Strafprozessrecht Jura Intensiv

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strafprozessrecht Jura Intensiv"

Transkript

1

2 Strafrecht Strafprozessrecht Verlags UG & Co. KG

3 Inhaltsübersicht Die Karteikarten im Kursteil StPO folgen im Wesentlichen der -Reihenfolge in der StPO. Zur besseren Orientierung folgt unten eine kleine Übersicht zur Abfolge der Karteikarten. In dubio pro reo im materiellen Recht im Prozessrecht Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Befangener StA Mangelnde Belehrung, 52, 55 Blutentnahme, 81a Sicherstellung und Beschlagnahme Fernmeldeüberwachung Nachträglicher Rechtsschutz, 101 Durchsuchung, 102, 103 Haftrecht Beschuldigter, 136 Verbotene Vernehmungsmethoden, 136a Verlags UG & Co. KG Fortwirkung Fernwirkung Anfangsverdacht, 152 II Einstellung, 154 (Abgrenzung zu 154a) Eröffnungsbeschluss, 203 ff. Anwesenheitsrecht des Angeklagten, 230 Opening Statement Beweisantrag, 244 Beweisverwertungsverbote, 244 Begriff der Vernehmung bei 247 Unmittelbarkeit, 250 ff. Verständigung, 257c Abstimmung, 263 Prozessuale Tat, 264

4 StPO Befangenheit Ausschließung: Befangener Richter 22 ff. StPO Wirkt ein befangener Richter (auch Schöffe) beim Urteil mit, greift 338 Nr. 3 StPO? Allerdings setzt diese Norm voraus, dass das Ablehnungsgesuch mit Unrecht verworfen wurde. Wann ist dies der Fall, wenn z.b. ein Strafrichter am AG ein Ablehnungsgesuch selbst verwirft? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

5 Frage: Wurde Ablehnungsgesuch gem. 338 Nr. 3 StPO mit Unrecht verworfen? 27 III 1 StPO: Verlangt eigentlich Entscheidung durch anderen Richter am AG. Aber 26a II 3 StPO: Richter entscheidet bei Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs selbst. Folgefrage: 26a I Nr. 1 3 StPO einschlägig? (Zu Nr. 2: Fehlen einer Begründung steht gleich, dass angeführte Begründung aus zwingenden rechtl. Gründen völlig ungeeignet ist, Ablehnungsgrund zu stützen, nicht aber die offensichtliche Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs.) Häufige Folge in der Klausur: Anderer Richter am AG hätte entscheiden müssen. ABER: Das Ablehnungsgesuch ist dennoch nur dann mit Unrecht verworfen, wenn es sachlich begründet war ( Inzidentprüfung der Befangenheit des Richters gem. 24 II StPO) oder die Verwerfung als unzulässig gem. 26a StPO willkürlich war (MG/S, 338 Rn 28). Vorbefassung: i.d.r. (-) Anders, wenn ein Richter sich bei oder in Verbindung mit einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, 3 StR 283/14). Mitgliedschaften: Z.B. Betätigung eines Richters in einem Opferschutzverein i.d.r. (-) (OLG Celle, 31 Ss 22/14). Die private Nutzung des Handys während der Hauptverhandlung durch ein Mitglied des Gerichts ist in der Lage, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BGH, 2 StR 228/14 = RA 2015, 621). Der Inhalt einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite kann eine innere Haltung eines Richters eindeutig dokumentieren, die bei verständiger Würdigung besorgen lässt, dieser beurteile zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die jeweiligen Angeklagten lustig. Konkret trug der Richter auf einem veröffentlichten Foto ein T-Shirt mit der Aufschrift: Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA! (BGH, 3 StR 482/15 = RA 2016, 333). Verlags UG & Co. KG

6 StPO Ausschließung: Befangener StA Befangenheit 22 ff. StPO Kann ein Staatsanwalt bei Besorgnis der Befangenheit abgelehnt bzw. ausgeschlossen werden? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

