Inhaltsverzeichnis. HCM Sozialversicherung... 5 HCM DEÜV HCM Steuer HCM ELStAM HCM EEL... 13

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2 Inhaltsverzeichnis Aktuelles aus dem HCM-Bereich... 2 Jahreswechsel... 2 ELStAM: Steuerdaten für das Vorjahr... 2 SV: SHA256 Verschlüsselung für Kommunikation Krankenkassen... 2 Jahreswechsel Österreich Gesetzliche Änderungen ab Jahreswechsel Schweiz Gesetzliche Änderungen ab HCM Sozialversicherung... 5 HCM DEÜV... 9 HCM Steuer HCM ELStAM HCM EEL HCM - Entgeltbescheinigungsverordnung HCM Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, AAG HCM Bescheinigungswesen HCM öffentlicher Dienst HCM Rentenbezugsmitteilung HCM Abrechnung Österreich HCM Abrechnung Schweiz Seite 1 von 26

3 Aktuelles aus dem HCM-Bereich Jahreswechsel Vorausgesetzter Release- Stand Voraussetzung für das Einspielen dieses HR SP ist der Release-Stand 6.00 oder höher. Für diese Release-Stände wird die Auslieferung zum Jahreswechsel wie gewohnt im Rahmen der regulären Wartung zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Änderungen sind in den folgenden HR Support Packages enthalten 6.04: HR SP Nr. 68 und 69 (Auslieferung und ) 6.00: HR SP Nr. A2 und A3 (Auslieferung und ) Die Änderungen zum Jahreswechsel werden ausschließlich als HR SPs zur Verfügung gestellt. Bitte planen Sie rechtzeitig die Jahreswechselaktivitäten. ELStAM: Steuerdaten für das Vorjahr Durch das ELStAM-Verfahren können Steuerabzugsmerkmale von der Clearingstelle geliefert werden, die für das Vorjahr gültig sind. Grundsätzlich werden die ELStAM-Daten mit dem gelieferten gültigab Datum im Infotyp Steuer (0012) gespeichert. Dies ist eine grundlegende Änderung, da in vielen Unternehmen ab dem keine Änderungen im Infotyp Steuer fürs Vorjahr erlaubt waren. Über den Folgehinweis soll sich das Systemverhalten ändern: Wenn das Steuerjahr geschlossen ist und trotz der für das Vorjahr gültigen ELStAM-Daten geschlossen bleiben soll, wird der Infotyp Steuer (0012) erst ab dem des aktuellen Jahres aktualisiert. Mit diesem Hinweis werden die notwendigen DDIC-Änderungen ausgeliefert, auf die der Folgehinweis aufbaut. Wichtige Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Hinweis ELStAM: Informationen zum Jahreswechsel 2013/2014. Unbedingt zu beachten ist diese Empfehlung: Da mit der Dezemberliste Anfang Januar noch viele ELStAM Sätze fürs Vorjahr geschickt werden, empfehlen wir ausdrücklich, für die nachfolgende Abrechnung entweder für alle Arbeitnehmer das Steuerjahr offen zu halten oder für die Arbeitnehmer, für die ein ELStAM Satz fürs Vorjahr kommt, das Steuerjahr wieder zu öffnen! SV: SHA256 Verschlüsselung für Kommunikation Krankenkassen Bei der Ausstellung von Zertifikaten für die Übertragung der Meldungen an die Krankenkassen kann z.zt. zwischen zwei Algorithmen für die Signatur gewählt werden. SHA1 und SHA256. Zum wird SHA256 den bis dahin geltenden Algorithmus SHA1 komplett ablösen. Ab dem Seite 2 von 26

4 werden neue Zertifikate nur noch mit SHA256 vom Trustcenter der ITSG ausgegeben. Zertifikate die vor dem noch mit SHA1 beantragt wurden, können bis zu deren Gültigkeitsende verwendet werden. D.h. noch maximal drei Jahre. Ergänzung/Änderungen : (1) Letztmalige Annahme von Zertifikatsanträgen mit SHA1 am Nicht wie bisher kommuniziert am (2) Voraussetzung für die Nutzung der Funktionalität ist, dass die aktuelle SAP-Cryptolib Version 5.5.5pl36(Hinweis und 45503) oder höher bzw. die aktuelle CommonCryptoLib (Hinweis ) oder höher installiert ist. Für die Umstellung des Signaturverfahrens wurden folgende Punkte im SAP-System angepasst: Report RPUSVKD0 - Verwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen (1) Bis einschließlich können Sie bei der Erzeugung eines Zertifikates für die Kommunikation mit den Krankenkassen auf dem Selektionsbild zwischen SHA1 und SHA256 wählen. Ab dem ist SHA256 fest vorgegeben. (2) Anpassung der Reportdokumentation (nur über HRSP) Report RPUSVHD0 - Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV. In der Auflistung der verwendeten Zertifikate wird der Algorithmus für die Signatur angezeigt. Report RPUSVMD0 - Anzeigen von Zertifikatslisten für die SV-Verfahren (PKCS#7) Aufnahme einer neuen Spalte für den Alogrithmus der Signatur Report RPUSVKD1 - Hilfsreport für dieverwaltung Verschlüsselung PKCS#7 für Krankenkassen Anpassung der Reportdokumentation (nur über HRSP) Beachten Sie beim Einspielen der Liste mit den öffentlichen Zertifikaten der Krankenkassen, dass die ITSG jeweils eine Liste für SHA1 (annahme-pkcs.agv) und eine Liste für SHA2 (annahme-sha256.agv) bereitstellt. Wählen Sie abhängig vom verwendeten Signaturalgorithmus die passende Liste aus. Jahreswechsel Österreich Gesetzliche Änderungen ab Sozialversicherung: Anpassungen der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung (die diesbezügliche Veröffentlichung bleibt allerdings noch abzuwarten) (HBG: Höchstbeitragsgrundlage; MBG: Mindestbeitragsgrundlage) Folgende Werte gelten ab dem : tägliche HBG für laufende Bezüge EUR 151,00 monatliche HBG für laufende Bezüge EUR 4.530,00 jährliche HBG für Sonderzahlungen EUR 9.060,00 monatliche HBG für freie Dienstnehmer EUR 5.285,00 tägliche Geringfügigkeitsgrenze EUR 30,35 monatliche Geringfügigkeitsgrenze EUR 395,31 monatliche HBG freie Dienstnehmer ohne SZ EUR 5.285,00 Auflösungsabgabe 115,00 Arbeitslosenversicherung: Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV DNA) bei geringem Einkommen für das Jahr 2014 liegen bereits vor und sind offiziell kundgemacht worden. Die neuen ALV-Grenzbeträge sind: bis EUR 1246,00 : 0 % N 25a ( - 0 %) von EUR 1246,01 bis EUR 1359,00: 1 % N 25b ( - 1 %) von EUR 1359,01 bis EUR 1530,00: 2 % N 25c ( - 2 %) Seite 3 von 26

