufschlüsseln)? Ende2010gabesimRahmendervertragsärztlichenVersorgung87066Arztpraxen,davonwaren67475Einzelpraxenund19591Gemeinschaftspraxen. VondenGemeinschaftspraxenwaren3742fachübergreifendtätig.Wieviele dieserarztpraxenbarrierefreisind,istnichtbekannt.patientenkönnensichaber vordemarztbesuchbeiderjeweilszuständigenkassenärztlichenvereinigung darüberinformieren,beiwelchenpraxeneszumbeispieleinenaufzugund/ odereinerampegibt.darüberhinauslassensichüberdiestiftunggesundheit bundesweittelefonischoderüberdasinternetauskünfteüberdiebarrierefreiheitbzw.dierollstuhlgerechteausgestaltungderarztpraxensowiederenerreichbarkeiterfragen (vgl. Praxis/barrierefreie-praxis.htm). DieBundesregierungwirdimRahmendesNationalenAktionsplanszurUmsetzungderUN-Behindertenrechtskonvention,dersichderzeitinderRessortabstimmungbefindet,auchdasThemabarrierefreierZugangunddiebarrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken prüfen. 6.WiestelltsichgegenwärtigdieAltersstrukturderÄrzteschaftinderBundesrepublikDeutschlandgesamtundindeneinzelnenBundesländerndar (bitte aufschlüsseln nach Fachrichtungen)? Welche Prognosen sind der Bundesregierung dazu bekannt? DieAltersstrukturderÄrzteschaftinDeutschlandlässtsich,aufgeschlüsselt nachgebietsbezeichnung,derfolgendentabelleentnehmen.nachbundesländern differenzierte Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5680 Berufstätige Ärztinnen/Ärzte nach Gebietsbezeichnung und Altersgruppe Quelle: KBV, Stand: 31. Dezember 2009 Prognosen,diesichausschließlichmitderEntwicklungderAltersstrukturder Ärzteschaftbefassen,sindderBundesregierungnichtbekannt.EsliegenallerdingsverschiedeneaktuelleModellrechnungenundPrognosenzurEntwicklung derarztzahlenvor,diehierfürdirektoderindirektauchdieentwicklungder AltersstrukturderÄrzteberücksichtigen.Diesgiltz.B.fürdievonBundesärztekammerundKassenärztlicherBundesvereinigungimJahr2010erstellte5.Auf-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lagederstudiezuraltersstruktur-undarztzahlentwicklungbiszumjahr2020, eineimgleichenjahrveröffentlichte,imauftragderdeutschenkrankenhausgesellschafterstelltestudiedesdeutschenkrankenhausinstituteszurentwicklungderärztezahlenimkrankenhausbereichbisinsjahr2019sowieeinevon derunternehmensberatungpricewaterhousecoopersunddemwirtschaftsforschungsinstitutwiforebenfallsimjahr2010vorgelegtestudie,dienebender EntwicklunginderKrankenpflegeauchdieEntwicklunginderÄrzteschaftbis zum Jahr 2030 prognostiziert. ImJahr2009kamenbundesweitimDurchschnitt596Einwohneraufeinenin AllgemeinenKrankenhäuserntätigenKrankenhausarzt.NachBundesländern differenzierte Ergebnisse sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen. Einwohner je Krankenhausarzt Hamburg Bremen Berlin Saarland Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Thüringen Sachsen-Anhalt Sachsen Bayern Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Hessen Niedersachsen Brandenburg Quelle: Statistisches Bundesamt, Hauptamtliche Ärzte und Ärztinnen in allgemeinen Krankenhäusern 7.WievieleEinwohnerinnenundEinwohnerkommenaufeinenKrankenhausarztinderBundesrepublikDeutschlandgesamtundindeneinzelnenBundesländern? 