7 Während Ausschließungs- und Ablehnungsmöglichkeiten des Richters in den 22 ff. StPO geregelt sind, enthält die StPO für den (eventuell) befangenen Staatsanwalt keine Vorschriften. Eine analoge Anwendung der 22 ff. StPO wird im Hinblick auf eine fehlende planwidrige Regelungslücke überwiegend verneint. Der Gesetzgeber habe es mehrmals explizit abgelehnt, entsprechende Reformpläne zu verwirklichen. Auch sei eine vergleichbare Interessenlage zu dem befangenen Richter (bzw. gem. 31, 74 StPO auch zu Schöffen und Urkundsbeamten) nicht gegeben. 145 GVG gibt dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft (für das Amtsgericht und das Landgericht: der leitende Staatsanwalt beim LG; für das Oberlandesgericht: der Generalstaatsanwalt) neben dem Devolutionsrecht auch das Substitutionsrecht (das Recht, den Staatsanwalt durch einen anderen zu ersetzen). Der Angeklagte (bzw. sein Verteidiger) könne den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft zur Ausübung seines Weisungsrechts jederzeit ersuchen. Zudem bestehe nach dem fair trial -Grundsatz für den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts die Verpflichtung, beim Dienstvorgesetzten des Staatsanwalts auf eine Ablösung hinzuwirken. Geschehe dies nicht, bestehe u.u. ein Revisionsgrund. MG/S, Vor 22 Rn 3 ff. Verlags UG & Co. KG

8 StPO Zeugnis-VerwR Rechtsfolge mangelnder Belehrung 52 StPO Ist bei einem Verstoß gegen 52 III StPO ein (unselbstständiges) Beweisverwertungsverbot anzunehmen? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

9 Die in 52 I StPO enumerativ aufgelisteten Personen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen. Über dieses Recht sind sie gemäß 52 III StPO vor jeder Vernehmung zu belehren. Wenn der Belehrungspflicht nicht nachgekommen wird, ergibt sich aus dem Schutzbereich der Norm (Rücksicht auf den Familienfrieden), dass eine auch für den Angeklagten rechtskreisschützende Vorschrift verletzt wurde. Ihm Rahmen der Abwägung gilt: Wenn der Zeuge sein Belehrungsrecht gekannt hat und auch bei ordnungsgemäßer Belehrung ausgesagt hätte, scheidet ein Beweisverwertungsverbot aus. Das Fehlen der Belehrung muss ursächlich für die Zeugenaussage gewesen sein. Ansonsten liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Nach BGH StV 2002, 3, gilt dies sogar auch dann, wenn dem Gericht die Angehörigeneigenschaft des Zeugen (noch) unbekannt war (z.b. die geschiedene Ehegattin ist fälschlicherweise davon ausgegangen, dass nur Verheiratete und nicht auch Geschiedene ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, vgl. 52 I Nr. 2 StPO). MG/S, 52 Rn 34 Verlags UG & Co. KG

10 StPO Auskunfts-VerwR Rechtsfolge mangelnder Belehrung 55 StPO Resultiert ein (unselbstständiges) Beweisverwertungsverbot aus einem Verstoß gegen 55 II StPO? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

11 Wenn ein Zeuge Angaben macht und nicht über sein ihm über 55 II StPO zustehendes Auskunftsverweigerungsrecht belehrt wurde, war die Beweisgewinnung rechtswidrig. Streitig ist, ob daraus ein Verwertungsverbot erwächst. Nach einer Ansicht ist ein Verwertungsverbot zu bejahen. 55 StPO schütze auch das Interesse des Angeklagten an einer konfliktfreien, wahrheitsgemäßen Zeugenaussage. Der BGH verneint ein Verwertungsverbot. Nach der vom BGH anhand von 55 StPO entwickelten Rechtskreistheorie schützt 55 StPO den Zeugen allein vor einer Selbstbelastung oder einer solchen naher Angehöriger. 55 StPO solle allein der Lösung des Konflikts des Zeugen dienen. MG/S, 55 Rn 17 [Anm.: Zum Nachteil des Zeugen selbst darf die Aussage natürlich nicht verwertet werden. Allerdings darf sie zum Anlass genommen werden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (Anfangsverdacht).] Verlags UG & Co. KG