5 über EUR 1530,00 : 3 % Pfändung: Es erhöht sich zum Jahrewechsel die Ausgleichszulagenrichtsätze Konstante Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert PFMAG Pf. allgemeiner Grundbetrag , ,00 PFMBG Pf. erhöhter Grundbetrag , ,00 PFMCG Pf. erhöhter Grundbetrag , ,00 PFMSA PFMSG Pf. Vergleich Sachbezüge Pf. Pfändungsschutzgrenze , , , ,00 PFMUG Pf. Unterhaltsgrundbetrag , ,00 PFTBG Pf. erhöhter Grundbetrag , ,00 PFTCG Pf. erhöhter Grundbetrag , ,00 PFTSG Pf. Pfändungsschutzgrenze , ,00 PFTSA Pf. Vergleich Sachbezüge , ,00 PFTAG Pf. allgemeiner Grundbetrag , ,00 Pensionisten-Absetzbetrages Ab gilt für die Berechnung des normalen Pensionistenabsetzbetrags eine andere Bemessungsgrundlage Jahreswechsel Schweiz Gesetzliche Änderungen ab Sozialversicherung Aufgrund einer Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wird ab dem für die Arbeitslosenversicherung (ALV) neu auch bei Lohnbestandteilen über CHF 315'000 ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben. Seite 4 von 26

6 Quellensteuer Vereinheitlichung der QSt-Tarifcodes für alle Kantone zum Familienzulagen Es gibt Änderungen bzgl. Zulagenhöhen und/oder FAK-Beiträgen in mehreren Kantonen Pensionskasse/BVG Der Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge ("BVG-Mindestzinssatz") ändern sich zum von bisher 1,5% auf neu 1,75%. Einheitliches Lohnmeldeverfahren Ab sind alle kantonalen Steuerbehörden empfangsbereit für eine einheitliche elektronische Steuermeldung via ELM 4.0. SAP sind keine Kantone bekannt, die nicht alternativ auch noch das alte Format für die Quellensteuerabrechnung (Abrechnung auf Papier oder proprietäre Dateiformate) nach dem akzeptieren werden. Allerdings müssen unabhängig vom Übermittlungsformat die neuen Tarife ab angewendet werden. HCM Sozialversicherung Sachlage Jahreswechsel Sozialversicherung 2013/2014 è Gesetzliche Änderungen in der Sozialversicherung o Rechengrößen è Meldeverfahren zur Erstattung von Arbeitgeberleistungen o Neue Datensatzversion für das Meldeverfahren zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen Seite 5 von 26

7 Zum gibt es eine neue Datensatzversion 03 des Datensatzes DSER für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Hintergrund ist die Einführung des SEPA- Zahlverfahrens für Überweisungen und Lastschriften zum Vor diesem Hintergrund hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung entsprechend angepasst. Die hierfür erforderlichen Änderungen, z.b. am Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) werden mit dem Sp 67 bzw. A1 ausgeliefert o Laut Hinweis (AAG: Info zur Nutzung des Infotyp 0700 (manuelle Eingaben)) fällt das Eingabefeld "Zuschuss Mutterschaftsgeld" im Erstattungsverfahren AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) bei der Verwendung des Infotyps "Elektronischer Datenaustausch" (0700) mit Subtyp "DBZU" (AAG Mutterschaft) weg. Ursache und Voraussetzungen Voraussetzung ist, dass die Teilapplikation ZMG2 (Fehlerhafter Zuschuss MuSchG und Meldungen AAG bei Unterbrechung Mutterschutz) aktiviert ist. Abrechnungsschema D000. Beachten Sie, dass die Aktivierung der maschinellen Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld im Abrechnungsschema D000 und im Customizing für die Einstellungen dieser maschinellen Berechnung notwendig sind. è Die Nutzung des Infotyps 0700 mit den Subtypen DBAU, DBBT und DBZU bleibt mindestens bis zum möglich. è Neue Datensatzversion für Beitragsnachweise Krankenversicherungsbeiträge für Zeiten vor dem sind nicht dem Gesundheitsfonds, sondern der jeweiligen Krankenkasse zuzurechnen. Daher wird für Nachweiszeiträume vor dem ein Korrekturbeitragsnachweis erstellt. Diese zeitliche Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung endet mit dem und somit entfällt auch die Notwendigkeit der Erstellung eines Korrekturbeitragsnachweises. Sämtliche Beitragskorrekturen aus Vormonaten fließen grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis ein. Damit ändert sich auch der Aufbau des Beitragsnachweis-Datensatzes. è DEÜV - Verkürzte Frist für Übertragung von Jahresmeldungen Mit dem "Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze" (BUKNeuorganisationsgesetz) soll 10 Abs. 1 Satz 1 der DEÜV geändert werden. Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen für das Vorjahr soll vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar vorgezogen werden. Gleichzeitig wird das Verfahren geändert, mit dem die Einmalzahlungen gemeldet werden, die aufgrund der Märzklauselanwendung dem Vorjahr zuzuordnen sind. Eine bereits übertragene Jahresmeldung soll nicht storniert werden, sondern die Märzklauselbeträge sollen per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet werden. Der Grund für das Vorziehen der Abgabefrist für die Jahresmeldung ist die Integration der Unfallversicherungsdaten in das DEÜV-Meldeverfahren. Da die Unfallversicherung in Zukunft die Beiträge aus den UV-Daten der DEÜV-Meldung berechnen will, werden die Jahresmeldungen möglichst früh benötigt. Die Gesetzesänderung soll am in Kraft treten, d.h. für die Jahresmeldungen 2013 gilt die verkürzte Abgabefrist. Einmalzahlungen mit Märzklauselanwendung, die ab dem Jahr 2014 gezahlt werden, sollen per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet werden. Seite 6 von 26