8.Wiehochwarenvon2000bis2010diejährlichenInvestitionenimKrankenhausbereichinderBundesrepublikDeutschlandgesamt,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungbezüglichderjährlichenInvestitionenim KrankenhausbereichindeneinzelnenBundesländern (bittegetrenntnach Bundes-, Landes- und sonstigen Mitteln auflisten)? ImRahmendermitdemKrankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)imJahr1972 eingeführtendualenkrankenhausfinanzierungwerdendielaufendenbetriebskostenderkrankenhäuserdurchbenutzerentgelte (Pflegesätze,DRG-Fallpauschalen)insbesondereüberGKVundPKVfinanziert,währenddieInvestitionskostenderKrankenhäuservondenLändernöffentlichzufördernsind. AusgenommenvonderInvestitionsförderungnachdemKHGsinddieUniversitätsklinika,fürderenInvestitionsfinanzierungeigenständigeRechtsgrundlagen und Maßstäbe gelten. DerGesamtbetragderjährlichenInvestitionenimKrankenhausbereichin DeutschlandistderBundesregierungnichtbekannt.EsliegenjedochdieHaushaltsansätzederLänderfürdieInvestitionsförderungderKrankenhäuservor, derzeitallerdingsnurbiszumjahr2009.diezahlenfürdasjahr2010wurden nochnichtübermittelt.dieabdemjahr2000indenjeweiligenhaushaltender LänderveranschlagtenInvestitionsfördermittelfürKrankenhäusersindinder nachfolgendentabelledargestellt.derrückgangindenneuenländernseit 2000spiegeltden insbesondereauchinfolgevonfinanzhilfendesbundesfür
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5680 dieneuenländer erfolgreichenabbaudesteilungsbedingtennachholbedarfs und den deshalb sinkenden Finanzbedarf wider. KHG-Mittel insgesamt (in Mio. EUR) Land: BW 336,43 338,99 312,70 331,70 322,30 281,20 296,70 305,00 310,00 340,00 BAY 613,55 613,55 613,55 501,55 452,55 452,55 452,55 452,60 477,55 500,00 B* 142,34 175,02 186,60 108,96 144,68 114,88 99,60 84,00 99,36 110,03 BR 165,15 165,20 161,66 128,37 127,04 113,61 113,61 107,90 107,74 111,61 HB 36,15 27,97 32,99 33,58 34,10 34,24 34,31 30,00 31,49 33,15 HH 86,72 100,98 61,74 64,51 70,73 86,83 110,01 100,10 101,09 102,68 HE 208,35 203,24 203,25 159,85 230,10 247,35 258,19 235,80 218,40 262,89 MVP 130,38 125,78 118,70 121,99 127,80 83,00 80,58 75,60 73,18 73,03 NIE 235,91 229,47 188,00 186,45 87,39 97,27 121,39 121,40 185,53 283,26 NRW 469,67 464,56 484,10 482,10 485,82 485,82 472,00 512,00 516,00 506,00 RP 143,83 143,83 138,80 118,80 118,80 120,30 118,80 118,80 118,80 121,80 SAAR 43,56 43,10 40,90 38,34 38,18 23,49 26,17 32,50 27,28 22,63 SA 299,67 298,75 298,70 184,25 154,25 166,50 167,40 151,90 107,00 94,60 SAA 172,46 190,51 174,32 170,36 172,51 179,40 154,27 117,70 97,70 79,90 SH 86,66 77,21 48,50 84,32 86,40 83,49 88,58 92,70 93,90 93,90 TH 207,48 189,54 167,58 133,90 134,08 127,10 127,90 125,50 119,99 125,30 ABL* 2.403, , , , , , , , , ,34 NBL 975,14 969,78 920,96 738,87 715,68 669,61 643,76 578,60 505,61 484,44 Gesamt 3.378, , , , , , , , , ,78 * Alte Bundesländer inklusive Berlin. DieAnsätzebasierenaufdenjeweiligen,öffentlichzugänglichenHaushaltsansätzenderLänder (ohneverpflichtungsermächtigungenfürdiefolgejahre). Nicht enthalten sind: 1. Die Investitionen der Hochschulkliniken, 2. Die Investitionen der Vertragskrankenhäuser, 3. Die Eigenmittel der Plankrankenhäuser, 4. Die Mittel zur Restfinanzierung noch nicht ausfinanzierter Maßnahmen, 5. Die Finanzierung von Zins und Tilgung noch offener Darlehensbeträge. Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.SindnachAnsichtderBundesregierungallenotwendigenInvestitionenin den Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren getätigt worden? Fallsnein,wiehochschätztdieBundesregierungdenInvestitionsstaubundesweit und in den einzelnen Bundesländern ein? DieLändernehmenimRahmenderdualenKrankenhausfinanzierungdieFinanzierungvonKrankenhausinvestitionennach 9Absatz5KHGineigenerVerantwortungwahr.EsistAufgabederLänder,eineausreichendeundangemesseneInvestitionsfinanzierungsicherzustellen.DieBundesregierunghatkeinen Überblickdarüber,wiehochdertatsächlicheKrankenhausinvestitionsbedarfin deneinzelnenländernist.aussagenüberdiehöheeineseventuellbestehenden Investitionsstaus sind daher nicht möglich. DurchdiedenLändernabvoraussichtlich2013offenstehendeMöglichkeit,leistungsorientierteInvestitionspauschalenanzuwenden,könnenKrankenhäuser kontinuierlichinvestitionsmittelerhaltenunddamitihreinvestitionenflexibler planen.allerdingskonntendieländerzurumstellungihrerförderungaufinvestitionspauschalen nicht verpflichtet werden. 10.WiestelltsichgegenwärtigdieTrägerstrukturbeiKrankenhäuserninder BundesrepublikDeutschlandgesamtdar,undwelcheKenntnissebesitztdie Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer? DieKrankenhausstatistikdesStatistischenBundesamtesweistnachdemletzten verfügbarenstandfürdasjahr2009insgesamt2084krankenhäuseraus.davon werden648krankenhäuser (31,1Prozent)inöffentlicher,769Krankenhäuser (36,9Prozent)infreigemeinnützigerund667Krankenhäuser (32Prozent)inprivaterTrägerschaftgeführt.BeiderAnzahlderBettenstelltsichdieAufteilung nachträgerschaftendeutlichandersdar.dortsinddieöffentlichenkrankenhäuserführendmiteinem imvergleichzurkrankenhauszahl deutlichhöheren Anteilvon48,7Prozent.DiefreigemeinnützigenTrägerverfügenbeidenBetten ähnlichwiebeidenhäusernselbst übereinenanteilvon34,7prozent.die privatenkrankenhäusererreichenlediglicheinenbettenanteilvon16,6prozent. DieZahlderKrankenhäuserindeneinzelnenBundesländernunddieBettenzahl sowiederenverteilungaufdiejeweiligeträgerschaft (Stand:2009)ergibtsich aus den nachfolgenden Tabellen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5680 Krankenhäuser nach Trägern Land Gesamt Öffentliche Prozent Freigemein- Prozent Private Prozent Träger nützige Träger Träger Baden-Württemberg , , ,8 Bayern , , ,5 Berlin , , ,5 Brandenburg , , ,7 Bremen ,7 7 50,0 2 14,3 Hamburg , , ,3 Hessen , , ,6 Mecklenburg-Vorpommern , , ,3 Niedersachsen , , ,8 Nordrhein-Westfalen , , ,4 Rheinland-Pfalz , , ,4 Saarland , ,0 0 0,0 Sachsen , , ,4 Sachsen-Anhalt , , ,0 Schleswig-Holstein , , ,3 Thüringen , , ,1 Zusammen: , , ,0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Krankenhausbetten nach Trägern Land Gesamt Öffentliche Prozent Freigemein- Prozent Private Prozent Träger nützige Träger Träger Baden-Württemberg , , ,7 Bayern , , ,1 Berlin , , ,4 Brandenburg , , ,9 Bremen , , ,4 Hamburg , , ,9 Hessen , , ,2 Mecklenburg-Vorpommern , , ,6 Niedersachsen , , ,3 Nordrhein-Westfalen , , ,3 Rheinland-Pfalz , , ,1 Saarland , ,5 0 0,0 Sachsen , , ,6 Sachsen-Anhalt , , ,2 Schleswig-Holstein , , ,4 Thüringen , , ,9 Zusammen: , , ,0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe WievielePlanbetteninKrankenhäusernkommenauf100000Einwohnerinnenbzw.EinwohnerinderBundesrepublikDeutschlandgesamt,und welchekenntnissebesitztdiebundesregierungdiesbezüglichhinsichtlich der einzelnen Bundesländer? DieinderFragegewünschtenDatenlassensichderfolgendenTabelleentnehmen.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5680 KrankenhäuserundaufgestellteBetteninsgesamtsowieje100000Einwohner im Jahr 2009 nach Bundesland K rankenhäuser darunter: P lankrankenhäuser aufges tellte aufges tellte insgesamt B etten insgesamt B etten Land ins ges amt ins ges amt Anzahl Betten je Anzahl Betten je E inwohner E inwohner Bundesgebiet davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen R heinland-pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe WiehochistdiedurchschnittlicheVerweildauerinKrankenhäuserninder BundesrepublikDeutschlandgesamt,undwelcheKenntnissebesitztdie Bundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer? Wie hat sich die Verweildauer in den letzten zehn Jahren verändert? Womit begründet die Bundesregierung die Veränderungen? DieinderFragegewünschtenDatenlassensichderfolgendenTabelleentnehmen.