12 Strafrecht Abschlussverfügung der StA Verlags UG & Co. KG

13 Inhaltsübersicht Die Karteikarten zur Abschlussverfügung der StA folgen im Wesentlichen dem Aufbau einer StA- Klausur. Zur besseren Orientierung folgt unten eine kleine Übersicht zur Abfolge der Karteikarten. Aufbau des StA-Gutachtens Hinreichender Tatverdacht Anklageschrift Grundschema Anklageschrift Personalien Anklageschrift Verteidiger Anklageschrift abstrakter Anklagesatz Anklageschrift konkreter Anklagesatz Anklageschrift Verletzte Vorschriften Anklageschrift Besondere Hinweise Anklageschrift Beweismittel Anklageschrift Muster Verlags UG & Co. KG

14 StA-Klausur Anklageschrift Anklageschrift abstr. Anklagesatz 3 Wie werden Regelbeispiele bzw. Qualifikationen behandelt: 1. Im abstrakten Anklagesatz? 2. Im Tenor eines Urteils? Raum für eigene Anmerkungen: StA Anklage Verlags UG & Co. KG

15 Regelbeispiele und Qualifikationen werden im abstrakten Anklagesatz aufgeführt. Meist bietet es sich an, das Regelbeispiel (wie eine echte Qualifikation auch) durch eine wobei- Formulierung anzuhängen. Also z.b. nach dem abstrakten Anklagesatz des Diebstahls: (...), wobei er zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbrach. Unterschiede ergeben sich aber im Tenor: Qualifikationen müssen in den Tenor aufgenommen werden. Regelbeispiele werden nicht in den Tenor aufgenommen. Einzige Ausnahme: Die Vergewaltigung. Diese ist nicht bloß ein besonders schwerer Fall, sondern hat eine eigene Gesetzesüberschrift erhalten, welche gem. 260 IV in den Tenor aufzunehmen ist. Wenn auch weder Qualifikation noch Regelbeispiel, so doch der Hinweis an dieser Stelle: Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, 57a StGB, gehört ebenfalls in den Tenor! Verlags UG & Co. KG

16 StA-Klausur Anklageschrift Anklageschrift abstr. Anklagesatz 4 StA Anklage Was ist im abstrakten Anklagesatz zu beachten, wenn es bei Tatbeständen sowohl ein Vorsatz- als auch ein Fahrlässigkeitsdelikt gibt? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

17 Für die Behandlung im abstrakten Anklagesatz ist es entscheidend, ob die Vorsatz- und die Fahrlässigkeitsvariante eine bis auf die Schuldform identische Tatbestandsformulierung haben, oder nicht. 1. Variante: Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt sind identisch formuliert Gerade bei den gemeingefährlichen Delikten ist es typisch, dass die Vorsatz- und die Fahrlässigkeitsvariante aufgrund der sonstigen TB-Merkmale nicht unterschieden werden können. So können z.b. 316 I und 316 II nur dadurch auseinandergehalten werden, dass wie folgt formuliert wird: 316 I: (...) wird angeklagt am (...) in (...) im Verkehr vorsätzlich ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er (...) 316 II: (...) wird angeklagt am (...) in (...) im Verkehr fahrlässig ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er (...) 2. Variante: Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt sind völlig unterschiedlich formuliert Zwischen den Tatbeständen z.b. des Totschlags, 212, und der fahrlässigen Tötung, 222, gibt es aufgrund der unterschiedlichen TB-Fassung keine Verwechslungsgefahr. Deshalb wird bei 212 der Begriff vorsätzlich nicht ergänzend eingefügt. Verlags UG & Co. KG

18 StA-Klausur Anklageschrift Aufbau Anklageschrift Muster 3 StA Anklage Wie geht die Anklageschrift aufbauend auf der vorherigen Karteikarte (2) weiter? Raum für eigene Anmerkungen: Verlags UG & Co. KG