8 è Änderungen im Kernprüfprogramm Mit dem Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbands vom 17./ wurde das Gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung" angepasst (Version 2.51). Es sind Änderungen des Kernprüfprogramms zum notwendig. Weitere Änderungen, die erst ab gültig sind, werden im Jahr 2014 in einem separaten Hinweis ausgeliefert. Folgende Korrekturen werden bereits ausgeliefert: Punkt 9 (Änderung der Anlage 9.4 des gemeinsamen Rundschreibens Anpassung der Fehlerprüfungen im Datenbaustein Anschrift (DBAN). Es wurde festgestellt, dass Straßenbezeichnungen existieren, die mit einem Hochkomma enden. Diese Straßenbezeichnungen werden bisher vom Kernprüfprogramm mit dem Fehler DBAN168 abgewiesen. Die Fehlerprüfung DBAN168 wird so erweitert, dass ein Hochkomma an der letzten Stelle des Straßennamens zulässig ist. Punkt 17 (Änderung der Anlage 18 des gemeinsamen Rundschreibens Prüfung der kanadischen Postleitzahl) Die Fehlerprüfung DBAN026 (Prüfung der Postleitzahl bei Auslandsanschriften) wird auf das Länderkennzeichen CDN (Kanada) erweitert. Eine kanadische Postleitzahl muss 7-stellig sein und hat den Aufbau <ANA NAN> (A=Großbuchstabe, N=Ziffer). Punkt 18 (Änderung der Anlage 19c des gemeinsamen Rundschreibens -Erweiterung der zulässigen Betriebsnummern für die Verwendung des UV-Grundes A07). In Anlage 19c sind die Arbeitgeber-Betriebsnummern aufgeführt, für die der UVGrund A07 (Arbeitgeber ist ein UV-Träger) gemeldet werden darf. Die Anlage 19c wurde um weitere Arbeitgeber- Betriebsnummern ergänzt. è Kurzarbeit: Verlängerung der Bezugsfrist Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat verordnet (BGBl. I S.3905), dass die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld weiterhin 12 Monate bleibt. Die längere Bezugsdauer ist bis Ende 2014 befristet und hat keine Auswirkungen auf das SAP-System. Die ab gültigen Ablaufpläne zur Berechnung der pauschalierten Nettobeträge für Kurzarbeit wurden bis zur Freigabe dieses Hinweises ( ) noch nicht veröffentlicht. Voraussichtlich ändern sich jedoch nur die Höchstgrenzen für das zu berücksichtigende Entgelt (AV-BBG) auf 5000 EUR im Rechtskreis Ost sowie 5950 EUR im Rechtskreis West. è Prüfung der Anlage 19a/b zum "Gemeinsamen Rundschreiben DEÜV" anhand der UV Stammdatendatei Prüfung der Anlage 19a/b zum "Gemeinsamen Rundschreiben DEÜV" anhand der UVStammdatendatei In Anlage 19a bzw. 19b des Gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV ist beschrieben, für welche Betriebsnummern des UV-Trägers die UV-Gründe A08 bzw. A09 zulässig bzw. obligatorisch sind. Diese Betriebsnummern sind zur Zeit im Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) fest programmiert. In der neuen Version 1. 4 der UV- Stammdatendatei wurde jetzt ein neues Feld "Anlage19" eingeführt, das angibt, ob der UV- Grund A08 bzw. A09 für den UV-Träger erlaubt bzw. obligatorisch ist. è Redesign Beitragsnachweis Aufgrund des zukünftigen Meldeverfahrens Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung wurde ein Redesign des Beitragsnachweises nötig. In diesem Meldeverfahren müssen die Beitragsnachweise so gemeldet werden, wie sie ursprünglich erstellt und übermittelt wurden. Dies setzt eine Speicherung der Beitragsnachweise auf der Datenbank anstelle in einer TemSe-Datei voraus. Ein Umstieg auf das neue Verfahren ist bis Juni 2014 erwünscht. Wenn keine neue Datensatzversion kommt, wäre eine Unterstützung des alten Prozesses bis Ende 2014 möglich. Die hierfür neu entwickelten Reports finden Sie im SAP Easy Access Menu unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten - Seite 7 von 26

9 > Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Sozialversicherung -> Ausgangsmeldungen -> Beitragsnachweis (neu). è Warnmeldung in der Abrechnung, wenn die Geringverdienergrenze überschritten wurde. Für Zeiträume ab wird eine Warnmeldung ausgegeben, dass die Geringverdienergrenze überschritten und in Folge davon das SV-Attribut 24 (Geringverdiener) gelöscht wurde. Dies bedeutet, dass für den Auszubildenden Beitragsanteile anfallen. Voraussetzung ist, dass in dem Zeitraum die Geringverdienergrenze aufgrund von unbezahlten Abwesenheiten (z.b. Bummeltage) reduziert ist und gleichzeitig auch Beitragsfreiheit (z.b. wegen Krankheit) vorliegt. Denn in diesen Fällen wird die Lohnart /173 (SV relev.lfd.fiktivbrutto) verwendet, um die Grenze zu prüfen und bei Zahlung einer Sonderzuwendung den Teil der Einmalzahlung zu bestimmen, für den der Arbeitgeber die Beiträge alleine aufbringen muss. In Zeiträumen, in denen keine Beitragsfreiheit (z.b. wegen Krankheit) vorliegt, wird nun das tatsächliche Entgelt und nicht wie früher die Lohnart /173 verwendet. Hinweis Beachten Sie, dass aufgrund der Änderungen in den Datensatzversionen (Beitragsnachweis und Erstattungsverfahren) die jeweiligen Support Packages rechtzeitig vor dem eingespielt werden, damit die Meldungen in der dann jeweils gültigen Version erstellt werden. Die en werden mit den SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammen-hang die erforderlichen Anpassungen. Sachlage SV: SV: SHA256 Verschlüsselung für Kommunikation Krankenkassen Bei der Ausstellung von Zertifikaten für die Übertragung der Meldungen an die Krankenkassen kann z.zt. zwischen zwei Algorithmen für die Signatur gewählt werden. SHA1 und SHA256. Zum wird SHA256 den bis dahin geltenden Algorithmus SHA1 komplett ablösen. Ab dem werden neue Zertifikate nur noch mit SHA256 vom Trustcenter der ITSG ausgegeben. Zertifikate die vor dem noch mit SHA1 beantragt wurden, können bis zu deren Gültigkeitsende verwendet werden. D.h. noch maximal drei Jahre. Ergänzung/Änderungen : (1) Letztmalige Annahme von Zertifikatsanträgen mit SHA1 am Nicht wie bisher kommuniziert am (2) Voraussetzung für die Nutzung der Funktionalität ist, dass die aktuelle SAP-Cryptolib Version 5.5.5pl36(Hinweis und 45503) oder höher bzw. die aktuelle CommonCryptoLib (Hinweis ) oder höher installiert ist. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Seite 8 von 26

10 Sachlage SV: SHA256 Verbesserungen und Prüfungen Für die Nutzung von Zertifikaten mit SHA256 werden zusätzliche Funktionen und Prüfungen bereitgestellt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang Hinweis und die dort aufgeführten Voraussetzungen bzgl. der SAP-Cryptolib bzw. CommonCryptoLib. Ursache, Voraussetzung: Folgende Punkte werden mit dem Hinweis angepasst bzw. neu ausgeliefert: Änderung des Datums für die letztmalige Beantragung von SHA1 Zertifikaten vom auf (siehe Hinweis ) Neue Methode zum Prüfen einer Zertifikatsliste. Beim Einspielen einer Zertifikatsliste wird geprüft, ob die darin enthaltenen Zertifikate den selben Signaturalgorithmus wie die PSE- Datei besitzen. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM DEÜV Sachlage DEÜV: Korrekturen XV Mitarbeiter-Anschrift auf der DEÜV-Bescheinigung ist unvollständig Nach Einspielen des Support Packages von Hinweis kann es vorkommen, dass im Adressfenster der DEÜV-Bescheinigung (Report RPCD3MD0) die letzte Zeile der Mitarbeiter-Anschrift (Postleitzahl, Ort) nicht gedruckt wird. Das Problem tritt dann auf, wenn die Adressaufbereitung so eingestellt ist, dass die Anrede separat in der ersten Zeile gedruckt wird und die Adresse des Mitarbeiters einen Ortsteil enthält, sodass insgesamt 5 Zeilen für die Anschrift verwendet werden. l Personengruppenschlüssel 127 (Behinderte in Integrationsprojekten) nicht mit SV-Attribrut 30 (Gleitzone) kombinierbar. Mit Hinweis wurde das Merkmal DDU04 geändert, um zu verhindern, dass für die Personengruppenschlüssel 123 und 127 das SV-Attribut 30 (Gleitzone) gesetzt wird, da in den DEÜV-Meldungen für diese Personengruppen keine Gleitzone gemeldet werden darf. Für Personengruppenschlüssel 127 ist diese Prüfung aber überflüssig: In der Rentenversicherung kann Gleitzone vorliegen, d.h. das SV-Attribut 30 muss möglich sein. In der DEÜV-Meldung würde dann trotzdem korrekterweise keine Gleitzone gemeldet werden. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Nacharbeiten sind erforderlich. Sachlage DEÜV Eingangsmeldungen: Korrekturen IV Prüfung des Beginndatums bei Endemeldungen Beim Verarbeiten einer Endemeldung (Meldegrund 30 im Datensatz DSKK) prüft der Report RPCDRVD0 (DEÜV-Eingangsmeldungen verarbeiten) nicht, ob zum Beginndatum der Endemeldung tatsächlich eine Beginnmeldung (Meldegrund 10) der Krankenkasse existiert. Dadurch kann es vorkommen, daß ein falscher Infotyp 0700-Satz abgegrenzt wird, wenn die Krankenkasse inkonsistente Eingangsmeldungen schickt. Seite 9 von 26

