Akustik-Labor Berlin

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1 Akustik-Labor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bauvorhaben Wohngebäude Landsberger Allee 48 Ergänzende Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung Stellungnahme LAN B Auftraggeber: Planungsgemeinschaft Walden 48 GbR c/o Mauer Bauprojektmanagement Oranienplatz Berlin Die Stellungnahme umfasst 7 Textseiten. Sie darf nur vollständig und unverändert verwendet werden. Die Inhalte dürfen nicht auf andere Untersuchungsgegenstände übertragen werden. Berlin-Lichterfelde, den 25. April 2016 bearbeitet: Dr.-Ing. Manfred Jobstvogt ALB Akustik-Labor Berlin Gesellschaft bürgerlichen Rechts Dipl.-Ing. Andreas Albrecht Dipl.-Ing. Ulrich Geuer Dr.-Ing. Manfred Jobstvogt VMPA-Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 29b BImSchG (gemäß 26, 28) für Geräuschemissionen und -immissionen Holbeinstraße Berlin (030) alb@akustiklabor-berlin.de GLS Bank BLZ: Konto: BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE

2 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung Stellungnahme zur Thematik "Lärmminderungsplanung" Stellungnahme zur Thematik "Gewerbelärm" Quellenangaben... 7

3 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 3 von 7 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Planungsgemeinschaft Walden 48 GbR beabsichtigt, auf dem Grundstück Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Wohngebäude mit sechs Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zu errichten. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 14. Oktober 2014 einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2-45 gefasst. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch die ALB GbR eine schalltechnische Untersuchung /9/ (im Folgenden "Schallgutachten" genannt) erstellt. Anlässlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (SenSatdUm IX C) eine Stellungnahme (/8/) abgegeben, auf die in der vorliegenden Stellungnahme Bezug genommen wird. Das Planvorhaben, die Rechtsgrundlagen, Methoden und Eingangsdaten der schalltechnischen Untersuchungen sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind im Schallgutachten ausführlich dargestellt. 2 Stellungnahme zur Thematik "Lärmminderungsplanung" In der Stellungnahme der Senatsverwaltung SenStadtUm IX C wird unter der Überschrift "Lärmminderungsplanung" folgendes ausgeführt (Zitat aus /8/): Lärmminderungsplanung Neben den im Plangebiet hauptsächlich vorherrschenden Emissionen durch die stark befahrene Landsberger Allee wird auch Lärm durch Martinshörner von Rettungsfahrzeugen vom nordwestlich befindlichen Klinikum Friedrichshain in das Gebiet emittiert. Dadurch werden am nächstgelegenen Wohnhaus Spitzenpegel von bis zu 95 db(a) erreicht. In dem Zusammenhang sollte berücksichtigt werden, dass diese Emissionen auch auf die lärmabgewandte Seite einwirken. Hier könnten nach einer überschlägigen Abschätzung im Ereignisfall Innenraumpegel von bis zu 56 db (A) mit teilgeöffnetem Fenster im westlichen Gebiet erreicht werden. Schalldruckpegel in dieser Höhe führen sehr häufig zu Aufweckreaktionen aber i.d.r. immer zu Schlafbeeinträchtigungen. Bei größerer Ereignishäufigkeit müssten die Fenster auf der straßenabgewandten Fassade ebenfalls geschlossen werden, um Schlafstörungen zu vermeiden. Dieser Aspekt ist zu untersuchen und das Ergebnis in die Begründung aufzunehmen. Des Weiteren zieht die schalltechnische Untersuchung zur Bewertung der Lärmsituation Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung von 70/60 db(a) tags/nachts heran; dies wird auch im Begründungsentwurf aufgegriffen. Dem ist aus fachlicher Sicht zu widersprechen. Die Lärmwirkungsforschung hat als gesundheitsrelevante Schwellenwerte 65/55 db(a) tags/nachts ermittelt (siehe hierzu Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksache 14/2300, 14. Wahlperiode vom ). Auch mit dem Lärmaktionsplan Berlin 2008 wurden diese Werte als Zielwerte beschlossen. In einem Planverfahren sollten daher jedenfalls diese Werte zur Bewertung herangezogen werden. Das Gutachten und die Begründung sollten entsprechend überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Überschreitungen der Werte von 70/60 db(a) tags/nachts von Gerichten als Schwelle eines enteignungsgleichen Eingriffs definiert wurden.