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DurchschnittlicheKrankenhaus-Verweildauer2009inTagennachBundesländern Bundesgebiet 8,0 Länder: Baden-Württemberg... 8,1 Bayern... 7,8 Berlin... 7,9 Brandenburg... 8,3 Bremen... 7,6 Hamburg... 8,2 Hessen... 8,0 Mecklenburg-Vorpommern. 7,6 Niedersachsen... 7,9 Nordrhein-Westfalen... 8,1 R heinland-pfalz... 7,8 Saarland... 8,1 Sachsen... 8,0 Sachsen-Anhalt... 7,8 Schleswig-Holstein... 8,2 Thüringen... 8,2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe DiedurchschnittlicheKrankenhausverweildaueristseitlangemrückläufig;im Zeitraumvon1999bis2009istsievon9,9auf8,0Tagegesunken.DerVerweildauerrückganginDeutschlandfolgteineminternationalenTrendzurAbsenkungderKrankenhausverweildauern.EinewesentlicheEinflussgrößedabei dürftedermedizinisch-technischefortschrittsein.dieverminderungderkrankenhausverweildauerinsomatischeneinrichtungenwurdeindeutschlandzudemdurchdenwechseldervergütungvontagesgleichenpflegesätzenzudrg- Fallpauschalen gefördert. 13.WiehochistdieZahlderPoliklinikenbzw.medizinischenVersorgungszentreninderBundesrepublikDeutschlandgesamt,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungdiesbezüglichhinsichtlichdereinzelnen Bundesländer? MitdemGesetzzurModernisierungdergesetzlichenKrankenversicherung (GMG)wurdemitWirkungvom1.Januar2004unterengenVorgabendieGründungMedizinischerVersorgungszentren (MVZ),aufbauendaufErfahrungen mitdenfrüherenddr-polikliniken,ermöglicht.dergesetzgeberhatsichhier bewusstfüreineindenwestdeutschenländernneue,inostdeutschlandaberim KernbewährteOrganisationsformdermedizinischenVersorgungentschieden. MVZsindfachübergreifendeärztlichgeleiteteEinrichtungen,diezurTeilnahme andervertragsärztlichenversorgungzugelassenundvonleistungserbringern gegründetwerdenkönnen,dieaufgrundvonzulassung,ermächtigungoder VertragandermedizinischenVersorgungteilnehmen.FürdaszweiteQuartal 2010berichtetdieKBVbundesweitinsgesamt1567zugelasseneMedizinische Versorgungszentren,diesichentsprechendfolgenderTabelleaufdieBundesländer aufteilen.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/5680 MedizinischeVersorgungszentrenim2.Quartal2010nachBundesländern Bundesgebiet 1567 Länder: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen... 8 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern. 28 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen R heinland-pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: KBV 14.WiehochsinddieFördermittelfürPräventionsprogrammeinderBundesrepublikDeutschland,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer? WievielGeld (aushaushaltmittelndesbundesundderländerwieder gesetzlichenkrankenkasse)wirdfürgesundheitsförderungundprimärpräventioninderbundesrepublikdeutschlandundindeneinzelnenbundesländern jeweils eingesetzt? WiehochsinddieFördermittelfürMaßnahmen,diegezieltindenLebenswelten der Menschen ansetzen (Settingansatz)? WirhochsinddieAusgabenfürMaßnahmen,durchdiespeziellsozial schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden sollen? NachAusgabenträgerndifferenzierteDatenzudenAusgabenfürPrävention undgesundheitsschutzwerdenvomstatistischenbundesamtimrahmender