11 Beispiel: Die Daten zur Verbeitragung der Mehrfachbeschäftigung ändern sich in folgenden Zeiträumen: <Daten1> <Daten2> <Daten3>. Die Krankenkasse hat eine Beginnmeldung zum geschickt, 'vergisst' aber die Endemeldung und die Beginnmeldung zum mit neuen Daten <Daten2>. Im Infotyp 0700 liegen deshalb die <Daten1> vom vor. Aufgrund der erneuten Datenänderung zum sendet die Krankenkasse eine Endemeldung und eine Beginnmeldung zum mit neuen Daten <Daten3>. Der Report RPCDRVD0 erkennt nicht, dass zur Endemeldung keine Beginnmeldung existiert und grenzt Infotyp 0700 zum ab. Er prüft lediglich, dass im Zeitraum der Endemeldung überhaupt Daten gemeldet sind, und diese Bedingung ist erfüllt, da eine Anmeldung zum vorhanden ist. Dadurch liegen im Infotyp 0700 nach der Verarbeitung folgende Zeiträume vor: <Daten1> <Daten3>. Die wird nur mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM Steuer Sachlage Jahreswechsel 2013/2014 Steuer Folgende gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2013 / 2014 werden mit diesem Hinweis im Bereich Steuer ausgeliefert: 1. Neuer Programmablaufplan Es wird ein neuer Programmablaufplan als Include RPCSDFDQ ausgeliefert. Die ausgelieferte Version entspricht dem vom BMF veröffentlichten Entwurf vom und berücksichtigt: Anhebung des Grundfreibetrags auf Euro Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung auf 56%. 2. Lohnsteuerbescheinigung Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_14 ausgeliefert. Für die Erstellung der Daten für Bescheinigungszeiträume ab 2014 mit dem Report "Lohnsteuerdaten erstellen" (RPCTXVD1) werden folgende Änderungen ausgeliefert: Es wird nur noch die Bescheinigungsart 'ELStAM' erstellt. Großbuchstabe "M" (siehe Hinweis ) In Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) ist auch zurückgeforderter Arbeitslohn zu bescheinigen, der im Zuflussjahr ermäßigt besteuert wurde. In Zeile (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sind bei freiwillig und privat Versicherten immer die vollen Beiträge und Zuschüsse anzugeben, auch wenn steuerfreier Arbeitslohn vorliegt. Seite 10 von 26

12 3. Arbeitskammer des Saarlandes Der Höchstbeitrag zur Arbeitskammer des Saarlandes beträgt ab dem ,69 Euro. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage Kumulation von Lohnarten ohne Steuersplitt in SCRT Beim Aufbau der Tabelle SCRT durch die Abrechnungsfunktion ADDCU oder durch das Programm RPUCRT00 werden RT-Einträge ohne Steuersplittkennzeichen grundsätzlich dem letzten Steuersplittzeitraum des Monats zugeordnet. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise Altersteilzeitaufstockungen bei einem untermonatigen Austritt dem inaktiven Zeitraum und dadurch ggf. einem neuen Bescheinigungszeitraum zugeordnet werden. Bei der Kumulation von RT-Einträgen in die Tabelle SCRT wird die Behandlung von Einträgen ohne Zuordnung zu einem Steuersplittzeitraum geändert. Beträge in RT-Einträgen ohne Zuordnung zu einem Steuersplittzeitraum werden bei der Kumulation in die Tabelle SCRT nicht mehr automatisch dem letzten Steuersplittzeitraum zugeordnet. Stattdessen werden diese RT-Einträge dem Steuersplittzeitraum zugeordnet, in dem das Endedatum des WBPP-Splittzeitraums liegt, dem der RT-Eintrag zugeordnet ist. Falls der RT-Eintrag weder einem Steuersplitt- noch einem WPBP-Splittzeitraum zugeordnet ist, wird der Eintrag dem Steuersplittzeitraum zugeordnet, in dem das Endedatum des letzten WPBP-Splittzeitraums liegt, in dem der Mitarbeiter aktiv war. Sofern kein aktiver Zeitraum vorliegt, wird der Eintrag wie bisher dem letzten Steuersplittzeitraum zugeordnet. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage LStA/LStB: Auslieferung der XML-Schema für 2014 Für die Übertragung der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung werden für das Jahr 2014 neue XML-Schema benötigt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage LStB: Keine Bescheinigung bei Wiedereintritt nach Abschluss des Steuerjahres Bei rückwirkendem Wiedereintritt oder rückwirkender Änderung eines Bescheinigungszeitraums in ein abgeschlossenes Steuerjahr kann für den neuen Bescheinigungszeitraum eine Bescheinigung erstellt werden. Seite 11 von 26