19 Wahlverteidiger: Rechtsanwalt Heiss, Frankfurt a.m. (Bl. 12 d.a.) oder: Pflichtverteidiger: Rechtsanwalt Heiss, Frankfurt a.m. wird / werden unter Beschränkung gem. 154a StPO angeklagt am 1. September 20xx in Köln oder: am 3. und 8. März 2011 in Köln und anderen Orten [ als Jugendlicher bzw. als Heranwachsender ] Abstrakter Anklagesatz Dem Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:* Konkreter Anklagesatz Vergehen und Verbrechen Strafbar nach BT, AT, NebenG oder: Vergehen, strafbar für den Angeschuldigten X gemäß 242 Abs. 1 StGB für den Angeschuldigten Y gemäß 259 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB * Regional sehr unterschiedlich: In NRW z.b. ist diese Einleitung üblich. In Hessen und RP wird hierauf z.b. eher verzichtet. Achten Sie insoweit auf die aktuellen Vorgaben Ihres JPA. Verlags UG & Co. KG

20

Strafprozessrecht Jura Intensiv

Strafprozessrecht Jura Intensiv Strafrecht Strafprozessrecht Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Die Karteikarten im Kursteil StPO folgen im Wesentlichen der -Reihenfolge in der StPO. Zur besseren Orientierung folgt unten eine kleine

Mehr

Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO

Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO 52 ff., 252 StPO - Überblick / Seite 1 Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO Verstoß gegen 52 III StPO fehlende

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 3 StR 482/15 BESCHLUSS vom 12. Januar 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen erpresserischen Menschenraubes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:120116B3STR482.15.0 - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

STRAFPROZESSRECHT. Dr. Heiko Hartmut Lesch. Luchterhand. Rechtsanwalt, Bonn

STRAFPROZESSRECHT. Dr. Heiko Hartmut Lesch. Luchterhand. Rechtsanwalt, Bonn STRAFPROZESSRECHT Dr. Heiko Hartmut Lesch Rechtsanwalt, Bonn Luchterhand Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XIII 1. Kapitel: Übersicht über Funktion und Ablauf des Strafverfahrens 1 1. Die Gliederung

Mehr

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur B/117697 Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur Aufbau und examensrelevante Probleme Juliane Riemann-Prehm Gesa Theede Björn Rottpeter Jörg Schmidt 5., überarbeitete Auflage boysen+mauke

Mehr

Das Assessorexamen im Strafrecht

Das Assessorexamen im Strafrecht Das Assessorexamen im Strafrecht Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift, das Urteil sowie an den Aktenvortrag

Mehr

Brunner Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Eine Anleitung für Klausur und Praxis

Brunner Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Eine Anleitung für Klausur und Praxis Brunner Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Eine Anleitung für Klausur und Praxis Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Eine Anleitung für Klausur und Praxis Dr. Raimund Brunner Vizepräsident

Mehr

Einstellungsverfügungen

Einstellungsverfügungen Einstellungsverfügungen - Kurzübersicht / Seite 1 Einstellungsverfügungen A. Einstellung gem. 170 II StPO Bei prozessualer Tat i.s.v. 155, 264 StPO, die nicht nachweisbar ist, nicht strafbar ist oder für

Mehr

Einstellungsverfügungen

Einstellungsverfügungen Einstellungsverfügungen - Kurzübersicht / Seite 1 Einstellungsverfügungen A. Einstellung gem. 170 II StPO Bei prozessualer Tat i.s.v. 155, 264 StPO, die für die Verfahrenshindernis besteht nicht nachweisbar

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts von Prof. Dr. Michael Heghmanns Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003 Aschendorff Rechtsverlag Münster Verlag Dr.Otto

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen

Mehr

Revision und Plädoyer im Strafprozess

Revision und Plädoyer im Strafprozess Revision und Plädoyer im Strafprozess - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim LG Traunstein

Mehr

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen:

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen: Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003 Strafprozessrecht Übersicht Zeit/Ort: nnerstag, 10 12, HS I eitag, 10 12, HS I Mo 14.10.2002 Vorlesungsbeginn WS 2002/2003 17.10.2002 (1) 18.10.2002 (2) 24.10.2002 (3)

Mehr

Zugangsprüfung 2018 Strafrecht / StPO

Zugangsprüfung 2018 Strafrecht / StPO 1. Ziele dieser Info-Veranstaltung 2. Ziele der Klausur 3. Inhalte des Grundstudiums a) im materiellen Strafrecht b) im Strafprozessrecht c) Im Vernehmungstraining/StPO-Teil und Reduzierung! 4. Aufbau

