Wettbewerbsauslobung Städtebaulicher Wettbewerb "Wohnen beim See, Linz - Pichling"

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1 WETTBEWERBSAUSLOBUNG Offener städtebaulicher Architekturwettbewerb für den Kammerbereich Oberösterreich und Salzburg mit vorhergehender Anmeldung und Zusatzladungen. Wohnen beim See, Linz - Pichling Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom bestätigt. AUSLOBER: GIWOG, Gemeinnützige Industrie-Wohnungs-AG Welser Straße 41, 4060 Leonding WAG, Wohnungsanlagen Ges. m. b. H Mörikeweg 6, 4025 Linz NEUE HEIMAT Oberösterreich, Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Gärtnerstrasse 9, 4020 Linz Abgabeort: Einlaufstelle GIWOG, Gemeinnützige Industrie-Wohnungs-AG, Welser Straße 41, 4060 Leonding Ausgabedatum der Unterlagen: spätestens: Fragefrist Städtebau: Kolloquium Städtebau: Uhr Abgabetermin: für Pläne: Uhr (einlangend) für Modell: Uhr (einlangend) Sitzung des Preisgerichtes voraussichtlich: KW 42/ :00 Uhr Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 1 von

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1. Auslober 2. Wettbewerbsaufgabe 3. Art des Wettbewerbes 4. Teilnahmeberechtigung 4.1. Teilnehmer 4.2. Arbeitsgemeinschaft 4.3. Mitarbeiter 4.4. Ausschließungsgründe 4.5. Konstituierung des Preisgerichtes 4.6. Kolloquium 4.7. Fragebeantwortung 5. Rechtsgrundlagen 6. Termine 6.1. Wettbewerbsunterlagen 6.2. Fragebeantwortung und Kolloquium 6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 7. Preisgelder 8. Preisgericht und Vorprüfung 8.1. Fachpreisrichter 8.2. Sachpreisrichter 8.3. Vorsitzender 8.4. Vorprüfer 8.5. Berater ohne Stimmrecht 9. Eigentums- und Urheberrecht 10. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 11. Beauftragung 12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung Anonymität des Wettbewerbes Kennzahl Verzeichnis 13. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten B. Besondere Wettbewerbsbedingungen 1. Ausschreibungsgrundlagen 1.1. Textliche Unterlagen 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen 2. Einzureichende Arbeiten 2.1. Art und Umfang der zu erbringende Leistungen 2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten 2.3. Einzuhaltende, einschlägige Gesetze und Verordnungen 2.4. Gleichwertige Beurteilungskriterien Städtebau Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 2 von

3 C. Aufgabenstellung 1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens 1.1. Allgemeine Aufgabenstellung Beschreibung der Aufgabenstellung zur Erlangung des städtebaulichen Leitprojektes Lärmschutzzone 1.2. Wettbewerbsgebiet Lage, Beschaffenheit und Umgebung 1.3. Grundanteile und Wohnungsschlüssel 1.4. Planungsziele Allgemeines Freiflächen im Erdgeschoss Freiflächen in den Obergeschossen Grüngestaltung und ökologische Aspekte 1.5. Planungsvorgaben Positionierung der Baukörper und Höhenvorgaben 2. Aufschließung der Quartiere 2.1. Erschließung des Planungsgebietes: Öffentlicher Verkehr Fußweg- und Radverkehr Motorisierter Individualverkehr 3. Ruhender Verkehr 4. Haustechnik 5. Kostenrahmen D. Anhang Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 3 von

4 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die vorliegende Auslobung wurde mit der Architektenkammer für Oberösterreich und Salzburg abgestimmt und mit Schreiben vom bestätigt, dass der Wettbewerb in Kooperation mit der Architektenkammer für Oberösterreich und Salzburg durchgeführt wird. 1. Auslober: GIWOG, Gemeinnützige Industrie-Wohnungs-AG Welser Straße 41, 4060 Leonding WAG, Wohnungsanlagen Ges. m. b. H Mörikeweg 6, 4025 Linz NEUE HEIMAT Oberösterreich, Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Gärtnerstrasse 9, 4020 Linz Wettbewerbsbetreuung: Arch. DI Dr. techn. Hans Scheutz Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz, Tel.: 0732 / office@architektur-scheutz.at Anfragen ausschließlich per (bitte immer Betreff - Städtebaulicher Wettbewerb Wohnen beim See, Linz - Pichling - angeben) 2. Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung eines städtebaulichen Leitbildes für die geplante Bebauung des Wettbewerbsgebietes. Anschließend an den städtebaulichen Wettbewerb überlegen die Auslober, einen oder mehrere Realisierungswettbewerbe, basierend auf dem Ergebnis auszuloben. 3. Art des Wettbewerbs: Offener städtebaulicher Architekturwettbewerb für den Kammerbereich Oberösterreich und Salzburg mit vorhergehender Anmeldung bei der Wettbewerbsbetreuung. Die Anmeldung hat unter office@architektur-scheutz.at mit dem Betreff - Städtebaulicher Wettbewerb Wohnen beim See, Linz - Pichling - bis , 12 Uhr zu erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnahme des Wettbewerbes verpflichtend. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. 4. Teilnehmer: 4.1. Teilnehmer: Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit offener Befugnis aus dem Kammerbereich Oberösterreich und Salzburg mit vorhergehender Anmeldung bei der Architektenkammer für Oberösterreich und Salzburg sowie zusätzlich von den Auslobern eingeladene Architekturbüros Arbeitsgemeinschaft: Jeder Teilnehmer ist gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 4 von