4 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 4 von 7 1. Zum 1. Absatz Auf den Einsatz der Martinshörner von Rettungsfahrzeugen und die Auswirkungen des dadurch verursachten Lärms an der Fassade zur Landsberger Allee wurde im Gutachten eingegangen. Um die durch den Martinshorn-Einsatz verursachten Spitzenpegel an der straßenabgewandten Gebäudeseite beurteilen zu können, wurden ergänzende Berechnungen für dort definierte Immissionsorte durchgeführt. Das eingesetzte Programm SoundPLAN hat hierzu automatisch die bezogen auf die Schallabschirmung ungünstigste Position des Rettungsfahrzeugs auf der im Modell angesetzten Linienschallquelle bestimmt und mittels Ausbreitungsrechnung folgenden maximalen Spitzenpegel durch das kurzzeitige Geräuschereignis an der straßenabgewandten Fassade außen vor den Fenstern ermittelt: L max = 73 db(a). Die Auffassung von SenStadtUm IX C, dass im Ereignisfall bei teilgeöffneten Fenstern zu hohe Spitzenpegel innerhalb der Räume auftreten können, wird geteilt. Bei üblichen Fensterkonstruktionen kann lediglich mit einer Schallpegeldifferenz außen/innen von maximal ca. 15 db gerechnet werden. Damit würde sich ein kurzzeitiger maximaler Innenschallpegel von ca. 58 db(a) ergeben. Das gesamte Bauvorhaben ist jedoch zur Erreichung des Niedrigenergie-Standards so ausgelegt, dass die Räume über eine zentrale Be- und Entlüftungsanlage belüftet werden. Das gilt auch für die straßenabgewandte Gebäudeseite. Das heißt, die Belüftung der Räume ist auch bei geschlossenen Fenstern sichergestellt. Die Nutzer können also bei geschlossenen Fenstern schlafen. Für die straßenabgewandte Seite werden keine Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile im Bebauungsplan festgesetzt, weil hier durch den Verkehrslärm maximal der Lärmpegelbereich III erreicht wird. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Bauteile bei üblicher Bauweise ohne weiteres ein resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß von 35 db erreichen. Der kurzzeitig maximal auftretende Innenraumpegel wird somit bei geschlossenen Fenstern nicht über 38 db(a) betragen. Der zumutbare Wert für den Spitzenpegel innerhalb von Schlafräumen nachts liegt gemäß VDI 2719 bei 45 db(a). Somit ist nicht zu erwarten, dass es bei geschlossenen Fenstern zu Störungen des gesunden Schlafs der Nutzer durch die Martinshörner der Rettungsfahrzeuge kommt. 2. Zum 2. bis 4. Absatz Im Schallgutachten wird auf den Seiten 39 und 40 ausgeführt: "Aus den Berechnungsergebnissen lassen sich die im Folgenden dargestellten Schlussfolgerungen ableiten: a) bezüglich der "Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung" von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts: - Vor der zur Landsberger Allee gewandten Fassade sind tags Beurteilungspegel zu erwarten, die die o. g. "Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung" tags um bis zu 2 db(a) und nachts um bis zu 7 db(a) überschreiten. - An der westlichen Giebelseite wird der Schwellenwert von 60 db(a) nachts in zwei Geschossen um 1 db(a) überschritten. Die östliche Giebelseite ist als fensterlose Brandwand ausgelegt. Hier wurden keine Immissionsorte angeordnet. Weitere Überschreitungen kommen nicht vor."

