Kommunalreferat Büroraummanagement

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1 Telefon: Telefax: Az.: Kommunalreferat Büroraummanagement Umbau und Sanierung des stadteigenen Gebäudes Paul-Heyse-Str. 20 für die Beratungsstellen des RGU im 2. Stadtbezirk Isarvorstadt-Ludwigsvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze) Euro (davon Ersteinrichtungkosten 0 Euro) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektauftrag und Projektgenehmigung (SB) 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes bei Inv.Gr Büroraummanagement (VB) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Lageplan Nutzerbedarfsprogramm Projektdaten Kurzübersicht zum Beschluss des Kommunalausschusses vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung Stichwort Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann auch nach: Umbau und Sanierung des stadteigenen Gebäudes Paul-Heyse-Str. 20 zu einem Haus der Beratung für das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Durch Belegungsänderung in der Bayerstraße wird eine Neusituierung des Beratungszentrums für zwei Beratungsstellen - sozialpsychiatrischer Dienst, Drogenberatung mit Clearingstelle notwendig. Die stadteigene Paul-Heyse-Str. 20 erfüllt die räumlichen Voraussetzungen für das künftige RGU-Beratungszentrum. Die bauliche Untersuchung durch das Baureferat ergab, dass insbesondere nach baurechtlichen und denkmalpflegerischen Erfordernissen eine Sanierung für die Zwecke des RGU realisiert werden kann. Der vorgelegten Planung wird zugestimmt. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten. Das MIP wird entsprechend geändert. Paul-Heyse-Str. 20

2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 1 1. Aufgabenstellung Ausgangslage 1.2. Objektlage und eignung Zusammenhang mit der Zentralisierung des Schulreferats Sanierungserfordernis 3 2. Projektstand 3 3. Planung Nutzungsanforderungen Bautechnischer Bedarf 5 4. Kosten Ermittlung der Projektkosten Stellungnahme der Investitionskosten Sicherung der Kostenmiete 6 5. Finanzierung 7 6. Stadtinterne Abstimmung 7 7. Beteiligung der Bezirksausschüsse 7 8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats 7 9. Beschlussvollzugskontrolle 8 II. Antrag der Referentin 9 III. Beschluss 11

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4 Telefon: Telefax: Kommunalreferat Büroraummanagement Umbau und Sanierung des stadteigenen Gebäudes Paul-Heyse-Str. 20 für die Beratungsstellen des RGU im 2. Stadtbezirk Isarvorstadt-Ludwigsvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze) Euro (davon Ersteinrichtungkosten 0 Euro) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektauftrag und Projektgenehmigung (SB) 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes bei Unterabschnitt Büroraummanagement (VB) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Lageplan Nutzerbedarfsprogramm Projektdaten Beschluss des Kommunalausschusses vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung 1.1.Ausgangslage Das Kommunalreferat wurde vom Stadtrat beauftragt, für die in einem Beratungszentrum zusammenzufassenden Beratungsstellen Sozialpsychiatrischer Dienst und Drogenberatung mit Clearingstelle und die Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamtentenprobleme des RGU die erforderlichen Flächen durch eine Fremdanmietung sicherzustellen (Beschluss VV vom Nr. V11262). Anlass ist, dass die Beratungsstellen Sozialpsychiatrischer Dienst und Drogenberatung mit Clearingstelle des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) ihre bisher genutzten Flächen in der Bayerstr. 28 a im Rahmen