Gesundheitsausgabenrechnungerfasst.UnterdenLeistungskategorienPrävention/GesundheitsschutzwerdendortsämtlicheLeistungenzusammengefasst, diebereitsimvorfeldoderimfrühstadiumeinererkrankunggreifenundderen EntstehenoderweitereVerbreiterungverhindernsollen.DemBereichdesallgemeinenGesundheitsschutzeswerdendabeiinsbesonderedievondenGesundheitsämternimRahmenderGesundheitsbeobachtung,desInfektionsschutzes, derallgemeinenundspeziellenhygieneüberwachungoderdesumweltmonitoringsbereitgestelltengesundheitsgüterzugeordnet.zielteineleistunghingegendaraufab,dasverhaltenzubeeinflussen,umdadurchdengesundheitszustandderbevölkerungzuverbessernoderzuerhalten,wirdsieinder GesundheitsausgabenrechnungzurGesundheitsförderunggezählt.Hierwerden insbesondereleistungenimrahmender primärenprävention erfasst,also jeneleistungen,diezurvorbeugungspezifischerkrankheitendienen (z.b. Informations-undAufklärungsmaßnahmenimRahmenderMutterschaftsvorsorgeoderAIDS-Beratung,zahnprophylaktischeLeistungen,Schutzimpfungen).AußerdemwerdendievonSelbsthilfegruppen,Selbsthilfeorganisationen undselbsthilfekontaktstellenerbrachtenberatungs-,hilfs-undunterstützungs- leistungendazugerechnet.beidenleistungenzurfrüherkennungvonkrank-
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode heitenstehtdasrechtzeitigeerkenneneinererkrankung,einerstörungbzw. FehlbildungodereinessonstigenGesundheitsschadensimVordergrund ( sekundäreprävention ).DazuwerdenvorallemdieGKVundPKVangebotenen VorsorgeuntersuchungenbeiSäuglingenundKleinkindern,dieSchwangerenundKrebsvorsorgesowieFrüherkennungsuntersuchungenbeiHerz-undKreislauferkrankungengezählt.NachAusgabenträgerndifferenzierteErgebnissesind derfolgendentabellezuentnehmen.nachbundesländerndifferenziertedaten liegen der Bundesregierung nicht vor. AusgabenfürPrävention/GesundheitsschutznachAusgabenträgerimJahr2009 in Mio. Euro Ausgabenträger G egens tand der Nachweis ung ins - ges amt öffentl. Haus - halte ges etzl. K rankenvers icherung soziale Pflegevers icherung ges etzl. R entenvers icherung ges etzl. Unfallvers icherung private Krankenversiche rung Arbeitgeber Private G es undheits aus gaben ins ges amt davon: Prävention/Gesundheitsschutz davon: allgemeiner G es undheits s chutz G es undheits förderung F rüherkennung von K rankheiten Quelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes LautdenendgültigenRechnungsergebnissenfürdasJahr2009habendieKrankenkassendieindernachfolgendenTabelleaufgeführtenMittelfürMaßnahmen gemäßden 20,20adesFünftenBuchesSozialgesetzbuchausgegeben.Die endgültigen Rechnungsergebnisse für 2010 liegen noch nicht vor. Ausgaben Individuelle Präven- Settingmaßnahmen Betriebliche Gesund- 20, 20a SGB V tion heitsförderung Jahr Absolut je Vers. Absolut je Vers. Absolut je Vers. Absolut je Vers in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. 310,545 4,43 252,250 3,60 18,816 0,27 39,479 0,56 EsliegenderBundesregierungkeineInformationenüberdieHöhederFördermittelvor,dieinsgesamtinDeutschlandfürGesundheitsförderungindenLebenswelteneingesetztwerden.DieAusgabenderKrankenkassenergebensich aus der oberen Tabelle. FürdenNationalenAktionsplan INFORM DeutschlandsInitiativefürgesundeErnährungundmehrBewegung standenimhaushaltdesbundesministeriumsfürgesundheitindenjahren2008und2009insgesamt10mio.euro undimjahr20104,5mio.eurozurverfügung.in2011sindrund1mio.euro vorgesehen. DieMittelwerdenverwandt,umGesundheitsförderungundPräventiondurch ausgewogeneernährungundausreichendbewegungnachhaltigzuetablieren unddiemenschendamitzueinemgesundheitsförderlichenlebensstilzumotivieren.bereitsbestehendevielfältigeinitiativenvonbund,ländern,kommunenundderzivilgesellschaftwerdenineinernationalenstrategiegebündeltund sogesundheitsförderlichealltagsstrukturenindenbereichenernährungund Bewegunggeschaffen.SowurdeninallenLändernZentrenzurBewegungsförderungeingerichtetundübereinenFörderzeitraumbisEnde2011finanziell