13 Diese Bescheinigung wird von der Clearingstelle mit der Fehlermeldung " " "Es wurde Kirchensteuer für den Ehegatten des Arbeitnehmers i.h.v. 0,00 EUR bescheinigt, in den Besteuerungsmerkmalen wurde jedoch keine zugehörige Konfession bescheinigt." abgelehnt. Die Bescheinigung soll jedoch nicht erstellt werden. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM ELStAM Sachlage ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 40/2013 Korrekturen für im laufenden Betrieb festgestellte Fehler bzw. Verbesserungen am ELStAM-Prozess werden mit diesem Hinweis ausgeliefert. Report RPCE2SD0_IN - ELStAM: XML-Daten in ELStAM-Tabelle übernehmen (1) Hinweis Keine Abrufberechtigung, da der Abruf der ELStAM für den Arbeitgeber bereits anderweitig erfolgt ist. Da für diese Fehlermeldung bisher kein Datum in die ELSTAM- Tabelle übernommen wurde, kam es bei der anschließenden Verarbeitung der Hinweise mit dem Folgereport RPCE2VD0_IN zu einem Fehler. Durch die Korrektur wird für den Hinweis der 1. des Monats der Monatsliste gesetzt. Der Hinweis führt zu keinen Änderungen der Stammdaten. (2) Beim Ausführen des Reports ohne die Option "Protokoll" wird die Statistik nicht gefüllt. Dies wird korrigiert. (3) Im Report werden die Hinweise " Ab-/Ummeldung wird abgelehnt. Ein Wechsel zum elektronischen Verfahren ist nur miteiner Anmeldung möglich." und " Anmeldung nicht erfolgreich. Es bestehen noch Härtefall-Arbeitsverhältnisse, die nicht abgemeldet wurden." aufgenommen. Report RPUE2AD0 - ELStAM: Eingangsmeldungen simulieren (1) Im Report werden die Hinweise " " und " " aufgenommen. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage ELStAM: Korrekturen nach dem Jahreswechsel 42/ 2013 Folgende Fehler werden mit diesem Hinweis korrigiert: 1. Report 'ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen' (RPCE2VD0_OUT) a. Wird als Antwort auf eine Abmeldung der Verfahrenshinweis ' ' (Änderung des Beschäftigungsende, neu mit Release 1.10) zurück gegeben, ist die Abmeldung erfolgreich. Der Verfahrenshinweis ist nur eine Information an den abmeldenden Arbeitgeber. Bislang wurde fälschlich eine neue Abmeldung mit RefDatumAG = 'zurückgeliefertes Datum' erstellt. b. Wird durch eine ELStAM-Meldung nur ein früherer Teilzeitraum auf Steuerklasse 6 gesetzt (siehe Hinweis ), erfolgt fälschlicherweise eine Ab- und Anmeldung zum ursprünglichen Anmeldedatum. c. Wird Aufgrund einer Nachzahlung ein Mitarbeiter zum Stichtag nach Austritt aus einem Hauptarbeitsverhältnis angemeldet, erfolgt die Anmeldung als Hauptarbeitgeber. Die Anmeldung wird auch dann fälschlicherweise als Hauptarbeitgeber erstellt, wenn im aktuellen Infotyp 0012 die Seite 12 von 26

14 Steuerklasse 6 und das Kennzeichen Hauptarbeitgeber initial ist. d. Bei einem Wechsel der Steuerpflicht in einem inaktiven Teilzeitraum wird fälschlicherweise eine Ab- oder Anmeldung erstellt, zum Beispiel: Wiedereintritt in ein unbeschränkt steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis, altes Arbeitsverhältnis vor Austritt war pauschalsteuerpflichtig. manuelles Anlegen auf Steuerklasse 6 bei Austritt aus einem pauschalsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis 2. Report 'ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren' (RPCE2VD0_IN) a. Wird über eine Monatsliste der Verfahrenshinweis ' ' (Abruf anderweitig erfolgt), wird die Personalnummer mit dem Meldungstext 'Kein Stichtag vorhanden' abgelehnt. Durch diesen Verfahrenshinweis wird das Verhalten so geändert, dass die Meldung auf Status 'erledigt' (23) gesetzt wird, ohne den Infotyp 0012 zu aktualisieren. Zusätzlich wird eine Warnmeldung ausgegeben und in die "TODO-Liste" für den Sachbearbeiter gestellt. b. Wird eine ELStAM-Meldung mit Änderung für das steuerlich geschlossene Vorjahr verarbeitet, wird eine Warnung ausgegeben, wenn das Steuerjahr nicht geöffnet wird. Die Meldung wird zusätzlich in die "TODO-Liste" für den Sachbearbeiter gestellt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM EEL Sachlage EEL: Korrekturen und Erweiterungen (12/2013) Über dieses Support Package werden folgende Fehler beim Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen korrigiert: 1. Report 'Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen' (RPCEEVD0_OUT), Erstellung der Entgeltbescheinigungsmeldungen a. Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums i. Für den Spezialfall mit Beschäftigungsbeginn, Abwesenheit sowie Beschäftigungsende im gleichen Monat wird im Datenbaustein DBAE gemäß Hinweis nur der Zeitraum vom Beschäftigungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit gemeldet. Falls der Austritt zum Monatsletzten erfolgt, wird aber der Zeitraum vom Beschäftigungsbeginn bis zum Monatsletzten gemeldet. Voraussetzung für die Korrektur sind die Änderungen aus Hinweis ii. Bei der Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums zu Meldungen zum Abgabegrund 03 (Mutterschaftsgeld) werden komplette Monate mit einem Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt. Da in diesen Zeiträumen aber auch Arbeitsentgelt bezogen wurde, müssen diese als bezahlte Entgeltabrechnungszeiträume berücksichtigt werden. b. Ermittlung der vereinbarten Arbeitsentgelts (Datenbaustein DBAE) i. Das vereinbarte Arbeitsentgelt weicht bei einer Vorgabe über Infotyp 0651, Subtyp 6 von diesem vorgegebenen Betrag ab. Der Fehler tritt auf, falls in das vereinbarte Arbeitsentgelt (Bescheinigungslohnart BRU1) auch Lohnarten aus Infotyp 0010 (Vermögensbildung) eingehen. ii. Das aus dem vereinbarten Arbeitsentgelt berechnete Netto ist zu gering. Der Fehler tritt für die Spezialfälle mit Beschäftigungsbeginn, Abwesenheit sowie Beschäftigungsende im gleichen Monat auf für die nach dem Austritt aufgrund der ELStAM- Abmeldung bereits die Steuerklasse 6 im Infotyp 0012 eingetragen ist. Voraussetzung für die Korrektur sind die Änderungen aus Hinweis Seite 13 von 26

15 c. Entgeltbescheinigungsmeldungen an die Rentenversicherung (Abgabegründe 11 bzw. 12) werden auch für nicht RV-pflichtige Mitarbeiter, wie z.b. geringfügig Beschäftigte, erstellt. Da diese Mitarbeiter keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird eine entsprechende Prüfung ergänzt. d. Bei Entgeltbescheinigungsmeldungen an die Unfallversicherung (Abgabegründe 21, 22 bzw. 23) werden für Mitarbeiter mit der Entgeltart 3 (z.b. Akkordlohn) im Datenbaustein DBUN die Zeiträume 2 und 3 nicht gemeldet. Der Fehler ist ein Folgefehler der Änderungen aus Hinweis Report 'Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen' (RPCEEVD0_OUT), Erstellung der Vorerkrankungsanfragen a. Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bzw. einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres werden auch Meldungen zum Abgabegrund 41 (Anforderung Vorerkrankungsmitteilung) erstellt. Da für diese Mitarbeiter das Entgeltfortzahlungsgesetz und somit die Anrechnungsmöglichkeit von Vorerkrankungen nicht gilt, dürfen in diesem Fall keine Vorerkrankungsanfragen gestellt werden. b. Für Mitarbeiter, die im Infotyp 0013 'Sozialversicherung' mit dem KV-Kennzeichen 3 'ermäßigter Beitrag' geschlüsselt sind, werden keine Meldungen zum Abgabegrund 41 (Anforderung Vorerkrankungsmitteilung) erstellt. Da dies in Spezialfällen (z.b. Mitarbeiter mit einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger aktiver Tätigkeit) aber notwendig ist, wird die Prüfung bei der Meldungserstellung entsprechend angepasst. Die wird mit dem SP SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM - Entgeltbescheinigungsverordnung Sachlage - EBeschV: Kleinere Korrekturen 7 a.) Fehlende Jahressumme für Pauschales Steuerbrutto Arbeitnehmer b.) Jahressummen auch für geldwerte Vorteile c.) Einmalige Entgeltumwandlung bei zu geringer Einmalzahlung d.) Zahlung und gleichzeitig Rückerstattung von VL a.) Fehlende Jahressumme für Pauschales Steuerbrutto Arbeitnehmer Voraussetzungen: Report RPCEDTD0, Formulare DFB1 oder DFKA Die Jahressumme für das "pauschale Steuerbrutto Arbeitnehmer" fehlt in den Formularen DFB1 und DFKA (für Report RPCEDTD0), weil es in der Abrechnungstabelle SCRT steht und die Summenlohnart Y108 in der CRT danach sucht. Eigentlich sollte das bereits mit der Korrektur f.) aus Hinweis behoben sein. b.) Jahressummen auch für geldwerte Vorteile Für die geldwerten Vorteile werden bislang keine Jahressummen gebildet: /425 PKW-Wert gw.vorteil /426 PKW-KM gw.vorteil /427 PKW pau. AN gw.vorteil /428 PKW pau. AG gw.vorteil /429 PKW FamHF gw Vorteil /5A4 Lfd. Nettozusage gw.vortl /5A5 Einm.Nettozusage gw.vortl /5A6 Mj. Nettozusage gw.vortl Seite 14 von 26

