Ergebnisse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz
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- Daniela Lichtenberg
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/632 Ergebnisse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz Vorbemerkung der Fragesteller MitgroßemInteressehatdieÖffentlichkeitimvergangenenHerbstdieDebatte zurschaffungeinerbleiberechtsregelungdurchdieständigekonferenzder Innenministerund-senatorenderLänder (IMK)verfolgt.Dabeigingendie Meinungendeutlichauseinander,wievielederbisherinDeutschlandnurgeduldetenMenschentatsächlichvondieserRegelungprofitierenwürden.Schätzungen,etwaderCDU-InnenministerUweSchünemannundDr.Günther Beckstein,wonach20000Menschensofortundbiszu40000weitereimFalle einererfolgreichenjobsuchebisendeseptember2007eineaufenthaltserlaubniserhaltenkönnten (vgl.tzundberlinerzeitungvom1.november2006),erweisensichalszuhochgegriffen:ausweislichderantwortderbundesregierungaufeinekleineanfragederfraktiondielinke.wurdenbisendejuni 2007insgesamtnur14353Aufenthaltserlaubnisseerteilt (vgl.bundestagsdrucksache16/6251).kritischeeinschätzungenhingegen,etwavonpro ASYL (vgl.analysevom21.november2006bleiberechtsschluss),wonach0bis90prozentdergeduldetenaufgrundder engherzigenregelung keinechanceaufeinbleiberechthätten,warenoffenkundigzutreffend.inder KritikdesIMK-BeschlussesstandeninersterLiniediegefordertenlangenAufenthaltszeiten,diestrengenBestimmungenNachweisdesselbständigen LebensunterhaltsunddiezahlreichenAusschlusstatbestände,etwawegenverletzterMitwirkungspflichtenoderstrafrechtlicherVerurteilungenbereitsin Höhe von 50 Tagessätzen. ObwohldienunmehrinKraftgetretenegesetzlicheAltfallregelungimWesentlichendiegleichenBedingungenbeinhaltetwiederIMK-BeschlussvomNovember2006,wurdevomBundesministerdesInnernDr.WolfgangSchäuble dieerwartunggeweckt, ungefähr MenschenkönntenvondergesetzlichenRegelungprofitieren (vgl.plenarprotokoll16/94,s.9546).zahlreiche AbgeordnetederSPDerklärten,dassihreZustimmungzu einemansonsten mitvielenmängelnausunserersichtbehaftetengesetz (demeu-richtlinienumsetzungsgesetz)iminteresseder maximalcirca60000 Menschen,die nunmehreineaufenthaltserlaubniserhaltenkönnten,erfolgtsei (Erklärungder AbgeordnetenRüdigerVeitundanderer,Plenarprotokoll16/103,S.10639f.). DieseEinschätzungendürftenausSichtderFragestellerund-innenzuhochgegriffen sein. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom12.November2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/709 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WievielePersonenbesaßenStichtagdes17.November2006eine AufenthaltsgestattungoderDuldung,undwiehochschätztdieBundesre- gierungdiezahlderer,diezudemdiezeitlichenvoraussetzungendesimk- Beschlusseserfüllten (sechsbzw.achtjahre;bittejeweilsnachbundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)? NachträglicheBestandsauswertungendesAusländerzentralregistersgewünschtenStichtag17.November2006sindnichtmöglich,dadieDatennicht mehrvorliegen.eskonntedahernuraufergebnissevonfrüherenauswertungenzurückgegriffenwerden,diestichtag31.oktober2006erfolgten.die damaligenauswertungenschlossendiegesamtzahlderaufenthaltsgestattungen auchnachbundesländern nichteinundkönnendahernachfolgendnicht aufgeführtwerden.eskannnurgrobgeschätztwerden,dassdamaligen Zeitpunkt gut Personen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung waren. ZumStichtag31.Oktober2006hatteninDeutschland17326Personeneine Duldung.WeitereDetailsundAufgliederungennachBundesländernsowienach denstichtagbundesweitzehnstärkstenherkunftsstaatenvonduldungsinhabern können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Stichtag in Deutschland e und Aufenthaltsgestattungen nach Bundesländern, sowie nach Mindest-Aufenthaltsdauer von 6 bzw. Deutschland Gestattung, seit mind. 6 Gestattung, seit mind. Duldung, seit mind. 6 Duldung, seit mind. Gesamt (alle Herkunftsstaaten) Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzegowina
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/709 Stichtag in Deutschland e und Aufenthaltsgestattungen nach Bundesländern, sowie nach Mindest-Aufenthaltsdauer von 6 bzw. Gestattung, seit mind. 6 Gestattung, seit mind. Duldung, seit mind. 6 Duldung, seit mind. Baden- gesamt Württemberg Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Bayern gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Berlin gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Bremen gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg
4 Drucksache 16/709 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Stichtag in Deutschland e und Aufenthaltsgestattungen nach Bundesländern, sowie nach Mindest-Aufenthaltsdauer von 6 bzw. Gestattung, seit mind. 6 Gestattung, seit mind. Duldung, seit mind. 6 Duldung, seit mind. Hamburg gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzegowina Hessen gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Niedersachsen gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Nordrhein- gesamt Westfalen Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzegowina
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/709 Stichtag in Deutschland e und Aufenthaltsgestattungen nach Bundesländern, sowie nach Mindest-Aufenthaltsdauer von 6 bzw. Gestattung, seit mind. 6 Gestattung, seit mind. Duldung, seit mind. 6 Duldung, seit mind. Rheinland- gesamt Pfalz Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Saarland gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Schleswig- gesamt Holstein Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Brandenburg gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg
6 Drucksache 16/709 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Stichtag in Deutschland e und Aufenthaltsgestattungen nach Bundesländern, sowie nach Mindest-Aufenthaltsdauer von 6 bzw. Gestattung, seit mind. 6 Gestattung, seit mind. Duldung, seit mind. 6 Duldung, seit mind. Mecklenburg- gesamt Vorpommern Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Sachsen gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Sachsen- gesamt Anhalt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg Thüringen gesamt Serbien* Türkei Irak Ungeklärt Syrien Libanon Iran Vietnam Afghanistan Bosnien und Herzeg * Serbien einschließlich der Speicherungen zu Serbien und Montenegro und Jugoslawien
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/709 2.WievielePersonenhabenbis30.September2007einenAntragaufErteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses gestellt? NachdenderBundesregierungStichtag30.September2007vorliegenden Angabenhabenbisher7157PersoneneineAufenthaltserlaubnisaufGrundlagedesIMK-Beschlussesbeantragt.Dabeiistzuberücksichtigen,dassnoch nichtallebundesländerdiezahlen30.september2007gemeldethaben. Darüberhinausistanerken,dasseinigeBundesländerdieaufgrundder Nummer9.2desIMK-BeschlusseserteiltenAufenthaltserlaubnisse (AufenthaltserlaubnisnacherteilterDuldungzurArbeitsplatzsuche)doppelterfassthaben.EinigeBundesländerhabenzudemkorrigierteZahlenauszurückliegenden Quartalen gemeldet. Wie viele dieser Personen a) haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 19779PersonenhabeneineAufenthaltserlaubniserhalten,davon7541einbezogene Familienangehörige. b)hattenzunächsteineduldungbis30.septembererhalten,umdie VoraussetzungenErhalteinerAufenthaltserlaubniserfüllenzukönnen (eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts), 2934 Personen. c) wurden bis 30. September abgelehnt, Bei75PersonenwurdederAntragabgelehnt,davon2147einbezogene Familienangehörige. d)erhieltenbis30.septemberkeinenbescheid,bzw.wievieleanträgewurdennichtnachdenbestimmungendesimk-beschlussesbeschiedenundwerdennunnachdergesetzlichenbleiberechtsregelung beurteilt (bittebeiallen (Teil-)Antworteneinbezogene/betroffeneFamilienangehörigegesondertaufführenunddifferenzierennachBundesländernundden zehn stärksten Herkunftsländern)? Bei19302PersonenwurdederAntragnochnichtentschieden.Angabendarüber,wievieleAnträgenichtmehrnachdenBestimmungenderIMK-Bleiberechtsregelung,sondernnunmehrnachdergesetzlichenAltfallregelungbeschieden werden, liegen nicht vor.