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5680 unterstützt.zielderzentrenistes,diebestehendenaktivitätenindenländern zuvernetzen,gutepraxisbeispielebekanntzumachenundalskompetenteansprechpartnerzurverfügungzustehen.diejeweiligenländerunterstützen grundsätzlichdiezentrenundwerdennachdermodellförderungdurchden Bund deren Arbeit sicherstellen. DieMaßnahmenundProjektevonINFORMsetzenüberwiegendinden LebensweltenderMenschen (Kindertagesstätten,Schulen,Vereinen,SenioreneinrichtungenundStadtteilen)an.DabestimmtePersonengruppenwiesozial BenachteiligteoderMenschenmitMigrationshintergrundbesondereBedarfe aufzeigen,richtensichvielederergriffenenmaßnahmenandiesenpersonenkreis. 15.WiehochistdieDurchimpfungsratebeiwichtigenKrankheiteninderBundesrepublikDeutschlandgesamt,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer? DatenzudurchgeführtenImpfungenwerdeninDeutschlandüberwiegenddezentralundregionalerhoben.RegelmäßigerhobeneDatenzumImpfstatusder BevölkerunginallenBundesländernliegenausschließlichfürdieSchulanfänger vor.dieaggregiertendaten,dieimrahmenderschuleingangsuntersuchungen kontinuierlichdurchdiegesundheitsämterodervonihnenbeauftragteärztinnenundärztenach 34Absatz11IfSGdokumentiertwerden,werdenvonden LandesstellendemRobertKoch-Institut (RKI)übermitteltunddortzentralerfasstundausgewertet.DieseDatenwerdenimEpidemiologischenBulletindes RKIveröffentlicht,dasauchüberdasInternetfreizugänglichist.Dortsindauch die in den einzelnen Bundesländern erreichten Impfquoten ausgewiesen. DieImpfquoten,dieimRahmenderSchuleingangsuntersuchungenerhoben werden,sindindenletztenzehnjahrenkontinuierlichgestiegenbzw.aufhohem Niveaunahezukonstantgeblieben.DerImpfschutzgegenDiphtherie,Tetanus, Poliomyelitis,Pertussis,HaemophilusinfluenzaeTypbundgegendieerste Mumps-,Masern-undRötelnimpfungistalssehrguteinzustufen (>94Prozent). DieSchuleingangsuntersuchungen2009bildenfürdieüberwiegenderfassten Geburtsjahrgänge2003bis2005nochkeinrealistischesBildderImpfsituation fürdieseit2004bzw.2006empfohlenenimpfungengegenvarizellenundmeningokokken C ab. 16.WelchenAnteilhabenPrivatversicherteanderGesamtzahlderKrankenversicherteninderBundesrepublikDeutschlandgesamt,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungdiesbezüglichhinsichtlichdereinzelnen Bundesländer? AngabenzudenunterschiedlichenFormenderAbsicherungderBevölkerung imkrankheitsfall (nebenprivaterundgesetzlicherkrankenversicherungisteine Absicherungz.B.auchüberSondersystemewiediefreieHeilfürsorgemöglich) werdenvomstatistischenbundesamtimrahmendesmikrozensusnurallevier Jahreerhoben (soauchindiesemjahrwieder).diefragenachdemobengenanntenanteilswertistdaherindernotwendigengenauigkeitundgewünschten Differenziertheit (nach Bundesländern) derzeit noch nicht zu beantworten. AktuellliegenderBundesregierungZahlenfürdieGKV-undPKV-Versicherten vor.gemäßpkv-verbandverfügtendemnachzumjahresende2010rund 8,9Mio.MenschenübereineprivateKrankenvollversicherung;indergesetzlichenKrankenversicherungwarengemäßamtlicherStatistikKM1zumgleichen Zeitpunkt rund 69,8 Millionen Menschen versichert.