5 Seite 2 von Belegungsänderungen, die durch das Projekt der Zentralisierung des Schulreferats ausgelöst wurden, abgeben und diese an einen neuen Standort verlagert werden müssen. Es sind deshalb neue Räumlichkeiten für eine langfristige Nutzung zeitgerecht bereitzustellen. Aufgrund der inhaltlichen und organisatorischen Zusammengehörigkeit der drei Beratungsbereiche soll dauerhaft eine gemeinsame Adresse verwirklicht werden. Eine durch das Kommunalreferat erfolgte Marktsondierung zeigte, dass für die schwierigen Beratungsaufgaben aktuell keine entsprechenden Flächen im Mietmarkt aktiviert werden konnten. Die Objektsuche war auf einen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbaren Standort in München Mitte zu fokussieren, da die Zuständigkeiten des Beratungszentrums vorwiegend und die des sozialpsychiatrischen Dienstes im Besonderen in diesem Bereich liegen. Für den Zweck des RGU-Beratungszentrums wurde schließlich aus dem stadteigenen Immobilienbestand das Anwesen Paul-Heyse-Str. 20 näher untersucht, da für dieses Gebäude nach dem Abschluss vormaliger die Möglichkeiten neuer Nutzungen zu klären war; auch die räumliche Nähe zum Standort des RGU in der Bayerstrasse war zu berücksichtigen. Das Anwesen Paul-Heyse-Str. 20 wurde 1912 errichtet (Architekten Heilmann+Littmann) und ist in der Denkmalliste als Einzeldenkmal eingetragen. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Gebäude unterschiedlich genutzt, zuletzt vom Sozialreferat als Obdachlosen- Unterkunft (Bauzeit 2001/2002). 1.2 Objektlage und -eignung Das Gebäude bietet mit seiner Lage und der vorhandenen Innenstruktur grundlegend die räumlichen Voraussetzungen für die Bedürfnisse der Beratungsstellen in einem Beratungszentrum. Die Beratungsstellen können etagenweise situiert werden. So können die Beratungsstellen in einer eigenen räumlichen Einheit und zugleich unter dem Dach eines Beratungszentrums ihre Aufgaben erfüllen. Die Beratungsbereiche sollen so in einem Haus räumlich verknüpft werden und damit entsprechend der inhaltlichen und auch organisatorischen Zusammengehörigkeit arbeitsorganisatorische Synergien durch kurze Wege nützen und Interaktion mit intensiverem Wissens- und Erfahrungsaustausch ermöglichen. 1.3 Zusammenhang mit der Zentralisierung des Schulreferats Die Sanierung der Paul-Heyse-Str. 20 steht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau Bayer Nord zur Bayerstr Bayerstr und Bayer-Nord werden der Zentralisierung des Schulreferates dienen. Die Bayer-Nord soll am bezugsfertig sein. Das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich (ZIB) soll in Flächen einziehen, die derzeit noch von den oben genannten RGU- Beratungsstellen genutzt werden. Diese Flächen müssen zeitgerecht für das ZIB freigemacht werden, damit das Gebäude Nymphenburger Str. 120, in dem sich das ZIB jetzt befindet, zum an den Ei-

6 Seite 3 gentümer zurückgegeben werden kann, anderenfalls würde die Stadt ein sehr hohes Risiko von sehr hohen Schadenersatzforderungen eingehen. Der Eigentümer will der Stadt längstens bis zu diesem Zeitpunkt die Nutzung gestatten, da er eine anderweitige Vermarktung beabsichtigt. Eine anderweitige räumliche Interimslösung für das ZIB scheidet wegen dessen sehr umfangreichen und eine übliche Bürotechnik weit überschreitenden datenverarbeitungs-technischen Erfordernissen aus. Ebenso ist eine nochmalige Interimslösung für die Beratungsstellen des RGU, die infolge der Bauarbeiten an den Schnittstellen der Bayerstr (Bestandsbau) und der Bayer-Nord (Erweiterungsbau) bereits hausintern umziehen mussten, zu vermeiden, damit die sensiblen Beratungsaufgaben nicht beeinträchtigt werden. Für die Bayer-Nord beginnt ab Bezugsfertigkeit zum die Mietzahlung, die Mietzahlung der Bestandsbauflächen läuft ab diesem Zeitpunkt ebenfalls in vollem Umfang, so dass zur Vermeidung von Leerstandskosten alle erforderlichen Anpassungsmaßnahmen in den Bestandsflächen unverzüglich nach dem Umzug der Beratungsstellen beginnen und in einem engen Zeitplan abgewickelt werden müssen. Die Sanierung der Paul-Heyse-Str. 20 steht somit in einem engen zeitlichen Kontext zu dem Projekt Zentralisierung des Schul- und Kultusreferates in der Bayerstraße sowie zur vertragsgemäßen Rückgabe der Mietflächen in der Nymphenburger Str. 120 zum Sanierungserfordernis Da aus den vorherigen städtischen Nutzungen und der fortwährenden baulichen Betreuung ein Sanierungsbedarf bekannt war, wurde, um die Erhaltung des denkmalgeschützten stadteigenen Anwesens unter Einbeziehung der Nutzungskonzeptes RGU-Beratungszentrum sicherzustellen, beim Baureferat eine entsprechende bauliche Untersuchung veranlasst. Das sich in Innenstadtlage befindende Anwesen soll nach der Sanierung einer - wie oben dargestellt - dauerhaften Nutzung zugeführt werden. 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung zwischen Kommunalreferat, Stadtkämmerei und Baureferat wurde gemäß Hochbaurichtlinie die Bedarfsanmeldung am vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Untersuchungsauftrag erteilt. Wegen der Eilbedürftigkeit des Projektes und um größtmögliche Kosten- und Planungssicherheit zu erzielen, hat das Baureferat in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Kommunalreferat bereits die Entwurfsplanung erstellt. Die Unterlagen nach 10 Abs. 3 KommHV liegen vor. Die Realisierung des Projektes steht wegen der unter 1.3 dargestellten zeitlichen Abhängigkeiten unter enormen Zeitdruck. Der Baubeginn muss bis Ende Oktober 2009 erfolgen, deshalb sollen Projektauftrag und Projektgenehmigung gemeinsam erteilt werden. Die Stadtkämmerei, das Baureferat und das Kommunalreferat haben wegen der besonderen Dringlichkeit des Projektes dieser Abweichung vom Verfahren zugestimmt.