5 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 5 von 7 Im Schallgutachten wurden die aus rechtlicher Sicht vom Bundes-Verwaltungsgericht als solche erkannten "Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung" verwendet. Aufgrund der Hinweise von SenStadtUm IX C wird hier folgende Gegenüberstellung ergänzt: Die von der Lärmwirkungsforschung (Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksache 14/2300, 14. Wahlperiode vom ) ermittelten gesundheitsrelevanten Schwellenwerte von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts, die gleichzeitig die Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen der 2. Stufe des Lärmaktionsplans Berlin darstellen, sind vor der zur Landsberger Allee gewandten Fassade tags um bis zu 8 db(a) und nachts um bis zu 12 db(a) überschritten. Es wird empfohlen, diese Ergänzung in die Begründung zu übernehmen. Hinweis: Die Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen des Lärmaktionsplans beziehen sich auf die Lärmindices L DEN bzw. L Night. Da sich die Berechnungsgrundlagen für die Lärmindices von denen der im Schallgutachten ermittelten Beurteilungspegel im Rahmen der Bauleitplanung unterscheiden und der L DEN zudem einen gewichteten 24-Stunden- Mittelwert darstellt, lassen sich die Beurteilungspegel nicht ohne weiteres mit diesen Schwellenwerten vergleichen. 3 Stellungnahme zur Thematik "Gewerbelärm" In der Stellungnahme der Senatsverwaltung SenStadtUm IX C wird zur Thematik Gewerbelärm folgendes ausgeführt (Zitat aus /8/): Außerhalb der Zuständigkeit werden folgende Hinweise aus der Sicht des Schutzes vor Gewerbelärm gegeben: Grundlage der Stellungnahme ist die Begründung zu o.g. B-Plan vom 22. Januar 2016 sowie die zugehörige Immissionsprognose Nr. LAN P des Akustikbüro Berlin vom Durch den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes soll eine bisher als Friedhofsfläche ausgewiesene Fläche in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planfläche wird im Süden und Westen durch Friedhofsflächen, im Osten durch eine gewerbliche Nutzung mit Kino und Verkaufseinrichtungen und im Norden durch die stark befahrene Landsberger Allee begrenzt. Nördlich der Landsberger Allee befindet sich das Klinikum Friedrichshain. Im Plangebiet soll ein 6-geschossiges Wohnhaus errichtet werden. Die Geräusche der benachbarten gewerblichen Nutzungen wurden in der o.g. Geräuschimmissionsprognose ermittelt. Deren Emissionsansätze sind plausibel, wenn man ergänzt, dass der Lieferverkehr nur tagsüber erfolgen kann, weil das dafür zuständige Personal der Einrichtungen nur tagsüber arbeitet und die Anzahl der über den Seitenausgang abgehenden Kinobesucher sich daraus ergibt, dass nur eines von den acht Kinos über diesen Zugang erreichbar ist. Die vorgeschlagenen schallmindernden Maßnahmen zur Reduzierung der Geräusche der Klimaanlagen erscheinen angemessen. Die Papierpresse im Bereich der Anlieferung wurde nicht betrachtet. Erfahrungsgemäß ist für diese Quelle ein Schallleistungspegel von ca. 80 db(a) anzusetzen. Dies führt unter Berücksichtigung eines Tonzuschlages und des Aufstellungsortes an der Wand des Kinos zu Immissionspegeln, die an den nächsten Wohnraumfenstern der Südfassade des geplanten Gebäudes