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 15. Stunde 4. Ermittlungsverfahren cc) dd) ee) Klageerzwingungsverfahren, 172 ff. Prozessvoraussetzungen/Verfahrenshindernisse (Überblick)

Mehr

A n k l a g e s c h r i f t

A n k l a g e s c h r i f t Aufbau Anklageschrift --------------------------------------------------------------- Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aktenzeichen ( z.b. 33 Js 1223/05 ) Saarbrücken, den H a f t bzw. Unterbringung (falls

Mehr

5. Teil: Die Staatsanwaltschaft

5. Teil: Die Staatsanwaltschaft 5. Teil: Die Staatsanwaltschaft 1. Abschnitt: Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft Verfahrensherrschaft im Ermittlungsverfahren Anklagevertretung in der Hauptverhandlung Zuständigkeit für die Strafvollstreckung

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begriindet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizeprasident des Oberlandesgerichts

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Aschendorffs Juristische Handbiicher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang Harms, emer. Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Miinster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr.

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 07. Juni 2014: Fälle zum Steuerstrafrecht 14. Juni 2014: 28. Juni 2014: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren:

Mehr

Strafprozessuale Revision

Strafprozessuale Revision Referendarpraxis - Lernbücher für die Praxisausbildung Strafprozessuale Revision Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Leander Brößler, Christian Kunnes 9. Auflage Verlag Franz Vahlen München 2015

Mehr

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23 Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung...19 I Grundsätze des Strafverfahrens...23 Fall 1... 23 Anklageprinzip, Offizialprinzip, strafprozessuales Legalitätsprinzip, Instruktionsprinzip, Ermächtigungsdelikte,

Mehr

Fair trial als Grundlage der Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren

Fair trial als Grundlage der Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.v. 45 Benedikt Jugl Fair trial als Grundlage der Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren Ein Beitrag zu der Lehre von den Beweisverboten am Beispiel

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 Ss 90/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 025 5301 Ss 35/07 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 10 Ds 153/07 Amtsgericht Zossen 4158 Js 12239/06 Staatsanwaltschaft Potsdam - Zweigstelle

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Lösungsskizze zur 3. Klausur Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver

Mehr

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess

Mehr

Die Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 3. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Amtsgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision

Mehr

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Inhaltsverzeichnis 1. Problemdarstellung/Hintergrund 2. Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens 2.1 Verhalten bei Eintreffen der Ermittler 2.1.1 Verständigung von Geschäftsführung und Rechtsabteilung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF I ZB 101/17 BESCHLUSS vom 27. Februar 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:270218BIZB101.17.0 - 2 - Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 2018 durch die Richter

Mehr

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Bearbeitet von Armin Engländer 8., neu bearbeitete Auflage 2017. Buch. XVIII, 125 S. Softcover ISBN 978 3 8114 4515 4 Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm Recht > Strafrecht

Mehr

Paragraphenregister. Die angegebenen Fundstellen beziehen sich auf Randnummern des Buches; Hauptfundstellen sind durch Hervorhebung kenntlich gemacht.

Paragraphenregister. Die angegebenen Fundstellen beziehen sich auf Randnummern des Buches; Hauptfundstellen sind durch Hervorhebung kenntlich gemacht. Paragraphenregister Die angegebenen Fundstellen beziehen sich auf Randnummern des Buches; Hauptfundstellen sind durch Hervorhebung kenntlich gemacht. AO 370: 194 397: 47 BGB 138: 143 ff. 812: 140 823:

Mehr

B. Die Ausbildung beim Strafrichter

B. Die Ausbildung beim Strafrichter B. Die Ausbildung beim Strafrichter In einigen Bundesländern ist der Referendar in der strafrechtlichen Pflichtstation nicht ausschließlich der Staatsanwaltschaft zugewiesen, sondern auch dem Strafrichter.