5 4.4. Ausschließungsgründe: Von der Teilnahme sind ausgeschlossen: (a) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt. (b) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) - deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden). (c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. (d) Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen Konstituierung des Preisgerichts: Vor Durchführung des Kolloquiums hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Preisrichter und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des ersten Auslobers oder dessen Vertreters je ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schriftführer zu bestellen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts ist ein Fachpreisrichter zu bestellen. Termin für die konstituierende Sitzung: um Uhr im Sitzungssaal der GIWOG, Gemeinnützige Industrie-Wohnungs-AG, Welser Straße 41, 4060 Leonding Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung: Am um Uhr findet im Sitzungssaal der GIWOG, Gemeinnützige Industrie- Wohnungs-AG, Welser Straße 41, 4060 Leonding ein Kolloquium für den Städtebau statt, dabei wird festgelegt: in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den WettbewerbsteilnehmerInnen erörtert wird, in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der Wettbewerbsteilnehmer präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnische Anbindung des Bauvorhabens. in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den Wettbewerbsteilnehmern näher eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Die Teilnehmer des Kolloquiums werden vor Ort protokolliert. 4.7.Fragebeantwortung: Anfragen sind in schriftlicher Form per zu stellen und an folgende Adresse zu richten: Architekt DI Dr. techn. Hans Scheutz, Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz office@architektur-scheutz.at Im Betreff - Städtebaulicher Wettbewerb Wohnen beim See, Linz - Pichling. Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens einlangen, beim Kolloquium am von den Auslobern beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 5 von

6 5. Rechtsgrundlagen: Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WOA), Stand 2006, soweit diese nicht durch die vorliegende ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der und der WOA gehen die Bestimmungen der vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung den oben genannten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden enthaltenen Bestimmungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig und unanfechtbar. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz / Österreich. 6. Termine: 6.1. Wettbewerbsunterlagen: Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt. AUSGABEDATUM: Fragebeantwortung und Kolloquium: Fragefrist: Kolloquium: Uhr 6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Abgabetermin bei der Einlaufstelle GIWOG, Gemeinnützige Industrie-Wohnungs-AG, Welser Straße 41, 4060 Leonding, während der Bürostunden abzugeben bzw. müssen bei Zustellung per Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein. Abgabetermin: für Pläne: Uhr (einlangend) für Modell: Uhr (einlangend) 7. Preisgelder: Die gesamte Preisgeldsumme beträgt ,00.- netto. Grundsätzlich ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. Preis ,00 2. Preis 7.000,00 3. Preis 5.000,00 Die verbleibenden ,00 werden auf die vollständigen, beurteilungsfähigen Projekte, bis zu max ,00 netto, aufgeteilt. Es steht dem Preisgericht frei, eine andere Aufteilung des Preisgeldes vorzunehmen. Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien. Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Das erhaltene Preisgeld wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar angerechnet. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt nur bei beurteilungsfähigen Projekten. Ob ein Projekt beurteilungsfähig ist, entscheidet das Preisgericht. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 6 von

7 8. Preisgericht und Vorprüfung: Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 8.1. Fachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Prof. Arch. DI. Florian Riegler Gestaltungsbeirat Linz Ersatzpreisrichter: wird nachgenannt Gestaltungsbeirat Linz Hauptpreisrichter: Arch. DI Thomas Pucher Architektenkammer Ersatzpreisrichter: wird nachgenannt Architektenkammer Hauptpreisrichter: Arch. DI Ludwig Kofler Architektenkammer Ersatzpreisrichter: wird nachgenannt Architektenkammer Hauptpreisrichter: DI. Harald Lueger Planungsamt Stadt Linz Ersatzpreisrichter: DI. Andreas Gäbler Planungsamt Stadt Linz 8.2. Sachpreisrichter: Hauptpreisrichter: VD. Dr. Georg Pilarz GIWOG Ersatzpreisrichter: Bmst. Ing. Otmar Mayrhofer GIWOG Hauptpreisrichter: VD. Mag. Wolfgang Modera GIWOG Ersatzpreisrichter: Mag. Ing. Werner Blaimschein GIWOG Hauptpreisrichter: Dir. Mag. Robert Oberleitner Neue Heimat Ersatzpreisrichter: Prok. Ing. Johann Springer, MSC Neue Heimat Hauptpreisrichter: Dir. Mag. Wolfgang Schön WAG Ersatzpreisrichter: Bmst. Mag. arch. Jan Wagner WAG 8.3. Vorsitzender: Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter, er hat kein Dirimierungsrecht Wettbewerbsvorbereitung und Vorprüfer: Arch. DI Dr. techn. Hans Scheutz, Arch. DI Werner Scheutz Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz 0732/ Berater ohne Stimmrecht: - Ing. Thomas Haudum, Neue Heimat - DI Karl Peter Winkler, WAG - Mag. arch Johann Lenz, WAG - Mag. Johann Schillinger, WAG - Thomas Baumgartner, TAS SV GmbH (GIWOG) weitere Berater können nachgenannt werden. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 7 von

