Baugrundstück für Reihenhaus- oder Kettenhausbebauung in Ludwigsburg-Eglosheim Ingersheimer Straße - West

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1 Das Nutzungsrecht am Luftbild liegt bei der Stadt Ludwigsburg. Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West Ansprechpartner Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Liegenschaften Ursula Janner Mathildenstraße 21/1, Ludwigsburg Telefon: ( ) , Fax: u.janner@ludwigsburg.de

2 Baugrundstück für Reihenhaus- oder Kettenhausbebauung in Ludwigsburg-Eglosheim Ingersheimer Straße - West Vorbemerkung und Zielgruppe Gegenstand des Angebots ist die Veräußerung des Grundstücks an einen Investor/Bauträger, welcher hochwertige Reihen- oder Kettenhäuser auf dem Vertragsgegenstand errichten und vermarkten soll. Das Grundstück liegt in Ludwigsburg-Eglosheim in einer gewachsenen Umgebung. Das Grundstück ist erschlossen. Grundstücksangebot a) Kaufgegenstand Die Stadt Ludwigsburg bietet folgendes Grundstück für eine Reihen-oder Kettenhausbebauung an: Grundstück Grundstücksgröße Mindestkaufpreis Gemarkung Ludwigsburg Flst. Nr. 4054/3 Ingersheimer Straße m² 500,-- / m² Grundbucheintragungen: in Abt. II und III des Grundbuchs keine Belastungen Baulast: derzeit Geländeauffüllung vom angrenzenden Grundstück widerruflich gestattet b) Verfahren Der Investor/Käufer wird in einem 2-stufigen Verfahren ausgewählt. In der ersten Stufe reicht der Bewerber bis zum das diesen Unterlagen beigefügte Bewerbungsformular (siehe Ihre Bewerbung) und ein Gebäude- bzw. Bebauungskonzept ein. Aufgrund der vorgelegten Gebäudeplanung erfolgt die Auswahl von bis zu 3 Bewerbern. Die Auswahl trifft der Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt aufgrund der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der eingereichten Entwürfe und der Realisierbarkeit aufgrund der nachfolgend dargestellten Vorgaben. Dabei werden insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigt: Fassaden- und Dachgestaltung Terrassen und Freiflächen 2 Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni 2016

3 Nutzungsqualität der Gebäude Energetische Qualität/Wärmeerzeugung Einfügen in das städtebauliche Umfeld Baumasse und Maßstäblichkeit Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs Übergangsbereiche zum öffentlichen Raum Wohnumfeld private Freiräume In der zweiten Stufe erhalten die ausgewählten Bewerber die Möglichkeit zur Optimierung ihrer Planungen und zur Ausarbeitung eines endgültigen Kaufgebotes. Nach Abgabeschluss eingehende Kaufpreisgebote werden beim Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt. Die Verkaufsentscheidung trifft letztendlich der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg. Planungsrechtliche Festsetzungen / städtebauliche Rahmenbedingungen Das derzeit gültige Planungsrecht sieht auf dem Grundstück einen Kindergarten vor. Dieses Planungsziel wurde aufgegeben. Stattdessen soll ein allgemeines Wohngebiet mit einer Reihenhaus- oder Kettenhausbebauung verwirklicht werden. Der Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Bebauungsplanänderung wurde bereits gefasst. Die Stadt wird auf Grundlage des ausgewählten Planungskonzepts einen Bebauungsplan entwickeln. Folgende Vorgaben sind zu berücksichtigen: Art der baulichen Nutzung: Die Umgebung des Gebietes ist geprägt von einer allgemeinen Wohnbebauung. Im künftigen Bebauungsplan soll die Fläche daher als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach der Umgebungsbebauung im Süden. Dabei ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 einzuhalten. Es sind maximal 2 Vollgeschosse vorstellbar, wobei sich die Höhe der Gebäude an der südlich angrenzenden Reihenhausbebauung orientieren soll. Für flache oder flachgeneigte Dächer ist eine Dachbegrünung vorzusehen. Pro Gebäude ist nur eine Wohneinheit zulässig, wobei pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Erschließung Eine Erschließung des Grundstücks von Westen über die öffentlichen Fußwegeflächen ist nicht gewünscht. Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni

4 Etwaige zusätzliche öffentliche Erschließungsanlagen sind vom Investor herzustellen und an die die Stadt zu übertragen. Sonstige Hinweise Ökologie Zur Minimierung des Versiegelungsgrads sind Stellplätze und deren Zufahren, die Zufahrten zu Garagen und Carports sowie alle privaten Wege und Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialen herzustellen. Die Weiterverwendung von Regenwasser als Brauchwasser oder die Rückführung unbelasteten Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf sowie die Reduzierung der Abflussmengen auf den Privatgrundstücken durch Rückhaltung (Zisternen) und Verdunstung vor Ort ist erwünscht. Gebäudegestaltung Im Sinne einer nachhaltigen, langfristigen Nutzung ist auf eine energieeffiziente Bauweise mit sehr guten Wärmedämmwerten und geringem Energiebedarf zu achten. Baugrundverhältnisse Große Teile von Eglosheim und so auch der nördliche Teil mit der Insgeheimer Straße sind nur gering mit den relativ weichen Deckschichten aus den Kaltzeiten bedeckt (Lösslehm, Löss etc.). Dieser Bereich von Eglosheim bis zum Favoritepark wird in alten Schriften auch als Eglosheimer Lettengäu bezeichnet, weil hier die Schichten des Lettenkeupers knapp unter dem Mutterboden liegen. Nach der Baugrundkarte beträgt die Mächtigkeit der Deckschichten weniger als 2 m und örtlich auch weniger als 1 m. Die Schichten des Lettenkeuper bestehen aus einer Wechselfolge von Tonsteine, Karbonatsteinbänken und Sandsteinbänken. Die Tonsteine sind oberflächennah oft verwittert. In den Festgesteinen können Meißelarbeiten und im Extremfall auch Sprengarbeiten notwendig werden. Genaue Kenntnisse über die Gesteinsart auf Fl. 4045/3 liegen nicht vor. Der Grundwasserstand könnte nach der Interpolation in der Baugrundkarte bei ca. 257 mnn und damit etwa 7 10 m unter Gelände liegen. Flachere Sickerwasserzutritte sind möglich. Es wird empfohlen, vor Beginn einer konkreten Planung geeignete Untersuchungen des Baugrundes und des Grundwasserstandes vorzunehmen. Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bodendenkmale Bodendenkmale sind nicht bekannt. Auf die Meldepflicht beim Antreffen von Bodendenkmälern nach 20 DSchG wird hingewiesen. Ökologisches Gutachten Im Vorfeld hat das Büro Detzel & Matthäus eine ökologische Konflikteinschätzung für das Grundstück erarbeitet und festgestellt, dass das Grundstück ohne artenschutzrechtliche Relevanz ist. 4 Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni 2016

5 Verkaufsbedingungen Die Kaufpreiserwartung der Stadt liegt bei 500,-- /m². Im angegebenen Mindestkaufpreis sind der Erschließungs- und Abwasserbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beziehungsweise Kommunalabgabengesetz (KAG), sowie die Kostenerstattungsbeiträge für die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten der Hausanschlüsse für die Abwasser- und Regenwasserbeseitigung, die Kosten eines Hauskontrollschachtes sowie die für das Baugrundstück anfallenden Netzkosten/Baukostenzuschüsse für die Versorgung, z. B für Wasser, Strom, Wärme, Telekommunikation usw. Diese Kosten sind vom Erwerber direkt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen abzurechnen. Die mit dem Abschluss und der Abwicklung des Kaufvertrags sowie der Eigentumsumschreibung verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern sind vom Erwerber zu tragen. Dies gilt auch für etwaige Vermessungskosten. Kaufpreisfälligkeit Die Kaufpreiszahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate von ,-- ist innerhalb eines Monats nach Beurkundung des Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Die zweite Rate (Restkaufpreis) ist innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Bebauungsplans oder eines Monats nach Erteilung der Baugenehmigung zur Zahlung fällig, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Bauverpflichtung Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplans vom Erwerber entsprechend den von ihm vorgelegten Plänen zu überbauen. Für den Fall, dass die Verpflichtung nicht eingehalten wird oder das Grundstück in unbebautem Zustand weiterveräußert wird, wird im Kaufvertrag ein Wiederkaufsrecht für die Stadt vereinbart. Ausschluss Mängelhaftung Die Rechte des Erwerbers wegen Sach und Rechtsmängel werden, abweichend von der gesetzlichen Regelung und soweit zulässig, ausgeschlossen. Eine Garantie für einen rechtsgültigen Bebauungsplan kann nicht übernommen werden. Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni

6 Ihre Bewerbung Ende der Bewerbungsfrist (vorläufiges Angebot) ist der um Uhr bei der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Liegenschaften, Mathildenstraße 21/1 in Ludwigsburg. Für Ihre Bewerbung ist die Einreichung folgender Unterlagen erforderlich: eigenhändig unterschriebenes Bewerbungsformular (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Lageplan, Übersichtsplan, Gesamtkonzept incl. Darstellung der Parkierung (städtebaulicher Entwurf) im Maßstab 1:500 Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:200 Freiflächengestaltungsplan auf Grundlage des EG-Grundrisses: Darstellung der Bepflanzung, der Belagsmaterialien, der Einfriedigungen, Fahrradabstellplätze, Müllstandorte, Maßstab 1:200 Erläuterungstext (max. 2 Seiten A4), ggf. mit erläuternden Konzeptskizzen, direkt auf den Plänen, sowie als pdf-datei: Kurze Beschreibung der geplanten Gebäude hinsichtlich Städtebaulichem Konzept/ Umgang mit den Rahmenbedingungen (Erschließungsrichtung) Wohnflächenangebot Gebäude-/ Wohnungstypologie, Parkierungsnachweis Konstruktion / Materialien Energetisches Konzept Beschreibung der vorgesehenen Heizungs- und Warmwasserversorgung (z.b. gemeinsame Heizanlage oder Einzelheizungen, Nutzung regenerativer Energien, Erdsonden etc.) Beschreibung der vorgesehenen Gestaltung der Freiflächen (soweit nicht bereits im Freiflächenplan erschöpfend dargestellt) Nennung besonderer wegweisender Ansätze aus den Themenfelder Umwelt und Energie Berechnungen: Nutzungsziffern: MGF und GRZ Wohnungsgemenge und anzahl und/oder Summe der Einzelhäuser Wohnflächenermittlung (überschlägig) Stellplatznachweis, Nachweis der Fahrradabstellplätze Sämtliche Unterlagen sind in Papierform zu erstellen und in zweifacher Fertigung abzugeben, zusätzlich auch im PDF-Format, sowie sämtliche Pläne im dwg- oder dxf-format auf Daten-CD/DVD. Die Stadt behält sich vor, unvollständige bzw. fehlerhafte oder gänzlich fehlende Nachweise und Unterlagen von den Bewerbern nachzufordern. Auch behält sich die Stadt Ludwigsburg vor, einen Nachweis über die Sicherstellung der Finanzierung des Kaufpreises und des Bauvorhabens anzufordern. Die Bieter erhalten für die Bearbeitung, die Ausarbeitung und die Erstellung des Angebotes keine Kostenerstattung (Aufwandsentschädigung). 6 Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni 2016

7 Sonstige Hinweise Alle Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben und abgedruckten Pläne kann nicht übernommen werden. Der Stadt Ludwigsburg verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, an wen und zu welchen Bedingungen das ausgeschriebene Grundstück veräußert wird. Insbesondere ist die Stadt Ludwigsburg nicht daran gebunden, dem höchsten oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Entsprechen die Angebote nicht den (Preis-)Vorstellungen der Stadt, behält sie sich das Recht vor, die Veräußerung zu verschieben und ggf. eine erneute Ausschreibung durchzuführen. Ihre Ansprechpartner zum Grundstücksverkauf: Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Liegenschaften, Mathildenstraße 21/1, Ludwigsburg Ursula Janner, Tel. ( ) , u.janner@ludwigsburg.de zu bauordnungs- und planungsrechtlichen Fragen: Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, Wilhelmstraße 5, Ludwigsburg Sabine Schröder, Tel. ( ) , s.schroeder@ludwigsburg.de Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 5, Ludwigsburg Claudia John, Tel. ( ) , c.john@ludwigsburg.de zur abwassertechnischen Situation: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Ludwigsburg, Mathildenstraße 29/1, Ludwigsburg Jörg Herrmann, Tel. ( ) , j.herrmann@ludwigsburg.de Weitere Informationen zu den städtischen Immobilienangeboten finden Sie im Internet unter Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Übersichtskarte Lage-/ Höhenplan Leitungspläne / Kanalplan mit Stellungnahme Bewerbungsbogen Grundstücksexposé Ingersheimer Straße - West, Juni

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