8 Drucksache 16/709 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Nach Bundesländern differenziert, ergibt sich folgendes Bild: BundeslandZu a)zu b)zu c)zu d) Baden-Württemberg Bayern Berlin 253k.A.k.A.k.A. Brandenburg Bremen Hamburg 2735k.A Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz k.A.k.A. Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt k.A. Schleswig-Holstein Thüringen Die Herkunftsländer werden bei dieser Statistik nicht erfasst. 3.WievielePersonenhabenbis30.SeptembereinenArbeitsmarktzugangunterWegfallderVorrang-undDumping-Prüfungerhalten (bittenach Bundesländern differenzieren)? DieZahldervomBleiberechtsbeschlussderIMKvom17.November2006begünstigtenPersonen,denenfürdenZugangArbeitsmarktZustimmungen ohnevorrangprüfungundprüfungderarbeitsbedingungenerteiltwordensind, istvonderbundesagenturfürarbeitnichtgesondertstatistischerfasstworden. ImVorgriffaufdiegesetzlicheAltfallregelungistdieBundesagenturfürArbeit AnfangApril2007angewiesenworden,beidenvomIMK-BeschlussbegünstigtenPersonen,dienachsechsoderachtAufenthaltbeierfolgreicher ArbeitssucheeineAufenthaltserlaubniserhaltenkonnten,grundsätzlichneben dervorrangprüfungauchbundeseinheitlichaufeineprüfungderarbeitsbedingungenzuverzichten.überdieabdiesemzeitpunktimrahmendesbleiberechtsbeschlussesderimkvom17.november2006erteiltenaufenthaltserlaubnisseanpersonen,dieihrenlebensunterhaltauseinerbeschäftigung sichern (AufenthaltserlaubnissenachdenNummern3.2.1und9Abs.1des IMK-Beschlusses),gibtfürdenZeitraumvom1.April2007bis30.September 2007, untergliedert nach Bundesländern, folgende Tabelle Auskunft:
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/709 Erteilte Aufenthaltserlaubnisse aufgrund Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17. November 2006 Bundesland (Zeitraum 1. April 30. September 2007) Baden-Württemberg2229 Bayern955 Berlin441 Brandenburg246 Bremen74 Hamburg659 Hessen2161 Mecklenburg-Vorpommern66 Niedersachsen1296 Nordrhein-Westfalen2693* Rheinland-Pfalz724 Saarland47 Sachsen25 Sachsen-Anhalt290 Schleswig-Holstein119 Thüringen121* * Länderdaten liegen nur für den Zeitraum bis 30. Juni 2007 vor. 4.WievieleAufenthaltserlaubnissewurdenunterAnwendungderAusnahmeregelungendesIMK-Beschlusseszu (Auszubildende,Alleinerziehende,Erwerbsunfähigeusw.unterbestimmtenBedingungen)trotzeines (zeitweilig)fehlendeneigenständigenlebensunterhaltserteilt (bittenach Bundesländern differenzieren)? Bis30.September2007habennachdenderBundesregierungseitensderBundesländervorliegendenMeldungen116PersoneneineAufenthaltserlaubnis nachnummer3.2.2desimk-beschlusseserhalten.esistdabeizuberücksichtigen,dassnichtallebundesländerentsprechendezahlengesonderterfassthaben.unterdieserberücksichtigungergibtsich,nachbundesländerndifferenziert, folgendes Bild: Bundesland Baden-Württemberg117 Bayernk. A. Berlink. A. Brandenburg114 Bremen229 Hamburgk. A. Hessen242 Mecklenburg-Vorpommern223 Niedersachsen407 Nordrhein-Westfalen79 Rheinland-Pfalzk.A.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bundesland Saarland220 Sachsen 226 Sachsen-Anhalt 251 Schleswig-Holstein 215 Thüringen Wievielederbis30.SeptembererfolgtenAblehnungenwurdenbegründet mit a)unzureichenden Sprachkenntnissen, b)nicht ausreichendem Wohnraum, c) ungenügendem Schul- oder Kindergartenbesuch, d)negativer Schulabschlussprognose, e)unzureichender Aufenthaltsdauer, f)unpassendem Aufenthaltstitel (bittejeweilsnachbundesländerndifferenzierenunddiezahldermitbetroffenen Familienangehörigen gesondert ausweisen)? 6.WievielePersonenhabenkeineAufenthaltserlaubniserhalten,weilAusschlussgründenachNummer6desIMK-Beschlussesangenommenwurden, mit der Begründung, dass a)sienachansichtderzuständigenausländerbehördevorsätzlichüber aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hätten, b)sienachansichtderzuständigenausländerbehördeabschiebemaßnahmen vorsätzlich behindert oder hinausgezögert hätten, c)sienachansichtderzuständigenausländerbehördenichtausreichend an ihrer Passbeschaffung mitgewirkt hätten, d)ausweisungsgründenach 53,54,55Abs.2Nr.1bis5unddesAufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorlägen, e)verurteilungenwegeneinervorsätzlichenstraftatvorlagen (ausgenommen Geldstrafen bis 50 bzw. 90 Tagessätzen), f)nachansichtderzuständigenausländerbehördebezügezuextremismus oder Terrorismus vorlägen, g) Angehörige Straftaten begangen haben, h)undwievielederjeweilsunterdenfragen6abis6ggenanntenpersonen wurden inzwischen abgeschoben (bittebeiallen (Teil-)Antworteneinbezogene/betroffeneFamilienangehörigegesondertaufführenunddifferenzierennachBundesländernundden zehn stärksten Herkunftsländern)? EinedetailliertestatistischeAuswertungbestehtnicht.VoneinigenLändernist mitgeteiltworden,dassbeidenausschlussgründennachnummer6desimk- BeschlussesdievorsätzlicheTäuschungderAusländerbehördenüberaufenthaltsrechtlichrelevanteUmstände (Nr.6.1)sowiebegangenevorsätzliche Straftaten (Nr. 6.4) die häufigsten Gründe waren.