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WievieleAbsolventeneinesMedizinstudiumsgabesjeweilsindenJahren von2000bis2010inderbundesrepublikdeutschlandgesamt,undwelche KenntnissebesitztdieBundesregierungdiesbezüglichhinsichtlichdereinzelnen Bundesländer? DieEntwicklungderAbsolventenzahlenimStudiengangHumanmedizinbundesweitundnachBundesländerndifferenziertlässtsichderfolgendenTabelle entnehmen. Abs olventen mit Univers itärem Abs chlus s im S tudienbereich Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) B undes land Bestandene P rüfungen im P rüfungsjahr Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen R heinland-pfalz S aarland S achsen S achsen-anhalt S chleswig-holstein Thüringen Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt, H201-Hochschulstatistik 18.WievieleAbsolventeninkurativerMedizinarbeitennachdemStudiumals BehandlerinoderBehandlerimGesundheitssystem,wievielearbeitenim öffentlichengesundheitsdienst,wievieleinöffentlichenforschungs-, Lehr-odersonstigenEinrichtungen,undwievielearbeiteninderPrivatwirtschaft? GemäßÄrztestatistikvonBundesärztekammerundKBVgabesimJahr2009in Deutschlandinsgesamt429926registrierteÄrztinnenundÄrzte ÄrztinnenundÄrztewarenberufstätig,davon139612imambulantenund imstationärensektor.inbehörden,körperschaftenundähnlicheneinrichtungenarbeiteten9550ärztinnenundärzte (davonwaren2025alssanitätsoffizierebeiderbundeswehrtätig),insonstigenbereichen (IndustrieundForschung) waren Ärztinnen und Ärzte tätig. Aktuellebzw.differenziertereErkenntnissezudenTätigkeitenvonnichtkurativ tätigenärztinnenundärztenliegenderbundesregierungnichtvor.folgtman denergebnisseneinesvomdamaligenbundesministeriumfürgesundheitund SozialeSicherungAnfang2004inAuftraggegebenenGutachtenszum AusstiegausderkurativenärztlichenBerufstätigkeitinDeutschland,arbeiteteein FünfteldernichtkurativtätigenÄrztinnenundÄrzteimGesundheitsmanagement,19ProzentbefasstensichmitgutachterlichenTätigkeiten,weitereknapp 19ProzentwareninderArbeitsmedizinbeschäftigt,17Prozentarbeiteteninder Forschung,weitereknapp3ProzentwarenimBereich Lehre/Weiterbildung tätig.derrestverteiltesichauftätigkeitenindermedizininformatik,immedizinjournalismus,impharmavertriebsowieaufanderemedizinischeoderaber sonstige Tätigkeiten.
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/ WelchekonkretenMaßnahmenwurdenbislangzurHerstellungeiner gleichmäßigen,bedarfsgerechtengesundheitsversorgungzurvermeidung regionalerunterversorgung (Ärztemangel)inderBundesrepublik Deutschlandergriffen,undwelcheKenntnissebesitztdieBundesregierung diesbezüglich hinsichtlich der einzelnen Bundesländer? DasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)wirdüberMaßnahmenund AktivitätenzurSicherstellungderambulantenärztlichenVersorgungindeneinzelnenBundesländernnichtsystematischinformiertundhatdeshalbkeinevollständigeKenntnisüberUmfang,ArtundErfolgregionalerSicherstellungsmaßnahmen.GleichwohlverfolgtdasBMGdieverschiedenenMaßnahmenauf regionalerebeneaufmerksamundbegrüßtdievielfältigeninitiativeninden Bundesländern,daKonsensdarüberbesteht,dassdiezukünftigeSicherstellung einerflächendeckenden,bedarfsgerechtenundwohnortnahenversorgungnur durchgemeinsamesundengagierteshandelnallerbeteiligtenakteuregewährleistet werden kann. ZudenMaßnahmen,dieindenBundesländernoftmalsgemeinsammitKassenärztlichenVereinigungen,Krankenkassen,Ärztekammernundkommunalen Trägernergriffenwerden,gehörennachKenntnisdesBMGzumBeispielProgrammeundBündnissezurFörderungderNiederlassungbzw.derAnstellung vonärzteninformvoninvestitionszuschüssen,zinsverbilligungenundmietgarantiensowiedergründungvongesundheitszentrenoderärztehäusern,die GewährungvonStipendienzurFörderungderAllgemeinmedizin,FörderprogrammezurEinführungvonLehrstühlenfürAllgemeinmedizinanHochschulen,dieStärkungderAllgemeinmedizindurchdenAusbauvonLehrpraxenim