7 Seite 4 Das Baureferat hat die Sanierungserfordernisse und die für die Nutzung als Verwaltungsgebäude erforderlichen baulichen Maßnahmen untersucht. Das Ergebnis der Projektuntersuchung ist im anliegenden Nutzerbedarfsprogramm dargestellt. Die Ergebnisse werden hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Da dieses Objekt zukünftig als Bürogebäude dienen wird, liegt die Federführung beim Kommunalreferat-Büroraummanagement. Somit ist diese Beschlussvorlage im Kommunalausschuss zu behandeln. 3. Planung 3.1 Nutzungsanforderungen Das Gebäude soll für die Nutzung als Beratungszentrum gemäß dem städtischen Standard für Bürogebäude saniert und gemäß den baurechtlichen Vorschriften unter Beachtung der DIN 18024/Teil 2 (öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten) barrierefrei erschlossen sein. Die Arbeitsräume müssen die aktuellen Anforderungen an Büroarbeitsplätze nach den Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit entsprechen. Darüber hinaus sind zur Erfüllung der baulichen Voraussetzungen für die Beratungsaufgaben erhöhte Anforderungen zum Schallschutz eines Arztzimmers zu erfüllen. Die drei Beratungsstellen werden nach dem Raumkonzept des RGU (s. Nutzerbedarfsprogramm) etagenweise und in häuslicher Einheit vorgesehen. Im 1. OG wird die Drogenberatung, im 2. OG die Alkohol- und Medikamtentenberatung, im 3. OG der Sozialpsychiatrische Dienst vorgesehen. Die für die Beratungsstellen erforderlichen Team- Gruppen-, Schulungs- und Besprechungsräume werden entsprechend dem Nutzerbedarfsprogramm in den weiteren Etagen EG, 4. OG und DG vorgesehen. Es sollen hier künftig die Prüfungen für Heilpraktiker/innen sowie Angebote zur Gesundheitsvorsorge des RGU stattfinden. Die Raumstrukturen können in wesentlichen Teilen übernommen werden, nutzungsbedingte Anpassungen beschränken sich auf einzelne Raumfunktionen und dabei auf ein Mindestmaß. Die Nutzungsanforderungen des RGU können in dem Gebäude wie folgt umgesetzt werden: Die Paul-Heyse-Str. 20 bietet gemäß Entwurfsplanung rund m² Nettogrundfläche (NGF; vgl. Projektdaten-Blatt 9, Anlage 3). Darin werden die Büros für die 29 Arbeitsplätze der Beratungsstellen realisiert. Der Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz entspricht nicht dem im Beschluss vom (Nr. V 04671) zur Flächenbewirtschaftung Büroräume festgelegten Standard (25 m² NGF/AP). In den Beratungsstellen machen es nutzerspezifische Anforderungen erforderlich, dass die Nettoarbeitsfläche (11m² Hauptnutzfläche/ AP) wegen der Beratungsaufgaben und auch die Nettogrundfläche (25 m² NGF/AP) wegen der Sonderflächen überschritten werden müssen. Diese Ausnahmen sind im Beschluss vom ausdrücklich so vorgesehen. Für das neue Beratungszentrum werden lt. Nutzerbedarfsprogramm als Sonderflächen (397 m²) insbesondere zwei Werkstätten, ein Gymnastikraum, ein Bewegungsraum, ein Mutter-Kind-Raum und entspre-