Mehr

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Unirep Jura Examens-Repetitorium Strafprozessrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Armin Engländer 5., neu bearbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. XVI, 113 S. Paperback ISBN 978 3 8114 9832 7 Format (B x

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 WDB 6.12 TDG N 1 WL 1/12 In der Disziplinarsache des Herrn Stabsfeldwebel,, - Verteidiger: Rechtsanwalt, - hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick. Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO

Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick. Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO Rechtsbehelfe in Haftsachen / Überblick Haftprüfungsantrag i.s.d. 117 I StPO I. Zulässigkeit: 1. Antragsberechtigung: Inhaftierter selbst ( 117 StPO) oder Verteidiger ( 118b, 297 StPO). Nicht: StA oder

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 3 StR 52/17 BESCHLUSS vom 26. Juli 2017 in der Strafsache gegen wegen Betruges ECLI:DE:BGH:2017:260717B3STR52.17.0 - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts

Mehr

4 Die Gerichtszuständigkeit und -organisation

4 Die Gerichtszuständigkeit und -organisation Das Amtsgericht 4 I 1 XIII. Der Grundsatz des fairen Verfahrens (fair trial) In zunehmendem Maße greifen Rspr. und Lit. zur Begründung von Rechten und Pflichten der am Strafverfahren Beteiligten direkt

Mehr

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de 1 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Einführung ins > Gegenstand des Strafverfahrensrechts: Regelungen zur Durchführung eines Strafverfahrens > Nach Maßgabe der

Mehr

Was sind die wichtigsten Rechtsquellen des Strafprozessrechts?

Was sind die wichtigsten Rechtsquellen des Strafprozessrechts? Rechtsquellen Karte 1 Das Strafprozessrecht (auch Strafverfahrensrecht bzw. formelles Strafrecht genannt) umfasst das Erkenntnisverfahren (Strafprozess im engeren Sinn) und die Strafvollstreckung (inklusive

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Vorbemerkungen 1 B. Ermittlungen 2 I. Allgemeine Hinweise 2 II. Zuständigkeiten 3 1. AIlgemeines 3 2. Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte 3 III. Begrenzung

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015

Mehr

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit

Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen

Mehr

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer

VL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beschuldigter 48-56 Definition Konkreter Tatverdacht Ermittlung oder Ausübung von Zwang Angeklagter nach Anklageerhebung Rechte des Beschuldigten 49 Sowohl

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Anspruch auf rechtliches Gehör Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Wo stehen wir? Nicht nur Polizei hat Interesse

Mehr

SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015. Aufbau der StPO

SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015. Aufbau der StPO SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015 1 Aufbau der StPO 1. Buch: Allgemeine Vorschriften 2. Buch: Verfahren im ersten Rechtszug 3. Buch: Rechtsmittel 4. Buch: Wiederaufnahme eines

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 610/17 - des Herrn Dr. R, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. a) den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juni 2016 - L 4 KR 126/16

Mehr

Strafrecht im Assessorexamen

Strafrecht im Assessorexamen Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift und das

Mehr

Strafprozeßrecht I. RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn

Strafprozeßrecht I. RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn Strafprozeßrecht I RA Prof. Dr. Heiko Lesch SS 2017 Mi, 11:45 (s.t.) - 13:15 Uhr, Hörsaal E Universität Bonn 1 Strafbefehlsverfahren geregelt in 407 ff. StPO kommt nur bei Vergehen in Betracht Zuständig:

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 2. Stunde Exkurs: Quellen des Strafprozessrechts 4. Ermittlungsverfahren a) Einleitung des Ermittlungsverfahrens aa) Formen der Einleitung

Mehr

Gliederung. 1. Kapitel - Einführung,.,, 1

Gliederung. 1. Kapitel - Einführung,.,, 1 Gliederung 1. Kapitel - Einführung,.,, 1 A. Aufgabe des Strafverfahrensrechts 1 I. Feststellung der Wahrheit 1 II. Wahrung der Gerechtigkeit 2 III. Herstellung des Rechtsfriedens 2 B. Rechtsquellen des

Mehr

1. Teil: Einleitung Abschnitt: Die Aufgaben in der staatsanwaltlichen Assessorklausur...1

1. Teil: Einleitung Abschnitt: Die Aufgaben in der staatsanwaltlichen Assessorklausur...1 INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Einleitung...1 1. Abschnitt: Die Aufgaben in der staatsanwaltlichen Assessorklausur...1 2. Abschnitt: Erfassen der Aufgabe...2 A. Aktenvollständigkeit...2 B. Bearbeitervermerk...2