8 9. Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. 10. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen Teilnehmern mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Bürostunden des Auslobers GIWOG öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter gekennzeichnet. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern und der Kammer der Architekten zugesandt. Diesem Personenkreis bzw. der Kammer werden auch Dauer und Ort der Ausstellung schriftlich mitgeteilt. 11. Beauftragung: Die Auslober beabsichtigen, im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die Erstellung der planlichen Unterlagen (Ausarbeitung eines städtebaulichen Leitbildes) für einen Realisierungswettbewerb zu vergeben. Hierbei behalten sich die Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfsverfasser zu verlangen. 12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Anonymität des Wettbewerbes: Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zur Entscheidung des Preisgerichtes, voraussichtlich KW 42/ , anonym Kennzahl: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift - Städtebaulicher ARCHITEKTURWETTBEWERB Wohnen beim See, Linz - Pichling - zu enthalten Verzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit sind ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt (Verfasserblatt) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung - Städtebaulicher ARCHITEKTURWETTBEWERB Wohnen beim See, Linz - Pichling - zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 13. Rücksendung der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsausarbeitungen der prämierten Projekte gehen in das Eigentum der Auslober über. Die übrigen Wettbewerbsausarbeitungen können innerhalb von vier Wochen nach der Preisvergabe von den Teilnehmern beim Auslober GIWOG nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden anschließend nach zwei Monaten vernichtet und entsorgt. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 8 von

9 B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 1. Ausschreibungsgrundlagen: 1.1. Textliche Unterlagen: Als textliche Unterlagen gelten: a) die allgemeinen Bestimmungen (Teil A der ) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B der Wettbewerbsausl.) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen (Teil C der Wettbewerbsausl. = Aufgabenstellung) 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen: 01_Auslobung_Wohnen beim See 02_Lage- und Höhenplan 03_Schallgutachten 04_Bodengutachten 05_Luftbild 06_Verfasserblatt 07_Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit Nov _Planungsrichtlinien der WAG 09_Flächenwidmungsplan Juli _Grundlagen für die Bebauung u. Erschliessung Stadtplanung Linz 11_Angabe für die Einsatzplatte dwg / word / dwg / pln / Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk konvertieren. Hier der Downloadlink: 2. Einzureichende Arbeiten: 2.1. Art und Umfang der von den Wettbewerbsteilnehmern zu erbringenden Leistungen: Alle Wettbewerbsunterlagen, mit Ausnahme des Verfasserblattes und des einzureichenden digitalen Datenträgers, sind in 2-facher Ausfertigung abzugeben. - eine Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken. - eine Parie ist als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht und als solche mit der Aufschrift: "FÜR VORPRÜFUNG deutlich zu kennzeichnen. Bei dem einzureichenden Datenträger ist darauf zu achten, dass die Anonymität auch in programmtechnisch tieferer Ebene gewahrt bleibt! Es sind keine Varianten zulässig. Lageplan M 1:1000 mit Umgebung und See (siehe 02_Lageplan_1000) für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Parkplätze, Tiefgaragenabfahrten, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung. Quartierplan M 1:500 mit Angabe der Geschossigkeit für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Parkplätze, Tiefgaragenabfahrten und Verkehrserschließung. Die 11 Quartiere (7 GIWOG, 2 WAG, 2 Neue Heimat) sowie die Fläche für den Kindergarten sind rot umrandet mit Angabe der Grundfläche, Bruttogeschossfläche und GFZ darzustellen. Die Areale der drei Bauträger sind farblich zu hinterlegen. Grundrisspläne M 1:500 mit schematischer Darstellung der Wohnungstypen Die 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen sowie die Erschließungsflächen sollen unterschiedlich in Pastelltönen eingefärbt werden. Rot (2-Zimmer), Blau (3-Zimmer), Grün (4-Zimmer), Gelb (Erschließungsflächen) Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 9 von