8 Seite 5 chende Räume für Besprechungen, Beratungen, Supervision und Schulungen vorgesehen. Wegen dieser spezifischen Anforderungen können die Standardflächenwerte der klassischen Büroplanung hier nicht angewandt werden. Die Flächenmehrung von 497 m² in der Paul-Heyse-Straße 20 (1.830 m² NGF) gegenüber den bisherigen Flächen, 993 m² NGF in der Bayerstr a und ca. 240 m² NGF in der Dachauer Str. 90, liegt unter anderem auch darin begründet, dass nach dem Konzept des RGU für das Beratungszentrum neue Raumsituationen, insbesondere fachlich gebotene Sonderflächen realisiert werden, die ein erweitertes und der jeweiligen Aufgabe entsprechendes Angebot für die durch die Beratungsstellen Betreuten und eine umfassendere Beratung und Betreuung gewährleisten. Für die im Interesse des Gebäudemanagement stehende Wirtschaftlichkeit der Gebäudebetriebskosten waren mit der Untersuchung energetische Optimierungen aufzuzeigen und mit einer denkmalpflegerisch konformen Sanierung der Gebäudefassade zu verknüpfen. Das Baureferat hat für diese Anforderungen die Entwurfsplanungsunterlagen erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: 3.2 Bautechnischer Bedarf Bei der Erstellung des Sanierungskonzeptes waren insbesondere die Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten. Das Gebäude soll energetisch optimiert werden, sowie nachhaltig und wirtschaftlich saniert werden. Die Grundrissanordnung mit neuen Raumeinteilungen werden dem Nutzerbedarf angepasst (Wartezonen, Besucher-WC / Mitarbeiter/innen-WC, Technikräume, Teeküchen). Für die gegenüber der bisherigen Gebäudenutzung deutlich verschärften Anforderungen zum Schallschutz (Arztzimmer) sind Eingriffe/Verbesserungen notwendig. Auf Grund der Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes müssen in wenigen Teilbereichen die Decken verstärkt werden, in der auch die neuen Elektro- und Datenleitungen untergebracht werden. Die Beleuchtung aller Räume wird auf die aktuellen Anforderungen (Büroarbeitsplätze) angepasst. Die Fenster zur Paul-Heyse-Straße und zum Innenhof werden, in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, durch energetisch und schallschutztechnisch optimierte neue Fenster ausgetauscht. Im Zuge der Arbeiten wird auch die Fassade saniert. Der Aufzug wird erneuert, um alle erforderlichen Etagen, die dem Besucherverkehr der drei Beratungsstellen dienen, barrierefrei zu erschließen (UG 5.OG).

9 Seite 6 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Projektuntersuchung und Entwurfsplanung die Kostenberechnung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze) 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenberechnung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (17,5 % der Kostenberechnung) Projektkosten und Kostenobergrenze Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von Euro. Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Ersteinrichtungskosten fallen keine an, da die Beratungsstellen mit Möblierungen ausgestattet sind, die übernommen werden. Ergänzende Möbelausstattungen werden zu gegebener Zeit durch das Referat für Gesundheit und Umwelt finanziert. Die Eigenleistungen des Baureferates sind in den Projektdaten auf Blatt 5 nachrichtlich aufgeführt. 4.2 Stellungnahme zu den Investitionskosten Auf die Sanierungs- und Umbaumaßnahme Paul-Heyse-Str. 20 lassen sich die Vorgaben des Beschlusses des Stadtrates Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten sowie bei deren Unterhalt und Betrieb vom nicht übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinem Richtwert zuordnen lassen und dadurch nicht bewertet werden können. Die Sanierungs- und Umbaumaßnahme stellt in wirtschaftlicher Hinsicht die günstigste Lösung dar. Die hierfür ermittelten Kosten liegen bei rd. 70 % der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Ein Neubau gleicher Größe würde Investitionskosten von ca Euro auslösen. 4.3 Sicherung der Kostenmiete und der Bewirtschaftungskosten Das Kommunalreferat verrechnet für die stadteigenen Büroanwesen gemäß der Stadtratsbeschlüsse vom sowie vom eine objektbezogene Kostenmiete. Die Kostenmiete für die Paul-Heyse Str. 20 wird ab Bezugsfertigkeit im Rahmen der DILV (direkte interne Leistungsverrechnung) dem RGU weiterverrechnet und bei der Pla-