Mehr

2. Alt. Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination. konkretes Gefährdungsdelikt als Vorsatz-Vorsatz-Kombination

2. Alt. Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination. konkretes Gefährdungsdelikt als Vorsatz-Vorsatz-Kombination 306 Eigentumsdelikt 306a Abs. 1 abstrakter Gefährdungsdelikt zweifelhaft bei Ziff.2 306a Abs. 2 konkretes Gefährdungsdelikt 306b Abs. 1 erfolgsqualifiziertes Delikt 306b Abs. 2 Ziff.1 konkretes Gefährdungsdelikt

Mehr

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.

Mehr

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Das Gericht PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Überblick Art 92 GG: Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch von der Exekutive getrennte Gerichte; Art 97 GG: richterl. Unabhängigkeit: a)

Mehr

Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren

Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren Auszug aus einem Vortrag: Gleich bei Beginn der Darstellung

Mehr

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 1 Ss 109/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 48/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Strafsache g e g e n 1.. w e g e n versuchten

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

Informationen zum Strafprozeßrecht

Informationen zum Strafprozeßrecht Informationen zum Strafprozeßrecht 1 I. Die Verfahrensgrundsätze... 3 II. Die Verdachtsstufen... 3 III. Der Verfahrensablauf... 4 IV. Die Verfahrensbeteiligten... 4 V. Die Untersuchungshaft... 5 VI. Zwangsmittel...

Mehr

c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz

c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 13.10.2015 1 242 StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 22. November in der Strafsache. gegen BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 4 StR 356/18 URTEIL vom 22. November 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:221118U4STR356.18.0

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF V ZB 102/11 BESCHLUSS vom 15. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 42 Abs. 2 Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung Rz. Seite. B. Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung Rz. Seite. B. Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... Inhaltsübersicht... Systematisches M usterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Seite V VII XV XIX Literaturverzeichnis... XXIV A. Einführung Rz. Seite I. Aufgaben,

Mehr

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration

Mehr

18. Teil: Zum Strafurteil

18. Teil: Zum Strafurteil 1. Abschnitt: Die Arten des Strafurteils S a c h u r t e i l 1. Entscheidung über den Prozessgegenstand Angeklagte Tat (Prozessgegenstand gemäß Eröffnungsbeschluss) muss erschöpfend erledigt werden ( 264

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9

Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil 1. Strafrecht als ein Mittel der Sozialkontrolle... 13 1.1 Aufgabe des Strafrechts... 13 1.1.1

Mehr

BVerfG, Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 Verteidigerhonorar

BVerfG, Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 Verteidigerhonorar BVerfG, Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 Verteidigerhonorar Sachverhalt: Karl betreibt als gewerbsmäßiger Betrüger ein verbotenes sog. Schneeballsystem, mit welchem er erhebliche Einnahmen erzielt.

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 12. Stunde 4. Ermittlungsverfahren e) Beschuldigter aa) Begriff Beschuldigter bb) Verfahrensstellung des Beschuldigten cc) Vernehmung des

Mehr

Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)

Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2) Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org

Mehr

(Die Randnummern entsprechen dem Hauptteil) I. Der Angeklagte ist nicht erschienen 1) Handelt es sich um ein Strafbefehlsverfahren, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als unzulässig verworfen

Mehr

Vertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010

Vertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010 Vertiefung Strafverfahrensrecht Grundsätze des Beweisrechts Sommersemester 2010 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Björn Gercke (Köln) A. Beweisgrundsätze I. Amtsermittlungsgrundsatz / Instruktionsmaxime

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Informatorische Befragung

Informatorische Befragung Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Informatorische Befragung 1 RdErl. IM NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen vom 25.08.2008 (SMBl. NRW 2051) Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche

Mehr

Überblick über das Strafprozessrecht

Überblick über das Strafprozessrecht Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann

Mehr

3. Teil: Zu den Verfahrensvoraussetzungen

3. Teil: Zu den Verfahrensvoraussetzungen 1. Abschnitt: Allgemeines Allgemeines zu den Verfahrensvoraussetzungen Bedeutung Einteilung Arten (Unterscheidung problematisch, da Umkehrbarkeit ) Bedingung der Zulässigkeit des gesamten Strafverfahrens