10 die zur Klarstellung des Entwurfes maßgebliche Systemschnitte M 1:200 für wichtige Teilausschnitte ( z.b.: Anschlüsse zur Schwaigaustraße und zur Bahn) mit Definition des ± 0,00 Niveaus des Erdgeschosses. Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und diese sind verbindlich einzuhalten. Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung Nachvollziehbare GFZ Berechnung mit Angaben der Bruttogeschossflächen für: das Gesamtprojekt, die drei Areale der drei Bauträger (GIWOG, WAG, Neue Heimat) und für die 11 Quartiere. Verfasserbrief 2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten: Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, Plangröße A0 hochstehend, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. 12 zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. In digitaler Form, als Datenstick oder als CD/DVD mit dem Inhalt der abgegebenen Pläne im -Format und zur Nachprüfung der GFZ, die Grundrisse als DWG Datei Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.f. einzuhalten: Oö. Bauordnung Oö. Bautechnikgesetz Oö. Bautechnikverordnung Oö. Wohnbauförderung Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit Nov ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen)mit Einschränkungen nach Maßgabe der OIB und Oö. Wohnbauförderung ÖNORM B 8115, Teil 2 ÖNORM B 8110 ÖNORM B 1800 ÖNORM B 2607 (Spielplatz) Bezugsquellen: Landes- und Bundesgesetze: OIB Richtlinien ÖNORMEN : gleichwertige Beurteilungskriterien: (1) Funktionelle Lösung: Beurteilung: Aufteilung der Quartiere, Bauliche Ausbildung des Schallschutzes (2) Wirtschaftliche Lösung: Einhaltung der GFZ von 0,65 für jedes der drei Areale der drei Bauträger (GIWOG, WAG, Neue Heimat) sowie für das Gesamtprojekt. (3) Städtebauliche Lösung: Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung. (4) Architektonische Lösung: Identitätsstiftende Gestaltung des Außenbereiches sowie der formale Aspekt der Planung. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 10 von

11 C. AUFGABENSTELLUNG 1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens: 1.1. Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung: Die drei Auslober beabsichtigen, auf dem im Lageplan (Beilage 02_Lage- und Höhenplan) rotumrandeten Wettbewerbsgebiet eine neue Wohnanlage unter Einhaltung der Oö. Wohnbauförderungsrichtlinien (Neubauförderung) zu errichten. Auf den ca m² großen Brachflächen sollen 11 qualitätsvolle Wohnquartiere (davon 7 auf dem GIWOG-Areal, 2 auf dem WAG-Areal, 2 auf dem Neue Heimat-Areal) und die Fläche für den Kindergarten entstehen. Die Quartiere der Auslober sollen zusammenhängen. Für jedes der drei Areale der Bauträger ist eine GFZ von 0,65 nachzuweisen. Eine öffentliche Durchwanderbarkeit des Planungsgebietes soll im Sinne der kurzen Wege und einer gesteigerten Erlebbarkeit für den Fußgänger angestrebt werden. Umso mehr ist eine attraktive Freiraumgestaltung, die etwa durch die Anlage von kleinen Privatgärten gesichert werden kann, ein möglicher Garant für die Identifikation der Bevölkerung mit dem Umfeld, was so einem Verbleiben am Wohnort entgegenkommt. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird seitens der Auslober gewünscht, eine GFZ von 0,65 zu erreichen und gleichzeitig durch Optimierung der Erschließungsflächen die Wohnnutzfläche zu maximieren. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die GFZ für jeden einzelnen Bauträger (GIWOG, WAG, NEUE HEIMAT) einzuhalten ist. Die einzelnen Quartiere sollen zusammenhängen. Auf folgende unten stehend näher beschriebene Punkte ist bei der Planung zusätzlich zu achten: Immission durch die Westbahn, Höhe des Grundwasserspiegels für Keller oder Tiefgarage, Gestaltung von Grün- und Freiräumen, sowie Erschließung und Wegenetze Beschreibung der Aufgabenstellung zur Erlangung des städtebaulichen Leitprojektes: Der gesamte aufzuteilende Bauplatz hat ein Gesamtausmaß von ca m². Diese Fläche setzt sich aus ca m² (Bauplatz von zehn Quartieren) und zusätzlich ein 11.Quartier mit m² = Parzelle 1692/4 sowie aus 5.500m² für die Vorbehaltsfläche für den Kindergarten zusammen. Folgende Planungsvorgaben der Stadt Linz sind zu beachten: Über das gesamte Planungsgebiet ist die GFZ von 0,65 einzuhalten. Ca. 50 % der Stellplätze entlang der Schwaigaustraße können der Wohnsiedlung und damit den Bauplätzen zugeordnet werden, wobei nur Parkplätze auf der Südseite dafür in Frage kommen. Diese können entweder als Längsparker oder als Querparker ausgeführt werden. Die privaten Parkflächen fallen den Bauplätzen zu und erhöhen damit auch die realisierbare Bruttogeschoßfläche bei gleichbleibender GFZ. Der Bauplatz mit der Größe von ca m² soll in zehn Quartiere aufgeteilt werden. Die Lage der Quartiere hat in etwa entsprechend den Grundeigentumsanteilen zu erfolgen. Sechs Quartiere für die GIWOG, zwei Quartiere für die WAG und zwei Quartiere für die Neue Heimat. Das elfte Quartier gehört der GIWOG, Parzellennummer 1692/4. (10.000m²) Die Bebauung ist mit starkem architektonischem Ausdruck auszubilden, welcher sowohl die innovative Behandlung der speziellen Lage überzeugend darstellt und städtebaulich und gestalterisch signifikante Identifikationsmerkmale bietet. Abgeleitet aus den generellen Prämissen sollen die Themen Orientierung, Lärmschutz und Grüngestaltung "zu eigenständiger Formensprache" führen. Bei der Anordnung der Gebäude ist auf die Lärmbeeinträchtigung vor allem von der Westbahnstrecke zu achten. (entsprechende Lärmkarten liegen bei) Auf die von der Stadt Linz ausgearbeiteten Grundlagen für die Bebauung und Erschließung Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen wird verwiesen. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 11 von