10 Seite 7 nung für das Haushaltsjahr 2010 bzw berücksichtigt. Diesen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen beim RGU stehen Erträge beim Kommunalreferat- Büroraummanagement in gleicher Höhe gegenüber (s.a. Ziff. 3 und Anlage 7 zum Beschluss VV vom zur Zentralisierung des Schulreferates). Die drei Beratungsstellen sind derzeit in den beiden großen Dienstgebäuden Bayerstr. 28a und Dachauer Str. 90 (Gesundheitshaus) untergebracht. Sich aus der Verlagerung in die Paul-Heyse-Str. 20 ergebende Änderungen in den Hausbewirtschaftungskosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung mit einer entsprechenden Anpassung des Budgets berücksichtigt. 5. Finanzierung Bislang sind Planungskosten in Höhe von im Mehrjahresinvestitionsprogramm , in Investitionsliste 1, Investitionsgruppe 0640, Maßnahmenummer 7740 enthalten. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm ist, wie im Antrag aufgezeigt, zu ändern. Die Stadtkämmerei ist mit der vorgeschlagenen Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms einverstanden. 6. Stadtinterne Abstimmung Die Vorlage ist mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Baureferat und der Stadtkämmerei abgestimmt. 7. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Der Unterausschuss Planen/Bauen hat sich in seiner Sitzung am mit der Beschlussvorlage befasst und nimmt wie folgt Stellung: Die Sanierung des Gebäudes und die Tatsache, dass eine soziale Nachfolgenutzung gefunden werden konnte, wird begrüßt. Der Beschlussvorlage wird zugestimmt. 8. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates Der Korreferentin, Frau Stadträtin Ulrike Boesser, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Birgit Volk wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Die Vorlage konnte der Korreferentin und der Verwaltungsbeirätin wegen verwaltungsinterner Abstimmungen nicht rechtzeitig zugestellt werden.

11 Seite 8 9. Beschlussvollzugskontrolle Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil der Stadtrat im Rahmen der Ausführungsgenehmigung ohnehin wieder mit der Angelegenheit befasst wird.

12 Seite 9 II. Antrag der Referentin 1. Der Kommunalausschuss beschließt als Senat: 1.1 Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. 1.2 Dem Projektauftrag wird zugestimmt. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von Euro wird nach Maßgabe der vorgelegten Entwurfspläne genehmigt. 1.3 Das Baureferat wird vorbehaltlich der Genehmigung des Mehrjahresinvestitionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrats beauftragt die Ausführung vorzubereiten und Firmenangebote einzuholen. 1.4 Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 2. Der Kommunalausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms wird wie folgt geändert: MIP alt: Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Paul-Heyse-Str. 9, Investitionsgruppe 0640, Maßnahmenummer 7740, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten Finanz. bis 2008 Programmjahr 2009 bis 2013 nachrichtlich Summe Finanz ff E (935) B (940) P (945) Zw. Sum. Summe Z (361) St. A.

13 Seite 10 MIP neu: Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Paul-Heyse-Str. 9, Investitionsgruppe 0640, Maßnahmenummer 7740, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) E (935) Ge- samt- kosten Finanz. bis 2008 Programmjahr 2009 bis 2013 Summe B (940) P (945) Zw. Sum. Summe Z (361) St. A. nachrichtlich Finanz ff In diesen Gesamtkosten ist die Risikoreserve nicht enthalten. Sie ist jedoch in den Projektkosten mit 17,5 %, das entspricht ,- Euro, berücksichtigt und wird im MIP, in der Risikoausgleichspauschale veranschlagt. Risikoausgleichspauschale (Inv.Gr ) Rate Risikoreserve (Jahr der Fertigstellung) nachrichtlich Gruppe Finanz. Bez.(Nr.) Jahr: ff B (940) 445 Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 4.2 DIN 276 alt B (940) = Baukosten Hochbau, ohne KGr. 1.1, 1.2, 4.2 gem. DIN 276 alt P (945) = Vorlaufende Planungskosten Hochbau gem. KGr. 7.0 DIN 276 alt (nur bis Projektgenehmigung) G (932) = Grundstückskosten gem. KGr DIN 276 alt, Wert und Erwerb des Grundstücks Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlusskontrolle.

14 Seite 11 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Gabriele Friderich 2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin

15 Seite 12 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei HA II (2-fach) z.k. V. Wv. Kommunalreferat - Büroraummanagement Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - H, HZ (3-fach) das Direktorium - DC/S das Kommunalreferat -LV-l, LV-Z-HV, GL 2 das Referat für Gesundheit- und Umwelt (2-fach) das Personal- und Organisationsreferat P 2, P-BaeD, P- FAS das Schul- und Kultusreferat z.k. Am I.A. Nickut

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