Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Kapitalvermögen Differenzierung Kapitaleinkünfte im privaten Bereich: 20 I VII, IX EStG Überschusseinkünfte, 2 II 1 Nr. 2 EStG kein WK-Abzug, 2 II 2, 20 IX proport. Steuersatz 25% 32d I( 43a I 1 Nr.1) Schedule, 2 Vb KESt: AbgeltSt, 43 V 1 Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich: 20 VIII EStG Gewinneinkünfte, 2 I 1 Nr. 1, 2, 3 EStG grds. normaler BA-Abzug bei Dividenden/Ant.-Veräuß. Teileinkünfteverfahren: BE zu 40% steuerfrei, 3 Nr. 40 S.1 lit. d /a; BA-Abzugsbeschr., 3c II KESt: AbzugSt, 36 II Nr

2 Einkünftequalifikation positiv Grundtatbestand: Gewerbebetrieb selbständig Abgr.: nichtselbst. Arbeit, 19 EStG nachhaltig Abgr.: sonst. Leistungen, 22 Nr. 3 EStG Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Abgr.: Vermög.-Mehrg. ohne Marktbez. Gewinnerzielungsabs. Abgr.: Liebhaberei 15 II EStG keine L+F keine selbst. Arbeit ungeschrieben: keine private Vermögensverwaltung negativ Abgr.: 13 14a EStG Abgr.: 18 EStG Abgr.: 20, 21, 23 EStG 3 Abgrenzung der Einkunftsarten Grundtatbestand: Gewerbebetrieb, 15 EStG selbständig nachhaltig nichtselbständige Arbeit, 19 EStG sonstige Leistung, 22 Nr. 3 EStG Beteilgg. am allg. wirt. Verk. kein Markteinkommen keine private Vermögensverwaltg. (vgl. 14 S.3 AO) Nutzung von Geldoder Sachkapital, 20, 21EStG priv. Veräußerungsgeschäfte, 22 Nr. 2, 23 EStG Dreiobjektgrenze 4 2

3 Gewerbebetrieb, 15 EStG Unternehmer Unternehmerinitiative Unternehmerrisiko 15 I 1 EStG 1. Einzelunternehmer 2. Betrieb = organisierte Wirtschaftseinheit Betriebsvermögen: i.w.s.: Zusammenfassung aller dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter, 4 I EStG 5 gewerblicher schaft, 15 I 1 Nr. 2 EStG 1. Gewerbebetrieb, 15 II EStG 3. stellung: MU-Initiative + MU-Risiko 1 2.OHG, KG, andere Gesellschaft im Sinne einer schaft 2 L Durchgriff: schaft zwar Einkünfteerzielungssubjekt Einkünfteermittlungssubjekt aber kein Gewinnzurechnungssubjekt = Transparenzprinzip Gewinnzurechnungssubjekt: 6 3

4 Einkünfte schaft, 15 I 1 Nr. 2 EStG Durchgriff Gew.-Betrieb 15 II EStG, auch: Betriebsaufspaltung; 16 EStG; Fiktionen: 15 III Nr. 1, 15 III Nr. 2, 16 IIIb, 17 EStG schaft OHG, KG, andere Ges.: GbR, atyp. stille Ges., Partenreederei, EWIV; Bruchteils-, Güter-, Erbengemeinschaft -initiative -risiko Typusbegriff 7 Abgrenzung: vermögensverwaltende Personengesellschaft keine Gew.-Betrieb 15 I 1 Nr. 2 EStG ( ), stattdessen 20 ff. EStG keine schaft keine stellung sondern herkömmliche GbR kein BV der Gesamthand kein SBV der Gʼter Steuerverstrickung (Versteuerung von Wertsteigerungen) nur i.r.d. 20, 23 EStG keine GewStPflicht 8 4

5 Einkünfte als, 15 I 1 Nr. 2 EStG additive Gewinnermittlung Gewinnanteil (Satz 1 Halbs. 1) Gewinnermittlung auf der Ebene der schaft >> Betriebsvermögen der Gesamthand = 1. Stufe der Gewinnermittlung: Gesamthandsbilanz ggf. Ergänzungsbilanzen quotale Gewinnzuteilg + Sondervergütungen (Satz 1 Halbs. 2) Umqualifikation in gewerbliche Einkünfte >> Sonderbetriebsvermögen (SBV) = 2. Stufe der Gewinnermittlung: Sonderbilanzen für die betr. + Sonder-BE/-BA 9 5

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