16 /O41 GWV Personalunterkunft /O45 GWV Dienstwohnung /OS1 Geldwerter Vorteil SachBz M551 LTI geldw.vorteil nv Betl M556 LTI geldw.vorteil gesamt M558 LTI mhrj. geldw.vorteil M610 Sachbezüge M611 steuerpfl. Sachbezug M613 Geldw. Vorteil Sachbezug c.) Einmalige Entgeltumwandlung bei zu geringer Einmalzahlung Reicht der Betrag einer Einmalzahlung für eine Entgeltumwandung nicht aus, erfolgt die Kürzung des SV-Bruttos (Lohnart /103) nur um den Betrag der Einmalzahlung. Im Entgeltnachweis wird aber der Betrag der vollen Entgeltumwandlung "AVmG Kürzung einm.svfrei" (/5R4) als SV-pflichtig angezeigt. Alleine damit kann man die Höhe des SV-Bruttos im Entgeltnachweis nicht nachvollziehen. d.) Zahlung und gleichzeitig Rückerstattung von VL Zahlungen (negative Beträge in Lohnart /59U) und Rückerstattungen (positive Beträge in Lohnart /59U) können im InfoStar ABZUEGE in einer Periode zusammenfallen. Dann funktioniert die Logik der Korrekturen aus den Hinweisen (Punkt g.) und (Punkt c.) nicht richtig. Beispiel: In der Inperiode steht in der Abrechnungstabelle RT die Lohnart /59U zweimal. Einmal -80 EUR für die VL und einmal +40 EUR Rückerstattung. HRForms bildet im InfoStar ABZUEGE daraus einen Eintrag mit -40 EUR. Im Formular SAP_PAYSLIP_DE_P werden dann 40 EUR (aus der Rückerstattung) mehr überwiesen, als aufgrund der Summe der angezeigten Beträge erwartet wird. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. a.) Fehlende Jahressumme für Pauschales Steuerbrutto Arbeitnehmer In den Summenlohnart "Pausch.ST-Brutto AN" (Y108) wird jetzt im Formular DFB1 und DFKA mit Lohnarten aus der Abrechnungstabelle SCRT gefüllt und nicht mehr mit Lohnarten aus der Abrechnungstabelle CRT. b.) Jahressummen auch für geldwerte Vorteile Ab dem werden für die eingangs aufgezählten geldwerten Vorteilslohnarten Jahressummen in der Abrechnungstabelle SCRT gebildet. Die Musterformulare DF01, DFB1, DFKA und SAP_PAYSLIP_DE_P werden entsprechend angepasst, dass darin unter den "Be- und Abzügen" auch die Jahreswerte der geldwerten Vorteile angezeigt werden. c.) Einmalige Entgeltumwandlung bei zu geringer Einmalzahlung Die Lohnart "Wandlung EZ nicht ausr." (/602) enthält den Betrag der für die Wandlung einer Einmalzahlung vorgesehen war und nicht aus Einmalzahlungen finanziert werden konnte, weil die Einmalzahlunge für die Höhe der gewünschten Gehaltsumwandlung nicht ausreichten. Die Lohnart /602 wird jetzt im Entgeltnachweis vor dem Gesamtbrutto angegeben und so gekennzeichnet, dass Sie für das SV-Brutto relevant ist. (Über Tabelle T5D38.) d.) Zahlung und gleichzeitig Rückerstattung von VL Dieser Fall wird durch eine Erweiterung im Include RPCEDTD0_HRFORMS_INIT korrigiert. Beispiel: In der Inperiode steht in der Abrechnungstabelle RT die Lohnart /59U zweimal. Einmal -80 EUR für die VL und einmal +40 EUR Rückerstattung. HRForms bildet im InfoStar ABZUEGE daraus einen Eintrag mit -40 EUR. Durch die Erweiterung wird der VLÜberweisungsbetrag - in dem Fall 80 EUR - noch zu den -40 EUR der kumulierten Lohnart /59U im InfoStar ABZUEGE addiert. Die Summe 40 EUR ist positiv und wird deshalb im Bereich "Be- und Abzüge" angezeigt. Seite 15 von 26

17 Sachlage - Lohnkonto: Weitere SV-Lohnarten Anzeige weiterer SV-Lohnarten im Lohnkonto. Die Formularen DK01 und DK02 jeweils im Fenster F1 ergänzt: Gruppe, Untergruppe, Tabelle, Langtext, Id, ZArt, SArt, Kv, DSplit - 13, 09, RT, /3WW, "KV-EZ-Korr SVBG VJ", 02, X, T, - 13, 09, RT, /3WW, "KV-EZ-Korr SVBG VJ", 30, X, T, B - 13, 22, RT, /3WX, "RV-EZ-Korr SVBG VJ", 02, X, T, - 13, 22, RT, /3WX, "RV-EZ-Korr SVBG VJ", 30, X, T, B - 13, 28, RT, /3WY, "AV-EZ-Korr SVBG VJ", 02, X, T, - 13, 28, RT, /3WY, "AV-EZ-Korr SVBG VJ", 30, X, T, B - 13, 36, RT, /3WZ, "PV-EZ-Korr SVBG VJ", 02, X, T, - 13, 36, RT, /3WZ, "PV-EZ-Korr SVBG VJ", 30, X, T, B - 13, 37, RT, /3N9, "Uml-Bem.Brut. EZ Vorjahr", 02, X, T, - 13, 37, RT, /3N9, "Uml-Bem.Brut. EZ Vorjahr", 30, X, T, B - 14, 04, RT, /34P, "Diff. akt.mind.entg.kv VJ", 02, X,, - 14, 04, RT, /34P, "Diff. akt.mind.entg.kv VJ", 30, X,, B - 14, 08, RT, /34Q, "Diff. akt.mind RV 20% VJ", 02, X,, - 14, 08, RT, /34Q, "Diff. akt.mind RV 20% VJ", 30, X,, B - 14, 08, RT, /34R, "Diff. akt.mind RV 80% VJ", 02, X,, - 14, 08, RT, /34R, "Diff. akt.mind RV 80% VJ", 30, X,, B - 14, 12, RT, /34S, "Diff. akt.mind.entg.av VJ", 02, X,, - 14, 12, RT, /34S, "Diff. akt.mind.entg.av VJ", 30, X,, B - 14, 16, RT, /34T, "Diff. akt.mind.entg.pv VJ", 02, X,, - 14, 16, RT, /34T, "Diff. akt.mind.entg.pv VJ", 30, X,, B - 18, 63, RT, /3NA, "SV-Umlage U1", 02, X, T, - 18, 63, RT, /3NA, "SV-Umlage U1", 30, X, T, B Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, AAG Sachlage Beschäftigungsverbot: falsche Aufteilung /6H5 Mit diesem Hinweis werden folgende Fehler korrigiert: Die Berechnung der anteiligen AG Zusatzleistungen für Betriebliche Altersvorsorge (Lohnart /6H5) ist nach den Änderungen aus Hinweis fehlerhaft, wenn die mehrere Beschäftigungsverbotszeiträume im gleichen Monat vorhanden sind. In der Protokollierung in der Berechnung der anteiligen AG Zusatzleistungen BAV wird unter Text "Zu bewertender Zeitraum des Beschäftigungsverbotes" der erste Zeitraum angegeben, obwohl die Berechnung für den jeweils korrekten Zeitraum erfolgt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Seite 16 von 26