praktischenjahrsowiedieförderungvonweiterbildungsverbündenundweiterbildungsassistenten,diefreischaltungvoninternetportalenzurinteressensundimageförderungderlandarzttätigkeitsowieeinregelmäßigerinformationsaustauschindenländernmitkassenärztlichenvereinigungen,ärztekammern, Hausärzteverbänden,Landeskrankenhausgesellschaften,Krankenkassenund Universitäten. Umeineflächendeckende,wohnortnaheVersorgungauchimRahmendespauschaliertenVergütungssystemsbeiderstationärenKrankenhausversorgungzu gewährleisten,wurdebereitsmitdemfallpauschalengesetz2002einsogenanntersicherstellungszuschlageingeführt ( 5Absatz2desKrankenhausentgeltgesetzes).DieserkommtzurAnwendung,wenndieVorhaltungvonLeistungenauf GrunddesgeringenVersorgungsbedarfsmitdenFallpauschalennichtkostendeckendfinanzierbar,dieLeistungenjedochzurSicherstellungderVersorgung derbevölkerungbeieinemkrankenhausnotwendigist.dabeiistzuprüfen,ob dieleistungdurcheinanderesgeeigneteskrankenhaus,dasdieseleistungsart bereitserbringt,ohnezuschlagzurverfügunggestelltwerdenkann.imkonfliktfallentscheidetdiefürdiekrankenhausplanungzuständigelandesbehörde über den Sicherstellungszuschlag. UmauchkünftigdenfürdieQualitätderPatientenversorgungzuerwartenden negativenfolgeneinesärztemangelsinstrukturschwachenländlichenund urbanenregionenfrühzeitigundnachhaltigzubegegnen,dürfensichentsprechendemaßnahmennichtnurandenbestehendenversorgungs-undplanungsstrukturenorientieren.eswerden,auchangesichtsderregionalunterschiedlichendemografischenentwicklung,zusätzlichkreativemaßnahmenundideen notwendigsein,umdietätigkeitindermedizinischenversorgungimundfür denländlichenraumattraktivzuhalten.diebundesregierungwirddiesenund anderenfragenimrahmendesinarbeitbefindlichen Versorgungsgesetzes nachgehen. EinwichtigerFaktor,umdennotwendigenmedizinischenNachwuchsfürdas GesundheitswesenzugewinnenunddieBeschäftigtenlangfristiganihreArbeitsplätzezubinden,istzudemdieausgewogeneWork-Life-BalancederBe-
18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schäftigten.dieverbesserungdervereinbarkeitvonfamilieundberufistdaher geradeauchimärztlichenbereichvonzunehmenderbedeutung.vordiesem HintergrundhatdasBundesministeriumfürGesundheitbereitszweiMalim Jahre2010einenRundenTischzur VereinbarkeitvonFamilieundBerufim Gesundheitswesen eingerichtet.zudenvereinbartenmaßnahmenundempfehlungengehörtbeispielsweisediebereitstellungvoninformationenübergute InitiativenimKrankenhausundderArztpraxis.Hierzuwurdeam20.April2011 eineinternetplattformfreigeschaltet,überdiesichinteressierteüberinnovative AnsätzezurNeuordnungderAufgabenzwischendenBerufsgruppenimKrankenhaus,MaßnahmenzurbesserenVereinbarkeitvonFamilie,FreizeitundBeruf sowie lebensphasengerechterem Arbeiten informieren können. 20.WievieleundwelcheMaßnahmenwurdenbisherzurbedarfsgerechtenbarrierefreien Gesundheitsversorgung in einzelnen Regionen durchgeführt? Eine entsprechend detaillierte Übersicht liegt der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 21.WievieleÄrztinnenundÄrztehabeninderZeitvon2000bis2010eine ArbeitalsniedergelasseneHausärztinoderniedergelassenerHausarztmit Kassenzulassung begonnen? WievieledavonhabenihreArbeitinunterdurchschnittlichversorgtenPlanungsbezirken aufgenommen? Die gewünschten Zahlen lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen. Zugang Stichtag Zulassungsbeginn KV-intern Umschreibung KV-extern Quelle:KBV.UnterUmschreibungwerdendieWechselbereitszugelassenerÄrztinnenundÄrzteinandere Planungsbereiche ausgewiesen. WievieleZulassungeninunterdurchschnittlichversorgtenPlanungsbereichen erfolgten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/5680 Anlage 1
20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
21 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21 Drucksache 17/5680
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33 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33 Drucksache 17/5680
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35 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35 Drucksache 17/5680
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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