12 Lärmschutzzone: Bei der Grundrissplanung ist auf die Lärmbeeinträchtigung von der Westbahnstrecke zu achten. Neben den erwarteten städtebaulichen und architektonischen Anforderungen an die Planung wird eine hohe Qualität der Wohnungstypologie, sowie im Besonderen hinsichtlich deren vorrangiger West- und Südorientierung bzw. dem Lärmschutz gefordert. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die Definition und Gestaltung der Grünbereiche und der Umgang mit dem motorisierten Individualverkehr im Oberflächenbereich. Zum überwiegenden Teil sind Wohnungen mit einer Größe von ca. 55 m², 75 m² und 90 m² Nutzfläche vorgesehen. (siehe Wohnungsschlüssel der Auslober) Beim Kreuzungspunkt der Schwaigaustraße und der Traundorfer Straße ist ein Grundstück von 5.500m² für einen Kindergarten freizuhalten. Die Planung des Kindergartens ist nicht Aufgabe des Wettbewerbes. Folgende Vorgaben seitens der Stadt Linz sind in der Lärmschutzzone einzuhalten: Schlafräume sind bahnabgewandt auszurichten oder so anzuordnen, dass vor dem Fenster ein Beurteilungspegel LAr von 50 db zur Nachtzeit nicht überschritten wird. Eine natürliche Lüftungsmöglichkeit für Schlafräume aus einem schallberuhigtem Bereich mit einem max. Beurteilungspegel von 50 db zur Nachtzeit muss jedenfalls gegeben sein. Maßgebliche Freiräume (Terrassen, Balkone, Loggien, Spielplätze, Sitzbereiche) sind vor (Bahn-)Lärm zu schützen. Der Beurteilungspegel darf den Widmungswert für die Widmung Wohngebiet von 55 db zur Tagzeit nicht überschreiten. Müllräume sind im Nahbereich zu den öffentlichen Straßen vorzusehen. Die Aufteilung der Bebauung in der Lärmschutzzone soll wie folgt erfolgen: ca. 58% GIWOG, ca. 24% WAG, und ca. 18% Neue Heimat Die Beilagen 03_Schallgutachten ist zu beachten Wettbewerbsgebiet: Lage, Beschaffenheit und Umgebung: Das Wettbewerbsgebiet ist im Lageplan (Beilage 02_Lage- und Höhenplan) rot umrandet. Die Parzellen Nr.1692/1 und Nr. 1692/2 sind nicht Teil des Planungsgebietes Grundanteile und Wohnungsschlüssel: Parzellen Nr. Fläche Gesamt- Parzelle Anteil GIWOG in m² Aufteilung GIWOG in % Anteil WAG in m² Aufteilung WAG in % Anteil NH in m² Aufteilung NH in % 1693/1 (1) m² m² 66,67 % m² 33,33 % 0 m² 0,00 % 1694/ m² m² 100,00 % 0 m² 0,00 % 0 m² 0,00 % 1695/ m² m² 37,00 % 0 m² 0,00 % m² 63,00 % 1695/ m² m² 37,00 % 0 m² 0,00 % m² 63,00 % 1695/3 21 m² 8 m² 37,00 % 0 m² 0,00 % 13 m² 63,00 % 1783 (2) 848 m² 848 m² 100,00 % 0 m² 0,00 % 0 m² 0,00 % m² m² m² m² 1692/4 (3) m² m² 100,00 % (1) Gesamt m², davon 5.500m² für den Kindergarten (2) öffentliches Gut (3) Quartier 11 Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 12 von