Mehr

2 O. Mai Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGE GAN G EN. In der Strafsache. gegen 1. ;

2 O. Mai Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGE GAN G EN. In der Strafsache. gegen 1. ; 0, EINGE GAN G EN 2 O. Mai 2016 ANWALTSKANZLEI SEX Dieses Urteil ist seit dem 22.04.2016 rechtskräftig. 45117 Essen, 18.05.2016 tizbes,als Urksbe Geschäftsstell c Landgericht Essen IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

6. Zuständigkeit: (Große) Strafkammer des LG, 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG Besetzung: Drei Berufsrichter ohne Schöffen

6. Zuständigkeit: (Große) Strafkammer des LG, 73 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG Besetzung: Drei Berufsrichter ohne Schöffen 1 PD Dr. H. Baier Strafverfahrensrecht II Klausurlösung A. Teil I I. Zulässigkeit einer Beschwerde, 304 StPO 1. Statthaftigkeit, 304 Abs. 1 StPO u.a. Verfügungen des Richters im Vorverfahren Hier: a) richterliche

Mehr

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT Dr. Martin Soyka Staatsanwalt in Kiel Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter bei der StA Kiel Luchterhand Literatur XI A. Allgemeines zu Referendariat,

Mehr

Prof. Dr. Holger Matt

Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail: kanzlei@dr-matt.de www.dr-matt.de

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Ausfertigung Aktenzeichen: 2 Cs 470 Js 11479/15 Amtsgericht Bad Saulgau Im Namen des Volkes Urteil ln dem Strafverfahren gegen Dr. Herbert Stützle, geboren am 01.07.1955 in Mengen, geschieden, Beruf: Arzt,

Mehr

A n k l a g e s c h r i f t

A n k l a g e s c h r i f t Staatsanwaltschaft Gera Aktenzeichen: Gera, den 17.09.2014 A n k l a g e s c h r i f t in der Strafsache gegen Fritz A geboren am 04.05.1986 in St. Gangloff, Beruf: unbekannt, ledig, (US-amerikanischer

Mehr

Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei

Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei Einreise des B die Durchsuchung des B und seiner Sachen

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XIII Einleitung... 1 I. Entwicklung einer eigenen Konzeption zur Lösung der Verwertungsverbotsfrage nach widerrechtlicher Beweiserlangung... 3 A. Einteilung der Beweisverbote...

Mehr

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 4

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 4 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de Strafprozessrecht 1 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Beweisverwertung > Einzig zulässige Beweismittel im Strafverfahren: Sachverständige ( 72 StPO - 85 StPO),

Mehr

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne Strafprozessrecht Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts von Dr. Hans-Heiner Kiihne o. Professor an der Universitat Trier 6., vollig neu bearbeitete und erweiterte

Mehr

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III -

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Justizoberamtsrat Warias, FHR-NRW Teil A I. Sachverhalt: Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 05.02.1998 ist A wegen einer Straftat vom 14.08.1997

Mehr

Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung)

Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) 1. Der Grundsatz A) «nemo tenetur se ipsum accusare» besagt, dass ein Betroffener eine Zwangsmassnahme grundsätzlich nur passiv zu erdulden hat. B) «in dubio

Mehr

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Die Beweisaufnahme als Kernstück der Hauptverhandlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht

Mehr

15: Beschleunigungsgebot

15: Beschleunigungsgebot 15: Beschleunigungsgebot 1. Das Beschleunigungsgebot als subjektives Recht des Beschuldigten: Das Strafverfahren und die Ungewissheit seines Ausgangs stellt für Beschuldigte, aber auch Opfer und Zeugen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 600/17 vom 6. Februar 2018 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:060218B5STR600.17.0 - 2 - Der

Mehr

Beschluss vom 2. Oktober 2013

Beschluss vom 2. Oktober 2013 OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE 2. Strafsenat 2 VAs 78/13 5 Zs 564/13 Antrag des... auf gerichtliche Entscheidung gem. 23 ff EGGVG Beschluss vom 2. Oktober 2013 Der Antrag des J.S. auf gerichtliche Entscheidung

Mehr