6 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 6 von 7 bei nächtlichem Betrieb eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes sehr wahrscheinlich erscheinen lassen. Es sollte gesichert werden, dass die Presse nur tagsüber betrieben wird. Für die Ausfahrt der Tiefgarage und die Zufahrt zum Klinikum werden an der nördlichen Fassade des geplanten Wohngebäudes jeweils Überschreitungen des nächtlichen Immissionsrichtwertes der TA Lärm errechnet. Es wird argumentiert, dass diese Immissionen unproblematisch sind, weil sie durch den Straßenverkehrslärm überdeckt werden. Ein Nachweis dafür wurde nicht erbracht. Erfahrungsgemäß ist es nachts an ampelgeregelten Straßen nicht sicher, dass eine Überdeckung tatsächlich immer vorliegt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine andere Argumentation zu verwenden, um nachzuweisen, dass durch den anlagenbedingte Verkehr keine erheblichen Belästigungen verursacht werden. M. E. sollte in diesem Fall eine ergänzende Prüfung im Sonderfall im Sinne der Nr der TA Lärm herangezogen werden. Im vorliegenden Fall ist an der Nordfassade aufgrund der hohen Geräuschemissionen der Landsberger Allee passiver Schallschutz vorgesehen. Da die Geräusche der beiden Ausfahrten ebenfalls Geräusche fahrender PKW oder LKW sind, liegt eine Frequenzverteilung und Geräuschcharakteristik analog dem Verkehrslärm vor und die Betroffenen können beide Geräuscharten nicht unterscheiden. Da der passive Schallschutz für die deutlich höheren Pegel des Verkehrslärms bemessen wurde, wird dieser Teil des Gewerbelärms in einem Maß gemindert, der erhebliche Belästigungen ausschließt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt: zum 4. Absatz: Nach Auskunft des Kinobetreibers wird die Papierpresse ca. zweimal täglich tagsüber und selten in der Nacht betrieben, wenn nach besonderen Events aufgeräumt wird. Die Nutzung nachts ist demnach auf weniger als zehn Ereignisse pro Jahr für jeweils wenige Minuten beschränkt. Somit sind die davon ausgehenden Geräuschemissionen als seltenes Ereignis im Sinne von Nummer 7.2 der TA Lärm aufzufassen. Bei seltenen Ereignissen gilt gemäß Nummer 6.3 der TA Lärm nachts ein Immissionsrichtwert außerhalb von Gebäuden von 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diesen Wert in allgemeinen Wohngebieten um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Diese Immissionsbegrenzungen werden bei Betrieb der Papierpresse nach eigenen überschlägigen Berechnungen mit konservativen Ansätzen für den Schallleistungspegel der Papierpresse an dem am stärksten betroffenen Fenster eines Aufenthaltsraum an der Südfassade des geplanten Wohnhauses deutlich unterschritten. zum 5. und 6. Absatz: Der dargelegten Argumentation wird gefolgt. Es wird vorgeschlagen, folgende Formulierung in die Begründung zu übernehmen: "Die Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der TA Lärm von 40 db(a) nachts an den straßenzugewandten Fassade des geplanten Wohngebäudes, die durch die Zufahrt des Klinikums Friedrichshain und die Ausfahrt der Tiefgarage des Kinozentrums verursacht werden, werden im Sinne einer Sonderfallprüfung gemäß Nummer der TA Lärm wie folgt bewertet: Da es sich bei den maßgeblichen Geräuschquellen um Fahrgeräusche von Pkw und Lkw handelt, liegt eine Frequenzverteilung und Geräuschcharakteristik analog dem Verkehrslärm vor. Da der passive Schallschutz des geplanten Wohngebäudes für die deutlich höheren Verkehrslärmpegel des Straßenverkehrs auf der Landsberger Allee bemessen wurde, wird der durch die Fahrgeräusche im Bereich des Krankenhauses Friedrichshain und der Tiefgaragenausfahrt des

7 ALB Stellungnahme LAN B vom 25. April 2016 Seite 7 von 7 Kinozentrums in einem Maße gemindert, das erhebliche Belästigungen ausschließt. Die formale Überschreitung des Immissionsrichtwertes nachts ist somit hinnehmbar." 4 Quellenangaben /1/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) /2/ DIN 4109 (11/1989): Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise /3/ Entwurf zu DIN : Schallschutz im Hochbau - Teil 4: Handhabung bauakustischer Prüfungen /4/ DIN Teil 1 (07/2002): Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren /5/ Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 (05/1987): Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /6/ Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain. Entwurfsstand: /7/ Walden 48 GbR und ARGE Sharabi Raupach Architekten: Bauvorhaben Landsberger Allee 48 Entwurfsplanung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten. Stand: /8/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin: Entwurf zum Bebauungsplan 2-45VE im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, hier: Stellungnahme gemäß 4 (2) BauGB, Zeichen IX C31/ , /9/ ALB Akustik-Labor Berlin: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bauvorhaben Wohngebäude Landsberger Allee 48 - Schalltechnische Untersuchung. Bericht LAN P vom 13. August 2015 /10/ SoundPLAN Version 7.4, Berechnungsprogramm der SoundPLAN GmbH (Stand: März 2016

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