Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
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- Viktoria Hase
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1 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder *************************************** *************************************** anwesend abwesend entschuldigt/unentschuldigt Erste Bürgermeisterin Viktoria Horber, Leiterin der Sitzung Becher Thomas Brich Werner Dacher Werner Eberle Hedwig Frieß Andreas Herz Josef Horber Andreas Kettner Tobias Klein Meinrad Martin Wolfgang Rambach Albert Rapp Josef Steger Martin Nein entschuldigt Wölfl Regina Schriftführer: Johann Hartmann Zur Tagesordnung: Die Erste Bürgermeisterin Horber eröffnet um Uhr die Sitzung des Gemeinderats und stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest. Des Weiteren erkundigt sie sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es werden keine vorgetragen. Tagesordnung: 1. Protokollgenehmigung 2. Beteiligung an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags für den Strombezug der Gemeinde Denklingen 3. Formlose Zustimmung zum Genehmigungsverfahren für eine Tankstelle am Lustberghof 4. Windenergieanlagen in Denklingen und Fuchstal Genehmigung von Ausgaben / Erteilung von Aufträgen 5. Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Epfach
2 I. Öffentlicher Teil: 9077) Protokollgenehmigung Das Protokoll des öffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung in Fotokopie ausgehändigt. Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll mit 14 : 0 Stimmen. 9078) Beteiligung an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags für den Strombezug der Gemeinde Denklingen Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: I. Der Gemeinderat lehnt es mit 3 : 11 Stimmen ab, eine Ausschreibung über den Strombezug durchführen zu lassen, bei dem den gemeindlichen Anlagen nur Ökostrom geliefert wird. II. Anschließend beschließt er mit 13 : 1 Stimmen was folgt: 1. Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. 2. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. 3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden. 4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen. Zu 1. Begründung Ziel dieser Bündelausschreibungen ist es durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Aufgrund des zu erwartenden Teilnehmervolumens sind für Oberbayern drei Bündel geplant. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KU-
3 BUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen. Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk. Der Dienstleistungspreis beträgt netto... (davon Grundpreis:., Abnahmestellen à 10, leistungsgemessene Abnahmestellen à 150 ) 1. Zu 2. Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune/der Zweckverband wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen. Zu 3. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6 % bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen. Die Bündelausschreibung von 100 % Ökostrom hat zur Voraussetzung, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Deren Definition erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung des Umweltbundesamts. Danach ist Strom aus erneuerbaren Energien - Strom, der in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils aus Pumpstrom, - der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, - der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Erneuerbare Energien in diesem Sinne sind ausschließlich Wasserkraft (einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, 1 Dienstleistungspreise siehe unter Ziffer 3 der Broschüre Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern ( ).
4 solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse (einschließlich Biogas), Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer durch Verordnung vom 1. nuar 2012 geänderten Fassung. Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, das den Anforderungen des 4 der BiomasseV gerecht wird. Zu. 4. Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im März 2013 beginnen. Dafür ist erforderlich, dass die Datenerfassung durch die Teilnehmer bis spätestens abgeschlossen ist. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft. Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Hinweis: Abänderungen bei der Losbildung und bei den Ausschreibungskonditionen, z.b. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich. 9079) Formlose Zustimmung zum Genehmigungsverfahren für eine Tankstelle am Lustberghof Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag vom der BTB Generalbau GmbH aus Breitengüßbach auf dem Anwesen Lustberg 1 eine Tankstelle errichten zu dürfen. Der Gemeinderat stimmt mit 11 : 3 Stimmen dieser Maßnahme zu und stellt fest, dass als nächster Schritt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages ansteht. 9080) Windenergieanlagen in Denklingen und Fuchstal Genehmigung von Ausgaben / Erteilung von Aufträgen Auf Grund der Vorbereitungen zur Realisierung der Windenergieanlagen ergaben sich verschiedene Ausgaben und Aufträge, die teilweise erledigt sind und teilweise noch anstehen. Für den Fortgang der Realisierung der Windenergieanlagen ist die diesbezügliche Genehmigung durch die Gemeinderäte Denklingen und Fuchstal notwendig. Zu folgenden Ausgaben ist eine Beschlussfassung erforderlich: 1. Vorliegenden Auftrag an Herrn Paulus von der Sozietät Häußler & Tronsberg aus Babenhausen gemäß seinem Angebot über ein Stundenhonorar von 150 EUR für die Markterkundung zur Findung eines Projektanten, der aus technischer und finanzieller Sicht der geeignetste für uns ist; außerdem steht er uns zur Beratung über den Gesellschaftsvertrag zur Verfügung.
5 2. Professionelle Präsentation inkl. aller Vorarbeiten (Befliegung mittels Drohne usw.) durch Herrn hn BSE Pictures, Schongau zum Preis von EUR für den Informationsabend am Auftrag der Sozietät Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen aus München gemäß vorliegendem Entwurf der Mandats- und Vergütungsvereinbarung für die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages 4. Genehmigung der Honorierung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) für die steuerliche Beratung bei der Gründung der Gesellschaft bzw. der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages gemäß ebenfalls vorliegendem Angebot 5. Wind-Vorgutachten und Vorbereitung der eigentlichen Windmessung durch den TÜV Süd gemäß vorliegender Agenda-Beschreibung (Kosten ca zzgl. Mwst. und Vorortbesichtigung) 6. Genehmigung der sonstigen Kosten für die Info-Veranstaltung am v.a.: a. Moderation: 400 Euro + Mwst., sowie Spesen b. Bayerischer Gemeindetag: 800 EUR + Mwst. Reisekosten sind enthalten c. Herr Paulus: sh. o.a. Angebot d. Bayerischen Staatsforsten und Bund Naturschutz e. Fernseh Schuster für Beschallungsanlage, Leinwand und Beamer Der Gemeinderat genehmigt die o.a. Aufstellung inkl. der diesbezüglichen Kosten. Abstimmungsergebnis 13 : 1 Hinweise: Es stehen in absehbarer Zeit folgende größere Aufträge an: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap). Windmessung = Ertragsberechnung, Projektierung, Raumordnungsverfahren, Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausarbeitung nach dem Prospekthaftungsrecht 9081) Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Epfach Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Fa. Kannowski, das mit ,25 inkl. MwSt. abschließt, von seinem Beschluss vom über die Vertagung und von der Aussage der Ersten Bürgermeisterin Horber, dass es keine Sonderzuschüsse für diese Maßnahme gibt, dass bei den derzeitigen Atemschutzgeräten, die 18 hre alt sind, der TÜV abgelaufen ist und es dafür auch keine Ersatzteile mehr gibt. Es beschließt der Gemeinderat mit 14 : 0 Stimmen, dass die Atemschutzgeräte anzuschaffen sind. Herr Klein verlässt wegen eines anderen Termins die Sitzung.
6 Damit war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Frau Erste Bürgermeisterin eröffnet nach Ausschluss der Öffentlichkeit den nichtöffentlichen Teil, zu dem eine gesonderte Niederschrift gefertigt wurde. Erste Bürgermeisterin Schriftführer
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