13 Areal GIWOG: 6+1 Quartiere Der von der GIWOG vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.: 25 % 2-immerwohnungen mit ca. 55 m² 65 % 3-Zimmerwohnungen mit ca. 75 m² 10 % 4-Zimmerwohnungen mit ca. 90 m² ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen. Split-Level-Wohnungen sind auszuschließen. Etwaige Loggien-, Balkon- bzw. Terrassenflächen sind in den vorerwähnten Wohnungsgrößen nicht enthalten. Areal WAG: 2 Quartiere Der von der WAG vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.: 15 % 2-Zimmerwohnungen mit ca. 55 m² 75 % 3-Zimmerwohnungen mit ca. 75 m² 10 % 4-Zimmerwohnungen mit ca. 90 m² ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen. Split-Level-Wohnungen sind auszuschließen. Etwaige Loggien-, Balkon- bzw. Terrassenflächen sind in den vorerwähnten Wohnungsgrößen nicht enthalten. Areal Neue Heimat: 2 Quartiere Der von der Neuen Heimat vorgegebene Wohnungsschlüssel mit ca.: 15% 2-Zimmerwohnungen mit ca. 55 m² 75% 3-Zimmerwohnungen mit ca. 75 m² 10 % 4-Zimmerwohnungen mit ca. 90 m² ist einzuhalten und rechnerisch nachzuweisen. Split-Level-Wohnungen sind auszuschließen. Etwaige Loggien-, Balkon- bzw. Terrassenflächen sind in den vorerwähnten Wohnungsgrößen nicht enthalten Planungsziele: Allgemeines: Es ist derart zu planen, dass Lärm von außen abgehalten wird, hohe Wohnqualität entsteht und im Inneren private und öffentliche Ruhezonen vorgesehen werden. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird seitens der Auslober gewünscht, für jedes der drei Areale der Bauträger sowie für das Gesamtprojekt eine GFZ von 0,65 zu erreichen. Die GFZ ist der Quotient aus der Bruttogeschossfläche aller oberirdischen Geschosse pro Grundstücksfläche, wobei in diese Loggien, jedoch nicht Balkone bzw. Terrassen einzuberechnen sind Freiflächen im Erdgeschoss: Die Wohnanlage ist so zu planen, dass zu ebener Erde entsprechend geeignete Freiflächen verbleiben. Den Wohnungen im Erdgeschoss sind direkt der jeweiligen Wohnung vorgelagerte Grünflächen zuzuordnen. Auf einen qualitativ hohen Wert der Außengestaltung ist unbedingt Bedacht zu nehmen Freiflächen in den Obergeschossen: Jede Wohnung soll eine Freifläche lt. Oö. Wohnbauförderungsrichtlinien (mind. jedoch 8 m²) erhalten; Bevorzugt werden Loggien Grüngestaltung und ökologische Aspekte: Südlich, außerhalb des bebaubaren Planungsgebietes, besteht ein Retentionsbecken. Dieses soll gleichzeitig als Erholungs- bzw. Spielfläche dienen. Die Planung eines zentralen Grünbereiches im Ausmaß von ca m² ist eine Empfehlung und insbesondere hinsichtlich der Dimension keine zwingende Vorgabe. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 13 von

14 Das Gebiet selbst ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es sind trotz der großen Fläche keine nennenswerten, zusätzlichen Grünraumelemente (Bewuchs) vorhanden. Die Dachflächen unterirdischer baulicher Anlagen sind zu begrünen. Niveauunterschiede zwischen der begrünten Dachfläche unterirdischer baulicher Anlagen und den angrenzenden Freiflächen sind mit einer durchgehenden Vegetationsschicht auf eigenem Bauplatz abzuböschen und zu begrünen (ausgenommen Zu- und Abfahrten, Belüftungen und sonstige technische Einrichtungen). Unter Grünflächen sind Rasenflächen, bepflanzte Flächen und Kinderspielplätze zu verstehen. Erschließungswege, Wäscheplätze sowie oberirdische Abstellplätze mit wasserdurchlässigem Aufbau und begrünte Fassadenflächen können als Ausgleichsflächen herangezogen werden. Pro 1.000m² vollendeter Bauplatzfläche ist zumindest ein Baum mit einem erreichbaren Mindestkronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand von mindestens 8 m zu pflanzen. Rasenmulden, die für die Versickerung von Niederschlagswasser notwendig sind, dürfen nicht für die Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern herangezogen werden. Zusätzlich Begrünung: Schwaigaustraße: Begrünung dieses Straßenraumes durch Bepflanzung in Grüninseln. Entlang der ost-west-verlaufenden Fuß- und Radwegverbindung ist eine attraktive Gestaltung mit guten Grünelementen vorzusehen. Erholungs- und Freiflächen In 400 m bis m Entfernung befindet sich das Naherholungsgebiet des Pichlinger Sees mit rund 28,4 ha öffentlich zugänglichen Erholungsflächen. Direkt angrenzend an das Planungsgebiet liegt ein Jugendspielplatz (Skatepark Traundorfer Straße, ca m² öffentlich zugänglich). Auf Grund der Größe des Siedlungserweiterungsgebietes wird trotzdem zusätzlich die Errichtung einer kleinen, öffentlich zugänglichen Freifläche (z.b. Park oder begrünter Platz, Anger) im Ausmaß von etwa m² als Siedlungsmitte am Treffpunkt der Fuß- und Radwegachsen empfohlen. (s.o.) Die Grünbereiche sind sowohl für allgemein nutzbare Flächen und die entsprechenden Kinderspielplätze, als auch für eine primäre Zuordnung zu Wohnungen in Form von privatem Grün zu projektieren. Die Abstandsfläche an der ÖBB-Trasse kann einerseits für diesen Zweck herangezogen werden, wobei nur eine Zuordnung zu den im Nahbereich liegenden Wohnobjekten in Frage kommt; (max. 100 m Entfernung vom Bauplatz). Andererseits kann auch die Abstandsfläche bzw. Teile davon in ein System von öffentlich zugänglichen Grünflächen einschließlich Durchwegung des neuen Siedlungsteiles einbezogen werden. Ein möglichst hoher Grad an Wohnlichkeit soll erreicht werden durch baulichen Lärmschutz an den Gebäuden infolge funktioneller Gliederung der Wohnungsgrundrisse Planungsvorgaben: Positionierung der Baukörper und Höhenvorgaben: Grundsätzlich wird von einer Gebäudehöhe von 3-Vollgeschossen ausgegangen. Bei städtebaulich begründeter Positionierung ist eine höhere Anzahl von Geschossen denkbar. Da jeder Auslober die einzelnen vorgegebenen Quartiere zu einem anderen Zeitpunkt errichtet, sind zumindest bei den drei, den Auslobern zugeordneten, Arealen die Bauwiche (Abstandsbestimmungen lt. Oö. BauTG 2013) einzuhalten. Für die Tiefgaragen ist dies im Wettbewerbsverfahren noch nicht notwendig. Bedingt durch die Lage des Grundwasserspiegels wird eine erhöhte (Minimum 1,5m) Tiefgarage sowie ein erhöhtes EG gefordert. Die Hochspannungsfreileitung im Nordosten des Gebietes sowie die beiden Transformatoren sollen erhalten bleiben und sind in die Planung zu integrieren. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 14 von