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/709 7.WelchegenauenKriteriengaltennachKenntnisderBundesregierungbei derprüfung,obdaserforderniseinerdauerhafteneigenständigenlebensunterhaltssicherungerfülltist (bitte soweitmöglich nachbundesländern differenzieren)? FürdieUmsetzungderIMK-BleiberechtsregelungsinddieBundesländerzuständig.DieBundesregierunghatkeinedetaillierteKenntnisüberdieUmsetzungspraxisindenBundesländern.DieBeantwortungdieserFrageistdeshalb innerhalb des gesetzten Zeitraums mit vertretbarem Aufwand nicht möglich..inwelchenbundesländernwurdenachkenntnisderbundesregierungdie ErteilungeinerAufenthaltserlaubnisvondemAbschlusseinersogenannten IntegrationsvereinbarungodereinemIntegrationsgespräch (bittedifferenzieren) abhängig gemacht, a) in wie vielen Fällen erfolgte dies jeweils, b)undinwievielenfällenwurdeeineerteilteaufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen eine Integrationsvereinbarung widerrufen (bittejeweilsnachbundesländernunddenzehnstärkstenherkunftsländern differenzieren)? Siehe Antwort zu Frage 7. 9.WievieleAblehnungenerfolgtenaussonstigenGründen,undwelche waren dies? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 10.InwelchenBundesländerngabodergibtesAbschiebestoppregelungenfür Personen,dievonderIMK-Bleiberechtsregelungodervondergesetzlichen Altfallregelung begünstigt (gewesen) sein könnten? NachdenderBundesregierungvorliegendenInformationenhabendieBundesländerBerlin,Rheinland-PfalzundSchleswig-HolsteinAnfangAugust2007auf EmpfehlungderBundesregierungangeordnet,AbschiebungennachSriLanka fürzunächstdreimonateauszusetzen.dasbundeslandberlinistnachhiervorliegendeninformationenzudemderempfehlungdesbundesgefolgtundhatim Oktober2006angeordnet,AbschiebungennachMyanmarfürdreiMonateauszusetzen.Obundggf.wievielevomBleiberechtsbeschlussderIMKvom 17. November 2006 betroffen sein könnten, ist nicht bekannt. 11.WieistnachKenntnisderBundesregierungindenErlassenderBundesländerdieFormulierungumgesetztworden,dass Rechtsmittelundsonstige aufweiterenverbleibimbundesgebietgerichteteanträge ( )innerhalb derantragsfristabschlussgebrachtwerden (NummerderIMK- Bleiberechtsregelung) müssen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12.WiehochschätztdieBundesregierungdieEinsparungenfürdieöffentlichenHaushalte,diesichdarausergeben,dassdieIMK-BleiberechtsregelungesGeduldetenermöglichthat,eineArbeitunterfaktischerAufhebung
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dessonstüblichenvorrangprinzipsaufzunehmenunddamitkeineleistungennachdemasylbewerberleistungsgesetzmehrinanspruchnehmenzu müssen? DerBundesregierungliegenkeineDatenüberdieZahlderEmpfängervon LeistungennachdemAsylbewerberleistungsgesetzvor,dienachderIMK- Regelung eine Arbeit aufnehmen konnten. 13.WievielePersonenmiteinerDuldungbzw.einerAufenthaltsgestattung hieltensich1.juli2007 (StichtagfürdiegesetzlicheBleiberechtsregelung)bzw.30.September2007 (EndederIMK-Bleiberechtsregelung) in Deutschland auf, a) wie viele von ihnen lebten seit sechs, b) wie viele von ihnen seit acht in Deutschland (bittejeweilsnachbundesländernunddenzehnstärkstenherkunftsländern differenzieren)? ZumStichtag30.September2007weistdasAusländerzentralregisterfür Deutschland147107PersonenmiteinerDuldungund1322miteinerAufenthaltsgestattungaus.Zum30.Juni2007 der1.juli2007kannnachträglich nichtmehrausgewertetwerden hattennoch15112personeneineduldung und3696eineaufenthaltsgestattung.diedifferenzderaufenthaltsgestattungenzubeidenstichtagenberuhtimwesentlichenaufeinerdiesbezüglichen Datenbereinigung im Ausländerzentralregister.