18 Sachlage Zuschuss MuSchG / Meldung AAG: Nettovorgabe Sofern eine manuelle Nettovorgabe der Berechnungsgrundlage (Musterlohnart OZMG) über den Infotyp 0014 (Wiederkehrende Be- und Abzüge) oder Ergänzende Zahlung (0015) vorgegeben wird und der Infotyp "Elektronischer Datenaustausch" (0700) mit Subtyp "DBZU" (AAG Mutterschaft) zur manuellen Übersteuerung vorhanden ist, bricht das Abrechnungsprogramm in der Abrechnungsfunktion DSVU mit der irreführenden Fehlermeldung ab: "Zuordnung der Vorgabelohnart zur Summenlohnart U2ZU nicht vorhanden". Ursache: Voraussetzung ist, dass die Teilapplikation ZMG2 (Fehlerhafter Zuschuss MuSchG und Meldungen AAG bei Unterbrechung Mutterschutz) aktiviert ist. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM Bescheinigungswesen Sachlage Korrekturen Bescheinigungswesen 5/2013 Folgende Korrekturen und Erweiterungen für das Bescheinigungswesen werden über diesen Hinweis ausgeliefert: 1. Arbeitsbescheinigung 312 SGB II (Bescheinigung 0021) Auch mit der unter Punkt 1a) im Hinweis beschriebenen Korrektur werden bei untermonatigen Austritten unter Punkt 1.1 'Lohnsteuerabzugsmerkmale' Änderungen nach dem Austritt bescheinigt. Der Fehler tritt für die Fälle auf, bei denen ein zukünftiger Wiedereintritt bereits in den Stammdaten vorhanden ist. 2. Erstattungsantrag Altersteilzeit (Bescheinigung 0027) Bei der Version 06/2013 des Vordrucks wurden beim Punkt A (Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller) unter 3. die Angaben zu BIC und IBAN ergänzt. Zur Erfassung dieser Angaben wurden diese Felder auf dem Dynpro der Teilapplikation BWAT in der View V_T596M sowie im Formular HR_DE_BW_ERSTATZ ergänzt. 3. Arbeitgeberbescheinigung Teilzeitverdienst / Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf Elterngeld gem. 9 BEEG (Bescheinigung 0041). Bei Verwendung der Musterabwesenheit 0601 erfolgt die Fehlermeldung 'Der Bescheinigungsbeginn konnte nicht bestimmt werden'. Der Fehler ist auf die fehlende Schlüsselung des BW-Kennzeichens bei der Musterabwesenheit 0601 zurückzuführen. Zur Korrektur wird diese Abwesenheit nun mit dem Kennzeichen 'Elterngeld' geschlüsselt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Seite 17 von 26

19 HCM öffentlicher Dienst Sachlage AG-Anteil VWL ist im TV-L abweichend vom TVöD zu aliquotieren Über den Hinweis (AG-Anteil VWL im TVöD/TV-L, verschiedene Korrekturen) wurde die Aliquotierung von Auszubildenden im TVöD/TVL in Abhängigkeit der Teilapplikation VLO3 deaktiviert. Dies ist jedoch für das TV-L-Umfeld nicht richtig; hier muss die Aliquotierung des Arbeitgeberanteils der vermögenswirksamen Leistungen nicht nur bei den Beschäftigten, sondern auch bei den Auszubildenden erfolgen. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage Personalvorgang DEDU: Berechnung des Versorgungsbezuges nicht korrekt Im Fall von Dienstunfähigkeit mit Zwangspensionierung bzw. Personalvorgängen der Vorgangsart DEDU (Dienstunfähigkeit Beamte) mit Zwangspensionierung werden in der Berechnung des Versorgungsbezuges weitere Anrechnungen nicht berücksichtigt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Es sind Nacharbeiten erforderlich. Sachlage Ersetzung der direkten DB-Updates auf IT 406 durch API Änderungen am Infotyp 0406 Rentenauskunft werden nicht in jedem Fall protokolliert. Update: Wenn SP 66/67 eingespielt wurde, werden im Protokoll der Reports RPLRZBD0 und RPLRZAD0 die Fehlermeldung "Keine Objekt-Identifikation zulässig für Infotyp 0406 Subtyp 1" angezeigt. Ursache und Voraussetzungen In den Reports RPLRZBD0 (Erstellen Anfragen (BEN) im Rentenauskunftsverfahren) und RPLRZAD0 (Verarbeiten Datenträgersätze INL für das Rentenauskunftsverfahren) erfolgen Änderungen des Feldes 'Anfragestatus' des IT 406 direkt auf der Datenbank. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage Splittgenaues Zuflussprinzip bei der Jahressonderzahlung Im Falle einer Rückrechnung kann es in der Abrechnungsfunktion DOZV ZFL R zu ungewollten Abflüssen aus den Lohnarten /145 (über Lohnart /2Z5) oder /149 (über Lohnart /2Z9) kommen, wenn sich Splittzeiträume gegenüber den ursprünglichen Splitts verändert haben. Die Abflüsse sind Seite 18 von 26