15 2. Erschließung des Planungsgebietes: 2.1. Öffentlicher Verkehr: Regionaler öffentlicher Verkehr: Bahnhaltestelle Pichlinger See Richtung Linz Hbf. bzw. Enns / St. Valentin Städtischer öffentlicher Verkehr (Linz AG): Linien 11,19 mit den Haltestellen Pichlinger See (südlich der Bahntrasse) sowie Oidener Straße nordwestlich des Gebietes (zu erreichen über die Mauhartstraße und die Schwaigaustraße) Stadtteillinie 105 mit der Haltestelle Schwaigaustraße. In Planung ist die Straßenbahnverlängerung solarcity Bahnhaltestelle Pichlinger See, Haltestellen im Bereich der Kreuzung Im Südpark / Schwaigaustraße sowie bei der Bahnhaltestelle. Von großer Bedeutung ist die Öffnung bzw. Beibehaltung kurzer, attraktiver Zugangswege zu den Haltestellen und zwar sowohl fußläufig als auch für den Radverkehr Fußweg- und Radverkehr: Vorzusehende Verbindungen: 1. zumindest je eine Querung Ost-West und Nord-Süd innerhalb des Gebietes. Es ist sowohl eine Führung im Mischverkehr (Anliegerstraße, Begegnungszone) als auch vom Individualverkehr getrennt möglich. Zumindest die Ost-West-Querung soll als Grünverbindung (gestalterische, gliedernde Funktion) ausgeführt werden. 2. Verbindung über die Mauhartstraße nach Nordwesten in Richtung Haltestelle Oidener Straße der Linien 11, Bei der Neukonzeption des Fuß- und Radwegenetzes ist insbesondere der Anschluss an dem bestehenden Netz sicher zu stellen Motorisierter Individualverkehr : Die Haupterschließung erfolgt über die Schwaigaustraße und die Traundorfer Straße. Schwaigaustraße: Bei der Planung soll die Fahrbahnverschwenkung durch Situierung der Parkstreifen bzw. Grüninseln, grundsätzlich beibehalten werden. Seitens der Auslober ist eine Queraufstellung gewünscht. Traundorfer Straße: Entlang der Traundorfer Straße ist seitens der Auslober ebenfalls eine Queraufstellung der Stellflächen gewünscht. Die inneren Erschließungsstraßen sind verkehrsberuhigt auszuführen. (s. Anhang 10/Profil 3) Feuerwehrzufahrten sind gemäß einschlägigen Richtlinien bzw. gesetzlichen Bestimmungen vorzusehen. Knotenpunkt Traundorfer Strasse - Askö-Sportplatz: eine Einbindung zur künftigen Straße "im Südpark" ist vorzusehen. 3. Ruhender Verkehr: Für die beiden Areale der GIWOG und der Neuen Heimat ist für jede Wohneinheit 1 Stellplatz in Tiefgaragen vorzusehen. Die benötigten Stellflächen in den Tiefgaragen sind möglichst unter den Gebäuden unterzubringen, in jedem Fall aber sind wertvolle Grünzonen von darunterliegenden Tiefgaragen freizuhalten. Bei besonderem Bedarf sind Erdkörper im Tiefgaragen-Bauwerk für darüber liegende Baumpflanzungen vorzusehen. Für die erforderlichen Besucherstellplätze sollen 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit im Planungsgebiet auf entsprechenden Flächen frei gehalten werden. Diese sind konfliktfrei mit den Wohnbereichen und in anspruchsvoller Weise mit den Grün- und Freiflächen an den Haupterschließungsachsen zu positionieren. Für das Areal der WAG sind für jede Wohneinheit 0,8 Stellplatze in Tiefgaragen vorzusehen. Für die erforderlichen Besucherstellplätze sollen 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit im Planungsgebiet auf entsprechenden Flächen frei gehalten werden. Diese sind konfliktfrei mit den Wohnbereichen und in anspruchsvoller Weise mit den Grün- und Freiflächen zu positionieren. Die Tiefgaragenein(aus-)fahrten und rampen sind einzuhausen. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 15 von