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/709 WeitereDetailsundAufgliederungennachBundesländernsowiezudenbundesweitzehnstärkstenHerkunftsstaatenkönnendernachfolgendenAufstellung entnommen werden Deutschland gesamt mindestens gesamt mindestens gesamt mindestens gesamt mindestens Gesamt (alle Herkunftsstaaten) Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Baden- Württemberg gesamt mindestens 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bayern 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Berlin gesamt mindestens gesamt mindestens gesamt mindestens gesamt mindestens Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Brandenburg 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/709 Bremen 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Hamburg 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Hessen 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China
16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Niedersachsen gesamt mindestens 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Nordrhein- Westfalen gesamt mindestens 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Rheinland- Pfalz gesamt mindestens 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China
17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/709 Saarland 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Schleswig- Holstein gesamt mindestens 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Mecklenburg- Vorpommern 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China
18 Drucksache 16/709 1 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Sachsen 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Sachsen- Anhalt 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China Thüringen 6 Gesamt Serbien* Ungeklärt Türkei Irak Syrien Libanon Iran Aserbaidschan China * Serbien einschließlich der Speicherungen zu Serbien und Montenegro und Jugoslawien
19 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19 Drucksache 16/ WiehochschätztdieBundesregierungdieZahlderer,dienachdergesetzlichen Altfallregelung a)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Abs.1AufenthGi.V.m. 104a AufenthG, b)eineaufenthaltserlaubnisnach 23Abs.1AufenthGi.V.m. 104b AufenthG, c)lediglicheineaufenthaltserlaubnisaufprobe (104aAbs.1Satz1 AufenthG) erhalten werden, und stimmt sie d)dereinschätzungzu,wonachdiezahlderinsgesamtpotentiellvonder gesetzlichenaltfallregelungbegünstigtenaufgrunddermitderimk- BleiberechtsregelungvergleichbarenBedingungennichtwesentlichüber derzahlvongut2000nachdemimk-beschlusszurarbeitssucheerteiltenliegenkann (weildieserpersonenkreisinetwadie BedingungenbeiderRegelungen,mitAusnahmedesNachweisesdes eigenständigenlebensunterhalts,erfüllt)bzw.eherdarunterliegenwird, jenachdem,wievielediesespersonenkreisesaufgrundeinerbisende September2007erfolgreichenJobsuchedochnocheineAufenthaltserlaubnisaufgrundderIMK-Bleiberechtsregelungerhaltenkonnten (wenn nein, bitte begründen)? Der zahlenmäßige Rahmen ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Eine auchüberschlägige Schätzungkannschondeshalbnichtvorgenommenwerden,weilkeineKenntnisseüberdasVorliegenderweiterenVoraussetzungen bzw. über etwaige Ausschlussgründe bestehen. DieinderAntwortzuFrage1bderKleinenAnfragederAbgeordnetenUlla Jelpke,SevimDag delen,jankorteundderfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache16/6195)genannteZahl209bezogsichaufdieAnzahlderPersonen,diebis30.Juni2007eineDuldungmitGeltungsdauerbis 30.September2007erhaltenhatten,umdieVoraussetzungenErhalteiner Aufenthaltserlaubniszuerfüllen.NachdenderBundesregierungvondenBundesländerngemeldetenZahlenwarzudiesemZeitpunktvondeninsgesamt über70000anträgenüber2467anträgenochnichtentschiedenworden, wobeica.7prozentallerbisdahinentschiedenenanträgepositivinform eineraufenthaltserlaubnisoderduldungzurarbeitsplatzsucheentschieden wurden.zudemsindnachdem30.juni2007nochweitereanträgenachder IMK-Bleiberechtsregelunggestelltworden,dadieAntragsfristnochnichtin allenbundesländernabgelaufenwar.hinzukommt,dassdiegesetzliche AltfallregelungfürdieBetroffenenTeilgünstigereVoraussetzungenhat (z.b. 104bAufenthG)oderdieBetroffenenmittlerweiledieVoraussetzungen füreinbleiberechterfüllen,z.b.hinsichtlichdererforderlichenvoraufenthaltszeit von acht bzw. sechs.
20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 3 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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