20 dann nicht gewollt, wenn sie nur aufgrund einer abweichenden Splittzuordnung (neue Einstellungsmöglichkeit über Hinweis ) der Sonder- oder Einmalzahlung erfolgen und sich bei splittübergreifender Verrechnung auflösen würden. Die wird mit dem SP A2 bzw. 68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Danach ruft die Abrechnungsfunktion DOZV ZFL R den neuen Funktionsbaustein HRPBSDE_ZV_PRUEFE_JSZ_SPLITT, über den der AP- und C3-Splitt (Arbeitsplatz und Zusatzversorgung) der Lohnart /145 bzw. /149 entsprechend der Einstellung in Tabelle T5DPBS0A ggfs. in den letzten aktiven Splitt verschoben wird. HCM Rentenbezugsmitteilung Sachlage Rentenbezugsmitteilung: Neue Version ab 2014 Zur Erstellung der MZ01-Meldungen im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens gemäß 22a EStG ab 2014 wurde durch die ZfA die Version des Kommunikationshandbuchs Mitteilungspflichtige veröffentlicht. Bei der aktuellen Version besteht die folgende inhaltliche Änderung im Vergleich zur bisher ausgelieferten Version beim Punkt BeitragsDaten -Baustein 07: Bei den Punkten 'Beginn der Zahlung (bezbeginn)' bzw 'Ende der Zahlung (bezende)' wurde der Hinweis ergänzt, dass bei erstatteten Beiträgen mit der Art des Betrages 04 oder 06 ab dem Leistungsjahr 2013 die Angabe zum Beginn bzw. zum Ende nicht mehr erforderlich ist. Diese Änderung wird über diesen Hinweis ausgeliefert und bei der Meldungserstellung ab dem Leistungsjahr 2013 berücksichtigt. Bei der technischen Beschreibung der Daten (XML-Daten) besteht kein Unterschied im Vergleich zur Version Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. Sachlage - Z4-Meldungen Nachtrag 1 Nachtrag zum Report RPCZ4VD0 (Z4-Meldung von Gehalts- und Rentenzahlungen): 1. Bei Auswahl 'Aktuelle Periode' werden keine Personen selektiert. 2. Bei der Erstellung von Sammelmeldungen wird nach Ausführungsdatum unterschieden, so dass eventuell mehrere Meldungen pro Land erstellt werden. 3. Für jede selektierte Person ohne relevante Abrechnungsergebnisse ( z.b. ausgetretene Mitarbeiter) wird eine Fehlermeldung 'NO RESULTS' ausgegeben, was das Protokoll unnötigerweise aufbläht. 4. Nachrichtentexte der Nachrichtenklasse HRPAYDEZ4 fehlen. Ursache und Voraussetzungen Mit Hinweis wurde der neue Report RPCZ4VD0 (Z4-Meldung von Gehalts- und Rentenzahlungen) ausgeliefert. Seite 19 von 26

21 Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich. HCM Auswertungen / Statistiken Sachlage RPLEHAD3: Änderungen für das Anzeigejahr 2013 Für die Abgabe für das Jahr 2013 bis Ende März 2014 finden keine Änderungen im Gesetz statt. Es gibt aber folgende Anpassungen für den Report 'Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter)' (RPLEHAD3): 1. Die Liste der Rechtsformen wurde um "Sonstige" Arbeitgeber ergänzt. 2. Ab 1. Februar 2014 werden Bankdaten auf SEPA umgestellt. 3. Es gibt eine Klarstellung zu Arbeitszeit-Schlüsseln bei ruhenden Arbeitsverhältnissen. Die Berechnung von Arbeitsplätze (Spalte 3) und von Arbeitszeit-Schlüsseln bei Mitarbeiter in Altersteilzeit wurde im Vergleich zur bisherigen Berechnung vereinfacht, sodass nur minimale Änderungen notwendig sind. Die Klarstellung und Beispiele hierzu finden Sie in der Schnittstellenbeschreibung von REHADAT-Elan. Folgender Fehler wurde korrigiert: 1. Personen werden über Infotype 0020 (DEÜV) mit Personengruppenschlüssel '700' (Nicht DEÜVrelevant) fälschlicherweise als SV-Pflichtige erkannt. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Es werden folgende Änderungen ausgeliefert: 1. Der Wertebereich der Domäne 'Rechtsform des Arbeitgebers' (P01_SB_RFORM) wurde um den Wert 36 "Sonstige" ergänzt. 2. In Datei b sind Bankdaten keine Pflichtfelder mehr. Dafür sind die Felder Betriebsnummer und IBAN in Datei g Pflichtfelder geworden. BIC ist nur notwendig bei einer ausländischen IBAN. 3. Programm Änderung. Sehen Sie bitte hierzu Schnittstellenbeschreibung für REHADAT-Elan 2013 Kapitel 1.5 zu Arbeitszeiten (Seite 11) und Anlage 2 Punkt 9. Der Fehler wurde korrigiert: 1. Personen mit Infotyp 0020 (DEÜV) und Personengruppenschlüssel '0700' (Nicht DEÜV-relevant) werden im Report nun als nicht SV-Pflichtige behandelt. Sachlage neue Sachbezugswerte ab 2014 Die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten und Unterkünfte sowie daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte ändern sich zum Die Auslieferung der neuen Werte erfolgt über Support-Package SP A2/A3 bzw. 67/68. Nach dem Import ist ein Abgleich der Tabellen erforderlich. Seite 20 von 26

22 Die neuen Beträge ab 2014 sind für freie Verpflegung: 229,00 Euro für Frühstück: 49 Euro für Mittagessen: 90 Euro für Abendessen: 90 Euro für freie Wohnung: 221,00 Euro. Die Werte für Personalunterkünfte sind für Wertklasse 1: 7,42 Euro Wertklasse 2: 8,23 Euro Wertklasse 3: 9,41 Euro Wertklasse 4: 10,46 Euro Wertklasse 5: 11,15 Euro Waschmaschine (Konstante PUWAS in Tabelle T511K): 4,45 Euro HCM Abrechnung Österreich Sachlage IT0367: Auflösungsabgabe ohne Austritt, Bildsteuerung Bei der Anlage der Auflösungsabgabe über die explizite Angabe der Lohnart in IT0015 kann in der ELDA-Abmeldung via IT0367 das Kennzeichen für die Auflösungsangabe wegen einer fehlerhaften Modifikationsgruppe nicht korrekt hinterlegt werden. Die wird mit dem SP A2/A3 bzw. 67/68 ausgeliefert. Sachlage FLAF/Kommunalsteuer bei Rückrechnung Vorjahre (RRVJ) Bei Rückrechnung Vorjahre kommt es bei Auftreten von Differenzen in den Kumulationslohnarten /10x (x = 4,5) zu Abflusslohnarten /A0x, die in der Originalperiode (In-Periode) zu Zuflusslohnarten /Z0x werden. Diese Zuflusslohnarten erhöhen die Kumulationslohnarten /10x (x = 4,5) und damit die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zum FLAF und für die Kommunalsteuer der Originalperiode. Ist in der Originalperiode z.b: der Dienstnehmer gemäß Infotyp 42 von FLAF befreit, so läuft die Zuflusslohnart /Z04 in's Leere. Ganz allgemein gilt, dass der Infotyp 42 der In-Periode für die Auswertung der Zuflusslohnarten zurate gezogen wird, da eine Zuflusslohnart keiner anderen Periode eindeutig zugeordnet werden kann. Es gibt Situationen (insbesondere bei Differenzen aufgrund einer rückwirkenden Aufhebung der Pflichtigkeit im Infotyp 42), bei der eine abweichende Auswertung sinnvoll ist. 1. Es werden zwei neue Lohnarten ausgeliefert, die über Infotyp 15 erfassbar sind und die den Infotyp 42 (P0042-FLAGB, P0042-LSSTP) für die Zuflusslohnarten /Z04 und /Z05 übersteuern: /692 FLAG Beitragspflicht m Vg /693 KommStPflicht man.vorgabe Seite 21 von 26

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