16 Die oberirdischen Kfz-Abstellplätze sind so zu gestalten, dass nach jedem 5. Kfz-Abstellplatz eine Pflanzfläche (Baum) mit einer Mindestbreite von 1,25 m und einer Mindestlänge von 3,0 m vorzusehen ist. Die jeweiligen Endbereiche der oberirdischen Kfz-Abstellplätze sind einzugrünen und mit Bäumen und/oder Sträuchern zu bepflanzen. Die oberirdischen Kfz-Abstellplätze sind mit einer kleinteilig gegliederten Oberfläche herzustellen. Je angefangener 60 m² Wohnnutzfläche ist ein Fahrradabstellplatz einzuplanen, wobei diese in den Hauptgebäuden oder Tiefgaragen unterzubringen sind. (siehe auch Planungsrichtlinien der WAG) Anordnung der unterirdischen Gebäudeteile über dem HGW100: Die Geländehöhen im Planungsgebiet (mit Ausnahme der bestehenden Straßen) schwanken zwischen ca. 248 und 249 m. ü. A. Insbesondere im Südosten des Planungsgebietes, wo Geländehöhen um 248 m ü. A. bestehen, reichen die höchstmöglichen Grundwasserstände bis ca. 1,0 m an die bestehende Geländeoberkante heran (z.b. HGW100 liegt bei 247,10 m ü. A.). Bei einer eingeschossigen Tiefgarage bzw. Keller würde die EG-Fußbodenoberkante ca. 3,0 m über dem HGW 100, also in einer Höhenlage von ca. 250 m ü. A., zu liegen kommen. 4. Haustechnik: Für die haustechnischen Anlagen sind Räume in ausreichender Anzahl einzuplanen. Beheizung mit Gas oder Fernwärme. 5. Kostenrahmen: Die Errichtungskosten für die Wohnanlage sind aus wirtschaftlichen- und vermarktungstechnischen Gründen besonders niedrig zu halten. Die Baukostenobergrenzen lt. Oö.-Wohnbauförderung sind einzuhalten! / m² / m² = 1.540,00 /m² förderbare Fläche Herstellkosten Netto abzüglich 20 % Nebenkosten = ca.1.280,00 / m² reine Baukosten Netto. pro Tiefgaragen-Stellplatz ca ,00 Herstellkosten Netto abzüglich 20 % Nebenkosten = ca ,00 / je Stellplatz reine Baukosten Netto. Sollte sich im Zuge der Kostenüberprüfung ergeben, dass dem in der Planung nicht Rechnung getragen wird, ist von der Vorprüfung darauf hinzuweisen. Die Jury hat unter Abwägung der Gründe darüber zu entscheiden, ob das Projekt ausgeschieden wird. Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 16 von

17 D. ANHANG 1.1. Textliche Unterlagen: a) die allgemeinen Bestimmungen (Teil A der ) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B der Wettbewerbsausl.) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen (Teil C der Wettbewerbsausl. = Aufgabenstellung) 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen: 01_Auslobung_Wohnen beim See 02_Lage- und Höhenplan 03_Schallgutachten 04_Bodengutachten 05_Luftbild 06_Verfasserblatt 07_Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit Nov _Planungsrichtlinien der WAG 09_Flächenwidmungsplan Juli _Grundlagen für die Bebauung u. Erschliessung Stadtplanung Linz 11_Angabe für die Einsatzplatte dwg / word / dwg / pln / Anmerkung: Die Dateien sind im AutoCAD-DWG-Format gespeichert. Benötigen Sie die Dateien in einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk konvertieren. Hier der Downloadlink: Wettbewerbsbetreuung: Architekt DI. Dr. techn. Hans Scheutz Seite 17 von

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